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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 26. Mai 2021 Nr. 63
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Vom 11. Mai 2021
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung der bremischen Landesverfassung
Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. S. 524, 527 — 100a-1), die
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1717)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 eingefügt:
„(2) Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des
Kindes wesentlich zu berücksichtigen. Kinder haben in Angelegenheiten, die
ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene
Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und
ihrer Reife.
(3) Eltern, soziale Gemeinschaft und staatliche Organisation haben die
besondere Verantwortung, gemeinsam allen Kindern gerechte Lebens-
chancen und Teilhabe entsprechend ihren Talenten und Neigungen zu
ermöglichen.“
b) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 4 und 5.
2. In Artikel 148 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Bürgeranträge“ ein
Komma und das Wort „Bürgerschaft“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 11. Mai 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen