1710
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 29. Dezember 2020 Nr. 170
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem
Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die
Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am
Betriebsstandort Berne
Vom 22. Dezember 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Dem am 17. November 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die
Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die
Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am
Betriebsstandort Berne wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend ver-
öffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 in Kraft tritt, ist
im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
(3) Vereinbarungen, die auf Grundlage des § 6 des Staatsvertrages geschlossen
werden, sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veröffentlichen.
Bremen, den 22. Dezember 2020
Der Senat
Nr. 170 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Dezember 2020 1711
Nr. 170 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Dezember 2020 1712
Nr. 170 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Dezember 2020 1713
Nr. 170 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. Dezember 2020 1714
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen