Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Ausfertigungsdatum:
20.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 159
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1142 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 20. Dezember 2024 Nr. 159 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Vom 17. Dezember 2024 Aufgrund des § 152 Absatz 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 302) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Änderungen der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft § 1 der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 17. September 2024 (Brem.GBl. S. 701) wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe l werden nach den Wörtern „Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare,“ die Wörter „Polizeikommissarinnen und Polizei- kommissare,“ eingefügt. b) In Buchstabe p wird nach dem Wort „Laufbahngruppe“ die Angabe „2“ eingefügt. 2. In Absatz 3 Nummer 3 wird die Angabe „Absatz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe p“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 17. Dezember 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.