Bremen

Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
16.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 139 ÄndG AufnahmeG WohnBetreuungsG
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Änderung des Aufnahmegesetzes

§ 6 des Aufnahmegesetzes vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 591 ― 26-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 590) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Art. 2

Änderung des Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetzes

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz vom 5. Oktober 2010 (Brem.GBl. S. 509 — 2161-b-1) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 35 das Komma und das Wort „Außerkrafttreten" gestrichen.

2. § 35 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.“

3. In § 35 Absatz 2 wird das Jahr „2015“ durch das Jahr „2017“ ersetzt.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 15. Dezember 2015

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.