Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Ausfertigungsdatum:
20.11.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 120
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
820 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 20. November 2024 Nr. 120 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes 5. November 2024 Aufgrund des § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), das zuletzt durch das Gesetz vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Die Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 334) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindest- entgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)“. 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die Lohngitter in Form von Entgelttabellen regeln die allgemeinen Ent- geltmodalitäten, das tätigkeitsspezifische Mindestentgelt im Sinne von § 9 Absatz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes einschließlich eines Überstundenzuschlages sowie die jeweiligen Anforderungen an die Ein- gruppierungsmerkmale.“ c) In dem neuen Satz 3 werden nach den Wörtern „Die Lohngitter werden“ die Wörter „in Form von Entgelttabellen“ eingefügt und das Wort „An- hang“ wird durch das Wort „Anlage“ ersetzt. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 821 d) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter „des öffentlichen Personennah- verkehrs auf Straße und Schiene“ durch die Wörter „der öffentlichen Per- sonennahverkehrsdienste“ ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort „kann“ durch das Wort „soll“ ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ist abzustellen auf“ durch die Wörter „soll vorrangig abgestellt werden auf“ ersetzt. cc) Folgender Satz wird angefügt: „Sofern für die in Betracht kommenden Branchentarifverträge quanti- tative Merkmale nicht herangezogen werden können, ist auf qualita- tive Merkmale, wie beispielsweise Stundenentgelte, Aktualität, Lauf- zeit und regionale Spezialität abzustellen.“ b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Buchstabe a werden die Wörter „des öffentlichen Perso- nennahverkehrs auf Straße und Schiene“ durch die Wörter „der öf- fentlichen Personennahverkehrsdienste“ ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. bb) In Satz 2 wird nach dem Wort „beträgt“ das Wort „mindestens“ einge- fügt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. e) In Absatz 6 werden die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Europa“ durch die Wörter „Arbeit, Soziales, Jugend und Integration“ ersetzt. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 822 5. Die Anlage „Lohngitter in Form von Entgelttabellen“ aus dem Anhang zu dieser Verordnung werden angefügt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 5. November 2024 Der Senat Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 823 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus- führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh- rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes (GE) je geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem Entgeltstundenlohn (EL) und dem Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent des EL zusammen. 2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf Baustellen, sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten einschließlich Produkti- onsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe und der Fahrdienste beschäf- tigt werden, soweit hierdurch der jeweilige Mindestlohn nicht unterschritten wird. Für die auf Baustellen geleisteten Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch Anspruch auf den BZ. 2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwai- gen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Ar- beitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 824 3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1. Allgemein EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro EL BZ GE 1 Werker und Maschinenwerker Tätigkeitsbeispiele: 13,73 0,81 14,54 - Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle Tätigkeit: - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln ab - einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten 01.02.2025 - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Bauma- - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen schinen und Geräten nach Anweisung - Mischen von Mörtel und Beton 14,28 * - Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Ver- dichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbei- ten - Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruk- tionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) ein- schließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes - Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten - manuelle Erdarbeiten - manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben 2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeitsbeispiele: 16,34 0,96 17,30 - Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur): Tätigkeit: - fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Be- - Vorbereiten des Untergrundes rufsbilds oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse Anweisung Baustellen-Magaziner: - Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten Regelqualifikation: - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Führen von Bestandslisten - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Gar- Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter): ten- und Landschaftsbauer, Tischler - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine An- - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrun- wendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet gen - Baumaschinistenlehrgang Fertigteilbauer: - anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile - Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen - Herstellen von Verbundbauteilen - Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen Fuger, Verfuger: - Herstellen von Fugenmörtel aller Art - Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 825 - Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Rei- nigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Gleiswerker: - Herstellen des Unterbaus - Verlegen von Schwellen und Schienen Mineur: - Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stol- lenbau - Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten Putzer (Fassadenputzer, Verputzer): - Vorbereiten des Untergrundes - Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel - Zurichten und Befestigen von Putzträgern - Herstellen und Aufbringen von Putzen - Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rabitzer: - Herstellen der Unterkonstruktionen - Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rammer (Pfahlrammer): - Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten - Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände Rohrleger: - Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren - Abdichten von Rohrverbindungen - Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen Schalungsbauer (Einschaler): - Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln - Herstellen von Schalplatten - Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen Schwarzdeckenbauer: - Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut - Einbauen und Verdichten des Mischgutes - Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken Betonstraßenwerker: - Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten - Herstellen von Betonstraßendecken Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer): - Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren - Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch Terrazzoleger: - Herstellen von Terrazzomischungen - Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche - Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo Wasser- und Landschaftsbauer: - Herstellen von Uferbefestigungen - Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen - Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten Maschinisten: - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 826 Kraftfahrer: - Führen von Kraftfahrzeugen 2a Arbeitnehmer, die vor dem 01.09.2002 in der bishe- 20,41 1,20 21,61 rigen Berufsgruppe V zugeordnet waren 2b Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer weitere Anforderungen: 18,49 1,09 19,58 (entsprechend EG 2) nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 2 3 Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfah- 20,91 1,23 22,14 rer Tätigkeit: - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung Holz- und Bautenschutzgewerbe 17,93 - anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerbli- sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: chen Stufenausbildung - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Gar- - Abdichtungsarbeiten, ten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Be- - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung rufserfahrung - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine An- wendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung - Berufsausbildung zum Baugeräteführer - Prüfung als Berufskraftfahrer - durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwer- tige Fertigkeiten 4 Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer 22,73 1,34 24,07 Tätigkeit: - selbständige Ausführung der Facharbeiten des jewei- ligen Berufsbildes Fließen-, Platten- und Mosaikleger 23,41 1,38 24,79 Baumaschinenführer 23,07 1,36 24,43 Regelqualifikation: Stuckateure und Gipser 23,41 1,38 24,79 - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der Stucka- - Prüfung als Baumaschinenführer teure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten - Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem drit- ausführen: ten Jahr der Tätigkeit - Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen und - durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleich- Ansetzen von Profilen; wertige Fertigkeiten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 827 - Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen und Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro; - Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und Gelände- modellen sowie Dekorelementen. Holz- und Bautenschutzgewerbe 18,87 sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht re- ab 10. Jahr der Tätigkeit 19,81 levanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung 5 Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Regelqualifikation: 23,80 1,40 25,20 Tätigkeit: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter Anstellung als bzw. Um- Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch gruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung besonders schwieriger Arbeiten - selbständige Ausführung schwieriger Instandset- zungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiter- führung - Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung 6 Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Weitere Anforderung: 25,92 1,53 27,45 Tätigkeit: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vor- - Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitneh- arbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor dem mern in Teilbereichen der Bauausführung auch un- 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.01.2007 ter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: - Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgrup- pierung zum Werkpolier Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. 3.2 Poliere und Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit 15,89 und keine Berufsausbildung erfordern. Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 828 2 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die Beispiele: 18,12 1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne; - eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile; - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforder- 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten; lich ist. 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen unter Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwal- tung von Baustellen; 6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsar- beiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen 3 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung aus- Beispiele: 20,58 führen, für die 1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen; - eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende Berufserfah- 2. Massenermittlungen für Bauteile; rung oder 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung; - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors, ist Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen, 6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretari- atsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder Verwaltungsaufgaben; 8. Archivarbeiten. 4 Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für Beispiele: 23,12 die 1. Anfertigen von Plänen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Techniker- 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen; schule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten; waltungs- und Wirtschaftsakademie) oder 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- Baustoffprüfstellen; tion erforderlich ist. 5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten. 5 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise eigen- Beispiele: 25,74 verantwortlich ausführen, für die 1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen; - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation; der Fachhochschule oder 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, 4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen; Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 829 - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Techniker- 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen; schule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in waltungs- und Wirtschaftsakademie) und die entsprechende Berufserfahrung der Arbeitsvorbereitung; oder 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräte- - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- verwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von tion erforderlich ist. Baustellen; 9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen; 10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten; 11. Korrespondenz in einer Fremdsprache 6 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise ei- Beispiele: 28,46 genverantwortlich ausführen, für die 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen; - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen; - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; der Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Diplomab- Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; schluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Ver- 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen; waltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder 7. Erstellen von Kalkulationen; - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung; Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- Bauleiters; tion erforderlich ist. 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Ver- waltung von Baustellen; 11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware; 13. Führen eines Sekretariats; 14. Korrespondenz in Fremdsprachen. 7 Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenver- Beispiele: 31,32 antwortlich ausführen, für die 1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem Schwierig- oder keitsgrad; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 3. Anfertigen von statischen Berechnungen; versität jeweils mit Diplomabschluss oder 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Berufserfahrung oder Werkstätten - Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 1. und Baustoffprüfstellen; der Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorberei- gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- tung; akademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Berufserfah- 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung; rung oder 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche schutzes; Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten; Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 830 - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifika- 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Ange- tion erforderlich ist botsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der und kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum aner- 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; kannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" erfolg- 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des Sek- reich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier ange- retariats der Geschäftsleitung. stellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. 8 Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverant- Beispiele: 34,28 wortlich ausführen, für die 1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen; - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Objektplänen; und die entsprechende Berufserfahrung oder 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten; versität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende Berufserfahrung 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen oder in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte Berufs- 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen; erfahrung oder 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität o- 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen; der Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der ei- akademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung o- genverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals der und der gewerblichen Auszubildenden; - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden; erforderlich ist 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle; und 13. Vorbereiten von Bilanzen; Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum aner- 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Control- kannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " erfolg- ling; reich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung; wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. 16. Erstellen von EDV-Konzepten. 9 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich aus- Beispiele: 38,08 führen, für die 1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung kaufmännischer Arbeiten; oder 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Uni- 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne; versität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen; gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- 6. Erstellen von Bilanzen; akademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung o- 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden; der 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten. - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 831 10 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere 42,42 Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und Weisungsbefug- nis verfügen, für die - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder Uni- versität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer ver- gleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschafts- akademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte - Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 832 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 01 Bauhauptleistungen 45111230-9 Baugrundverfestigungsarbeiten 45111240-2 Baugrundentwässerungsarbeiten 45112420-5 Fundamentaushub 45120000-4 Versuchs- und Aufschlussbohrungen 45121000-1 Versuchsbohrungen 45122000-8 Aufschlussbohrungen 45210000-2 Bauleistungen im Hochbau 45221200-4 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen 45221210-7 Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen 45221211-4 Straßenunterführung 45221240-6 Bauarbeiten für Tunnel 45221241-3 Bau von Straßentunnels 45221242-0 Bau von Eisenbahntunnels 45221243-7 Bau von Fußgängertunnels 45221244-4 Bau von Kanaltunnels 45221245-1 Bau von Flusstunnels 45221247-5 Tunnelbauarbeiten 45221250-9 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 45223220-4 Rohbauarbeiten 45223300-9 Bau von Parkplätzen 45223310-2 Bau von Tiefgaragen 45223320-5 Bau von Park- and Ride-Anlagen 45223820-0 Fertigbauelemente und -teile 45223821-7 Fertigbauelemente 45223822-4 Fertigbauteile 45233120-6 Straßenbauarbeiten 45233121-3 Bauarbeiten für Hauptstraßen 45233122-0 Bau von Ringstraßen 45233123-7 Bau von Nebenstraßen 45233124-4 Bau von Fernstraßen 45233125-1 Bau von Straßenkreuzungen 45233126-8 Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen 45233127-5 Bau von T-Kreuzungen 45233128-2 Bau von Verkehrskreiseln 45233129-9 Bau von Querstraßen 45233130-9 Bauarbeiten für Fernstraßen 45233131-6 Bauarbeiten für Hochstraßen 45233139-3 Instandhaltung von Fernstraßen 45233140-2 Straßenarbeiten 45233141-9 Straßeninstandhaltungsarbeiten 45233142-6 Straßenausbesserungsarbeiten 45233161-5 Bau von Fußwegen 45233162-2 Bau von Fahrradwegen 45233210-4 Oberbauarbeiten für Fernstraßen 45233220-7 Oberbauarbeiten für Landstraßen 45233221-4 Straßenmarkierungsarbeiten 45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 45233223-8 Aufbringen von Fahrbahnschichten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 833 Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend 45233224-5 Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen 45233225-2 Bau von Straßen mit einer Fahrbahn 45233226-9 Bau von Zufahrtstraßen 45233227-6 Bau von Zubringerstraßen 45233251-3 Erneuerung von Straßendecken 45233252-0 Oberbauarbeiten für Straßen 45233253-7 Oberbauarbeiten für Fußwege 45233260-9 Bau von Fußgängerwegen 45233261-6 Bau von Fußgängerüberführungen 45233270-2 Markierungsarbeiten für Parkplätze Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und 45233300-2 Fußwege 45233310-5 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen 45233320-8 Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen 45233330-1 Fundamentierungsarbeiten für Straßen 45233340-4 Fundamentierungsarbeiten für Fußwege 45234116-2 Gleisbauarbeiten 45234130-6 Gleisbettbauarbeiten 45262200-3 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen 45262210-6 Fundamentierungsarbeiten 45262212-0 Verbauarbeiten 45262213-7 Schlitzwandbauweise 45262220-9 Brunnenbohrung 45262300-4 Betonarbeiten 45262310-7 Stahlbetonarbeiten 45262311-4 Betonrohbauarbeiten 45262330-3 Betonreparaturarbeiten 45262350-9 Arbeiten mit nicht verstärktem Beton 45262360-2 Zementierungsarbeiten 45262370-5 Betonummantelungsarbeiten 45262500-6 Maurerarbeiten 45262520-2 Mauerarbeiten 45262620-3 Stützmauern 45431100-8 Verlegen von Bodenfliesen 45431200-9 Verlegen von Wandfliesen Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedie- 45500000-2 nungspersonal 45510000-5 Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal 45520000-8 Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal VOB/C - DIN 18300 Erdarbeiten VOB/C - DIN 18301 Bohrarbeiten VOB/C - DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten) VOB/C - DIN 18303 Verbauarbeiten VOB/C - DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten) VOB/C - DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten VOB/C - DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals: Druck- VOB/C - DIN 18307 rohrleitungsarbeiten im Erdreich) VOB/C - DIN 18308 Drän. und Versickerarbeiten VOB/C - DIN 18309 Einpressarbeiten VOB/C - DIN 18312 Untertagebauarbeiten VOB/C - DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 834 Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend VOB/C - DIN 18314 Spritzbetonarbeiten VOB/C - DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bind- VOB/C - DIN 18316 mittel VOB/C - DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in unge- VOB/C - DIN 18318 bundener Ausführung, Einfassungen VOB/C - DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten VOB/C - DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten VOB/C - DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten VOB/C - DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten VOB/C - DIN 18325 Gleisbauarbeiten VOB/C - DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen VOB/C - DIN 18330 Mauerarbeiten VOB/C - DIN 18331 Betonarbeiten VOB/C - DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten VOB/C - DIN 18366 Abdichtungsarbeiten VOB/C - DIN 18340 Trockenbauarbeiten VOB/C - DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme VOB/C - DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten VOB/C - DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten VOB/C - DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden VOB/C - DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 835 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Nassbaggereileistun- gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausfüh- rung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif- löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1. Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2. Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben An- spruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen wei- teren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4. Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5. Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitrege- lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro a) verantwortliche Führer von Großgerä- 23,96 ten b) verantwortliche Führer von Geräten 22,46 mit Ausnahme von Entgeltgruppe a) c) Schiffsführer mit Patent für Schuten - 1. Baggermeister 21,39 - 1. Spülermeister Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 836 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro mit eigenem Antrieb und einem Lade- - 1. Maschinisten rauminhalt von mindestens 500 cbm - Spülfeldmeister bzw. Schleppern ab 500 PS d) Schiffsführer mit Patent für selbst fah- - 2. Baggermeister 19,25 rende Schuten, Schlepper und Bar- - 2. Spülermeister kassen mit Ausnahme von Entgelt- - 2. Maschinisten gruppe c) - Schiffer mit Patent soweit dies gefordert wird Vor- arbeiter auf Spülfeldern, Handwerker mit abge- schlossener Ausbildung, Köche mit Berufsausbil- dung oder mit dreijähriger Tätigkeit, Schweißer mit Prüfung, e) Köche (Nachweis durch Schifferdienstbuch) 18,18 Matrosen Fachwerker in der Nassbaggerei f) Decksleute 17,54 Spülfeldarbeiter sonstige Arbeiter Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 837 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 02 Nassbaggerleistungen VOB/C - DIN 18311 Nassbaggerarbeiten Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 838 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Garten-, Land- schafts- und Sportplatzbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach- unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah- len sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschlie- ßend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung ein- gesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben An- spruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rah- men der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Jede Überstunde (Mehrarbeit) ist mit 25% Zuschlag zu vergüten. Individuelle Arbeitszeitrege- lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gel- ten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Baustellenleiter, Ausbildungsleiter Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus 25,54 oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich, in der Regel un- ter eigener Mitarbeit, mit Baustellenleitung und Baustel- lenabwicklung beauftragt sind und andere Arbeitneh- mer beaufsichtigen oder Meister des Garten-, Land- schafts- und Sportplatzbaus, die mit der Berufsausbil- dung verantwortlich beauftragt, als Ausbilder anerkannt und überwiegend als solche tätig sind Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 839 2 Landschaftsgärtner-Vorarbeiter Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus 22,59 oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich unter eigener Mitarbeit mit der Durchführung von Teilarbeiten inner- halb einer Baustelle und der selbständigen Abwicklung kleinerer Baustellen beauftragt sind und andere Arbeit- nehmer beaufsichtigen 3 Landschaftsgärtner-Meister Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 21,59 baues, die nicht die Voraussetzungen der Entgelt- gruppe 1 und 2 erfüllen 4. Landschaftsgärtner / Gärtner 4.1 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Land- im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder Ar- schaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Land- 20,61 beitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähig- schafts- und Sportplatzbaus keiten 4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als a) im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 19,61 Landschafts- und Sportplatzbaus 4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung bis zu 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit b) im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau als Landschaftsgärtner in Betrieben des Gar- 18,62 ten-, Landschafts- und Sportplatzbaus 4.3 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie- deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitneh- ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 19,61 mer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten baus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 4.4 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitneh- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62 mer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten Sportplatzbaus - - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 4.5 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie- deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 18,62 mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten baus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 4.6 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer an- - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in deren Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14 mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten Sportplatzbaus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 5. Maschinisten / Fahrer 5.1 Maschinisten Arbeitnehmer, die in einem anerkannten Ausbildungs- 19,61 beruf als Maschinisten eine Prüfung gemäß den gelten- den Prüfungsvorschriften mit Erfolg abgelegt haben o- der Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als Maschinisten tätig sind 5.2 Fahrer Arbeitnehmer, die die Prüfung als Berufskraftfahrer 19,61 nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung ab- gelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr eingesetzt werden Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 840 6. Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbil- dung nach dem Berufsbildungsgesetz 6.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrie- nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- 20,10 gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- baus und tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 6.2 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,13 gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- Sportplatzbaus und tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Ar- beiten 6.3 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Be- nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- trieben des Garten-, Landschafts- und Sport- 18,51 gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- platzbaus und tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anlei- tung 6.4 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgelt- Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14 gruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwer- Sportplatzbaus und tigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter An- leitung 7. Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Be- rufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz 7.1 Arbeitnehmer, die ständig angelernte fachbezogene Ar- beiten selbständig verrichten 18,14 7.2 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in den Entgeltgruppen 7.3 oder 7.4 17,26 in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatz- baus und anspruchsvollen Pflegearbeiten ausführen 7.3 Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten 16,71 7.4 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in der Entgeltgruppe 7.5 in Betrie- 15,70 ben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und auch Pflegearbeiten ausführen 7.5 Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden 14,89 7.6 Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen Ar- beiten beschäftigt werden 12,69 ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 14,28 ** 8. Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind 8.1 Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung mit - sind ständig verantwortlich, unter eigener Mit- bestandener Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner arbeit, mit der Durchführung oder selbständi- 21,69 im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gen Abwicklung von Baumfällarbeiten sowie Baumpflege- und Baumsanierungsmaßnah- men beauftragt und - andere Arbeitnehmer beaufsichtigen Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 841 8.2 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Ab- - nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit schlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten-, als Fachagrarwirt Baumpflege 20,61 Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig 8.3 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Ab- - bis zu dreijährige ununterbrochener Tätigkeit schlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten-, als Fachagrarwirt Baumpflege 19,61 Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig 8.4 Baumarbeiter, European Treeworker mit Ersthelferaus- - ständig in der Baumpflege tätig bildung und Anpassungsfortbildung in der Seilkletter- 17,49 technik T Gartenbautechnische Angestellte T1 Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend z.B. Lager- oder Materialverwaltung, Vervielfäl- 14,43 schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung tigen und Reinzeichnen von technischen Zeich- (1. Jahr) nicht erforderlich ist. nungen 16,03 (2. Jahr) 17,23 (4. Jahr) T2 Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeits- z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleine- 17,75 bereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die nach stän- ren Baustellen führen, Werkstattleiter, techni- (1. Jahr) diger Anweisung arbeiten; mit abgeschlossener Ausbil- sche Zeichner dung, Meisterprüfung, Technikerprüfung oder gleich- 19,73 wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten (2. Jahr) 21,21 (4. Jahr) T3 Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeits- z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größe- 22,19 bereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach allge- ren Baustellen führen mit Maschinen- und Fahr- (1. Jahr) meiner Anweisung arbeiten; mit Meisterprüfung, Tech- zeugeinsatz, oder die schwierige Vermes- nikerprüfung, Fachschulausbildung, mit abgeschlosse- sungsarbeiten durchführen, Kostenberechnun- 24,66 ner Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhoch- gen erstellen und einfache Entwürfe anfertigen, (2. Jahr) schule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkei- Leiter größerer Werkstätten ten 26,51 (4. Jahr) T4 Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungs- z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere 25,53 voller Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange Baustellen selbständig leiten, die besonders (1. Jahr) selbständige Leistungen erfordert; mit abgeschlossener schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhochschule, schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, 28,36 abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwer- Kostenberechnungen und Bauabrechnungen (2. Jahr) tigen Kenntnissen und Fähigkeiten bearbeiten 30,49 (4. Jahr) T5 Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen z.B. Angestellte, denen die selbständige Lei- 27,75 Tätigkeiten, die überwiegend selbständige Leistungen tung von größeren Baustellen übertragen ist o- (1. Jahr) erfordern; mit abgeschlossener Hochschulausbildung, der die mit Aufgaben betraut sind, die hervorra- abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieur- gende Fachkenntnisse erfordern oder denen 30,83 schule/Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnis- mehrere gartenbautechnische Angestellte mit (2. Jahr) sen und Fähigkeiten abgeschlossener Fachausbildung ständig un- terstellt sind 33,14 (4. Jahr) T6 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus 31,07 der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbstän- dige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist T7 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus 34,40 der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbstän- dige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen) Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 842 K Kaufmännische Angestellte K1 Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechani- z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, Ver- 12,41 *** scher oder schematischer Tätigkeit, für die eine Berufs- vielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- (1. Jahr) ausbildung nicht erforderlich ist und Rechenarbeiten, Ablage ab 01.11.2024 13,46 * ab 01.02.2025 14,28 ** (1. Jahr) 13,59 ab 01.02.2025 14,28 ** (2. Jahr) 14,61 (4. Jahr) K2 Kaufmännische Angestellte mit einfacher kaufmänni- z.B. Stenotypisten, Kontoristen, Hilfskräfte in 13,31 scher Tätigkeit der Buchhaltung und Personalabteilung. ab 01.11.2024 13,46 * ab 01.02.2025 14,28 ** (1. Jahr) 14,80 (2. Jahr) 15,91 (4. Jahr) K3 kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwie- z.B. Korrespondenten, Buchhalter, Lohnbuch- 17,76 rigere Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Berufs- halter, Sekretäre, Stenotypisten mit Fremdspra- (1. Jahr) ausbildung, Handelsschule oder gleichwertigen Kennt- chen nissen und Fähigkeiten 19,73 (2. Jahr) 21,21 (4. Jahr) K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner An- z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfah- 22,20 weisung schwierige Arbeiten erledigen und in erhebli- rung. (1. Jahr) chem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbstän- dige Leistungen erbringen; mit kaufmännischer Berufs- 24,66 ausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähig- (2. Jahr) keiten 26,51 (4. Jahr) K5 Kaufmännische Angestellte mit besonders verantwortli- z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige 26,63 cher Tätigkeit, die überwiegend selbständige Leistun- Einkäufer (1. Jahr) gen erbringen 29,60 (2. Jahr) 31,81 (4. Jahr) K6 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter ei- 31,07 nes Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen K7 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter grö- 34,40 ßerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen) * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. ***Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 843 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht ab- Beschreibung der Leistung schließend Entgelttabelle 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 45111220-6 Gestrüppentfernungsarbeiten 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 45112711-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen 45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen 45112713-6 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen 45112714-3 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe 45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen 45112721-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze 45112722-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen 45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze 45112730-1 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün 45112740-4 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen 77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 77311000-3 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks 77312000-0 Unkrautjäten 77312100-1 Unkrautvernichtung 77313000-7 Pflege von Parkanlagen 77314000-4 Grundstückspflege 77314100-5 Anlegen von Rasen 77320000-9 Pflegearbeiten für Sportplätze 77340000-5 Baum- und Heckenschnitt 77341000-2 Baumschnitt 77342000-9 Heckenschnitt VOB/C - DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 844 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Metallbauleistun- gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er- füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf- tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre- gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Beispiele: 14,34 Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. - einfache Entgratungsarbeiten - einfache Büro- und Lagertätigkeiten 2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse - allgemeine Lager- und Transportarbeiten sowie 16,13 und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die über die durch mehrwöchiges betriebliches Anleiten oder Anforderungen der Tätigkeiten in der Entgelt- gruppe 1 hinausgehen Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 845 Anlernen erworben werden oder der Nachweis ei- ner einjährigen fachbezogenen Tätigkeit. 3 Tätigkeiten im Rahmen allgemeiner Anweisung Erforderlich sind Kenntnisse und Fähigkeiten, wie 17,02 sie durch eine Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss erworben werden. Gleichzusetzen sind andere abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer gleichwer- tigen Tätigkeit befähigen. Bei dem Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung ohne Abschluss genügt eine einjährige fachbezogene Berufspraxis. t Beispiele: - Sachbearbeitung im ersten Berufsjahr (z. B. Buch- haltungs-, Abrechnungs-, und Rechnungsprü- fungsaufgaben in den Bereichen Kundendienst, Verkauf, Teiledienst) - Mechanikerarbeiten im ersten Berufsjahr 4 Tätigkeiten, die eine einschlägige gewerblich-tech- Beispiele: 17,92 nische Berufsausbildung oder kaufmännische Be- - kaufmännische Sachbearbeitung mit zweijähri- rufsausbildung mit Abschluss und zweijähriger Be- ger Berufspraxis in Sekretariat, Betriebsbüro, In- rufspraxis (ab 3.Berufsjahr) im Ausbildungsberuf er- formation, Kasse, Buchhaltung und Lagerverwal- fordern oder für die gleichwertige vertiefte Fach- tung kenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie durch - Facharbeitertätigkeiten mit zweijähriger Berufs- Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis erworben praxis werden. 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige Beispiele: 19,26 gewerblich-technische Berufsausbildung oder kauf- - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung im männische Berufsausbildung mit Abschluss vo- Sekretariat sowie Arbeiten in Betriebsbüro, Infor- raussetzen und die nach allgemeiner Einweisung mation, Kasse, Buchhaltung, Lagerverwaltung, selbständig ausgeführt werden sowie im Betrieb Finanz- und Personalwirtschaft mit mindestens vorwiegend mit schwierigen Arbeiten beschäftigt vierjähriger Berufserfahrung werden. - selbständige Montagearbeiten mit mindestens vierjähriger Berufspraxis 6 Hochwertige Tätigkeiten und die Fähigkeiten an- Beispiele: 20,61 dere Mitarbeiter/innen anzuleiten oder Tätigkeiten, - gewerbliche, kaufmännische oder technische Ar- die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erfor- beiten mit erhöhten Anforderungen dern, die durch Fortbildung und mehrjährige Berufs- - Teamleiter praxis erworben werden. - Meister während der Einarbeitungszeit (bis 6 Mo- nate) - Montage- und/oder Servicetechniker/-mechaniker 7 Verantwortliche Tätigkeiten, die eine umfangreiche Beispiele: 22,40 Weiterbildung mit abgelegter Prüfung nach bundes- - qualifizierte Beschäftigte mit langjähriger koordi- einheitlichem Konzept erfordern oder für die spezi- nierender und organisierender Funktion elle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich sind, - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung wie sie durch Fortbildung und mehrjährige Berufs- mit langjähriger koordinierender und organisie- praxis erworben werden, z. B. höherwertige Tätig- render Funktion (Buchhaltung, Personalwesen, keiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen. Lagerverwaltung) - Meister - Teamleiter mit langjähriger Berufspraxis (mit Bei- spiel in gemeinsamen Erläuterungen) - Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter - Techniker - Montage- und Servicetechniker/-mechaniker mit dreijähriger Berufspraxis 8 Weitgehend selbständige Tätigkeiten mit Leitungs- Beispiele: 25,09 befugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkeiten in be- - leitende Meister aufsichtigender betrieblicher Funktion, die im Rah- - kaufmännische Arbeiten, die aufgrund überdurch- men betrieblicher Erfordernisse eigenverantwortli- schnittlicher Fachkenntnisse selbständig ausge- che Entscheidungen verlangen. führt werden - Techniker mit Berufspraxis 9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit Beispiele: 26,88 Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. Tätigkei- - leitende Meister (technische Leiter/Konzessions- träger) Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 846 ten in anordnender und beaufsichtigender betriebli- - verantwortliche kaufmännische Arbeiten, die auf- cher Funktion in einem schwierigen und verantwor- grund überdurchschnittlicher Fach- und umfang- tungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in be- reicher Spezialkenntnisse selbständig ausge- trieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher führt werden, z. B. Erstellen von Jahresabschlüs- Erfordernisse selbständige und eigenverantwortli- sen Techniker mit langjähriger Berufspraxis che Entscheidungen verlangen. 10 Selbständige Tätigkeiten mit eigenständiger Lei- 29,57 tungsbefugnis für einen Arbeitsbereich oder gleich- wertiger Abschluss und entsprechende weiterfüh- rende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene techni- sche oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) o- der erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- studium, z. B. Tätigkeiten in einem schwierigen Auf- gabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktio- nen oder Tätigkeiten in einem Aufgabengebiet, das eigenverantwortliche Entscheidungen für den Be- triebs- oder Geschäftsablauf erfordert. 11 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten 31,36 mit eigenständiger Leitungsbefugnis für mindes- tens einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Ab- schluss und entsprechende weiterführende Qualifi- zierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolg- reich abgeschlossenes Hochschulstudium, z. B. Tätigkeiten in einem besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet sowie in be- trieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, das eigenverant- wortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeu- tung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfor- dert. Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 847 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 04 Metallbauleistungen VOB/C - DIN 18335 Stahlbauarbeiten VOB/C - DIN 18357 Beschlagarbeiten VOB/C - DIN 18358 Rollladenarbeiten VOB/C - DIN 18360 Metallbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 848 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Dachdeckerleis- tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle Arbeitszeitrege- lungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro schließende Beispiele I. gewerbliche Arbeiter 1a) Dachdecker-Helfer weitere Anforderung: 13,00 bis 6 Monate Berufszugehörigkeit - ohne abgeschlossene Be- ab 01.11.2024 rufsausbildung 13,46** Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 849 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro schließende Beispiele - Ausführung einfacher Arbei- ab 01.01.2025 ten nach Anweisung 14,28*** 1b) Weitere Anforderung: 15,38 vom 7. bis zum 15. Monat der Berufszugehörig- keit 1c) Weitere Anforderung: 16,40 ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit 2 Dachdecker-Fachhelfer Ausführung von Spezialtätigkeiten oder abge- 17,43 ohne abgeschlossene Berufs- grenzter Teilleistungen des Berufsbildes nach ausbildung Anweisung 3a) Dachdecker-Junggeselle Weitere Anforderung: 18,45 in den ersten 12 Monaten nach bestandener - Tätigkeit im Dachdecker- Gesellenprüfung handwerk nach bestandener 3b) Gesellenprüfung weitere Anforderung: 19,48 - fachgerechte Ausführung von dem 13. bis zum 24. Monat nach bestande- von gemäß ihrer Berufsaus- ner Gesellenprüfung bildung einschlägigen Arbei- ten nach Anweisung 4 Dachdecker-Geselle - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer 21,12 Tätigkeit im Dachdeckerhand- Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten werk nach bestandener Gesel- nach Anweisung lenprüfung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker- Junggeselle 5 Dachdecker-Fachgeselle fachgerechte Ausführung von allen einschlägi- 23,23 Tätigkeit für mindestens 3 gen Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse, Jahre im Dachdeckerhandwerk Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung nach bestandener Gesellen- sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 an- prüfung zuleiten 6 Vorarbeiter eigenständige Koordinierung aufgrund beson- 24,29 Tätigkeit im Dachdeckerhand- derer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen werk nach bestandener Gesel- von Arbeitsaufträgen und Baustellenarbeiten im lenprüfung oder einer gleichzu- Rahmen der vom Arbeitgeber erteilten Aufträge setzenden Qualifikation durch sowie unter Anweisung und Beaufsichtigung mehrjährige (mindestens 6 nachgeordneter Arbeitnehmer der EG 1 bis 5 Jahre) Tätigkeit im Dachde- ckerhandwerk Beispiele: Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition, Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung, Baustellenkoordinierung II. kaufmännische Angestellte K1 Keine Berufsausbildung erfor- Angestellte mit vorwiegend schematischen Tä- 12,41* derlich tigkeiten. ab 01.11.2024 13,46** Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 850 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro schließende Beispiele Beispiele: ab dem 01.02.2025 Abheften und Sortieren von Schriftgut nach ein- 14,28 *** fachen Ordnungsmethoden; Schreib- und Re- chenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; Ma- schinenschreibarbeiten einfacher Art; numeri- sches Lochen nach einfachen, vorbereiteten Unterlagen; Bedienen kleiner Fernsprechanla- gen; Abfertigen der Post. K2 Zweijährige Berufsausbildung Angestellte, die vorwiegend einfache kaufmän- ab dem 1. Berufsjahr als Bürogehilfe oder mindes- nische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben. 15,05 tens einjährige Handelsschule. Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr Einfache Arbeiten in der Buchhaltung, Lohn- 16,04 buchhaltung; Kalkulation und im Rechnungswe- sen auch unter Verwendung von Büromaschi- ab dem 5. Berufsjahr nen; Tätigkeiten im Lager- und Materialwesen 18,04 oder im Versand; Tätigkeiten in der Registratur; Bedienen von Fernsprech- und Fernschreiban- lagen; Aufnehmen und Obertragen von Steno- grammen oder von Tonträgern; Lochen von Lochkarten sowie vergleichbare Arbeiten der Datenerfassung. K3 Abgeschlossene kaufmänni- Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten un- ab dem 1. Berufsjahr sche Berufsausbildung oder ter Anleitung ausführen. 18,22 zweijährige Handelsschule mit erfolgreichen Abschluss. Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; 20,22 Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbei- ab dem 5. Berufsjahr ten von Angeboten oder Bestellungen ein- 23,27 schließlich Terminüberwachung; Stenogramm- aufnahme und Obertragung von schwierigen Texten; selbständiges Aufbereiten von Unterla- gen für die Datenverarbeitung; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Ein- arbeitungszeit. K4 Abgeschlossene kaufmänni- Angestellte, die selbständig und verantwortlich- ab dem 1. Berufsjahr sche Berufsausbildung und arbeiten oder kaufmännische Tätigkeiten ausü- 26,44 mindestens dreijährige kauf- ben, die umfangreiche Berufserfahrung oder männische Tätigkeit. gründliche Fachkenntnisse sowie Obersicht ab dem 3. Berufsjahr über die das Aufgabengebiet berührenden Be- 28,46 triebszusammenhänge erfordern. ab dem 5. Berufsjahr Beispiele: 30,51 Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der Lohn­ und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und Verkauf, in der Kalkulation und Auftragsabrech- nung; Sekreta­riatsarbeiten einschließlich Füh- ren schwierigen Schriftverkehrs; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen nach der Einarbei- tungszeit sowie Durchführung von Program- mierarbeiten. Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 851 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro schließende Beispiele K5 Wie EG K 4 oder eine entspre- Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkei- ab dem 1. Berufsjahr chende betriebswirtschaftliche ten ausüben, die gründliche und umfangreiche 32,54 Ausbildung. Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie über- sieht erfordern, um schwierige Aufgaben selb- ab dem 3. Berufsjahr ständig zu bearbeiten. Die Ausübung der Tätig- 34,56 keit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefug- nis und Verantwortung für unterstellte Mitarbei- ter ein. Beispiele: Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros; Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit Weisungsbefugnis in kaufmännischen Teilbe- reichen; selbständige Erledigung von Program- mierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade. III. technische Angestellte T1 Keine Berufsausbildung erfor- Angestellte, die vorwiegend schematische Tä- 12,41* derlich. tigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten ausüben. ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28 *** ab dem 3. Berufsjahr 14,05 ab dem 5. Berufsjahr 16,04 T2 Nicht abgeschlossene Berufs- Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, ein- ab dem 1. Berufsjahr ausbildung im Dachdecker- fache technische oder zeichnerische Tätigkei- 20,04 handwerk oder gleichwertige, ten ausüben. durch Schule oder in der Praxis ab dem 3. Berufsjahr erworbene Kenntnisse. Beispiele: 22,03 Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung Erstellen von Material- und Massenauszügen ab dem 5. Berufsjahr nach Anwei­sung; Führen von Baukonten; La- 24,03 gerverwaltung. T3 Erfolgreich abgeschlossene Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr Berufsausbildung im Dachde- Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie 25,28 ckerhandwerk (bestandene in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbil- Gesellenprüfung) und bis drei- dung erworben werden und die zusätzliche ein- ab dem 3. Berufsjahr jährige entsprechende Tätig- schlägige Fachkenntnisse erfordern. 26,31 keit oder Techniker oder gleich- wertige durch Schule oder in Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr der Praxis erworbene Kennt- Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; Ma- 28,31 nisse und Fertigkeiten. terialdispositionen; Anleiten und Beaufsichtigen der Mitarbeiter; Oberwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Bau- stelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge und Ab- rechnungen; Erstellen einfacher Leistungsver- zeichnisse; Skizzen und Abrechnungen, einfa- cher Schriftverkehr; Kundenberatung einfacher Art und Besprechungen mit Architekten und Bauleitern; Überprüfen von Arbeitszeiten. Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 852 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in Euro schließende Beispiele T4 Meisterprüfung im Dachde- Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die selb- ab dem 1. Berufsjahr ckerhandwerk; erfolgreich ab- ständig und verantwortlich im Rahmen allge- 30,51 geschlossene Berufsausbil- meiner Anforderung ausgeführt werden sowie dung im Dachdeckerhandwerk gründliche Fachkenntnisse und eine entspre- ab dem 3. Berufsjahr (Gesellenprüfung) und über chende Berufserfahrung erfordern. 31,50 dreijährige entsprechende Tä- tigkeit oder Techniker mit ein- Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr schlägiger, mehrjähriger Be- Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendi- 32,54 rufspraxis oder Ingenieur. gen Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten der Bau­stellen mit allen erforderlichen fachli- chen Anwei­sungen; Oberwachen der Einhal- tung der Unfallverhütungs-Vorschriften; selb- ständiges Erstellen von Leistungsverzeichnis- sen, Skizzen und Zeichnungen; Vor- und Nach- kalkulation; Beraten und Verhandeln mit Archi- tekten, Kunden und Behörden; Aufmaß und Ab- rechnung aller ausgeführten Leistungen; Beauf­sichtigen, Einsetzen und Unterweisen der Auszubildenden, Leiten von Kleinbetrieben und selbständigen Betriebsabteilungen. T5 Meisterprüfung im Dachde- Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr ckerhandwerk oder Techniker ausüben, die gründliche und umfangreiche 34,56 oder Ingenieur mit einschlägi- Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Ober- ger mehrjähriger und vertiefter sicht erfordern, um schwierige Aufgaben selb- ab dem 3. Berufsjahr Berufspraxis. ständig zu erledigen sowie vertiefte Kenntnisse 36,57 besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und Sozial- recht, das Baurecht und die Unfallverhütungs- Vorschriften betreffen. Die Einstufung in diese Gruppe setzt die Befä- higung zur Obertragung der Dispositionsbefug- nis und Verantwortung für unterstellte Mitarbei- ter voraus. Beispiele: Technische und kaufmännische Leitung des Betriebes; Einstellung und Entlassung von Mit- arbeitern und Auszubildenden; Führung des Gesamtbetriebes nach Weisung. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.04.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025 Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 853 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 05 Dachdeckleistungen 45261210-9 Dachdeckarbeiten 45261211-6 Ziegeldachdeckarbeiten 45261212-3 Schieferdachdeckarbeiten 45261900-3 Dachreparatur und Dachwartung 45261910-6 Dachreparatur 45261920-9 Dachwartung VOB/C - DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten VOB/C - DIN 18384 Blitzschutzanlagen Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 854 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zusam- menhang mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Ta- riftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif- löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh- rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwa- igen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeit- regelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätig- ggf. weitere Anforderungen und nicht abschlie- Entgelt in keit ßende Beispiele Euro 1 Helfer 16,03 ab 01.01.2025 16,54 Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 855 2 Hilfsmonteure 17,37 ab 01.01.2025 17,93 3 Monteure im 1. und 2. Jahr nach Monteure in den ersten zwei Jahren der tatsächlichen Berufstätigkeit 17,42 der Abschlussprüfung und solche, die nach Einweisung Installations- und Reparaturarbeiten ab 01.01.2025 ausführen. Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen. 17,98 4 Monteure im 3. und 4. Jahr nach Monteure mit mindestens zwei tatsächlichen Berufsjahren, die Arbei- 18,75 der Abschlussprüfung ten verrichten, die Arbeitskenntnisse und Handfertigkeiten erfordern, ab 01.01.2025 wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt wer- den. Die abgeschlossene Berufsausbildung kann durch gleich zu be- 19,35 wertendes einschlägiges Können ersetzt werden. Stunden- und Ma- terialnachweise sind zu belegen. 5 Monteure nach spätestens 4-jäh- 20,31 riger Tätigkeit im Beruf ab 01.01.2025 20,96 6 Selbständige Monteure Monteure mit erweiterten, durch die Teilnahme an betrieblich und/o- 21,56 der außerbetrieblich angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen erwor- ab 01.01.2025 benen Kenntnissen und Fertigkeiten, die selbstständig Installations-, Reparatur-, Service- und/oder Wartungsarbeiten durchführen. Im 22,25 Rahmen ihrer Tätigkeit erstellen sie Nachweise und Aufmaße abrech- nungsreif. 7 Obermonteure Selbständige Monteure, die auch umfangreiche Installations-, Repa- 22,64 ratur-, Service- oder Wartungsarbeiten methodisch, eigenständig und ab 01.01.2025 sicher ausführen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken sich nicht nur auf Material- und Verarbeitungsrichtlinien, sondern auch auf 23,36 die Aktualisierung der Kenntnisse über die jeweils benötigten Regel- werke, auch vertragsrechtlich. Sie leiten und beaufsichtigen kleine Ar- beitsgruppen (bis max. 5 AN) und erstellen Abrechnungsunterlagen sicher. 8 Hauptmonteure Selbständige Monteure, die Installations-, Reparatur-, Service- oder 23,33 Wartungsarbeiten eigenverantwortlich ausführen und leiten. Sie be- ab 01.01.2025 sitzen eine hohe Qualifikation, die regelmäßige Fortbildung erfordert, über die Grenzen ihrer Haupttätigkeit hinaus. Dabei leiten und beauf- 24,08 sichtigen sie auch größere Arbeitsgruppen und führen geplante Werk- zeug- und Materialdispositionen durch. Eine zusätzliche Entschei- dungsbefugnis im Rahmen der Rücksprache ist gegeben. Umfangrei- che Abrechnungsunterlagen sind komplett zu erstellen. Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 856 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 06 Sanitär, Heizung, Klima 45259300-0 Reparatur und Wartung von Heizanlagen 45331000-6 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 45331100-7 Installation von Zentralheizungen 45331200-8 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen 45331211-8 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen 45331220-4 Installation von Klimaanlagen 45331221-1 Installation von Teilklimaanlagen 45331230-7 Installation von Kühlanlagen 45331231-4 Installation von kältetechnischen Anlagen 45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen 50720000-8 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen 50721000-5 Betriebsbereitmachung von Heizanlagen 50760000-0 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten VOB/C - DIN 18339 Klempnerarbeiten VOB/C - DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen VOB/C - DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen VOB/C - DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 857 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 07 Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar- beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset- zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre- gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 13,23 ab 01.11.2024 13,46 * ab 01.02.2025 Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 858 14,28 ** 2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel 14,18 durch mindestens 3-monatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. ab 01.02.2025 14,28 ** 3 Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch min- 15,12 destens 6-monatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nach- weis einer zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. 4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung 16,07 nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fach- kenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis erwor- ben werden. Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Be- rufsausbildungen, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab 17,39 dem 19. Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechenden Be- rufspraxis erworben werden. 6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die ent- 18,90 weder eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen, ab Vollendung des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleich- wertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit ent- sprechenden Berufspraxis erworben werden. 7 Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangrei- 19,85 che Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkennt- nisse erforderlich sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden. 8 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in an- 20,79 ordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabenge- biet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbstän- dige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen. Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgem mit einer abgeschlossenen Ausbil- dung zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbil- dung, zur selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen technischen Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die sich mit Erfolg der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich in Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und Fortbildungs- maßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle die damit im Zusam- menhang stehenden Aufgaben erfüllen. 9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anord- 24,57 nender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erforder- nisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet ver- langen. Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von Ar- beitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Len- kung der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung. 10 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine ent- 28,35 sprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Auf- stiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 859 Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsab- teilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten und führen, oder die einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil selbstständig und verantwortlich leiten. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 860 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 07 Tischlerleistungen 45421142-1 Einbau von Fensterläden 45421150-0 Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall 45422100-2 Holzarbeiten 50850000-8 Reparatur und Wartung von Möbeln VOB/C - 18355 Tischlerarbeiten Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 861 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr.08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Parkett- und Bodenleger zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag- nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar- beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset- zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre- gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 12,64 und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Mo- nate) im Betrieb erworben werden. ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 862 EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 14,28** 2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachliche Kennt- 13,44 nisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Um- ab 01.11.2024 fang von sechs Monaten) erworben werden. 13,46* ab 01.01.2025 13,88 ab 01.02.2025 14,28** 3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfor- 14,28 dern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild ent- sprechen. ab 01.01.2025 14,75 4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und Fer- 15,45 tigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern. ab 01.01.2025 15,96 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt wer- 16,08 den und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. ab 01.01.2025 17,35 6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 18,48 eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf ab 01.01.2025 der Baustelle. 19,09 7 Selbstständige und Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnen- 21,01 der und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabenge- biet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten betrieb- ab 01.01.2025 lichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen). 21,70 8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 23,51 erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Be- deutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. ab 01.01.2025 24,29 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 863 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen 45432100-5 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 45432110-8 Bodenverlegearbeiten 45432111-5 Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen 45432112-2 Verlegen von Bodenplatten 45432113-9 Verlegen von Parkettböden 45432130-4 Bodenbelagsarbeiten VOB/C - DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten VOB/C - DIN 18365 Bodenbelagarbeiten Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 864 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leihar- beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgeset- zes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwer- punkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitre- gelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro 1 Fachvorarbeiter 19,22 2 Gehobener Facharbeiter Die Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im 17,90 fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit dem Betriebsrat. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertre- tung entscheidet der Arbeitgeber. Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 865 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro 3 Facharbeiter mit abgeschlosse- Dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter 17,45 ner Lehre 4 Facharbeiter mit abgeschlosse- Zweijährige Tätigkeit als Facharbeiter 16,82 ner Lehre 5 Facharbeiter mit abgeschlosse- 15,28 ner Lehre 6 Hilfsarbeiter Nach dreimonatiger Beschäftigung 15,25 7 Hilfsarbeiter Bis zu dreimonatiger Beschäftigung 13,73 ab 01.02.2025 14,28 * 8 Hilfsarbeiter Kurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im Ka- 13,98 lenderjahr ab 01.02.2025 14,28 * * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 866 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 09 Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen 45441000-0 Verglasungsarbeiten VOB/C - DIN 18361 Verglasungsarbeiten Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifver- träge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 867 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Maler- und Lackiererhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 868 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Stadt Bremen EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in und nicht abschließende Bei- Euro spiele. 1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener 20,76 Gesellenprüfung - Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte 2 Gesellen (Ecklohn) 18,87 3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 17,93 4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung er- 16,98 halten im 1. Gesellenjahr 5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 13,00 den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und 2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 14,28 ** 6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41*** den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im dritten und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 14,28** 7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 15, 10 den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit 9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 16,04 den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit 10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 13,00 ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel- lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.11.2024 nahme nach der Ausbildung) 13,46** ab 01.02.2025 14,28** 11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 15,00 ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel- lung in den Betrieb (bzw. Über- nahme nach der Ausbildung) * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. ***Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 869 3.2 Stadtgemeinde Bremerhaven EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt und nicht abschließende Bsp. 1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener Gesellenprüfung 19,26 Euro - Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte 2 Gesellen (Ecklohn) nach zweijähriger tatsächlicher 17,51 Euro Tätigkeit 3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 16,63 Euro 4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung er- 15,76 Euro halten im 1. Gesellenjahr 5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41 Euro* den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und 2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024 13,46 Euro** ab 01.02.2025 14,28 *** 6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 12,41 Euro* den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken im dritten und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.11.2024 13,46 Euro** 7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,01 den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit ab 01.02.2025 14,28 *** 9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,88 den in § 1 Ziff. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit Mindestentgelte 10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 12,41* ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel- lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.11.2024 nahme nach der Ausbildung) 13,46** ab 01.02.2025 14,28 *** 11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Mona- 13,80 ten ihrer Tätigkeit nach Neueinstel- lung in den Betrieb (bzw. Über- ab 01.02.2025 nahme nach der Ausbildung) 14,28 *** Korrosionsschutzbetriebe 12 Arbeitsstellenleiter; das sind Vorarbeiter, die auf Bau- 20,01 stellen mindestens 15 Arbeitnehmer beaufsichtigen 13 Vorarbeiter 20,14 14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener, fachbezogener 18,39 Berufsausbildung (Lehre); z. B. Schlosser, Elektriker, Kfz-Mechaniker (Maschinisten); Kraftfahrer mit Füh- Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 870 rerschein II und 3-jähriger Praxis in dieser Klasse, Ar- beitnehmer der EG VI, soweit sie ausschließlich mit Gerüstbau beschäftigt werden. 15 Maler- und Lackierergesellen, Bauten- und Eisen- 17,51 schutzfachwerker; das sind Arbeitnehmer, die nach 1-jähriger Einarbeitung alle typischen Korrosions- schutzarbeiten ausführen, wie z. B. Sandstrahl-, Flammentrostungs-, alle vorkommenden Anstrich- und Beschichtungsarbei­ten, Farbspritzen, Metall- spritzen; gleichgestellt sind Maschinisten, soweit sie nicht zur EG III gehören. 16 Bauten- und Eisenschutzwerker; das sind Arbeit- 16,28 nehmer, die nach insgesamt 3-monatiger Einarbei- tung mit Korrosionsschutzarbeiten mittleren Schwie- rigkeitsgrades beschäftigt werden. 17 Helfer; das sind Arbeitnehmer, die mit einfachen Ar- 15,76 beiten beschäftigt werden. *Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 871 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 10 Maler- und Lackiererleistungen 45442100-8 Anstricharbeiten 45442110-1 Anstricharbeiten in Gebäuden 45442120-4 Anstricharbeiten und Auftrag von Schutzanstrichen für Konstruktionen 45442121-1 Anstricharbeiten für Konstruktionen 45442180-2 Neuanstricharbeiten 45442190-5 Farbabbeizungsarbeiten VOB/C - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen VOB/C - DIN 18366 Tapezierarbeiten Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 872 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh- mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausfüh- rung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwa- igen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeit- regelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Keine einschlägige, gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen 13,95 kaufmännische Berufsausbildung. Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und nach einer Anlernphase verrichtet ab 01.02.2025 werden können (Helfer). 14,28* Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 873 2 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten, die geringe berufsfachli- 14,17 sche Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein che Kenntnisse und Fertigkeiten erfor- gleichwertiger Ausbildungsstand. dern (Anlernausbildung). ab 01.02.2025 14,28* 3 a) Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmän- Tätigkeiten, die allgemeine berufs- 15,06 nische Berufsausbildung mit Abschluss oder fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis erfordern. oder durch Qualifizierung erworbener Ausbil- dungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft recht- fertigt. 4 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 15,95 sche Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbei- konkreter Anweisung anforderungsge- tung. recht ausgeführt werden. 5 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 16,83 sche Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspra- allgemeiner Anweisung weitgehend xis im Ausbildungsberuf. selbständig ausgeführt werden. 6 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 17,72 sche Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähri- allgemeiner Anweisung stets selbstän- ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fach- dig ausgeführt werden. kenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet. 7 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 19,49 sche Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähri- Rahmen betrieblicher Richtlinien weit- ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertief- gehend eigenverantwortlich ausge- ten Fachkenntnissen in technischen und kaufmänni- führt werden. schen Sachgebieten sowie als Meister ohne Berufs- erfahrung. 8 Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmänni- Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 21,26 sche Berufsausbildung mit Abschluss und langjähri- Rahmen betrieblicher Richtlinien stets ger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertief- eigenverantwortlich ausgeführt wer- ten Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. den und Tätigkeit bzw. Einsatz als kaufmännischen Sachgebieten z. B. als Obermon- Meister. teur oder Büroleiter oder als Meister mit 18 Monaten Berufserfahrung als Meister oder Geselle. 9 a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister a) Tätigkeit als Meister ohne Entschei- 23,04 oder dungsbefugnis oder b) einschlägige gewerblich-technische oder kaufmän- b) Tätigkeit in der Funktion eines Grup- nische Berufsausbildung mit Abschluss und lang- penleiters bzw. einer kaufmänni- jähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie schen oder technischen Sachbear- herausragenden Fachkenntnissen in mehreren beitung. technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. "Obermonteur") o- der c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspra- xis als Techniker. 10 a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als Vorge- a) Tätigkeit als Meister mit Entschei- 24,81 setzter oder dungsbefugnis oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters Berufspraxis und Übersicht über die Zusammen- einer kaufmännischen oder techni- hänge angrenzender Gebiete oder schen Sachgebietsleitung, die selb- c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger Be- ständige und eigenverantwortlichen rufspraxis als Techniker Entscheidungen verlangt und deren Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 874 Anforderungen über die Anforderun- gen der Gruppe 9 wesentlich hin- ausgehen 11 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren a) Tätigkeit als Meister in leitender 27,46 Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Ab- Funktion in besonders schwierigen schluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung und verantwortungsvollen Aufga- (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Techni- bengebiet oder scher Betriebswirt" oder „Fachplaner") oder b) Tätigkeit in übergeordneten Leitungs- b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender funktionen des Betriebes, die eigen- Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des verantwortliche Entscheidungen von Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig erheblicher Bedeutung für den Be- anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des triebs- oder Geschäftsablauf erfor- Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder dern. Diese Tätigkeiten müssen „Fachplaner") oder über die der Gruppe 10 wesentlich c) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstu- hinausgehen. dium. 12 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Tätigkeit als Betriebsleiter. 30,12 Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Ab- schluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohand- werke") oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fach- wirt der Elektrohandwerke") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder Fachhoch- schulstudium. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 875 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht ab- Beschreibung der Leistung schließend Entgelttabelle 11 Elektrohandwerk 45311000-0 Installation von Elektroanlagen 45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln 45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten 45315100-9 Elektrotechnikinstallation 45315200-0 Turbinenarbeiten 45315300-1 Stromversorgungsanlagen 45315400-2 Hochspannungsarbeiten 45315500-3 Mittelspannungsarbeiten 45315600-4 Niederspannungsarbeiten 45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten 45317100-3 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen 45317200-4 Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren 45317300-5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen 45317400-6 Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen 50331000-4 Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen 50332000-1 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegra- 50334000-5 fen 50334100-6 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten 50334110-9 Wartung von Telefonnetzen 50334120-2 Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen 50334130-5 Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen 50334140-8 Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten 50334200-7 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen 50334300-8 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen 50532000-3 Einrichtungen 50532100-4 Reparatur und Wartung von Elektromotoren 50532200-5 Reparatur und Wartung von Transformatoren 50532300-6 Reparatur und Wartung von Generatoren 50532400-7 Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen 50711000-2 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 51110000-6 Installation von elektrischen Einrichtungen 51111000-3 Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 51111100-4 Installation von Elektromotoren 51111200-5 Installation von Generatoren 51111300-6 Installation von Transformatoren 51112000-0 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 51112100-1 Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen 51112200-2 Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen 51310000-8 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten 51311000-5 Installation von Rundfunkgeräten 51312000-2 Installation von Fernsehgeräten 51313000-9 Installation von Audiogeräten 51314000-6 Installation von Videogeräten VOB/C - DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV VOB/C - DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen VOB/C - DIN 18386 Gebäudeautomation Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 876 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Gerüstbauleistun- gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er- füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf- tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro M1 Gerüstbaumeister Hinweis: Das Qualifikations- und das Tä- 24,18 Qualifikation: tigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. - Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Gerüst- bauer Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 877 Tätigkeit: - tatsächliche Ausübung von Tätigkeiten ent- sprechend der Allgemeinen Meisterprüfungs- verordnung I Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer Hinweis: Das Qualifikations- und ein Tä- 22,39 Qualifikation: tigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. Alter- - Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter nativ: Bei einer Eingruppierung als Ge- Gerüstbau-Kolonnenführer prüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor dem 01.09.2015 muss nur ein Tätigkeits- Tätigkeit: merkmal erfüllt sein. - Selbständige Führung und Überwachung meh- rerer Montagekolonnen - Ausführung von normgerechten Aufmaßen und/oder Abrechnung II Geprüfter Montageleiter Hinweis: Ein Qualifikations- und die Tätig- 20,60 Qualifikation: keitsmerkmale müssen erfüllt sein. Alter- - Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montage- nativ: Bei einer Eingruppierung als Ge- leiter prüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor - Prüfung zum Gerüstbauer dem 01.09.2015 muss kein Qualifikations- Tätigkeit: und Tätigkeitsmerkmal erfüllt sein. - Selbständige Führung einer Montagekolonne - Fertigen einfacher Aufmaße IIa Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur Hinweis: Eingruppierung bis 31. Juli 2015 als 19,52 Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur oder als Platzmeister III Gerüstbauer Hinweis: Das Qualifikationsmerkmal muss er- 17,91 Qualifikation: füllt sein. Alternativ: Eingruppierung als Gerüst- - Prüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer bau-Fachmonteur vor dem 01.09.2015 IV Geprüfter Gerüstbau-Monteur Hinweis: Das Qualifikations- und das Tätig- 17,01 Qualifikation: keitsmerkmal müssen erfüllt sein. - Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur Tätigkeit: - Selbstständiger Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Auf- zügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten einschließlich der Bedienung V Gerüstbau-Werker Hinweis: Das Qualifikations- und die Tätigkeits- 16,12 Qualifikation: merkmale müssen erfüllt sein. - Sechsmonatige Tätigkeit im Gerüstbauer-Handwerk Tätigkeit: - Auf-, Um- und Abbau von einfachen Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten ein- schließlich der Bedienung - Auf-, Um- und Abbau von sonstigen Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten ein- schließlich der Bedienung unter Anleitung - Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial VI a Gerüstbau-Helfer Hinweis: Die Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt 15,22 Tätigkeit: sein. Alternativ: Lagerarbeiter nach Lohn- - Ausführung einfacher Arbeiten gruppe VII, die ausnahmsweise Tätigkeiten - Lagern, Laden und Transportieren von Gerüstmate- beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten durch- rial auf Anweisung führen. - helfende Tätigkeit bei Auf-, Um- und Abbau von Ge- rüsten unter Anleitung VI b Besondere Anforderungen: 13,95 - Gerüstbau-Helfer im ersten Monat der Be- schäftigung ab 01.02.2025 14,28 * Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 878 - jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlos- sene Ausbildung bis zum vollendeten 18. Le- bensjahr VII Lagerarbeiter 14,33 Tätigkeit: - Einsatz im Gerüstbauer-Handwerk, nicht aber im Ge- rüstbau - Transport und Lagern von Gerüst- und anderen Bau- materialien - Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial nach Einarbeitung und Ausführung von sonstigen im Ge- rüstbauer-Handwerk üblichen Lagerplatzarbeiten * Entspricht Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 879 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 12 Gerüstbauleistungen 45262100-2 Gerüstarbeiten 45262110-5 Abbau von Gerüsten 45262120-8 Errichtung von Gerüsten VOB/C - DIN 18451 Gerüstarbeiten Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 880 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Abbruch- und Abwrackleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh- mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Ar- beitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung beauftragten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro gewerbliche Beschäftigte 1 Hilfskräfte - Laden und Befördern von Materialien auf der 12,41* Tätigkeit: Arbeitsstelle - Pflegen und Instandhalten von Arbeitsmitteln ab 01.11.2024 - Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach - Reinigungs- und Aufräumarbeiten 13,46** Anweisung - Wassersaugen und -spritzen - Verpacken von Abbruchmaterial Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 881 - Helfen beim Einrichten und Räumen von ab 01.02.2025 Baustellen 14,28 *** - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Maschi- nen und Geräten 2 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker - Entkernen von Gebäuden 13,95 - Brennschneidarbeiten Tätigkeit: - Stemmarbeiten, Pressarbeiten ab 01.02.2025 - Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Bohr- und Sägearbeiten einschließlich des 14,28 *** manuell oder mit leichtem Gerät nach Anwei- Aufmaßes sung 3 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem - Tätigkeitsbeispiele der Lohngruppe 2 nach 14,30 zweiten Jahr ihrer Tätigkeit, Sprenghelfer dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Führen und Pflegen von und einfache War- Tätigkeit: tungsarbeiten bei LKW - Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten manuell oder mit leichtem Gerät nach Anwei- von kleineren Baumaschinen und Geräten sung nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Durchführung aller Sprenghilfsarbeiten au- - Hilfsarbeiten bei der Durchführung von Spreng- ßer Herstellen von Zündkreisen, Anfertigen arbeiten nach Anweisung von Schlagpatronen und zünden - Führen von Kraftfahrzeugen, für die die Führer- - Bohr- und Sägearbeiten in entkernten Ge- scheinklasse 2 (alt) bzw. CE, C1E erforderlich bäuden einschließlich des Aufmaßes ist, mit gültiger Fahrerlaubnis - Maschinisten Regelqualifikation: - Berufserfahrung nach dem zweiten Jahr der Tä- tigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik - Baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Abgeschlossene Ausbildung in einem artver- wandten Ausbildungsberuf 4 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfah- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,20 rer, Bohr-, Brenn- und Sägearbeiter, Sprengar- Reichhöhe von bis zu acht Metern und einem beiter zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 Tonnen und deren Anbaugeräte (z.B. Hyd- Tätigkeit: raulikhammer) - Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach gene- - Warten und Reparieren von Baumaschinen reller Anweisung und Geräten - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes - Führen von Kraftfahrzeugen - Abbrechen von Gebäuden, Sortieren und Regelqualifikation: Verladen - Bauwerksmechaniker nach abgeschlossener - Ausführung aller Bohr- und Sägearbeiten; Berufsausbildung spalten und pressschneiden - durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im Ab- bruchgewerbe und bei Sprengarbeiten mind. 2- jährige Tätigkeit als Sprenghelfer - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfah- rer mit gültiger Fahrerlaubnis nach CE, C1E - Schlosser und Maschinisten mit abgeschlosse- ner Berufsausbildung - Befähigungsschein für Seilsägearbeiten; Ge- prüfter Bohr- und Sägefachmann (abgeschlos- sene Lehrgänge) Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 882 5 Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch-Fachar- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,94 beiter, Abbruchmaschinenführer, Sprengbe- Reichhöhe von bis zu 20 Metern und einem rechtigte zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen Tätigkeit: - Selbständige Durchführung von Sprengun- - Selbstständige Ausführung der Facharbeiten gen des Abbruchgewerbes sowie Sprengarbeiten - Vorarbeiter nach Anleitung oder Einweisung - Platzmeister - Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitneh- - Leitung einfacher Abbruchbaustellen mern unter eigener Mitarbeit - Selbstständiges Ausführen aller Bohr- und Sägearbeiten; spalten und pressschneiden Regelqualifikation: - Bauwerksmechaniker mit 3-jähriger Berufserfah- rung und Ernennung zum Vorarbeiter - durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im Ab- bruch und Betontrenntechnik - Befähigungsnachweis zur Führung von Ab- bruch-Spezialmaschinen bis einschließlich 40 Tonnen - Befähigungsschein nach § 20 SprengstoffG - All- gemeine Sprengarbeiten 6 Spezial-Abbruchmaschinenführer, Qualifizier- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 16,71 ter Abbruchvorarbeiter Reichhöhe von über 20 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 40 Ton- Tätigkeit: nen - Selbständige Ausführung schwieriger Fachar- - Leitung von Abbruchbaustellen beiten des Abbruchgewerbes - Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: - durch langjährige Berufserfahrung erworbene erweiterte Kenntnisse der Tätigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik - Befähigungsnachweis zur Führung von Ab- bruch-Spezialmaschinen ab 40 Tonnen - Grundkenntnisse der Baukonstruktion 7 Abbruchstellenleiter, qualifizierte Sprengbe- - Durchführen von Abbruchaufträgen schwie- 17,00 rechtigte, qualifizierte Spezial-Abbruchmaschi- rigster Art (einschließlich Entsorgungsüber- nenführer wachung) sowie Leitung der Absperrungs- und Sicherheitsmaßnahmen Tätigkeit: - Anleitung und Koordinierung von Nachunter- - Selbständige Ausführung besonders schwieriger nehmern Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach we- - Erstellen von Aufmaßen nigstens fünfjähriger Berufserfahrung - Führen einer Spezial-Abbruchmaschine (Su- - Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern nach per-Longfront, Seilbagger) Ernennung - Selbständiges Aufstellen von Sprengplänen und Durchführen von Sprengungen Regelqualifikation: - Befähigungsschein nach § 20 SprengstoffG - All- gemeine Sprengarbeiten sowie Aufbaulehr- gänge - Befähigungsnachweis zum Führen von Spezial- Abbruchmaschinen - Spezialkenntnisse im Abbruchgewerbe (u.a. sta- tische Grundkenntnisse, Aufmaßerstellung) technische Angestellte T1 Angestellte, die vorwiegend schematische Tätig- 12,41* keiten oder einfache technische Tätigkeiten ausü- ben ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28 *** Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 883 T2 Angestellte, mit einfacher vorwiegend schemati- Berufsausbildung an einer einschlägigen Tech- 12,41* scher oder anderer einfacher technischer Tätigkeit, nikerschule für die eine Berufsausbildung erforderlich ist ab 01.11.2024 13,46** Bsp.: ab 01.02.2025 Erstellen von einfachen Kalkulationen, stati- 14,28 *** schen Berechnungen und einfachen Massen- berechnungen auf Anweisung ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG 13,11 ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28 *** ab dem 5 Berufs- jahr i.d. EG 15,00 T3 Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Ausbildung an einer einschlägigen Techniker- ab dem 1. Berufs- Anleitung zu erledigen sind und erweiterte Fach- schule mit Abschlussprüfung. jahr i.d. EG kenntnisse erfordern. 15,00 Bsp.: ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG 16,11 Anfertigen von einfachen statischen Berech- nungen, Aufstellen von schwierigen Massenbe- ab dem 5. Berufs- rechnungen, Überwachen von einfachen Ar- jahr i.d. EG beitsstellen unter Aufsicht erfahrener Techni- 17,83 ker. Erstellen von Entsorgungskonzepten. ab dem 7 Berufs- jahr i.d. EG 18,36 T4 Angestellte, die schwierige, gründliche Fachkennt- Abgeschlossenes Studium an einer Fachhoch- ab dem 1. Berufs- nisse erfordernde Aufgaben nach allgemeiner An- schule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) o- jahr i.d. EG weisung selbständig ausführen. der als Master oder ein abgeschlossenes Stu- 20,28 dium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jäh- rige einschlägige Berufserfahrung. ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG 22,25 ab dem 5. Berufs- Bsp.: jahr i.d. EG 24,15 Angestellte, die nach besonderer Einführung statische Berechnungen, Eingabepläne, Ar- beitspläne, Massenberechnungen und schwie- rige Berechnungen vornehmen. T5 Angestellte, die unter eigener Verantwortung selb- Abgeschlossenes Studium an einer Fachhoch- 25,63 ständig Aufgaben ausführen, die besondere Fach- schule (Bereich Technik) als Dipl.-Ing. (FH) o- kenntnisse erfordern, wie sie durch langjährige Er- der als Master oder ein abgeschlossenes Stu- fahrungen erworben werden. dium (Bereich Technik) als Bachelor und 2-jäh- rige einschlägige Berufserfahrung. Bsp.: Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 884 Selbständiges Leiten von Arbeitsstellen, Auf- stellen von schwierigen Kalkulationen und sta- tischen Berechnungen, selbständiges Verhan- deln mit Auftraggebern und Behörden. kaufmännische Beschäftigte K1 Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene zweijährige kaufmännische ab dem 1. Berufs- Ausbildung oder abgeschlossene zweijährige jahr i.d. EG Ausbildung an einer anerkannten höheren Han- 12,41* delsschule oder abgeschlossene zweijährige Ausbildung an einer anerkannten Handels- ab 01.11.2024 schule oder Wirtschaftsschule oder dreijährige 13,46** kaufmännische Tätigkeit, auf die in einer aner- kannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule ab 01.02.2025 verbrachte Zeit angerechnet wird 14,28 *** ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG Bsp.: 12,35 ab 01.11.2024 Aufnehmen von Diktaten, auch über Diktierge- 13,46** räte und einwandfreies schriftliches Wiederge- ben; einfache Registraturarbeiten; Ausfertigen ab 01.02.2025 von Bestellungen, Mahnbriefen, Rechnungen. 14,28 *** K2 Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbei- Abgeschlossene kaufmännische Lehre und ab dem 1. Berufs- ten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Voll- jahr i.d. EG endung des 18. Lebensjahres oder Berufsaus- 14,63 bildung nach K 1 und dreijährige kaufmänni- sche Tätigkeit. ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG 15,19 ab dem 5. Berufs- Bsp.: jahr i.d. EG 15,80 Aufnehmen von Diktaten von schwierigen Tex- ten, auch über Diktiergeräte und form­ und stil- gerechtes Wiedergeben; Durchführen von ein- fachen Buchhaltungs- und Lohn­abrechnungs- arbeiten; Bedienen von PC's; Erledigen der Formalitäten bei Einstellun­gen und Entlassun- gen sowie Verwalten von Arbeitspapieren. K3 Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwie- Abgeschlossene kaufmännische Lehre und ab dem 1. Berufs- rige Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Voll- jahr i.d. EG endung des 18. Lebensjahres oder Berufsaus- 17,81 bildung nach K 1 und dreijährige kaufmänni- sche Tätigkeit. ab dem 3. Berufs- jahr i.d. EG 19,02 ab dem 5. Berufs- Bsp.: jahr i.d. EG 21,10 Form- und stilgerechtes Abfassen von Briefen; Durchführen von schwierigen Buchhaltungsar- beiten; selbständiges Durchführen aller lohn- und gehaltsbuchhalterischen Arbeiten; selb- ständiges Führen und Abwickeln von Konten einschließlich Korrespondenz und Mahnwesen. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 885 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 13 Abbruch- und Abwrackleistungen 45111100-9 Abbrucharbeiten 45111200-0 Baureifmachung und Abräumung 45111210-3 Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten 45111211-0 Sprengarbeiten 45111212-7 Enttrümmerungsarbeiten 45111213-4 Abräumungsarbeiten 45111214-1 Abräumen nach Sprengungen 45111300-1 Abbauarbeiten 45111310-4 Abbauarbeiten für Militäranlagen 45111320-7 Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen 50243000-0 Abwracken von Schiffen 90650000-8 Asbestbeseitigung VOB/C - DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 886 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer- klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Steinbildhauer, Bildhauer 21,97 2 Vorarbeiter 20,46 Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 887 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 3 Steinmetzen und Schrifthauer, Versetzer, Fräser, so- 18,61 weit sie aus dem Steinmetzberuf kommen 4 Steinschleifer 16,75 5 Steinmetzgeselle im ersten Jahr der Tätigkeit 16,75 6 Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen Berufen 15,30 kommen 7 Steinmetzhelfer nach 12 Monaten Beschäftigung im Stein- 14,58 metzhandwerk Steinmetzhelfer in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung 13,23 7 im Steinmetzhandwerk ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 14,28** ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 888 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 14 Steinmetz- und Steinbildhauerleistungen 45262511-6 Steinmetzarbeiten 92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern VOB/C - DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten VOB/C - DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 889 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer- klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in forderungen und Euro nicht abschlie- ßende Beispiele T 1/ T 1: Technische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer 12,41* K1 Tätigkeit auch eine einfache zeichnerische oder eine andere einfache technische Tätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung er- ab 01.11.2024 forderlich ist. 13,46** Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 890 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in forderungen und Euro nicht abschlie- ßende Beispiele K1: Kaufmännische Angestellte, die neben vorwiegend schemati- ab 01.02.2025 scher Tätigkeit auch eine einfache Bürotätigkeit ausüben, für die 14,28*** keine besondere Ausbildung erforderlich ist. Ab 3. Jahr 12,69 ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Ab 5. Jahr 13,87 ab 01.02.2025 14,28*** T 2/ T 2: Technische Angestellte, die die Tätigkeit eines Bauzeichners 13,09 K 2/ oder eines technischen Zeichners nach genauer Anweisung ausü- DV 2 ben. Beispiele: Zeichnen von Bauplänen (auch CAD), Ermitteln von ab 01.11.2024 Massen/Mengen für einfache Bauteile, Beschaffung und Zusammen- 13,46** stellung erforderlicher Unterlagen. ab 01.02.2025 K 2: Kaufmännische Angestellte, die eine einfache Bürotätigkeit 14,28*** nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Telekommunikation, Aufnahme einfacher Diktate und Wiedergabe, Textverarbeitung und DV-Kenntnisse, einfache Buchhaltungsarbeiten, Registraturarbeiten. Üblicher Ausbildungsweg: Kaufmännische Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung. DV 2: Angestellte, die Daten nach Vorgabe eingeben, einfache Pro- gramme bedienen und EDV-Arbeitsplätze einrichten. Beispiele: Da- teneingabe, Programmeinstellung, Datensicherung. Üblicher Ausbil- dungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf. Ab 3. Jahr 13,87 ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Ab 5. Jahr 14,85 T 3/ T 3: Technische Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach 16,21 K 3/ Anleitung zu erledigen sind und weitere Fachkenntnisse erfordern. DV 3 Beispiele: Zeichnen von Plänen, Aufstellen von Massen, Mengenbe- rechnungen und Abrechnungen, Überwachen von einfachen Bauaus- führungen, Bearbeiten von einfachen Entwürfen und Konstruktionen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer an- erkannten Technikerschule oder abgelegte Meisterprüfung oder ab- geschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis. K 3: Kaufmännische Angestellte, die nach Anleitung schwierige Aufgaben erledigen. Beispiele: Aufnahme von Diktaten, form- und stilgerechte Wiedergabe (DV), einfache (auch fremdsprachliche) Kor- respondenz, Buchhaltungsarbeiten, Gehaltsabrechnungsarbeiten mit Erledigung der üblichen Formalitäten bei Einstellungen und Entlas- sungen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 2. Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 891 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in forderungen und Euro nicht abschlie- ßende Beispiele DV 3: Angestellte, die nach Anleitung einfache Installationen von Hard- und Software vornehmen, Datensicherungen und einfache Systeme pflegen, leichte Programmierungen unter Anleitung durch- führen. Beispiele: einfache Systemanpassungen, Schnittstellen pro- grammieren, bedienen und arbeiten mit Programmen. Üblicher Aus- bildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsbe- ruf mit mindestens zweijähriger Praxis. Ab 3. Jahr 17,19 Ab 5. Jahr 18,55 T 4/ T 4: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die gründ- 19,14 IA 1/ liche Fachkenntnisse erfordernde schwierige Aufgaben nach allge- DV 4 meiner Anleitung selbständig ausführen. Beispiele: Entwurfsarbeiten, Ausführungs- und Detailbearbeitung, Entwerfen und Konstruieren, Berechnungen, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Behörden und Fachingenieuren, Mitarbeit bei größeren Bauleitungen unter einem übergeordneten Bauleiter, Vermessungsarbeiten, Mitarbeit im wis- senschaftlichen Bereich. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Fach- hochschule, Ingenieurakademie, einer Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung. DV 4: Programmierer, Informatiker, Ingenieure, die schwierige Hard- und Software installieren, einfache Netzwerke einrichten und pflegen, Datenbanken verwalten, Datensicherungssysteme einrich- ten und schwierige Programmierungen nach allgemeiner Anleitung selbständig durchführen. Beispiele: Planung von Systemen und Pro- grammen und deren Realisierung, Mitarbeit bei größeren Objekten unter einem übergeordneten Leiter, Vorverhandlungen mit Auftrag- gebern, Lieferanten. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Akademie, Fachhoch- schule, Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entspre- chender Berufserfahrung. Im 2. Jahr 19,53 Ab 3. Jahr 21,10 Ab 5. Jahr 22,46 K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anleitung 19,14 schwierige Arbeiten selbständig erledigen. Beispiele: Sekretariats- aufgaben, schwierige fremdsprachliche Korrespondenz, Buchhal- tungsarbeiten, Kontenführung mit Korrespondenz und Mahnwesen (DV), Gehaltsbuchhaltung oder deren Überwachung, Rechnungswe- sen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 3 mit Fortbildung oder ent- sprechender Berufserfahrung. Ab 3. Jahr 20,70 Ab 5. Jahr 22,07 T5/ T 5: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die selb- 24,81 IA2/D ständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse oder Er- V5 fahrungen erfordern. Beispiele: Leiten und/oder Abrechnen von Bau- ausführungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung komplexer Pro- jekte, Verhandeln mit Auftraggebern, Behörden, Objektplanern und Fachingenieuren, Aufstellen von Kostenvoranschlägen, Kalkulatio- nen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe T 4/IA 1 DV 5: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die schwierige In- stallationen durchführen, umfangreiche Systeme selbständig einrich- Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 892 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere An- Entgelt in forderungen und Euro nicht abschlie- ßende Beispiele ten und überwachen, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrun- gen erfordern. Beispiele: Ausführung komplexer Systeme, Verhand- lungen mit Auftraggebern und Lieferanten, Kalkulationen, wissen- schaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe DV 4. Ab 3. Jahr 25,98 Ab 5. Jahr 27,35 K5 Kaufmännische Angestellte, die aufgrund umfangreicher Fachkennt- 22,66 nisse oder langjähriger Erfahrungen ein schwieriges Aufgabengebiet selbständig bearbeiten. Beispiele: Bilanzierung, internes Controlling, Leiten einer Abteilung oder eines Büros. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 4, jedoch mit umfangreicher Berufserfahrung Ab 3. Jahr 24,22 Ab 5. Jahr 25,59 T 6/ T 6/IA 3: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die 29,30 IA 3/ bei der Ausübung der in Gruppe T 5/IA 2 beschriebenen Tätigkeiten DV 6 eine besondere Verantwortung tragen. DV 6: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die bei der Aus- übung der in der Gruppe DV 5 beschriebenen Tätigkeiten eine be- sondere Verantwortung tragen. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024 ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 893 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros 71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros 71210000-3 Beratungsdienste von Architekten 71220000-6 Architekturentwurf 71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 71222100-1 Kartierung städtischer Gebiete 71222200-2 Kartierung ländlicher Gebiete 71223000-7 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten 71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 71242000-6 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung 71243000-3 Planentwürfe (Systeme und Integration) 71245000-7 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen 71248000-8 Projektaufsicht und Dokumentation 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros 71318000-0 Beratungsdienste von Ingenieurbüros 90711000-4 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711100-5 Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711200-6 Umweltnormen in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen 90711400-8 Bereichen als dem Bausektor 90711500-9 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90712000-1 Umweltplanung 90712100-2 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung 90712200-3 Planung einer Waldschutzstrategie 90712300-4 Planung einer Meeresschutzstrategie 90712400-5 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen 90712500-6 Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen 90714000-5 Umweltaudit 90714100-6 Umweltinformationssysteme 90714200-7 Umweltaudits in Unternehmen 90714300-8 Branchenspezifische Umweltaudits 90714400-9 Tätigkeitsspezifische Umweltaudits 90714500-0 Kontrolle der Umweltqualität 90714600-1 Kontrolle der Umweltsicherheit Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 894 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Bankgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Der Mehrarbeitszu- schlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche hinausgeht, und für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr) geleistet wird, auf 50 %. Individu- elle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeit- modelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Tätigkeiten, die Vorkenntnisse - Küchenhilfen 14,28 nicht erfordern Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 895 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder - Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit im Zahlungs-, 14,79 Fertigkeiten erfordern, wie sie in Überweisungs- und Abrechnungsverkehr in der Beleg- der Regel durch eine kurze Einar- aufbereitung in Registraturen, Expeditionen und Materi- beitung erworben werden alverwaltungen in Fachabteilungen (Sortierarbeiten) im Kantinenbereich (z.B. Anrichten) – Boten - Pförtner - Wächter 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/o- - Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in Kontokorrent- und Spa- 15,53 der Fertigkeiten erfordern, wie sie rabteilungen in der Regel durch eine Zweckaus- - Geldzähler bildung oder eine längere Einarbei- - Geldboten mit Inkassovollmacht tung erworben werden - Arbeitnehmer für EDV-Hilfsmaschinen, Mikrofilm, Ad- ressiermaschinen und Archivverfilmung - Datentypist/Codierer - Phonotypist - Fernschreiber - Telefonist - Registratoren - Expedienten - Materiallageristen - Hausmeister - Kraftfahrer - Arbeitnehmer an umfangreichen technischen Sicher- heitseinrichtungen - Empfangspersonal - Büfett- und Bedienungspersonal mit erhöhten Anforde- rungen - Beiköche 4 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/o- - Kontoführer/Disponenten 16,19 der Fertigkeiten erfordern, wie sie - Schalterangestellte mit Bedienungstätigkeit in der Regel durch eine abge- - Kassierer an Meinen Kassen mit einfachem Kassenver- schlossene Berufsausbildung oder kehr durch eine um entsprechende Be- - Sachbearbeiter in der. Belegaufbereitung, im Zahlungs-, rufserfahrung ergänzte Zweckaus- Überweisungs- und Abrechnungsverkehr bildung oder längere Einarbeitung - Arbeitnehmer in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und erworben werden Stabsabteilungen (z. B. Personal-, Organisations-, Rechtsabteilung, Rechnungswesen) - Arbeitnehmer in der EDV-Arbeitsnachbereitung mit Kon- trolltätigkeit - Operator-Assistenten - Band- und Magnetplattenverwalter - Datentypist/Codierer mit schwierigen Arbeiten und/oder Prüfarbeiten - Stenotypist - Phonotypist mit erhöhten Anforderungen - Fernschreiber mit erhöhten Anforderungen - Telefonist mit erhöhten Anforderungen - Materialverwalter - Handwerker/Facharbeiter - Hausmeister mit erhöhten Anforderungen - Kraftfahrer mit erhöhten Anforderungen - Beiköche mit erhöhten Anforderungen 5 Tätigkeiten, die gründliche oder - Kontoführer/Disponenten mit schwierigeren Arbeiten o- 16,85 vielseitige Kenntnisse erfordern, der mit beratender Tätigkeit wie sie in der Regel auf dem in - Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit Gruppe 4 angegebenen Wege - er- - Kassierer gänzt durch weitere Berufserfah- - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der Be- rung, Berufsfortbildung oder die legaufbereitung, im Zahlungs-, Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 896 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro Aneignung zusätzlicher Kennt- - Überweisungs- und Abrechnungsverkehr sowie in der nisse im jeweiligen Sachgebiet - Datenerfassung erworben werden - Sachbearbeiter mit einfacheren Tätigkeiten in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und - Stabsabteilungen - Sachbearbeiter mit einfachen Tätigkeiten in der EDV-Ar- beitsvorbereitung - Arbeitnehmer in der EDV-Nachbereitung mit erhöhten Anforderungen (z. B. Abstimmungstätigkeit) - Peripherie-Operators - Datenarchivare - Stenotypist mit erhöhten Anforderungen - Fremdsprachen-Stenotypist - Fernschreiber mit besonderen Anforderungen - Sekretär - Leiter von Registraturen, Expeditionen und Materialver- waltungen - Handwerker/Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten - Leiter gewerblicher Arbeitsgruppen (auch Hausmeister) - Botenmeister - Köche 6 Tätigkeiten, die vertiefte gründliche - Schalterangestellte/Kontoführer/Disponenten mit ab- 18,71 und/oder vielseitige Kenntnisse vo- schließender Beratung für bestimmte Sparten wie pro- raussetzen und deren Ausführung grammierte Kredite bzw. Dienstleistungen in begrenztem Umfang eigene Ent- - Kassierer mit erhöhten Anforderungen scheidungen erfordern - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-, Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der Da- tenerfassung - Sachbearbeiter in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen - Sachbearbeiter in der EDV-Arbeitsvorbereitung - Leiter der EDV-Nachbereitung - Konsol-Operators - Datenarchivare mit erhöhten Anforderungen - Fremdsprachen-Stenotypistinnen mit erhöhten Anforde- rungen - Sekretär mit erhöhten Anforderungen - Leiter von Schreibdiensten - Leiter größerer Registraturen, Expeditionen, Material- verwaltungen, FS-Stellen und gewerblicher Arbeitsgrup- pen - Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige techni- sche Anlagen - Erste Köche - Küchenleiter 7 Tätigkeiten, die umfassende - Kundenberater 21,21 Kenntnisse voraussetzen und de- - Leiter von Zahlstellen ren Ausführung überwiegend ei- - Kassierer mit bes. Anforderungen (wie Gelddisposition gene Entscheidungen und ein ent- für angeschlossene Stellen, Fremdsprachen) sprechendes Maß an Verantwor- - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-, tung erfordern Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der Da- tenerfassung in großen Stellen - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und - Stabsabteilungen sowie in Außenstellen - Hauptamtliche Ausbilder - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der EDV- Arbeitsvorbereitung - Erste Operators Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 897 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro - Konsol-Operators mit erhöhten Anforderungen - Schichtleiter - Programmierer-Assistent - EDV-Organisations-Assistent - Sekretär in besonderer Vertrauensstellung - Leiter großer Schreibdienste - Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige techni- sche Anlagen in Großbetrieben - Küchenleiter in Großbetrieben - Wirtschaftsleiter 8 Tätigkeiten, die besondere Anfor- - Kundenberater mit erhöhten Anforderungen (z. B. Spe- 24,46 derungen an das fachliche Können zialberatung im Individualgeschäft) stellen und/oder mit erhöhter Ver- - Leiter kleinerer Geschäfts-/Zweigstellen antwortung verbunden sind - Hauptkassierer (in größeren Stellen) - Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in Kre- dit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen sowie in Außenstellen - Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger Prüfungstätig- keit - Hauptamtliche Ausbilder mit erhöhten Anforderungen (z. B. in der Fort- und Weiterbildung) - Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in der EDV-Arbeitsvorbereitung (z. B. Steuerung von komple- xen Systemen) - Programmierer - EDV-Organisatoren - Schichtleiter mit erhöhten Anforderungen - Sekretärinnen der Geschäftsleitung großer Banken - Wirtschaftsleiter in Großbetrieben 9 Tätigkeiten, die sich durch Schwie- - Kundenberater mit besonderen Anforderungen 28,03 rigkeit und/oder Verantwortung of- - Geschäfts-/Zweigstellenleiter fenbar über Gruppe 8 hinaushe- - Schichtleiter mit besonderen Anforderungen ben. Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 898 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 16 Bankleistungen 66110000-4 Bankdienstleistungen 66112000-8 Einlagengeschäft 66113000-5 Kreditgewährung 66115000-9 Internationaler Zahlungstransfer 66180000-5 Währungsumtausch Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 899 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach- unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah- len sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % in den EG 1 bis 9b und 15 % in den EG 9c bis 15 an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichti- gen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung 3.1.1 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale • EG 1: einfachste Tätigkeiten Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel – Essens- und Getränkeausgeber, – Garderobenpersonal, Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 900 – Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich, – Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks, – Wärter von Bedürfnisanstalten, – Servierer, – Hausarbeiter, – Hausgehilfen, – Boten (ohne Aufsichtsfunktion). • EG 2 bis 9a: handwerkliche Tätigkeiten o EG 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb der- jenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.) o EG 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. o EG 4  Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.  Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkei- ten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 er- fordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.) o EG 5 Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Aus- bildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. o EG 6 Beschäftigte der EG 5, die hochwertige Arbeiten verrichten (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Be- schäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was übli- cherweise von Beschäftigten der EG 5 verlangt werden kann.) o EG 7 Beschäftigte der EG 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten (Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.) o EG 8 Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag ab- schließend aufgeführt sind. o EG 9a Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag ab- schließend aufgeführt sind. • EG 2 bis 12 Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst Buchhaltereidienst bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind. o EG 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb der- jenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.) Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 901 o EG 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. o EG 4  Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder nähe- res kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)  Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfor- dern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen o- der das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hin- ausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.) o EG 5  Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.  Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder nähe- res kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) o EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fach- kenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit viel- seitige Fachkenntnisse erfordert (Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielsei- tiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.) o EG 7 Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 8 Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 9a Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert (Selbststän- dige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geisti- gen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 9b  Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätig- keit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.  Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den EG 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielsei- tigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.) o EG 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 9b heraushebt, dass sie beson- ders verantwortungsvoll ist. o EG 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 902 o EG 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt. o EG 12 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwor- tung erheblich aus der EG 11 heraushebt. • EG 13 bis 15 o EG 13  Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und ent- sprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.  Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. o EG 14  Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel – durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder – durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt.  Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.  Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte min- destens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. o EG 15  Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich – durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie – erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt.  Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit we- gen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.  Beschäftigte mit der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 3.1.2 Spezielle Tätigkeitsmerkmale a) Bezügerechner • EG 5 Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Kranken- bezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmänni- sches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) • EG 6 o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind. o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen. • EG 7 o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwech- sel selbstständig zu führen ist. o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 903 Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit zusam- menhängenden Schriftwechsel selbstständig führen. • EG 9a o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Entgelte einschließlich der Kran- kenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammen- hängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversiche- rung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Be- schäftigte die Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bear- beiten hat.) o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für die Errechnung und Zahl- barmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Kran- kenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sons- tigen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Fest- stellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kontrollen zur maschinellen Berech- nung verantwortlich vorzunehmen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Besoldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzuset- zen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) o Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. • EG 9b Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 9a Fall- gruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. b) Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik Nach Ziffer 3.1.2 b) sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu die- sen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwen- dungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt wer- den. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qua- litätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäf- tigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. Nicht unter Ziffer 3.1.2 b) fal- len Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmen- bedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations- technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen. • EG 6 o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformati- kerinnen und -Informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Sys- temintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -Informatiker, IT-System- Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tä- tigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. o Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 904 gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Ge- biet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden • EG 7 Beschäftigte der EG 6, die ohne Anleitung tätig sind. • EG 8 Beschäftigte der EG 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum er- fordert. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. • EG 9b Beschäftigte der EG 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert (Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der EG 9a geforderten Fachkenntnissen eine Stei- gerung der Tiefe und der Breite nach. • EG 10 o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fach- richtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die auf- grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. o Beschäftigte der EG 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht. • EG 11 o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch beson- dere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung vo- raussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.) o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachli- che Weisungsbefugnis beinhalten.) • EG 12 o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezi- alaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und de- nen mindestens  zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 oder  drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. • EG 13 o Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und de- nen mindestens  zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 12 oder  drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. c) Ingenieurinnen und Ingenieure Ingenieure sind Beschäftigte, die einen erfolgreichen Abschluss eines technisch-ingenieurwissen- schaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen ein- Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 905 schließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/-architektur oder Landschaftsge- staltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgrup- pen 2 der Ziffer 3.1.1 Punkt 4 (EG 13 bis 15) finden auch auf Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwen- dung; Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen bleibt unberührt. • EG 10 Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwerti- ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 11 o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch beson- dere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. • EG 12 o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tä- tigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraus- hebt. o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tä- tigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische o- der Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. • EG 13 Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt. d) Meister Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. • EG 8 Meister mit entsprechender Tätigkeit. • EG 9a o Beschäftigte der EG 8, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter be- schäftigt sind, oder die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind. o Gärtnermeister der EG 8, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Gärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden, oder deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 8 heraushebt, dass sie in einem beson- ders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit aus- zuüben ist. • EG 9b o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der EG 9a Fallgruppe 1 heraushebt. o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der EG 9a Fallgruppe 2 heraushebt. • EG 9c Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichbarer Tätigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten ist. e) Techniker Staatlich geprüfte Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese Berufs- bezeichnung führen. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 906 • EG 8 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die auf- grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, die selbstständig tätig sind. • EG 9b Beschäftigte der EG 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen. f) Vorlesekräfte für Blinde • EG 5 Vorlesekräfte für Blinde. • EG 6 Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit. 3.1.3 besondere Tätigkeitsmerkmale a) Laboranten Den Laboranten mit Abschlussprüfung werden milchwirtschaftliche Laboranten mit verwaltungsei- gener Abschlussprüfung gleichgestellt, wenn die nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor- gesehene Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt. • EG 3 Beschäftigte ohne Abschlussprüfung in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten. • EG 5 o Laborantinnen und Laboranten mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit. o Beschäftigte der EG 3, die sich durch schwierigere Tätigkeiten aus der EG 3 heraushe- ben. • EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1; deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass sie besondere Leistungen erfordert. • EG 8 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 heraushebt, dass sie selbstständige Leistungen erfordert. b) Beschäftigte in Magazinen und Lagern • EG 3 Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -Vorsteher. • EG 5 o Beschäftigte der EG 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung. o Beschäftigte der EG 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern. • EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen La- gern. c) Technische Assistentinnen und Assistenten sowie Chemotechnikerinnen und –Techniker • EG 6 Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten, lebensmittel- technische Assistenten) und staatlich geprüfte Chemotechniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- sprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 8 Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, die zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrich- ten. • EG 9b o Beschäftigte der EG 6, die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für technische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt sind. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 907 o Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern. • EG 10 Beschäftigte der EG 9b Fallgruppe 1, deren Tätigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. 3.2 Entgeltübersicht EG ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Grundentgelt 13,94 Ab dem 3. Jahr in der Tätigkeit 14,14 Ab dem 10. Jahr in der Tätigkeit 14,61 2 Grundentgelt 15,28 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 16,77 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 18,13 3 Grundentgelt 16,35 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 17,86 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,04 4 Grundentgelt 16,58 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 18,66 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,84 5 Grundentgelt 17,33 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,20 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 20,74 6 Grundentgelt 18,00 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,96 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 21,54 7 Grundentgelt 18,31 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 20,55 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 22,18 8 Grundentgelt 19,42 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 21,47 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 23,21 9a Grundentgelt 20,41 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 22,90 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 26,25 9b Grundentgelt 21,11 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 23,49 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 27,82 9c Grundentgelt 22,41 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 25,68 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 29,48 10 Grundentgelt 23,05 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 26,79 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 31,36 11 Grundentgelt 23,86 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 28,20 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 33,60 12 Grundentgelt 24,68 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 29,95 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 36,80 13 Grundentgelt 27,39 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 31,91 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 37,59 14 Grundentgelt 29,61 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 34,06 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 39,97 15 Grundentgelt 32,57 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 37,07 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 43,65 Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 908 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft 90400000-1 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 90420000-7 Abwasserbehandlung 90430000-0 Abwasserbeseitigung 90440000-3 Reinigung von Klärgruben 90450000-6 Reinigung von Faulbecken 90460000-9 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 90470000-2 Reinigung von Abwasserkanälen 90480000-5 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen 90481000-2 Betrieb einer Kläranlage 90510000-5 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 90511000-2 Abholung von Siedlungsabfällen 90511100-3 Einsammeln von kommunalem Müll 90511200-4 Einsammeln von Hausmüll 90511300-5 Müllsammlung 90511400-6 Altpapiersammlung 90512000-9 Transport von Haushaltsabfällen 90513000-6 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 90513100-7 Hausmüllbeseitigung 90513200-8 Beseitigung von kommunalem Müll 90513300-9 Verbrennung von Siedlungsabfällen 90514000-3 Recycling von Siedlungsabfällen 90522200-4 Beseitigung von verseuchtem Boden 90524000-6 Dienstleistungen für medizinische Abfälle 90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen 90524200-8 Beseitigung von Krankenhausabfällen 90524300-9 Beseitigung von biologischen Abfällen 90524400-0 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen 90530000-1 Betrieb einer Mülldeponie 90531000-8 Verwaltung von Deponien 90533000-2 Verwaltung von Müllhalden Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand September 2024. Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 909 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Einzelhandels- dienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaig weitere Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % und für Mehrarbeit ab der 5. Mehrarbeitsstunde in der Woche ein Zuschlag i.H.v. 50 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Angestellte ohne abgeschlossene einschlä- 12,41* gige Berufsausbildung erhalten. ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 910 2 Angestellte mit abgeschlossener einschlägi- Verkäufer, Kassierer (auch im SB-Bereich), 12,41* ger Berufsausbildung und Angestellte nach Telefonisten, Steno- und Phonotypist. An- Gehaltsgruppe 1 ab 4. Tätigkeitsjahr. Der ab- gestellte mit einfacher Tätigkeit in Verwal- ab 01.11.2024 geschlossenen einschlägigen Berufsausbil- tung, Warenannahme, Lager, Versand, 13,46** dung ist gleichgestellt bei Steno-und Phono- Reisebüro, Dekoration (Gestalter/in für vi- typisten die Vorbildung auf einer Vollhandels- suelles Marketing). Kontrolleure bei Waren- ab 01.02.2025 schule von 2 Jahren nebst 1-jähriger prakti- ausgabe (Packtischen). 14,28*** scher Tätigkeit oder die mittlere Reife und Vorbildung auf einer Vollhandelsschule von einem Jahr nebst 1/2-jähriger praktischer Tä- tigkeit. 5. Berufsjahr 13,77 ab 01.02.2025 14,28*** 6. Berufsjahr 14,81 7. Berufsjahr 17,43 3 Angestellte mit Tätigkeiten, in denen sich Erste Kräfte (z.B. Erstverkäufer und Lager- 14,37 Fachkenntnisse und Verantwortung deutlich erste, auch mit Einkaufsbefugnis) im Ver- über Gruppe 2 hinausheben, soweit ihnen kauf, in Dekoration (Gestalter für visuelles diese Tätigkeit selbstständig übertragen Marketing), in Verwaltung, Warenannahme, wurde. Versand, Reisebüro. Kassierer (auch im SB-Bereich) mit gehobener Tätigkeit. Tele- fonisten an Großanlagen mit mehr als 3 Amtsanschlüssen bzw. mit qualifizierter Ne- bentätigkeit. Diese Tätigkeitsbeispiele sind keine abschließende Aufzählung. 3./4. Tätigkeitsjahr 15,29 5./6. Tätigkeitsjahr 16,28 ab 7. Tätigkeitsjahr 19,38 4 Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit im Substituten, Disponenten, Sortimentskon- Rahmen allgemeiner Anweisungen und mit trolleure, Etagenaufsichten, Kassenauf- Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. sichten, Hauptkassierer, Direktricen, Haus- meister, Maschinenmeister, Elektromeister, Verkaufsstellenverwalter (vergleichbar mit der Tätigkeit von Substituten). ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 16,88 schließlich Auszubildenden. nach 2-jähriger Tätigkeit 17,86 nach 4-jähriger Tätigkeit 19,44 mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 18,31 schließlich Auszubildenden nach 2-jähriger Tätigkeit 18,81 nach 4-jähriger Tätigkeit 20,35 mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 19,54 Auszubildenden nach 2-jähriger Tätigkeit 20,55 nach 4-jähriger Tätigkeit 22,49 5 Angestellte in leitender Stellung mit Anwei- Abteilungsleiter, Einkäufer, Oberaufsichten 19,05 sungsbefugnissen und mit entsprechender (Hausaufsichten), Büroleiter (Bürochef), Fi- Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. lialrevisoren, Hausinspektoren, Leiter von technischen Abteilungen (technische Lei- ter) Leiter von Warenannahmeabteilungen, Leiter der Versandabteilung, Leiter der De- korationsabteilung (Chefdekorateur), Aus- bildungsleiter, Reisebüroleiter, Verkaufs- stellenleiter, Atelierleiter. Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 911 ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten festangestellten Vollbeschäftigten ein- schließlich Auszubildenden. 4.-6. Tätigkeitsjahr 20,59 nach 6. Tätigkeitsjahr 21,75 mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten ein- 20,98 schließlich Auszubildenden 4.-6. Tätigkeitsjahr 22,14 nach 6. Tätigkeitsjahr 24,95 mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 22,65 Auszubildenden 4.-6. Tätigkeitsjahr 24,75 nach 6. Tätigkeitsjahr 29,05 6 Arbeiter mit Tätigkeiten, die ohne handwerkli- Auszeichner, Abfüller, Abpacker, Abwieger, 13,75 che Vor- und Ausbildung ausgeführt werden, Raumpfleger, Küchenhilfen, Boten, Fahr- die aber stuhlführer, Fotolaboranten, Hilfen in Im- ab 01.02.2025 a) gewisse Fertigkeiten, besondere Ge- bissecken, Milchbars usw. 14,28*** schicklichkeit, Übung oder Erfahrung er- fordern. b) in der Regel schwerere oder verantwortli- Beifahrer, Büfettkraft, Fahrstuhlführer, die 14,74 chere Arbeiten erfordern. be- und entladen, Lagerarbeiter, Packer, Pförtner, Spülhilfen c) in der Regel schwerere oder verantwortli- Hubstapelfahrer, Kraftfahrer, Personal- 18,30 chere Arbeiten erfordern. pförtner. 7 Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbil- a) Änderungsschneider in der Damen- 14,02 dung, die im erlernten Beruf beschäftigt sind und Herrenoberbekleidung, die über- oder ohne Abschlussprüfung mit mindestens wiegend mit leichten Änderungsarbei- ab 01.02.2025 3-jähriger Tätigkeit im Beruf. ten beschäftigt sind. Gardinennäher, 14,28*** Näher, Pelznäher, Putzmacher b) Fotolaboranten 15,21 c) Gardinenzuschneider im Atelier, Kö- 16,43 che mit bis zu 4-jähriger einschlägiger praktischer Tätigkeit, Schneider, die mit schwierigeren Änderungsarbeiten in der Damen- und Herrenoberbeklei- dung beschäftigt sind Annonceure, An- tennenbauer d) Innendekorateure, Plakatmaler, sons- 18,62 tige Betriebshandwerker sowie Fach- handwerker, Kraftfahrer, Konditoren, Fleischer, Köche mit mehr als 4-jähri- ger einschlägiger praktischer Tätigkeit, Maßschneider e) Arbeiter, die die Voraussetzungen der 21,29 EG 7 d) erfüllen, und denen entweder Anweisungsbefugnis über mindestens 3 Beschäftigte (Vollbeschäftigte) über- tragen ist oder die hinsichtlich ihrer Leistung besonders qualifiziert sind, erhalten 8 Bedienungspersonal in Erfrischungs- und 14,19 Restaurationsbetrieben erhalten 12 % des Umsatzes (Endpreis- inkl. Bedienungsgeld ab 01.02.2025 und Mehrwertsteuer) bzw. mindestens je 14,28*** Stunde *Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 912 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 18 Einzelhandel 55900000-9 Einzelhandelsdienste Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 913 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Film- und Fernsehschaffende zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf- tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunterneh- mers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) von der 41. bis zur 60. Stunde fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Für jede weitere, darüber hinausgehende Stunde 50 %. Fallen unabhängig von der vorstehenden Regelung an einem Tag - sofern gesetzlich zulässig - mehr als 12 Stunden Arbeitszeit an, so beträgt der Mehrarbeitszuschlag für die 13. Stunde 60 %, für jede weitere 100 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksich- tigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Reqie-Assistenz 36,70 2 2. Reqie-Assistenz 21,45 3 Continuity 30,18 Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 914 4 Herstellunqsleitung 63,95 5 Produktionsleitung 47,95 6 Produktionsleitungs-Assistenz 34,68 7 1. Aufnahmeleitung 36,70 8 2. Aufnahmeleitung 26,88 9 Motiv-Aufnahmeleitung 26,88 10 Set AL-Assistenz 21,45 11 Filmqeschäftsführung 35,83 12 Assistenz der Filmqeschäftsführung 26,88 13 Filmbuchhaltung inkl. Kassenführung 26,88 14 Produktions-Sekretarial / Team-Assistenz 26,23 15 Produktionsfahrer (mit Produktionserfahrung) 20,28 16 Kameramann/-frau 76,65 17 Kamera-Schwenker (nicht lichtsetzend) 42,65 18 1. Kamera-Assistenz /OIT (Digital Imaging Technican) 36,43 19 2. Kamera-Assistenz / Daten-Assistenz 26,88 20 Material-Assistenz 26,88 21 Data Wrangler (HD) 26,88 22 Oberbeleuchter 41,43 23 Lichttechniker 30,93 24 Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung) 21,45 25 1. Kamerabühne 38,78 26 Kamerabühnen-Assistenz 24,48 27 Schnitt (Filmeditor) 40,28 28 1. Schnitt-Assistenz 24,48 29 2. Schnitt-Assistenz 21,45 30 Szenenbild 45,53 31 Szenenbild-Assistenz 31,03 32 Außen-Requisite 33,73 33 Setrequisite (vorher Innen-Requisite) 30,18 34 Requisite-Assistenz 21,45 35 Location-Scoutinq 26,88 36 Kostümbild 40,28 37 Kostümbild-Assistenz 29,23 38 Kostümberatung 34,93 39 Garderobe/Gewand 28,48 40 Maskenbild 34,93 41 Ton 41,08 42 Ton-Assistenz 30,18 43 2. Ton-Assistenz 21,45 44 Sounddesign 38,78 45 Standfoto 238 Tagesgage 47 Tänzer (Bei Sololeistung +50) 269 Tagesgage Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 915 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 19 Film- und Fernsehschaffende 92111000-2 Film- und Videofilmherstellung 92111100-3 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen 92111250-9 Herstellung von Informationsfilmen 92111260-2 Herstellung von Informationsvideofilmen 92111300-5 Herstellung von Unterhaltungsfilmen und -videofilmen 92111310-8 Herstellung von Unterhaltungsfilmen 92111320-1 Herstellung von Unterhaltungsvideofilmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstel- 92112000-9 lung Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 916 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Filmtheater zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Filmvorführer bis zu drei Berufsjahre 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 2 Filmvorführer ab drei Berufsjahren 12,41* Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 917 EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 3 Filmvorführer ab fünf Berufsjahren 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 4 Kassierer bis zu zwei Berufsjahre 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 5 Kassierer ab zwei Berufsjahren 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 6 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) bis zu zwei 12,41 Euro* Berufsjahre ab 01.11.2024 13,46 Euro** ab 01.02.2025 14,28*** 7 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) ab zwei 12,41* Berufsjahren ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 8 Servicekraft bis zu zwei Berufsjahre 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 9 Servicekraft ab zwei Berufsjahren 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 918 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 20 Filmtheater 92130000-1 Filmvorführungen 92140000-4 Videofilmvorführung Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 919 Anlage (zu 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Floristikgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh- mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 33 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt 1 Einfache Tätigkeiten, die keine floristische Ausbildung erfordern. 13,02 Persönliche Voraussetzung: Ungelernte Arbeitskräfte ab 01.11.2024 13,46* ab 01.02.2025 14,28** Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 920 EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt 2 Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung 13,96 ausgeübt werden. ab 01.02.2025 Persönliche Voraussetzung: Angelernte Arbeitskräfte mit floristischen Grund- 14,28** kenntnissen, bzw. -fertigkeiten 3 Floristische Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen voraus- 16,57 setzen und im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübt werden. Persönliche Voraussetzung: Abschlussprüfung Florist 4 Qualifizierte kaufmännische und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen allgemei- 17,51 ner Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Wei- sungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden und entsprechende weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Flo- risten und Auszubildenden; vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes und Filialleiter. Persönliche Voraussetzung: Floristmeisterprüfung oder Staatl. Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 921 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 21 Floristik 77330000-2 Dienstleistungen im Bereich Floristik Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 922 Anlage (zu 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch fotomaterialverarbeitende Betriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Kenntnisse 12,41* nach Anweisung und/oder kurzer Einarbei- tung ausgeführt werden können (Einarbei- ab 01.11.2024 tungszeit bis zu einer Woche) und in höchs- 13,46** tens zwei verschiedenen Tätigkeitsberei- chen erfolgen. ab 01.02.2025 14,28*** Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 923 2 Einfache Tätigkeiten, die begrenzte Kennt- 12,41* nisse und Fertigkeiten aufgrund Einarbei- tung (bis zu einem Monat) erfordern oder in ab 01.11.2024 mehr als zwei verschiedenen Tätigkeitsbe- 13,46** reichen der EG 1 erfolgen. ab 01.02.2025 14,28*** 3 Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch Un- 12,41* terweisung erworbene fachliche Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter Verantwor- ab 01.11.2024 tung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt 13,46** verbunden sind (Unterweisungszeit bis zu drei Monate). ab 01.02.2025 14,28*** 3a Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch Un- 12,88 terweisung erworbene fachliche Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter Verantwor- ab 01.11.2024 tung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt 13,46** verbunden sind (Unterweisungszeit ab drei Monate) sowie über die Voraussetzungen ab 01.02.2025 der EG 3 hinausgehen. 14,28*** 4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene zwei- 13,58 jährige Berufsausbildung in einem aner- kannten Ausbildungsberuf oder eine ent- ab 01.02.2025 sprechende Berufserfahrung (in der Regel 14,28*** mehr als zwei Jahre) und Maschinenkennt- nis erfordern und mit Verantwortung für Be- triebsmittel und Arbeitsprodukt verbunden sind. 5 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene drei- 15,61 jährige Berufsausbildung in einem aner- kannten einschlägigen Ausbildungsberuf er- fordern oder Tätigkeiten, für die eine über die EG 4 zusätzlich erworbene Berufserfah- rung (in der Regel mehr als drei Jahre) er- forderlich ist. 6 Tätigkeiten schwieriger Art, deren Ausfüh- 17,88 rung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die deutlich über diejenigen der EG 5 hin- ausgehen. 7/8 Saisonkräfte 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** K1 Angestellte, die überwiegend schematische und mechanische Arbeiten ausführen, für die eine gewisse Fertigkeit, aber keine Berufsvorbildung erforderlich ist (Einweisungs- zeit bis zu 6 Monaten). bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41* (nach der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 924 über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,41* der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,63* der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** K2 Aufgaben qualifizierter Art aus verschiedenen Aufgabenbereichen, die fundierte Fach- kenntnisse und Berufserfahrung erfordern, wie sie i. d. R. durch eine einschlägige und anerkannte 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41* (nach der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 12,61* der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach der Ausbildung) 13,73 ab 01.02.2025 14,28*** K2a Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigem Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 12,41 * (nach der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 13,82 der Ausbildung) ab 01.02.2025 14,28*** über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,53 der Ausbildung) K3 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 925 in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 13,42* (nach der Ausbildung) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,09 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 16,68 der Ausbildung) K4 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen, oder Aufgaben, für die eine über die EG K2a zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 15,70 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 17,54 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 19,74 der Ausbildung) K5 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K3 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte mit Tätigkeiten, die in der selbstständigen und verantwortlichen Erledigung kaufmännischer Aufgaben mit Entscheidungsbefugnissen bestehen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 18,32 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 20,15 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 22,76 der Ausbildung) K6 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Fach- kenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfahrung erfor- dert und das umfangreiche Fachkenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 20,71 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 23,08 der Ausbildung) Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 926 über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,46 der Ausbildung) K7 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfah- rung erfordert und das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse über Zusammen- hänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 23,08 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,63 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 28,18 der Ausbildung) K8/K9 Saisonkräfte 12,41 * ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 927 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 22 Fotomaterialverarbeitung 79962000-5 Filmentwicklung Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 928 Anlage (zu 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Friseurhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragneh- mers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro 1 Young Stylist Hierzu gehören die vom Betrieb aufgerufenen Ba- 12,41* sistechniken, wie Damen- und Herrenhaarschnitt Erwartet werden fachliche Tätigkeiten mit Frisurengestaltung; Beherrschen von Frisier- ab 01.11.2024 mit wechselnden Anforderungen, die und Dauerwellgrundtechniken; Grundtechniken bei 13,46** nach Anweisung in Teilbereichen oder der Farbveränderung und Erstellen von einfachen selbstständig im Rahmen des Salon- Rezepturen; Beratung zu allen vorgenannten Posi- ab 01.02.2025 angebots ausgeführt werden. tionen. 14,28*** 2 Stylist Hierzu gehören unter anderem: Haarschnitte und 12,41* Schnittkombinationen sowie Erstellen von typ- und Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 929 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro Voraussetzung ist eine gute fachliche trendgerechten Frisuren; Basiswissen in Lang- ab 01.11.2024 Qualifikation. Erwartet werden über haartechnik, Haarersatz und eventuell Haarverlän- 13,46** die EG 1 hinausgehende Fähigkeiten gerung; Beherrschen von individuellen, kreativen mit wechselnden Anforderungen so- und frisurengerechten Dauerwelltechniken; Kennt- ab 01.02.2025 wie selbstständiges Beraten und Ar- nisse der Farbenlehre und Farbanalyse sowie si- 14,28*** beiten in allen Teilbereichen des Sa- cheres Erstellen von Farbrezepturen; Beherrschen lonangebots. moderner Strähnentechniken Beherrschen der An- wendung und Auswahl von hautkosmetischen Pro- dukten für Pflege und Make-up; Dekor; aktive Ge- staltung von Nägeln; Fach-und typgerechte Bera- tung in allen Fachbereichen. 3 Top-Stylist Erwartet werden eine sehr gute fachliche Qualifi- 12,41* kation, sicheres und selbstständiges Arbeiten und Für Arbeitnehmer - auch mit Meister- Beraten in allen im Salon angebotenen Leistun- ab 01.11.2024 prüfung im Friseurhandwerk - ohne gen. Hierzu gehören unter anderem die Teilnahme 13,46** Führungsfunktionen. an inner-und außerbetrieblichen Fort-und Weiter- bildungsmaßnahmen. ab 01.02.2025 14,28 4 Master-Stylist Für Arbeitnehmer mit Meisterprüfung, die die An- 13,60 forderungen der EG 3 erfüllen und sich durch be- (Meister in der Funktion als Betriebs- sondere Leistungen und nachgewiesener Qualifi- leiter, Geschäftsführer) zierungen, die im Betrieb abgerufen werden, her- ab 01.02.2025 ausheben oder denen die alleinige verantwortliche 14,28*** Ausbildung der Auszubildenden übertragen ist. 5 Master-Stylist 16,30 Für Arbeitnehmer, die die Vorausset- zungen der EG 4 erfüllen und als be- triebsleitende Meister in Friseursalons beschäftigt werden, deren Inhaber nicht die Meisterprüfung abgelegt hat oder nicht im Besitz der Befugnis zur Ausbildung der Auszubildenden ist, o- der die vom Arbeitgeber als Vertreter des Betriebsinhabers regelmäßig und dauerhaft in dieser Funktion einge- setzt werden. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 930 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 23 Friseurhandwerk 98320000-2 Dienstleistungen von Friseur- und Kosmetiksalons 98321000-9 Dienstleistungen von Friseursalons 98321100-0 Dienstleistungen von Herrensalons 98322000-6 Dienstleistungen im Bereich Schönheitspflege 98322100-7 Dienstleistungen von Kosmetiksalons, einschließlich Maniküre und Pediküre 98322110-0 Dienstleistungen von Kosmetiksalons 98322120-3 Maniküre 98322130-6 Pediküre 98322140-9 Schminken Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 931 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Galvaniseure, Graveure und Metallbinder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklä- rung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro nicht abschließende Beispiele 1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Vor- 12,41* kenntnisse nach kurzer Einweisung ausgeführt werden können. ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 932 2 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 12,89 beitung von mindestens 1 Monat er- fordern. ab dem 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 3 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 13,90 beitung von mindestens 2 Monaten erfordern. ab 01.02.2025 14,28*** 4 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- 14,69 beitung von mindestens 3 Monaten erfordern. 5 Einfache Tätigkeiten, die eine Einar- Qualifikation: längere fachbezogen 15,43 beitung von mindestens 6 Monaten praktische Berufserfahrung oder erfordern. einschlägige Berufsausbildung ohne Abschluss 6 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fä- Fachbezogene oder artverwandte 16,25 higkeiten erfordern, wie sie im Allge- gewerbliche oder kaufmännische meinen durch eine fachbezogene ab- Ausbildung mit Abschluss oder ein geschlossene Berufsausbildung ver- durch mehrjährige Berufspraxis und mittelt werden. Qualifizierung im Tätigkeitsbereich erreichter, gleichwertiger Kenntnis- stand, der einen Einsatz als Fach- kraft möglich macht. 7 Tätigkeiten, die selbständig nach all- Fachbezogene oder artverwandte 17,63 gemeinen Anweisungen ausgeführt gewerbliche oder kaufmännische werden und die Kenntnisse und Fer- Ausbildung mit Abschluss und zwei- tigkeiten erfordern, wie sie durch eine jähriger Berufserfahrung in der abgeschlossene fachbezogene Be- Branche oder Mitarbeiter mit ver- rufsausbildung erworben werden. gleichbarer kaufmännischer bzw. technischer Aufstiegsfortbildung ohne Berufserfahrung in dieser Funktion. 8 Tätigkeiten, die schwierige Aufgaben Fachbezogene oder artverwandte 18,58 umfassen, die selbständig nach allge- gewerbliche oder kaufmännische meinen Richtlinien zu bearbeiten sind Ausbildung mit Abschluss nach und die Übersicht über die Zusam- zweijähriger Berufserfahrung in der menhänge mit angrenzenden Tätig- Branche, zusätzlich vertiefte Fach- keitsgebieten erfordern. kenntnisse in allen wesentlichen technischen bzw. kaufmännischen Tätigkeitsfeldern des Betriebes. 9 Tätigkeiten, die schwierige, verschie- Fachbezogene oder artverwandte 20,12 denartige Aufgaben umfassen, die gewerbliche oder kaufmännische selbständig nach allgemeinen Richtli- Ausbildung mit Abschluss, mit mehr- nien zu bearbeiten sind und die Über- jähriger Berufserfahrung in der sicht über die Zusammenhänge mit Branche, mit zusätzlich vertieften angrenzenden Tätigkeitsgebieten und Fachkenntnissen in allen wesentli- besonderes Spezialwissen erfordern. chen technischen bzw. kaufmänni- schen Tätigkeitsfeldern des Betrie- bes und durch spezielle, fachbezo- gene Weiterbildungsmaßnahmen Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 933 erworbenes Spezialwissen, (Bsp. Meister, Bachelor) 10 Tätigkeiten, die schwierige, verschie- Meister, Techniker und Bachelor mit 21,84 denartige Aufgaben umfassen, die Berufspraxis in den Geschäftsfel- selbständig und verantwortlich nach dern des Betriebes bzw. vergleich- allgemeinen Richtlinien zu bearbeiten barer technischer oder kaufmänni- sind, die Übersicht über die Zusam- scher Aufstiegsfortbildung mit Be- menhänge mit angrenzenden Tätig- rufspraxis und Kenntnissen in den keitsgebieten und zusätzlich langjäh- Geschäftsfeldern des Betriebes. rige Berufserfahrung erfordern. 11 Tätigkeiten, die schwierige, fachüber- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 23,41 greifende Aufgaben umfassen, die profil über der EG 10 liegt, Meister, selbständig und verantwortlich nach Techniker und Mitarbeiter mit ver- allgemeinem Richtlinien zu bearbei- gleichbarer kaufmännischer und ten sind und die Übersicht über die technischer Aufstiegsfortbildung mit Zusammenhänge mit angrenzenden mehrjähriger Berufserfahrung in die- Tätigkeitsgebieten erfordern, verbun- ser Funktion und Spezialwissen und den mit Kontroll- und Anweisungsbe- Kenntnissen in allen Geschäftsfel- fugnissen in einfachen Sachverhalten dern des Betriebes. technischer oder kaufmännischer Art. 12 Tätigkeiten, die schwierigste, fach- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 29,05 übergreifende Aufgaben umfassen, profil über der EG 11 liegt. die selbständig und verantwortlich nach besonderen Zielvorgaben zu be- arbeiten sind, die Übersicht über die Zusammenhänge mit angrenzenden Tätigkeitsgebieten und mehrjährige Berufserfahrung erfordern, verbun- den mit Kontroll- und Anweisungsbe- fugnissen in schwierigen Sachverhal- ten kaufmännischer oder technischer Art. 13 Tätigkeiten, die komplexe, das ge- Arbeitnehmer, deren Qualifikations- 36,33 samte Unternehmen betreffende Auf- profil über der EG 12 liegt. gaben umfassen, die selbständig und verantwortlich nach allgemeinen Ziel- vorgaben zu bearbeiten sind und langjährige Berufserfahrung erfordern verbunden mit Kontroll-, Anweisungs- , Koordinations- und Entscheidungs- befugnissen in Abstimmung mit der Geschäftsleitung. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.02.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 934 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 24 Galvaniseure, Graveure, Metallbildner 45442210-2 Galvanisierungsarbeiten Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 935 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Gebäudereinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tarif- löhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 13,50 Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschan- ab 01.02.2025 lagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Ge- 14,28* räten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z. B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 936 von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglas- reinigung - soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird - wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren). 2 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie 13,96 TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbei- ten). ab 01.02.2025 14,28* 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung er- 14,45 fordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende· in der Innen- und Unterhaltsreinigung. 15,16 5 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 16,70 Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß EG 1) und Au- ßenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, Flugzeu- gen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäu- sern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Ge- bäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden. 6 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens 17,69 dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. 7 Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung 18,92 übertragen worden ist. 8 Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. 20,14 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 937 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 25 Gebäudereinigung 45452000-0 Fassadenreinigungsarbeiten 45452100-1 Reinigungsarbeiten an Außenwänden mit Sandstrahl 90610000-6 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 90611000-3 Straßenreinigung 90612000-0 Straßenkehrdienste 90620000-9 Schneeräumung 90630000-2 Glatteisbeseitigung 90690000-0 Graffiti-Entfernung 90900000-6 Reinigungs- und Hygienedienste 90910000-9 Reinigungsdienste 90911000-6 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 90911100-7 Reinigung von Unterkünften 90911200-8 Gebäudereinigung 90911300-9 Fensterreinigung 90914000-7 Parkplatzreinigung 90916000-1 Reinigung von Telefongeräten 90917000-8 Reinigung von Transportmitteln 90919000-2 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung 90919100-3 Reinigung von Büroausstattung 90919200-4 Büroreinigung 90919300-5 Reinigung von Schulen 90920000-2 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 938 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Maßschneiderhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag- nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an; ab der vierten Über- stunde beträgt der Zuschlag 35 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berück- sichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Ecklohn 15,84 Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 939 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 2 bei arbeitsteiliger Fertigung 15,95 3 Bei Arbeiten im Zeitlohn erhalten 100 % 15,84 a) Stück-, Änderungs- und Reparaturschnei- der 4 b) Zeitlohnarbeiter im 4. Berufsjahr (ein- 80% 12,67 schließlich der Ausbildungszeit) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 5 c) Zeitlohnarbeiter im 5. Berufsjahr (ein- 90% 14,26 schließlich der Ausbildungszeit) ab 01.02.2025 14,28*** 6 d) Zuarbeiter 75%* 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 940 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 26 Maßschneiderei 98393000-4 Dienstleistungen in der Maßschneiderei Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 941 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer- klärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro A ungelernte Kräfte 1 1. Jahr der beruflichen Tätigkeit 13,78 ab 01.02.2025 Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 942 14,28* 2 Angelernte Kräfte ab dem 2. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,00 ab 01.02.2025 14,28* 3 Angelernte Kräfte im 3. - 5. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,22 ab 01.02.2025 14,28* 4 Angelernte Kräfte mit erhöhter Verantwortung sowie ab dem 6. Jahr der beruflichen Tätig- 14,63 keit B Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gemäß ihrer Ausbildung eingesetzt werden, wie z.B. Hotelfachkraft, Hotelkaufmann/trau, Restaurantfachkraft, Koch, Fachpraktiker Aber auch be- rufsfremde Ausbildungen z.B. Steuerfachkraft, Fachkraft für Bürokommunikation, Handwerker 4 2- jährige Ausbildung im 1 - 2. Berufsjahr 14,63 5 2- jährige Ausbildung im 3. Berufsjahr sowie 3 - jährige Ausbildung im 1. Berufsjahr 15,60 6 2- jährige Ausbildung ab dem 4. Berufsjahr sowie 3- jährige Ausbildung im 2. Berufsjahr 16,24 7 3- jährige Ausbildung ab dem 3. Berufsjahr 17,08 8 stellvertretende Abteilungsleitung oder Beschäftigte mit erhöhtem Verantwortungsbereich 18,14 und Vorgesetztenaufgaben 9 Abteilungsleitung z.B. Küchenchef, Restaurantleitung, Empfangsleitung, Verwaltungslei- 20,33 tung, Leitung Housekeeping 10 Abteilungsleitung mit erhöhter Personalverantwortung mit mehr als 5 gelernten Kräften 21,65 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 943 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 27 Hotel- und Gaststättengewerbe 55100000-1 Dienstleistungen von Hotels 55110000-4 Hotel-Übernachtungen 55120000-7 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels 55130000-0 Sonstige Hotel-Dienstleistungen 55270000-3 Dienstleistungen von Frühstückspensionen 55300000-3 Restaurant- und Bewirtungsdienste 55310000-6 Restaurantbedienung 55311000-3 Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants 55312000-0 Bedienung in öffentlichen Restaurants 55320000-9 Servieren von Mahlzeiten 55321000-6 Zubereitung von Mahlzeiten 55322000-3 Kochen von Mahlzeiten 55330000-2 Dienstleistungen von Cafeterias 55400000-4 Servieren von Getränken 55410000-7 Ausschankdienste 55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen 55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias 55512000-2 Betrieb von Kantinen Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 944 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 28 IT-Dienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von IT-Dienstleistun- gen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Er- füllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auf- tragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht ab- Entgelt in schließende Beispiele Euro 0 Ausführung von Aufgaben, die durch 20,64 Anlernen bis zu zwei Monaten be- herrscht werden. Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 945 1 Ausführung einfacher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 24,67 geringer Vielseitigkeit oder mit gerin- wie sie in der Regel durch systematisches Anlernen ger Spezialisierung und mit geringer oder durch abgeschlossene berufliche Ausbildung Entscheidungsbefugnis. erworben werden 2 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 28,56 geringer Vielseitigkeit oder mit gerin- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige ger Spezialisierung und mit Entschei- abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden dungen im Arbeitsablauf. 3 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 33,60 begrenzter Vielseitigkeit oder mit be- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige grenzter Spezialisierung und mit Ent- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche scheidungen im Arbeitsablauf. Berufserfahrung erworben werden 4 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 38,51 mit deutlicher Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige deutlicher Spezialisierung und mit Ent- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche scheidungen im Rahmen spezieller aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjäh- Anweisungen im eigenen Aufgaben- rige [2 Jahre] Berufserfahrung erworben werden. gebiet. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplina- rische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 6 führen. 5 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 43,36 vielseitiger Art im Rahmen eines Auf- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige gabengebietes oder mit höherer Spe- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche zialisierung und mit Entscheidungen aufgabenbezogene Fachkenntnisse sowie mehrjäh- im Rahmen allgemeiner Anweisungen rige [2 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine abge- im eigenen Aufgabengebiet. schlossene Hochschulausbildung [Bachelor o.Ä.] er- worben werden. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplina- rische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 7 führen. 6 Ausführung erhöht anspruchsvoller erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 48,38 Aufgaben umfangreicher Art im Rah- wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige men eines Aufgabengebietes oder mit abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche hoher Spezialisierung und mit Ent- aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie um- scheidungen im Rahmen allgemeiner fangreiche [5 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine Anweisungen im eigenen Aufgaben- abgeschlossene Hochschulausbildung [Bachelor gebiet. o.Ä.] und mehrjährige [2 Jahre] Berufserfahrung er- worben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszip- linarische Führung im homogenen Umfeld beinhal- ten. 7 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 52,44 ler Aufgaben umfangreicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige Rahmen eines Aufgabengebietes oder abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche mit hoher Spezialisierung und mit Ent- aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang- scheidungen im Rahmen spezieller jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab- Richtlinien und Zielsetzungen im eige- geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.] nen Aufgabengebiet. und mehrjährige [2 Jahre] Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszip- linarische Führung im heterogenen Umfeld oder um- fangreicher Art im eigenen Aufgabengebiet beinhal- ten. Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 946 8 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 59,00 ler Aufgaben ganzheitlicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige Rahmen eines Aufgabenbereiches o- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche der mit sehr hoher Spezialisierung und aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang- mit Entscheidungen im Rahmen allge- jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab- meiner Richtlinien und Zielsetzungen geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.] im eigenen Aufgabenbereich. und umfangreiche [5 Jahre] Berufserfahrung erwor- ben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder diszipli- narische Führung im heterogenen Umfeld oder um- fangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten. 10 Ausführung besonders anspruchsvol- erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 65,56 ler Aufgaben mit erhöhter Komplexität wie sie in der Regel durch eine mindestens 3-jährige und ganzheitlicher Art im Rahmen ei- abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche nes Aufgabenbereichs oder mit sehr aufgabenübergreifende Fachkenntnisse sowie lang- hoher Spezialisierung und mit Ent- jährige [7 Jahre] Berufserfahrung oder durch eine ab- scheidungen von erheblicher Bedeu- geschlossene Hochschulausbildung [Master o.Ä.] tung über den eigenen Aufgabenbe- und langjährige [7 Jahre] Berufserfahrung erworben reich hinaus im Rahmen allgemeiner werden). Tätigkeiten dieser EG können fachliche o- Richtlinien und Zielsetzungen. der disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhal- ten. Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 947 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 28 IT-Dienstleistungen 50312000-5 Wartung und Reparatur von Computeranlagen 50312100-6 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern 50312110-9 Wartung von Zentralrechnern 50312120-2 Reparatur von Zentralrechnern 50312200-7 Wartung und Reparatur von Kleincomputern 50312210-0 Wartung von Kleincomputern 50312220-3 Reparatur von Kleincomputern 50312300-8 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 50312400-9 Wartung und Reparatur von Mikrocomputern 50312410-2 Wartung von Mikrocomputern 50312420-5 Reparatur von Mikrocomputern 50320000-4 Reparatur und Wartung von Personalcomputern 50321000-1 Reparatur von Personalcomputern 50322000-8 Wartung von Personalcomputern 50323000-5 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten 50323100-6 Wartung von Computerperipheriegeräten 50323200-7 Reparatur von Computerperipheriegeräten 50324000-2 Unterstützungsdienste für Personalcomputer 50660000-9 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen 51611000-8 Installation von Computern 51611100-9 Hardwareinstallation 64215000-6 Internet-Telefondienste 64216100-4 Elektronische Nachrichtendienste 64216110-7 Elektronische Datenaustauschdienste 64216120-0 Elektronische Postdienste 64216200-5 Elektronische Informationsdienste 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 72100000-6 Hardwareberatung 72110000-9 Beratung bei der Hardwareauswahl 72120000-2 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen 72130000-5 Beratung bei der Planung von Computeranlagen 72140000-8 Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung 72150000-1 Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung 72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen 72211000-7 Programmierung von System- und Anwendersoftware 72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware 72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software 72212110-3 Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals 72212120-6 Entwicklung von Flugsteuerungssoftware 72212121-3 Entwicklung von Flugsicherungssoftware 72212130-9 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware und Software für Tests im Luftverkehr 72212131-6 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware 72212132-3 Entwicklung von Software für Tests im Luftverkehr 72212140-2 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme 72212150-5 Entwicklung von Industrieprozesssteuerungssoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 948 72212160-8 Entwicklung von Bibliothekensoftware 72212170-1 Entwicklung von Konformitätssoftware ("Compliance software") 72212180-4 Entwicklung von Medizinsoftware 72212190-7 Entwicklung von Unterrichtssoftware 72212200-1 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware 72212210-4 Entwicklung von Vernetzungssoftware 72212211-1 Entwicklung von Software für den Plattformenverbund 72212212-8 Entwicklung von Software für optische Jukebox Server 72212213-5 Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware 72212214-2 Entwicklung von Netzbetriebssystemsoftware 72212215-9 Entwicklung von Software für Netzentwickler 72212216-6 Entwicklung von Software für die Netzverbindungsterminalemulation 72212217-3 Entwicklung von Software für die Transaktionsverarbeitung 72212218-0 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware 72212219-7 Entwicklung diverser Netzsoftware 72212220-7 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 72212221-4 Entwicklung von Internetbrowsersoftware 72212222-1 Entwicklung von Webserversoftware 72212223-8 Entwicklung von E-Mail-Software 72212224-5 Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Termin- 72212300-2 planung und Produktivität 72212310-5 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware 72212311-2 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware 72212312-9 Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren 72212313-6 Entwicklung von Software für die optische Zeichenerkennung (OCR) 72212314-3 Entwicklung von Spracherkennungssoftware 72212315-0 Entwicklung von Software für Desktop-Publishing 72212316-7 Entwicklung von Präsentationssoftware 72212317-4 Entwicklung von Textverarbeitungssoftware 72212318-1 Entwicklung von Scannersoftware 72212320-8 Entwicklung von Zeichen- und Bildverarbeitungssoftware 72212321-5 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Konstruktion (CAD) 72212322-2 Entwicklung von Grafiksoftware 72212323-9 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Fertigung (CAM) 72212324-6 Entwicklung von Diagrammsoftware 72212325-3 Entwicklung von Formularerstellungssoftware 72212326-0 Entwicklung von Abbildungssoftware 72212327-7 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware 72212328-4 Entwicklung von Bildverarbeitungssoftware 72212330-1 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware 72212331-8 Entwicklung von Projektmanagementsoftware 72212332-5 Entwicklung von Terminplanungssoftware 72212333-2 Entwicklung von Kontaktverwaltungssoftware 72212400-3 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe 72212410-6 Entwicklung von Investitionsmanagement- und Steuersoftware 72212411-3 Entwicklung von Investitionsmanagementsoftware 72212412-0 Entwicklung von Steuersoftware 72212420-9 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen 72212421-6 Entwicklung von Software für das Facility Management 72212422-3 Entwicklung von Softwarereihen 72212430-2 Entwicklung von Lagerverwaltungssoftware 72212440-5 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung 72212441-2 Entwicklung von Finanzanalysesoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 949 72212442-9 Entwicklung von Finanzsystemsoftware 72212443-6 Entwicklung von Buchhaltungssoftware 72212445-0 Entwicklung von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) 72212450-8 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware 72212451-5 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) 72212460-1 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware 72212461-8 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware 72212462-5 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware 72212463-2 Entwicklung von Statistiksoftware 72212470-4 Entwicklung von Auktionssoftware 72212480-7 Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software 72212481-4 Entwicklung von Vertriebs- oder Marketingsoftware 72212482-1 Entwicklung von Business-Intelligence-Software 72212490-0 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen 72212500-4 Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software 72212510-7 Entwicklung von Kommunikationssoftware 72212511-4 Entwicklung von Software für die Desktop-Kommunikation 72212512-1 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe 72212513-8 Entwicklung von Modemsoftware 72212514-5 Entwicklung von Fernzugriffssoftware 72212515-2 Entwicklung von Videokonferenzsoftware 72212516-9 Entwicklung von Software für den Datenaustausch 72212517-6 Entwicklung von IT-Software 72212518-3 Entwicklung von Emulationssoftware 72212519-0 Entwicklung von Speicherverwaltungssoftware 72212520-0 Entwicklung von Multimediasoftware 72212521-7 Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung 72212522-4 Entwicklung von Software für virtuelle Tastaturen 72212600-5 Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware 72212610-8 Entwicklung von Datenbanksoftware 72212620-1 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner 72212630-4 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Minicomputer 72212640-7 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Mikrocomputer 72212650-0 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Personalcomputer (PC) 72212660-3 Entwicklung von Cluster-Software 72212670-6 Entwicklung von Echtzeit-Betriebssystemsoftware 72212700-6 Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung 72212710-9 Entwicklung von Datensicherungs- oder Wiederherstellungssoftware 72212720-2 Entwicklung von Strichcodesoftware 72212730-5 Entwicklung von Sicherheitssoftware 72212731-2 Entwicklung von Dateisicherheitssoftware 72212732-9 Entwicklung von Datensicherheitssoftware 72212740-8 Entwicklung von Übersetzungssoftware 72212750-1 Entwicklung von Software für das Laden von Speichermedien 72212760-4 Entwicklung von Virenschutzsoftware 72212761-1 Entwicklung von Anti-Viren-Software 72212770-7 Entwicklung von allgemeinen, Komprimierungs- und Druck-Dienstprogrammen 72212771-4 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen 72212772-1 Entwicklung von Druck-Dienstprogrammen 72212780-0 Entwicklung von Software für System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung 72212781-7 Entwicklung von Systemverwaltungssoftware 72212782-4 Entwicklung von Zentralspeicherverwaltungssoftware 72212783-1 Entwicklung von Inhaltsverwaltungssoftware 72212790-3 Entwicklung von Versionsprüfungssoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 950 72212900-8 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme 72212910-1 Entwicklung von Computerspielsoftware, Familienspielen und Bildschirmschonern 72212911-8 Entwicklung von Computerspiel-Software 72212920-4 Entwicklung von Büroautomatisierungssoftware 72212930-7 Entwicklung von Schulungs- und Unterhaltungssoftware 72212931-4 Entwicklung von Schulungssoftware 72212932-1 Entwicklung von Unterhaltungssoftware 72212940-0 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware 72212941-7 Entwicklung von Musterentwurfssoftware 72212942-4 Entwicklung von Kalendersoftware 72212960-6 Entwicklung von Treiber- und Systemsoftware 72212970-9 Entwicklung von Druckereisoftware 72212971-6 Entwicklung von Software zur Adressbucherstellung 72212972-3 Entwicklung von Software zur Etikettenerstellung 72212980-2 Entwicklung von Programmiersprachen und -werkzeugen 72212981-9 Entwicklung von Kompilierungssoftware 72212982-6 Entwicklung von Konfigurationsverwaltungssoftware 72212983-3 Entwicklung von Entwicklungssoftware 72212984-0 Entwicklung von Programmtestsoftware 72212985-7 Entwicklung von Debugging-Software 72212990-5 Entwicklung von Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftware 72212991-2 Entwicklung von Tabellenkalkulationssoftware 72222000-7 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie 72222100-8 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie 72222200-9 Planung von Informationssystemen oder -technologie 72222300-0 Informationstechnologiedienste 72223000-4 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen 72226000-5 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware 72227000-2 Beratung im Bereich Software-Integration 72228000-9 Beratung im Bereich Hardware-Integration 72230000-6 Entwicklung von kundenspezifischer Software 72231000-3 Entwicklung von Software für militärische Anwendungen 72232000-0 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software 72240000-9 Systemanalyse und Programmierung 72243000-0 Programmierung 72245000-4 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung 72250000-2 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 72251000-9 Wiederherstellung nach Software-Versagen 72252000-6 Datenarchivierung 72253000-3 Help-Desk und Unterstützungsdienste 72253100-4 Help-Desk 72253200-5 Systemunterstützung 72254000-0 Softwaretests 72254100-1 Systemprüfung 72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software 72261000-2 Software-Unterstützung 72262000-9 Software-Entwicklung 72263000-6 Software-Implementierung 72264000-3 Software-Reproduktion 72265000-0 Software-Konfiguration 72266000-7 Software-Beratung 72267000-4 Software-Wartung und -Reparatur 72267100-0 Wartung von Informationstechnologiesoftware 72267200-1 Reparatur von Informationstechnologiesoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 951 72268000-1 Bereitstellung von Software 72300000-8 Datendienste 72310000-1 Datenverarbeitung 72311000-8 Computertabellierung 72311100-9 Datenkonvertierung 72311200-0 Stapelverarbeitung 72311300-1 Computer-Teilnehmerbetrieb 72312000-5 Dateneingabe 72312100-6 Datenaufbereitung 72312200-7 Optische Zeichenerkennung 72313000-2 Datenerfassung 72314000-9 Datenerhebung und -zusammentragung 72315000-6 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste 72315100-7 Datennetzunterstützung 72315200-8 Verwaltung von Datennetzen 72316000-3 Datenanalyse 72317000-0 Datenspeicherung 72318000-7 Datenübertragung 72319000-4 Datenbereitstellung 72320000-4 Datenbankdienste 72321000-1 Mehrwert-Datenbankdienste 72322000-8 Datenverwaltung 72330000-2 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung 72400000-4 Internetdienste 72410000-7 Diensteanbieter 72411000-4 Anbieter von Internetdiensten (ISP) 72412000-1 Anbieter von E-Mail-Diensten 72413000-8 Website-Gestaltung 72414000-5 Anbieter von Internet-Suchmaschinen 72415000-2 Internetseitenbetreiberdienste 72416000-9 Anbieter von Anwendungen 72417000-6 Internet-Domänennamen 72420000-0 Internet-Entwicklung 72421000-7 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen 72422000-4 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Serveranwendungen 72500000-0 Datenverarbeitungsdienste 72510000-3 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste 72511000-0 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware 72512000-7 Dokumentenmanagement 72513000-4 Büroautomatisierungsdienste 72514000-1 Verwaltung von Computeranlagen 72514100-2 Anlagenverwaltung per Computer 72514200-3 Anlagenverwaltung für die Computersystementwicklung 72514300-4 Anlagenverwaltung für die Computersystemwartung 72540000-2 Computeraufrüstung 72541000-9 Erweiterung von Computeranlagen 72541100-0 Speichererweiterung 72590000-7 Computer-Fachdienste 72591000-4 Entwicklung von Leistungsumfangsabkommen 72600000-6 Computerunterstützung und -beratung 72610000-9 Computerunterstützung 72611000-6 Technische Computerunterstützung 72700000-7 Computernetze 72710000-0 Lokalnetz Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 952 72720000-3 Fernnetzdienste 72800000-8 Computerrevision und -prüfung 72810000-1 Computerrevision 72820000-4 Computerprüfung 72900000-9 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung 72910000-2 Computer-Backup-Dienste 72920000-5 Computerkatalogkonvertierung Entgelttabelle Nr. 28 IT Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 953 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr.29 Kfz-Gewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Kfz-Gewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf- tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Raumpfleger, Werkstattreiniger Hof- und Gebäudereiniger, die als Reinigungsper- 15,90 sonal beschäftigt werden ab 01.11.2024 16,48 Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 954 2 Ungelernte Arbeiter, welche Arbeiten nach kurzer Anweisung oder in mäßiger Ein- 17,56 arbeitungszeit ausführen, soweit sie nicht die Voraussetzungen von EG 3 erfüllen (Pförtner, Wachmänner und Boten gelten als Ungelernte) ab 01.11.2024 18,19 3 Angelernte Arbeiter, welche Arbeiten ausführen, wofür durchschnittlich 8 Monate 18,33 Anlernzeit erforderlich sind; die als angelernt geltenden Tätigkeiten sind danach innerbetrieblich festzulegen (Kraftfahrer gelten als Angelernte) ab 01.11.2024 18,99 4 Gelernte Facharbeiter, welche nachweislich eine abgeschlossene Lehrzeit durch- 1-3. Gesellenjahr gemacht haben und in dem erlernten oder diesem verwandten Fach tätig sind. 18,85 4. Gesellenjahr 20,64 5. Gesellenjahr 21,79 ab 01.11.2024 1-3. Gesellenjahr 19,53 4. Gesellenjahr 21,38 5. Gesellenjahr 22,57 5 Facharbeiter, die mit Arbeiten betraut werden, die im Rahmen ihrer Arbeitsaufga- 23,42 ben über meisterliches Können, Selbständigkeit und Dispositionsvermögen verfü- gen und die entsprechenden theoretischen Kenntnisse haben, sowie Arbeitneh- ab 01.11.2024 mer, die die Prüfung als Kfz-Service Techniker erfolgreich abgelegt haben, als Kfz 24,27 Techniker eingesetzt werden und eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeit- geber über den Einsatz als Service Techniker abgeschlossen haben. Meister 6 Betriebsmeister; sie müssen als solche ausdrücklich bestellt werden. Auf den 20,43 Nachweis der Meisterprüfung kann verzichtet werden. ab 2. Tätigkeitsjahr 21,22 ab 4. Tätigkeitsjahr 22,82 ab 01.11.2024 21,17 ab 2. Tätigkeitsjahr 21,99 ab 4. Tätigkeitsjahr 23,64 7 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk. In Ausnah- 22,82 mefällen kann auf den Nachweis der Meisterprüfung verzichtet werden (Betriebs- ab 2. Tätigkeitsjahr leiter). 23,68 ab 4. Tätigkeitsjahr 25,29 ab 01.11.2024 23,64 ab 2. Tätigkeitsjahr 24,53 ab 4. Tätigkeitsjahr 26,21 Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 955 8 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk, die aufgrund 27,64 ihrer Fähigkeiten sowie umfassender betrieblicher Fachkenntnisse und Erfahrun- gen Abteilungen leiten und ein selbständiges Aufgabengebiet verantwortlich be- ab 01.11.2024 arbeiten. 28,63 Angestellte 9 Angestellte, die einfache Tätigkeiten schematischer Art ausführen, die keinerlei 15,51 Vorkenntnisse erfordern. ab 01.11.2024 16,08 10 Angestellte mit entsprechender betrieblicher Ausbildung, denen die sachgemäße 1. bis 3. Berufsjahr Erledigung genau umrissener Büroarbeiten übertragen ist. Der betrieblichen Aus- 16,23 bildung werden Kenntnisse, die in bis zu 2-jähriger praktischer Tätigkeit erworben 4. und 5. Berufsjahr sind, gleich erachtet. 16,62 6. Berufsjahr 18,19 ab 01.11.2024 1. bis 3. Berufsjahr 16,81 4. und 5. Berufsjahr 17,21 6. Berufsjahr 18,85 11 Angestellte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, denen die selb- 1. bis 3. Berufsjahr ständige sachgemäße Erledigung genau umgrenzter Aufgabengebiete übertra- 16,62 gen ist. Die für die Ausführung der Tätigkeiten dieser Gruppe erforderlichen prak- 4. und 5. Berufsjahr tischen und theoretischen Kenntnisse können durch eine andere Ausbildung oder 18,12 durch eine entsprechende einschlägige Tätigkeit, die der Berufsausbildungsdauer 6. Berufsjahr entspricht, erworben worden sein. 19,72 ab 01.11.2024 1. bis 3. Berufsjahr 17,21 4. und 5. Berufsjahr 18,78 6. Berufsjahr 20,44 12 Angestellte, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse die ihnen übertragenen Auf- 20,44 gaben selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anweisungen erle- im 2. Tätigkeitsjahr digen 21,03 im 3. Tätigkeitsjahr 23,82 ab 4. Tätigkeitsjahr 25,73 ab 01.11.2024 21,17 im 2. Tätigkeitsjahr 22,83 im 3. Tätigkeitsjahr 24,68 ab 4. Tätigkeitsjahr 26,35 13 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 27,35 mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entspre- ab 6. Tätigkeitsjahr chender Entscheidungsbefugnis 28,90 ab 01.11.2024 28,33 Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 956 ab 6. Tätigkeitsjahr 29,94 14 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 30,36 mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entspre- chender Entscheidungsbefugnis in größeren Betrieben ab 01.11.2024 31,45 Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 957 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 29 Kfz-Gewerbe 50112000-3 Reparatur und Wartung von Personenwagen 50112100-4 Reparatur von Personenwagen 50112110-7 Karosseriereparatur für Fahrzeuge 50112200-5 Wartung von Personenwagen 50113000-0 Reparatur und Wartung von Bussen 50113100-1 Reparatur von Bussen 50113200-2 Wartung von Bussen 50114000-7 Reparatur und Wartung von Lastwagen 50114100-8 Reparatur von Lastwagen 50114200-9 Wartung von Lastwagen 50116000-1 Wartungs- und Reparaturdienste für Spezialteile von Fahrzeugen 50116100-2 Reparatur von Fahrzeugelektrik 50116200-3 Reparatur und Wartung von Fahrzeugbremsen und Bremsteilen 50116300-4 Reparatur und Wartung von Fahrzeuggetrieben 50116400-5 Reparatur und Wartung von Fahrzeugkraftübertragungen 50116500-6 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten 50116510-9 Reifenrunderneuerung 50116600-7 Reparatur und Wartung von Anlassern 50117000-8 Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen 50117100-9 Umbau von Kraftfahrzeugen 50117200-0 Umbau von Krankenwagen 50117300-1 Instandsetzung von Fahrzeugen Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 958 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 30 Privates Versicherungsgewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das private Versicherungsgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an Samstagen beträgt der Zuschlag 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu be- rücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern. 17,88 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen 18,06 durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden. Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 959 3 Tätigkeiten, die Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abge- 18,61 schlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden. 4 Tätigkeiten, die vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch 19,05 zusätzliche Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Versi- cherungskaufmann oder einer ihrer Art entsprechenden Berufsausbildung oder durch die Aneignung entsprechender Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich erwor- ben werden. 5 Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch 21,85 mehrjährige einschlägige Erfahrungen erworben werden, oder Tätigkeiten, die umfas- sende theoretische Kenntnisse erfordern. 6 Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfor- 23,86 dern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Gehaltsgruppe V entsprechen und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind. Dem gleichzusetzen sind Tätig- keiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. 7 Tätigkeiten, die hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit erweiter- 25,14 ter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind. 8 Tätigkeiten, die in den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder 28,96 Führungsverantwortung über diejenigen der EG 7 hinausgehen. Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 960 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbe- reich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht ab- schließend Entgelttabelle 30 privates Versicherungsgewerbe 66511000-5 Lebensversicherungen 66512000-2 Unfall- und Krankenversicherungen 66512100-3 Unfallversicherungen 66512200-4 Krankenversicherung (Pflichtversicherung) 66512210-7 Freiwillige Krankenversicherungen 66512220-0 Krankenversicherung (Zusatzversicherung) 66513000-9 Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen 66513100-0 Rechtsschutzversicherungen 66513200-1 Bauwesenversicherungen 66514000-6 Fracht- und Transportversicherungen 66514100-7 Transportversicherungen 66514110-0 Kraftfahrzeugversicherungen 66514120-3 See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherungen 66514130-6 Eisenbahnversicherungen 66514140-9 Flugzeugversicherungen 66514150-2 Schiffsversicherungen 66514200-8 Frachtversicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen 66515200-5 Vermögensversicherungen 66515300-6 Wetter- und Geldverlustversicherungen 66515400-7 Mit dem Wetter verbundene Versicherungen 66515410-0 Geldverlustversicherungen 66515411-7 Veruntreuungsversicherungen 66516000-0 Haftpflichtversicherungen 66516100-1 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen 66516200-2 Flugzeughaftpflichtversicherungen 66516300-3 Schiffshaftpflichtversicherungen 66516400-4 Allgemeine Haftpflichtversicherungen 66516500-5 Berufshaftpflichtversicherungen 66517000-7 Kredit- und Bürgschaftsversicherungen 66517100-8 Kreditversicherungen 66517200-9 Bürgschaftsversicherungen 66517300-0 Risikoverwaltungsversicherungen Maschinenbetriebsversicherungen, Zusatzversicherungen, Schadenregulierung, Schadensabwick- 66519000-1 lung, versicherungsmathematische Leistungen und Verwaltung von Bergungen 66519100-2 Öl- oder Gasbohrplattformversicherungen 66519200-3 Maschinenbetriebsversicherungen 66519300-4 Zusatzversicherungen 66519400-5 Schadenregulierung 66519500-6 Schadensabwicklung 66519600-7 Versicherungsmathematik 66522000-5 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen) 66700000-7 Rückversicherungen Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 961 66710000-0 Rückversicherungen (Lebensversicherung) 66720000-3 Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung) Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 962 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Raumausstattung, Sattler und Feintäschner zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueer- klärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 12,41* und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Monate) im Betrieb erworben werden. ab 01.11.2024 13,46** Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 963 EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro ab 01.02.2025 14,28*** 2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachlichen 12,48 Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Umfang von sechs Monaten) erworben werden. ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** 3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfor- 13,26 dern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild ent- sprechen. ab 01.11.2024 13,46** ab 01.01.2025 13,73 ab 01.02.2025 14,28*** 4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und Fer- 14,04 tigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern. ab 01.01.2025 14,54 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die üblicherweise durch eine Berufsausbildung im Geltungsbe- 14,82 reich des Tarifvertrages erzielt wird oder durch anderweitige betriebliche Qualifizierung er- reicht wurde. ab 01.01.2025 15,34 6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt wer- 15,60 den und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. ab 01.01.2025 16,15 7 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 17,16 eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter ab 01.01.2025 auf der Baustelle. 17,77 8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätig- 19,50 keiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungs- vollen Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in ab 01.01.2025 begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fer- 20,19 tigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprü- fungsanforderungen). 9 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten 21,84 mit erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. ab 01.01.2025 22,61 * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 964 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 31 Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschnergewerbe 50820000-9 Reparatur von Lederwaren 98394000-1 Dienstleistungen von Polsterern Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 965 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Sicherheitsdienst- leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro nicht abschließende Beispiele 1 Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst/Interventi- 14,01 onsdienst ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,72 2 Sicherheitsmitarbeiter im Separatwach-/ Objekt- 13,90 schutzdienst ab 01.02.2025 14,28* Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 966 ab 01.03.2025 14,60 3 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die 14,08 auf besonderen Objekten mit besonderen Aufga- ben betraut sind und auf Wunsch des Arbeitge- ab 01.02.2025 bers an einer Ausbildung als Werkschutzfachkraft 14,28* oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft teilneh- men sollen und eine Prüfung nach der Prüfungs- ab 01.03.2025 ordnung einer IHK ablegen müssen 14,79 4 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,78 auf besonderen Objekten mit besonderen Aufga- ben betraut sind und auf Forderung des Auftrag- ab 01.03.2025 gebers eine IHK-Prüfung als Werkschutzfachkraft 15,52 oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft abge- legt haben Stunden-Grundlohn nach der Pro- 15,58 bezeit ab 01.03.2025 16,26 5 Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Ar- Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,78 beitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbil- ab 01.03.2025 dung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit for- 15,52 dert Stunden-Grundlohn nach der Pro- 15,58 bezeit ab 01.03.2025 16,26 6 Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen mit Stunden-Grundlohn in der Probezeit 14,73 Befugnis nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung beson- ab 01.03.2025 derer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr 15,47 und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachper- sonen Stunden-Grundlohn nach der Pro- 14,92 bezeit ab 01.03.2025 15,67 7 Sicherheits- und Kontrollpersonal im Veranstal- 13,90 tungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Aus- stellungen, Messen und Sportveranstaltungen) bei ab 01.02.2025 einer Garantie von 4 Stunden 14,28* ab 01.03.2025 14,60 8 Hauptberufliche Kräfte mit der Qualifikation für 14,65 den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ab 01.03.2025 15,39 9 Aufsichtspersonal (Kontrolleure) in Supermärkten, 13,90 Kaufhäusern oder mit vergleichbaren Aufgaben ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,60 10 Beschäftigte in der Notruf-Service-Leitstelle 14,70 Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 967 ab 01.03.2025 15,44 11 Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften 13,90 ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,60 12 Sicherheitsmitarbeiter, die Tätigkeiten auf Grund- 14,11 lage des International Ship and Port Facility Security Code („ISPS-Code“) erbringen ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,82 *Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 968 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 32 Sicherheitsdienstleistungen 79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 79713000-5 Bewachungsdienste Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 969 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Druckdienstleis- tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % in der Tagschicht, 45 % in der Spätschicht und 70 % in der Nachtschicht an. Individuelle Arbeitszeitregelun- gen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 0 Eingangsstufe zu EG 1 14,44 1 Tätigkeiten; 15,62 - die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt werden können - und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 970 2 Tätigkeiten, 16,30 - die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, - die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration erfordern, - die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen, - die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einar- beitung ausgeführt werden können, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die ei- gene Arbeit verbunden sind. 3 Tätigkeiten, 16,98 - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einar- beitung ausgeführt werden können, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die ei- gene Arbeit verbunden sind. 4 Tätigkeiten, 17,57 - die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung, fall- weise längerer Berufspraxis voraussetzen, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen, - die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere infolge maschinenabhängiger Arbeit, - die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt verbunden sind. 5 Tätigkeiten, 19,52 - die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfah- rung erworben sein kann, - die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen, - die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, - die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicher- heit anderer verbunden sind. 6 Tätigkeiten, 21,47 - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, - die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit im Sinne z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen, - die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, - die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicher- heit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskri- terien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezo- gen. 7 Tätigkeiten, 23,42 - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern, das über die EG 6 hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende Be- rufserfahrung erworben sein kann, - die große bis sehr große Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowie die Genauig- keit/Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z.B. von Kombinieren, Koordinieren und Dis- ponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen oder Dispositionsfähigkeit) stellen, - die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/o- der Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufge- führten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Aus- legungshilfe herangezogen. Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 971 8 Gehilfenjahr sowie Rotationshelfer und Rolleure 18,54 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 33 Druckdienstleistungen 79810000-5 Druckereidienste 79811000-2 Digitaldruck 79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes 79821000-5 Fertigstellung im Bereich Druck 79822000-2 Satzarbeit 79822100-3 Herstellung von Druckplatten 79822200-4 Tiefdruckdienste 79822300-5 Dienstleistungen im Schriftsatz 79822400-6 Lithografische Dienste Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 972 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Immobilienwirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag- nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 973 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Berufszugehö- Entgelt in Entgelt in abschließende Beispiele rigkeit Euro Euro ab 01.02.2025 1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfskräfte bis 3. Berufsjahr 15,44 15,85 ab 4. Berufsjahr 17,81 18,28 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, Hilfskraft, Telefonist, Schreibkraft bis 3. Berufsjahr 16,97 17,44 die durch Einarbeitung erworben werden. 4. bis 6. Berufsjahr ab 7. Berufsjahr 18,68 19,18 20,27 20,80 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfor- Wohnungs-/Immobilienverwalter, qualifizierte 1. Berufsjahr 18,09 18,59 dern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Schreibkraft, Sachbearbeiter, Sekretär, Sozial- 2. bis 5. Berufsjahr Berufsausbildung, eine Zweckausbildung oder durch berater 6. bis 8. Berufsjahr 20,12 20,65 mehrjährige Berufserfahrung erworben und die unter ab 9. Berufsjahr Anleitung mit gewisser Selbständigkeit erledigt werden. 21,12 21,68 22,89 23,52 4 Tätigkeiten, die in der Regel die persönlichen Fähigkei- Sachbearbeiter, qualifizierter Sekretär, qualifi- bis 5. Berufsjahr 23,11 23,74 ten nach der EG 3 voraussetzen, ergänzt durch Berufs- zierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, IT-/In- 6. und 7. Berufsjahr erfahrung, Berufsfortbildung oder durch die Aneignung formatik-Sachbearbeiter, Sozialarbeiter 8. und 9. Berufsjahr 24,80 25,45 zusätzlicher Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten ab 10. Berufsjahr und die auf allgemeine Anweisung selbständig erledigt 26,04 26,73 werden. 27,85 28,60 Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männ- liche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 974 5 Tätigkeiten, die einen einschlägigen Hochschulab- Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, qualifizierter bis 7. Berufsjahr 26,86 27,57 schluss, eine zusätzliche qualifizierte Ausbildung und/o- Wohnungs-/Immobilienverwalter, Sozialarbeiter 8. und 9. Berufsjahr der umfassende Kenntnisse voraussetzen und die auf ab 10. Berufsjahr 29,10 29,88 allgemeine Anweisung selbständig ausgeführt werden und mit eigenem Verantwortungsbereich verbunden 31,22 32,06 sind. 6 Tätigkeiten, die zusätzliche umfassende Kenntnisse vo- Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Gruppenlei- bis 7. Berufsjahr 30,19 31,00 raussetzen und deren Ausführung überwiegend eigene ter, Sachbearbeiter, IT-Systembetreuer 8. und 9. Berufsjahr Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Verantwor- ab 10. Berufsjahr 33,53 34,40 tung erfordern. 36,37 37,34 Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männ- liche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 975 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft 70120000-8 Kauf und Verkauf von Immobilien 70121000-5 Kauf oder Verkauf von Gebäuden 70121100-6 Verkauf von Gebäuden 70121200-7 Kauf von Gebäuden 70122000-2 Kauf oder Verkauf von Grundstücken 70122100-3 Verkauf von Grundstücken 70122110-6 Verkauf von unbebauten Grundstücken 70122200-4 Kauf von Grundstücken 70122210-7 Kauf von unbebauten Grundstücken 70123000-9 Verkauf von Immobilien 70123100-0 Verkauf von Wohngrundstücken 70123200-1 Verkauf von Nichtwohnimmobilien 70130000-1 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbe- 70200000-3 sitz Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Wohnimmobi- 70210000-6 lien Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnim- 70220000-9 mobilien Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf 70300000-4 Vertragsbasis 70310000-7 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden 70311000-4 Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden 70320000-0 Vermietung oder Verkauf von Grundstücken 70321000-7 Vermietung von Grundstücken 70322000-4 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken 70330000-3 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis 70332000-7 Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen 70332100-8 Verwaltung von Grundstücken 70332200-9 Verwaltung von gewerblichen Immobilien Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 976 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auf- tragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunterneh- mers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt nicht abschließende Beispiele in Euro 1 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 15,04 Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse aufgrund der - Reinigen und Pflegen von Einrich- hauswirtschaftlichen Tätigkeit im eigenen Haus- tungs- und Haushaltsgegenständen halt verlangt werden oder Tätigkeiten, die auf- - persönliche Assistenz (Alltagsbeglei- grund einer Sonderausbildung nach § 66 BBiG tung) Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 977 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt nicht abschließende Beispiele in Euro ausgeführt werden. Die Arbeiten werden nach je- weiliger Einzelanweisung ausgeführt. 2 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 16,63 Ausbildung, jedoch nachgewiesene Vorkennt- - Reinigen und Pflegen von Einrich- nisse, die aufgrund einer hauswirtschaftlichen tungs- und Haushaltsgegenständen Tätigkeit in einem fremden Haushalt erworben und Textilien wurden, verlangt werden oder Tätigkeiten, die - Sorgearbeit für Kinder und ältere Men- aufgrund einer Sonderausbildung nach § 66 schen BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten werden nach allgemeiner Anweisung selbstständig aus- geführt. 3 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene fachbe- Bsp.: 17,70 zogene Schulausbildung oder eine einschlägige - Organisation der Abläufe im Haushalt abgeschlossene Berufsausbildung Vorausset- - Planen von Verpflegung und Zuberei- zung sind. Anderweitig erworbene gleichwertige tung von Speisen Kenntnisse durch eine lange Tätigkeitserfahrung - Betreuung und Versorgung der Perso- in fremden Haushalten, die den Kenntnissen ei- nen im Haushalt ner Berufsausbildung entsprechen, sind gleich zu - Tätigkeiten zur persönlichen Assistenz setzen. Die Arbeiten werden im Rahmen eines - Pflege und Instandhaltung von Ein- umfassenden Arbeitsauftrages selbstständig ver- richtungs- und Haushaltsgegenstän- richtet. den 4 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufs- Bsp.: 23,89 ausbildung und eine berufliche Fortbildung oder - Gestaltung des Alltags und individuelle eine abgeschlossene Fachschulausbildung Vo- Betreuung von Menschen mit Hilfebe- raussetzung sind. Die Arbeiten werden im Rah- darf men eines umfassenden Arbeitsauftrages selbst- - Förderung der Selbständigkeit ständig im zugewiesenen Aufgabenbereich aus- - Sicherstellung der hauswirtschaftli- geführt. chen Versorgung - Planung und Gestaltung einer bedarfs- gerechten Verpflegung - Grundpflegerische Leistungen in Zu- sammenarbeit mit anderen Berufs- gruppen (z. B. Pflegedienste) 5 Tätigkeiten, für die eine berufliche Fortbildung so- Bsp.: 29,20 wie Ausbildungsberechtigung Voraussetzung - Personalführung sind. Die Arbeiten werden selbstständig und in ei- - Planung und Durchführung der be- gener Verantwortung ausgeführt. trieblichen hauswirtschaftlichen Aus- bildung - Konzeptentwicklung für die Versor- gungs- und Betreuungsleistungen in der Hauswirtschaft - Planung von Betriebsentwicklungen und Dienstleistungen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 978 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 35 private Hauswirtschaft 98513310-8 Dienstleistungen von Haushaltshilfen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 979 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Pflegedienstleis- tungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt und nicht abschließende in Euro Beispiele 1 Hauswirtschaftliche Servicekraft/ Wohnküche, Reinigungs- Stufe 1 15,16 kräfte, Hausmeistergehilfen ohne 3-jährige einschlägige Ausbildung 1 Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 15,78 1 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 16,05 Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 980 2 Hauswirtschaftliche Fachkraft (Hausmeister, Haustechniker, Stufe 1 16,93 Koch) mit 3-jähriger einschlägiger Ausbildung, sofern nicht als HWL beschäftigt Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 17,60 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 18,31 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,63 3 Hauswirtschaftsleitung (HWL) Stufe 1 20,21 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 20,87 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,95 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,35 4a Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung mit Stufe 1 16,64 mindestens 2-jähriger einschlägiger Ausbildung und einfa- chen Tätigkeiten Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,36 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,96 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,27 4b Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung mit Stufe 1 17,74 mindestens 3-jähriger einschlägiger Ausbildung und min- destens 50 herausgehobenen Tätigkeiten Herausgehobene Tätigkeiten sind z.B.: - Mahnwesen - Beratung/Information von Bewohnern bzw. Angehörigen bezüglich der zu erwartenden Kosten und Finanzierung durch die Pflegeversicherung und möglicher Anspruchs- voraussetzungen für Sozialhilfeleistungen - Unterstützung bei der Beantragung von Kostenanerkennt- nissen gegenüber dem AfSD der Pflegeversicherung u.a. - Vorbereitung des Heimvertrages inklusive Kostenaufstel- lung und Durchführung des Aufnahmegespräches (Auf- nahmeformalitäten) - Verordnungsmanagement - Inkontinenzpauschale-Management - Belegungsmanagement Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 18,44 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 19,05 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,39 5 Zusätzliche Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter (§§ 43b, § Stufe 1 16,21 45a SGB XI, 120 Stunden) Fortbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 16,76 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,30 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 17,61 6 Beschäftigte im Sozialdienst mit einschlägiger (oder pflege- Stufe 1 19,42 rischer) 3-jähriger Ausbildung, sofern nicht als SozPäd/So- zArb beschäftigt Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 20,51 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,00 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 21,40 7 Pflegehilfskraft ohne mind. 1-jährige einschlägige Ausbil- Stufe 1 16,59 dung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,20 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 18,94 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,29 8a Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. 1-jähriger ein- Stufe 1 17,33 schlägiger Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,77 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,38 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,82 8b Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. 2-jähriger ein- Stufe 1 17,83 schlägiger Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,27 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,88 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,32 Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 981 9 Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Kranken- Stufe 1 20,84 pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) mit 3-jäh- riger Ausbildung und staatlicher Anerkennung (einschl. ,,Gleichgestellte“) Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,50 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 22,58 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 24,30 10 • Wohnbereichsleitung mit Ausbildung und Anerkennung Stufe 1 21,82 als Pflegefachkraft, Einsatzleitung; • Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung Gerontologie und Gerontopsychiatrie; • Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung • QM-Beauftragter • Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und den Anforderungen der Protokollerklärung Nr. 7 zu Teil B Nr. XI 1. EntgO (VKA) entsprechender Tätigkeit • Leitung Sozialdienst • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,01 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 25,28 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 25,77 11 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI) Stufe 1 28,34 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 29,60 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 30,10 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 30,68 Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 982 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 36 Pflege 85144100-1 Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 983 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Reisebürogewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftrag- nehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeits- zeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Veranstaltungsbereich: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - anzulernende Kräfte bei längstens zwei 12,41* Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie Jahren Berufspraxis sie in der Regel durch kurze Einarbeitung er- - Bürohilfskraft ab 01.11.2024 worben werden. - Bote 13,46** - Lager- und Versandhelfer Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 984 - Pförtner ab 01.02.2025 - Registrator 14,28*** - Mitarbeiter Poststelle - Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von einfachen Buchungen/Bestellungen) - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit einfachen Tätigkeiten Stufe 2 nach 2jähriger Gruppenzugehörig- 12,41* keit (Grzgh.) ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 12,41* Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich wie sie in der Regel in einer fachbezogenen - Betreuer an Flughafenstationen (Anfän- ab 01.11.2024 Berufsausbildung oder in einer vergleichba- ger in den ersten 12 Monaten) 13,46** ren Ausbildung erworben werden. - Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B. aktiver Verkauf an Kunden/Endver- ab 01.02.2025 braucher) 14,28*** - Einfache Sachbearbeitung im Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltung, Pro- duktion, - Verkauf, Textverarbeitung - Mitarbeiter in Telefonzentralen - Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialauf- gaben Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 14,11 ab 01.02.2025 14,28*** Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 15,17 III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen 12,84 Fachkenntnisse und/oder Fertigkeiten erfor- (z. B. Buchungszentrale, Kundenbetreu- dern, wie sie in der Regel durch eine abge- ung, Touristik, Vertrieb, Werbung) ab 01.11.2024 schlossene, fachbezogene Berufsausbildung - Sachbearbeiter Buchhaltung (Debito- 13,46** und durch weitere Berufserfahrung erworben ren/Kreditoren/Finanz), Personal, Verwal- werden. tung ab 01.02.2025 - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12 14,28*** Monaten) - Haustechniker/-verwalter/-handwerker - Agent Call Center (mit komplexen Bera- tungen und Aufgaben/Allrounder) - Mitarbeiter Logistik - Bediener von Telefonzentralen - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in der Geschäftsreise/Reisebüro Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 15,22 Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 985 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 16,55 IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, Kata- 14,55 gründliche Fachkenntnisse erfordern, wie sie logerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung, in der Regel auf dem in Gruppe III angegebe- Vertriebssteuerung, Korrespondenz, nen Weg - ergänzt durch weitere Berufserfah- Operations, Yield Management, Service rung, Berufsausbildung oder die Aneignung Center (soweit keine Buchungsprämie zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sach- bezahlt wird), Einkauf/Produktion, Desk- gebiet - erworben werden. top Publishing - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht, Materialeinkauf, Innenrevision - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in Finanz- und Rechnungswesen/Verwal- tung/Controlling, QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Veranstalter) - Sekretär - Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbei- ter/innen) - Betreuer von Flughafenstationen - Sachbearbeiter Call Center Mitarbeiter- disposition - Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoor- dination): Teamleiter/in Firmenreisedienst - Projektleiter Gruppengeschäft - Organisator - Assistent des regional verantwortlichen Leiters Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 16,80 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 18,28 V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den Merk- - Reisebüroleiter 16,37 malen der EG IV selbständig und mit begrenz- - Disponent im VA – Bereich ter Entscheidungsbefugnis ausführen. - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich -Sekretär - Programmierer (Junior) - Stationsleiter Flughafen - Sachbearbeiter Operations, Yield Ma- nagement - Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit Ein- kaufsbefugnis - Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst, Service Center, Kundenbetreuung, je- weils mit häufigen Koordinierungsaufga- ben zwischen Zielgebiet und Kunden - Gruppenleiter Zentralabteilungen Reise- büro und Geschäftsreise - Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter Gruppenabteilungen Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 19,07 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 20,62 VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindes- 18,61 Selbständigkeit und Entscheidungsbefugnis tens durchschnittlich auf Vollzeitbeschäf- voraussetzen. tigung umgerechneten 10 Mitarbeitern - Stationsleiter Großflughafen - Hauptamtlicher Trainer - Controller/Revisor Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 986 - Kataloggestalter (techn. Produktion) - Bilanzbuchhalter - Sekretär - Firmenleitung Software Engineer - Netzwerkkoordinator/-administrator IT- Support - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre) - Leiter Call Center - Gruppenleiter/Teamkoordinator im VA – Bereich - Abteilungsleiter Zentralabteilungen (Ge- schäftsreise und Reisebüro) - Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisi- teur - Key-Account-Manager Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 21,61 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 23,11 VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die - Vertriebsleiter 21,12 sich wegen der Bedeutung des Aufgabenge- - Einkäufer (Touristik) bietes durch das Maß der Verantwortung oder - Abteilungsleiter im VA – Bereich Entscheidungsbefugnis aus der EG VI her- - Ausbildungsleiter ausheben. - Revisor/Controller - Systemprogrammierer - Systemanalytiker - Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2 Jahren) - Leiter Groß-Call Center - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindes- tens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 24,17 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 25,70 3.2 Vertrieb: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt und nicht abschließende Bsp. I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Kennt- - anzulernende Kräfte bei längstens 12,41* nisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel zwei Jahren Berufspraxis durch kurze Einarbeitung erworben werden. - Bürohilfskraft ab 01.11.2024 - Bote 13,46** - Lager- und Versandhelfer - Pförtner ab 01.02.2025 - Registrator 14,28*** - Mitarbeiter Poststelle - Agent Call Center (z. B. Entgegen- nahme von einfachen Buchun- gen/Bestellungen) - Mitarbeiter im Geschäftsreisebe- reich mit einfachen Tätigkeiten Stufe 2 nach 2jähriger Grzgh. 12,41* ab 01.11.2024 13,46** Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 987 ab 01.02.2025 14,28*** Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 12,41* ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28*** II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Kennt- - Mitarbeiter im Verkauf im Reise- 12,41* nisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der büro Regel in einer fachbezogenen Berufsausbildung o- - Mitarbeiter im Geschäftsreisebe- ab 01.11.2024 der in einer vergleichbaren Ausbildung erworben reich 13,46** werden. - Betreuer an Flughafenstationen (Anfänger in den ersten 12 Mona- ab 01.02.2025 ten) 14,28*** - Agent Call Center/Buchungszent- rale (z. B. aktiver Verkauf an Kun- den/Endverbraucher) - Einfache Sachbearbeitung im Fi- nanz- und Rechnungswesen, Ver- waltung, Produktion, - Verkauf, Textverarbeitung - Mitarbeiter in Telefonzentralen - Mitarbeiter in Poststellen mit Spe- zialaufgaben Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. ab 01.02.2025 14,28*** Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 14,63 III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Fach- - Sachbearbeiter in touristischen 12,41* kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in Bereichen (z. B. Buchungszent- der Regel durch eine abgeschlossene, fachbezo- rale, Kundenbetreuung, Touristik, ab 01.11.2024 gene Berufsausbildung und durch weitere Berufser- Vertrieb, Werbung) 13,46** fahrung erworben werden. - Sachbearbeiter Buchhaltung (De- bitoren/Kreditoren/Finanz), Perso- ab 01.02.2025 nal, Verwaltung 14,28*** - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12 Monaten) - Haustechniker/-verwalter/-hand- werker - Agent Call Center (mit komplexen Beratungen und Aufgaben/All- rounder) - Mitarbeiter Logistik - Bediener von Telefonzentralen - Sachbearbeiter mit Spezialaufga- ben in der Geschäftsreise/Reise- büro Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 14,68 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 15,95 IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die gründli- - Sachbearbeiter Marketing, Pro- 14,03 che Fachkenntnisse erfordern, wie sie in der Regel dukt, Katalogerstellung, Hotelein- auf dem in EG III angegebenen Weg - ergänzt durch kauf, Beförderung, Vertriebssteue- ab 01.02.2025 weitere Berufserfahrung, Berufsausbildung oder die rung, Korrespondenz, Operations, 14,28*** Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 988 Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Yield Management, Service Cen- Sachgebiet - erworben werden. ter (soweit keine Buchungsprämie bezahlt wird), Einkauf/Produktion, Desktop Publishing - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht, Materialeinkauf, In- nenrevision - Sachbearbeiter mit Spezialaufga- ben in Finanz- und Rechnungswe- sen/Verwaltung/Controlling, QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Ver- anstalter) - Sekretär - Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetz- ten Mitarbeiter) - Betreuer von Flughafenstationen - Sachbearbeiter Call Center Mitar- beiterdisposition - Geschäftsreise (auch mit Mitarbei- terkoordination): Teamleiter Fir- menreisedienst - Projektleiter Gruppengeschäft - Organisator - Assistent des regional verantwort- lichen Leiters Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 16,21 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 17,63 V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den Merkmalen der - Reisebüroleiter 15,78 EG IV selbständig und mit begrenzter Entschei- - Disponent im VA – Bereich dungsbefugnis ausführen. - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich -Sekretär - Programmierer (Junior) - Stationsleiter Flughafen - Sachbearbeiter Operations, Yield Management - Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit Einkaufsbefugnis - Sachbearbeiter Vertriebsinnen- dienst, Service Center, Kundenbe- treuung, jeweils mit häufigen Koor- dinierungsaufgaben zwischen Zielgebiet und Kunden - Gruppenleiter Zentralabteilungen Reisebüro und Geschäftsreise - Geschäftsreise: Firmendienstlei- ter/Leiter Gruppenabteilungen Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 18,38 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 19,88 VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die Selb- - Reisebüroleiter in Reisebüros mit 17,94 ständigkeit und Entscheidungsbefugnis vorausset- mindestens durchschnittlich auf zen. Vollzeitbeschäftigung umgerech- neten 10 Mitarbeitern/innen - Stationsleiter Großflughafen - Hauptamtlicher Trainer - Controller/Revisor Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 989 - Kataloggestalter (techn. Produk- tion) - Bilanzbuchhalter - Sekretär - Firmenleitung Software Engineer - Netzwerkkoordinator/-administra- tor IT-Support - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre) - Leiter Call Center - Gruppenleiter/Teamkoordinator/in im VA – Bereich - Abteilungsleiter Zentralabteilun- gen (Geschäftsreise und Reise- büro) - Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Ak- quisiteur - Key-Account-Manager Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 20,84 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 22,28 VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausführen, die sich we- - Vertriebsleiter 20,37 gen der Bedeutung des Aufgabengebietes durch das - Einkäufer (Touristik) Maß der Verantwortung oder Entscheidungsbefugnis - Abteilungsleiter im VA – Bereich aus der EG VI herausheben. - Ausbildungsleiter - Revisor/Controller - Systemprogrammierer - Systemanalytiker - Bezirksverkaufsleiter (nach spä- testens 2 Jahren) - Leiter Groß-Call Center - - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens insgesamt auf Voll- zeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern Stufe 3 nach 4jähriger Grzgh. 23,32 Stufe 5 nach 8jähriger Grzgh. 24,78 * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 990 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 37 Reisebürogewerbe 63511000-4 Organisation von Pauschalreisen 63512000-1 Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen 63515000-2 Reisedienste 63516000-9 Reiseverwaltung Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 991 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zu- sammenhang mit der Textilreinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nach- unternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezah- len sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Ab der 6. Mehrarbeits- stunde fällt ein Zuschlag i.H.v 33 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in und nicht abschließende Bsp. Euro I 1. Sortieren und Zählen von Wäsche 13,47 2. Legen oder Ausschlagen von Wäsche 3. Verpacken ab 01.02.2025 4. Auspacken, Taschen und Nähte ausbürsten 14,28* Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 992 5. Sortieren von Kleidungsstücken (Stoffen) nach Daten und Arten, Aufhängen, Abnehmen und ab 01.03.2025 weitertransportieren 14,41 6. Einfache Reparaturarbeiten (ohne Nähen) Pat- schen, Anbringen von Nieten und Druckknöp- fen II 1. Näharbeiten, soweit nicht EG III oder IV /1 Kür- 13,55 zen, Verlängern, Taschen abtrennen und neu aufnähen, Flicken aufsetzen, Embleme aufnä- ab 01.02.2025 hen, einfaches Einnähen von Reißverschlüs- 14,28* sen, Säumen von Flachwäsche 2. Arbeiten an Mangel und Mangelstraße (Aus- schlagen, Einlegen, Falten und Abnehmen) ab 01.03.2025 3. Arbeiten an Pressen 14,48 4. Zusammenstellen und Kontrollieren von Wä- sche nach der Bearbeitung 5. Arbeiten an Tumblern und Schüttlern mit einem Fassungsvermögen bis 25 kg 6. Zeichnen an Maschinen 7. Plätten von Hand 8. Spannen, Mangeln und Pressen von Gardinen und Vorhängen 9. Dämpfarbeiten an Dämpfern, Puppen und Tun- neleinrichtungen, sowie Futterbügeln 10. Vorsortieren nach groben Unterscheidungs- merkmalen nach der Reinigung, Durchsehen und Weiterleiten der Ware einschließlich der Fleckkontrolle (ohne Entscheidungsbefugnis) 11. Sortieren und Zählen von Wäsche mit Lesege- rät in Verbindung mit Eingabetastatur 12. Dekatieren 13. Bedienen von Folienpackmaschinen III 1. Näharbeiten mit gehobenen Anforderungen an 13,65 Genauigkeit und Erfahrung Flicken einsetzen, Taschen erneuern, Änderung und Reparatur ab 01.02.2025 an Gardinen, schwieriges Einnähen (Einset- 14,28* zen) von Reißverschlüssen 2. Detachieren und Nassnachbehandeln von hell, ab 01.03.2025 grau und dunkel, also ausgenommen weiß und 14,59 Seide 3. Bügelarbeiten, soweit nicht zu einer anderen EG gehörend, das Bügeln von: a) Hosen, Sakkos, Wollmänteln b) Popeline-Mänteln, Anoraks (Windblusen) c) Blusen, Kleidern, Damenröcken, Faltenrö- cken und Nacharbeiten von Plissee 4. Kontrolle nach der Bügelei 5. Sortieren und Zählen von Wäsche ausschließ- lich mit Eingabetastatur. Sortieren, Zählen und Bereitstellen von Mietberufskleidungsteilen und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfas- sungsgerätes (z.B. Expedition) IV 1. Näharbeiten mit hohen Anforderungen an Ge- 14,47 nauigkeit und Erfahrung, Konfektionsarbeiten, Teilkonfektion, Reparatur und Änderung an ab 01.03.2025 Oberbekleidung Detachieren und Nassnach- 15,41 behandeln, soweit nicht zur EG III gehörend, also weiße Stücke und Seide 2. Bügler, die Bügeltätigkeiten aller Untergruppen (mindestens je ein Artikel) der EG III, Ziffer 3 beherrschen und regelmäßig ausüben sowie die Fähigkeiten zum Anlernen besitzen. Diese Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 993 Tätigkeiten sollen in der Regel ein Jahr lang ausgeübt worden sein Bügeln von Gesell- schaftskleidern sowie Neueinbügeln von Plis- see 3. Logistische Bereitstellung von Textilien im Be- reich An- und Auslieferung bis hin zur Trans- portbegleitung 4. Tätigkeiten an und mit gesteuerten und/oder getakteten Vorrichtungen unter Beachtung der Weiterbearbeitungskriterien. 5. Vollständige An- und Abmeldung und/oder Qualitätskontrolle von Mietberufskleidungstei- len und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfas- sungsgerätes (z.B. Einrichten von Neukunden, Umtausch, Rückgabe) V 1. Innerbetriebliche Bereitstellung von Waren und 15,38 Hilfsmitteln nach logistischen Kriterien in oder zwischen Abteilungen bzw. Betriebsbereichen ab 01.03.2025 2. Bedienen von Waschmaschinen, Waschanla- 16,32 gen, Zentrifugen, Tumblern und Schüttlern mit einem Fassungsvermögen von über 25 kg mit entsprechender Verantwortung 3. Arbeiten in der Reinigung, Färberei, Nassabtei- lung und Teppichwäscherei einschließlich Spü- len, Schleudern und ähnliche Tätigkeiten mit entsprechender Verantwortung. VI 1. Bedienen und Überwachen von Waschmaschi- 16,13 nen, Waschanlagen und Zentrifugen unter Be- achtung von Optimierungskriterien ab 01.03.2025 2. Bedienen und Überwachen der Reinigungsma- 17,06 schinen mit Zubehör sowie Sortieren und Zu- sammenstellen der Reinigungspartien unter Beachtung von Optimierungskriterien 3. Färben und Ansetzen der Farbflotte 4. Färben und Aufarbeiten von Leder und Leder- bekleidung 5. Selbständiges Teppichreinigen einschließlich Sortieren und Kontrollieren (Maschinenführer) 6. Kunststopfen VII 1. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale 1. nach der Ausbildung bzw. Über- 17,40 der EG 1 - VI hinausgehen: Textilreiniger mit be- nahme der Verantwortung standener Gesellen- oder Facharbeiterprüfung- es ab 01.03.2025 sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten der 18,34 EG 1 - V ausgeübt - mit/ohne Verantwortung für den Ablauf des Waschverfahrens. VII 2. 2. ab dem 3. Jahr nach der Ausbil- 18,11 Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des dung und Tätigkeit in der Branche Waschverfahrens, die über entsprechende umfas- bzw. Übernahme der Verantwortung ab 01.03.2025 sende Kenntnisse und Berufserfahrungen verfü- 19,05 gen. VII 3. 3. ab dem 4. Jahr nach der Ausbil- 18,75 dung und Tätigkeit in der Branche bzw. Übernahme der Verantwortung ab 01.03.2025 19,68 VII 4. 4. Textilreiniger mit alleiniger Verant- 19,42 wortung für den Gesamtablauf ab 01.03.2025 Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 994 20,35 Sonderentgeltgruppen 1. Reinigungskräfte 13,37 ab 01.11.2024 13,46** ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,31 2. Wach- und/oder Schließkräfte 13,91 ab 01.02.2025 14,28* ab 01.03.2025 14,84 3. Heizer und Maschinist mit Verantwortung für die 17,43 Kesselsteuerung bzw. die Wartung der Maschinen- anlagen ab 01.03.2025 18,37 4. a Handwerker (z.B. Schlosser, Tischler, Elektriker, 17,40 Maschinist usw.) mit abgeschlossener Gesellen- bzw. Facharbeiter-Prüfung a) nach der Ausbildung ab 01.03.2025 18,34 4. b ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung 18,11 ab 01.03.2025 19,05 4. c ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung 18,75 ab 01.03.2025 19,68 4. d ab dem 5. Jahr nach der Ausbildung 19,42 ab 01.03.2025 20,35 5. a Ladner und Expedient 13,82 ab 01.03.2025 14,75 Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 995 5. b Erster Ladner und erster Expedient sowie Ladner 14,31 die einen Ladenbetrieb führen. Auf den Mindest- verdienst sind den ersten Ladner entsprechend der ab 01.03.2025 Höhe des Umsatzes nach betrieblichen Einzelver- 15,25 einbarungen Zulagen zu zahlen. Die Zulage muss mindestens 25,57 Euro monatlich betragen. Sie ist auch den Ladner nach 5 a) zu zahlen, wenn diese allein im Laden tätig sind und mindestens 1200 Auf- träge (z.B. 2- oder 3-teilige Anzüge =1 Auftrag) bzw. 1500 Stücke (z.B. 2- oder 3-teilige Anzüge= 2 bzw. 3 Stücke) monatlich im Jahresdurchschnitt in diesem Laden angenommen werden 7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 1. Jahr 16,68 ab 01.03.2025 17,62 7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 2. Jahr 17,40 ab 01.03.2025 18,34 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 1. Jahr 18,11 onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- ab 01.03.2025 vicebereich 19,05 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 2. Jahr 18,75 onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- ab 01.03.2025 vicebereich 19,68 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. Reklamati- im 3. Jahr 19,42 onsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietser- Ab 01.03.2025 vicebereich 20,35 K1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Hilfsarbeiten im Bürobetrieb wie: 12,41 schematischen Tätigkeiten, die keine Berufsausbil- Abfertigen der Post; Abschreibarbei- dung voraussetzen. ten, Abheftarbeiten; Bedienen von ab 01.11.2024 Vervielfältigungsapparaten; einfa- 13,46** che Schreib-, Rechen- und Karteiar- beiten; Bedienen kleinerer Fern- ab 01.02.2025 sprechanlagen; Hilfsarbeiten im Da- 14,28* tenerfassungsbereich. K2 Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder Einfache kaufmännische Arbeiten 14.18 Euro abgeschlossene Handelsschulausbildung von 2 im Einkauf, Verkauf, Versand, Lohn- Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf buchhaltung, Buchhaltung, Statistik, ab 01.02.2025 einer evtl. vereinbarten Probezeit, oder eine der Lager usw.; Führung der Registratur 14,28* gleich zu bewertenden praktischen kaufmänni- in mittleren Betrieben; Aufnahme schen Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren. von Stenogrammen und Übertragen ab 01.03.2025 Angestellte mit einfachen kaufmännischen Tätig- in Maschinenschrift; Übertragung 16,05 keiten. von Diktaphonaufnahmen in Ma- schinenschrift; Bedienen von Bu- chungs- oder Fakturiermaschinen nach vorbereiteten Unterlagen; Be- dienen von Fernschreibanlagen; Be- dienen von Fernsprechanlagen mit Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 996 drei Amtsanschlüssen in Handver- mittlung; Bedienen von Fernsprech- anlagen im Durchwahlsystem; Lo- chen, Prüfen, Beschriften und Sor- tieren von Datenträgern; Einfache Maschinenbedienungsarbeiten in der Datenverarbeitung (z.B. Bedie- nen von Lochschriftübersetzern; Be- dienen von Kartendopplern). K2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 2, Stenotypist mit überdurchschnittli- 17,28 die in ihrem Arbeitsgebiet über Sonderkenntnisse cher Silben- und Anschlagsleistung; verfügen und laufend Eigeninitiative entwickeln. Phonotypist mit überdurchschnittli- ab 01.03.2025 cher Anschlagsleistung; Bedienen 18,22 von Fernsprechanlagen mit mehr als drei Amtsanschlüssen nur in Handvermittlung. K3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entspre- Führung von Sach- oder Kontokor- 17,53 chender Verantwortung. rentkonten; Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen; ab 01.03.2025 Durchführung von Kostenrechnung; 18,47 Führung von einfachem Schrift- wechsel; Vorbereitende Sachbear- beitung im Verkauf, Einkauf, Dispo- sition, Versand, Kalkulation etc.; Fakturieren mit Zusammenstellung aller dafür notwendigen Unterlagen; Leitung der betrieblichen Lohn- und Kostenerfassung; Verwalten eines Lagers (Warenannahme, Waren- ausgabe und Lagerhaltung ein- schließlich der dazugehörigen wert- und mengenmäßigen Buchhaltung); Führung der Registratur in größeren Betrieben; Qualifizierte Schreib- kräfte mit Sachbearbeitungsfunktio- nen; Aufnahme und Wiedergabe von Stenogrammen in einer Fremd- sprache; Bedienen von EDV-Syste- men (Operating). K3a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 3, Führung von Sachkonten mit Kon- 21,59 die in ihrem Arbeitsgebiet über umfassende Sach- tierung; Führung von Kontokorrent- kenntnisse verfügen und besondere Leistungen - konten mit Kontierung und Erledi- ab 01.03.2025 auch selbständig - erbringen oder Anweisungs- gung der Regulierungs- und Mahn- 22,52 funktionen haben. korrespondenz; Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnun- gen mit vollständigem Abschluss; Vorbereitende Sachbearbeitung im Verkauf und Einkauf einschließlich der Führung von Schriftwechsel. K4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben dauernd Führung oder Überwachung einer 21,25 selbständig und unter entsprechender Verantwor- Sach- oder Kontokorrentbuchhal- tung erledigen und nur allgemeine Anweisung er- tung, einer Lohnbuchhaltung, einer ab 01.03.2025 halten Gehaltsbuchhaltung sowie der Kos- 22,18 tenrechnung einschließlich Klärung und Abwicklung der damit in Zusam- menhang stehenden Sachfragen; Abschließende Sachbearbeitung in Verkauf, Einkauf, Disposition, Ex- port etc. einschließlich Korrespon- denzführung; Abschließende Sach- bearbeitung im Personal-, Sozial- Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 997 und Ausbildungswesen; Durchfüh- rung von schwierigen Kalkulationen und deren Auswertung; Aufnahme und Wiedergabe von Stenogram- men in Fremdsprachen; Führung von Schriftwechsel in einer Fremd- sprache; Operator; Programmierer. K5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche um- Bilanzbuchhalter (IHK-Prüfung); 28,86 fangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse und EDV-Organisator praktische Erfahrung oder ein abgeschlossenes ab 01.03.2025 Fachhochschulstudium erfordert. 29,79 T1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Ladner 13,81 schematischen Tätigkeiten, die keine technische Expedient Berufsausbildung voraussetzen. ab 01.03.2025 14,74 T2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erfor- Erster Ladner 14,72 derlichen Kenntnisse können auch durch eine die- Erster Expedient ser entsprechenden Fachschulausbildung oder Ladner, der einen Ladenbetrieb ab 01.03.2025 eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit führt. 15,66 erworben sein. T2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die Ladner mit besonderen Sachkennt- 16,87 in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sach- nissen und besonderen Leistungen, kenntnisse verfügen und besondere Leistungen er- Ladner im heißen Laden mit Maschi- ab 01.03.2025 bringen. nenbedienung, Detachieren und Bü- 17,80 geln, Angestellte mit aufsichtsfüh- render Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der Annahme, Expedi- tion und Fuhrpark. Direktricen. T3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entspre- Angestellte mit aufsichtsführender 17,53 chender Verantwortung. Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebsabteilungen, Werkstätten ab 01.03.2025 und Einrichtungen wie Sortierraum, 18,47 Einrichtungsabteilung, Näherei, Rei- nigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig Angestellte mit aufsichtsführender 21,25 und unter entsprechender Verantwortung erledigen Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Waschmeister, Reinigungsmeis- ab 01.03.2025 ter.in, Handwerksmeister, Einsatz- 22,18 leiter im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche um- Ingenieure und Techniker, die 28,05 fangreiche Spezialkenntnisse und praktische Er- den/die Betriebsleiter oder lei- fahrung erfordert. tende/n Betriebsingenieur vertreten, ab 01.03.2025 Ingenieure und Techniker, die selb- 29,79 ständig Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure für schwie- rige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezoge- nen Aufgaben betraut sind, Ange- stellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs betraut sind, Fuhrparkleiter (größe- rer Fuhrpark). * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 998 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 38 Textilreinigung 50830000-2 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien 98310000-9 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 98311000-6 Abholdienst für Wäsche 98311100-7 Verwaltung von Wäschereien 98311200-8 Betrieb von Wäschereien 98312000-3 Textilreinigung 98312100-4 Imprägnieren von Textilien 98313000-0 Reinigen von Pelzen 98314000-7 Färben 98315000-4 Bügeln 98316000-1 Einfärben Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 999 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe inkl. Instandhaltung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklä- rung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) werden folgende Zuschläge gezahlt: a) an Werktagen, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch im Anschluss an dienst- planmäßige Arbeit an Sonntagen und an Ausgleichsruhetagen 30 %, b) an Sonntagen und bei Nacht, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch an den an- stelle des Sonntags gewährten Ruhetagen 60 %, c) an gesetzlichen Feiertagen 100 %, Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Ar- beitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1000 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderun- Entgelt in gen und nicht abschlie- Euro ßende Beispiele 1 Betriebsgehilfe 1.-3. Jahr 14,64 10.-12. Jahr 15,39 ab 19. Jahr 16,14 2 Betriebsaufseher 1.-3. Jahr 15,26 Eisenbahnschaffner 10.-12. Jahr 16,00 ab 19. Jahr 16,76 3 Betriebsoberaufseher 1.-3. Jahr 15,78 Eisenbahnoberschaffner 10.-12. Jahr 16,58 ab 19. Jahr 17,40 4 Betriebshauptaufseher 1.-3. Jahr 16,10 Eisenbahnhauptschaffner 10.-12. Jahr 17,06 Lokomotivführer zur Ausbildung ab 19. Jahr 18,03 5 Eisenbahnbetriebsassistent 1.-3. Jahr 17,30 Eisenbahnassistent 10.-12. Jahr 18,32 Verwaltungsassistent ab 19. Jahr 19,37 Lokomotivführer 6 Eisenbahnsekretär 1.-3. Jahr 17,77 Technischer Eisenbahnsekretär 10.-12. Jahr 18,87 Verwaltungssekretär ab 19. Jahr 19,99 Werkmeister Lokomotivführer spätestens nach weiteren 6 Beschäfti- gungsjahren 7 Eisenbahnobersekretär 1.-3. Jahr 18,33 Technischer Eisenbahnobersekretär 10.-12. Jahr 20,03 Verwaltungsobersekretär ab 19. Jahr 21,16 Oberwerkmeister Oberlokomotivführer 8 Eisenbahnhauptsekretär 1.-3. Jahr 18,69 Technischer Eisenbahnhauptsekretär 10.-12. Jahr 21,35 Verwaltungshauptsekretär ab 19. Jahr 22,83 Hauptwerkmeister Hauptlokomotivführer 9 Eisenbahnbetriebsinspektor 1.-3. Jahr 19,83 Technischer Eisenbahnbetriebsinspektor 10.-12. Jahr 22,83 Amtsinspektor ab 19. Jahr 24,38 Eisenbahninspektor Verwaltungsinspektor 10 Eisenbahnoberinspektor 1.-3. Jahr 21,47 Technischer Eisenbahnoberinspektor 10.-12. Jahr 25,29 Verwaltungsoberinspektor ab 19. Jahr 27,20 11 Eisenbahnamtmann 1.-3. Jahr 23,66 Technischer Eisenbahnamtmann 10.-12. Jahr 27,57 Verwaltungsamtmann ab 19. Jahr 29,52 Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1001 12 Eisenbahnamtsrat 1.-3. Jahr 25,38 Technischer Eisenbahnamtsrat 10.-12. Jahr 30,04 Verwaltungsamtsrat ab 19. Jahr 32,37 13 Eisenbahnoberamtsrat 1.-3. Jahr 28,29 Technischer Eisenbahnoberamtsrat 10.-12. Jahr 33,33 Verwaltungsoberamtsrat ab 19. Jahr 35,84 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben 14 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 1.-3. Jahr 29,36 schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige 10.-12. Jahr 35,84 Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- ab 19. Jahr 39,06 rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeu- tung aus der EG 13 heraushebt 15 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 1.-3. Jahr 32,10 schulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige 10.-12. Jahr 39,21 Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ih- ab 19. Jahr 43,95 rer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zusätzlich durch das Maß der damit verbunde- nen Verantwortung erheblich aus der EG 14 heraushebt 3.2 Arbeiter EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in bzw. nicht abschließende Euro Bsp. 1 Ungelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,47 Ungelernte Arbeiter sind Arbeiter, die solche Arbeiten ver- 10.-12. Jahr 17,09 richten, die eine handwerkliche oder besondere Anlernung ab 19. Jahr 17,55 nicht erfordern, z.B. Bahnunterhaltungsarbeiter, Lagerar- beiter, Wagenwäscher, Bahnhofsarbeiter, Güterbodenar- beiter. 2 a) Angelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,79 Angelernte Arbeiter sind Arbeiter, die handwerksmäßig tä- 10.-12. Jahr 17,45 tig sind, im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig sind, Fahr- ab 19. Jahr 17,94 kartenverkäufer, soweit sie nicht der Angestelltenversiche- rungspflicht unterliegen, Bahnunterhaltungsarbeiter, so- weit es ihre Leistungen rechtfertigen, nach einem Jahr Tä- tigkeit in EG 1. b) Ungelernte Arbeiter nach zwei Jahren, wenn sie ihre Arbeit mit Sachkenntnis und fachlichem Geschick verrich- ten. 3 Angelernte Arbeiter, wenn sie mindestens fünf Jahre stän- 1.-3. Jahr 18,28 dig handwerksmäßige Arbeit ausgeführt und sich einer 10.-12. Jahr 19,05 formlosen Prüfung durch den Obersten Betriebsleiter oder ab 19. Jahr 19,60 dessen Beauftragten unterzogen haben. Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1002 4 Handwerker und gleichgestellte Facharbeiter 1.-3. Jahr 18,79 Handwerker sind Arbeiter, die 10.-12. Jahr 19,87 ab 19. Jahr 20,45 a) einen Meisterbrief oder b) ein Gesellenprüfungszeugnis oder vor der Einführung des Gesellenprüfungsverfahrens ein Lehrabschluss- zeugnis oder c) einen von der Industrie- und Handelskammer ausge- fertigten Facharbeiterbrief über die bestandene Fach- arbeiterprüfung besitzen. d) 5 Handwerker, die sich durch das Maß ihrer qualifizierten 1.-3. Jahr 19,18 Tätigkeit und Verantwortung wesentlich von den übrigen 10.-12. Jahr 20,29 Handwerkern hervorheben und die unter eigener Verant- ab 19. Jahr 20,91 wortung hochwertige Versuchsgeräte oder Instrumente bedienen oder denen die verantwortliche Vorprüfung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen übertragen ist. 6 Kraftomnibus- und LKW-Fahrer mit Führerschein der 1.-3. Jahr 19,51 Klasse 2. 10.-12. Jahr 20,28 ab 19. Jahr 20,84 7 LKW-Fahrer mit Führerschein der Klasse 3 1.-3. Jahr 17,93 10.-12. Jahr 18,59 ab 19. Jahr 19,07 8 Kraftomnibusschaffner, Begleiter ohne Führerschein. 1.-3. Jahr 17,50 10.-12. Jahr 18,15 ab 19. Jahr 18,64 Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1003 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht ab- schließend Entgelttabelle 39 Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und ande- 50220000-3 ren Ausrüstungen 50221000-0 Reparatur und Wartung von Lokomotiven 50221100-1 Reparatur und Wartung von Lokomotivgetrieben 50221200-2 Reparatur und Wartung von Lokomotivkraftübertragungen 50221300-3 Reparatur und Wartung von Lokomotivradsätzen 50221400-4 Reparatur und Wartung von Lokomotivbremsen und -bremsteilen 50222000-7 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 50222100-8 Reparatur und Wartung von Stoßdämpfern 50223000-4 Instandsetzung von Lokomotiven 50224000-1 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 50224100-2 Instandsetzung von Sitzen von Schienenfahrzeugen 50224200-3 Instandsetzung von Reisezugwagen Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1004 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Versicherungsmittlergewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunter- nehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an Samstagen ist ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 100 % für jede Arbeitsstunde zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1005 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätig- ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Bei- Entgelt in keit spiele Euro 1 Tätigkeiten, die Kenntnisse • Einfache Büroarbeiten 12,41 * oder Fertigkeiten vorausset- • Einfache Schreib- und Rechenarbeiten zen, wie sie im Allgemeinen • Schreibarbeiten während der Einarbeitung ab 01.11.2024 durch eine planmäßige Ein- • Einfache Arbeiten an Datenerfassungs- sowie peripheren Zusatzgerä- 13,46 ** arbeitung erworben werden. ten • Einfache Inkasso- und Buchungsarbeiten (z.B. Abstimmen der Posts- ab 01.02.2025 check- und Bankauszüge) 14,28 *** • Formularausfertigung nach Vorgabe • Registratur- und Dateiarbeiten • Postabfertigungsarbeiten • Arbeiten in der Materialverwaltung • Dienstgänge ab 3. Berufsjahr 12,41 * ab 01.11.2024 13,46 ** ab 01.02.2025 14,28 *** ab 9. Berufsjahr 12,70 ab 01.11.2024 13,46 ** ab 01.02.2025 14,28 *** 2 Tätigkeiten, die Fachkennt- • Einfache Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 12,41 * nisse voraussetzen, wie sie • Nebenarbeiten bei der Schadensbearbeitung und entsprechend einfa- im Allgemeinen durch eine che Leistungs- und Schadensbearbeitung ab 01.11.2024 abgeschlossene Berufsaus- • Bearbeitung von einfachen Beleihungs-, Wiederinkraftsetzungs-, Rück- 13,46 ** bildung (als Kaufmannsge- kaufs- und Stundungsgesuchen hilfe oder in einem anderen • Mahn- und Stornovorgängen ab 01.02.2025 gleichwertigen, auch ge- • Einfache Rück- und Mitversicherungsarbeiten einschließlich Verrech- 14,28 *** werblichen Ausbildungsbe- nung ruf) oder Fachschulausbil- • Führung und Auswertung von Statistiken dung erworben werden, oder • Prüfen von Reisekostenabrechnungen u. dgl. Arbeiten, die neben den An- • Einfache Grundstücksverwaltungsarbeiten forderungen der EG 1 eine • Führung einfachen Schriftwechsels einschlägige Erfahrung vo- • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät raussetzen. • Arbeiten an Datenerfassungs- und Peripheriegeräten • Einfache Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating), Inkasso- und Buchungsarbeiten (z. B. Kasse, Bank) • Telekommunikation • Arbeiten in der Postabfertigung mit besonderen Anforderungen ab 3. Berufsjahr 12,41 * ab 01.11.2024 13,46 ** ab 01.02.2025 14,28 *** ab 13. Berufsjahr 14,43 Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1006 3 Tätigkeiten, die vertiefte • Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 12,41 * Fachkenntnisse vorausset- • Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie Regulierung im Außen- zen, wie sie im Allgemeinen dienst ab 01.11.2024 durch zusätzliche Berufser- • Durchführung von Mahnverfahren 13,46 ** fahrung nach einer abge- • Selbständiger Schriftwechsel schlossenen Berufsausbil- • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät mit erhöhten An- ab 01.02.2025 dung zum Versicherungs- forderungen oder bei besonderen Leistungen 14,28 *** kaufmann oder einer ihrer Art • Arbeiten mit erhöhten Anforderungen an Datenerfassungs- und Peri- entsprechenden Berufsaus- pheriegeräten bildung oder durch Aneig- • Arbeiten an Datenverarbeitungsmaschinen (Operating) nung entsprechender Kennt- • Einfache Programmierarbeiten nisse für den jeweiligen Tä- • Einfache Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung tigkeitsbereich erworben • Buchhaltungsarbeiten werden. ab 3. Berufsjahr 13,05 ab 01.11.2024 13,46 ** ab 01.02.2025 14,28 *** ab 13. Berufsjahr 16,31 4 Schwierige Tätigkeiten, die • Schwierige Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung gründliche oder vielseitige • Schwierige Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie entsprechende Fachkenntnisse vorausset- Regulierung im Außendienst zen, wie sie durch mehrjäh- • Organisations-Sachbearbeitung rige einschlägige Erfahrun- • Bearbeitung von Grundstücks-, Hypotheken- und Steuerangelegenhei- gen oder umfassende theo- ten retische Kenntnisse erwor- • Selbständige Bearbeitung schwierigen, auch fremdsprachlichen Schrift- ben werden, oder Tätigkei- wechsels ten, die umfassende theoreti- • Tätigkeit von Schreibkräften mit schwierigen Arbeiten und eigener Ver- sche Kenntnisse erfordern. antwortung • Einfache Arbeiten als DV-Organisator • Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating) mit erhöhten Anfor- derungen • Programmierarbeiten • Selbständige Gehaltsabrechnung • Schwierige Buchhaltungsarbeiten • Personalsachbearbeitung und Gehaltsbuchhaltung • Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe- kundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst ab 3. Berufsjahr 13,96 ab 01.02.2025 14,28 *** ab 7. Berufsjahr 15,46 ab 14. Berufsjahr 18,34 5 Hochwertige Tätigkeiten, die • Bei kleineren Arbeitsbereichen die Tätigkeit als Leiter, bei größeren Ar- besonderen Anforderungen beitsbereichen die Tätigkeit als stellvertretender Leiter an das fachliche Können • Tätigkeit von besonders qualifizierten Sachbearbeitern in den Bereichen: stellen oder mit erhöhter Ver- antwortung verbunden sind. - Betrieb- und Antrag - Schaden und im Schadenaußendienst - mathematische und statistische Abteilungen - Organisation - Hypotheken-, Recht- und Steuer sowie Vermögen - Schriftwechsel - Datenverarbeitung - Buchhaltung und Kassen • Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe- und Industriekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst • schwierige Personalsachbearbeitung ab 5. Berufsjahr 16,45 ab 9. Berufsjahr 18,28 ab 14. Berufsjahr 21,39 Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1007 6 Tätigkeiten mit Erfordernis- sen, die über die Merkmale ab 7. Berufsjahr 18,67 der EG 5 hinausgehen und ab 11. Berufsjahr 21,34 die im Allgemeinen mit um- ab 14. Berufsjahr 24,05 fangreicheren Leitungsfunk- tionen verbunden sind. * Entspricht dem Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024 ** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.11.2024. *** Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1008 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 40 Versicherungsmittlergewerbe 66518000-4 Versicherungsmakler- und -agenturdienste 66518100-5 Dienste von Versicherungsmaklern 66518200-6 Dienste von Versicherungsagenturen Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand September 2024 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarif- verträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weib- liche und diverse Geschlechter. Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1009 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus- führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: Rechtsgrundlage Entgelt in Euro Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. 12,29 Landesmindestlohn ab 01.11.2024 13,46 Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28 Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand September 2024 Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1010 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 41 sonstige Dienstleistungen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand September 2024 Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1011 Anlage (zu § 1 Absatz 1) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsaus- führung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen ange- wandt. Diese Liste ist nicht abschließend. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsaus- führung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ha- ben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer gelten folgende Stundenentgelte: Rechtsgrundlage Entgelt in Euro Bundesmindestlohn zum Stand 01.03.2024. 12,29 Landesmindestlohn ab 01.11.2024 13,46 Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28 Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand September 2024 Nr. 120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. November 2024 1012 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 42 sonstige Bauleistungen Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand September 2024

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.