Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2015

Ausfertigungsdatum:
22.06.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 80 Brhv_Sonntagsöffnung
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
372 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 23. Juni 2015 Nr. 80 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2015 Vom 17. Juni.2015 Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Magistrat: Artikel 1 Die Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2015 vom 11. März 2015 (Brem.GBl. S. 102) wird wie folgt geändert: § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein: 1. im Stadtteil Lehe am 7. Juni und 6. September 2015 jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr, 2. im Stadtteil Geestemünde am 3. Mai, 5. Juli und 27. September 2015 jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr, 3. im Stadtteil Wulsdorf am 31. Mai, 12. Juli, 27. September und 1. November 2015 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr, 4. im Stadtteil Mitte am 31. Mai, 16. August, 20. September und 1. November 2015 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr.“ Nr. 80 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 23. Juni 2015 373 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 17. Juni 2015 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.