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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 7. Juni 2018 Nr. 51
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Vom 5. Juni 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Bremische Beamtengesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010,
S. 17 ― 2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember
2017 (Brem.GBl. S. 784) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 122 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 gilt für Schulleiterinnen und Schulleiter
und für Lehrerinnen und Lehrer mit der Maßgabe, dass der Ruhestand um bis zu
fünf Jahre hinausgeschoben werden kann, wobei der beantragte Zeitraum jeweils
höchstens drei Jahre betragen darf.“
2. Nach § 130a wird folgender § 130b eingefügt:
„§ 130b
Übergangsregelung für Anträge auf Ruhestandsaufschub im Schuldienst
Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer, deren Ruhe-
standseintritt aufgrund von § 35 Absatz 4 Satz 1 am 7. Juni 2018 bereits um drei
Jahre hinausgeschoben wurde, müssen einen darauffolgenden Antrag
abweichend von § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 spätestens vier Wochen vor
Eintritt in den Ruhestand stellen.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 5. Juni 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen