Bremen

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
24.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 71
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
365 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 24. Mai 2019 Nr. 71 Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Vom 14. Mai 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 (SaBremR 100a-1), die zuletzt durch Gesetz vom 2. Oktober 2018 (Brem.GBl. S. 433) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 85 Absatz 2 wird aufgehoben. 2. In Artikel 101 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und vor dem Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt. 3. Artikel 105 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und vor dem Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt. b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Das weitere Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung.“ c) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ändert sich die Zusammensetzung der Fraktionen, sind auf Antrag einer Fraktion die Stellen der Ausschüsse neu zu benennen, die von der Änderung betroffen sind.“ d) In Absatz 6 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und nach dem Wort „Petitionsausschuss“ wird das Wort „ein“ eingefügt. e) In Absatz 7 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und vor dem Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt. 4. In Artikel 129 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „gewählt“ durch „entsandt“ ersetzt. Nr. 71 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. Mai 2019 366 Artikel 2 Dieses Gesetz tritt mit Beginn der 20. Wahlperiode in Kraft. Bremen, den 14. Mai 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.