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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 28. April 2015 Nr. 52
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Taxen
in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Taxenordnung)
Vom 15. April 2015
Aufgrund des § 47 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1699), das zuletzt
geändert durch Artikel 2 Absatz 147 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebühren-
rechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in
Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des
Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. S. 155) wird
verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Stadtgemeinde Bremerhaven
(Taxenordnung) vom 13. Dezember 1978 (Brem.GBl. 1979 S. 51) wird wie folgt
geändert:
§ 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Taxen dürfen nur auf den nach Zeichen 229 der Straßenverkehrsordnung
gekennzeichneten Taxenständen bereitgestellt werden. Während der Durchführung
von Großveranstaltungen muss auf den gekennzeichneten Taxenstandplätzen zum
Schluss der Veranstaltung stets eine ausreichende Anzahl von Taxen bereitgestellt
werden. Für das Bereitstellen von Taxen außerhalb der Taxenstände ist die
Erlaubnis der Ortspolizeibehörde einzuholen.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 15. April 2015
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen