Bremen

Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Ausfertigungsdatum:
31.03.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 39
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
294 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 31. März 2021 Nr. 39 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 30. März 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Ausführungsgesetzes zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 38) wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. eine Ärztin oder ein Arzt,“ 2. In § 8 wird die Angabe „31. März 2021“ durch die Angabe „31. Oktober 2021“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. März 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.