Bremen

Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden

Ausfertigungsdatum:
17.04.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 46
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
312 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 17. April 2026 Nr. 46 Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden Vom 24. März 2026 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 598) wird wie folgt geändert: § 18 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bis 5, 7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, 24. März 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.