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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 23. Mai 2019 Nr. 67
Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung
Vom 14. Mai 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Landesbauordnung
Die Bremische Landesbauordnung vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320)
wird wie folgt geändert:
In § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Bei Gebäuden mit einer Höhe nach § 2 Absatz 3 Satz 2 von bis zu 22 m und
Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m² und Brandabschnitten von nicht
mehr als 800 m² pro Geschoss sind abweichend von Absatz 2 Satz 3 tragende oder
aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuer-
beständig sein müssen, in massiver Holzbauweise zulässig, wenn die geforderte
Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und
eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- und
Rauchabschnitten, insbesondere Geschosstrennungen hinweg übertragen werden
können.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen