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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 29. November 2021 Nr. 126
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen
Vom 5. November 2021
Aufgrund des § 11 Absatz 1 des Weiterbildungsgesetzes vom 18. Juni 1996
(Brem.GBl. S. 127 — 223-h-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 26. September
2017 (Brem.GBl. S. 391) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande
Bremen vom 19. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 491 — 223-h-4), die zuletzt durch
die Verordnung vom 30. September 2020 (Brem.GBl. S. 1337) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Es sind in der Regel 15, in Ausnahmefällen mindestens zehn eingeschrie-
bene Teilnehmehmende nachzuweisen. Für den Zeitraum vom 15. März
2020 bis zum 31. Dezember 2022 wird die Untergrenze nach Satz 1 auf fünf
Teilnehmehmende herabgesetzt. Für die Berechnung des Förderschlüssels
nach § 6 Absatz 4 zählen Veranstaltungen mit mindestens sieben Teilneh-
mehmenden. Im Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 31. Dezember 2022
wird die Untergrenze nach Satz 3 auf fünf Teilnehmende herabgesetzt.“
2. § 7 Absatz 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. den Honorarkosten bis zu 23 Euro pro Unterrichtsstunde oder bis zu 46 Euro
pro digital umgesetzter Unterrichtsstunde, die durch mindestens zwei
Beschäftigte durchgeführt wird.“
3. § 7 Absatz 5 wird folgender Satz eingefügt:
„Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 kann das
Land den Einrichtungen anstelle maßnahmegebundener Zuschüsse auch
Zuschüsse für pandemiebedingte Hygienekosten gewähren.“
Nr. 126 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. November 2021 741
Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach ihrer Verkün-
dung in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummern 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Bremen, den 24. November 2021
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen