Bremen

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
20.03.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 26
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
204 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 20. März 2023 Nr. 26 Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Vom 28. Februar 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung der Bremischen Landesverfassung Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. S. 524), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (Brem.GBl. Seite 475) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Präambel wird das Wort „Arbeitswilligen“ gestrichen. 2. In Artikel 5 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und geschützt.“ ersetzt. 3. Artikel 65 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Demokratiefeindlichen Bestrebungen, insbesondere der Wiederbe- lebung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, sowie rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Aktivitäten entschieden entgegenzutreten, ist Verpflichtung aller staatlichen Organisation und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Die Freie Hansestadt Bremen fördert die Entwicklung einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft sowie eines respektvollen und friedlichen Miteinanders.“ b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Sie“ durch die Wörter „Die Freie Hanse- stadt Bremen“ ersetzt. Nr. 26 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. März 2023 205 Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 28. Februar 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.