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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 30. September 2022 Nr. 98
Gesetz über die Einführung einer FamilienCard und die
Verwaltungszuständigkeit
Vom 20. September 2022
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
„§ 1
Gewährung von Leistungen und Verwaltungszuständigkeit
für eine FamilienCard
(1) Das Land Bremen kann im Rahmen des Auftrages zur Familienförderung
gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Leistungen zur Freizeitgestaltung und sozialen Teilhabe mittels eines Gutschein-
systems gewähren.
(2) Werden die Leistungen nach Absatz 1 gewährt, liegt die Zuständigkeit bei der
Senatskanzlei. In den Rahmen dieser Zuständigkeit fällt auch die hierfür erforderliche
Verarbeitung personenbezogener Daten.
(3) Ein Anspruch auf Gewährung der Leistungen besteht nicht. Die Senatskanzlei
entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
§2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft."
Bremen, den 20. September 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen