Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
- Ausfertigungsdatum:
- 16.03.2023
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2023 Nr. 22
Eingangsformel
Gesetz zur Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Dem am 20. Oktober 2022 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes
§ 63 Nummer 3 des Bremischen Landesmediengesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 177) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 42), das durch das Gesetz vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 936) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„3. § 28 Absatz 1 Nummer 10 und 13 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes ist die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und nach § 28 Absatz 1 Nummer 11 des Telekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetzes die Landesmedienanstalt,“
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem
bekannt zu geben.
Bremen, den 28. Februar 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.