Bremen

Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Ausfertigungsdatum:
04.11.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 114
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1

(1) Dem in Bremen am 23. März 2022 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag am 1. Januar 2023 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegen-

machen.

§ 2

Durch Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und des Artikels 12 Absatz 3 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen eingeschränkt.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bremen, den 18. Oktober 2022

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.