Bremen

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
23.06.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 55
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
468 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 23. Juni 2020 Nr. 55 Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Vom 16. Juni 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Artikel 154a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. 2019, 524, 527 ― 100-a-1) wird wie folgt geändert: 1. Der jetzige Wortlaut wird Absatz 1. 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Abweichend von Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 verändert sich die Höhe des Entgeltes der Abgeordneten vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 nicht. Bei der nächsten Veränderung wird die 2019 wirksam gewordene Festlegung des Entgeltes und die Einkommens- und Kostenentwicklung in der Freien Hansestadt Bremen im letzten dieser Veränderung vorausgehenden Jahr zugrunde gelegt.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 16. Juni 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.