Bremen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Ausfertigungsdatum:
15.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 129 Abkommen ZLS
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Dem am 14. Oktober 2015 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993 (Brem.GBl. 1994 S. 269), das zuletzt durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011 (Brem.GBl. 2013 S. 77) geändert worden ist, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 für die Freie Hansestadt

geben.

Bremen, den 15. Dezember 2015

Der Senat

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein,

der Freistaat Thüringen

– nachstehend „Länder“ genannt –

schließen, vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).

§ 1

Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom

16. und 17. Dezember 1993 (GVBl 1994 S. 875, 1996 S. 194), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 15. Dezember 2011 (GVBl 2012 S. 186, 2013 S. 350) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Spiegelstrich 1 werden die Worte „Geräte- und“ gestrichen.

bb) In Spiegelstrich 5 wird nach dem Wort „Gefahrstoffrechts“ das Wort „sowie“ eingefügt.

cc) Es wird folgender Spiegelstrich 6 angefügt:

„- der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen“

b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Spiegelstrich 1 werden die Worte „Geräte- und“ gestrichen.

bb) In Spiegelstrich 3 wird der Schlusspunkt durch das Wort „sowie“ ersetzt.

cc) Es wird folgender Spiegelstrich 4 angefügt:

„- von Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen nach der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen.“

c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Worte „Nr. 765“ durch die Worte „Nr. 765/2008“ ersetzt und die Worte „Geräte- und“ gestrichen.

bb) In Satz 2 Nummer 2 werden die Worte „Geräte- und“ gestrichen.

d) In Absatz 5 und 6 werden jeweils die Worte „§ 8 Absatz 4 und § 9 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ durch die Worte „§ 26 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz einschließlich der damit zusammenhängenden Meldeverfahren der Marktüberwachungsbehörden“ ersetzt. 2. In Artikel 6 Absatz 1 wird die Abkürzung „StMAS“ durch die Worte „für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium“ ersetzt.

§ 2

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragsschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, dem für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium zugeht.

Unterzeichnungen des Änderungsabkommens über die ZLS

Für das Land Baden-Württemberg: Stuttgart, den 23.07.2015 gez. Franz Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Für den Freistaat Bayern: München, den 20.07.2015 gez. Ulrike Scharf Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz

Für das Land Berlin: Berlin, den 13.10.2015 gez. Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen

Für das Land Brandenburg: Potsdam, den 23.07.2015 gez. Diana Golze Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Für die Freie Hansestadt Bremen: Bremen, den 14.10.2015 gez. Carsten Sieling Präsident des Senats

Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg, den 18.09.2015 gez. Cornelia Prüfer-Storcks Senatorin

Für das Land Hessen: Wiesbaden, den 20.08.2015 gez. Stefan Grüttner Hessischer Minister für Soziales und Integration

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Schwerin, den 08.09.2015 gez. Birgit Hesse Ministerin

Für das Land Niedersachsen: Hannover, den 11.08.2015 gez. Cornelia Rundt Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Für das Land Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf, den 30.10.2015 gez. Rainer Schmeltzer Minister für Arbeit, Integration und Soziales

Für das Land Rheinland-Pfalz: Mainz, den 23.07.2015 gez. Ulrike Höfken Ministerin

Für Saarland: Saarbrücken, den 17.07.2015 gez. Reinhold Jost Minister für Umwelt und Verbraucherschutz

Für den Freistaat Sachsen: Dresden, den 18.09.2015 gez. Stanislaw Tillich Ministerpräsident

Für das Land Sachsen-Anhalt: Magdeburg, den 29.09.2015 gez. Norbert Bischoff Minister für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

Für das Land Schleswig-Holstein: Kiel, den 12.08.2015 gez. Robert Habeck Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Für den Freistaat Thüringen: Erfurt, den 03.11.2015 gez. Anja Siegesmund Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.