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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 23. Juni 2020 Nr. 55
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung
der Freien Hansestadt Bremen
Vom 16. Juni 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Artikel 154a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. 2019, 524, 527 ― 100-a-1)
wird wie folgt geändert:
1. Der jetzige Wortlaut wird Absatz 1.
2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Abweichend von Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 verändert sich die Höhe des
Entgeltes der Abgeordneten vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 nicht. Bei
der nächsten Veränderung wird die 2019 wirksam gewordene Festlegung des
Entgeltes und die Einkommens- und Kostenentwicklung in der Freien Hansestadt
Bremen im letzten dieser Veränderung vorausgehenden Jahr zugrunde gelegt.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 16. Juni 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen