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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 23. Juni 2020 Nr. 54
Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes
über die Beiträge für die Kindergärten und Horte
der Stadtgemeinde Bremen
Vom 16. Juni 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt-
gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914 ― 2160-d-5) wird wie
folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort „und“ durch das Wort „bis“ ersetzt.
2. In § 3 Absatz 4 Satz 4 werden nach dem Wort „Tageseinrichtung“, die Worte
„oder bei der Elternbeitragsstelle“ einfügt.
3. In § 1 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3, § 2 Absatz 1 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 1
und § 4 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Tageseinrichtung“ die
Wörter „oder Kindertagespflegestelle“ eingefügt.
4. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
„§ 6a
Beitragserstattung wegen der Coronaverordnung
Wegen des durch die Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten teilweisen oder vollständigen Aus-
falls der Betreuungs- und Verpflegungsleistungen in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen werden den Eltern die Beiträge für die Monate April
2020 bis Juli 2020 vollständig erlassen oder erstattet.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft.
Bremen, den 16. Juni 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen