Bremen

Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Ausfertigungsdatum:
03.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 132
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1036 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 132 Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Vom 13. November 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung der Landeshaushaltsordnung § 65 Absatz 1 Nummer 4 der Landeshaushaltsordnung vom 25. Mai 1971 (Brem.GBl. S. 143), die zuletzt durch das Gesetz vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 604) geändert worden ist, werden folgende Sätze angefügt: „Abweichend hiervon richtet sich die Verpflichtung des Unternehmens zur Erweiterung des Lageberichts um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur diesbezüglichen Prüfung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs für das jeweilige Unternehmen. Der Gesellschaftsvertrag kann weitergehende Anforderungen bestimmen.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bremen, den 13. November 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.