Bremen

Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Ausfertigungsdatum:
28.11.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 124 ÄndG AufnahmeG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
590 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 1. Dezember 2014 Nr. 124 Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes Vom 25. November 2014 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 591 ― 26-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 517) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 6 wird die Angabe „2014" durch die Angabe „2015" ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 27. November 2014 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.