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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 11. Juni 2024 Nr. 48
Fünftes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die
Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Vom 28. Mai 2024
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte
der Stadtgemeinde Bremen
Dem § 5 Absatz 2 des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und
Horte der Stadtgemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914), das
zuletzt durch das Ortsgesetz vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 926) geändert
worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Die Einkommensverhältnisse müssen auf geeignete Weise nachgewiesen
werden; geschieht dies nicht, richtet sich der zu entrichtende Beitrag nach der
jeweils höchsten Stufe der Anlage.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 28. Mai 2024
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen