Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

Ausfertigungsdatum:
28.09.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 89
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

(1) Dem am 1. Juni 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 in

Art. 2

Soweit die Länder durch Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages ermächtigt werden, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln, erlässt diese Rechtsverordnungen die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 26. September 2017

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.