Gesetz über das Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol am Hauptbahnhof Bremen
- Ausfertigungsdatum:
- 25.09.2023
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2023 Nr. 95
Eingangsformel
Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt an den in der Anlage aufgeführten Haltestellen, inklusive der Ersatzhaltestellen, des öffentlichen Personenverkehrs sowie im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge, Treppen sowie sonstigen Funktionsbereiche des öffentlichen Personenverkehrs.
Betäubungsmittel- und Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie von Alkohol ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes untersagt.
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich entgegen § 2 Betäubungsmittel oder Alkohol konsumiert.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu einhundert Euro geahndet werden.
(3) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 ist das Ordnungsamt Bremen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es tritt am 31. Januar 2029 außer Kraft.
Bremen, den 12. September 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.