Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
21.09.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 93
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
501 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 21. September 2023 Nr. 93 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven Vom 30. August 2023 Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 410) geändert worden ist, verordnet der Magistrat: Artikel 1 Die Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven vom 14. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2023 S. 1) wird wie folgt geändert: 1. Im Absatz 1 wird der zweite Spiegelstrich geändert in „am 5. November 2023 aus Anlass der Veranstaltung ‚Laternenfest‘ im Stadtteil Mitte“. 2. Im Absatz 1 werden im neunten Spiegelstrich die Worte „Caravan- und Freizeit- messe“ durch „Goldener Oktober – Erntedankfest“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 30. August 2023 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.