Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 139 ÄndG AufnahmeG WohnBetreuungsG
Eingangsformel
Änderung des Aufnahmegesetzes
§ 6 des Aufnahmegesetzes vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 591 ― 26-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 590) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung des Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetzes
Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz vom 5. Oktober 2010 (Brem.GBl. S. 509 — 2161-b-1) wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 35 das Komma und das Wort „Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 35 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.“
3. In § 35 Absatz 2 wird das Jahr „2015“ durch das Jahr „2017“ ersetzt.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 15. Dezember 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.