Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung)
- Ausfertigungsdatum:
- 31.01.2026
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2026 Nr. 7
Eingangsformel
Geltungsbereich
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bremerhaven werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.
Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven
Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
1. In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 15 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 3 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 10,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt sowie die Straßen, Am Alten Vorhafen und Van-Ronzelen-Straße.
Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße.
2. In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 30 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 6 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 5,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: An der Geeste, Marienstraße und den Max-Eyth-Platz.
3. In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 2,50 Euro.
Diese Zone umfasst ausschließlich den Parkplatz Stadthäuser.
4. In der Zone 4 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 4,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.
Inkrafttreten
(1) Die Gebührenordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven vom 30. März 2017 (Brem.GBl. S. 170) außer Kraft.
Bremerhaven, 4. Dezember 2025
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.