Bremen

Gesetz zur Änderung des § 3 des Gesetzes über die Deputationen

Ausfertigungsdatum:
15.11.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 84
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
448 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 15. November 2018 Nr. 84 Gesetz zur Änderung des § 3 des Gesetzes über die Deputationen Vom 13. November 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (SaBremR 1100-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Oktober 2018 (Brem.GBl. S. 436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Satz 2 wird durch folgende Sätze 2 und 3 ersetzt: „In eine Deputation können nicht gewählt werden 1. Beschäftigte des Verwaltungszweigs, für den die Deputation zuständig ist, einschließlich der diesem Verwaltungszweig zugeordneten Einrichtungen und Unternehmen; 2. Beschäftigte von Dienststellen, Einrichtungen und Unternehmen sowie anderen Trägern der Verwaltung, wenn diese der Fachaufsicht von Behörden des Verwaltungszweigs unterliegen, für den die Deputation zuständig ist; 3. Beschäftigte von Dienststellen, wenn die Dienststelle die Fachaufsicht über Behörden und Einrichtungen des Verwaltungszweigs führt, für den die Deputation zuständig ist; 4. Mitglieder im Aufsichtsrat eines Unternehmens, das dem Verwaltungszweig zugeordnet ist, für den die Deputation zuständig ist, es sei denn, er gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadtgemeinde oder des Landes Bremen an. Satz 2 gilt nicht für gemäß § 29 Satz 2 des Bremischen Abgeordnetengesetzes beurlaubte Beschäftigte.“ Nr. 84 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. November 2018 449 Artikel 2 Dieses Gesetz tritt mit Beginn der 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben. Bremen, den 13. November 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.