Bremen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit

Ausfertigungsdatum:
27.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 123
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
603 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 27. Dezember 2023 Nr. 123 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit Vom 19. Dezember 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Ver- waltungszuständigkeit vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 537) wird wie folgt gefasst: „(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 19. Dezember 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.