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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 20. November 2024 Nr. 120
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte
im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
5. November 2024
Aufgrund des § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 des Tariftreue- und
Vergabegesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), das zuletzt durch das
Gesetz vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55) geändert worden ist, verordnet der
Senat:
Artikel 1
Die Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne
des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl.
S. 334) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte
im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindest-
entgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)“.
2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die
Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Die Lohngitter in Form von Entgelttabellen regeln die allgemeinen Ent-
geltmodalitäten, das tätigkeitsspezifische Mindestentgelt im Sinne von
§ 9 Absatz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes einschließlich eines
Überstundenzuschlages sowie die jeweiligen Anforderungen an die Ein-
gruppierungsmerkmale.“
c) In dem neuen Satz 3 werden nach den Wörtern „Die Lohngitter werden“
die Wörter „in Form von Entgelttabellen“ eingefügt und das Wort „An-
hang“ wird durch das Wort „Anlage“ ersetzt.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 821
d) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter „des öffentlichen Personennah-
verkehrs auf Straße und Schiene“ durch die Wörter „der öffentlichen Per-
sonennahverkehrsdienste“ ersetzt.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „kann“ durch das Wort „soll“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „ist abzustellen auf“ durch die Wörter
„soll vorrangig abgestellt werden auf“ ersetzt.
cc) Folgender Satz wird angefügt:
„Sofern für die in Betracht kommenden Branchentarifverträge quanti-
tative Merkmale nicht herangezogen werden können, ist auf qualita-
tive Merkmale, wie beispielsweise Stundenentgelte, Aktualität, Lauf-
zeit und regionale Spezialität abzustellen.“
b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“
durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
4. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Buchstabe a werden die Wörter „des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs auf Straße und Schiene“ durch die Wörter „der öf-
fentlichen Personennahverkehrsdienste“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch
die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“
durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch
die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird nach dem Wort „beträgt“ das Wort „mindestens“ einge-
fügt.
cc) In Satz 3 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch
die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“
durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
e) In Absatz 6 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die
Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 822
5. Die Anlage „Lohngitter in Form von Entgelttabellen“ aus dem Anhang zu dieser
Verordnung werden angefügt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 5. November 2024
Der Senat
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 823
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 01
Bauhauptleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus-
führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh-
rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes (GE) je
geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem Entgeltstundenlohn (EL) und dem
Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent des EL zusammen.
2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf Baustellen,
sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten einschließlich Produkti-
onsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe und der Fahrdienste beschäf-
tigt werden, soweit hierdurch der jeweilige Mindestlohn nicht unterschritten wird. Für die
auf Baustellen geleisteten Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch Anspruch auf
den BZ.
2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwai-
gen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Ar-
beitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 824
3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1. Allgemein
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro
EL BZ GE
1 Werker und Maschinenwerker Tätigkeitsbeispiele: 13,73 0,81 14,54
- Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
Tätigkeit: - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln ab
- einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten
01.02.2025
- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Bauma- - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
schinen und Geräten nach Anweisung - Mischen von Mörtel und Beton 14,28 *
- Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Ver-
dichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbei-
ten
- Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruk-
tionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) ein-
schließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes
- Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
- manuelle Erdarbeiten
- manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben
2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeitsbeispiele: 16,34 0,96 17,30
- Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
Tätigkeit:
- fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Be- - Vorbereiten des Untergrundes
rufsbilds oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
Anweisung Baustellen-Magaziner:
- Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten
Regelqualifikation: - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen
- baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Führen von Bestandslisten
- anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Gar- Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter):
ten- und Landschaftsbauer, Tischler - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen
- Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen
- anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine An- - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrun-
wendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
gen
- Baumaschinistenlehrgang Fertigteilbauer:
- anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile
- Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen
- Herstellen von Verbundbauteilen
- Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen
Fuger, Verfuger:
- Herstellen von Fugenmörtel aller Art
- Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 825
- Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Rei-
nigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
Gleiswerker:
- Herstellen des Unterbaus
- Verlegen von Schwellen und Schienen
Mineur:
- Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stol-
lenbau
- Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten
Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
- Vorbereiten des Untergrundes
- Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
- Zurichten und Befestigen von Putzträgern
- Herstellen und Aufbringen von Putzen
- Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
Rabitzer:
- Herstellen der Unterkonstruktionen
- Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
Rammer (Pfahlrammer):
- Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
- Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände
Rohrleger:
- Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
- Abdichten von Rohrverbindungen
- Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen
Schalungsbauer (Einschaler):
- Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
- Herstellen von Schalplatten
- Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen
Schwarzdeckenbauer:
- Vorbereiten des Untergrundes
- Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
- Einbauen und Verdichten des Mischgutes
- Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken
Betonstraßenwerker:
- Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
- Herstellen von Betonstraßendecken
Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
- Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch
Terrazzoleger:
- Herstellen von Terrazzomischungen
- Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
- Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo
Wasser- und Landschaftsbauer:
- Herstellen von Uferbefestigungen
- Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen
- Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten
Maschinisten:
- Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 826
Kraftfahrer:
- Führen von Kraftfahrzeugen
2a Arbeitnehmer, die vor dem 01.09.2002 in der bishe- 20,41 1,20 21,61
rigen Berufsgruppe V zugeordnet waren
2b Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer weitere Anforderungen: 18,49 1,09 19,58
(entsprechend EG 2) nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 2
3 Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfah- 20,91 1,23 22,14
rer
Tätigkeit:
- Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes
Regelqualifikation:
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten
Stufe im ersten Jahr
- baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe
und Berufserfahrung Holz- und Bautenschutzgewerbe 17,93
- anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerbli- sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten:
chen Stufenausbildung - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung,
- anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Gar- - Abdichtungsarbeiten,
ten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Be- - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung
rufserfahrung
- anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine An-
wendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet,
und
Berufserfahrung
- Berufsausbildung zum Baugeräteführer
- Prüfung als Berufskraftfahrer
- durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwer-
tige Fertigkeiten
4 Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer 22,73 1,34 24,07
Tätigkeit:
- selbständige Ausführung der Facharbeiten des jewei-
ligen Berufsbildes Fließen-, Platten- und Mosaikleger 23,41 1,38 24,79
Baumaschinenführer 23,07 1,36 24,43
Regelqualifikation: Stuckateure und Gipser 23,41 1,38 24,79
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten
ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der Stucka-
- Prüfung als Baumaschinenführer teure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten
- Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem drit- ausführen:
ten Jahr der Tätigkeit - Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen und
- durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleich- Ansetzen von Profilen;
wertige Fertigkeiten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 827
- Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen und
Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro;
- Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und Gelände-
modellen sowie Dekorelementen.
Holz- und Bautenschutzgewerbe 18,87
sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten:
- oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht re- ab 10. Jahr der Tätigkeit 19,81
levanter Schädigung,
- Abdichtungsarbeiten,
- Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung
5 Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Regelqualifikation: 23,80 1,40 25,20
Tätigkeit: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter Anstellung als bzw. Um-
Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch gruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung
unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung
besonders schwieriger Arbeiten
- selbständige Ausführung schwieriger Instandset-
zungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiter-
führung
- Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen
einschließlich der Störungserkennung
6 Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Weitere Anforderung: 25,92 1,53 27,45
Tätigkeit: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vor-
- Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitneh- arbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor dem
mern in Teilbereichen der Bauausführung auch un- 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.01.2007
ter eigener Mitarbeit
Regelqualifikation:
- Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgrup-
pierung zum Werkpolier
Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier
ohne Werkpolierprüfung
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
3.2 Poliere und Angestellte
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt
in Euro
1 Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit 15,89
und keine Berufsausbildung erfordern.
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 828
2 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die Beispiele: 18,12
1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne;
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile;
- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforder- 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten;
lich ist. 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen
unter Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der
Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwal-
tung von Baustellen;
6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsar-
beiten;
7. Bedienen von Kommunikationsanlagen
3 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung aus- Beispiele: 20,58
führen, für die
1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen;
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende Berufserfah- 2. Massenermittlungen für Bauteile;
rung oder 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung;
- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors,
ist Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz-
und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen,
6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretari-
atsarbeiten;
7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder
Verwaltungsaufgaben;
8. Archivarbeiten.
4 Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für Beispiele: 23,12
die
1. Anfertigen von Plänen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Techniker- 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen;
schule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten;
waltungs- und Wirtschaftsakademie) oder 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- Baustoffprüfstellen;
tion erforderlich ist. 5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im
Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen;
6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten.
5 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise eigen- Beispiele: 25,74
verantwortlich ausführen, für die
1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen;
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation;
der Fachhochschule oder 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in
Labors,
4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen;
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 829
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Techniker- 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen;
schule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in
waltungs- und Wirtschaftsakademie) und die entsprechende Berufserfahrung der Arbeitsvorbereitung;
oder 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräte-
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- verwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von
tion erforderlich ist. Baustellen;
9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen;
10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten;
11. Korrespondenz in einer Fremdsprache
6 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise ei- Beispiele: 28,46
genverantwortlich ausführen,
für die 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen;
2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen;
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen;
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
der Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Diplomab- Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
schluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen;
waltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder 7. Erstellen von Kalkulationen;
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung;
Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- Bauleiters;
tion erforderlich ist. 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in
der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Ver-
waltung von Baustellen;
11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling;
12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware;
13. Führen eines Sekretariats;
14. Korrespondenz in Fremdsprachen.
7 Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenver- Beispiele: 31,32
antwortlich ausführen, für die
1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad;
- ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem Schwierig-
oder keitsgrad;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 3. Anfertigen von statischen Berechnungen;
versität jeweils mit Diplomabschluss oder 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors,
Berufserfahrung oder Werkstätten
- Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 1. und Baustoffprüfstellen;
der Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorberei-
gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- tung;
akademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Berufserfah- 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung;
rung oder 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits-
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche schutzes;
Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen
Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten;
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 830
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Ange-
tion erforderlich ist botsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der
und kaufmännischen Verwaltung von Baustellen;
Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum aner- 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling;
kannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" erfolg- 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des Sek-
reich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier ange- retariats der Geschäftsleitung.
stellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister.
8 Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverant- Beispiele: 34,28
wortlich ausführen, für die
1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen;
- ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Objektplänen;
und die entsprechende Berufserfahrung oder 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
versität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende Berufserfahrung 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen
oder in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte Berufs- 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen;
erfahrung oder 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung;
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen;
der Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der ei-
akademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung o- genverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals
der und der gewerblichen Auszubildenden;
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden;
erforderlich ist 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle;
und 13. Vorbereiten von Bilanzen;
Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum aner- 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Control-
kannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " erfolg- ling;
reich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung;
wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. 16. Erstellen von EDV-Konzepten.
9 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich aus- Beispiele: 38,08
führen, für die
1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder
- ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung kaufmännischer Arbeiten;
oder 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne;
versität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen;
gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- 6. Erstellen von Bilanzen;
akademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung o- 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden;
der 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten.
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation
erforderlich ist.
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 831
10 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere 42,42
Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und Weisungsbefug-
nis verfügen, für die
- ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder Uni-
versität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver-
gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts-
akademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte
- Berufserfahrung oder
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation
erforderlich ist.
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 832
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 01 Bauhauptleistungen
45111230-9 Baugrundverfestigungsarbeiten
45111240-2 Baugrundentwässerungsarbeiten
45112420-5 Fundamentaushub
45120000-4 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45121000-1 Versuchsbohrungen
45122000-8 Aufschlussbohrungen
45210000-2 Bauleistungen im Hochbau
45221200-4 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen
45221210-7 Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen
45221211-4 Straßenunterführung
45221240-6 Bauarbeiten für Tunnel
45221241-3 Bau von Straßentunnels
45221242-0 Bau von Eisenbahntunnels
45221243-7 Bau von Fußgängertunnels
45221244-4 Bau von Kanaltunnels
45221245-1 Bau von Flusstunnels
45221247-5 Tunnelbauarbeiten
45221250-9 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45223220-4 Rohbauarbeiten
45223300-9 Bau von Parkplätzen
45223310-2 Bau von Tiefgaragen
45223320-5 Bau von Park- and Ride-Anlagen
45223820-0 Fertigbauelemente und -teile
45223821-7 Fertigbauelemente
45223822-4 Fertigbauteile
45233120-6 Straßenbauarbeiten
45233121-3 Bauarbeiten für Hauptstraßen
45233122-0 Bau von Ringstraßen
45233123-7 Bau von Nebenstraßen
45233124-4 Bau von Fernstraßen
45233125-1 Bau von Straßenkreuzungen
45233126-8 Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen
45233127-5 Bau von T-Kreuzungen
45233128-2 Bau von Verkehrskreiseln
45233129-9 Bau von Querstraßen
45233130-9 Bauarbeiten für Fernstraßen
45233131-6 Bauarbeiten für Hochstraßen
45233139-3 Instandhaltung von Fernstraßen
45233140-2 Straßenarbeiten
45233141-9 Straßeninstandhaltungsarbeiten
45233142-6 Straßenausbesserungsarbeiten
45233161-5 Bau von Fußwegen
45233162-2 Bau von Fahrradwegen
45233210-4 Oberbauarbeiten für Fernstraßen
45233220-7 Oberbauarbeiten für Landstraßen
45233221-4 Straßenmarkierungsarbeiten
45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
45233223-8 Aufbringen von Fahrbahnschichten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 833
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
45233224-5 Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen
45233225-2 Bau von Straßen mit einer Fahrbahn
45233226-9 Bau von Zufahrtstraßen
45233227-6 Bau von Zubringerstraßen
45233251-3 Erneuerung von Straßendecken
45233252-0 Oberbauarbeiten für Straßen
45233253-7 Oberbauarbeiten für Fußwege
45233260-9 Bau von Fußgängerwegen
45233261-6 Bau von Fußgängerüberführungen
45233270-2 Markierungsarbeiten für Parkplätze
Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und
45233300-2 Fußwege
45233310-5 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen
45233320-8 Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen
45233330-1 Fundamentierungsarbeiten für Straßen
45233340-4 Fundamentierungsarbeiten für Fußwege
45234116-2 Gleisbauarbeiten
45234130-6 Gleisbettbauarbeiten
45262200-3 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
45262210-6 Fundamentierungsarbeiten
45262212-0 Verbauarbeiten
45262213-7 Schlitzwandbauweise
45262220-9 Brunnenbohrung
45262300-4 Betonarbeiten
45262310-7 Stahlbetonarbeiten
45262311-4 Betonrohbauarbeiten
45262330-3 Betonreparaturarbeiten
45262350-9 Arbeiten mit nicht verstärktem Beton
45262360-2 Zementierungsarbeiten
45262370-5 Betonummantelungsarbeiten
45262500-6 Maurerarbeiten
45262520-2 Mauerarbeiten
45262620-3 Stützmauern
45431100-8 Verlegen von Bodenfliesen
45431200-9 Verlegen von Wandfliesen
Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedie-
45500000-2 nungspersonal
45510000-5 Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal
45520000-8 Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal
VOB/C - DIN 18300 Erdarbeiten
VOB/C - DIN 18301 Bohrarbeiten
VOB/C - DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten)
VOB/C - DIN 18303 Verbauarbeiten
VOB/C - DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten)
VOB/C - DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
VOB/C - DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals: Druck-
VOB/C - DIN 18307 rohrleitungsarbeiten im Erdreich)
VOB/C - DIN 18308 Drän. und Versickerarbeiten
VOB/C - DIN 18309 Einpressarbeiten
VOB/C - DIN 18312 Untertagebauarbeiten
VOB/C - DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 834
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
VOB/C - DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
VOB/C - DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel
Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bind-
VOB/C - DIN 18316 mittel
VOB/C - DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt
Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in unge-
VOB/C - DIN 18318 bundener Ausführung, Einfassungen
VOB/C - DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
VOB/C - DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
VOB/C - DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
VOB/C - DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten
VOB/C - DIN 18325 Gleisbauarbeiten
VOB/C - DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
VOB/C - DIN 18330 Mauerarbeiten
VOB/C - DIN 18331 Betonarbeiten
VOB/C - DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
VOB/C - DIN 18366 Abdichtungsarbeiten
VOB/C - DIN 18340 Trockenbauarbeiten
VOB/C - DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
VOB/C - DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
VOB/C - DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
VOB/C - DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
VOB/C - DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 835
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 02
Nassbaggereileistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Nassbaggereileistun-
gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausfüh-
rung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif-
löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1. Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit-
nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2. Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben An-
spruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen wei-
teren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4. Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5. Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitrege-
lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten
folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
a) verantwortliche Führer von Großgerä- 23,96
ten
b) verantwortliche Führer von Geräten 22,46
mit Ausnahme von Entgeltgruppe a)
c) Schiffsführer mit Patent für Schuten - 1. Baggermeister 21,39
- 1. Spülermeister
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 836
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
mit eigenem Antrieb und einem Lade- - 1. Maschinisten
rauminhalt von mindestens 500 cbm - Spülfeldmeister
bzw. Schleppern ab 500 PS
d) Schiffsführer mit Patent für selbst fah- - 2. Baggermeister 19,25
rende Schuten, Schlepper und Bar- - 2. Spülermeister
kassen mit Ausnahme von Entgelt- - 2. Maschinisten
gruppe c) - Schiffer mit Patent soweit dies gefordert wird Vor-
arbeiter auf Spülfeldern, Handwerker mit abge-
schlossener Ausbildung, Köche mit Berufsausbil-
dung oder mit dreijähriger Tätigkeit, Schweißer
mit Prüfung,
e) Köche (Nachweis durch Schifferdienstbuch) 18,18
Matrosen
Fachwerker in der Nassbaggerei
f) Decksleute 17,54
Spülfeldarbeiter
sonstige Arbeiter
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 837
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 02 Nassbaggerleistungen
VOB/C - DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 838
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 03
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Garten-, Land-
schafts- und Sportplatzbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach-
unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah-
len sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang
dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschlie-
ßend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung ein-
gesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehme-
rinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben An-
spruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rah-
men der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren
Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt
ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Jede Überstunde (Mehrarbeit) ist mit 25% Zuschlag zu vergüten. Individuelle Arbeitszeitrege-
lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gel-
ten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Baustellenleiter, Ausbildungsleiter
Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus 25,54
oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten, die ständig verantwortlich, in der Regel un-
ter eigener Mitarbeit, mit Baustellenleitung und Baustel-
lenabwicklung beauftragt sind und andere Arbeitneh-
mer beaufsichtigen oder Meister des Garten-, Land-
schafts- und Sportplatzbaus, die mit der Berufsausbil-
dung verantwortlich beauftragt, als Ausbilder anerkannt
und überwiegend als solche tätig sind
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 839
2 Landschaftsgärtner-Vorarbeiter
Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus 22,59
oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten, die ständig verantwortlich unter eigener
Mitarbeit mit der Durchführung von Teilarbeiten inner-
halb einer Baustelle und der selbständigen Abwicklung
kleinerer Baustellen beauftragt sind und andere Arbeit-
nehmer beaufsichtigen
3 Landschaftsgärtner-Meister
Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 21,59
baues, die nicht die Voraussetzungen der Entgelt-
gruppe 1 und 2 erfüllen
4. Landschaftsgärtner / Gärtner
4.1 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Land-
im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder Ar- schaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Land- 20,61
beitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähig- schafts- und Sportplatzbaus
keiten
4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als
a) im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 19,61
Landschafts- und Sportplatzbaus
4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung bis zu 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit
b) im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau als Landschaftsgärtner in Betrieben des Gar- 18,62
ten-, Landschafts- und Sportplatzbaus
4.3 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie-
deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitneh- ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 19,61
mer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten baus
- ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
4.4 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitneh- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62
mer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten Sportplatzbaus
- - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
4.5 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie-
deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 18,62
mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten baus
- ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
4.6 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14
mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten Sportplatzbaus
- ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
5. Maschinisten / Fahrer
5.1 Maschinisten
Arbeitnehmer, die in einem anerkannten Ausbildungs- 19,61
beruf als Maschinisten eine Prüfung gemäß den gelten-
den Prüfungsvorschriften mit Erfolg abgelegt haben o-
der Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten, die überwiegend als Maschinisten tätig
sind
5.2 Fahrer
Arbeitnehmer, die die Prüfung als Berufskraftfahrer 19,61
nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung ab-
gelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als
LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr eingesetzt werden
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 840
6. Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbil-
dung nach dem Berufsbildungsgesetz
6.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie-
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 20,10
gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- baus und
tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
6.2 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,13
gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- Sportplatzbaus und
tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar-
beiten
6.3 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Be-
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- trieben des Garten-, Landschafts- und Sport- 18,51
gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- platzbaus und
tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anlei-
tung
6.4 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14
gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- Sportplatzbaus und
tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter An-
leitung
7. Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Be-
rufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
7.1 Arbeitnehmer, die ständig angelernte fachbezogene Ar-
beiten selbständig verrichten 18,14
7.2 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für
mindestens 3 Jahre in den Entgeltgruppen 7.3 oder 7.4 17,26
in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz-
baus und anspruchsvollen Pflegearbeiten ausführen
7.3 Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten unter
Anleitung verrichten 16,71
7.4 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für
mindestens 3 Jahre in der Entgeltgruppe 7.5 in Betrie- 15,70
ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und
auch Pflegearbeiten ausführen
7.5 Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt
werden 14,89
7.6 Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen Ar-
beiten beschäftigt werden 12,69
ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
14,28 **
8. Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind
8.1 Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung mit - sind ständig verantwortlich, unter eigener Mit-
bestandener Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner arbeit, mit der Durchführung oder selbständi- 21,69
im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gen Abwicklung von Baumfällarbeiten sowie
Baumpflege- und Baumsanierungsmaßnah-
men beauftragt und
- andere Arbeitnehmer beaufsichtigen
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 841
8.2 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Ab- - nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit
schlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten-, als Fachagrarwirt Baumpflege 20,61
Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig
8.3 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Ab- - bis zu dreijährige ununterbrochener Tätigkeit
schlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten-, als Fachagrarwirt Baumpflege 19,61
Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig
8.4 Baumarbeiter, European Treeworker mit Ersthelferaus- - ständig in der Baumpflege tätig
bildung und Anpassungsfortbildung in der Seilkletter- 17,49
technik
T Gartenbautechnische Angestellte
T1 Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend z.B. Lager- oder Materialverwaltung, Vervielfäl- 14,43
schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung tigen und Reinzeichnen von technischen Zeich- (1. Jahr)
nicht erforderlich ist. nungen
16,03
(2. Jahr)
17,23
(4. Jahr)
T2 Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeits- z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleine- 17,75
bereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die nach stän- ren Baustellen führen, Werkstattleiter, techni- (1. Jahr)
diger Anweisung arbeiten; mit abgeschlossener Ausbil- sche Zeichner
dung, Meisterprüfung, Technikerprüfung oder gleich- 19,73
wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten (2. Jahr)
21,21
(4. Jahr)
T3 Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeits- z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größe- 22,19
bereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach allge- ren Baustellen führen mit Maschinen- und Fahr- (1. Jahr)
meiner Anweisung arbeiten; mit Meisterprüfung, Tech- zeugeinsatz, oder die schwierige Vermes-
nikerprüfung, Fachschulausbildung, mit abgeschlosse- sungsarbeiten durchführen, Kostenberechnun- 24,66
ner Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhoch- gen erstellen und einfache Entwürfe anfertigen, (2. Jahr)
schule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkei- Leiter größerer Werkstätten
ten 26,51
(4. Jahr)
T4 Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungs- z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere 25,53
voller Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange Baustellen selbständig leiten, die besonders (1. Jahr)
selbständige Leistungen erfordert; mit abgeschlossener schwierige Vermessungsarbeiten durchführen,
Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhochschule, schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, 28,36
abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwer- Kostenberechnungen und Bauabrechnungen (2. Jahr)
tigen Kenntnissen und Fähigkeiten bearbeiten
30,49
(4. Jahr)
T5 Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen z.B. Angestellte, denen die selbständige Lei- 27,75
Tätigkeiten, die überwiegend selbständige Leistungen tung von größeren Baustellen übertragen ist o- (1. Jahr)
erfordern; mit abgeschlossener Hochschulausbildung, der die mit Aufgaben betraut sind, die hervorra-
abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieur- gende Fachkenntnisse erfordern oder denen 30,83
schule/Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnis- mehrere gartenbautechnische Angestellte mit (2. Jahr)
sen und Fähigkeiten abgeschlossener Fachausbildung ständig un-
terstellt sind 33,14
(4. Jahr)
T6 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus 31,07
der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbstän-
dige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen
Betriebsabteilung übertragen ist
T7 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus 34,40
der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbstän-
dige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist
(als größere Betriebe sind in der Regel solche mit
durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen)
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 842
K Kaufmännische Angestellte
K1 Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechani- z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, Ver- 12,41 ***
scher oder schematischer Tätigkeit, für die eine Berufs- vielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- (1. Jahr)
ausbildung nicht erforderlich ist und Rechenarbeiten, Ablage ab 01.11.2024
13,46 *
ab 01.02.2025
14,28 **
(1. Jahr)
13,59
ab 01.02.2025
14,28 **
(2. Jahr)
14,61
(4. Jahr)
K2 Kaufmännische Angestellte mit einfacher kaufmänni- z.B. Stenotypisten, Kontoristen, Hilfskräfte in 13,31
scher Tätigkeit der Buchhaltung und Personalabteilung. ab 01.11.2024
13,46 *
ab 01.02.2025
14,28 **
(1. Jahr)
14,80
(2. Jahr)
15,91
(4. Jahr)
K3 kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwie- z.B. Korrespondenten, Buchhalter, Lohnbuch- 17,76
rigere Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Berufs- halter, Sekretäre, Stenotypisten mit Fremdspra- (1. Jahr)
ausbildung, Handelsschule oder gleichwertigen Kennt- chen
nissen und Fähigkeiten 19,73
(2. Jahr)
21,21
(4. Jahr)
K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner An- z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfah- 22,20
weisung schwierige Arbeiten erledigen und in erhebli- rung. (1. Jahr)
chem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbstän-
dige Leistungen erbringen; mit kaufmännischer Berufs- 24,66
ausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähig- (2. Jahr)
keiten
26,51
(4. Jahr)
K5 Kaufmännische Angestellte mit besonders verantwortli- z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige 26,63
cher Tätigkeit, die überwiegend selbständige Leistun- Einkäufer (1. Jahr)
gen erbringen
29,60
(2. Jahr)
31,81
(4. Jahr)
K6 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter ei- 31,07
nes Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen
K7 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter grö- 34,40
ßerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der Regel
solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten
anzusehen)
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
***Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 843
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-
Code, VOB-C/DIN) - nicht ab- Beschreibung der Leistung
schließend
Entgelttabelle 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
45111220-6 Gestrüppentfernungsarbeiten
45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45112711-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
45112713-6 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen
45112714-3 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe
45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
45112721-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze
45112722-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen
45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze
45112730-1 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
45112740-4 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen
77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77311000-3 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77312000-0 Unkrautjäten
77312100-1 Unkrautvernichtung
77313000-7 Pflege von Parkanlagen
77314000-4 Grundstückspflege
77314100-5 Anlegen von Rasen
77320000-9 Pflegearbeiten für Sportplätze
77340000-5 Baum- und Heckenschnitt
77341000-2 Baumschnitt
77342000-9 Heckenschnitt
VOB/C - DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 844
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 04
Metallbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Metallbauleistun-
gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er-
füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf-
tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf
die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese
Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit-
nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre-
gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Beispiele: 14,34
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. - einfache Entgratungsarbeiten
- einfache Büro- und Lagertätigkeiten
2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse - allgemeine Lager- und Transportarbeiten sowie 16,13
und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die über die
durch mehrwöchiges betriebliches Anleiten oder Anforderungen der Tätigkeiten in der Entgelt-
gruppe 1 hinausgehen
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 845
Anlernen erworben werden oder der Nachweis ei-
ner einjährigen fachbezogenen Tätigkeit.
3 Tätigkeiten im Rahmen allgemeiner Anweisung Erforderlich sind Kenntnisse und Fähigkeiten, wie 17,02
sie durch eine Berufsausbildung mit erfolgreichem
Abschluss erworben werden. Gleichzusetzen sind
andere abgeschlossene Berufsausbildungen sowie
Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer gleichwer-
tigen Tätigkeit befähigen. Bei dem Nachweis einer
mindestens dreijährigen Berufsausbildung ohne
Abschluss genügt eine einjährige fachbezogene
Berufspraxis.
t
Beispiele:
- Sachbearbeitung im ersten Berufsjahr (z. B. Buch-
haltungs-, Abrechnungs-, und Rechnungsprü-
fungsaufgaben in den Bereichen Kundendienst,
Verkauf, Teiledienst)
- Mechanikerarbeiten im ersten Berufsjahr
4 Tätigkeiten, die eine einschlägige gewerblich-tech- Beispiele: 17,92
nische Berufsausbildung oder kaufmännische Be- - kaufmännische Sachbearbeitung mit zweijähri-
rufsausbildung mit Abschluss und zweijähriger Be- ger Berufspraxis in Sekretariat, Betriebsbüro, In-
rufspraxis (ab 3.Berufsjahr) im Ausbildungsberuf er- formation, Kasse, Buchhaltung und Lagerverwal-
fordern oder für die gleichwertige vertiefte Fach- tung
kenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie durch - Facharbeitertätigkeiten mit zweijähriger Berufs-
Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis erworben praxis
werden.
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige Beispiele: 19,26
gewerblich-technische Berufsausbildung oder kauf- - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung im
männische Berufsausbildung mit Abschluss vo- Sekretariat sowie Arbeiten in Betriebsbüro, Infor-
raussetzen und die nach allgemeiner Einweisung mation, Kasse, Buchhaltung, Lagerverwaltung,
selbständig ausgeführt werden sowie im Betrieb Finanz- und Personalwirtschaft mit mindestens
vorwiegend mit schwierigen Arbeiten beschäftigt vierjähriger Berufserfahrung
werden. - selbständige Montagearbeiten mit mindestens
vierjähriger Berufspraxis
6 Hochwertige Tätigkeiten und die Fähigkeiten an- Beispiele: 20,61
dere Mitarbeiter/innen anzuleiten oder Tätigkeiten, - gewerbliche, kaufmännische oder technische Ar-
die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erfor- beiten mit erhöhten Anforderungen
dern, die durch Fortbildung und mehrjährige Berufs- - Teamleiter
praxis erworben werden. - Meister während der Einarbeitungszeit (bis 6 Mo-
nate)
- Montage- und/oder Servicetechniker/-mechaniker
7 Verantwortliche Tätigkeiten, die eine umfangreiche Beispiele: 22,40
Weiterbildung mit abgelegter Prüfung nach bundes- - qualifizierte Beschäftigte mit langjähriger koordi-
einheitlichem Konzept erfordern oder für die spezi- nierender und organisierender Funktion
elle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich sind, - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung
wie sie durch Fortbildung und mehrjährige Berufs- mit langjähriger koordinierender und organisie-
praxis erworben werden, z. B. höherwertige Tätig- render Funktion (Buchhaltung, Personalwesen,
keiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen. Lagerverwaltung)
- Meister
- Teamleiter mit langjähriger Berufspraxis (mit Bei-
spiel in gemeinsamen Erläuterungen)
- Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter
- Techniker
- Montage- und Servicetechniker/-mechaniker mit
dreijähriger Berufspraxis
8 Weitgehend selbständige Tätigkeiten mit Leitungs- Beispiele: 25,09
befugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkeiten in be- - leitende Meister
aufsichtigender betrieblicher Funktion, die im Rah- - kaufmännische Arbeiten, die aufgrund überdurch-
men betrieblicher Erfordernisse eigenverantwortli- schnittlicher Fachkenntnisse selbständig ausge-
che Entscheidungen verlangen. führt werden
- Techniker mit Berufspraxis
9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit Beispiele: 26,88
Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkei- - leitende Meister (technische Leiter/Konzessions-
träger)
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 846
ten in anordnender und beaufsichtigender betriebli- - verantwortliche kaufmännische Arbeiten, die auf-
cher Funktion in einem schwierigen und verantwor- grund überdurchschnittlicher Fach- und umfang-
tungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in be- reicher Spezialkenntnisse selbständig ausge-
trieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher führt werden, z. B. Erstellen von Jahresabschlüs-
Erfordernisse selbständige und eigenverantwortli- sen Techniker mit langjähriger Berufspraxis
che Entscheidungen verlangen.
10 Selbständige Tätigkeiten mit eigenständiger Lei- 29,57
tungsbefugnis für einen Arbeitsbereich oder gleich-
wertiger Abschluss und entsprechende weiterfüh-
rende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene techni-
sche oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) o-
der erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul-
studium, z. B. Tätigkeiten in einem schwierigen Auf-
gabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktio-
nen oder Tätigkeiten in einem Aufgabengebiet, das
eigenverantwortliche Entscheidungen für den Be-
triebs- oder Geschäftsablauf erfordert.
11 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten 31,36
mit eigenständiger Leitungsbefugnis für mindes-
tens einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Ab-
schluss und entsprechende weiterführende Qualifi-
zierung (z. B. abgeschlossene technische oder
kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolg-
reich abgeschlossenes Hochschulstudium, z. B.
Tätigkeiten in einem besonders schwierigen und
verantwortungsvollen Aufgabengebiet sowie in be-
trieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in
einem größeren Aufgabengebiet, das eigenverant-
wortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeu-
tung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfor-
dert.
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 847
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 04 Metallbauleistungen
VOB/C - DIN 18335 Stahlbauarbeiten
VOB/C - DIN 18357 Beschlagarbeiten
VOB/C - DIN 18358 Rollladenarbeiten
VOB/C - DIN 18360 Metallbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 848
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 05
Dachdeckerleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Dachdeckerleis-
tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf
die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese
Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit-
nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle Arbeitszeitrege-
lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro
schließende Beispiele
I. gewerbliche Arbeiter
1a) Dachdecker-Helfer weitere Anforderung: 13,00
bis 6 Monate Berufszugehörigkeit
- ohne abgeschlossene Be- ab 01.11.2024
rufsausbildung 13,46**
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 849
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro
schließende Beispiele
- Ausführung einfacher Arbei- ab 01.01.2025
ten nach Anweisung 14,28***
1b) Weitere Anforderung: 15,38
vom 7. bis zum 15. Monat der Berufszugehörig-
keit
1c) Weitere Anforderung: 16,40
ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit
2 Dachdecker-Fachhelfer Ausführung von Spezialtätigkeiten oder abge- 17,43
ohne abgeschlossene Berufs- grenzter Teilleistungen des Berufsbildes nach
ausbildung Anweisung
3a) Dachdecker-Junggeselle Weitere Anforderung: 18,45
in den ersten 12 Monaten nach bestandener
- Tätigkeit im Dachdecker- Gesellenprüfung
handwerk nach bestandener
3b) Gesellenprüfung weitere Anforderung: 19,48
- fachgerechte Ausführung von dem 13. bis zum 24. Monat nach bestande-
von gemäß ihrer Berufsaus- ner Gesellenprüfung
bildung einschlägigen Arbei-
ten nach Anweisung
4 Dachdecker-Geselle - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer 21,12
Tätigkeit im Dachdeckerhand- Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten
werk nach bestandener Gesel- nach Anweisung
lenprüfung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker-
Junggeselle
5 Dachdecker-Fachgeselle fachgerechte Ausführung von allen einschlägi- 23,23
Tätigkeit für mindestens 3 gen Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse,
Jahre im Dachdeckerhandwerk Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung
nach bestandener Gesellen- sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 an-
prüfung zuleiten
6 Vorarbeiter eigenständige Koordinierung aufgrund beson- 24,29
Tätigkeit im Dachdeckerhand- derer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
werk nach bestandener Gesel- von Arbeitsaufträgen und Baustellenarbeiten im
lenprüfung oder einer gleichzu- Rahmen der vom Arbeitgeber erteilten Aufträge
setzenden Qualifikation durch sowie unter Anweisung und Beaufsichtigung
mehrjährige (mindestens 6 nachgeordneter Arbeitnehmer der EG 1 bis 5
Jahre) Tätigkeit im Dachde-
ckerhandwerk Beispiele:
Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition,
Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie-
und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung
der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung,
Baustellenkoordinierung
II. kaufmännische Angestellte
K1 Keine Berufsausbildung erfor- Angestellte mit vorwiegend schematischen Tä- 12,41*
derlich tigkeiten.
ab 01.11.2024
13,46**
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 850
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro
schließende Beispiele
Beispiele: ab dem 01.02.2025
Abheften und Sortieren von Schriftgut nach ein- 14,28 ***
fachen Ordnungsmethoden; Schreib- und Re-
chenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; Ma-
schinenschreibarbeiten einfacher Art; numeri-
sches Lochen nach einfachen, vorbereiteten
Unterlagen; Bedienen kleiner Fernsprechanla-
gen; Abfertigen der Post.
K2 Zweijährige Berufsausbildung Angestellte, die vorwiegend einfache kaufmän- ab dem 1. Berufsjahr
als Bürogehilfe oder mindes- nische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben. 15,05
tens einjährige Handelsschule.
Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr
Einfache Arbeiten in der Buchhaltung, Lohn- 16,04
buchhaltung; Kalkulation und im Rechnungswe-
sen auch unter Verwendung von Büromaschi- ab dem 5. Berufsjahr
nen; Tätigkeiten im Lager- und Materialwesen 18,04
oder im Versand; Tätigkeiten in der Registratur;
Bedienen von Fernsprech- und Fernschreiban-
lagen; Aufnehmen und Obertragen von Steno-
grammen oder von Tonträgern; Lochen von
Lochkarten sowie vergleichbare Arbeiten der
Datenerfassung.
K3 Abgeschlossene kaufmänni- Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten un- ab dem 1. Berufsjahr
sche Berufsausbildung oder ter Anleitung ausführen. 18,22
zweijährige Handelsschule mit
erfolgreichen Abschluss. Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr
Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; 20,22
Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen
von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbei- ab dem 5. Berufsjahr
ten von Angeboten oder Bestellungen ein- 23,27
schließlich Terminüberwachung; Stenogramm-
aufnahme und Obertragung von schwierigen
Texten; selbständiges Aufbereiten von Unterla-
gen für die Datenverarbeitung; Bedienen von
Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Ein-
arbeitungszeit.
K4 Abgeschlossene kaufmänni- Angestellte, die selbständig und verantwortlich- ab dem 1. Berufsjahr
sche Berufsausbildung und arbeiten oder kaufmännische Tätigkeiten ausü- 26,44
mindestens dreijährige kauf- ben, die umfangreiche Berufserfahrung oder
männische Tätigkeit. gründliche Fachkenntnisse sowie Obersicht ab dem 3. Berufsjahr
über die das Aufgabengebiet berührenden Be- 28,46
triebszusammenhänge erfordern.
ab dem 5. Berufsjahr
Beispiele: 30,51
Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der
Lohn und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und
Verkauf, in der Kalkulation und Auftragsabrech-
nung; Sekretariatsarbeiten einschließlich Füh-
ren schwierigen Schriftverkehrs; Bedienen von
Datenverarbeitungsanlagen nach der Einarbei-
tungszeit sowie Durchführung von Program-
mierarbeiten.
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 851
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro
schließende Beispiele
K5 Wie EG K 4 oder eine entspre- Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkei- ab dem 1. Berufsjahr
chende betriebswirtschaftliche ten ausüben, die gründliche und umfangreiche 32,54
Ausbildung. Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über-
sieht erfordern, um schwierige Aufgaben selb- ab dem 3. Berufsjahr
ständig zu bearbeiten. Die Ausübung der Tätig- 34,56
keit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefug-
nis und Verantwortung für unterstellte Mitarbei-
ter ein.
Beispiele:
Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros;
Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit
Weisungsbefugnis in kaufmännischen Teilbe-
reichen; selbständige Erledigung von Program-
mierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade.
III. technische Angestellte
T1 Keine Berufsausbildung erfor- Angestellte, die vorwiegend schematische Tä- 12,41*
derlich. tigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten
ausüben. ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab dem 3. Berufsjahr
14,05
ab dem 5. Berufsjahr
16,04
T2 Nicht abgeschlossene Berufs- Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, ein- ab dem 1. Berufsjahr
ausbildung im Dachdecker- fache technische oder zeichnerische Tätigkei- 20,04
handwerk oder gleichwertige, ten ausüben.
durch Schule oder in der Praxis ab dem 3. Berufsjahr
erworbene Kenntnisse. Beispiele: 22,03
Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung
Erstellen von Material- und Massenauszügen ab dem 5. Berufsjahr
nach Anweisung; Führen von Baukonten; La- 24,03
gerverwaltung.
T3 Erfolgreich abgeschlossene Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr
Berufsausbildung im Dachde- Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie 25,28
ckerhandwerk (bestandene in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbil-
Gesellenprüfung) und bis drei- dung erworben werden und die zusätzliche ein- ab dem 3. Berufsjahr
jährige entsprechende Tätig- schlägige Fachkenntnisse erfordern. 26,31
keit oder Techniker oder gleich-
wertige durch Schule oder in Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr
der Praxis erworbene Kennt- Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; Ma- 28,31
nisse und Fertigkeiten. terialdispositionen; Anleiten und Beaufsichtigen
der Mitarbeiter; Oberwachen der Einhaltung der
Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Bau-
stelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge und Ab-
rechnungen; Erstellen einfacher Leistungsver-
zeichnisse; Skizzen und Abrechnungen, einfa-
cher Schriftverkehr; Kundenberatung einfacher
Art und Besprechungen mit Architekten und
Bauleitern; Überprüfen von Arbeitszeiten.
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 852
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro
schließende Beispiele
T4 Meisterprüfung im Dachde- Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die selb- ab dem 1. Berufsjahr
ckerhandwerk; erfolgreich ab- ständig und verantwortlich im Rahmen allge- 30,51
geschlossene Berufsausbil- meiner Anforderung ausgeführt werden sowie
dung im Dachdeckerhandwerk gründliche Fachkenntnisse und eine entspre- ab dem 3. Berufsjahr
(Gesellenprüfung) und über chende Berufserfahrung erfordern. 31,50
dreijährige entsprechende Tä-
tigkeit oder Techniker mit ein- Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr
schlägiger, mehrjähriger Be- Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendi- 32,54
rufspraxis oder Ingenieur. gen Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten
der Baustellen mit allen erforderlichen fachli-
chen Anweisungen; Oberwachen der Einhal-
tung der Unfallverhütungs-Vorschriften; selb-
ständiges Erstellen von Leistungsverzeichnis-
sen, Skizzen und Zeichnungen; Vor- und Nach-
kalkulation; Beraten und Verhandeln mit Archi-
tekten, Kunden und Behörden; Aufmaß und Ab-
rechnung aller ausgeführten Leistungen;
Beaufsichtigen, Einsetzen und Unterweisen
der Auszubildenden, Leiten von Kleinbetrieben
und selbständigen Betriebsabteilungen.
T5 Meisterprüfung im Dachde- Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr
ckerhandwerk oder Techniker ausüben, die gründliche und umfangreiche 34,56
oder Ingenieur mit einschlägi- Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Ober-
ger mehrjähriger und vertiefter sicht erfordern, um schwierige Aufgaben selb- ab dem 3. Berufsjahr
Berufspraxis. ständig zu erledigen sowie vertiefte Kenntnisse 36,57
besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und Sozial-
recht, das Baurecht und die Unfallverhütungs-
Vorschriften betreffen.
Die Einstufung in diese Gruppe setzt die Befä-
higung zur Obertragung der Dispositionsbefug-
nis und Verantwortung für unterstellte Mitarbei-
ter voraus.
Beispiele:
Technische und kaufmännische Leitung des
Betriebes; Einstellung und Entlassung von Mit-
arbeitern und Auszubildenden; Führung des
Gesamtbetriebes nach Weisung.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.04.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 853
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung
Entgelttabelle 05 Dachdeckleistungen
45261210-9 Dachdeckarbeiten
45261211-6 Ziegeldachdeckarbeiten
45261212-3 Schieferdachdeckarbeiten
45261900-3 Dachreparatur und Dachwartung
45261910-6 Dachreparatur
45261920-9 Dachwartung
VOB/C - DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
VOB/C - DIN 18384 Blitzschutzanlagen
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 854
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 06
Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zusam-
menhang mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Ta-
riftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif-
löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh-
rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwa-
igen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeit-
regelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätig- ggf. weitere Anforderungen und nicht abschlie- Entgelt in
keit ßende Beispiele Euro
1 Helfer 16,03
ab 01.01.2025
16,54
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 855
2 Hilfsmonteure 17,37
ab 01.01.2025
17,93
3 Monteure im 1. und 2. Jahr nach Monteure in den ersten zwei Jahren der tatsächlichen Berufstätigkeit 17,42
der Abschlussprüfung und solche, die nach Einweisung Installations- und Reparaturarbeiten ab 01.01.2025
ausführen. Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen.
17,98
4 Monteure im 3. und 4. Jahr nach Monteure mit mindestens zwei tatsächlichen Berufsjahren, die Arbei- 18,75
der Abschlussprüfung ten verrichten, die Arbeitskenntnisse und Handfertigkeiten erfordern, ab 01.01.2025
wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt wer-
den. Die abgeschlossene Berufsausbildung kann durch gleich zu be- 19,35
wertendes einschlägiges Können ersetzt werden. Stunden- und Ma-
terialnachweise sind zu belegen.
5 Monteure nach spätestens 4-jäh- 20,31
riger Tätigkeit im Beruf ab 01.01.2025
20,96
6 Selbständige Monteure Monteure mit erweiterten, durch die Teilnahme an betrieblich und/o- 21,56
der außerbetrieblich angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen erwor- ab 01.01.2025
benen Kenntnissen und Fertigkeiten, die selbstständig Installations-,
Reparatur-, Service- und/oder Wartungsarbeiten durchführen. Im 22,25
Rahmen ihrer Tätigkeit erstellen sie Nachweise und Aufmaße abrech-
nungsreif.
7 Obermonteure Selbständige Monteure, die auch umfangreiche Installations-, Repa- 22,64
ratur-, Service- oder Wartungsarbeiten methodisch, eigenständig und ab 01.01.2025
sicher ausführen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken sich
nicht nur auf Material- und Verarbeitungsrichtlinien, sondern auch auf 23,36
die Aktualisierung der Kenntnisse über die jeweils benötigten Regel-
werke, auch vertragsrechtlich. Sie leiten und beaufsichtigen kleine Ar-
beitsgruppen (bis max. 5 AN) und erstellen Abrechnungsunterlagen
sicher.
8 Hauptmonteure Selbständige Monteure, die Installations-, Reparatur-, Service- oder 23,33
Wartungsarbeiten eigenverantwortlich ausführen und leiten. Sie be- ab 01.01.2025
sitzen eine hohe Qualifikation, die regelmäßige Fortbildung erfordert,
über die Grenzen ihrer Haupttätigkeit hinaus. Dabei leiten und beauf- 24,08
sichtigen sie auch größere Arbeitsgruppen und führen geplante Werk-
zeug- und Materialdispositionen durch. Eine zusätzliche Entschei-
dungsbefugnis im Rahmen der Rücksprache ist gegeben. Umfangrei-
che Abrechnungsunterlagen sind komplett zu erstellen.
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 856
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 06 Sanitär, Heizung, Klima
45259300-0 Reparatur und Wartung von Heizanlagen
45331000-6 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
45331100-7 Installation von Zentralheizungen
45331200-8 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen
45331211-8 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen
45331220-4 Installation von Klimaanlagen
45331221-1 Installation von Teilklimaanlagen
45331230-7 Installation von Kühlanlagen
45331231-4 Installation von kältetechnischen Anlagen
45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen
50720000-8 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
50721000-5 Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
50760000-0 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten
VOB/C - DIN 18339 Klempnerarbeiten
VOB/C - DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
VOB/C - DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
VOB/C - DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 857
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 07
Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf
die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt.
Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar-
beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre-
gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro
1 Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 13,23
ab 01.11.2024
13,46 *
ab 01.02.2025
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 858
14,28 **
2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel 14,18
durch mindestens 3-monatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist
der Nachweis einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.
ab 01.02.2025
14,28 **
3 Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch min- 15,12
destens 6-monatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nach-
weis einer zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.
4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung 16,07
nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fach-
kenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis erwor-
ben werden. Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Be-
rufsausbildungen, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen.
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab 17,39
dem 19. Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige
vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechenden Be-
rufspraxis erworben werden.
6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die ent- 18,90
weder eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen,
ab Vollendung des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleich-
wertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit ent-
sprechenden Berufspraxis erworben werden.
7 Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangrei- 19,85
che Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkennt-
nisse erforderlich sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden.
8 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in an- 20,79
ordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabenge-
biet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbstän-
dige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen.
Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgem mit einer abgeschlossenen Ausbil-
dung zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbil-
dung, zur selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen
technischen Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die
sich mit Erfolg der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich
in Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und Fortbildungs-
maßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle die damit im Zusam-
menhang stehenden Aufgaben erfüllen.
9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anord- 24,57
nender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen
Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erforder-
nisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet ver-
langen.
Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von Ar-
beitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Len-
kung der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung.
10 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine ent- 28,35
sprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Auf-
stiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem
größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für
den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern.
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 859
Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsab-
teilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten
und führen, oder die einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil
selbstständig und verantwortlich leiten.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 860
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 07 Tischlerleistungen
45421142-1 Einbau von Fensterläden
45421150-0 Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall
45422100-2 Holzarbeiten
50850000-8 Reparatur und Wartung von Möbeln
VOB/C - 18355 Tischlerarbeiten
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 861
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr.08
Parkett- und Bodenverlegungsleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Parkett- und Bodenleger zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag-
nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers
an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf
die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt.
Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar-
beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre-
gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 12,64
und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Mo-
nate) im Betrieb erworben werden. ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 862
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
14,28**
2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachliche Kennt- 13,44
nisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Um- ab 01.11.2024
fang von sechs Monaten) erworben werden.
13,46*
ab 01.01.2025
13,88
ab 01.02.2025
14,28**
3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfor- 14,28
dern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild ent-
sprechen.
ab 01.01.2025
14,75
4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und Fer- 15,45
tigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern.
ab 01.01.2025
15,96
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt wer- 16,08
den und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und
in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
ab 01.01.2025
17,35
6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 18,48
eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein
Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf
ab 01.01.2025
der Baustelle.
19,09
7 Selbstständige und Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnen- 21,01
der und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabenge-
biet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten betrieb-
ab 01.01.2025
lichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern,
die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen). 21,70
8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 23,51
erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Be-
deutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben.
ab 01.01.2025
24,29
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 863
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen
45432100-5 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
45432110-8 Bodenverlegearbeiten
45432111-5 Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen
45432112-2 Verlegen von Bodenplatten
45432113-9 Verlegen von Parkettböden
45432130-4 Bodenbelagsarbeiten
VOB/C - DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
VOB/C - DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche
und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 864
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 09
Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne
nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf
die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt.
Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar-
beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer-
punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre-
gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
1 Fachvorarbeiter 19,22
2 Gehobener Facharbeiter Die Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im 17,90
fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit
dem Betriebsrat. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertre-
tung entscheidet der Arbeitgeber.
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und
diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 865
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
3 Facharbeiter mit abgeschlosse- Dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter 17,45
ner Lehre
4 Facharbeiter mit abgeschlosse- Zweijährige Tätigkeit als Facharbeiter 16,82
ner Lehre
5 Facharbeiter mit abgeschlosse- 15,28
ner Lehre
6 Hilfsarbeiter Nach dreimonatiger Beschäftigung 15,25
7 Hilfsarbeiter Bis zu dreimonatiger Beschäftigung 13,73
ab 01.02.2025
14,28 *
8 Hilfsarbeiter Kurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im Ka- 13,98
lenderjahr
ab 01.02.2025
14,28 *
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und
diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 866
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 09 Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen
45441000-0 Verglasungsarbeiten
VOB/C - DIN 18361 Verglasungsarbeiten
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver-
träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und
diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 867
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 10
Maler- und Lackiererleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Maler- und Lackiererhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 868
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Stadt Bremen
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
und nicht abschließende Bei- Euro
spiele.
1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener 20,76
Gesellenprüfung - Aufsicht über
mindestens 6 Arbeitskräfte
2 Gesellen (Ecklohn) 18,87
3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 17,93
4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung er- 16,98
halten im 1. Gesellenjahr
5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 13,00
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und
2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
14,28 **
6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41***
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im dritten
und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
14,28**
7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 15, 10
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit
9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 16,04
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit
10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 13,00
ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel-
lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.11.2024
nahme nach der Ausbildung) 13,46**
ab 01.02.2025
14,28**
11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 15,00
ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel-
lung in den Betrieb (bzw. Über-
nahme nach der Ausbildung)
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
***Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 869
3.2 Stadtgemeinde Bremerhaven
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt
und nicht abschließende Bsp.
1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener Gesellenprüfung 19,26 Euro
- Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte
2 Gesellen (Ecklohn) nach zweijähriger tatsächlicher 17,51 Euro
Tätigkeit
3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 16,63 Euro
4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung er- 15,76 Euro
halten im 1. Gesellenjahr
5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41 Euro*
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und
2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024
13,46 Euro**
ab 01.02.2025
14,28 ***
6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41 Euro*
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im dritten
und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024
13,46 Euro**
7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,01
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.02.2025
14,28 ***
9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,88
den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit
Mindestentgelte
10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 12,41*
ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel-
lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.11.2024
nahme nach der Ausbildung) 13,46**
ab 01.02.2025
14,28 ***
11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 13,80
ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel-
lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.02.2025
nahme nach der Ausbildung) 14,28 ***
Korrosionsschutzbetriebe
12 Arbeitsstellenleiter; das sind Vorarbeiter, die auf Bau- 20,01
stellen mindestens 15 Arbeitnehmer beaufsichtigen
13 Vorarbeiter 20,14
14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener, fachbezogener 18,39
Berufsausbildung (Lehre); z. B. Schlosser, Elektriker,
Kfz-Mechaniker (Maschinisten); Kraftfahrer mit Füh-
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 870
rerschein II und 3-jähriger Praxis in dieser Klasse, Ar-
beitnehmer der EG VI, soweit sie ausschließlich mit
Gerüstbau beschäftigt werden.
15 Maler- und Lackierergesellen, Bauten- und Eisen- 17,51
schutzfachwerker; das sind Arbeitnehmer, die nach
1-jähriger Einarbeitung alle typischen Korrosions-
schutzarbeiten ausführen, wie z. B. Sandstrahl-,
Flammentrostungs-, alle vorkommenden Anstrich-
und Beschichtungsarbeiten, Farbspritzen, Metall-
spritzen; gleichgestellt sind Maschinisten, soweit sie
nicht zur EG III gehören.
16 Bauten- und Eisenschutzwerker; das sind Arbeit- 16,28
nehmer, die nach insgesamt 3-monatiger Einarbei-
tung mit Korrosionsschutzarbeiten mittleren Schwie-
rigkeitsgrades beschäftigt werden.
17 Helfer; das sind Arbeitnehmer, die mit einfachen Ar- 15,76
beiten beschäftigt werden.
*Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 871
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 10 Maler- und Lackiererleistungen
45442100-8 Anstricharbeiten
45442110-1 Anstricharbeiten in Gebäuden
45442120-4 Anstricharbeiten und Auftrag von Schutzanstrichen für Konstruktionen
45442121-1 Anstricharbeiten für Konstruktionen
45442180-2 Neuanstricharbeiten
45442190-5 Farbabbeizungsarbeiten
VOB/C - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
VOB/C - DIN 18366 Tapezierarbeiten
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 872
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 11
Elektrohandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh-
mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an
die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh-
rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwa-
igen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeit-
regelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Keine einschlägige, gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen 13,95
kaufmännische Berufsausbildung. Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern
und nach einer Anlernphase verrichtet ab 01.02.2025
werden können (Helfer). 14,28*
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 873
2 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten, die geringe berufsfachli- 14,17
sche Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein che Kenntnisse und Fertigkeiten erfor-
gleichwertiger Ausbildungsstand. dern (Anlernausbildung).
ab 01.02.2025
14,28*
3 a) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmän- Tätigkeiten, die allgemeine berufs- 15,06
nische Berufsausbildung mit Abschluss oder fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis erfordern.
oder durch Qualifizierung erworbener Ausbil-
dungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft recht-
fertigt.
4 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 15,95
sche Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbei- konkreter Anweisung anforderungsge-
tung. recht ausgeführt werden.
5 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 16,83
sche Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspra- allgemeiner Anweisung weitgehend
xis im Ausbildungsberuf. selbständig ausgeführt werden.
6 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 17,72
sche Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähri- allgemeiner Anweisung stets selbstän-
ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fach- dig ausgeführt werden.
kenntnissen in einem einzelnen technischen bzw.
kaufmännischen Sachgebiet.
7 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 19,49
sche Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähri- Rahmen betrieblicher Richtlinien weit-
ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertief- gehend eigenverantwortlich ausge-
ten Fachkenntnissen in technischen und kaufmänni- führt werden.
schen Sachgebieten sowie als Meister ohne Berufs-
erfahrung.
8 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 21,26
sche Berufsausbildung mit Abschluss und langjähri- Rahmen betrieblicher Richtlinien stets
ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertief- eigenverantwortlich ausgeführt wer-
ten Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. den und Tätigkeit bzw. Einsatz als
kaufmännischen Sachgebieten z. B. als Obermon- Meister.
teur oder Büroleiter oder als Meister mit 18 Monaten
Berufserfahrung als Meister oder Geselle.
9 a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister a) Tätigkeit als Meister ohne Entschei- 23,04
oder dungsbefugnis oder
b) einschlägige gewerblich-technische oder kaufmän- b) Tätigkeit in der Funktion eines Grup-
nische Berufsausbildung mit Abschluss und lang- penleiters bzw. einer kaufmänni-
jähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie schen oder technischen Sachbear-
herausragenden Fachkenntnissen in mehreren beitung.
technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten
in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig
anerkannten Fortbildung (z. B. "Obermonteur") o-
der
c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspra-
xis als Techniker.
10 a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als Vorge- a) Tätigkeit als Meister mit Entschei- 24,81
setzter oder dungsbefugnis oder
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters
Berufspraxis und Übersicht über die Zusammen- einer kaufmännischen oder techni-
hänge angrenzender Gebiete oder schen Sachgebietsleitung, die selb-
c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger Be- ständige und eigenverantwortlichen
rufspraxis als Techniker Entscheidungen verlangt und deren
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 874
Anforderungen über die Anforderun-
gen der Gruppe 9 wesentlich hin-
ausgehen
11 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren a) Tätigkeit als Meister in leitender 27,46
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Ab- Funktion in besonders schwierigen
schluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung und verantwortungsvollen Aufga-
(z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Techni- bengebiet oder
scher Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder b) Tätigkeit in übergeordneten Leitungs-
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender funktionen des Betriebes, die eigen-
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des verantwortliche Entscheidungen von
Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig erheblicher Bedeutung für den Be-
anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des triebs- oder Geschäftsablauf erfor-
Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder dern. Diese Tätigkeiten müssen
„Fachplaner") oder über die der Gruppe 10 wesentlich
c) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstu- hinausgehen.
dium.
12 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Tätigkeit als Betriebsleiter. 30,12
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Ab-
schluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung
(z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohand-
werke") oder
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des
Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig
anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fach-
wirt der Elektrohandwerke") oder
c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder Fachhoch-
schulstudium.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 875
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-
Code, VOB-C/DIN) - nicht ab- Beschreibung der Leistung
schließend
Entgelttabelle 11 Elektrohandwerk
45311000-0 Installation von Elektroanlagen
45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln
45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten
45315100-9 Elektrotechnikinstallation
45315200-0 Turbinenarbeiten
45315300-1 Stromversorgungsanlagen
45315400-2 Hochspannungsarbeiten
45315500-3 Mittelspannungsarbeiten
45315600-4 Niederspannungsarbeiten
45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
45317100-3 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
45317200-4 Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
45317300-5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
45317400-6 Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen
50331000-4 Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen
50332000-1 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegra-
50334000-5 fen
50334100-6 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten
50334110-9 Wartung von Telefonnetzen
50334120-2 Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334130-5 Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334140-8 Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten
50334200-7 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen
50334300-8 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen
50532000-3 Einrichtungen
50532100-4 Reparatur und Wartung von Elektromotoren
50532200-5 Reparatur und Wartung von Transformatoren
50532300-6 Reparatur und Wartung von Generatoren
50532400-7 Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen
50711000-2 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
51110000-6 Installation von elektrischen Einrichtungen
51111000-3 Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
51111100-4 Installation von Elektromotoren
51111200-5 Installation von Generatoren
51111300-6 Installation von Transformatoren
51112000-0 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
51112100-1 Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen
51112200-2 Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen
51310000-8 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51311000-5 Installation von Rundfunkgeräten
51312000-2 Installation von Fernsehgeräten
51313000-9 Installation von Audiogeräten
51314000-6 Installation von Videogeräten
VOB/C - DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
VOB/C - DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
VOB/C - DIN 18386 Gebäudeautomation
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 876
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 12
Gerüstbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Gerüstbauleistun-
gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er-
füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf-
tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
M1 Gerüstbaumeister Hinweis: Das Qualifikations- und das Tä- 24,18
Qualifikation: tigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein.
- Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Gerüst-
bauer
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 877
Tätigkeit:
- tatsächliche Ausübung von Tätigkeiten ent-
sprechend der Allgemeinen Meisterprüfungs-
verordnung
I Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer Hinweis: Das Qualifikations- und ein Tä- 22,39
Qualifikation: tigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. Alter-
- Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter nativ: Bei einer Eingruppierung als Ge-
Gerüstbau-Kolonnenführer prüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor
dem 01.09.2015 muss nur ein Tätigkeits-
Tätigkeit: merkmal erfüllt sein.
- Selbständige Führung und Überwachung meh-
rerer Montagekolonnen
- Ausführung von normgerechten Aufmaßen
und/oder Abrechnung
II Geprüfter Montageleiter Hinweis: Ein Qualifikations- und die Tätig- 20,60
Qualifikation: keitsmerkmale müssen erfüllt sein. Alter-
- Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montage- nativ: Bei einer Eingruppierung als Ge-
leiter prüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor
- Prüfung zum Gerüstbauer dem 01.09.2015 muss kein Qualifikations-
Tätigkeit: und Tätigkeitsmerkmal erfüllt sein.
- Selbständige Führung einer Montagekolonne
- Fertigen einfacher Aufmaße
IIa Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur Hinweis: Eingruppierung bis 31. Juli 2015 als 19,52
Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur oder als
Platzmeister
III Gerüstbauer Hinweis: Das Qualifikationsmerkmal muss er- 17,91
Qualifikation: füllt sein. Alternativ: Eingruppierung als Gerüst-
- Prüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer bau-Fachmonteur vor dem 01.09.2015
IV Geprüfter Gerüstbau-Monteur Hinweis: Das Qualifikations- und das Tätig- 17,01
Qualifikation: keitsmerkmal müssen erfüllt sein.
- Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur
Tätigkeit:
- Selbstständiger Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Auf-
zügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten
einschließlich der Bedienung
V Gerüstbau-Werker Hinweis: Das Qualifikations- und die Tätigkeits- 16,12
Qualifikation: merkmale müssen erfüllt sein.
- Sechsmonatige Tätigkeit im Gerüstbauer-Handwerk
Tätigkeit:
- Auf-, Um- und Abbau von einfachen Gerüsten sowie
Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen
und anderen maschinell betriebenen Gerüsten ein-
schließlich der Bedienung
- Auf-, Um- und Abbau von sonstigen Gerüsten sowie
Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen
und anderen maschinell betriebenen Gerüsten ein-
schließlich der Bedienung unter Anleitung
- Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial
VI a Gerüstbau-Helfer Hinweis: Die Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt 15,22
Tätigkeit: sein. Alternativ: Lagerarbeiter nach Lohn-
- Ausführung einfacher Arbeiten gruppe VII, die ausnahmsweise Tätigkeiten
- Lagern, Laden und Transportieren von Gerüstmate- beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten durch-
rial auf Anweisung führen.
- helfende Tätigkeit bei Auf-, Um- und Abbau von Ge-
rüsten unter Anleitung
VI b Besondere Anforderungen: 13,95
- Gerüstbau-Helfer im ersten Monat der Be-
schäftigung ab 01.02.2025
14,28 *
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 878
- jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlos-
sene Ausbildung bis zum vollendeten 18. Le-
bensjahr
VII Lagerarbeiter 14,33
Tätigkeit:
- Einsatz im Gerüstbauer-Handwerk, nicht aber im Ge-
rüstbau
- Transport und Lagern von Gerüst- und anderen Bau-
materialien
- Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial nach
Einarbeitung und Ausführung von sonstigen im Ge-
rüstbauer-Handwerk üblichen Lagerplatzarbeiten
* Entspricht Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 879
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 12 Gerüstbauleistungen
45262100-2 Gerüstarbeiten
45262110-5 Abbau von Gerüsten
45262120-8 Errichtung von Gerüsten
VOB/C - DIN 18451 Gerüstarbeiten
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 880
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 13
Abbruch- und Abwrackleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Abbruch- und
Abwrackleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh-
mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an
die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Ar-
beitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung beauftragten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
gewerbliche Beschäftigte
1 Hilfskräfte - Laden und Befördern von Materialien auf der 12,41*
Tätigkeit: Arbeitsstelle
- Pflegen und Instandhalten von Arbeitsmitteln ab 01.11.2024
- Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach - Reinigungs- und Aufräumarbeiten
13,46**
Anweisung - Wassersaugen und -spritzen
- Verpacken von Abbruchmaterial
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 881
- Helfen beim Einrichten und Räumen von ab 01.02.2025
Baustellen 14,28 ***
- Helfen beim Auf- und Abrüsten von Maschi-
nen und Geräten
2 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker - Entkernen von Gebäuden 13,95
- Brennschneidarbeiten
Tätigkeit: - Stemmarbeiten, Pressarbeiten ab 01.02.2025
- Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Bohr- und Sägearbeiten einschließlich des 14,28 ***
manuell oder mit leichtem Gerät nach Anwei- Aufmaßes
sung
3 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem - Tätigkeitsbeispiele der Lohngruppe 2 nach 14,30
zweiten Jahr ihrer Tätigkeit, Sprenghelfer dem zweiten Jahr der Tätigkeit
- Führen und Pflegen von und einfache War-
Tätigkeit: tungsarbeiten bei LKW
- Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten
manuell oder mit leichtem Gerät nach Anwei- von kleineren Baumaschinen und Geräten
sung nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Durchführung aller Sprenghilfsarbeiten au-
- Hilfsarbeiten bei der Durchführung von Spreng- ßer Herstellen von Zündkreisen, Anfertigen
arbeiten nach Anweisung von Schlagpatronen und zünden
- Führen von Kraftfahrzeugen, für die die Führer- - Bohr- und Sägearbeiten in entkernten Ge-
scheinklasse 2 (alt) bzw. CE, C1E erforderlich bäuden einschließlich des Aufmaßes
ist, mit gültiger Fahrerlaubnis
- Maschinisten
Regelqualifikation:
- Berufserfahrung nach dem zweiten Jahr der Tä-
tigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik
- Baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten
Stufe
- Abgeschlossene Ausbildung in einem artver-
wandten Ausbildungsberuf
4 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfah- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,20
rer, Bohr-, Brenn- und Sägearbeiter, Sprengar- Reichhöhe von bis zu acht Metern und einem
beiter zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25
Tonnen und deren Anbaugeräte (z.B. Hyd-
Tätigkeit: raulikhammer)
- Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach gene- - Warten und Reparieren von Baumaschinen
reller Anweisung und Geräten
- Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes - Führen von Kraftfahrzeugen
- Abbrechen von Gebäuden, Sortieren und
Regelqualifikation: Verladen
- Bauwerksmechaniker nach abgeschlossener - Ausführung aller Bohr- und Sägearbeiten;
Berufsausbildung spalten und pressschneiden
- durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare
grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im Ab-
bruchgewerbe und bei Sprengarbeiten mind. 2-
jährige Tätigkeit als Sprenghelfer
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten
Stufe im ersten Jahr
- abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfah-
rer mit gültiger Fahrerlaubnis nach CE, C1E
- Schlosser und Maschinisten mit abgeschlosse-
ner Berufsausbildung
- Befähigungsschein für Seilsägearbeiten; Ge-
prüfter Bohr- und Sägefachmann (abgeschlos-
sene Lehrgänge)
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 882
5 Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch-Fachar- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,94
beiter, Abbruchmaschinenführer, Sprengbe- Reichhöhe von bis zu 20 Metern und einem
rechtigte zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40
Tonnen
Tätigkeit: - Selbständige Durchführung von Sprengun-
- Selbstständige Ausführung der Facharbeiten gen
des Abbruchgewerbes sowie Sprengarbeiten - Vorarbeiter
nach Anleitung oder Einweisung - Platzmeister
- Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitneh- - Leitung einfacher Abbruchbaustellen
mern unter eigener Mitarbeit - Selbstständiges Ausführen aller Bohr- und
Sägearbeiten; spalten und pressschneiden
Regelqualifikation:
- Bauwerksmechaniker mit 3-jähriger Berufserfah-
rung und Ernennung zum Vorarbeiter
- durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare
grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im Ab-
bruch und Betontrenntechnik
- Befähigungsnachweis zur Führung von Ab-
bruch-Spezialmaschinen bis einschließlich 40
Tonnen
- Befähigungsschein nach § 20 SprengstoffG - All-
gemeine Sprengarbeiten
6 Spezial-Abbruchmaschinenführer, Qualifizier- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 16,71
ter Abbruchvorarbeiter Reichhöhe von über 20 Metern und einem
zulässigen Gesamtgewicht von über 40 Ton-
Tätigkeit: nen
- Selbständige Ausführung schwieriger Fachar- - Leitung von Abbruchbaustellen
beiten des Abbruchgewerbes
- Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern unter
eigener Mitarbeit
Regelqualifikation:
- durch langjährige Berufserfahrung erworbene
erweiterte Kenntnisse der Tätigkeit im Abbruch
und Betontrenntechnik
- Befähigungsnachweis zur Führung von Ab-
bruch-Spezialmaschinen ab 40 Tonnen
- Grundkenntnisse der Baukonstruktion
7 Abbruchstellenleiter, qualifizierte Sprengbe- - Durchführen von Abbruchaufträgen schwie- 17,00
rechtigte, qualifizierte Spezial-Abbruchmaschi- rigster Art (einschließlich Entsorgungsüber-
nenführer wachung) sowie Leitung der Absperrungs-
und Sicherheitsmaßnahmen
Tätigkeit: - Anleitung und Koordinierung von Nachunter-
- Selbständige Ausführung besonders schwieriger nehmern
Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach we- - Erstellen von Aufmaßen
nigstens fünfjähriger Berufserfahrung - Führen einer Spezial-Abbruchmaschine (Su-
- Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern nach per-Longfront, Seilbagger)
Ernennung
- Selbständiges Aufstellen von Sprengplänen und
Durchführen von Sprengungen
Regelqualifikation:
- Befähigungsschein nach § 20 SprengstoffG - All-
gemeine Sprengarbeiten sowie Aufbaulehr-
gänge
- Befähigungsnachweis zum Führen von Spezial-
Abbruchmaschinen
- Spezialkenntnisse im Abbruchgewerbe (u.a. sta-
tische Grundkenntnisse, Aufmaßerstellung)
technische Angestellte
T1 Angestellte, die vorwiegend schematische Tätig- 12,41*
keiten oder einfache technische Tätigkeiten ausü-
ben ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28 ***
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 883
T2 Angestellte, mit einfacher vorwiegend schemati- Berufsausbildung an einer einschlägigen Tech- 12,41*
scher oder anderer einfacher technischer Tätigkeit, nikerschule
für die eine Berufsausbildung erforderlich ist ab 01.11.2024
13,46**
Bsp.:
ab 01.02.2025
Erstellen von einfachen Kalkulationen, stati- 14,28 ***
schen Berechnungen und einfachen Massen-
berechnungen auf Anweisung ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
13,11
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab dem 5 Berufs-
jahr i.d. EG
15,00
T3 Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Ausbildung an einer einschlägigen Techniker- ab dem 1. Berufs-
Anleitung zu erledigen sind und erweiterte Fach- schule mit Abschlussprüfung. jahr i.d. EG
kenntnisse erfordern. 15,00
Bsp.: ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
16,11
Anfertigen von einfachen statischen Berech-
nungen, Aufstellen von schwierigen Massenbe- ab dem 5. Berufs-
rechnungen, Überwachen von einfachen Ar- jahr i.d. EG
beitsstellen unter Aufsicht erfahrener Techni- 17,83
ker. Erstellen von Entsorgungskonzepten.
ab dem 7 Berufs-
jahr i.d. EG
18,36
T4 Angestellte, die schwierige, gründliche Fachkennt- Abgeschlossenes Studium an einer Fachhoch- ab dem 1. Berufs-
nisse erfordernde Aufgaben nach allgemeiner An- schule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) o- jahr i.d. EG
weisung selbständig ausführen. der als Master oder ein abgeschlossenes Stu- 20,28
dium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jäh-
rige einschlägige Berufserfahrung. ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
22,25
ab dem 5. Berufs-
Bsp.: jahr i.d. EG
24,15
Angestellte, die nach besonderer Einführung
statische Berechnungen, Eingabepläne, Ar-
beitspläne, Massenberechnungen und schwie-
rige Berechnungen vornehmen.
T5 Angestellte, die unter eigener Verantwortung selb- Abgeschlossenes Studium an einer Fachhoch- 25,63
ständig Aufgaben ausführen, die besondere Fach- schule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) o-
kenntnisse erfordern, wie sie durch langjährige Er- der als Master oder ein abgeschlossenes Stu-
fahrungen erworben werden. dium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jäh-
rige einschlägige Berufserfahrung.
Bsp.:
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 884
Selbständiges Leiten von Arbeitsstellen, Auf-
stellen von schwierigen Kalkulationen und sta-
tischen Berechnungen, selbständiges Verhan-
deln mit Auftraggebern und Behörden.
kaufmännische Beschäftigte
K1 Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene zweijährige kaufmännische ab dem 1. Berufs-
Ausbildung oder abgeschlossene zweijährige jahr i.d. EG
Ausbildung an einer anerkannten höheren Han- 12,41*
delsschule oder abgeschlossene zweijährige
Ausbildung an einer anerkannten Handels- ab 01.11.2024
schule oder Wirtschaftsschule oder dreijährige 13,46**
kaufmännische Tätigkeit, auf die in einer aner-
kannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule ab 01.02.2025
verbrachte Zeit angerechnet wird 14,28 ***
ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
Bsp.: 12,35
ab 01.11.2024
Aufnehmen von Diktaten, auch über Diktierge- 13,46**
räte und einwandfreies schriftliches Wiederge-
ben; einfache Registraturarbeiten; Ausfertigen ab 01.02.2025
von Bestellungen, Mahnbriefen, Rechnungen.
14,28 ***
K2 Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbei- Abgeschlossene kaufmännische Lehre und ab dem 1. Berufs-
ten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Voll- jahr i.d. EG
endung des 18. Lebensjahres oder Berufsaus- 14,63
bildung nach K 1 und dreijährige kaufmänni-
sche Tätigkeit. ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
15,19
ab dem 5. Berufs-
Bsp.: jahr i.d. EG
15,80
Aufnehmen von Diktaten von schwierigen Tex-
ten, auch über Diktiergeräte und form und stil-
gerechtes Wiedergeben; Durchführen von ein-
fachen Buchhaltungs- und Lohnabrechnungs-
arbeiten; Bedienen von PC's; Erledigen der
Formalitäten bei Einstellungen und Entlassun-
gen sowie Verwalten von Arbeitspapieren.
K3 Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwie- Abgeschlossene kaufmännische Lehre und ab dem 1. Berufs-
rige Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Voll- jahr i.d. EG
endung des 18. Lebensjahres oder Berufsaus- 17,81
bildung nach K 1 und dreijährige kaufmänni-
sche Tätigkeit. ab dem 3. Berufs-
jahr i.d. EG
19,02
ab dem 5. Berufs-
Bsp.: jahr i.d. EG
21,10
Form- und stilgerechtes Abfassen von Briefen;
Durchführen von schwierigen Buchhaltungsar-
beiten; selbständiges Durchführen aller lohn-
und gehaltsbuchhalterischen Arbeiten; selb-
ständiges Führen und Abwickeln von Konten
einschließlich Korrespondenz und Mahnwesen.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 885
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN)
Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 13 Abbruch- und Abwrackleistungen
45111100-9 Abbrucharbeiten
45111200-0 Baureifmachung und Abräumung
45111210-3 Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten
45111211-0 Sprengarbeiten
45111212-7 Enttrümmerungsarbeiten
45111213-4 Abräumungsarbeiten
45111214-1 Abräumen nach Sprengungen
45111300-1 Abbauarbeiten
45111310-4 Abbauarbeiten für Militäranlagen
45111320-7 Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen
50243000-0 Abwracken von Schiffen
90650000-8 Asbestbeseitigung
VOB/C - DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 886
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 14
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer-
klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Steinbildhauer, Bildhauer 21,97
2 Vorarbeiter 20,46
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 887
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
3 Steinmetzen und Schrifthauer, Versetzer, Fräser, so- 18,61
weit sie aus dem Steinmetzberuf kommen
4 Steinschleifer 16,75
5 Steinmetzgeselle im ersten Jahr der Tätigkeit 16,75
6 Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen Berufen 15,30
kommen
7 Steinmetzhelfer nach 12 Monaten Beschäftigung im Stein- 14,58
metzhandwerk
Steinmetzhelfer in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung 13,23
7
im Steinmetzhandwerk
ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
14,28**
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 888
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 14 Steinmetz- und Steinbildhauerleistungen
45262511-6 Steinmetzarbeiten
92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern
VOB/C - DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
VOB/C - DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 889
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 15
Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer-
klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in
forderungen und
Euro
nicht abschlie-
ßende Beispiele
T 1/ T 1: Technische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer 12,41*
K1 Tätigkeit auch eine einfache zeichnerische oder eine andere einfache
technische Tätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung er- ab 01.11.2024
forderlich ist. 13,46**
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 890
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in
forderungen und
Euro
nicht abschlie-
ßende Beispiele
K1: Kaufmännische Angestellte, die neben vorwiegend schemati- ab 01.02.2025
scher Tätigkeit auch eine einfache Bürotätigkeit ausüben, für die 14,28***
keine besondere Ausbildung erforderlich ist.
Ab 3. Jahr 12,69
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Ab 5. Jahr 13,87
ab 01.02.2025
14,28***
T 2/ T 2: Technische Angestellte, die die Tätigkeit eines Bauzeichners 13,09
K 2/ oder eines technischen Zeichners nach genauer Anweisung ausü-
DV 2 ben. Beispiele: Zeichnen von Bauplänen (auch CAD), Ermitteln von ab 01.11.2024
Massen/Mengen für einfache Bauteile, Beschaffung und Zusammen- 13,46**
stellung erforderlicher Unterlagen.
ab 01.02.2025
K 2: Kaufmännische Angestellte, die eine einfache Bürotätigkeit 14,28***
nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Telekommunikation,
Aufnahme einfacher Diktate und Wiedergabe, Textverarbeitung und
DV-Kenntnisse, einfache Buchhaltungsarbeiten, Registraturarbeiten.
Üblicher Ausbildungsweg: Kaufmännische Berufsausbildung oder
gleichwertige Berufserfahrung.
DV 2: Angestellte, die Daten nach Vorgabe eingeben, einfache Pro-
gramme bedienen und EDV-Arbeitsplätze einrichten. Beispiele: Da-
teneingabe, Programmeinstellung, Datensicherung. Üblicher Ausbil-
dungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf.
Ab 3. Jahr 13,87
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Ab 5. Jahr 14,85
T 3/ T 3: Technische Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach 16,21
K 3/ Anleitung zu erledigen sind und weitere Fachkenntnisse erfordern.
DV 3 Beispiele: Zeichnen von Plänen, Aufstellen von Massen, Mengenbe-
rechnungen und Abrechnungen, Überwachen von einfachen Bauaus-
führungen, Bearbeiten von einfachen Entwürfen und Konstruktionen.
Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer an-
erkannten Technikerschule oder abgelegte Meisterprüfung oder ab-
geschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf mit
mindestens zweijähriger Praxis.
K 3: Kaufmännische Angestellte, die nach Anleitung schwierige
Aufgaben erledigen. Beispiele: Aufnahme von Diktaten, form- und
stilgerechte Wiedergabe (DV), einfache (auch fremdsprachliche) Kor-
respondenz, Buchhaltungsarbeiten, Gehaltsabrechnungsarbeiten mit
Erledigung der üblichen Formalitäten bei Einstellungen und Entlas-
sungen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 2.
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 891
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in
forderungen und
Euro
nicht abschlie-
ßende Beispiele
DV 3: Angestellte, die nach Anleitung einfache Installationen von
Hard- und Software vornehmen, Datensicherungen und einfache
Systeme pflegen, leichte Programmierungen unter Anleitung durch-
führen. Beispiele: einfache Systemanpassungen, Schnittstellen pro-
grammieren, bedienen und arbeiten mit Programmen. Üblicher Aus-
bildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsbe-
ruf mit mindestens zweijähriger Praxis.
Ab 3. Jahr 17,19
Ab 5. Jahr 18,55
T 4/ T 4: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die gründ- 19,14
IA 1/ liche Fachkenntnisse erfordernde schwierige Aufgaben nach allge-
DV 4 meiner Anleitung selbständig ausführen. Beispiele: Entwurfsarbeiten,
Ausführungs- und Detailbearbeitung, Entwerfen und Konstruieren,
Berechnungen, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Behörden und
Fachingenieuren, Mitarbeit bei größeren Bauleitungen unter einem
übergeordneten Bauleiter, Vermessungsarbeiten, Mitarbeit im wis-
senschaftlichen Bereich. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene
Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Fach-
hochschule, Ingenieurakademie, einer Hochschule bzw. Universität,
oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung.
DV 4: Programmierer, Informatiker, Ingenieure, die schwierige
Hard- und Software installieren, einfache Netzwerke einrichten und
pflegen, Datenbanken verwalten, Datensicherungssysteme einrich-
ten und schwierige Programmierungen nach allgemeiner Anleitung
selbständig durchführen. Beispiele: Planung von Systemen und Pro-
grammen und deren Realisierung, Mitarbeit bei größeren Objekten
unter einem übergeordneten Leiter, Vorverhandlungen mit Auftrag-
gebern, Lieferanten. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene
Ausbildung an einer staatlich anerkannten Akademie, Fachhoch-
schule, Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entspre-
chender Berufserfahrung.
Im 2. Jahr 19,53
Ab 3. Jahr 21,10
Ab 5. Jahr 22,46
K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anleitung 19,14
schwierige Arbeiten selbständig erledigen. Beispiele: Sekretariats-
aufgaben, schwierige fremdsprachliche Korrespondenz, Buchhal-
tungsarbeiten, Kontenführung mit Korrespondenz und Mahnwesen
(DV), Gehaltsbuchhaltung oder deren Überwachung, Rechnungswe-
sen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 3 mit Fortbildung oder ent-
sprechender Berufserfahrung.
Ab 3. Jahr 20,70
Ab 5. Jahr 22,07
T5/ T 5: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die selb- 24,81
IA2/D ständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse oder Er-
V5 fahrungen erfordern. Beispiele: Leiten und/oder Abrechnen von Bau-
ausführungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung komplexer Pro-
jekte, Verhandeln mit Auftraggebern, Behörden, Objektplanern und
Fachingenieuren, Aufstellen von Kostenvoranschlägen, Kalkulatio-
nen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in
Gruppe T 4/IA 1
DV 5: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die schwierige In-
stallationen durchführen, umfangreiche Systeme selbständig einrich-
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 892
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in
forderungen und
Euro
nicht abschlie-
ßende Beispiele
ten und überwachen, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrun-
gen erfordern. Beispiele: Ausführung komplexer Systeme, Verhand-
lungen mit Auftraggebern und Lieferanten, Kalkulationen, wissen-
schaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe DV
4.
Ab 3. Jahr 25,98
Ab 5. Jahr 27,35
K5 Kaufmännische Angestellte, die aufgrund umfangreicher Fachkennt- 22,66
nisse oder langjähriger Erfahrungen ein schwieriges Aufgabengebiet
selbständig bearbeiten. Beispiele: Bilanzierung, internes Controlling,
Leiten einer Abteilung oder eines Büros. Üblicher Ausbildungsweg:
wie in K 4, jedoch mit umfangreicher Berufserfahrung
Ab 3. Jahr 24,22
Ab 5. Jahr 25,59
T 6/ T 6/IA 3: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die 29,30
IA 3/ bei der Ausübung der in Gruppe T 5/IA 2 beschriebenen Tätigkeiten
DV 6 eine besondere Verantwortung tragen.
DV 6: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die bei der Aus-
übung der in der Gruppe DV 5 beschriebenen Tätigkeiten eine be-
sondere Verantwortung tragen.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 893
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
71210000-3 Beratungsdienste von Architekten
71220000-6 Architekturentwurf
71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71222100-1 Kartierung städtischer Gebiete
71222200-2 Kartierung ländlicher Gebiete
71223000-7 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
71242000-6 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
71243000-3 Planentwürfe (Systeme und Integration)
71245000-7 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
71248000-8 Projektaufsicht und Dokumentation
71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000-0 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
90711000-4 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711100-5 Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711200-6 Umweltnormen in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen
90711400-8 Bereichen als dem Bausektor
90711500-9 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000-1 Umweltplanung
90712100-2 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
90712200-3 Planung einer Waldschutzstrategie
90712300-4 Planung einer Meeresschutzstrategie
90712400-5 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
90712500-6 Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen
90714000-5 Umweltaudit
90714100-6 Umweltinformationssysteme
90714200-7 Umweltaudits in Unternehmen
90714300-8 Branchenspezifische Umweltaudits
90714400-9 Tätigkeitsspezifische Umweltaudits
90714500-0 Kontrolle der Umweltqualität
90714600-1 Kontrolle der Umweltsicherheit
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 894
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 16
Bankenleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Bankgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die
bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Der Mehrarbeitszu-
schlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche hinausgeht, und
für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr) geleistet wird, auf 50 %. Individu-
elle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeit-
modelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Tätigkeiten, die Vorkenntnisse - Küchenhilfen 14,28
nicht erfordern
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 895
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder - Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit im Zahlungs-, 14,79
Fertigkeiten erfordern, wie sie in Überweisungs- und Abrechnungsverkehr in der Beleg-
der Regel durch eine kurze Einar- aufbereitung in Registraturen, Expeditionen und Materi-
beitung erworben werden alverwaltungen in Fachabteilungen (Sortierarbeiten) im
Kantinenbereich (z.B. Anrichten) – Boten
- Pförtner
- Wächter
3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/o- - Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in Kontokorrent- und Spa- 15,53
der Fertigkeiten erfordern, wie sie rabteilungen
in der Regel durch eine Zweckaus- - Geldzähler
bildung oder eine längere Einarbei- - Geldboten mit Inkassovollmacht
tung erworben werden - Arbeitnehmer für EDV-Hilfsmaschinen, Mikrofilm, Ad-
ressiermaschinen und Archivverfilmung
- Datentypist/Codierer
- Phonotypist
- Fernschreiber
- Telefonist
- Registratoren
- Expedienten
- Materiallageristen
- Hausmeister
- Kraftfahrer
- Arbeitnehmer an umfangreichen technischen Sicher-
heitseinrichtungen
- Empfangspersonal
- Büfett- und Bedienungspersonal mit erhöhten Anforde-
rungen
- Beiköche
4 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/o- - Kontoführer/Disponenten 16,19
der Fertigkeiten erfordern, wie sie - Schalterangestellte mit Bedienungstätigkeit
in der Regel durch eine abge- - Kassierer an Meinen Kassen mit einfachem Kassenver-
schlossene Berufsausbildung oder kehr
durch eine um entsprechende Be- - Sachbearbeiter in der. Belegaufbereitung, im Zahlungs-,
rufserfahrung ergänzte Zweckaus- Überweisungs- und Abrechnungsverkehr
bildung oder längere Einarbeitung - Arbeitnehmer in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und
erworben werden Stabsabteilungen (z. B. Personal-, Organisations-,
Rechtsabteilung, Rechnungswesen)
- Arbeitnehmer in der EDV-Arbeitsnachbereitung mit Kon-
trolltätigkeit
- Operator-Assistenten
- Band- und Magnetplattenverwalter
- Datentypist/Codierer mit schwierigen Arbeiten und/oder
Prüfarbeiten
- Stenotypist
- Phonotypist mit erhöhten Anforderungen
- Fernschreiber mit erhöhten Anforderungen
- Telefonist mit erhöhten Anforderungen
- Materialverwalter
- Handwerker/Facharbeiter
- Hausmeister mit erhöhten Anforderungen
- Kraftfahrer mit erhöhten Anforderungen
- Beiköche mit erhöhten Anforderungen
5 Tätigkeiten, die gründliche oder - Kontoführer/Disponenten mit schwierigeren Arbeiten o- 16,85
vielseitige Kenntnisse erfordern, der mit beratender Tätigkeit
wie sie in der Regel auf dem in - Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit
Gruppe 4 angegebenen Wege - er- - Kassierer
gänzt durch weitere Berufserfah- - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der Be-
rung, Berufsfortbildung oder die legaufbereitung, im Zahlungs-,
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 896
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
Aneignung zusätzlicher Kennt- - Überweisungs- und Abrechnungsverkehr sowie in der
nisse im jeweiligen Sachgebiet - Datenerfassung
erworben werden - Sachbearbeiter mit einfacheren Tätigkeiten in Kredit-,
Wertpapier-, Auslands- und
- Stabsabteilungen
- Sachbearbeiter mit einfachen Tätigkeiten in der EDV-Ar-
beitsvorbereitung
- Arbeitnehmer in der EDV-Nachbereitung mit erhöhten
Anforderungen (z. B. Abstimmungstätigkeit)
- Peripherie-Operators
- Datenarchivare
- Stenotypist mit erhöhten Anforderungen
- Fremdsprachen-Stenotypist
- Fernschreiber mit besonderen Anforderungen
- Sekretär
- Leiter von Registraturen, Expeditionen und Materialver-
waltungen
- Handwerker/Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten
- Leiter gewerblicher Arbeitsgruppen (auch Hausmeister)
- Botenmeister
- Köche
6 Tätigkeiten, die vertiefte gründliche - Schalterangestellte/Kontoführer/Disponenten mit ab- 18,71
und/oder vielseitige Kenntnisse vo- schließender Beratung für bestimmte Sparten wie pro-
raussetzen und deren Ausführung grammierte Kredite bzw. Dienstleistungen
in begrenztem Umfang eigene Ent- - Kassierer mit erhöhten Anforderungen
scheidungen erfordern - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-,
Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der Da-
tenerfassung
- Sachbearbeiter in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und
Stabsabteilungen
- Sachbearbeiter in der EDV-Arbeitsvorbereitung
- Leiter der EDV-Nachbereitung
- Konsol-Operators
- Datenarchivare mit erhöhten Anforderungen
- Fremdsprachen-Stenotypistinnen mit erhöhten Anforde-
rungen
- Sekretär mit erhöhten Anforderungen
- Leiter von Schreibdiensten
- Leiter größerer Registraturen, Expeditionen, Material-
verwaltungen, FS-Stellen und gewerblicher Arbeitsgrup-
pen
- Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige techni-
sche Anlagen
- Erste Köche
- Küchenleiter
7 Tätigkeiten, die umfassende - Kundenberater 21,21
Kenntnisse voraussetzen und de- - Leiter von Zahlstellen
ren Ausführung überwiegend ei- - Kassierer mit bes. Anforderungen (wie Gelddisposition
gene Entscheidungen und ein ent- für angeschlossene Stellen, Fremdsprachen)
sprechendes Maß an Verantwor- - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-,
tung erfordern Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der Da-
tenerfassung in großen Stellen
- Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in Kredit-,
Wertpapier-, Auslands- und
- Stabsabteilungen sowie in Außenstellen
- Hauptamtliche Ausbilder
- Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der EDV-
Arbeitsvorbereitung
- Erste Operators
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 897
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
- Konsol-Operators mit erhöhten Anforderungen
- Schichtleiter
- Programmierer-Assistent
- EDV-Organisations-Assistent
- Sekretär in besonderer Vertrauensstellung
- Leiter großer Schreibdienste
- Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige techni-
sche Anlagen in Großbetrieben
- Küchenleiter in Großbetrieben
- Wirtschaftsleiter
8 Tätigkeiten, die besondere Anfor- - Kundenberater mit erhöhten Anforderungen (z. B. Spe- 24,46
derungen an das fachliche Können zialberatung im Individualgeschäft)
stellen und/oder mit erhöhter Ver- - Leiter kleinerer Geschäfts-/Zweigstellen
antwortung verbunden sind - Hauptkassierer (in größeren Stellen)
- Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in Kre-
dit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen sowie
in Außenstellen
- Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger Prüfungstätig-
keit
- Hauptamtliche Ausbilder mit erhöhten Anforderungen (z.
B. in der Fort- und Weiterbildung)
- Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in der
EDV-Arbeitsvorbereitung (z. B. Steuerung von komple-
xen Systemen)
- Programmierer
- EDV-Organisatoren
- Schichtleiter mit erhöhten Anforderungen
- Sekretärinnen der Geschäftsleitung großer Banken
- Wirtschaftsleiter in Großbetrieben
9 Tätigkeiten, die sich durch Schwie- - Kundenberater mit besonderen Anforderungen 28,03
rigkeit und/oder Verantwortung of- - Geschäfts-/Zweigstellenleiter
fenbar über Gruppe 8 hinaushe- - Schichtleiter mit besonderen Anforderungen
ben.
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 898
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 16 Bankleistungen
66110000-4 Bankdienstleistungen
66112000-8 Einlagengeschäft
66113000-5 Kreditgewährung
66115000-9 Internationaler Zahlungstransfer
66180000-5 Währungsumtausch
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 899
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 17
Abfall- und Entsorgungswirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach-
unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah-
len sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % in den EG 1 bis 9b und
15 % in den EG 9c bis 15 an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichti-
gen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung
3.1.1 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
• EG 1: einfachste Tätigkeiten
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
– Essens- und Getränkeausgeber,
– Garderobenpersonal,
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 900
– Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich,
– Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks,
– Wärter von Bedürfnisanstalten,
– Servierer,
– Hausarbeiter,
– Hausgehilfen,
– Boten (ohne Aufsichtsfunktion).
• EG 2 bis 9a: handwerkliche Tätigkeiten
o EG 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine
Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr
kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb der-
jenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als
solche erforderlich sind.)
o EG 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine
eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
o EG 4
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkei-
ten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 er-
fordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen
oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen
hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden
kann.)
o EG 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Aus-
bildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem
oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
o EG 6
Beschäftigte der EG 5, die hochwertige Arbeiten verrichten (Hochwertige Arbeiten sind
Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Be-
schäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was übli-
cherweise von Beschäftigten der EG 5 verlangt werden kann.)
o EG 7
Beschäftigte der EG 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten (Besonders
hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen
Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)
o EG 8
Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag ab-
schließend aufgeführt sind.
o EG 9a
Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag ab-
schließend aufgeführt sind.
• EG 2 bis 12 Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst
Buchhaltereidienst bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer
Buchführung beschäftigt sind.
o EG 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine
Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr
kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb der-
jenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als
solche erforderlich sind.)
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 901
o EG 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine
eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
o EG 4
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 3 heraushebt, dass sie
mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche
Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder nähe-
res kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten,
die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfor-
dern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen o-
der das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hin-
ausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.)
o EG 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und
entsprechender Tätigkeit.
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche
Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder nähe-
res kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
o EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fach-
kenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit viel-
seitige Fachkenntnisse erfordert (Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse
brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der
die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten
muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielsei-
tiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)
o EG 7
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige
Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten
Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter
Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese
Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 8
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige
Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten
Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter
Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese
Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 9a
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert (Selbststän-
dige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes
selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geisti-
gen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 9b
Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätig-
keit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih-
rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse
bedeuten gegenüber den in den EG 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielsei-
tigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
o EG 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 9b heraushebt, dass sie beson-
ders verantwortungsvoll ist.
o EG 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 902
o EG 11
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus
der EG 9c heraushebt.
o EG 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwor-
tung erheblich aus der EG 11 heraushebt.
• EG 13 bis 15
o EG 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen
der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu
bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
o EG 14
Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem
Drittel
– durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
– durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen
Aufgaben aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen
der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu
bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte min-
destens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
o EG 15
Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
– durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
– erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der
EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit we-
gen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Beschäftigte mit der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte
mindestens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3.1.2 Spezielle Tätigkeitsmerkmale
a) Bezügerechner
• EG 5
Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Kranken-
bezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche
Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmänni-
sches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
• EG 6
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der
angegebenen Merkmale Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind.
o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kon-
trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen.
• EG 7
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der
angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent-
gelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwech-
sel selbstständig zu führen ist.
o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 903
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kon-
trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit zusam-
menhängenden Schriftwechsel selbstständig führen.
• EG 9a
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass
aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Entgelte einschließlich der Kran-
kenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammen-
hängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversiche-
rung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen)
selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel
selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Be-
schäftigte die Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD
bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bear-
beiten hat.)
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass
aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für die Errechnung und Zahl-
barmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Kran-
kenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sons-
tigen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Fest-
stellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung,
Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kontrollen zur maschinellen Berech-
nung verantwortlich vorzunehmen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift-
wechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn
die/der Beschäftigte das Besoldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit
sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzuset-
zen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht
zu bearbeiten hat.)
o Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 6
Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
• EG 9b
Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 9a Fall-
gruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
b) Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Nach Ziffer 3.1.2 b) sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und
Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu die-
sen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwen-
dungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen
und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt wer-
den. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also
dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in
die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qua-
litätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die
nachfolgenden Merkmale. Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte
oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäf-
tigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. Nicht unter Ziffer 3.1.2 b) fal-
len Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmen-
bedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-
technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
• EG 6
o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformati-
kerinnen und -Informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Sys-
temintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -Informatiker, IT-System-
Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tä-
tigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
o Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder
näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 904
gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Ge-
biet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen.
Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim
Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet
werden
• EG 7
Beschäftigte der EG 6, die ohne Anleitung tätig sind.
• EG 8
Beschäftigte der EG 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum er-
fordert.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
• EG 9b
Beschäftigte der EG 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert (Umfassende
Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der EG 9a geforderten Fachkenntnissen eine Stei-
gerung der Tiefe und der Breite nach.
• EG 10
o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fach-
richtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die auf-
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten
ausüben.
o Beschäftigte der EG 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über
den Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht.
• EG 11
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch beson-
dere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten,
deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung vo-
raussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG
10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachli-
che Weisungsbefugnis beinhalten.)
• EG 12
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezi-
alaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch
ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und de-
nen mindestens
zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 10 durch ausdrückliche
Anordnung ständig unterstellt sind.
• EG 13
o Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch
ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und de-
nen mindestens
zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 12 oder
drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 durch ausdrückliche
Anordnung ständig unterstellt sind.
c) Ingenieurinnen und Ingenieure
Ingenieure sind Beschäftigte, die einen erfolgreichen Abschluss eines technisch-ingenieurwissen-
schaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen ein-
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 905
schließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/-architektur oder Landschaftsge-
staltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgrup-
pen 2 der Ziffer 3.1.1 Punkt 4 (EG 13 bis 15) finden auch auf Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwen-
dung; Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen bleibt unberührt.
• EG 10
Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwerti-
ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 11
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch beson-
dere Leistungen aus der EG 10 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG
10 heraushebt.
• EG 12
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tä-
tigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraus-
hebt.
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tä-
tigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische o-
der Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
• EG 13
Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch
das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
d) Meister
Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des
Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung
bestanden haben. Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer
früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut.
• EG 8
Meister mit entsprechender Tätigkeit.
• EG 9a
o Beschäftigte der EG 8, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen
oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter be-
schäftigt sind, oder die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren
Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind.
o Gärtnermeister der EG 8, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen
haben, in denen Gärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden,
oder deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 8 heraushebt, dass sie in einem beson-
ders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit aus-
zuüben ist.
• EG 9b
o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die
Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus
der EG 9a Fallgruppe 1 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die
Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich
aus der EG 9a Fallgruppe 2 heraushebt.
• EG 9c
Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen
und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichbarer Tätigkeit, die
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten
ist.
e) Techniker
Staatlich geprüfte Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese Berufs-
bezeichnung führen.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 906
• EG 8
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die auf-
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, die selbstständig tätig sind.
• EG 9b
Beschäftigte der EG 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.
f) Vorlesekräfte für Blinde
• EG 5
Vorlesekräfte für Blinde.
• EG 6
Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit.
3.1.3 besondere Tätigkeitsmerkmale
a) Laboranten
Den Laboranten mit Abschlussprüfung werden milchwirtschaftliche Laboranten mit verwaltungsei-
gener Abschlussprüfung gleichgestellt, wenn die nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor-
gesehene Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt.
• EG 3
Beschäftigte ohne Abschlussprüfung in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten.
• EG 5
o Laborantinnen und Laboranten mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.
o Beschäftigte der EG 3, die sich durch schwierigere Tätigkeiten aus der EG 3 heraushe-
ben.
• EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1; deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt,
dass sie besondere Leistungen erfordert.
• EG 8
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 heraushebt,
dass sie selbstständige Leistungen erfordert.
b) Beschäftigte in Magazinen und Lagern
• EG 3
Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -Vorsteher.
• EG 5
o Beschäftigte der EG 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
o Beschäftigte der EG 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
• EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen La-
gern.
c) Technische Assistentinnen und Assistenten sowie Chemotechnikerinnen und –Techniker
• EG 6
Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten,
physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten, lebensmittel-
technische Assistenten) und staatlich geprüfte Chemotechniker mit entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 8
Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, die zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrich-
ten.
• EG 9b
o Beschäftigte der EG 6, die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für
technische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt sind.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 907
o Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß
an Verantwortlichkeit erfordern.
• EG 10
Beschäftigte der EG 9b Fallgruppe 1, deren Tätigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen
erfordert.
3.2 Entgeltübersicht
EG ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro
1 Grundentgelt 13,94
Ab dem 3. Jahr in der Tätigkeit 14,14
Ab dem 10. Jahr in der Tätigkeit 14,61
2 Grundentgelt 15,28
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 16,77
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 18,13
3 Grundentgelt 16,35
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 17,86
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,04
4 Grundentgelt 16,58
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 18,66
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,84
5 Grundentgelt 17,33
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,20
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 20,74
6 Grundentgelt 18,00
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,96
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 21,54
7 Grundentgelt 18,31
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 20,55
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 22,18
8 Grundentgelt 19,42
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 21,47
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 23,21
9a Grundentgelt 20,41
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 22,90
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 26,25
9b Grundentgelt 21,11
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 23,49
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 27,82
9c Grundentgelt 22,41
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 25,68
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 29,48
10 Grundentgelt 23,05
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 26,79
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 31,36
11 Grundentgelt 23,86
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 28,20
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 33,60
12 Grundentgelt 24,68
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 29,95
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 36,80
13 Grundentgelt 27,39
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 31,91
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 37,59
14 Grundentgelt 29,61
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 34,06
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 39,97
15 Grundentgelt 32,57
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 37,07
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 43,65
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 908
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft
90400000-1 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
90420000-7 Abwasserbehandlung
90430000-0 Abwasserbeseitigung
90440000-3 Reinigung von Klärgruben
90450000-6 Reinigung von Faulbecken
90460000-9 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
90470000-2 Reinigung von Abwasserkanälen
90480000-5 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen
90481000-2 Betrieb einer Kläranlage
90510000-5 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90511000-2 Abholung von Siedlungsabfällen
90511100-3 Einsammeln von kommunalem Müll
90511200-4 Einsammeln von Hausmüll
90511300-5 Müllsammlung
90511400-6 Altpapiersammlung
90512000-9 Transport von Haushaltsabfällen
90513000-6 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513100-7 Hausmüllbeseitigung
90513200-8 Beseitigung von kommunalem Müll
90513300-9 Verbrennung von Siedlungsabfällen
90514000-3 Recycling von Siedlungsabfällen
90522200-4 Beseitigung von verseuchtem Boden
90524000-6 Dienstleistungen für medizinische Abfälle
90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen
90524200-8 Beseitigung von Krankenhausabfällen
90524300-9 Beseitigung von biologischen Abfällen
90524400-0 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
90530000-1 Betrieb einer Mülldeponie
90531000-8 Verwaltung von Deponien
90533000-2 Verwaltung von Müllhalden
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024.
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 909
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 18
Einzelhandel
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Einzelhandels-
dienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die
bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaig weitere Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % und für Mehrarbeit ab der
5. Mehrarbeitsstunde in der Woche ein Zuschlag i.H.v. 50 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Angestellte ohne abgeschlossene einschlä- 12,41*
gige Berufsausbildung erhalten.
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 910
2 Angestellte mit abgeschlossener einschlägi- Verkäufer, Kassierer (auch im SB-Bereich), 12,41*
ger Berufsausbildung und Angestellte nach Telefonisten, Steno- und Phonotypist. An-
Gehaltsgruppe 1 ab 4. Tätigkeitsjahr. Der ab- gestellte mit einfacher Tätigkeit in Verwal- ab 01.11.2024
geschlossenen einschlägigen Berufsausbil- tung, Warenannahme, Lager, Versand, 13,46**
dung ist gleichgestellt bei Steno-und Phono- Reisebüro, Dekoration (Gestalter/in für vi-
typisten die Vorbildung auf einer Vollhandels- suelles Marketing). Kontrolleure bei Waren- ab 01.02.2025
schule von 2 Jahren nebst 1-jähriger prakti- ausgabe (Packtischen). 14,28***
scher Tätigkeit oder die mittlere Reife und
Vorbildung auf einer Vollhandelsschule von
einem Jahr nebst 1/2-jähriger praktischer Tä-
tigkeit.
5. Berufsjahr 13,77
ab 01.02.2025
14,28***
6. Berufsjahr 14,81
7. Berufsjahr 17,43
3 Angestellte mit Tätigkeiten, in denen sich Erste Kräfte (z.B. Erstverkäufer und Lager- 14,37
Fachkenntnisse und Verantwortung deutlich erste, auch mit Einkaufsbefugnis) im Ver-
über Gruppe 2 hinausheben, soweit ihnen kauf, in Dekoration (Gestalter für visuelles
diese Tätigkeit selbstständig übertragen Marketing), in Verwaltung, Warenannahme,
wurde. Versand, Reisebüro. Kassierer (auch im
SB-Bereich) mit gehobener Tätigkeit. Tele-
fonisten an Großanlagen mit mehr als 3
Amtsanschlüssen bzw. mit qualifizierter Ne-
bentätigkeit. Diese Tätigkeitsbeispiele sind
keine abschließende Aufzählung.
3./4. Tätigkeitsjahr 15,29
5./6. Tätigkeitsjahr 16,28
ab 7. Tätigkeitsjahr 19,38
4 Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit im Substituten, Disponenten, Sortimentskon-
Rahmen allgemeiner Anweisungen und mit trolleure, Etagenaufsichten, Kassenauf-
Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. sichten, Hauptkassierer, Direktricen, Haus-
meister, Maschinenmeister, Elektromeister,
Verkaufsstellenverwalter (vergleichbar mit
der Tätigkeit von Substituten).
ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 16,88
schließlich Auszubildenden.
nach 2-jähriger Tätigkeit 17,86
nach 4-jähriger Tätigkeit 19,44
mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 18,31
schließlich Auszubildenden
nach 2-jähriger Tätigkeit 18,81
nach 4-jähriger Tätigkeit 20,35
mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 19,54
Auszubildenden
nach 2-jähriger Tätigkeit 20,55
nach 4-jähriger Tätigkeit 22,49
5 Angestellte in leitender Stellung mit Anwei- Abteilungsleiter, Einkäufer, Oberaufsichten 19,05
sungsbefugnissen und mit entsprechender (Hausaufsichten), Büroleiter (Bürochef), Fi-
Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. lialrevisoren, Hausinspektoren, Leiter von
technischen Abteilungen (technische Lei-
ter) Leiter von Warenannahmeabteilungen,
Leiter der Versandabteilung, Leiter der De-
korationsabteilung (Chefdekorateur), Aus-
bildungsleiter, Reisebüroleiter, Verkaufs-
stellenleiter, Atelierleiter.
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 911
ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten festangestellten Vollbeschäftigten ein-
schließlich Auszubildenden.
4.-6. Tätigkeitsjahr 20,59
nach 6. Tätigkeitsjahr 21,75
mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 20,98
schließlich Auszubildenden
4.-6. Tätigkeitsjahr 22,14
nach 6. Tätigkeitsjahr 24,95
mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 22,65
Auszubildenden
4.-6. Tätigkeitsjahr 24,75
nach 6. Tätigkeitsjahr 29,05
6 Arbeiter mit Tätigkeiten, die ohne handwerkli- Auszeichner, Abfüller, Abpacker, Abwieger, 13,75
che Vor- und Ausbildung ausgeführt werden, Raumpfleger, Küchenhilfen, Boten, Fahr-
die aber stuhlführer, Fotolaboranten, Hilfen in Im- ab 01.02.2025
a) gewisse Fertigkeiten, besondere Ge- bissecken, Milchbars usw. 14,28***
schicklichkeit, Übung oder Erfahrung er-
fordern.
b) in der Regel schwerere oder verantwortli- Beifahrer, Büfettkraft, Fahrstuhlführer, die 14,74
chere Arbeiten erfordern. be- und entladen, Lagerarbeiter, Packer,
Pförtner, Spülhilfen
c) in der Regel schwerere oder verantwortli- Hubstapelfahrer, Kraftfahrer, Personal- 18,30
chere Arbeiten erfordern. pförtner.
7 Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbil- a) Änderungsschneider in der Damen- 14,02
dung, die im erlernten Beruf beschäftigt sind und Herrenoberbekleidung, die über-
oder ohne Abschlussprüfung mit mindestens wiegend mit leichten Änderungsarbei- ab 01.02.2025
3-jähriger Tätigkeit im Beruf. ten beschäftigt sind. Gardinennäher, 14,28***
Näher, Pelznäher, Putzmacher
b) Fotolaboranten 15,21
c) Gardinenzuschneider im Atelier, Kö- 16,43
che mit bis zu 4-jähriger einschlägiger
praktischer Tätigkeit, Schneider, die
mit schwierigeren Änderungsarbeiten
in der Damen- und Herrenoberbeklei-
dung beschäftigt sind Annonceure, An-
tennenbauer
d) Innendekorateure, Plakatmaler, sons- 18,62
tige Betriebshandwerker sowie Fach-
handwerker, Kraftfahrer, Konditoren,
Fleischer, Köche mit mehr als 4-jähri-
ger einschlägiger praktischer Tätigkeit,
Maßschneider
e) Arbeiter, die die Voraussetzungen der 21,29
EG 7 d) erfüllen, und denen entweder
Anweisungsbefugnis über mindestens
3 Beschäftigte (Vollbeschäftigte) über-
tragen ist oder die hinsichtlich ihrer
Leistung besonders qualifiziert sind,
erhalten
8 Bedienungspersonal in Erfrischungs- und 14,19
Restaurationsbetrieben erhalten 12 % des
Umsatzes (Endpreis- inkl. Bedienungsgeld ab 01.02.2025
und Mehrwertsteuer) bzw. mindestens je 14,28***
Stunde
*Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 912
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 18 Einzelhandel
55900000-9 Einzelhandelsdienste
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 913
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 19
Film- und Fernsehschaffende
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Film- und Fernsehschaffende zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf-
tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunterneh-
mers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) von der 41. bis zur 60. Stunde fällt ein Zuschlag i.H.v.
25 % an. Für jede weitere, darüber hinausgehende Stunde 50 %. Fallen unabhängig
von der vorstehenden Regelung an einem Tag - sofern gesetzlich zulässig - mehr als
12 Stunden Arbeitszeit an, so beträgt der Mehrarbeitszuschlag für die 13. Stunde
60 %, für jede weitere 100 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksich-
tigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Reqie-Assistenz 36,70
2 2. Reqie-Assistenz 21,45
3 Continuity 30,18
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 914
4 Herstellunqsleitung 63,95
5 Produktionsleitung 47,95
6 Produktionsleitungs-Assistenz 34,68
7 1. Aufnahmeleitung 36,70
8 2. Aufnahmeleitung 26,88
9 Motiv-Aufnahmeleitung 26,88
10 Set AL-Assistenz 21,45
11 Filmqeschäftsführung 35,83
12 Assistenz der Filmqeschäftsführung 26,88
13 Filmbuchhaltung inkl. Kassenführung 26,88
14 Produktions-Sekretarial / Team-Assistenz 26,23
15 Produktionsfahrer (mit Produktionserfahrung) 20,28
16 Kameramann/-frau 76,65
17 Kamera-Schwenker (nicht lichtsetzend) 42,65
18 1. Kamera-Assistenz /OIT (Digital Imaging Technican) 36,43
19 2. Kamera-Assistenz / Daten-Assistenz 26,88
20 Material-Assistenz 26,88
21 Data Wrangler (HD) 26,88
22 Oberbeleuchter 41,43
23 Lichttechniker 30,93
24 Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung) 21,45
25 1. Kamerabühne 38,78
26 Kamerabühnen-Assistenz 24,48
27 Schnitt (Filmeditor) 40,28
28 1. Schnitt-Assistenz 24,48
29 2. Schnitt-Assistenz 21,45
30 Szenenbild 45,53
31 Szenenbild-Assistenz 31,03
32 Außen-Requisite 33,73
33 Setrequisite (vorher Innen-Requisite) 30,18
34 Requisite-Assistenz 21,45
35 Location-Scoutinq 26,88
36 Kostümbild 40,28
37 Kostümbild-Assistenz 29,23
38 Kostümberatung 34,93
39 Garderobe/Gewand 28,48
40 Maskenbild 34,93
41 Ton 41,08
42 Ton-Assistenz 30,18
43 2. Ton-Assistenz 21,45
44 Sounddesign 38,78
45 Standfoto 238
Tagesgage
47 Tänzer (Bei Sololeistung +50) 269
Tagesgage
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 915
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 19 Film- und Fernsehschaffende
92111000-2 Film- und Videofilmherstellung
92111100-3 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
92111250-9 Herstellung von Informationsfilmen
92111260-2 Herstellung von Informationsvideofilmen
92111300-5 Herstellung von Unterhaltungsfilmen und -videofilmen
92111310-8 Herstellung von Unterhaltungsfilmen
92111320-1 Herstellung von Unterhaltungsvideofilmen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstel-
92112000-9 lung
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 916
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 20
Filmtheater
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Filmtheater zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei
der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Filmvorführer bis zu drei Berufsjahre 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
2 Filmvorführer ab drei Berufsjahren 12,41*
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 917
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
3 Filmvorführer ab fünf Berufsjahren 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
4 Kassierer bis zu zwei Berufsjahre 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
5 Kassierer ab zwei Berufsjahren 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
6 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) bis zu zwei 12,41 Euro*
Berufsjahre
ab 01.11.2024
13,46 Euro**
ab 01.02.2025
14,28***
7 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) ab zwei 12,41*
Berufsjahren
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
8 Servicekraft bis zu zwei Berufsjahre 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
9 Servicekraft ab zwei Berufsjahren 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 918
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 20 Filmtheater
92130000-1 Filmvorführungen
92140000-4 Videofilmvorführung
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 919
Anlage
(zu 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 21
Floristik
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Floristikgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh-
mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an
die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 33 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt
1 Einfache Tätigkeiten, die keine floristische Ausbildung erfordern. 13,02
Persönliche Voraussetzung: Ungelernte Arbeitskräfte ab 01.11.2024
13,46*
ab 01.02.2025
14,28**
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 920
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt
2 Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung 13,96
ausgeübt werden.
ab 01.02.2025
Persönliche Voraussetzung: Angelernte Arbeitskräfte mit floristischen Grund- 14,28**
kenntnissen, bzw. -fertigkeiten
3 Floristische Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen voraus- 16,57
setzen und im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübt werden.
Persönliche Voraussetzung: Abschlussprüfung Florist
4 Qualifizierte kaufmännische und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen allgemei- 17,51
ner Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Wei-
sungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden
und entsprechende weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Flo-
risten und Auszubildenden; vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes
und Filialleiter.
Persönliche Voraussetzung: Floristmeisterprüfung oder Staatl. Abschlussprüfung
Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 921
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 21 Floristik
77330000-2 Dienstleistungen im Bereich Floristik
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 922
Anlage
(zu 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 22
Fotomaterialverarbeitende Betriebe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
fotomaterialverarbeitende Betriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Kenntnisse 12,41*
nach Anweisung und/oder kurzer Einarbei-
tung ausgeführt werden können (Einarbei- ab 01.11.2024
tungszeit bis zu einer Woche) und in höchs- 13,46**
tens zwei verschiedenen Tätigkeitsberei-
chen erfolgen. ab 01.02.2025
14,28***
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 923
2 Einfache Tätigkeiten, die begrenzte Kennt- 12,41*
nisse und Fertigkeiten aufgrund Einarbei-
tung (bis zu einem Monat) erfordern oder in ab 01.11.2024
mehr als zwei verschiedenen Tätigkeitsbe- 13,46**
reichen der EG 1 erfolgen.
ab 01.02.2025
14,28***
3 Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch Un- 12,41*
terweisung erworbene fachliche Kenntnisse
erfordern und die mit begrenzter Verantwor- ab 01.11.2024
tung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt 13,46**
verbunden sind (Unterweisungszeit bis zu
drei Monate). ab 01.02.2025
14,28***
3a Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch Un- 12,88
terweisung erworbene fachliche Kenntnisse
erfordern und die mit begrenzter Verantwor- ab 01.11.2024
tung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt 13,46**
verbunden sind (Unterweisungszeit ab drei
Monate) sowie über die Voraussetzungen ab 01.02.2025
der EG 3 hinausgehen. 14,28***
4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene zwei- 13,58
jährige Berufsausbildung in einem aner-
kannten Ausbildungsberuf oder eine ent- ab 01.02.2025
sprechende Berufserfahrung (in der Regel 14,28***
mehr als zwei Jahre) und Maschinenkennt-
nis erfordern und mit Verantwortung für Be-
triebsmittel und Arbeitsprodukt verbunden
sind.
5 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene drei- 15,61
jährige Berufsausbildung in einem aner-
kannten einschlägigen Ausbildungsberuf er-
fordern oder Tätigkeiten, für die eine über
die EG 4 zusätzlich erworbene Berufserfah-
rung (in der Regel mehr als drei Jahre) er-
forderlich ist.
6 Tätigkeiten schwieriger Art, deren Ausfüh- 17,88
rung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern,
die deutlich über diejenigen der EG 5 hin-
ausgehen.
7/8 Saisonkräfte 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
K1 Angestellte, die überwiegend schematische und mechanische Arbeiten ausführen, für
die eine gewisse Fertigkeit, aber keine Berufsvorbildung erforderlich ist (Einweisungs-
zeit bis zu 6 Monaten).
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41*
(nach der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 924
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,41*
der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,63*
der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
K2 Aufgaben qualifizierter Art aus verschiedenen Aufgabenbereichen, die fundierte Fach-
kenntnisse und Berufserfahrung erfordern, wie sie i. d. R. durch eine einschlägige und
anerkannte 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41*
(nach der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,61*
der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach
der Ausbildung) 13,73
ab 01.02.2025
14,28***
K2a Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigem Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41 *
(nach der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 13,82
der Ausbildung)
ab 01.02.2025
14,28***
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,53
der Ausbildung)
K3 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 925
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 13,42*
(nach der Ausbildung)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,09
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 16,68
der Ausbildung)
K4 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen, oder Aufgaben, für die eine über
die EG K2a zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 15,70
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 17,54
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 19,74
der Ausbildung)
K5 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K3 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte mit Tätigkeiten, die in der selbstständigen und verantwortlichen Erledigung
kaufmännischer Aufgaben mit Entscheidungsbefugnissen bestehen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 18,32
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 20,15
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 22,76
der Ausbildung)
K6 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Fach-
kenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfahrung erfor-
dert und das umfangreiche Fachkenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden
Aufgabengebieten voraussetzt.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 20,71
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 23,08
der Ausbildung)
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 926
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,46
der Ausbildung)
K7 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Theorie-
und Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfah-
rung erfordert und das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse über Zusammen-
hänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 23,08
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,63
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 28,18
der Ausbildung)
K8/K9 Saisonkräfte 12,41 *
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 927
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht
Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 22 Fotomaterialverarbeitung
79962000-5 Filmentwicklung
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 928
Anlage
(zu 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 23
Friseurhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Friseurhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh-
mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an
die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
1 Young Stylist Hierzu gehören die vom Betrieb aufgerufenen Ba- 12,41*
sistechniken, wie Damen- und Herrenhaarschnitt
Erwartet werden fachliche Tätigkeiten mit Frisurengestaltung; Beherrschen von Frisier- ab 01.11.2024
mit wechselnden Anforderungen, die und Dauerwellgrundtechniken; Grundtechniken bei 13,46**
nach Anweisung in Teilbereichen oder der Farbveränderung und Erstellen von einfachen
selbstständig im Rahmen des Salon- Rezepturen; Beratung zu allen vorgenannten Posi- ab 01.02.2025
angebots ausgeführt werden. tionen. 14,28***
2 Stylist Hierzu gehören unter anderem: Haarschnitte und 12,41*
Schnittkombinationen sowie Erstellen von typ- und
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 929
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
Voraussetzung ist eine gute fachliche trendgerechten Frisuren; Basiswissen in Lang- ab 01.11.2024
Qualifikation. Erwartet werden über haartechnik, Haarersatz und eventuell Haarverlän- 13,46**
die EG 1 hinausgehende Fähigkeiten gerung; Beherrschen von individuellen, kreativen
mit wechselnden Anforderungen so- und frisurengerechten Dauerwelltechniken; Kennt- ab 01.02.2025
wie selbstständiges Beraten und Ar- nisse der Farbenlehre und Farbanalyse sowie si- 14,28***
beiten in allen Teilbereichen des Sa- cheres Erstellen von Farbrezepturen; Beherrschen
lonangebots. moderner Strähnentechniken Beherrschen der An-
wendung und Auswahl von hautkosmetischen Pro-
dukten für Pflege und Make-up; Dekor; aktive Ge-
staltung von Nägeln; Fach-und typgerechte Bera-
tung in allen Fachbereichen.
3 Top-Stylist Erwartet werden eine sehr gute fachliche Qualifi- 12,41*
kation, sicheres und selbstständiges Arbeiten und
Für Arbeitnehmer - auch mit Meister- Beraten in allen im Salon angebotenen Leistun- ab 01.11.2024
prüfung im Friseurhandwerk - ohne gen. Hierzu gehören unter anderem die Teilnahme 13,46**
Führungsfunktionen. an inner-und außerbetrieblichen Fort-und Weiter-
bildungsmaßnahmen. ab 01.02.2025
14,28
4 Master-Stylist Für Arbeitnehmer mit Meisterprüfung, die die An- 13,60
forderungen der EG 3 erfüllen und sich durch be-
(Meister in der Funktion als Betriebs- sondere Leistungen und nachgewiesener Qualifi-
leiter, Geschäftsführer) zierungen, die im Betrieb abgerufen werden, her- ab 01.02.2025
ausheben oder denen die alleinige verantwortliche 14,28***
Ausbildung der Auszubildenden übertragen ist.
5 Master-Stylist 16,30
Für Arbeitnehmer, die die Vorausset-
zungen der EG 4 erfüllen und als be-
triebsleitende Meister in Friseursalons
beschäftigt werden, deren Inhaber
nicht die Meisterprüfung abgelegt hat
oder nicht im Besitz der Befugnis zur
Ausbildung der Auszubildenden ist, o-
der die vom Arbeitgeber als Vertreter
des Betriebsinhabers regelmäßig und
dauerhaft in dieser Funktion einge-
setzt werden.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 930
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 23 Friseurhandwerk
98320000-2 Dienstleistungen von Friseur- und Kosmetiksalons
98321000-9 Dienstleistungen von Friseursalons
98321100-0 Dienstleistungen von Herrensalons
98322000-6 Dienstleistungen im Bereich Schönheitspflege
98322100-7 Dienstleistungen von Kosmetiksalons, einschließlich Maniküre und Pediküre
98322110-0 Dienstleistungen von Kosmetiksalons
98322120-3 Maniküre
98322130-6 Pediküre
98322140-9 Schminken
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 931
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 24
Galvaniseure, Graveure und Metallbildner
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Galvaniseure, Graveure und Metallbinder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklä-
rung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro
nicht abschließende Beispiele
1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Vor- 12,41*
kenntnisse nach kurzer Einweisung
ausgeführt werden können. ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 932
2 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 12,89
beitung von mindestens 1 Monat er-
fordern. ab dem 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
3 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 13,90
beitung von mindestens 2 Monaten
erfordern. ab 01.02.2025
14,28***
4 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 14,69
beitung von mindestens 3 Monaten
erfordern.
5 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- Qualifikation: längere fachbezogen 15,43
beitung von mindestens 6 Monaten praktische Berufserfahrung oder
erfordern. einschlägige Berufsausbildung ohne
Abschluss
6 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fä- Fachbezogene oder artverwandte 16,25
higkeiten erfordern, wie sie im Allge- gewerbliche oder kaufmännische
meinen durch eine fachbezogene ab- Ausbildung mit Abschluss oder ein
geschlossene Berufsausbildung ver- durch mehrjährige Berufspraxis und
mittelt werden. Qualifizierung im Tätigkeitsbereich
erreichter, gleichwertiger Kenntnis-
stand, der einen Einsatz als Fach-
kraft möglich macht.
7 Tätigkeiten, die selbständig nach all- Fachbezogene oder artverwandte 17,63
gemeinen Anweisungen ausgeführt gewerbliche oder kaufmännische
werden und die Kenntnisse und Fer- Ausbildung mit Abschluss und zwei-
tigkeiten erfordern, wie sie durch eine jähriger Berufserfahrung in der
abgeschlossene fachbezogene Be- Branche oder Mitarbeiter mit ver-
rufsausbildung erworben werden. gleichbarer kaufmännischer bzw.
technischer Aufstiegsfortbildung
ohne Berufserfahrung
in dieser Funktion.
8 Tätigkeiten, die schwierige Aufgaben Fachbezogene oder artverwandte 18,58
umfassen, die selbständig nach allge- gewerbliche oder kaufmännische
meinen Richtlinien zu bearbeiten sind Ausbildung mit Abschluss nach
und die Übersicht über die Zusam- zweijähriger Berufserfahrung in der
menhänge mit angrenzenden Tätig- Branche, zusätzlich vertiefte Fach-
keitsgebieten erfordern. kenntnisse in allen wesentlichen
technischen bzw. kaufmännischen
Tätigkeitsfeldern des Betriebes.
9 Tätigkeiten, die schwierige, verschie- Fachbezogene oder artverwandte 20,12
denartige Aufgaben umfassen, die gewerbliche oder kaufmännische
selbständig nach allgemeinen Richtli- Ausbildung mit Abschluss, mit mehr-
nien zu bearbeiten sind und die Über- jähriger Berufserfahrung in der
sicht über die Zusammenhänge mit Branche, mit zusätzlich vertieften
angrenzenden Tätigkeitsgebieten und Fachkenntnissen in allen wesentli-
besonderes Spezialwissen erfordern. chen technischen bzw. kaufmänni-
schen Tätigkeitsfeldern des Betrie-
bes und durch spezielle, fachbezo-
gene Weiterbildungsmaßnahmen
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 933
erworbenes Spezialwissen, (Bsp.
Meister, Bachelor)
10 Tätigkeiten, die schwierige, verschie- Meister, Techniker und Bachelor mit 21,84
denartige Aufgaben umfassen, die Berufspraxis in den Geschäftsfel-
selbständig und verantwortlich nach dern des Betriebes bzw. vergleich-
allgemeinen Richtlinien zu bearbeiten barer technischer oder kaufmänni-
sind, die Übersicht über die Zusam- scher Aufstiegsfortbildung mit Be-
menhänge mit angrenzenden Tätig- rufspraxis und Kenntnissen in den
keitsgebieten und zusätzlich langjäh- Geschäftsfeldern des Betriebes.
rige Berufserfahrung erfordern.
11 Tätigkeiten, die schwierige, fachüber- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 23,41
greifende Aufgaben umfassen, die profil über der EG 10 liegt, Meister,
selbständig und verantwortlich nach Techniker und Mitarbeiter mit ver-
allgemeinem Richtlinien zu bearbei- gleichbarer kaufmännischer und
ten sind und die Übersicht über die technischer Aufstiegsfortbildung mit
Zusammenhänge mit angrenzenden mehrjähriger Berufserfahrung in die-
Tätigkeitsgebieten erfordern, verbun- ser Funktion und Spezialwissen und
den mit Kontroll- und Anweisungsbe- Kenntnissen in allen Geschäftsfel-
fugnissen in einfachen Sachverhalten dern des Betriebes.
technischer oder kaufmännischer Art.
12 Tätigkeiten, die schwierigste, fach- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 29,05
übergreifende Aufgaben umfassen, profil über der EG 11 liegt.
die selbständig und verantwortlich
nach besonderen Zielvorgaben zu be-
arbeiten sind, die Übersicht über die
Zusammenhänge mit angrenzenden
Tätigkeitsgebieten und mehrjährige
Berufserfahrung erfordern, verbun-
den mit Kontroll- und Anweisungsbe-
fugnissen in schwierigen Sachverhal-
ten kaufmännischer
oder technischer Art.
13 Tätigkeiten, die komplexe, das ge- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 36,33
samte Unternehmen betreffende Auf- profil über der EG 12 liegt.
gaben umfassen, die selbständig und
verantwortlich nach allgemeinen Ziel-
vorgaben zu bearbeiten sind und
langjährige Berufserfahrung erfordern
verbunden mit Kontroll-, Anweisungs-
, Koordinations- und Entscheidungs-
befugnissen in Abstimmung mit der
Geschäftsleitung.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.02.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 934
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 24 Galvaniseure, Graveure, Metallbildner
45442210-2 Galvanisierungsarbeiten
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 935
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 25
Gebäudereinigung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich
der Gebäudereinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei
der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif-
löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 13,50
Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen,
Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschan- ab 01.02.2025
lagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Ge- 14,28*
räten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z. B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller
Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 936
von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglas-
reinigung - soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird -
wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren).
2 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie 13,96
TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbei-
ten). ab 01.02.2025
14,28*
3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung er- 14,45
fordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte).
4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende· in der Innen- und Unterhaltsreinigung. 15,16
5 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 16,70
Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß EG 1) und Au-
ßenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, Flugzeu-
gen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäu-
sern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und
Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Ge-
bäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt
werden.
6 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens 17,69
dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.
7 Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung 18,92
übertragen worden ist.
8 Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. 20,14
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 937
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 25 Gebäudereinigung
45452000-0 Fassadenreinigungsarbeiten
45452100-1 Reinigungsarbeiten an Außenwänden mit Sandstrahl
90610000-6 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
90611000-3 Straßenreinigung
90612000-0 Straßenkehrdienste
90620000-9 Schneeräumung
90630000-2 Glatteisbeseitigung
90690000-0 Graffiti-Entfernung
90900000-6 Reinigungs- und Hygienedienste
90910000-9 Reinigungsdienste
90911000-6 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
90911100-7 Reinigung von Unterkünften
90911200-8 Gebäudereinigung
90911300-9 Fensterreinigung
90914000-7 Parkplatzreinigung
90916000-1 Reinigung von Telefongeräten
90917000-8 Reinigung von Transportmitteln
90919000-2 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
90919100-3 Reinigung von Büroausstattung
90919200-4 Büroreinigung
90919300-5 Reinigung von Schulen
90920000-2 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 938
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 26
Maßschneiderhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Maßschneiderhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag-
nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers
an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an; ab der vierten Über-
stunde beträgt der Zuschlag 35 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berück-
sichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Ecklohn 15,84
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 939
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
2 bei arbeitsteiliger Fertigung 15,95
3 Bei Arbeiten im Zeitlohn erhalten 100 % 15,84
a) Stück-, Änderungs- und Reparaturschnei-
der
4 b) Zeitlohnarbeiter im 4. Berufsjahr (ein- 80% 12,67
schließlich der Ausbildungszeit)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
5 c) Zeitlohnarbeiter im 5. Berufsjahr (ein- 90% 14,26
schließlich der Ausbildungszeit)
ab 01.02.2025
14,28***
6 d) Zuarbeiter 75%* 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 940
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN)
Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 26 Maßschneiderei
98393000-4 Dienstleistungen in der Maßschneiderei
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 941
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 27
Hotel- und Gaststättengewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer-
klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
A ungelernte Kräfte
1 1. Jahr der beruflichen Tätigkeit 13,78
ab 01.02.2025
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 942
14,28*
2 Angelernte Kräfte ab dem 2. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,00
ab 01.02.2025
14,28*
3 Angelernte Kräfte im 3. - 5. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,22
ab 01.02.2025
14,28*
4 Angelernte Kräfte mit erhöhter Verantwortung sowie ab dem 6. Jahr der beruflichen Tätig- 14,63
keit
B Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gemäß ihrer Ausbildung eingesetzt werden,
wie z.B. Hotelfachkraft, Hotelkaufmann/trau, Restaurantfachkraft, Koch, Fachpraktiker Aber auch be-
rufsfremde Ausbildungen z.B. Steuerfachkraft, Fachkraft für Bürokommunikation, Handwerker
4 2- jährige Ausbildung im 1 - 2. Berufsjahr 14,63
5 2- jährige Ausbildung im 3. Berufsjahr sowie 3 - jährige Ausbildung im 1. Berufsjahr 15,60
6 2- jährige Ausbildung ab dem 4. Berufsjahr sowie 3- jährige Ausbildung im 2. Berufsjahr 16,24
7 3- jährige Ausbildung ab dem 3. Berufsjahr 17,08
8 stellvertretende Abteilungsleitung oder Beschäftigte mit erhöhtem Verantwortungsbereich 18,14
und Vorgesetztenaufgaben
9 Abteilungsleitung z.B. Küchenchef, Restaurantleitung, Empfangsleitung, Verwaltungslei- 20,33
tung, Leitung Housekeeping
10 Abteilungsleitung mit erhöhter Personalverantwortung mit mehr als 5 gelernten Kräften 21,65
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 943
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-
Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 27 Hotel- und Gaststättengewerbe
55100000-1 Dienstleistungen von Hotels
55110000-4 Hotel-Übernachtungen
55120000-7 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
55130000-0 Sonstige Hotel-Dienstleistungen
55270000-3 Dienstleistungen von Frühstückspensionen
55300000-3 Restaurant- und Bewirtungsdienste
55310000-6 Restaurantbedienung
55311000-3 Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants
55312000-0 Bedienung in öffentlichen Restaurants
55320000-9 Servieren von Mahlzeiten
55321000-6 Zubereitung von Mahlzeiten
55322000-3 Kochen von Mahlzeiten
55330000-2 Dienstleistungen von Cafeterias
55400000-4 Servieren von Getränken
55410000-7 Ausschankdienste
55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen
55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55512000-2 Betrieb von Kantinen
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 944
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 28
IT-Dienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von IT-Dienstleistun-
gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er-
füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf-
tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in
schließende Beispiele Euro
0 Ausführung von Aufgaben, die durch 20,64
Anlernen bis zu zwei Monaten be-
herrscht werden.
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 945
1 Ausführung einfacher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 24,67
geringer Vielseitigkeit oder mit gerin- wie sie in der Regel durch systematisches Anlernen
ger Spezialisierung und mit geringer oder durch abgeschlossene berufliche Ausbildung
Entscheidungsbefugnis. erworben werden
2 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 28,56
geringer Vielseitigkeit oder mit gerin- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
ger Spezialisierung und mit Entschei- abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden
dungen im Arbeitsablauf.
3 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 33,60
begrenzter Vielseitigkeit oder mit be- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
grenzter Spezialisierung und mit Ent- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
scheidungen im Arbeitsablauf. Berufserfahrung erworben werden
4 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 38,51
mit deutlicher Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
deutlicher Spezialisierung und mit Ent- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
scheidungen im Rahmen spezieller aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjäh-
Anweisungen im eigenen Aufgaben- rige [2 Jahre] Berufserfahrung erworben werden.
gebiet.
Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplina-
rische Führung im homogenen Umfeld beinhalten,
können zur Eingruppierung in die EG 6 führen.
5 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 43,36
vielseitiger Art im Rahmen eines Auf- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
gabengebietes oder mit höherer Spe- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
zialisierung und mit Entscheidungen aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjäh-
im Rahmen allgemeiner Anweisungen rige [2 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine abge-
im eigenen Aufgabengebiet. schlossene Hochschulausbildung [Bachelor o.Ä.] er-
worben werden.
Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplina-
rische Führung im homogenen Umfeld beinhalten,
können zur Eingruppierung in die EG 7 führen.
6 Ausführung erhöht anspruchsvoller erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 48,38
Aufgaben umfangreicher Art im Rah- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
men eines Aufgabengebietes oder mit abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
hoher Spezialisierung und mit Ent- aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie um-
scheidungen im Rahmen allgemeiner fangreiche [5 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine
Anweisungen im eigenen Aufgaben- abgeschlossene Hochschulausbildung [Bachelor
gebiet. o.Ä.] und mehrjährige [2 Jahre] Berufserfahrung er-
worben werden.
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszip-
linarische Führung im homogenen Umfeld beinhal-
ten.
7 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 52,44
ler Aufgaben umfangreicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
Rahmen eines Aufgabengebietes oder abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
mit hoher Spezialisierung und mit Ent- aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang-
scheidungen im Rahmen spezieller jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab-
Richtlinien und Zielsetzungen im eige- geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.]
nen Aufgabengebiet. und mehrjährige [2 Jahre] Berufserfahrung erworben
werden.
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszip-
linarische Führung im heterogenen Umfeld oder um-
fangreicher Art im eigenen Aufgabengebiet beinhal-
ten.
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 946
8 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 59,00
ler Aufgaben ganzheitlicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
Rahmen eines Aufgabenbereiches o- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
der mit sehr hoher Spezialisierung und aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang-
mit Entscheidungen im Rahmen allge- jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab-
meiner Richtlinien und Zielsetzungen geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.]
im eigenen Aufgabenbereich. und umfangreiche [5 Jahre] Berufserfahrung erwor-
ben werden.
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszipli-
narische Führung im heterogenen Umfeld oder um-
fangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten.
10 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 65,56
ler Aufgaben mit erhöhter Komplexität wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige
und ganzheitlicher Art im Rahmen ei- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche
nes Aufgabenbereichs oder mit sehr aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang-
hoher Spezialisierung und mit Ent- jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab-
scheidungen von erheblicher Bedeu- geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.]
tung über den eigenen Aufgabenbe- und langjährige [7 Jahre] Berufserfahrung erworben
reich hinaus im Rahmen allgemeiner werden). Tätigkeiten dieser EG können fachliche o-
Richtlinien und Zielsetzungen. der disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld
oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhal-
ten.
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 947
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 28 IT-Dienstleistungen
50312000-5 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
50312100-6 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
50312110-9 Wartung von Zentralrechnern
50312120-2 Reparatur von Zentralrechnern
50312200-7 Wartung und Reparatur von Kleincomputern
50312210-0 Wartung von Kleincomputern
50312220-3 Reparatur von Kleincomputern
50312300-8 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen
50312400-9 Wartung und Reparatur von Mikrocomputern
50312410-2 Wartung von Mikrocomputern
50312420-5 Reparatur von Mikrocomputern
50320000-4 Reparatur und Wartung von Personalcomputern
50321000-1 Reparatur von Personalcomputern
50322000-8 Wartung von Personalcomputern
50323000-5 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten
50323100-6 Wartung von Computerperipheriegeräten
50323200-7 Reparatur von Computerperipheriegeräten
50324000-2 Unterstützungsdienste für Personalcomputer
50660000-9 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen
51611000-8 Installation von Computern
51611100-9 Hardwareinstallation
64215000-6 Internet-Telefondienste
64216100-4 Elektronische Nachrichtendienste
64216110-7 Elektronische Datenaustauschdienste
64216120-0 Elektronische Postdienste
64216200-5 Elektronische Informationsdienste
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72100000-6 Hardwareberatung
72110000-9 Beratung bei der Hardwareauswahl
72120000-2 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
72130000-5 Beratung bei der Planung von Computeranlagen
72140000-8 Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung
72150000-1 Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung
72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen
72211000-7 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware
72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software
72212110-3 Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals
72212120-6 Entwicklung von Flugsteuerungssoftware
72212121-3 Entwicklung von Flugsicherungssoftware
72212130-9 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware und Software für Tests im Luftverkehr
72212131-6 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware
72212132-3 Entwicklung von Software für Tests im Luftverkehr
72212140-2 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
72212150-5 Entwicklung von Industrieprozesssteuerungssoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 948
72212160-8 Entwicklung von Bibliothekensoftware
72212170-1 Entwicklung von Konformitätssoftware ("Compliance software")
72212180-4 Entwicklung von Medizinsoftware
72212190-7 Entwicklung von Unterrichtssoftware
72212200-1 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware
72212210-4 Entwicklung von Vernetzungssoftware
72212211-1 Entwicklung von Software für den Plattformenverbund
72212212-8 Entwicklung von Software für optische Jukebox Server
72212213-5 Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware
72212214-2 Entwicklung von Netzbetriebssystemsoftware
72212215-9 Entwicklung von Software für Netzentwickler
72212216-6 Entwicklung von Software für die Netzverbindungsterminalemulation
72212217-3 Entwicklung von Software für die Transaktionsverarbeitung
72212218-0 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware
72212219-7 Entwicklung diverser Netzsoftware
72212220-7 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
72212221-4 Entwicklung von Internetbrowsersoftware
72212222-1 Entwicklung von Webserversoftware
72212223-8 Entwicklung von E-Mail-Software
72212224-5 Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung
Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Termin-
72212300-2 planung und Produktivität
72212310-5 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware
72212311-2 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware
72212312-9 Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren
72212313-6 Entwicklung von Software für die optische Zeichenerkennung (OCR)
72212314-3 Entwicklung von Spracherkennungssoftware
72212315-0 Entwicklung von Software für Desktop-Publishing
72212316-7 Entwicklung von Präsentationssoftware
72212317-4 Entwicklung von Textverarbeitungssoftware
72212318-1 Entwicklung von Scannersoftware
72212320-8 Entwicklung von Zeichen- und Bildverarbeitungssoftware
72212321-5 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Konstruktion (CAD)
72212322-2 Entwicklung von Grafiksoftware
72212323-9 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Fertigung (CAM)
72212324-6 Entwicklung von Diagrammsoftware
72212325-3 Entwicklung von Formularerstellungssoftware
72212326-0 Entwicklung von Abbildungssoftware
72212327-7 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware
72212328-4 Entwicklung von Bildverarbeitungssoftware
72212330-1 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware
72212331-8 Entwicklung von Projektmanagementsoftware
72212332-5 Entwicklung von Terminplanungssoftware
72212333-2 Entwicklung von Kontaktverwaltungssoftware
72212400-3 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
72212410-6 Entwicklung von Investitionsmanagement- und Steuersoftware
72212411-3 Entwicklung von Investitionsmanagementsoftware
72212412-0 Entwicklung von Steuersoftware
72212420-9 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen
72212421-6 Entwicklung von Software für das Facility Management
72212422-3 Entwicklung von Softwarereihen
72212430-2 Entwicklung von Lagerverwaltungssoftware
72212440-5 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung
72212441-2 Entwicklung von Finanzanalysesoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 949
72212442-9 Entwicklung von Finanzsystemsoftware
72212443-6 Entwicklung von Buchhaltungssoftware
72212445-0 Entwicklung von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
72212450-8 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware
72212451-5 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
72212460-1 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware
72212461-8 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware
72212462-5 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware
72212463-2 Entwicklung von Statistiksoftware
72212470-4 Entwicklung von Auktionssoftware
72212480-7 Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software
72212481-4 Entwicklung von Vertriebs- oder Marketingsoftware
72212482-1 Entwicklung von Business-Intelligence-Software
72212490-0 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen
72212500-4 Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software
72212510-7 Entwicklung von Kommunikationssoftware
72212511-4 Entwicklung von Software für die Desktop-Kommunikation
72212512-1 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
72212513-8 Entwicklung von Modemsoftware
72212514-5 Entwicklung von Fernzugriffssoftware
72212515-2 Entwicklung von Videokonferenzsoftware
72212516-9 Entwicklung von Software für den Datenaustausch
72212517-6 Entwicklung von IT-Software
72212518-3 Entwicklung von Emulationssoftware
72212519-0 Entwicklung von Speicherverwaltungssoftware
72212520-0 Entwicklung von Multimediasoftware
72212521-7 Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung
72212522-4 Entwicklung von Software für virtuelle Tastaturen
72212600-5 Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware
72212610-8 Entwicklung von Datenbanksoftware
72212620-1 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
72212630-4 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Minicomputer
72212640-7 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Mikrocomputer
72212650-0 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Personalcomputer (PC)
72212660-3 Entwicklung von Cluster-Software
72212670-6 Entwicklung von Echtzeit-Betriebssystemsoftware
72212700-6 Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung
72212710-9 Entwicklung von Datensicherungs- oder Wiederherstellungssoftware
72212720-2 Entwicklung von Strichcodesoftware
72212730-5 Entwicklung von Sicherheitssoftware
72212731-2 Entwicklung von Dateisicherheitssoftware
72212732-9 Entwicklung von Datensicherheitssoftware
72212740-8 Entwicklung von Übersetzungssoftware
72212750-1 Entwicklung von Software für das Laden von Speichermedien
72212760-4 Entwicklung von Virenschutzsoftware
72212761-1 Entwicklung von Anti-Viren-Software
72212770-7 Entwicklung von allgemeinen, Komprimierungs- und Druck-Dienstprogrammen
72212771-4 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen
72212772-1 Entwicklung von Druck-Dienstprogrammen
72212780-0 Entwicklung von Software für System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung
72212781-7 Entwicklung von Systemverwaltungssoftware
72212782-4 Entwicklung von Zentralspeicherverwaltungssoftware
72212783-1 Entwicklung von Inhaltsverwaltungssoftware
72212790-3 Entwicklung von Versionsprüfungssoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 950
72212900-8 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
72212910-1 Entwicklung von Computerspielsoftware, Familienspielen und Bildschirmschonern
72212911-8 Entwicklung von Computerspiel-Software
72212920-4 Entwicklung von Büroautomatisierungssoftware
72212930-7 Entwicklung von Schulungs- und Unterhaltungssoftware
72212931-4 Entwicklung von Schulungssoftware
72212932-1 Entwicklung von Unterhaltungssoftware
72212940-0 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware
72212941-7 Entwicklung von Musterentwurfssoftware
72212942-4 Entwicklung von Kalendersoftware
72212960-6 Entwicklung von Treiber- und Systemsoftware
72212970-9 Entwicklung von Druckereisoftware
72212971-6 Entwicklung von Software zur Adressbucherstellung
72212972-3 Entwicklung von Software zur Etikettenerstellung
72212980-2 Entwicklung von Programmiersprachen und -werkzeugen
72212981-9 Entwicklung von Kompilierungssoftware
72212982-6 Entwicklung von Konfigurationsverwaltungssoftware
72212983-3 Entwicklung von Entwicklungssoftware
72212984-0 Entwicklung von Programmtestsoftware
72212985-7 Entwicklung von Debugging-Software
72212990-5 Entwicklung von Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftware
72212991-2 Entwicklung von Tabellenkalkulationssoftware
72222000-7 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
72222100-8 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
72222200-9 Planung von Informationssystemen oder -technologie
72222300-0 Informationstechnologiedienste
72223000-4 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
72226000-5 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
72227000-2 Beratung im Bereich Software-Integration
72228000-9 Beratung im Bereich Hardware-Integration
72230000-6 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72231000-3 Entwicklung von Software für militärische Anwendungen
72232000-0 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
72240000-9 Systemanalyse und Programmierung
72243000-0 Programmierung
72245000-4 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
72250000-2 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72251000-9 Wiederherstellung nach Software-Versagen
72252000-6 Datenarchivierung
72253000-3 Help-Desk und Unterstützungsdienste
72253100-4 Help-Desk
72253200-5 Systemunterstützung
72254000-0 Softwaretests
72254100-1 Systemprüfung
72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72261000-2 Software-Unterstützung
72262000-9 Software-Entwicklung
72263000-6 Software-Implementierung
72264000-3 Software-Reproduktion
72265000-0 Software-Konfiguration
72266000-7 Software-Beratung
72267000-4 Software-Wartung und -Reparatur
72267100-0 Wartung von Informationstechnologiesoftware
72267200-1 Reparatur von Informationstechnologiesoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 951
72268000-1 Bereitstellung von Software
72300000-8 Datendienste
72310000-1 Datenverarbeitung
72311000-8 Computertabellierung
72311100-9 Datenkonvertierung
72311200-0 Stapelverarbeitung
72311300-1 Computer-Teilnehmerbetrieb
72312000-5 Dateneingabe
72312100-6 Datenaufbereitung
72312200-7 Optische Zeichenerkennung
72313000-2 Datenerfassung
72314000-9 Datenerhebung und -zusammentragung
72315000-6 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
72315100-7 Datennetzunterstützung
72315200-8 Verwaltung von Datennetzen
72316000-3 Datenanalyse
72317000-0 Datenspeicherung
72318000-7 Datenübertragung
72319000-4 Datenbereitstellung
72320000-4 Datenbankdienste
72321000-1 Mehrwert-Datenbankdienste
72322000-8 Datenverwaltung
72330000-2 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
72400000-4 Internetdienste
72410000-7 Diensteanbieter
72411000-4 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72412000-1 Anbieter von E-Mail-Diensten
72413000-8 Website-Gestaltung
72414000-5 Anbieter von Internet-Suchmaschinen
72415000-2 Internetseitenbetreiberdienste
72416000-9 Anbieter von Anwendungen
72417000-6 Internet-Domänennamen
72420000-0 Internet-Entwicklung
72421000-7 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
72422000-4 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Serveranwendungen
72500000-0 Datenverarbeitungsdienste
72510000-3 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72511000-0 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
72512000-7 Dokumentenmanagement
72513000-4 Büroautomatisierungsdienste
72514000-1 Verwaltung von Computeranlagen
72514100-2 Anlagenverwaltung per Computer
72514200-3 Anlagenverwaltung für die Computersystementwicklung
72514300-4 Anlagenverwaltung für die Computersystemwartung
72540000-2 Computeraufrüstung
72541000-9 Erweiterung von Computeranlagen
72541100-0 Speichererweiterung
72590000-7 Computer-Fachdienste
72591000-4 Entwicklung von Leistungsumfangsabkommen
72600000-6 Computerunterstützung und -beratung
72610000-9 Computerunterstützung
72611000-6 Technische Computerunterstützung
72700000-7 Computernetze
72710000-0 Lokalnetz
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 952
72720000-3 Fernnetzdienste
72800000-8 Computerrevision und -prüfung
72810000-1 Computerrevision
72820000-4 Computerprüfung
72900000-9 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
72910000-2 Computer-Backup-Dienste
72920000-5 Computerkatalogkonvertierung
Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 953
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr.29
Kfz-Gewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Kfz-Gewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf-
tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro
1 Raumpfleger, Werkstattreiniger Hof- und Gebäudereiniger, die als Reinigungsper- 15,90
sonal beschäftigt werden
ab 01.11.2024
16,48
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 954
2 Ungelernte Arbeiter, welche Arbeiten nach kurzer Anweisung oder in mäßiger Ein- 17,56
arbeitungszeit ausführen, soweit sie nicht die Voraussetzungen von EG 3 erfüllen
(Pförtner, Wachmänner und Boten gelten als Ungelernte) ab 01.11.2024
18,19
3 Angelernte Arbeiter, welche Arbeiten ausführen, wofür durchschnittlich 8 Monate 18,33
Anlernzeit erforderlich sind; die als angelernt geltenden Tätigkeiten sind danach
innerbetrieblich festzulegen (Kraftfahrer gelten als Angelernte) ab 01.11.2024
18,99
4 Gelernte Facharbeiter, welche nachweislich eine abgeschlossene Lehrzeit durch- 1-3. Gesellenjahr
gemacht haben und in dem erlernten oder diesem verwandten Fach tätig sind. 18,85
4. Gesellenjahr
20,64
5. Gesellenjahr
21,79
ab 01.11.2024
1-3. Gesellenjahr
19,53
4. Gesellenjahr
21,38
5. Gesellenjahr
22,57
5 Facharbeiter, die mit Arbeiten betraut werden, die im Rahmen ihrer Arbeitsaufga- 23,42
ben über meisterliches Können, Selbständigkeit und Dispositionsvermögen verfü-
gen und die entsprechenden theoretischen Kenntnisse haben, sowie Arbeitneh- ab 01.11.2024
mer, die die Prüfung als Kfz-Service Techniker erfolgreich abgelegt haben, als Kfz 24,27
Techniker eingesetzt werden und eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeit-
geber über den Einsatz als Service Techniker abgeschlossen haben.
Meister
6 Betriebsmeister; sie müssen als solche ausdrücklich bestellt werden. Auf den 20,43
Nachweis der Meisterprüfung kann verzichtet werden. ab 2. Tätigkeitsjahr
21,22
ab 4. Tätigkeitsjahr
22,82
ab 01.11.2024
21,17
ab 2. Tätigkeitsjahr
21,99
ab 4. Tätigkeitsjahr
23,64
7 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk. In Ausnah- 22,82
mefällen kann auf den Nachweis der Meisterprüfung verzichtet werden (Betriebs- ab 2. Tätigkeitsjahr
leiter). 23,68
ab 4. Tätigkeitsjahr
25,29
ab 01.11.2024
23,64
ab 2. Tätigkeitsjahr
24,53
ab 4. Tätigkeitsjahr
26,21
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 955
8 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk, die aufgrund 27,64
ihrer Fähigkeiten sowie umfassender betrieblicher Fachkenntnisse und Erfahrun-
gen Abteilungen leiten und ein selbständiges Aufgabengebiet verantwortlich be- ab 01.11.2024
arbeiten. 28,63
Angestellte
9 Angestellte, die einfache Tätigkeiten schematischer Art ausführen, die keinerlei 15,51
Vorkenntnisse erfordern.
ab 01.11.2024
16,08
10 Angestellte mit entsprechender betrieblicher Ausbildung, denen die sachgemäße 1. bis 3. Berufsjahr
Erledigung genau umrissener Büroarbeiten übertragen ist. Der betrieblichen Aus- 16,23
bildung werden Kenntnisse, die in bis zu 2-jähriger praktischer Tätigkeit erworben 4. und 5. Berufsjahr
sind, gleich erachtet. 16,62
6. Berufsjahr
18,19
ab 01.11.2024
1. bis 3. Berufsjahr
16,81
4. und 5. Berufsjahr
17,21
6. Berufsjahr
18,85
11 Angestellte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, denen die selb- 1. bis 3. Berufsjahr
ständige sachgemäße Erledigung genau umgrenzter Aufgabengebiete übertra- 16,62
gen ist. Die für die Ausführung der Tätigkeiten dieser Gruppe erforderlichen prak- 4. und 5. Berufsjahr
tischen und theoretischen Kenntnisse können durch eine andere Ausbildung oder 18,12
durch eine entsprechende einschlägige Tätigkeit, die der Berufsausbildungsdauer 6. Berufsjahr
entspricht, erworben worden sein. 19,72
ab 01.11.2024
1. bis 3. Berufsjahr
17,21
4. und 5. Berufsjahr
18,78
6. Berufsjahr
20,44
12 Angestellte, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse die ihnen übertragenen Auf- 20,44
gaben selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anweisungen erle- im 2. Tätigkeitsjahr
digen 21,03
im 3. Tätigkeitsjahr
23,82
ab 4. Tätigkeitsjahr
25,73
ab 01.11.2024
21,17
im 2. Tätigkeitsjahr
22,83
im 3. Tätigkeitsjahr
24,68
ab 4. Tätigkeitsjahr
26,35
13 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 27,35
mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entspre- ab 6. Tätigkeitsjahr
chender Entscheidungsbefugnis 28,90
ab 01.11.2024
28,33
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 956
ab 6. Tätigkeitsjahr
29,94
14 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 30,36
mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entspre-
chender Entscheidungsbefugnis in größeren Betrieben ab 01.11.2024
31,45
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 957
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 29 Kfz-Gewerbe
50112000-3 Reparatur und Wartung von Personenwagen
50112100-4 Reparatur von Personenwagen
50112110-7 Karosseriereparatur für Fahrzeuge
50112200-5 Wartung von Personenwagen
50113000-0 Reparatur und Wartung von Bussen
50113100-1 Reparatur von Bussen
50113200-2 Wartung von Bussen
50114000-7 Reparatur und Wartung von Lastwagen
50114100-8 Reparatur von Lastwagen
50114200-9 Wartung von Lastwagen
50116000-1 Wartungs- und Reparaturdienste für Spezialteile von Fahrzeugen
50116100-2 Reparatur von Fahrzeugelektrik
50116200-3 Reparatur und Wartung von Fahrzeugbremsen und Bremsteilen
50116300-4 Reparatur und Wartung von Fahrzeuggetrieben
50116400-5 Reparatur und Wartung von Fahrzeugkraftübertragungen
50116500-6 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
50116510-9 Reifenrunderneuerung
50116600-7 Reparatur und Wartung von Anlassern
50117000-8 Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen
50117100-9 Umbau von Kraftfahrzeugen
50117200-0 Umbau von Krankenwagen
50117300-1 Instandsetzung von Fahrzeugen
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 958
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 30
Privates Versicherungsgewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das private Versicherungsgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an
Samstagen beträgt der Zuschlag 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu be-
rücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern. 17,88
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen 18,06
durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden.
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 959
3 Tätigkeiten, die Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abge- 18,61
schlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden.
4 Tätigkeiten, die vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch 19,05
zusätzliche Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Versi-
cherungskaufmann oder einer ihrer Art entsprechenden Berufsausbildung oder durch
die Aneignung entsprechender Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich erwor-
ben werden.
5 Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch 21,85
mehrjährige einschlägige Erfahrungen erworben werden, oder Tätigkeiten, die umfas-
sende theoretische Kenntnisse erfordern.
6 Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfor- 23,86
dern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Gehaltsgruppe V entsprechen und
mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind. Dem gleichzusetzen sind Tätig-
keiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern.
7 Tätigkeiten, die hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit erweiter- 25,14
ter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind.
8 Tätigkeiten, die in den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder 28,96
Führungsverantwortung über diejenigen der EG 7 hinausgehen.
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 960
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbe-
reich (z.B.
CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) -
nicht ab-
schließend
Entgelttabelle
30 privates Versicherungsgewerbe
66511000-5 Lebensversicherungen
66512000-2 Unfall- und Krankenversicherungen
66512100-3 Unfallversicherungen
66512200-4 Krankenversicherung (Pflichtversicherung)
66512210-7 Freiwillige Krankenversicherungen
66512220-0 Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
66513000-9 Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen
66513100-0 Rechtsschutzversicherungen
66513200-1 Bauwesenversicherungen
66514000-6 Fracht- und Transportversicherungen
66514100-7 Transportversicherungen
66514110-0 Kraftfahrzeugversicherungen
66514120-3 See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherungen
66514130-6 Eisenbahnversicherungen
66514140-9 Flugzeugversicherungen
66514150-2 Schiffsversicherungen
66514200-8 Frachtversicherungen
66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen
66515100-4 Feuerversicherungen
66515200-5 Vermögensversicherungen
66515300-6 Wetter- und Geldverlustversicherungen
66515400-7 Mit dem Wetter verbundene Versicherungen
66515410-0 Geldverlustversicherungen
66515411-7 Veruntreuungsversicherungen
66516000-0 Haftpflichtversicherungen
66516100-1 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
66516200-2 Flugzeughaftpflichtversicherungen
66516300-3 Schiffshaftpflichtversicherungen
66516400-4 Allgemeine Haftpflichtversicherungen
66516500-5 Berufshaftpflichtversicherungen
66517000-7 Kredit- und Bürgschaftsversicherungen
66517100-8 Kreditversicherungen
66517200-9 Bürgschaftsversicherungen
66517300-0 Risikoverwaltungsversicherungen
Maschinenbetriebsversicherungen, Zusatzversicherungen, Schadenregulierung, Schadensabwick-
66519000-1 lung, versicherungsmathematische Leistungen und Verwaltung von Bergungen
66519100-2 Öl- oder Gasbohrplattformversicherungen
66519200-3 Maschinenbetriebsversicherungen
66519300-4 Zusatzversicherungen
66519400-5 Schadenregulierung
66519500-6 Schadensabwicklung
66519600-7 Versicherungsmathematik
66522000-5 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
66700000-7 Rückversicherungen
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 961
66710000-0 Rückversicherungen (Lebensversicherung)
66720000-3 Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung)
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 962
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 31
Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich der Raumausstattung, Sattler und Feintäschner zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer-
klärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten
mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 12,41*
und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei
Monate) im Betrieb erworben werden. ab 01.11.2024
13,46**
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 963
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
ab 01.02.2025
14,28***
2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachlichen 12,48
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb
(im Umfang von sechs Monaten) erworben werden. ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfor- 13,26
dern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild ent-
sprechen. ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.01.2025
13,73
ab 01.02.2025
14,28***
4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und Fer- 14,04
tigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern.
ab 01.01.2025
14,54
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die üblicherweise durch eine Berufsausbildung im Geltungsbe- 14,82
reich des Tarifvertrages erzielt wird oder durch anderweitige betriebliche Qualifizierung er-
reicht wurde. ab 01.01.2025
15,34
6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt wer- 15,60
den und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und
in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. ab 01.01.2025
16,15
7 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 17,16
eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die
ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter ab 01.01.2025
auf der Baustelle. 17,77
8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätig- 19,50
keiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungs-
vollen Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in ab 01.01.2025
begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fer- 20,19
tigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprü-
fungsanforderungen).
9 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten 21,84
mit erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher
Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. ab 01.01.2025
22,61
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 964
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 31 Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschnergewerbe
50820000-9 Reparatur von Lederwaren
98394000-1 Dienstleistungen von Polsterern
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 965
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 32
Sicherheitsdienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Sicherheitsdienst-
leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei
der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro
nicht abschließende Beispiele
1 Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst/Interventi- 14,01
onsdienst
ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,72
2 Sicherheitsmitarbeiter im Separatwach-/ Objekt- 13,90
schutzdienst
ab 01.02.2025
14,28*
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 966
ab 01.03.2025
14,60
3 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die 14,08
auf besonderen Objekten mit besonderen Aufga-
ben betraut sind und auf Wunsch des Arbeitge- ab 01.02.2025
bers an einer Ausbildung als Werkschutzfachkraft 14,28*
oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft teilneh-
men sollen und eine Prüfung nach der Prüfungs- ab 01.03.2025
ordnung einer IHK ablegen müssen 14,79
4 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,78
auf besonderen Objekten mit besonderen Aufga-
ben betraut sind und auf Forderung des Auftrag- ab 01.03.2025
gebers eine IHK-Prüfung als Werkschutzfachkraft 15,52
oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft abge-
legt haben Stunden-Grundlohn nach der Pro- 15,58
bezeit
ab 01.03.2025
16,26
5 Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Ar- Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,78
beitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die
der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbil- ab 01.03.2025
dung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit for- 15,52
dert
Stunden-Grundlohn nach der Pro- 15,58
bezeit
ab 01.03.2025
16,26
6 Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen mit Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,73
Befugnis nach dem Gesetz über die Anwendung
unmittelbaren Zwanges und die Ausübung beson- ab 01.03.2025
derer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr 15,47
und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachper-
sonen Stunden-Grundlohn nach der Pro- 14,92
bezeit
ab 01.03.2025
15,67
7 Sicherheits- und Kontrollpersonal im Veranstal- 13,90
tungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Aus-
stellungen, Messen und Sportveranstaltungen) bei ab 01.02.2025
einer Garantie von 4 Stunden 14,28*
ab 01.03.2025
14,60
8 Hauptberufliche Kräfte mit der Qualifikation für 14,65
den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
ab 01.03.2025
15,39
9 Aufsichtspersonal (Kontrolleure) in Supermärkten, 13,90
Kaufhäusern oder mit vergleichbaren Aufgaben
ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,60
10 Beschäftigte in der Notruf-Service-Leitstelle 14,70
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 967
ab 01.03.2025
15,44
11 Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften 13,90
ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,60
12 Sicherheitsmitarbeiter, die Tätigkeiten auf Grund- 14,11
lage des International Ship and Port Facility
Security Code („ISPS-Code“) erbringen ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,82
*Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 968
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 32 Sicherheitsdienstleistungen
79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79713000-5 Bewachungsdienste
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 969
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 33
Druckdienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Druckdienstleis-
tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % in der Tagschicht, 45 %
in der Spätschicht und 70 % in der Nachtschicht an. Individuelle Arbeitszeitregelun-
gen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt
in Euro
0 Eingangsstufe zu EG 1 14,44
1 Tätigkeiten; 15,62
- die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt
werden können
- und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit
verbunden sind.
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 970
2 Tätigkeiten, 16,30
- die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung oder
Einarbeitung ausgeführt werden können,
- die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration erfordern,
- die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen,
- die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für
die eigene Arbeit verbunden sind.
- die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einar-
beitung ausgeführt werden können,
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen,
- die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen,
- die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die ei-
gene Arbeit verbunden sind.
3 Tätigkeiten, 16,98
- die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einar-
beitung ausgeführt werden können,
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen,
- die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen,
- die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die ei-
gene Arbeit verbunden sind.
4 Tätigkeiten, 17,57
- die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung, fall-
weise längerer Berufspraxis voraussetzen,
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen,
- die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere infolge
maschinenabhängiger Arbeit,
- die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt verbunden sind.
5 Tätigkeiten, 19,52
- die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen
Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfah-
rung erworben sein kann,
- die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen,
- die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
- die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicher-
heit anderer verbunden sind.
6 Tätigkeiten, 21,47
- die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern, das
auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann,
- die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit im Sinne
z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen,
- die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
- die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicher-
heit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskri-
terien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der
den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezo-
gen.
7 Tätigkeiten, 23,42
- die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern, das
über die EG 6 hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende Be-
rufserfahrung erworben sein kann,
- die große bis sehr große Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowie die Genauig-
keit/Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z.B. von Kombinieren, Koordinieren und Dis-
ponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen oder Dispositionsfähigkeit)
stellen,
- die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/o-
der Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufge-
führten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel
wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Aus-
legungshilfe herangezogen.
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 971
8 Gehilfenjahr sowie Rotationshelfer und Rolleure 18,54
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 33 Druckdienstleistungen
79810000-5 Druckereidienste
79811000-2 Digitaldruck
79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes
79821000-5 Fertigstellung im Bereich Druck
79822000-2 Satzarbeit
79822100-3 Herstellung von Druckplatten
79822200-4 Tiefdruckdienste
79822300-5 Dienstleistungen im Schriftsatz
79822400-6 Lithografische Dienste
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 972
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 34
Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
die Immobilienwirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag-
nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers
an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 973
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Berufszugehö- Entgelt in Entgelt in
abschließende Beispiele rigkeit Euro Euro
ab 01.02.2025
1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfskräfte bis 3. Berufsjahr 15,44 15,85
ab 4. Berufsjahr
17,81 18,28
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, Hilfskraft, Telefonist, Schreibkraft bis 3. Berufsjahr 16,97 17,44
die durch Einarbeitung erworben werden. 4. bis 6. Berufsjahr
ab 7. Berufsjahr 18,68 19,18
20,27
20,80
3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfor- Wohnungs-/Immobilienverwalter, qualifizierte 1. Berufsjahr 18,09 18,59
dern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Schreibkraft, Sachbearbeiter, Sekretär, Sozial- 2. bis 5. Berufsjahr
Berufsausbildung, eine Zweckausbildung oder durch berater 6. bis 8. Berufsjahr 20,12 20,65
mehrjährige Berufserfahrung erworben und die unter ab 9. Berufsjahr
Anleitung mit gewisser Selbständigkeit erledigt werden. 21,12 21,68
22,89 23,52
4 Tätigkeiten, die in der Regel die persönlichen Fähigkei- Sachbearbeiter, qualifizierter Sekretär, qualifi- bis 5. Berufsjahr 23,11 23,74
ten nach der EG 3 voraussetzen, ergänzt durch Berufs- zierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, IT-/In- 6. und 7. Berufsjahr
erfahrung, Berufsfortbildung oder durch die Aneignung formatik-Sachbearbeiter, Sozialarbeiter 8. und 9. Berufsjahr 24,80 25,45
zusätzlicher Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten ab 10. Berufsjahr
und die auf allgemeine Anweisung selbständig erledigt 26,04 26,73
werden.
27,85 28,60
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männ-
liche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 974
5 Tätigkeiten, die einen einschlägigen Hochschulab- Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, qualifizierter bis 7. Berufsjahr 26,86 27,57
schluss, eine zusätzliche qualifizierte Ausbildung und/o- Wohnungs-/Immobilienverwalter, Sozialarbeiter 8. und 9. Berufsjahr
der umfassende Kenntnisse voraussetzen und die auf ab 10. Berufsjahr 29,10 29,88
allgemeine Anweisung selbständig ausgeführt werden
und mit eigenem Verantwortungsbereich verbunden 31,22 32,06
sind.
6 Tätigkeiten, die zusätzliche umfassende Kenntnisse vo- Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Gruppenlei- bis 7. Berufsjahr 30,19 31,00
raussetzen und deren Ausführung überwiegend eigene ter, Sachbearbeiter, IT-Systembetreuer 8. und 9. Berufsjahr
Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Verantwor- ab 10. Berufsjahr 33,53 34,40
tung erfordern.
36,37 37,34
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männ-
liche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 975
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft
70120000-8 Kauf und Verkauf von Immobilien
70121000-5 Kauf oder Verkauf von Gebäuden
70121100-6 Verkauf von Gebäuden
70121200-7 Kauf von Gebäuden
70122000-2 Kauf oder Verkauf von Grundstücken
70122100-3 Verkauf von Grundstücken
70122110-6 Verkauf von unbebauten Grundstücken
70122200-4 Kauf von Grundstücken
70122210-7 Kauf von unbebauten Grundstücken
70123000-9 Verkauf von Immobilien
70123100-0 Verkauf von Wohngrundstücken
70123200-1 Verkauf von Nichtwohnimmobilien
70130000-1 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbe-
70200000-3 sitz
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Wohnimmobi-
70210000-6 lien
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnim-
70220000-9 mobilien
Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf
70300000-4 Vertragsbasis
70310000-7 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
70311000-4 Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden
70320000-0 Vermietung oder Verkauf von Grundstücken
70321000-7 Vermietung von Grundstücken
70322000-4 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken
70330000-3 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis
70332000-7 Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen
70332100-8 Verwaltung von Grundstücken
70332200-9 Verwaltung von gewerblichen Immobilien
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 976
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 35
private Hauswirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich der Hauswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf-
tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunterneh-
mers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt
nicht abschließende Beispiele in Euro
1 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 15,04
Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse aufgrund der - Reinigen und Pflegen von Einrich-
hauswirtschaftlichen Tätigkeit im eigenen Haus- tungs- und Haushaltsgegenständen
halt verlangt werden oder Tätigkeiten, die auf- - persönliche Assistenz (Alltagsbeglei-
grund einer Sonderausbildung nach § 66 BBiG tung)
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 977
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt
nicht abschließende Beispiele in Euro
ausgeführt werden. Die Arbeiten werden nach je-
weiliger Einzelanweisung ausgeführt.
2 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 16,63
Ausbildung, jedoch nachgewiesene Vorkennt- - Reinigen und Pflegen von Einrich-
nisse, die aufgrund einer hauswirtschaftlichen tungs- und Haushaltsgegenständen
Tätigkeit in einem fremden Haushalt erworben und Textilien
wurden, verlangt werden oder Tätigkeiten, die - Sorgearbeit für Kinder und ältere Men-
aufgrund einer Sonderausbildung nach § 66 schen
BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten werden
nach allgemeiner Anweisung selbstständig aus-
geführt.
3 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene fachbe- Bsp.: 17,70
zogene Schulausbildung oder eine einschlägige - Organisation der Abläufe im Haushalt
abgeschlossene Berufsausbildung Vorausset- - Planen von Verpflegung und Zuberei-
zung sind. Anderweitig erworbene gleichwertige tung von Speisen
Kenntnisse durch eine lange Tätigkeitserfahrung - Betreuung und Versorgung der Perso-
in fremden Haushalten, die den Kenntnissen ei- nen im Haushalt
ner Berufsausbildung entsprechen, sind gleich zu - Tätigkeiten zur persönlichen Assistenz
setzen. Die Arbeiten werden im Rahmen eines - Pflege und Instandhaltung von Ein-
umfassenden Arbeitsauftrages selbstständig ver- richtungs- und Haushaltsgegenstän-
richtet. den
4 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufs- Bsp.: 23,89
ausbildung und eine berufliche Fortbildung oder - Gestaltung des Alltags und individuelle
eine abgeschlossene Fachschulausbildung Vo- Betreuung von Menschen mit Hilfebe-
raussetzung sind. Die Arbeiten werden im Rah- darf
men eines umfassenden Arbeitsauftrages selbst- - Förderung der Selbständigkeit
ständig im zugewiesenen Aufgabenbereich aus- - Sicherstellung der hauswirtschaftli-
geführt. chen Versorgung
- Planung und Gestaltung einer bedarfs-
gerechten Verpflegung
- Grundpflegerische Leistungen in Zu-
sammenarbeit mit anderen Berufs-
gruppen (z. B. Pflegedienste)
5 Tätigkeiten, für die eine berufliche Fortbildung so- Bsp.: 29,20
wie Ausbildungsberechtigung Voraussetzung - Personalführung
sind. Die Arbeiten werden selbstständig und in ei- - Planung und Durchführung der be-
gener Verantwortung ausgeführt. trieblichen hauswirtschaftlichen Aus-
bildung
- Konzeptentwicklung für die Versor-
gungs- und Betreuungsleistungen in
der Hauswirtschaft
- Planung von Betriebsentwicklungen
und Dienstleistungen
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 978
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 35 private Hauswirtschaft
98513310-8 Dienstleistungen von Haushaltshilfen
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 979
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 36
Pflege
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Pflegedienstleis-
tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt
und nicht abschließende in Euro
Beispiele
1 Hauswirtschaftliche Servicekraft/ Wohnküche, Reinigungs- Stufe 1 15,16
kräfte, Hausmeistergehilfen ohne 3-jährige einschlägige
Ausbildung
1 Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 15,78
1 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 16,05
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 980
2 Hauswirtschaftliche Fachkraft (Hausmeister, Haustechniker, Stufe 1 16,93
Koch) mit 3-jähriger einschlägiger Ausbildung, sofern nicht
als HWL beschäftigt
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 17,60
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 18,31
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,63
3 Hauswirtschaftsleitung (HWL) Stufe 1 20,21
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 20,87
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,95
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,35
4a Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung mit Stufe 1 16,64
mindestens 2-jähriger einschlägiger Ausbildung und einfa-
chen Tätigkeiten
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,36
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,96
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,27
4b Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung mit Stufe 1 17,74
mindestens 3-jähriger einschlägiger Ausbildung und min-
destens 50 herausgehobenen Tätigkeiten
Herausgehobene Tätigkeiten sind z.B.:
- Mahnwesen
- Beratung/Information von Bewohnern bzw. Angehörigen
bezüglich der zu erwartenden Kosten und Finanzierung
durch die Pflegeversicherung und möglicher Anspruchs-
voraussetzungen für Sozialhilfeleistungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Kostenanerkennt-
nissen gegenüber dem AfSD der Pflegeversicherung u.a.
- Vorbereitung des Heimvertrages inklusive Kostenaufstel-
lung und Durchführung des Aufnahmegespräches (Auf-
nahmeformalitäten)
- Verordnungsmanagement
- Inkontinenzpauschale-Management
- Belegungsmanagement
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 18,44
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 19,05
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,39
5 Zusätzliche Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter (§§ 43b, § Stufe 1 16,21
45a SGB XI, 120 Stunden) Fortbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 16,76
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,30
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 17,61
6 Beschäftigte im Sozialdienst mit einschlägiger (oder pflege- Stufe 1 19,42
rischer) 3-jähriger Ausbildung, sofern nicht als SozPäd/So-
zArb beschäftigt
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 20,51
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,00
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 21,40
7 Pflegehilfskraft ohne mind. 1-jährige einschlägige Ausbil- Stufe 1 16,59
dung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,20
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 18,94
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,29
8a Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. 1-jähriger ein- Stufe 1 17,33
schlägiger Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,77
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,38
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,82
8b Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. 2-jähriger ein- Stufe 1 17,83
schlägiger Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,27
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,88
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,32
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 981
9 Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Kranken- Stufe 1 20,84
pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) mit 3-jäh-
riger Ausbildung und staatlicher Anerkennung (einschl.
,,Gleichgestellte“)
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,50
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 22,58
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 24,30
10 • Wohnbereichsleitung mit Ausbildung und Anerkennung Stufe 1 21,82
als Pflegefachkraft, Einsatzleitung;
• Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung Gerontologie und
Gerontopsychiatrie;
• Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung
• QM-Beauftragter
• Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und
den Anforderungen der Protokollerklärung Nr. 7 zu Teil B
Nr. XI 1. EntgO (VKA) entsprechender Tätigkeit
• Leitung Sozialdienst
• Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,01
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 25,28
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 25,77
11 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI) Stufe 1 28,34
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 29,60
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 30,10
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 30,68
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 982
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 36 Pflege
85144100-1 Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 983
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 37
Reisebürogewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Reisebürogewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag-
nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers
an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits-
zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Veranstaltungsbereich:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - anzulernende Kräfte bei längstens zwei 12,41*
Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie Jahren Berufspraxis
sie in der Regel durch kurze Einarbeitung er- - Bürohilfskraft ab 01.11.2024
worben werden. - Bote 13,46**
- Lager- und Versandhelfer
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 984
- Pförtner ab 01.02.2025
- Registrator 14,28***
- Mitarbeiter Poststelle
- Agent Call Center (z. B. Entgegennahme
von einfachen Buchungen/Bestellungen)
- Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit
einfachen Tätigkeiten
Stufe 2 nach 2jähriger Gruppenzugehörig- 12,41*
keit (Grzgh.)
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 12,41*
Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich
wie sie in der Regel in einer fachbezogenen - Betreuer an Flughafenstationen (Anfän- ab 01.11.2024
Berufsausbildung oder in einer vergleichba- ger in den ersten 12 Monaten) 13,46**
ren Ausbildung erworben werden. - Agent Call Center/Buchungszentrale (z.
B. aktiver Verkauf an Kunden/Endver- ab 01.02.2025
braucher) 14,28***
- Einfache Sachbearbeitung im Finanz-
und Rechnungswesen, Verwaltung, Pro-
duktion,
- Verkauf, Textverarbeitung
- Mitarbeiter in Telefonzentralen
- Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialauf-
gaben
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 14,11
ab 01.02.2025
14,28***
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 15,17
III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen 12,84
Fachkenntnisse und/oder Fertigkeiten erfor- (z. B. Buchungszentrale, Kundenbetreu-
dern, wie sie in der Regel durch eine abge- ung, Touristik, Vertrieb, Werbung) ab 01.11.2024
schlossene, fachbezogene Berufsausbildung - Sachbearbeiter Buchhaltung (Debito- 13,46**
und durch weitere Berufserfahrung erworben ren/Kreditoren/Finanz), Personal, Verwal-
werden. tung ab 01.02.2025
- Betreuer an Flughafenstationen (nach 12 14,28***
Monaten)
- Haustechniker/-verwalter/-handwerker
- Agent Call Center (mit komplexen Bera-
tungen und Aufgaben/Allrounder)
- Mitarbeiter Logistik
- Bediener von Telefonzentralen
- Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in
der Geschäftsreise/Reisebüro
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 15,22
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 985
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 16,55
IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, Kata- 14,55
gründliche Fachkenntnisse erfordern, wie sie logerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung,
in der Regel auf dem in Gruppe III angegebe- Vertriebssteuerung, Korrespondenz,
nen Weg - ergänzt durch weitere Berufserfah- Operations, Yield Management, Service
rung, Berufsausbildung oder die Aneignung Center (soweit keine Buchungsprämie
zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sach- bezahlt wird), Einkauf/Produktion, Desk-
gebiet - erworben werden. top Publishing
- Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt,
Recht, Materialeinkauf, Innenrevision
- Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in
Finanz- und Rechnungswesen/Verwal-
tung/Controlling, QM, Kundenbetreuung,
Verkauf (Veranstalter)
- Sekretär
- Reisebüroleiter (mit Koordination von bis
zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbei-
ter/innen)
- Betreuer von Flughafenstationen
- Sachbearbeiter Call Center Mitarbeiter-
disposition
- Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoor-
dination): Teamleiter/in Firmenreisedienst
- Projektleiter Gruppengeschäft
- Organisator
- Assistent des regional verantwortlichen
Leiters
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 16,80
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 18,28
V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den Merk- - Reisebüroleiter 16,37
malen der EG IV selbständig und mit begrenz- - Disponent im VA – Bereich
ter Entscheidungsbefugnis ausführen. - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA –
Bereich -Sekretär
- Programmierer (Junior)
- Stationsleiter Flughafen
- Sachbearbeiter Operations, Yield Ma-
nagement
- Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit Ein-
kaufsbefugnis
- Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst,
Service Center, Kundenbetreuung, je-
weils mit häufigen Koordinierungsaufga-
ben zwischen Zielgebiet und Kunden
- Gruppenleiter Zentralabteilungen Reise-
büro und Geschäftsreise
- Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter
Gruppenabteilungen
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 19,07
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 20,62
VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindes- 18,61
Selbständigkeit und Entscheidungsbefugnis tens durchschnittlich auf Vollzeitbeschäf-
voraussetzen. tigung umgerechneten 10 Mitarbeitern
- Stationsleiter Großflughafen
- Hauptamtlicher Trainer
- Controller/Revisor
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 986
- Kataloggestalter (techn. Produktion)
- Bilanzbuchhalter
- Sekretär
- Firmenleitung Software Engineer
- Netzwerkkoordinator/-administrator IT-
Support
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre)
- Leiter Call Center
- Gruppenleiter/Teamkoordinator im VA –
Bereich
- Abteilungsleiter Zentralabteilungen (Ge-
schäftsreise und Reisebüro)
- Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisi-
teur
- Key-Account-Manager
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 21,61
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 23,11
VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Vertriebsleiter 21,12
sich wegen der Bedeutung des Aufgabenge- - Einkäufer (Touristik)
bietes durch das Maß der Verantwortung oder - Abteilungsleiter im VA – Bereich
Entscheidungsbefugnis aus der EG VI her- - Ausbildungsleiter
ausheben. - Revisor/Controller
- Systemprogrammierer
- Systemanalytiker
- Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2
Jahren)
- Leiter Groß-Call Center
- Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindes-
tens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung
umgerechneten 25 Mitarbeitern
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 24,17
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 25,70
3.2 Vertrieb:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt
und nicht abschließende Bsp.
I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Kennt- - anzulernende Kräfte bei längstens 12,41*
nisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel zwei Jahren Berufspraxis
durch kurze Einarbeitung erworben werden. - Bürohilfskraft ab 01.11.2024
- Bote 13,46**
- Lager- und Versandhelfer
- Pförtner ab 01.02.2025
- Registrator 14,28***
- Mitarbeiter Poststelle
- Agent Call Center (z. B. Entgegen-
nahme von einfachen Buchun-
gen/Bestellungen)
- Mitarbeiter im Geschäftsreisebe-
reich mit einfachen Tätigkeiten
Stufe 2 nach 2jähriger Grzgh. 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 987
ab 01.02.2025
14,28***
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 12,41*
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28***
II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Kennt- - Mitarbeiter im Verkauf im Reise- 12,41*
nisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der büro
Regel in einer fachbezogenen Berufsausbildung o- - Mitarbeiter im Geschäftsreisebe- ab 01.11.2024
der in einer vergleichbaren Ausbildung erworben reich 13,46**
werden. - Betreuer an Flughafenstationen
(Anfänger in den ersten 12 Mona- ab 01.02.2025
ten) 14,28***
- Agent Call Center/Buchungszent-
rale (z. B. aktiver Verkauf an Kun-
den/Endverbraucher)
- Einfache Sachbearbeitung im Fi-
nanz- und Rechnungswesen, Ver-
waltung, Produktion,
- Verkauf, Textverarbeitung
- Mitarbeiter in Telefonzentralen
- Mitarbeiter in Poststellen mit Spe-
zialaufgaben
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. ab 01.02.2025
14,28***
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh.
14,63
III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Fach- - Sachbearbeiter in touristischen 12,41*
kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in Bereichen (z. B. Buchungszent-
der Regel durch eine abgeschlossene, fachbezo- rale, Kundenbetreuung, Touristik, ab 01.11.2024
gene Berufsausbildung und durch weitere Berufser- Vertrieb, Werbung) 13,46**
fahrung erworben werden. - Sachbearbeiter Buchhaltung (De-
bitoren/Kreditoren/Finanz), Perso- ab 01.02.2025
nal, Verwaltung 14,28***
- Betreuer an Flughafenstationen
(nach 12 Monaten)
- Haustechniker/-verwalter/-hand-
werker
- Agent Call Center (mit komplexen
Beratungen und Aufgaben/All-
rounder)
- Mitarbeiter Logistik
- Bediener von Telefonzentralen
- Sachbearbeiter mit Spezialaufga-
ben in der Geschäftsreise/Reise-
büro
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 14,68
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 15,95
IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die gründli- - Sachbearbeiter Marketing, Pro- 14,03
che Fachkenntnisse erfordern, wie sie in der Regel dukt, Katalogerstellung, Hotelein-
auf dem in EG III angegebenen Weg - ergänzt durch kauf, Beförderung, Vertriebssteue- ab 01.02.2025
weitere Berufserfahrung, Berufsausbildung oder die rung, Korrespondenz, Operations, 14,28***
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 988
Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Yield Management, Service Cen-
Sachgebiet - erworben werden. ter (soweit keine Buchungsprämie
bezahlt wird), Einkauf/Produktion,
Desktop Publishing
- Sachbearbeiter Personalwesen,
Gehalt, Recht, Materialeinkauf, In-
nenrevision
- Sachbearbeiter mit Spezialaufga-
ben in Finanz- und Rechnungswe-
sen/Verwaltung/Controlling, QM,
Kundenbetreuung, Verkauf (Ver-
anstalter)
- Sekretär
- Reisebüroleiter (mit Koordination
von bis zu 5 im Verkauf eingesetz-
ten Mitarbeiter)
- Betreuer von Flughafenstationen
- Sachbearbeiter Call Center Mitar-
beiterdisposition
- Geschäftsreise (auch mit Mitarbei-
terkoordination): Teamleiter Fir-
menreisedienst
- Projektleiter Gruppengeschäft
- Organisator
- Assistent des regional verantwort-
lichen Leiters
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 16,21
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 17,63
V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den Merkmalen der - Reisebüroleiter 15,78
EG IV selbständig und mit begrenzter Entschei- - Disponent im VA – Bereich
dungsbefugnis ausführen. - Teamkoordinator/Gruppenleiter
im VA – Bereich -Sekretär
- Programmierer (Junior)
- Stationsleiter Flughafen
- Sachbearbeiter Operations, Yield
Management
- Sachbearbeiter/Assistent Einkauf
mit Einkaufsbefugnis
- Sachbearbeiter Vertriebsinnen-
dienst, Service Center, Kundenbe-
treuung, jeweils mit häufigen Koor-
dinierungsaufgaben zwischen
Zielgebiet und Kunden
- Gruppenleiter Zentralabteilungen
Reisebüro und Geschäftsreise
- Geschäftsreise: Firmendienstlei-
ter/Leiter Gruppenabteilungen
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 18,38
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 19,88
VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Selb- - Reisebüroleiter in Reisebüros mit 17,94
ständigkeit und Entscheidungsbefugnis vorausset- mindestens durchschnittlich auf
zen. Vollzeitbeschäftigung umgerech-
neten 10 Mitarbeitern/innen
- Stationsleiter Großflughafen
- Hauptamtlicher Trainer
- Controller/Revisor
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 989
- Kataloggestalter (techn. Produk-
tion)
- Bilanzbuchhalter
- Sekretär
- Firmenleitung Software Engineer
- Netzwerkkoordinator/-administra-
tor IT-Support
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bezirksverkaufsleiter (max. 2
Jahre)
- Leiter Call Center
- Gruppenleiter/Teamkoordinator/in
im VA – Bereich
- Abteilungsleiter Zentralabteilun-
gen (Geschäftsreise und Reise-
büro)
- Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Ak-
quisiteur
- Key-Account-Manager
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 20,84
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 22,28
VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die sich we- - Vertriebsleiter 20,37
gen der Bedeutung des Aufgabengebietes durch das - Einkäufer (Touristik)
Maß der Verantwortung oder Entscheidungsbefugnis - Abteilungsleiter im VA – Bereich
aus der EG VI herausheben. - Ausbildungsleiter
- Revisor/Controller
- Systemprogrammierer
- Systemanalytiker
- Bezirksverkaufsleiter (nach spä-
testens 2 Jahren)
- Leiter Groß-Call Center
- - Reisebüroleiter in Reisebüros mit
mindestens insgesamt auf Voll-
zeitbeschäftigung umgerechneten
25 Mitarbeitern
Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 23,32
Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 24,78
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 990
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 37 Reisebürogewerbe
63511000-4 Organisation von Pauschalreisen
63512000-1 Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen
63515000-2 Reisedienste
63516000-9 Reiseverwaltung
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 991
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 38
Textilreinigung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zu-
sammenhang mit der Textilreinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach-
unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah-
len sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Ab der 6. Mehrarbeits-
stunde fällt ein Zuschlag i.H.v 33 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
und nicht abschließende Bsp. Euro
I 1. Sortieren und Zählen von Wäsche 13,47
2. Legen oder Ausschlagen von Wäsche
3. Verpacken ab 01.02.2025
4. Auspacken, Taschen und Nähte ausbürsten 14,28*
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 992
5. Sortieren von Kleidungsstücken (Stoffen) nach
Daten und Arten, Aufhängen, Abnehmen und ab 01.03.2025
weitertransportieren 14,41
6. Einfache Reparaturarbeiten (ohne Nähen) Pat-
schen, Anbringen von Nieten und Druckknöp-
fen
II 1. Näharbeiten, soweit nicht EG III oder IV /1 Kür- 13,55
zen, Verlängern, Taschen abtrennen und neu
aufnähen, Flicken aufsetzen, Embleme aufnä- ab 01.02.2025
hen, einfaches Einnähen von Reißverschlüs- 14,28*
sen, Säumen von Flachwäsche
2. Arbeiten an Mangel und Mangelstraße (Aus-
schlagen, Einlegen, Falten und Abnehmen) ab 01.03.2025
3. Arbeiten an Pressen 14,48
4. Zusammenstellen und Kontrollieren von Wä-
sche nach der Bearbeitung
5. Arbeiten an Tumblern und Schüttlern mit einem
Fassungsvermögen bis 25 kg
6. Zeichnen an Maschinen
7. Plätten von Hand
8. Spannen, Mangeln und Pressen von Gardinen
und Vorhängen
9. Dämpfarbeiten an Dämpfern, Puppen und Tun-
neleinrichtungen, sowie Futterbügeln
10. Vorsortieren nach groben Unterscheidungs-
merkmalen nach der Reinigung, Durchsehen
und Weiterleiten der Ware einschließlich der
Fleckkontrolle (ohne Entscheidungsbefugnis)
11. Sortieren und Zählen von Wäsche mit Lesege-
rät in Verbindung mit Eingabetastatur
12. Dekatieren
13. Bedienen von Folienpackmaschinen
III 1. Näharbeiten mit gehobenen Anforderungen an 13,65
Genauigkeit und Erfahrung Flicken einsetzen,
Taschen erneuern, Änderung und Reparatur ab 01.02.2025
an Gardinen, schwieriges Einnähen (Einset- 14,28*
zen) von Reißverschlüssen
2. Detachieren und Nassnachbehandeln von hell, ab 01.03.2025
grau und dunkel, also ausgenommen weiß und 14,59
Seide
3. Bügelarbeiten, soweit nicht zu einer anderen
EG gehörend, das Bügeln von:
a) Hosen, Sakkos, Wollmänteln
b) Popeline-Mänteln, Anoraks (Windblusen)
c) Blusen, Kleidern, Damenröcken, Faltenrö-
cken und Nacharbeiten von Plissee
4. Kontrolle nach der Bügelei
5. Sortieren und Zählen von Wäsche ausschließ-
lich mit Eingabetastatur. Sortieren, Zählen und
Bereitstellen von Mietberufskleidungsteilen
und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfas-
sungsgerätes (z.B. Expedition)
IV 1. Näharbeiten mit hohen Anforderungen an Ge- 14,47
nauigkeit und Erfahrung, Konfektionsarbeiten,
Teilkonfektion, Reparatur und Änderung an ab 01.03.2025
Oberbekleidung Detachieren und Nassnach- 15,41
behandeln, soweit nicht zur EG III gehörend,
also weiße Stücke und Seide
2. Bügler, die Bügeltätigkeiten aller Untergruppen
(mindestens je ein Artikel) der EG III, Ziffer 3
beherrschen und regelmäßig ausüben sowie
die Fähigkeiten zum Anlernen besitzen. Diese
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 993
Tätigkeiten sollen in der Regel ein Jahr lang
ausgeübt worden sein Bügeln von Gesell-
schaftskleidern sowie Neueinbügeln von Plis-
see
3. Logistische Bereitstellung von Textilien im Be-
reich An- und Auslieferung bis hin zur Trans-
portbegleitung
4. Tätigkeiten an und mit gesteuerten und/oder
getakteten Vorrichtungen unter Beachtung der
Weiterbearbeitungskriterien.
5. Vollständige An- und Abmeldung und/oder
Qualitätskontrolle von Mietberufskleidungstei-
len und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfas-
sungsgerätes (z.B. Einrichten von Neukunden,
Umtausch, Rückgabe)
V 1. Innerbetriebliche Bereitstellung von Waren und 15,38
Hilfsmitteln nach logistischen Kriterien in oder
zwischen Abteilungen bzw. Betriebsbereichen ab 01.03.2025
2. Bedienen von Waschmaschinen, Waschanla- 16,32
gen, Zentrifugen, Tumblern und Schüttlern mit
einem Fassungsvermögen von über 25 kg mit
entsprechender Verantwortung
3. Arbeiten in der Reinigung, Färberei, Nassabtei-
lung und Teppichwäscherei einschließlich Spü-
len, Schleudern und ähnliche Tätigkeiten mit
entsprechender Verantwortung.
VI 1. Bedienen und Überwachen von Waschmaschi- 16,13
nen, Waschanlagen und Zentrifugen unter Be-
achtung von Optimierungskriterien ab 01.03.2025
2. Bedienen und Überwachen der Reinigungsma- 17,06
schinen mit Zubehör sowie Sortieren und Zu-
sammenstellen der Reinigungspartien unter
Beachtung von Optimierungskriterien
3. Färben und Ansetzen der Farbflotte
4. Färben und Aufarbeiten von Leder und Leder-
bekleidung
5. Selbständiges Teppichreinigen einschließlich
Sortieren und Kontrollieren (Maschinenführer)
6. Kunststopfen
VII 1. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale 1. nach der Ausbildung bzw. Über- 17,40
der EG 1 - VI hinausgehen: Textilreiniger mit be- nahme der Verantwortung
standener Gesellen- oder Facharbeiterprüfung- es ab 01.03.2025
sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten der 18,34
EG 1 - V ausgeübt - mit/ohne Verantwortung für
den Ablauf des Waschverfahrens.
VII 2. 2. ab dem 3. Jahr nach der Ausbil- 18,11
Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des dung und Tätigkeit in der Branche
Waschverfahrens, die über entsprechende umfas- bzw. Übernahme der Verantwortung ab 01.03.2025
sende Kenntnisse und Berufserfahrungen verfü- 19,05
gen.
VII 3. 3. ab dem 4. Jahr nach der Ausbil- 18,75
dung und Tätigkeit in der Branche
bzw. Übernahme der Verantwortung ab 01.03.2025
19,68
VII 4. 4. Textilreiniger mit alleiniger Verant- 19,42
wortung für den Gesamtablauf
ab 01.03.2025
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 994
20,35
Sonderentgeltgruppen
1. Reinigungskräfte 13,37
ab 01.11.2024
13,46**
ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,31
2. Wach- und/oder Schließkräfte 13,91
ab 01.02.2025
14,28*
ab 01.03.2025
14,84
3. Heizer und Maschinist mit Verantwortung für die 17,43
Kesselsteuerung bzw. die Wartung der Maschinen-
anlagen ab 01.03.2025
18,37
4. a Handwerker (z.B. Schlosser, Tischler, Elektriker, 17,40
Maschinist usw.) mit abgeschlossener Gesellen-
bzw. Facharbeiter-Prüfung a) nach der Ausbildung ab 01.03.2025
18,34
4. b ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung 18,11
ab 01.03.2025
19,05
4. c ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung 18,75
ab 01.03.2025
19,68
4. d ab dem 5. Jahr nach der Ausbildung 19,42
ab 01.03.2025
20,35
5. a Ladner und Expedient 13,82
ab 01.03.2025
14,75
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 995
5. b Erster Ladner und erster Expedient sowie Ladner 14,31
die einen Ladenbetrieb führen. Auf den Mindest-
verdienst sind den ersten Ladner entsprechend der ab 01.03.2025
Höhe des Umsatzes nach betrieblichen Einzelver- 15,25
einbarungen Zulagen zu zahlen. Die Zulage muss
mindestens 25,57 Euro monatlich betragen. Sie ist
auch den Ladner nach 5 a) zu zahlen, wenn diese
allein im Laden tätig sind und mindestens 1200 Auf-
träge (z.B. 2- oder 3-teilige Anzüge =1 Auftrag)
bzw. 1500 Stücke (z.B. 2- oder 3-teilige Anzüge= 2
bzw. 3 Stücke) monatlich im Jahresdurchschnitt in
diesem Laden angenommen werden
7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 1. Jahr 16,68
ab 01.03.2025
17,62
7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 2. Jahr 17,40
ab 01.03.2025
18,34
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 1. Jahr 18,11
onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder
vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- ab 01.03.2025
vicebereich 19,05
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 2. Jahr 18,75
onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder
vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- ab 01.03.2025
vicebereich 19,68
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 3. Jahr 19,42
onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder
vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- Ab 01.03.2025
vicebereich 20,35
K1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Hilfsarbeiten im Bürobetrieb wie: 12,41
schematischen Tätigkeiten, die keine Berufsausbil- Abfertigen der Post; Abschreibarbei-
dung voraussetzen. ten, Abheftarbeiten; Bedienen von ab 01.11.2024
Vervielfältigungsapparaten; einfa- 13,46**
che Schreib-, Rechen- und Karteiar-
beiten; Bedienen kleinerer Fern- ab 01.02.2025
sprechanlagen; Hilfsarbeiten im Da- 14,28*
tenerfassungsbereich.
K2 Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder Einfache kaufmännische Arbeiten 14.18 Euro
abgeschlossene Handelsschulausbildung von 2 im Einkauf, Verkauf, Versand, Lohn-
Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf buchhaltung, Buchhaltung, Statistik, ab 01.02.2025
einer evtl. vereinbarten Probezeit, oder eine der Lager usw.; Führung der Registratur 14,28*
gleich zu bewertenden praktischen kaufmänni- in mittleren Betrieben; Aufnahme
schen Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren. von Stenogrammen und Übertragen ab 01.03.2025
Angestellte mit einfachen kaufmännischen Tätig- in Maschinenschrift; Übertragung 16,05
keiten. von Diktaphonaufnahmen in Ma-
schinenschrift; Bedienen von Bu-
chungs- oder Fakturiermaschinen
nach vorbereiteten Unterlagen; Be-
dienen von Fernschreibanlagen; Be-
dienen von Fernsprechanlagen mit
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 996
drei Amtsanschlüssen in Handver-
mittlung; Bedienen von Fernsprech-
anlagen im Durchwahlsystem; Lo-
chen, Prüfen, Beschriften und Sor-
tieren von Datenträgern; Einfache
Maschinenbedienungsarbeiten in
der Datenverarbeitung (z.B. Bedie-
nen von Lochschriftübersetzern; Be-
dienen von Kartendopplern).
K2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 2, Stenotypist mit überdurchschnittli- 17,28
die in ihrem Arbeitsgebiet über Sonderkenntnisse cher Silben- und Anschlagsleistung;
verfügen und laufend Eigeninitiative entwickeln. Phonotypist mit überdurchschnittli- ab 01.03.2025
cher Anschlagsleistung; Bedienen 18,22
von Fernsprechanlagen mit mehr
als drei Amtsanschlüssen nur in
Handvermittlung.
K3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entspre- Führung von Sach- oder Kontokor- 17,53
chender Verantwortung. rentkonten; Durchführung von Lohn-
und/oder Gehaltsabrechnungen; ab 01.03.2025
Durchführung von Kostenrechnung; 18,47
Führung von einfachem Schrift-
wechsel; Vorbereitende Sachbear-
beitung im Verkauf, Einkauf, Dispo-
sition, Versand, Kalkulation etc.;
Fakturieren mit Zusammenstellung
aller dafür notwendigen Unterlagen;
Leitung der betrieblichen Lohn- und
Kostenerfassung; Verwalten eines
Lagers (Warenannahme, Waren-
ausgabe und Lagerhaltung ein-
schließlich der dazugehörigen wert-
und mengenmäßigen Buchhaltung);
Führung der Registratur in größeren
Betrieben; Qualifizierte Schreib-
kräfte mit Sachbearbeitungsfunktio-
nen; Aufnahme und Wiedergabe
von Stenogrammen in einer Fremd-
sprache; Bedienen von EDV-Syste-
men (Operating).
K3a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 3, Führung von Sachkonten mit Kon- 21,59
die in ihrem Arbeitsgebiet über umfassende Sach- tierung; Führung von Kontokorrent-
kenntnisse verfügen und besondere Leistungen - konten mit Kontierung und Erledi- ab 01.03.2025
auch selbständig - erbringen oder Anweisungs- gung der Regulierungs- und Mahn- 22,52
funktionen haben. korrespondenz; Durchführung von
Lohn- und/oder Gehaltsabrechnun-
gen mit vollständigem Abschluss;
Vorbereitende Sachbearbeitung im
Verkauf und Einkauf einschließlich
der Führung von Schriftwechsel.
K4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben dauernd Führung oder Überwachung einer 21,25
selbständig und unter entsprechender Verantwor- Sach- oder Kontokorrentbuchhal-
tung erledigen und nur allgemeine Anweisung er- tung, einer Lohnbuchhaltung, einer ab 01.03.2025
halten Gehaltsbuchhaltung sowie der Kos- 22,18
tenrechnung einschließlich Klärung
und Abwicklung der damit in Zusam-
menhang stehenden Sachfragen;
Abschließende Sachbearbeitung in
Verkauf, Einkauf, Disposition, Ex-
port etc. einschließlich Korrespon-
denzführung; Abschließende Sach-
bearbeitung im Personal-, Sozial-
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 997
und Ausbildungswesen; Durchfüh-
rung von schwierigen Kalkulationen
und deren Auswertung; Aufnahme
und Wiedergabe von Stenogram-
men in Fremdsprachen; Führung
von Schriftwechsel in einer Fremd-
sprache; Operator; Programmierer.
K5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche um- Bilanzbuchhalter (IHK-Prüfung); 28,86
fangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse und EDV-Organisator
praktische Erfahrung oder ein abgeschlossenes ab 01.03.2025
Fachhochschulstudium erfordert. 29,79
T1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Ladner 13,81
schematischen Tätigkeiten, die keine technische Expedient
Berufsausbildung voraussetzen. ab 01.03.2025
14,74
T2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erfor- Erster Ladner 14,72
derlichen Kenntnisse können auch durch eine die- Erster Expedient
ser entsprechenden Fachschulausbildung oder Ladner, der einen Ladenbetrieb ab 01.03.2025
eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit führt. 15,66
erworben sein.
T2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die Ladner mit besonderen Sachkennt- 16,87
in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sach- nissen und besonderen Leistungen,
kenntnisse verfügen und besondere Leistungen er- Ladner im heißen Laden mit Maschi- ab 01.03.2025
bringen. nenbedienung, Detachieren und Bü- 17,80
geln, Angestellte mit aufsichtsfüh-
render Tätigkeit an Mangeln und
Pressen in der Annahme, Expedi-
tion und Fuhrpark. Direktricen.
T3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entspre- Angestellte mit aufsichtsführender 17,53
chender Verantwortung. Tätigkeit und Weisungsbefugnis in
Betriebsabteilungen, Werkstätten ab 01.03.2025
und Einrichtungen wie Sortierraum, 18,47
Einrichtungsabteilung, Näherei, Rei-
nigung, Wäscherei, Fuhrpark und
Werkstatt.
T4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig Angestellte mit aufsichtsführender 21,25
und unter entsprechender Verantwortung erledigen Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie
und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Waschmeister, Reinigungsmeis- ab 01.03.2025
ter.in, Handwerksmeister, Einsatz- 22,18
leiter im Fuhrpark, Disposition im
Fuhrpark.
T5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche um-
Ingenieure und Techniker, die 28,05
fangreiche Spezialkenntnisse und praktische Er-
den/die Betriebsleiter oder lei-
fahrung erfordert. tende/n Betriebsingenieur vertreten, ab 01.03.2025
Ingenieure und Techniker, die selb- 29,79
ständig Betriebsabteilungen leiten,
Entwicklungsingenieure für schwie-
rige Aufgaben, Arbeitsplanung und
Überwachung des Betriebsablaufs,
Angestellte, die mit projektbezoge-
nen Aufgaben betraut sind, Ange-
stellte, die mit Arbeitsplanung und
Überwachung des Betriebsablaufs
betraut sind, Fuhrparkleiter (größe-
rer Fuhrpark).
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 998
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 38 Textilreinigung
50830000-2 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien
98310000-9 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
98311000-6 Abholdienst für Wäsche
98311100-7 Verwaltung von Wäschereien
98311200-8 Betrieb von Wäschereien
98312000-3 Textilreinigung
98312100-4 Imprägnieren von Textilien
98313000-0 Reinigen von Pelzen
98314000-7 Färben
98315000-4 Bügeln
98316000-1 Einfärben
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 999
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 39
Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe inkl. Instandhaltung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklä-
rung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) werden folgende Zuschläge gezahlt:
a) an Werktagen, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch im Anschluss an dienst-
planmäßige Arbeit an Sonntagen und an Ausgleichsruhetagen 30 %,
b) an Sonntagen und bei Nacht, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch an den an-
stelle des Sonntags gewährten Ruhetagen 60 %,
c) an gesetzlichen Feiertagen 100 %,
Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der jeweils höchste Zuschlag
gezahlt. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Ar-
beitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1000
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehme-
rinnen gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Angestellte
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderun- Entgelt in
gen und nicht abschlie- Euro
ßende Beispiele
1 Betriebsgehilfe 1.-3. Jahr 14,64
10.-12. Jahr 15,39
ab 19. Jahr 16,14
2 Betriebsaufseher 1.-3. Jahr 15,26
Eisenbahnschaffner 10.-12. Jahr 16,00
ab 19. Jahr 16,76
3 Betriebsoberaufseher 1.-3. Jahr 15,78
Eisenbahnoberschaffner 10.-12. Jahr 16,58
ab 19. Jahr 17,40
4 Betriebshauptaufseher 1.-3. Jahr 16,10
Eisenbahnhauptschaffner 10.-12. Jahr 17,06
Lokomotivführer zur Ausbildung ab 19. Jahr 18,03
5 Eisenbahnbetriebsassistent 1.-3. Jahr 17,30
Eisenbahnassistent 10.-12. Jahr 18,32
Verwaltungsassistent ab 19. Jahr 19,37
Lokomotivführer
6 Eisenbahnsekretär 1.-3. Jahr 17,77
Technischer Eisenbahnsekretär 10.-12. Jahr 18,87
Verwaltungssekretär ab 19. Jahr 19,99
Werkmeister
Lokomotivführer spätestens nach weiteren 6 Beschäfti-
gungsjahren
7 Eisenbahnobersekretär 1.-3. Jahr 18,33
Technischer Eisenbahnobersekretär 10.-12. Jahr 20,03
Verwaltungsobersekretär ab 19. Jahr 21,16
Oberwerkmeister
Oberlokomotivführer
8 Eisenbahnhauptsekretär 1.-3. Jahr 18,69
Technischer Eisenbahnhauptsekretär 10.-12. Jahr 21,35
Verwaltungshauptsekretär ab 19. Jahr 22,83
Hauptwerkmeister
Hauptlokomotivführer
9 Eisenbahnbetriebsinspektor 1.-3. Jahr 19,83
Technischer Eisenbahnbetriebsinspektor 10.-12. Jahr 22,83
Amtsinspektor ab 19. Jahr 24,38
Eisenbahninspektor
Verwaltungsinspektor
10 Eisenbahnoberinspektor 1.-3. Jahr 21,47
Technischer Eisenbahnoberinspektor 10.-12. Jahr 25,29
Verwaltungsoberinspektor ab 19. Jahr 27,20
11 Eisenbahnamtmann 1.-3. Jahr 23,66
Technischer Eisenbahnamtmann 10.-12. Jahr 27,57
Verwaltungsamtmann ab 19. Jahr 29,52
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1001
12 Eisenbahnamtsrat 1.-3. Jahr 25,38
Technischer Eisenbahnamtsrat 10.-12. Jahr 30,04
Verwaltungsamtsrat ab 19. Jahr 32,37
13 Eisenbahnoberamtsrat 1.-3. Jahr 28,29
Technischer Eisenbahnoberamtsrat 10.-12. Jahr 33,33
Verwaltungsoberamtsrat ab 19. Jahr 35,84
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch-
schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih-
rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
14 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 1.-3. Jahr 29,36
schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige 10.-12. Jahr 35,84
Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- ab 19. Jahr 39,06
rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren
Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeu-
tung aus der EG 13 heraushebt
15 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 1.-3. Jahr 32,10
schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige 10.-12. Jahr 39,21
Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- ab 19. Jahr 43,95
rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren
Tätigkeit sich zusätzlich durch das Maß der damit verbunde-
nen Verantwortung erheblich aus der EG 14 heraushebt
3.2 Arbeiter
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
bzw. nicht abschließende Euro
Bsp.
1 Ungelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,47
Ungelernte Arbeiter sind Arbeiter, die solche Arbeiten ver- 10.-12. Jahr 17,09
richten, die eine handwerkliche oder besondere Anlernung ab 19. Jahr 17,55
nicht erfordern, z.B. Bahnunterhaltungsarbeiter, Lagerar-
beiter, Wagenwäscher, Bahnhofsarbeiter, Güterbodenar-
beiter.
2 a) Angelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,79
Angelernte Arbeiter sind Arbeiter, die handwerksmäßig tä- 10.-12. Jahr 17,45
tig sind, im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig sind, Fahr- ab 19. Jahr 17,94
kartenverkäufer, soweit sie nicht der Angestelltenversiche-
rungspflicht unterliegen, Bahnunterhaltungsarbeiter, so-
weit es ihre Leistungen rechtfertigen, nach einem Jahr Tä-
tigkeit in EG 1.
b) Ungelernte Arbeiter nach zwei Jahren, wenn sie ihre
Arbeit mit Sachkenntnis und fachlichem Geschick verrich-
ten.
3 Angelernte Arbeiter, wenn sie mindestens fünf Jahre stän- 1.-3. Jahr 18,28
dig handwerksmäßige Arbeit ausgeführt und sich einer 10.-12. Jahr 19,05
formlosen Prüfung durch den Obersten Betriebsleiter oder ab 19. Jahr 19,60
dessen Beauftragten unterzogen haben.
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1002
4 Handwerker und gleichgestellte Facharbeiter 1.-3. Jahr 18,79
Handwerker sind Arbeiter, die 10.-12. Jahr 19,87
ab 19. Jahr 20,45
a) einen Meisterbrief oder
b) ein Gesellenprüfungszeugnis oder vor der Einführung
des Gesellenprüfungsverfahrens ein Lehrabschluss-
zeugnis oder
c) einen von der Industrie- und Handelskammer ausge-
fertigten Facharbeiterbrief über die bestandene Fach-
arbeiterprüfung besitzen.
d)
5 Handwerker, die sich durch das Maß ihrer qualifizierten 1.-3. Jahr 19,18
Tätigkeit und Verantwortung wesentlich von den übrigen 10.-12. Jahr 20,29
Handwerkern hervorheben und die unter eigener Verant- ab 19. Jahr 20,91
wortung hochwertige Versuchsgeräte oder Instrumente
bedienen oder denen die verantwortliche Vorprüfung von
Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen übertragen ist.
6 Kraftomnibus- und LKW-Fahrer mit Führerschein der 1.-3. Jahr 19,51
Klasse 2. 10.-12. Jahr 20,28
ab 19. Jahr 20,84
7 LKW-Fahrer mit Führerschein der Klasse 3 1.-3. Jahr 17,93
10.-12. Jahr 18,59
ab 19. Jahr 19,07
8 Kraftomnibusschaffner, Begleiter ohne Führerschein. 1.-3. Jahr 17,50
10.-12. Jahr 18,15
ab 19. Jahr 18,64
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1003
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht ab-
schließend
Entgelttabelle 39 Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und ande-
50220000-3 ren Ausrüstungen
50221000-0 Reparatur und Wartung von Lokomotiven
50221100-1 Reparatur und Wartung von Lokomotivgetrieben
50221200-2 Reparatur und Wartung von Lokomotivkraftübertragungen
50221300-3 Reparatur und Wartung von Lokomotivradsätzen
50221400-4 Reparatur und Wartung von Lokomotivbremsen und -bremsteilen
50222000-7 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
50222100-8 Reparatur und Wartung von Stoßdämpfern
50223000-4 Instandsetzung von Lokomotiven
50224000-1 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
50224100-2 Instandsetzung von Sitzen von Schienenfahrzeugen
50224200-3 Instandsetzung von Reisezugwagen
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1004
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 40
Versicherungsmittlergewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Versicherungsmittlergewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter-
nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen
sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an
Samstagen ist ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von
100 % für jede Arbeitsstunde zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1005
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätig- ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Bei- Entgelt in
keit spiele Euro
1 Tätigkeiten, die Kenntnisse • Einfache Büroarbeiten 12,41 *
oder Fertigkeiten vorausset- • Einfache Schreib- und Rechenarbeiten
zen, wie sie im Allgemeinen • Schreibarbeiten während der Einarbeitung ab 01.11.2024
durch eine planmäßige Ein- • Einfache Arbeiten an Datenerfassungs- sowie peripheren Zusatzgerä- 13,46 **
arbeitung erworben werden. ten
• Einfache Inkasso- und Buchungsarbeiten (z.B. Abstimmen der Posts- ab 01.02.2025
check- und Bankauszüge) 14,28 ***
• Formularausfertigung nach Vorgabe
• Registratur- und Dateiarbeiten
• Postabfertigungsarbeiten
• Arbeiten in der Materialverwaltung
• Dienstgänge
ab 3. Berufsjahr 12,41 *
ab 01.11.2024
13,46 **
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab 9. Berufsjahr 12,70
ab 01.11.2024
13,46 **
ab 01.02.2025
14,28 ***
2 Tätigkeiten, die Fachkennt- • Einfache Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 12,41 *
nisse voraussetzen, wie sie • Nebenarbeiten bei der Schadensbearbeitung und entsprechend einfa-
im Allgemeinen durch eine che Leistungs- und Schadensbearbeitung ab 01.11.2024
abgeschlossene Berufsaus- • Bearbeitung von einfachen Beleihungs-, Wiederinkraftsetzungs-, Rück- 13,46 **
bildung (als Kaufmannsge- kaufs- und Stundungsgesuchen
hilfe oder in einem anderen • Mahn- und Stornovorgängen ab 01.02.2025
gleichwertigen, auch ge- • Einfache Rück- und Mitversicherungsarbeiten einschließlich Verrech- 14,28 ***
werblichen Ausbildungsbe- nung
ruf) oder Fachschulausbil- • Führung und Auswertung von Statistiken
dung erworben werden, oder • Prüfen von Reisekostenabrechnungen u. dgl.
Arbeiten, die neben den An- • Einfache Grundstücksverwaltungsarbeiten
forderungen der EG 1 eine • Führung einfachen Schriftwechsels
einschlägige Erfahrung vo- • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät
raussetzen. • Arbeiten an Datenerfassungs- und Peripheriegeräten
• Einfache Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating), Inkasso-
und Buchungsarbeiten (z. B. Kasse, Bank)
• Telekommunikation
• Arbeiten in der Postabfertigung mit besonderen Anforderungen
ab 3. Berufsjahr 12,41 *
ab 01.11.2024
13,46 **
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab 13. Berufsjahr 14,43
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1006
3 Tätigkeiten, die vertiefte • Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 12,41 *
Fachkenntnisse vorausset- • Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie Regulierung im Außen-
zen, wie sie im Allgemeinen dienst ab 01.11.2024
durch zusätzliche Berufser- • Durchführung von Mahnverfahren 13,46 **
fahrung nach einer abge- • Selbständiger Schriftwechsel
schlossenen Berufsausbil- • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät mit erhöhten An- ab 01.02.2025
dung zum Versicherungs- forderungen oder bei besonderen Leistungen 14,28 ***
kaufmann oder einer ihrer Art • Arbeiten mit erhöhten Anforderungen an Datenerfassungs- und Peri-
entsprechenden Berufsaus- pheriegeräten
bildung oder durch Aneig- • Arbeiten an Datenverarbeitungsmaschinen (Operating)
nung entsprechender Kennt- • Einfache Programmierarbeiten
nisse für den jeweiligen Tä- • Einfache Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung
tigkeitsbereich erworben • Buchhaltungsarbeiten
werden.
ab 3. Berufsjahr 13,05
ab 01.11.2024
13,46 **
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab 13. Berufsjahr 16,31
4 Schwierige Tätigkeiten, die • Schwierige Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung
gründliche oder vielseitige • Schwierige Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie entsprechende
Fachkenntnisse vorausset- Regulierung im Außendienst
zen, wie sie durch mehrjäh- • Organisations-Sachbearbeitung
rige einschlägige Erfahrun- • Bearbeitung von Grundstücks-, Hypotheken- und Steuerangelegenhei-
gen oder umfassende theo- ten
retische Kenntnisse erwor- • Selbständige Bearbeitung schwierigen, auch fremdsprachlichen Schrift-
ben werden, oder Tätigkei- wechsels
ten, die umfassende theoreti- • Tätigkeit von Schreibkräften mit schwierigen Arbeiten und eigener Ver-
sche Kenntnisse erfordern. antwortung
• Einfache Arbeiten als DV-Organisator
• Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating) mit erhöhten Anfor-
derungen
• Programmierarbeiten
• Selbständige Gehaltsabrechnung
• Schwierige Buchhaltungsarbeiten
• Personalsachbearbeitung und Gehaltsbuchhaltung
• Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe-
kundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst
ab 3. Berufsjahr 13,96
ab 01.02.2025
14,28 ***
ab 7. Berufsjahr 15,46
ab 14. Berufsjahr 18,34
5 Hochwertige Tätigkeiten, die • Bei kleineren Arbeitsbereichen die Tätigkeit als Leiter, bei größeren Ar-
besonderen Anforderungen beitsbereichen die Tätigkeit als stellvertretender Leiter
an das fachliche Können • Tätigkeit von besonders qualifizierten Sachbearbeitern in den Bereichen:
stellen oder mit erhöhter Ver-
antwortung verbunden sind. - Betrieb- und Antrag
- Schaden und im Schadenaußendienst
- mathematische und statistische Abteilungen
- Organisation
- Hypotheken-, Recht- und Steuer sowie Vermögen
- Schriftwechsel
- Datenverarbeitung
- Buchhaltung und Kassen
• Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe-
und Industriekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den
Außendienst
• schwierige Personalsachbearbeitung
ab 5. Berufsjahr 16,45
ab 9. Berufsjahr 18,28
ab 14. Berufsjahr 21,39
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1007
6 Tätigkeiten mit Erfordernis-
sen, die über die Merkmale ab 7. Berufsjahr 18,67
der EG 5 hinausgehen und ab 11. Berufsjahr 21,34
die im Allgemeinen mit um- ab 14. Berufsjahr 24,05
fangreicheren Leitungsfunk-
tionen verbunden sind.
* Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024
** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024.
*** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1008
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 40 Versicherungsmittlergewerbe
66518000-4 Versicherungsmakler- und -agenturdienste
66518100-5 Dienste von Versicherungsmaklern
66518200-6 Dienste von Versicherungsagenturen
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif-
verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib-
liche und diverse Geschlechter.
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1009
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 41
Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus-
führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
Rechtsgrundlage Entgelt in
Euro
Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. 12,29
Landesmindestlohn ab 01.11.2024 13,46
Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand September 2024
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1010
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 41 sonstige Dienstleistungen
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand September 2024
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1011
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 42
Sonstige Bauleistungen
Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus-
führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange-
wandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus-
führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha-
ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gelten folgende Stundenentgelte:
Rechtsgrundlage Entgelt in
Euro
Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. 12,29
Landesmindestlohn ab 01.11.2024 13,46
Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28
Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand September 2024
Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1012
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 42 sonstige Bauleistungen
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand September 2024