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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 23. Juli 2020 Nr. 76
Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes
Vom 14. Juli 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie
Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG) vom
20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 924) zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 5, 6
und 7 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 391, 395) wird wie folgt
geändert:
Die Anlage I wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt „Besoldungsgruppe A 7“ werden die Fußnote „4“ bei den Amts-
bezeichnungen „Obersekretärin“ und „Obersekretär“ und die Fußnote 5 bei
den Amtsbezeichnungen „Hauptsekretärin“ und „Hauptsekretär“ gestrichen.
b) In Abschnitt „Besoldungsgruppe A 8“ erhalten die Amtsbezeichnungen „Haupt-
sekretärin“ und „Hauptsekretär“ die Fußnote:
„3) als Einstiegsamt im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugs-
anstalten“
und die Amtsbezeichnungen „Hauptwerkmeisterin“ und „Hauptwerkmeister“
die Fußnote:
„4) als Einstiegsamt im Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten“.
Artikel 2
Das Gesetz tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Bremen, den 14. Juli 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen