Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Taxenordnung)

Ausfertigungsdatum:
27.04.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 52 1. ÄndVO TaxenO Brhv
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
216 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 28. April 2015 Nr. 52 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Taxenordnung) Vom 15. April 2015 Aufgrund des § 47 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1699), das zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 147 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebühren- rechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. S. 155) wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Taxenordnung) vom 13. Dezember 1978 (Brem.GBl. 1979 S. 51) wird wie folgt geändert: § 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Taxen dürfen nur auf den nach Zeichen 229 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Taxenständen bereitgestellt werden. Während der Durchführung von Großveranstaltungen muss auf den gekennzeichneten Taxenstandplätzen zum Schluss der Veranstaltung stets eine ausreichende Anzahl von Taxen bereitgestellt werden. Für das Bereitstellen von Taxen außerhalb der Taxenstände ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde einzuholen.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 15. April 2015 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.