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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 15. Februar 2019 Nr. 6
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
aus der Europäischen Union
(Bremisches Brexit-Übergangsgesetz - BremBrexitÜG)
Vom 29. Januar 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
§1
Übergangsregelung
Für die Dauer des Übergangszeitraums gemäß dem Abkommen über den Austritt
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen
Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt im Landesrecht das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union
und der Europäischen Atomgemeinschaft. Dies gilt nicht für das Wahlrecht und die
Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach dem Bremischen
Wahlgesetz sowie die Eintragungs- und Stimmberechtigung nach § 25 Absatz 2 des
Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid.
§2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen
Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Es tritt mit Ablauf des im
Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nord-
irland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft defi-
nierten Übergangszeitraums außer Kraft. Der Tag des Inkrafttretens sowie der Tag
des Außerkrafttretens sind im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu
geben.
Bremen, den 29. Januar 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen