1112
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 19. Dezember 2024 Nr. 149
Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen
Betreuungsrechtsausführungsgesetzes
Vom 11. Dezember 2024
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 4 des Bremischen Betreuungsrechtsausführungsgesetzes vom 13. Dezember
2022 (Brem.GBl. S. 896) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Vorjahres“ durch das Wort „Vorvorjahres“
ersetzt.
2. In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „beruflicher Betreuerinnen und
Betreuer nach dem Vormünder- und Berufsbetreuervergütungsgesetz vom 4. Mai
2021 (BGBl. I, S. 882) in der jeweils geltenden Fassung; dies entspricht der
Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE in der Entgeltstufe 04“ durch die Wörter „anhand
der Eingruppierung der Entgeltgruppe S 12, Entgeltstufe 4 der Entgelttabelle des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst in
der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Bremen, den 11. Dezember 2024
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen