Fluglärm VO
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2013
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2013 Nr. 59 Fluglärm VO
Eingangsformel
Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den
Verkehrsflughafen Bremen vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 545 – 2129-d-2) wird wie folgt geändert:
1. § 4 Satz 3 wird aufgehoben.
2. Nach § 4 werden folgende §§ 5 und 6 eingefügt:
„§ 5
Die in § 3 Absatz 1 und 3 der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung für die Tag-Schutzzone 1 sowie die Nacht-Schutzzone genannten Isophonen-Bänder ergeben sich aus den Bereichen zwischen zwei Isophonen, die aus den interpolierten Verbindungslinien zwischen den in Anlage 3 genannten Kurvenpunkten gebildet werden. Die Isophonen sind in topographischen Karten im Maßstab 1:20 000 für die Tag-Schutzzone 1 und 1:25 000 für die Nacht-Schutzzone abgebildet und werden in den Blättern der deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Die topographischen Karten sind als Anlage 4 beigefügt.
Die Blätter der deutschen Grundkarte gemäß § 4 Satz 1 und § 5 Satz 2 sind beim
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.“
3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 7 und 8.
4. Die Anlagen 3 und 4 aus dem Anhang zu dieser Verordnung werden angefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 11. Juni 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.