Bremen

Fünfte Änderung der Studienplatzvergabeverordnung

Ausfertigungsdatum:
28.10.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 106
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
590 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 28. Oktober 2022 Nr. 106 Fünfte Änderung der Studienplatzvergabeverordnung Vom 26. Oktober 2022 Auf Grund des § 3 Absatz 3 und des § 7 Absatz 1 des Bremischen Hochschulzu- lassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010 (Brem.GBl. S. 548 ― 221-h-2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 712) geändert worden ist, in Verbindung mit den Artikeln 12 und 18 Absatz 2 des am 21. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unter- zeichneten Staatsvertrages über die Hochschulzulassung (Brem.GBl. S. 336) wird verordnet: Artikel 1 Die Studienplatzvergabeverordnung vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 631 ― 221-h-3), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Mai 2022 (Brem.GBl. S. 260) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen und die Angabe „Winter- semester 2022/2023“ durch die Angabe „Sommersemester 2023“ ersetzt. 2. In § 28 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „drei Jahre“ durch die Wörter „vier Jahre“ ersetzt. Artikel 2 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2023. Bremen, den 26. Oktober 2022 Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.