Bremen

Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum:
15.02.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 6
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
24 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 15. Februar 2019 Nr. 6 Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Bremisches Brexit-Übergangsgesetz - BremBrexitÜG) Vom 29. Januar 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: §1 Übergangsregelung Für die Dauer des Übergangszeitraums gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt im Landesrecht das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Dies gilt nicht für das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach dem Bremischen Wahlgesetz sowie die Eintragungs- und Stimmberechtigung nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Es tritt mit Ablauf des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nord- irland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft defi- nierten Übergangszeitraums außer Kraft. Der Tag des Inkrafttretens sowie der Tag des Außerkrafttretens sind im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 29. Januar 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.