Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven Parkgebührenordnung)
- Ausfertigungsdatum:
- 23.03.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 33 Brhv_ParkgebührenO
Eingangsformel
Geltungsbereich
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bremerhaven werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.
Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven
Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
1. In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 25 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie die Straßen An der Geeste zwischen Ludwigstraße und Columbusstraße, Marienstraße, Van-Ronzelen-Straße und den Max-Eyth-Platz.
Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße.
2. In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 10 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: Am Alten Vorhafen, An der Geeste zwischen Columbusstraße und Weserfähre, Deichstraße zwischen Lloydstraße und Fährstraße, Löningstraße, Osterstraße, Rigaer Straße, Rampenstraße, Kurze Straße, Grabenstraße, Sielstraße.
3. In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 10 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.
Inkrafttreten
(1) Diese Gebührenordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven vom 2. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 100) außer Kraft.
Bremerhaven, den 12. Februar 2015
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.