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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 17. April 2026 Nr. 46
Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über
das Halten von Hunden
Vom 24. März 2026
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden
Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025
(Brem.GBl. S. 598) wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bis 5,
7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro, in den
übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 24. März 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen