Bremen

Gesetz zum vierten Staatsvertrag zur Änderung des Dataport-Staatsvertrages

Ausfertigungsdatum:
07.04.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 22
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
193 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 7. April 2020 Nr. 22 Gesetz zum vierten Staatsvertrag zur Änderung des Dataport-Staatsvertrages Vom 31. März 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 29. November 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten vierten Staatsvertrag zur Änderung des Dataport-Staatsvertrages wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 31. März 2020 Der Senat Nr. 22 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. April 2020 194 Nr. 22 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. April 2020 195 Nr. 22 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. April 2020 196 Nr. 22 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. April 2020 197 Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.