Bremen

Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Ausfertigungsdatum:
22.05.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 67
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
433 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 22. Mai 2023 Nr. 67 Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vom 2. Mai 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Das Ortgesetz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 20. Dezember 1982 (Brem.GBl. S. 405), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 365) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Unabhängig vom Entstehen einer Beitragspflicht nach § 18 Absatz 1 des Bremi- schen Gebühren- und Beitragsgesetzes können Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden, wenn mit der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschlie- ßungsanlage bis zum 29. Juni 1961 begonnen wurde und diese für Verkehrszwecke genutzt wurde.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Bremen, den 2. Mai 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.