Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Ausfertigungsdatum:
12.09.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 99
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
581 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 12. September 2019 Nr. 99 Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes Vom 10. September 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 10 Absatz 5 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, 17 ― 2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „4. der Büroleiterinnen oder Büroleiter, der persönlichen Referentinnen oder Referenten und der Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren“. 2. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 eingefügt: „5. der persönlichen Referentin oder des persönlichen Referenten der Präsidentin oder des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft,“. 3. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 werden die Ziffern 6 und 7. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 10. September 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.