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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 20. März 2023 Nr. 26
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Vom 28. Februar 2023
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Landesverfassung
Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. S. 524), die zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (Brem.GBl. Seite 475) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. In der Präambel wird das Wort „Arbeitswilligen“ gestrichen.
2. In Artikel 5 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und geschützt.“
ersetzt.
3. Artikel 65 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Demokratiefeindlichen Bestrebungen, insbesondere der Wiederbe-
lebung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen
Gewalt- und Willkürherrschaft, sowie rassistischen, antisemitischen und
sonstigen menschenverachtenden Aktivitäten entschieden entgegenzutreten,
ist Verpflichtung aller staatlichen Organisation und Verantwortung jeder und
jedes Einzelnen. Die Freie Hansestadt Bremen fördert die Entwicklung einer
offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft sowie eines respektvollen
und friedlichen Miteinanders.“
b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Sie“ durch die Wörter „Die Freie Hanse-
stadt Bremen“ ersetzt.
Nr. 26 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. März 2023 205
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 28. Februar 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen