Gesetz zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2019
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2019 Nr. 63
Eingangsformel
Dem am 15. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Die Senatorin für Finanzen kann den Wortlaut des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG in der vom Tag des Inkrafttretens nach Artikel 3
machen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft tritt,
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.