Bremen

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Ausfertigungsdatum:
30.01.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 8
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
15 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 30. Januar 2018 Nr. 8 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Vom 17. Januar 2018 Auf Grund des § 5a Absatz 3 Satz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Verordnungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 14. März 2000 (Brem.GBl. S. 73 ― 60-k-3), die zuletzt durch Verordnung vom 9. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 4) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 § 1 der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 27. Januar 1998 (Brem.GBl. S. 25 — 60-k-2), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 718) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 1 Schlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der auf die Gemeinden der Freien Hansestadt Bremen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird nach dem folgenden Schlüssel aufgeteilt: 1. Stadtgemeinde Bremen 0,856842446 2. Stadt Bremerhaven 0,143157554“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Bremen, den 17. Januar 2018 Die Senatorin für Finanzen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.