Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen

Ausfertigungsdatum:
20.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 154
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1121 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 20. Dezember 2024 Nr. 154 Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen Vom 11. Dezember 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 (1) Dem am 11. und am 15. November 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 11. Dezember 2024 Der Senat Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1122 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1123 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1124 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1125 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1126 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1127 Nr. 154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1128 Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.