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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 24. Mai 2019 Nr. 71
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Vom 14. Mai 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947
(SaBremR 100a-1), die zuletzt durch Gesetz vom 2. Oktober 2018 (Brem.GBl.
S. 433) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 85 Absatz 2 wird aufgehoben.
2. In Artikel 101 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“
ersetzt und vor dem Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt.
3. Artikel 105 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und
vor dem Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt.
b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Das weitere Verfahren zur
Besetzung der Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung.“
c) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Ändert sich die Zusammensetzung der Fraktionen, sind auf Antrag einer
Fraktion die Stellen der Ausschüsse neu zu benennen, die von der Änderung
betroffen sind.“
d) In Absatz 6 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und
nach dem Wort „Petitionsausschuss“ wird das Wort „ein“ eingefügt.
e) In Absatz 7 wird das Wort „wählt“ durch das Wort „setzt“ ersetzt und vor dem
Punkt wird das Wort „ein“ eingefügt.
4. In Artikel 129 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „gewählt“ durch „entsandt“ ersetzt.
Nr. 71 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. Mai 2019 366
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Beginn der 20. Wahlperiode in Kraft.
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen