Bremen

Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Ausfertigungsdatum:
05.07.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 70
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
538 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 5. Juli 2024 Nr. 70 Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Vom 19. Juni 2024 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 5. März 2024 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Fünften Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 19. Juni 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.