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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 21. Juni 2024 Nr. 56
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Vom 29. Mai 2024
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Das Bremische Beamtengesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 607,
644) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 59 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Das Nähere, insbesondere
1. die Grundsätze der dienstlichen Beurteilung,
2. die automatische Verarbeitung der Ergebnisse von dienstlichen
Beurteilungen und Bekanntgabe in geeigneter Form,
3. den Inhalt der Beurteilung, insbesondere die Festlegung von zu beur-
teilenden Merkmalen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,
4. die Bewertungsstufen und Gewichtung von Einzelmerkmalen,
5. die Ausgestaltung des Beurteilungsmaßstabs,
6. die Voraussetzungen für Anlassbeurteilungen, Regelbeurteilungen und
Probezeitbeurteilungen,
7. der Beurteilungsrhythmus und die Ausnahmen von der Beurteilungs-
pflicht bei Regelbeurteilungen,
8. das Verfahren zur Festlegung von Richtwerten,
9. das Verfahren, insbesondere die Zuständigkeit der an der Erstellung der
Beurteilung Beteiligten,
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10. die Festlegung von Mindestanforderungen an die an der Beurteilung
mitwirkenden Personen,
11. die Voraussetzungen und das Verfahren einer fiktiven Fortschreibung
von Beurteilungen,
12. das Verfahren zur Einschätzung von Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter und die Einbeziehung in die dienstliche Beurteilung
sowie
13. das Verfahren und die Verwendung anderer Instrumente der Bewertung
von Eignung und Befähigung
regelt der Senat durch Rechtsverordnung.“
b) Satz 2 wird aufgehoben.
2. In § 91 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Absatz 5“ durch die Angabe „Satz 5“
ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 29. Mai 2024
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen