Bremen

Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung

Ausfertigungsdatum:
23.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 67
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
360 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 23. Mai 2019 Nr. 67 Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung Vom 14. Mai 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung der Bremischen Landesbauordnung Die Bremische Landesbauordnung vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320) wird wie folgt geändert: In § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Bei Gebäuden mit einer Höhe nach § 2 Absatz 3 Satz 2 von bis zu 22 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m² und Brandabschnitten von nicht mehr als 800 m² pro Geschoss sind abweichend von Absatz 2 Satz 3 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuer- beständig sein müssen, in massiver Holzbauweise zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- und Rauchabschnitten, insbesondere Geschosstrennungen hinweg übertragen werden können.“ Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Mai 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.