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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 20. November 2017 Nr. 101
Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung
Vom 14. November 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 55 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung vom 25. Mai 1971 (Brem.GBl.
S. 143 ― 63-c-1), die zuletzt durch Gesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 371)
geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine
öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewett-
bewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei
dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teil-
nahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven,
transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von
Angeboten auffordert.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. November 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen