Bremen

Fünfzehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
12.07.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 84
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
623 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 12. Juli 2025 Nr. 84 Fünfzehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) Vom 26. Juni 2025 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten- ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 30. Januar 2025 (Brem.GBl. S. 32, ber. S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 57 Absatz 1 Nummer 3“ durch die Angabe „§ 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3“ ersetzt. 2. In der Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 wird in der Gebührenziffer 504 die Angabe „§ 59 Absatz 2“ durch die Angabe „§ 81 Absatz 2“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bremerhaven, 26. Juni 2025 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.