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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 14. Dezember 2017 Nr. 123
Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes
Vom 12. Dezember 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 45 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl.
S. 209, SaBremR 1100-a-3), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juni 2013 (Brem.GBl.
S. 288) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
„§ 45
Fraktionslose Abgeordnete
Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten haben Anspruch auf
Leistungen, die ihnen die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben
ermöglichen sollen. Die §§ 36 bis 39, 40 Absatz 4 und 5 sowie die §§ 41 bis 44
gelten entsprechend.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 12. Juni 2017 in Kraft.
Bremen, den 12. Dezember 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen