Bremen

Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Ausfertigungsdatum:
17.04.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 42
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
286 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 17. April 2023 Nr. 42 Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 28. März 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 29. November 2022 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt. Das Abkommen wird nach- stehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 28. März 2023 Der Senat Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 287 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 288 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 289 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 290 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 291 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 292 Nr. 42 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. April 2023 293 Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.