Bremen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Ausfertigungsdatum:
26.06.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 61
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
485 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 26. Juni 2024 Nr. 61 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Vom 29. Mai 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 45) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird aufgehoben. 2. Die §§ 5 bis 7 werden die §§ 4 bis 6. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 29. Mai 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.