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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 22. Mai 2023 Nr. 67
Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Vom 2. Mai 2023
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen
Das Ortgesetz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 20. Dezember
1982 (Brem.GBl. S. 405), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes vom
25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 365) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt:
„§ 11a
Unabhängig vom Entstehen einer Beitragspflicht nach § 18 Absatz 1 des Bremi-
schen Gebühren- und Beitragsgesetzes können Erschließungsbeiträge nicht mehr
erhoben werden, wenn mit der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschlie-
ßungsanlage bis zum 29. Juni 1961 begonnen wurde und diese für Verkehrszwecke
genutzt wurde.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Bremen, den 2. Mai 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen