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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 3. April 2025 Nr. 29
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung eines verbindlichen
Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
nach dem Pflegeberufegesetz
Vom 18. März 2025
Aufgrund des § 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufe-
gesetzes, der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und der Pflege-
berufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 184),
das zuletzt durch das Gesetz vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1379) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 3 des Pflegeberufegesetzes vom
17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom
12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung
zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz
Die Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefach-
frau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Verordnung wird wie folgt gefasst:
„Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur
Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum
Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz
(Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung – BremPflLPV)“
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für die Erstellung der schulinternen Curricula für die Ausbildung zur
Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeperson,
zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach
dem Pflegeberufegesetz ist der in der Anlage befindliche Lehrplan auf der
Grundlage des Pflegeberufegesetzes und der Pflege-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung maßgeblich. Der Lehrplan wird in einer Lesefassung
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 125
auf der Homepage der Senatorin oder dem Senator für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz* veröffentlicht.“
b) In Absatz 5 Satz 1 wird nach dem Wort „in“ das Wort „fachlich“ eingefügt.
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Übergangsregelung
Abweichend von Absatz 2 kann die Erstellung der schulinternen Curricula
für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem
Pflegeberufegesetz, die vor dem 1. Oktober 2025 beginnen, nach Maßgabe
des Lehrplans der Anlage 1 der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für
die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem
Pflegeberufegesetz in der am 24. Dezember 2022 gültigen Fassung erstellt
werden.“
4. Die Anlage „Anlage zu § 2 Absatz 1 Lehrplan gem. § 1 Brem. Pflegeberufe-
ausführungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)“ erhält die
aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 31. März 2025
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz
* Amtlicher Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und
Verbraucherschutz unter der Rubrik „Gesundheit“, Kapitel „Berufe im Gesundheitswesen“, Unterkapitel
„Pflege“, Menüpunkt „Bremer Curriculum“
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 126
Anhang zu Artikel 1 Nummer 4
Anlage zu § 2 Absatz 1:
Verbindlicher Lehrplan auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes und der
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Erläuterungen
Inhalte der ersten beiden Ausbildungsdrittel in kursiver Schreibweise haben
empfehlenden Charakter für die curriculare Umsetzung und werden nicht als
Prüfungsgegenstand in zentralen Prüfungen verwendet. Für die meisten Lernfelder
beziehen sich die vorgeschlagenen Fallbeispiele bzw. Lernsituationen auf Menschen
aller Altersgruppen. Da der Bremer Lehrplan auf die Ausbildung zur (generalistischen)
Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson ausgerichtet ist, liegt
es dabei für diesen Ausbildungsabschnitt in der Verantwortung der Schulen oder auch
der einzelnen Auszubildenden, die in Anlage 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgegebenen Begrenzungen von mindestens 500 und
höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen
Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen im Blick
zu behalten. Die Konstruktion ermöglicht eine Differenzierung der Ausbildung im
dritten Jahr, um einen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw.
in der Altenpflege zu ermöglichen. Die in den Rahmenlehrplänen der Fachkommission
nach § 53 PflBG differenzierten Inhalte entsprechend den Anlagen 3 und 4 der PflAPrV
sind jeweils in kursiver Schrift in den entsprechenden Lernfeldern mit aufgenommen.
Die Differenzierung in den Kompetenzen, insbesondere nach Anlage 4 PflAPrV, muss
in solchen Fällen noch von den Schulen selbst vorgenommen werden. Am Ende eines
jeden Lernfeldes wird der Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach §
53 PflBG und zu den jeweiligen Curricularen Einheiten (CE) hergestellt.
Übersicht über die Lernfelder in der empfohlenen Reihenfolge
1. und 2. Ausbildungsdrittel
LF Titel des Lernfeldes Std.
1A Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung --> Seite 127 50
2 Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen - Sicherheit mitgestalten --> 110
Seite 131
3A Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – sich 100
auf diese Anforderungen im ersten Praxiseinsatz vorbereiten --> Seite 135
1B Kontakt zu Menschen in der Pflege aufnehmen – Praxiserfahrungen reflektieren --> Seite 139 60
3B Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – 90
Erfahrungen des ersten Praxiseinsatzes fachlich einordnen und vertiefen - Pflegeprozesse
individuell strukturieren
--> Seite 143
4 Neugeborene und ihre Eltern bei einem gesunden Start ins Leben unterstützen --> Seite 149 60
5 Prä- und postoperative Pflege von Menschen in allen Altersstufen --> Seite 153 120
6 In Notfallsituationen angemessen handeln --> Seite 158 80
7 Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im Arbeitsfeld der ambulanten Pflege am 100
Beispiel häufig auftretender Gesundheitsstörungen und Einschränkungen --> Seite 162
8 Menschen mit mehrfachen gesundheitlichen Einschränkungen auf internistischen, 100
geriatrischen und pädiatrischen Stationen in der Akutklinik pflegerisch versorgen und ihre
individuelle Situation verstehen --> Seite 167
9 Menschen mit cerebralen Schädigungen pflegerisch unterstützen --> Seite 173 70
10 Individuelle Pflegeprozesse zur Unterstützung von Lebensqualität sowie seelischer und 80
körperlicher Gesundheit in der stationären Langzeitpflege strukturieren und umsetzen --> Seite
177
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 127
11 Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in gesundheitsförderlichen, präventiven 100
und kurativen Prozessen unterstützen und an Überleitungsprozessen zwischen verschiedenen
Versorgungseinrichtungen mitwirken --> Seite 183
12 Menschen mit Demenz bei der Alltagsgestaltung und in der Bewältigung von weiteren 60
gesundheitlichen Einschränkungen begleiten --> Seite 189
13 Die Situation von chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität verstehen 80
und sie bei der Alltagsbewältigung unterstützen --> Seite 193
14 Menschen auf onkologischen Stationen, in der Palliativversorgung sowie am Lebensende 100
pflegerisch begleiten --> Seite 197
15 Als Auszubildende oder Auszubildender den Pflegeberuf gesund erlernen und leben --> Seite 40
202
1400
3. Ausbildungsdrittel
LF Titel des Lernfeldes Std.
Nr.
16 Pflegeprozesse mit Menschen in Versorgungsbereichen der psychiatrischen Pflege und mit 60
den Bezugspersonen gestalten --> Seite 207
17 Menschen in herausfordernden sozialen Lagen in ihrer Auseinandersetzung mit der Umwelt 40
unterstützen und sie vor Hitze und Infektionen schützen --> Seite 212
18 In lebensbedrohlichen Situationen pflegerisch handeln – am Beispiel von Arbeitsfeldern in der 80
kurativen Akutversorgung sowie in der Notfallmedizin bzw. im Katastrophenschutz --> Seite
216
19 Rehabilitationsverläufe im interdisziplinären Team planen und begleiten --> Seite 221 80
20 Geschlechterspezifische Gesundheit fördern - Umgang mit Sexualität und 80
Geschlechterdiversität im Pflegealltag --> Seite 227
21 Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei angeborenen oder erworbenen 80
gesundheitlichen Einschränkungen in kritischen Pflegesituationen unterstützen --> Seite 231
22 Zukunftswerkstatt Pflege und Gesundheit --> Seite 237 60
23 Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden - Menschen in der Pflege schützen 60
--> Seite 241
24 Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder schwierigen sozialen 120
Lebensbedingungen personenbezogen versorgen und integrativ in den verschiedenen
Sektoren des Gesundheitssystems unterstützen --> Seite 246
Stunden zur freien Verfügung 40
700
1. und 2. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel
1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 1A
Lernfeld 1A 50 Std.
Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung
Voraussetzungen: keine
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Pflegeauszubildende Berufsfachschule verschiedene Arbeitsfelder der
Pflege als Orte des
professionellen
Beziehungsaufbaus (v. a. im
Orientierungseinsatz)
Kompetenzen
Die Auszubildenden erwerben professionelle Kompetenzen für ihren ersten Praxiseinsatz.
Sie bauen professionelle Beziehungen mit zu pflegenden Menschen anderer Generationen
auf und berücksichtigen dabei biographische und zeitgeschichtliche Hintergründe sowie
unterschiedliche Dimensionen der Diversität. Sie führen einfache Gespräche und nutzen
hierfür grundlegende sprachliche und nonverbale kommunikative Techniken. Den
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Pflegeprozess nutzen sie als Strukturierungshilfe für die Aufnahme von zu pflegenden
Menschen in Pflegeeinrichtungen.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden orientieren sich in der Schule, in der Ausbildung und in der Lerngruppe
und gestalten bewusst erste Beziehungen mit Menschen einer anderen Generation im
Rahmen eines Interviews bzw. einer Befragung.
Sie erproben unterschiedliche Formen der Kontaktaufnahme und bestimmen Merkmale
sowie die Bedeutung der pflegerischen Kommunikation. In Übungen und Simulationen
stellen sie ihr Gesprächsverhalten auf unterschiedliche Personen und Situationen in der
Pflege ein, erkennen Anzeichen von Zufriedenheit / Unzufriedenheit in Mimik und Gestik und
leiten Ansätze für einen personenorientierten Umgang z. B. mit intimen Pflegesituationen
und Störungen der Kommunikation in der Pflege ab. Sie bauen Fähigkeiten des Fragens und
Zuhörens für die Gewinnung von Informationen und den Beziehungsaufbau mit anderen
Menschen auf und unterscheiden erzählende, sachlich informierende und argumentative
Darstellungen, z. B. in einem Lebensbericht.
Die Auszubildenden beschreiben Anforderungen an die Gestaltung einer Aufnahme von zu
pflegenden Menschen in ausgewählten Pflegesettings (Klinik oder stationäre Langzeitpflege)
und wenden die für Aufnahme- und Anamnesegespräche typischen Techniken der
Gesprächsführung an. Hierfür orientieren sie sich an der Grundstruktur des
Pflegeprozessmodells und ordnen die erhobenen Informationen nach einem in einer
kooperierenden Einrichtung gängigen Modell (z. B. bedürfnisorientiert nach ATL / ABEDL®-
Struktur).
Weiter stellen die Auszubildenden grundlegende Aspekte des Konzepts der Biographiearbeit
dar und unterscheiden Selbst- und Fremdverstehen. Sie rekonstruieren ihre eigene
Lernbiographie, identifizieren ihre individuellen Lernstärken und Lernschwächen, formulieren
ihre persönlichen Ziele und Erwartungen an die Ausbildung und tauschen sich darüber aus.
Sie charakterisieren das Profil des Berufsbildes vor dem Hintergrund des
Pflegeberufegesetzes sowie das Ausbildungskonzept der Schule und des
Ausbildungsträgers.
Außerdem erfahren sie durch die Auseinandersetzung mit Biographien von Menschen aus
anderen Generationen die Bedeutung von persönlichen und zeitgeschichtlichen Ereignissen
sowie weiteren Dimensionen der Diversität für die Konstruktion des Selbstverständnisses in
einer Lebensgeschichte. Die Auszubildenden identifizieren Gemeinsamkeiten und
Unterschiede in den Biographien.
Die Auszubildenden reflektieren bewusst ihre Beziehungen zu anderen Menschen (zunächst
im privaten und schulischen Kontext) und beobachten individuelle Variationen im Bedürfnis
nach Nähe und Vertrautheit bzw. Distanzierung bei sich und anderen. Sie kommunizieren
diese Unterschiede situationsangemessen, motivieren Andere, von sich zu erzählen und
respektieren gleichzeitig Grenzsetzungen bei Anderen und sich selbst.
In einer ersten Übersicht orientieren sich die Auszubildenden in den Handlungsfeldern der
pflegerischen Versorgungskontexte – insbesondere mit Blick auf das Spektrum der
Pflegeeinrichtungen, denen sie als Lerngruppe im Orientierungseinsatz gegenüberstehen
werden - und unterscheiden die verschiedenen Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen
Einrichtungen. Sie lernen die Komponenten des neuen Berufsbildes nach dem
Pflegeberufegesetz und im Überblick die Geschichte seiner Entwicklung kennen.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe
Konzepte) (Pflegephänomene /
Bedürfnisse / Erkrankungen)
Beziehungsaufbau /-gestaltung - Einführung: Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung -
o einfache Gesprächs- und Kommunikationsmuster im -> wird in LF 5 im Sinne des
Pflegealltag (zuhören, fragen, begrüßen / verabschieden …) Pflegeprozesses für elektive und
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o nonverbal interagieren akute Aufnahmen in der Klinik, in LF
o Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“) --> 7 für die ambulante Pflege und in LF
wird in LF 8 und 10 aufgenommen 10 für die Aufnahme in der
die eigene Lernbiographie als Ausgangspunkt für Lernprozesse stationären Langzeitversorgung
in der Pflegeausbildung wahrnehmen (Lernen lernen) nach Überleitung aus der
Biographieorientierung /-arbeit --> wird z. B. in LF 3B, LF 7, LF 8, geriatrischen Rehabilitation gefestigt,
LF 10, LF 12 erweitert und vertieft erweitert und vertieft
o Selbst- und Fremdverstehen – Wahrnehmung und
Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen
o historische / gesellschaftliche Ereignisse, das gesellschaftliche,
familiale und räumliche Umfeld sowie persönliche Erfahrungen
und Eigenschaften als biographiestrukturierende Faktoren
berücksichtigen --> wird in LF 10 ggf. vertiefend aufgenommen
o Lebensphasen und ihre Bedeutung berücksichtigen (Konzept
der Normalbiographie, deren zunehmende Flexibilisierung und
typische Statuspassagen)
o Privatsphäre und Grenzen wahrnehmen
Grundverständnis beruflichen Pflegens – erste Annäherung an
das eigene professionelle Rollenverständnis --> wird z. B. in LF
3A/1B, LF 7, LF 11, LF 14, LF 16, LF 19, LF21, LF 23
aufgenommen, erweitert und vertieft)
Pflegeprozess als Problemlösungs- und Beziehungsprozess --
grundlegende Einführung, wird im Ausbildungsverlauf
kontinuierlich weiterentwickelt
o Grundstruktur des Pflegeprozessmodells (6-stufig und/ ggf. 4-
stufig)
o Prinzip der vollständigen Handlung als Grundlage für die Logik
des Pflegeprozesses
o Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG
Prinzipien eines bedürfnisorientierten Pflegemodells
o Möglichkeiten zur Strukturierung pflegerelevanter Informationen
(ATL/ABEDL®, ggf. bereits geordnet in der Grundstruktur des
SIS®)
Menschen in einer Pflegeeinrichtung aufnehmen
o Merkmale eines pflegerischen Anamnesegesprächs (auch in
Abgrenzung zur medizinischen Anamnese)
o Gesprächsführung im Rahmen von Aufnahmegesprächen in
stationären Pflegeeinrichtungen
o Ordnung der in einem Aufnahmegespräch erhobenen
Informationen
o Dokumentation in den Aufnahmeunterlagen der
Pflegeeinrichtung (analog / digital)
--> wird in LF 5 im Sinne des Pflegeprozesses für elektive und
akute Aufnahmen in der Klinik, in LF 7 für die ambulante Pflege
und in LF 10 für die Aufnahme in der stationären
Langzeitversorgung nach Überleitung aus der geriatrischen
Rehabilitation gefestigt, erweitert und vertieft
Kontakt zum Pflegeteam des Praxiseinsatzes aufnehmen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 130
Situative Rahmenbedingungen
Einführung in das Pflegeberufegesetz (PflBG 2017 / PflAPrV 2018), einschl. Des Berufsbildes, der
vorbehaltenen Tätigkeiten und der Ausbildungskonzeption sowie den Berufsbezeichnungen
„Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson“– mit Überblick zur Entwicklungsgeschichte des
Pflegeberufs auch im internationalen Vergleich
Orientierung in der Ausbildung: Pflegeschule und Ausbildungsträger
Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, Auszubildenden
Rechtliche Grundlagen: Schweigepflicht, Datenschutz
Erste Unterscheidung von Einrichtungen der stationären Akut- und Langzeitpflege am Beispiel der
Aufnahmesituation
Kompetenzaufbau nach Anlage 1 PflBG
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a/c/f/h 22 h II.1.b/c/d 14 h IV.2.a 4h V.2.a 10 h
I.5.a V.2.d
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von ges.
h in Anl. 1
CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 50 v. 70
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X
Summe 50 h
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Lern- und Lebensgeschichten (14 h) - Die eigene Lernbiographie sowie ein erstes
biographieorientiertes Interview mit einem Menschen aus einer anderen Generation erarbeiten -
Annäherung an die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdverstehen.
Ls – Merkmale und Bedeutung pflegerischer Kommunikation (8 h) - Einführung in die pflegerische
Kommunikation.
Ls – Aufnahmegespräche führen (8h) – Grundlegung.
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1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 2
Lernfeld 2 110 Std.
Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen –
Sicherheit mitgestalten
Voraussetzungen: LF 1 A – (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess)
Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in
pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein,
entsprechende Skills zur Bewegungsinteraktion aus LF 3B bzw. LF 4
vorzuziehen.
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
insbesondere. alte Menschen und deren Stationäre Langzeitpflege Krankenhaus (v.a.
Bezugspersonen Ambulante Pflege internistische u.
gerontopsychiatrische
Stationen)
Kompetenzen
Die Auszubildenden erheben gesundheitliche Einschränkungen und Ressourcen von zu
pflegenden Menschen sowie Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Durchführung
von ausgewählten Lebensaktivitäten, beschreiben den Pflegebedarf, leiten einfache
unterstützende Pflegemaßnahmen ab und führen diese durch. Sie leiten zu pflegende
Menschen bzw. ihre Bezugspersonen zur Durchführung von unbekannten
Bewegungsabläufen bzw. zu einfachen Maßnahmen der (Selbst-/Fremd-)Pflege an. Dabei
berücksichtigen sie die Sicherheit der zu pflegenden Menschen („Patientensicherheit“),
beachten die Grenzen ihrer Verantwortung und das Haftungsrecht. Weiter unterstützen die
Auszubildenden auch Menschen, die in ihren Denkprozessen beeinträchtigt sind und
Symptome einer Altersverwirrtheit zeigen, bei der Orientierung und geben bei Bedarf
verständliche Informationen oder Instruktionen zu alltäglichen Handlungsabläufen. In ihr
Bewegungshandeln integrieren sie immer auch Aspekte der Selbstwahrnehmung und
persönlichen Gesunderhaltung und -förderung.
Unterrichtsziele
Am Beispiel von zentralen Aktivitäten des Lebens – der Mobilität und der
Alltagsbewältigung – arbeiten die Auszubildenden exemplarisch gesundheitliche
Einschränkungen heraus, die zu Pflege- und Unterstützungsbedarf führen können. Sie
beobachten hierzu jeweils pflegebedürftige (ältere) Menschen, beschreiben beobachtete
Phänomene und Verhaltensweisen und ermitteln Pflegebedarfe.
Bezogen auf Mobilität erfassen die Auszubildenden Bewegungsaktivitäten und deren
Bedeutung für eine gesunde Lebensführung sowie entwicklungs- und krankheitsbedingte
Bewegungseinschränkungen, ermitteln den Pflegebedarf und leiten fördernde Formen der
Bewegungsinteraktion ab. Sie schätzen das individuelle Sturzrisiko ein, kennen
Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen, sind sich ihrer Verantwortung und der Grenzen
ihrer Verantwortung bewusst und begründen diese mit arbeits- und haftungsrechtlichen
Regelungen sowie den Grundsätzen zur Förderung der Sicherheit von zu pflegenden
Menschen („Patientensicherheit“). Sie kennen Grundprinzipien der Instruktion / Anleitung
und üben, Menschen ohne kognitive Einschränkungen gezielt in ihren Bewegungsabläufen
und für Handlungen der Alltagsbewältigung zu instruieren.
In Verbindung mit dem Erlernen von beruflichen Handlungsabläufen in der
Bewegungsinteraktion achten sie immer auch auf ihre persönlichen Haltungs- und
Bewegungsmuster und reflektieren diese hinsichtlich der Möglichkeiten von persönlicher
Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 132
Die Auszubildenden charakterisieren Phänomene der Altersverwirrtheit bei Frauen und
Männern, beobachten verschiedene Symptome und beschreiben diese. Sie entwickeln
Ansätze für eine personengerechte Interaktion und kennen geeignete
Orientierungsangebote, Strukturhilfen und angepasste Formen der Instruktion und
Anleitung in alltäglichen Handlungsabläufen.
Sie nehmen ihre persönlichen Reaktionen in Interaktionen mit desorientierten älteren
Menschen wahr, verständigen sich über ihre Unsicherheiten, formulieren persönlichen
Unterstützungsbedarf sowie Zielsetzungen für ihren Orientierungseinsatz in der praktischen
Ausbildung. Mit Blick auf die zu erarbeitenden Inhalte, insbesondere die medizinisch-
naturwissenschaftlichen Grundlagen zum Bewegungsapparat und zum Training von
Handlings und Skills, nutzen sie geeignete Lernstrategien.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Beobachtung und Beschreibung von Bewegungsfähigkeit sowie Beweglichkeit und
von Mobilitäts- und Bewegungseinschränkungen Bewegungsbedarf – Bewegung in
Gestaltung von Bewegungsinteraktion als ein Kernmerkmal ihrer grundlegenden Bedeutung für
pflegeberuflichen Handelns eine gesunde Lebensführung
o Wahrnehmung und Entwicklung der eigenen Beweglichkeit und Bewegungs- und
der Grenzen der Belastbarkeit des eigenen Bewegungsapparates Handlungsunsicherheit
(z.B. Kinsäthetik) Veränderungen der Motorik im
o das eigene Bewegungsverhalten reflektieren – Momente Alter - Beeinträchtigte körperliche
persönlicher Gesundheitsförderung identifizieren Mobilität / Gehfähigkeit -
o Vermeidung von beruflichen Gesundheitsrisiken und Gefahren – Immobilität und
am Beispiel berufsbezogener Schädigungen des Bewegungseinschränkungen -->
Bewegungsapparates wird fortlaufend – siehe links –
o Selbstfürsorge – insbesondere für die Gesunderhaltung des erweitert u. vertieft
eigenen Bewegungsapparats - Rückengerechte Arbeitsweise Erhöhte Gesundheitsrisiken, die
o Eigene Grenzen der körperlichen Belastbarkeit wahrnehmen durch Mobilitätsbeeinträchtigungen
o Bewahrung und Weiterentwicklung der persönlichen Mobilität als verursacht werden
zentrales Moment der pflegerischen Interaktion o Sturzgefahr --> wird in LF 10
o Mobilisierung – Pflegeinterventionen zur Bewegungsaktivierung und/oder LF 12 mit Blick auf den
bzw. Bewegungsinteraktion - insbes. mit alten Menschen (z.B. Expertenstandard ausführlich
Kinästhetik) thematisiert
o Menschen bei Orts- und Positionswechseln unterstützen o Kontrakturen --> LF 18
o Technische Hilfen als Unterstützung der zu pflegenden Personen o Dekubitus --> vgl. a. LF 3A
und zur eigenen Entlastung nutzen o Thrombose --> vgl. a. LF 5 od.
--> Einführung, wird z. B. in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 9, LF 10, LF 12, LF 7
aufgegriffen, geübt, erweitert, vertieft o Pneumonie --> wird in LF 8
Risikoeinschätzung und Prävention von Sekundärerkrankungen aufgenommen und vertieft
infolge von Immobilität / Durchführung von Prophylaxen in der Berufliche Gesundheitsrisiken und
Pflege Gefahren – insbesondere in
o Kontrakturenprophylaxe --> LF 18 Hinblick auf eine Schädigung des
o Dekubitusprophylaxe --> vgl. a. LF 3A Bewegungsapparates
o Thromboseprophylaxe --> vgl. a. LF 5 od. LF 7 Erkrankungen des
o Pneumonieprophylaxe --> wird in LF 8 aufgenommen und vertieft Bewegungsapparates:
o Sturzprophylaxe / kontrolliertes Stürzen ermöglichen --> o degenerative
Einführung, wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Gelenkerkrankungen (Arthrosen)
Expertenstandard ausführlich thematisiert o Osteoporose
Maßnahmen der Ersten Hilfe leisten – Grundlagen --> wird in LF 6 Beeinträchtigte Denkprozesse mit
und 18 aufgenommen und vertieft Einschränkungen u. a. des
Koordination von eigenen Bewegungsmustern / Lernen und Gedächtnisses, der
Lernstrategien in Verbindung mit Handlungs- und Aufmerksamkeit, der
Bewegungsabläufen Handlungsplanung, der
Menschen ohne kognitive Einschränkungen zu einfachen Urteilsfähigkeit -->Verwirrtheit,
Handlungen und hilfreichen Bewegungsabläufen anleiten Orientierungsprobleme und
o Praxisanleitung erfahren – Aufgaben und Möglichkeiten der Phänomene, die mit einer
Interaktion Demenzerkrankung im Alter in
o Zielgerichtete Anleitung anbieten – didaktisch-methodische Zusammenhang gebracht werden
Grundprinzipien o Selbstversorgungsdefizite als
Interaktion mit älteren Menschen, die in ihrer Orientierung Folge
eingeschränkt sind (mit Verwirrtheitssymptomen / Demenz)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 133
o Anwendung des ATL / ABEDL®-Modells (ggf. auch bereits SIS o Beeinträchtigungen der
®) auf die Strukturierung von zentralen Aktivitäten des Lebens im persönlichen Identität
Bereich der Mobilität und Alltagsbewältigung o Relokationsstresssyndrom
o Beobachtung und Beschreibung von Fähigkeiten und Einführung auf
Einschränkungen in der Kommunikation, Orientierung und phänomenologischer Ebene -->
Handlungsdurchführung wird in LF 12 grundlegend, und in
o sich in der Kommunikation auf das Gegenüber einstellen – erste den LF‘n 18, LF 22, und LF 23 aus
Skills unterschiedlichen Blickwinkeln
o Orientierungshilfen geben erweitert und vertieft
o zur Durchführung von vormals bekannten oder auch einfachen
neuen Handlungsabläufen anleiten bzw. entsprechende Impulse
geben, um in der Alltags- und Lebensbewältigung zu
unterstützen
o Unterstützungsangebote in ihrem Ablauf zielorientiert planen
--> wird in LF 12 u. 23 aufgenommen, erweitert und vertieft
Situative Rahmenbedingungen
Altern von Frauen und Männern – Demografische Entwicklung in Deutschland (und Epidemiologie der
Demenz) --> Einführung, wird in LF 10, 12 und 22 aufgegriffen und vertieft
Einführung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Gewährleistung der Sicherheit zu pflegender
Menschen („Patientensicherheit“) am Beispiel der Sturzprophylaxe --> wird in LF 10 und/oder LF 12 mit
Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert
Unfallverhütung, Arbeitsschutz – berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren für den Bewegungsapparat
Haftungsrecht
Delegation --> ggf. auch in LF 5 oder LF 6
Medizinproduktegesetz (Grundlagen und hier in Bezug auf den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der
Mobilitätsförderung)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie und Physiologie des Bewegungsapparates
Richtungsbezeichnungen des Körpers
Lernen und Lernstrategien in den Naturwissenschaften
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II- III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Kommunikation / inteprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
Beratung
I.1.a/b/c/d/ 74 h II.1.a/b 14 h IV.2.a/b 8h V.2.a/b/c/d/f 14 h
g /c/e. /c .
I.2.a/b/c/f/ II.2.a/b
g.
I.3.a
I.5.b.
1.6.a/b/c/e
.
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 66 v. 180
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 8 v. 60
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 8 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Stunden zur Verfügung 18 v. 140
Summe: 110 h
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 134
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Menschen zum Handeln anleiten (8 h) - Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen (bzw.
ihren Angehörigen / Bezugspersonen) bei der Durchführung von nicht mehr vollständig erinnerten oder
neuen Handlungsabläufen in der Selbst-/Fremdversorgung - Einstieg in den Aufgabenkomplex der
Information / Schulung / Beratung.
Ls – Frau Mauerhoff (18 h) - Menschen mit Orientierungsstörungen und Verwirrtheitsproblemen /
beginnender Demenz pflegen.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 135
1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 3A
Lernfeld 3A 100 Std.
Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten
beobachten und unterstützen – sich auf diese Anforderungen im
ersten Praxiseinsatz vorbereiten
Voraussetzungen: LF 1 A (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess) / LF 2 (für viele Teile
zumindest Mobilisation, im weiteren Verlauf auch Unterstützung von
Menschen mit Verwirrtheitssymptomen)
Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in
pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll
sein, entsprechende Skills zur Säuglingspflege aus LF 3B bzw. LF 4
vorzuziehen.
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen des mittleren und hohen Akutklinik Stationäre
Erwachsenenalters Langzeitversorgung
Ambulante Pflege
Kompetenzen
Die Auszubildenden ermitteln Pflegebedarf sowie Ressourcen und unterstützen Menschen,
die auf Hilfeleistungen und Anleitung bei oder Übernahme der Selbstversorgung
angewiesen sind, bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung unter
Beachtung hygienischer Vorschriften und Anerkennung der individuellen Gewohnheiten
und Bedürfnisse. Durch die gezielte Anwendung von prophylaktischen Maßnahmen
schützen sie die zu pflegenden Menschen vor Komplikationen. Sie kontrollieren im Rahmen
der Versorgung regelmäßig Vitalzeichen und Temperatur, bewerten die Ergebnisse und
reagieren ihrem Kenntnisstand entsprechend angemessen. Dabei nutzen sie die in
Pflegeeinrichtungen üblichen, analogen sowie digitalen Dokumentationssysteme und
berücksichtigen institutionelle Rahmenbedingungen.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden kennen im Überblick unterschiedliche, insbesondere stationäre
Einrichtungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen verschiedener Altersgruppen
und – exemplarisch – die Organisationsstruktur eines Versorgungsbereichs.
Sie beschreiben Pflegebedarfe bezogen auf Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie
Ausscheidung und leiten Art und Umfang der erforderlichen Hilfeleistungen, Informationen
oder kompensierenden Pflegehandlungen ab. Sie kennzeichnen die individuell
unterschiedliche Bedeutung von Berührung im Kontext von körperbezogenen
Pflegehandlungen und nehmen sie als sensibles und zugleich machtvolles Medium wahr.
Die Auszubildenden erläutern die anatomisch-physiologischen Zusammenhänge sowie
ausgewählte zentrale Krankheitsbilder zu diesen Lebensaktivitäten. Des Weiteren erläutern
sie ausgehend von zugehörigen gesundheitlichen Ressourcen und (potenziellen)
Problemen erforderliche Präventions-/ Prophylaxemaßnahmen sowie die Grundprinzipien
hygienischen Pflegehandelns und setzen sie um. Sie beherrschen die Methoden der
Vitalzeichenkontrolle und der Temperaturmessung, erkennen Abweichungen sowie
lebensbedrohliche Situationen und wissen, welche (Sofort-)Maßnahmen erforderlich sind.
Die Auszubildenden entwickeln im Kontext des beschriebenen Aufgabenspektrums
Ansätze eines professionellen Selbstverständnisses von Pflege und stellen verschiedene
Wissenschaftsbezüge der Pflege dar. Des Weiteren arbeiten sie einige rechtliche und
ethische Grundlagen pflegeberuflichen Handelns heraus. Sie gewinnen einen Überblick
über die Bezugswissenschaften der Pflege (z. B. Medizin, Ethik, Psychologie, Soziologie,
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 136
Gesundheitswissenschaft, Gesellschaftswissenschaften, Recht), um künftige
Lerngegenstände in diese Rahmenstruktur einordnen und jeweils sinnvolle Lernstrategien
einsetzen zu können.
In der Zusammenführung der neu erworbenen Handlungskompetenzen und Kenntnisse
bearbeiten die Auszubildenden Fallbeispiele, für die sie einem analog und/oder digital
gestützten Dokumentationssystem gezielt Informationen entnehmen, um situativ
erforderliche Pflegehandlungen begründet planen, durchführen und dokumentieren zu
können. Weiter nehmen die Auszubildenden die Anzeichen und die Entstehung ihrer
eigenen emotionalen Reaktionen, insbesondere in körpernahen Pflegesituationen sowie
Belastungssituationen im Kontext der Ausbildung, wahr und machen sich mögliche
Deutungen bewusst. Sie leiten individuelle Strategien der professionellen Regulation von
Emotionen ab. Sie verstehen außerdem mögliche Reaktionen der zu pflegenden Menschen
und berücksichtigen dabei sowohl individuelle, biographie- als auch sozialisationsbedingte
Unterschiede.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
„Wohlbefinden“ als Folge erfüllter Grundbedürfnisse vermitteln – Sozialisations-/biographiebedingte
Unterscheidung und Anerkennung unterschiedlicher Gewohnheiten in der
Bedürfnislagen in der körpernahen Versorgung (wird in LF 3B Selbstversorgung --> wird z. B. in LF
aufgenommen) 3B, LF 7 und LF 17 erweitert und
o Kleidung und ihre Bedeutung für Identität und Wohlbefinden vertieft
Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen, Fähigkeiten und Beeinträchtigtes Wohlbefinden -
individuelle Bedürfnisse in verschiedenen ATL / ABEDL® Entwicklungs- und
einschätzen gesundheitsbedingte Phänomene in
Pflegebezogenen Dokumentationssystemen (analog und/oder Verbindung mit Körperpflege,
digital) Informationen zu der zu pflegenden Person und zur Ernährung und Ausscheidung –
Orientierung für die Durchführung von Pflegemaßnahmen Einführung an ausgewählten
entnehmen Beispielen --> wird im gesamten
zielorientierte und strukturierte Planung von Pflegemaßnahmen / Ausbildungsverlauf kontinuierlich
situationsbezogene Anpassung vorliegender Pflegeplanungen aufgenommen, weiterentwickelt und
Pflegerische Unterstützung bei der Selbstversorgung (z. B. exemplarisch vertieft
Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung) geben Einschränkungen in der
sachgerechte Dokumentation von Pflegemaßnahmen (digitale Selbstversorgung –
und analoge Dokumentationssysteme nutzen) Pflegebedürftigkeitsbegriff hier noch
Informationen strukturiert und situationsgerecht mündlich nicht ausführlich --> wird ggf. in LF
weitergeben 3B, sicher in LF 7 u. LF 10
Vitalzeichen-/ Temperaturkontrolle durchführen --> wird in LF 6 eingeführt und gefestigt
und ggf. 8 aufgenommen, erweitert und ggf. in LF 18 und/oder LF o damit verbundene
21 vertieft Pflegephänomene wie
Bei der Thermoregulation unterstützen - Menschen mit Fieber Hilflosigkeit,
pflegen Abhängigkeit,
Grundlagen hygienischen Handelns umsetzen --> wird in LF 3B, Scham,
LF 4, LF 5, LF 7, LF 17 sowie ggf. in LF 18 und LF 24 Bedürfnis nach Zuwendung und
aufgenommen, erweitert, vertieft Berührung
Erleben von Fremdheit
Unterstützung bei der Körperpflege, Mund-, Zahn- und
Zahnprothesenpflege Physiologische und pathologische
o Beobachtung und Beschreibung der Haut/Schleimhaut und von Veränderungen der Haut
Hautveränderungen o Risiken für Veränderungen des
o Gesundheitsförderung / Prävention von Sekundärerkrankungen Hautzustandes
/ prophylaktische Maßnahmen in alltägliche o Veränderungen der Haut und
Unterstützungsangebote, z. B. in die Körperpflege, integrieren Schleimhäute in Abhängigkeit vom
Intertrigoprophylaxe Alter
Dekubitusprophylaxe <-- vgl. hierzu LF 2 – Vertiefung z. B. in o (Infektions-)Erkrankungen der
LF 7 und LF 24, dann auch unter Einbeziehung des Haut (exemplarisch):
Expertenstandards möglich und sinnvoll Mykosen
--> Pflege eines Neugeborenen oder Säuglings in LF 3B / 4 Intertrigo
sowie ggf. LF 11 oder 21, Arbeits- und Ablauforganisation wird in Dekubitus
LF 5 u. evtl. 7 aufgenommen, Berührung / Basale Stimulation / o ggf. Verletzungen der Haut (z. B.
Förderpflege in LF 9, LF 12, LF 14 und/oder LF 18, Mund-/ als Sturzfolgen) – sofern für die
Zahnpflege Vertiefung ggf. in LF 10, LF 14 und/oder LF 18 Fallbearbeitung erforderlich
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Berührung / Interaktion und Kommunikation mit zu pflegenden ggf. Humerusfraktur exempl. und nur
Frauen und Männern in berührungsnahen Situationen insoweit, wie für das Fallverständnis
Regulation von Nähe und Distanz, grundlegende Einführung --> erforderlich --> Frakturen in LF 5
Kompetenzaufbau erfolgt weiterhin, z. B. in LF 9, LF 10, LF 12 LF Störungen der Verdauung und des
13, LF 14, LF 16, LF 18 sowie wiederholend in der fallbezogenen Magen-Darm-Traktes:
Anwendung in LF 24 o Emesis, Diarrhoe, Obstipation
Professioneller Umgang mit körpernahen, intimen Beeinträchtigte Urin-
Pflegesituationen /Stuhlausscheidung / Harn- und
Gestaltung beruflich bedingter Intimitätsverletzungen / Stuhlinkontinenz - Einführung
Wahrnehmung von und Umgang mit Tabuzonen (Vertiefung in LF 23)
Umgang mit Scham – auch in der Begegnung mit dem anderen angeborene oder erworbene
Geschlecht --> wird in LF 20 mit Blick auf Begegnungen mit kognitive Einschränkungen, die
sexuellen und erotischen Bedürfnissen aufgenommen und vertieft Pflegeunterstützung erforderlich
Umgang mit dem eigenen und fremden Körper sowie machen
individueller, biographisch und sozialisationsbedingter Umgang o Demenz <-- anknüpfend an LF 2,
mit Scham und Tabuzonen --> transkategoriale Pflege wird wird in LF 12 ausführlich erarbeitet
vertiefend in LF 3B, LF 7 und LF 17 thematisiert o Trisomie 21 - hier nur kurz
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme – erste Grundlegung -- eingeführt
> wird in LF 3B ausführlich erarbeitet und in LF 11 --> kann in LF 21 und/oder 24
weiterentwickelt vertiefend erarbeitet werden
Unterstützung bei der Urin- und Stuhl-Ausscheidung -->
Vertiefung in LF 20 in Bezug auf den Expertenstandard
„Kontinenzförderung in der Pflege“
Umgang mit Emotionen, Wahrnehmung und Anerkennung, u.a.
Ekel --> Aufnahme und Weiterführung in LF 14
Situative Rahmenbedingungen
Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege – Formen unterschiedlicher Pflegeangebote
System Krankenhaus (Innere Medizin / Pädiatrie) und/oder stationäre (ggf. auch ambulante)
Langzeitversorgung <-- abhängig von den Einsatzfeldern im Orientierungseinsatz
Grundbegriffe d. Rechts, Menschenrechte und Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz), Patientenrechte,
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kritische Reflexion des Begriffs „Kultur“, Einführung des Konzepts der Vielfalt bzw. Diversität („Diversity“)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Einführung in die Grundbegriffe der Pflegeethik --> wird in LF 3B aufgenommen und vertieft, evtl. auch erst
dort grundlegend eingeführt und von da an systematisch weitergeführt
Grundstrukturen des menschlichen Körpers – Überblick Organsysteme
Anatomie / Physiologie d. Zelle und der Gewebe als Grundbausteine des Lebens (wird in LF 4 in Bezug auf
Zellteilung und Entwicklung aufgenommen)
Anatomie und Physiologie der Haut
Anatomie und Physiologie der Vitalfunktionen (Blutdruck, Puls, Atmung, Temperatur) (als Grundlegung für
die Erhebung und Dokumentation der Vitalwerte – wird in den LF 6 und LF 8 erweitert / vertieft
Anatomie und Physiologie der Nahrungsaufnahme, des Stoffwechsels, der Verdauung und Ausscheidung
(Überblick, der es ermöglicht, den Fallsituationen zu folgen und die Pflegeaufgaben des ersten
Praxiseinsatzes umzusetzen, wird in LF 3B vertieft)
Grundlagen der Ernährungslehre
naturwissenschaftlichen Darstellungen und Abbildungen Informationen entnehmen und diese in eigenen
Worten wiedergeben
Rollenkonzepte im Berufs- und Ausbildungsfeld (Pflegende, Patientinnen und Patienten/Bewohnerinnen und
Bewohner / Anleitende / Lehrende / Leitungen …) (Abstimmung mit LF 1B)
Emotionsregulation: Entstehung von Emotionen, Analyse und Regulation von Emotionen – (Erarbeitung,
wird in LF 1B aufgenommen und systematisiert)
Entnahme und Weitergabe von Informationen aus Fachtexten verschiedener Disziplinen (zitieren /
zusammenfassen) --> wird in LF 3B aufgenommen und (pflege-)wissenschaftlich fokussiert
Lernen und Lernstrategien in berufspraktischen Lernsituationen
o Vorbereitung auf den praktischen Einsatz
o Rahmenausbildungsplan und Ausbildungsnachweis
Kompetenzaufbau
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I-Pflegeprozess / II- III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Kommunikation / interprof. Leitlinien Berufsethik
Beratung Handeln
I.1.a/b/d/e/f/i 56 h II.1.a/b/c 12 h III.1.d/ 14 h IV.2.a/b/d 8h V.2.a/b/c/d/e 10 h
I.2.a-c/f/g II.3.a III.2.a/e
I.5.c
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 10 v. 70
CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 86 v. 180
Stunden zur Verfügung 4 v. 140
Summe 100 h
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Berührung – Interaktion bei der körpernahen Versorgung (6 h)
Ls – Mein erster Tag … (20 – 28 h) - ... auf der Inneren (... auf dem Wohnbereich / ... auf der Kinderstation)
- Versorgung von Menschen mit Durchfall und Stuhlinkontinenz (bei gleichzeitigen Orientierungsstörungen /
kognitiven Einschränkungen)
Ls – Die 4 Augen (28 h) - Umgang mit Prüfungsangst im Rahmen der Körperpflege bei einer praktischen
Leistungsüberprüfung
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1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 1B
(NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ)
Lernfeld 1B 60 Std.
Kontakt zu Menschen in der Pflege aufnehmen –
Praxiserfahrungen
reflektieren
Voraussetzungen: LF 1 A / LF 2 (weitgehend) / LF 3 A (weitgehend) + Orientierungseinsatz (in
Teilen oder vollständig)
Planungshinweis: Die unten aufgeführten, auf die Kommunikation mit den zu pflegenden
Menschen bzw. den Kompetenzbereich II (PflAPrV) ausgerichteten
Lernsituationen müssen nicht im Zusammenhang vermittelt werden, sondern
können sukzessive auf die verbleibende Zeit des ersten Ausbildungsdrittels
verteilt werden. Dabei ist es sinnvoll, die angegebene Reihenfolge einzuhalten.
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Pflegeauszubildende / Pflegefachperson verschiedene Arbeitsfelder häusliche Umgebung im
Familien der Pflege Familienalltag
zu pflegende Menschen mit (Orientierungseinsatz)
Informationsbedarf
Kompetenzen
Die Auszubildenden nutzen das Instrument der Kollegialen Beratung, um sich über
Erfahrungen aus dem Praxiseinsatz auszutauschen und emotionale Reaktionen bewusst zu
machen und zu verarbeiten. Sie verstehen die Grundlagen der familienorientierten Pflege
sowie der Information und Schulung von zu pflegenden Menschen. Sie gestalten die
Kommunikation auf der Basis einer von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und
Kongruenz bestimmten Grundhaltung.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden beschreiben grundlegende Ziele, Prinzipien und Verfahren der
Kollegialen Beratung. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen in ihrem ersten
Praxiseinsatz aus und gleichen diese mit den vorab formulierten Lernerwartungen ab. Sie
formulieren Irritationen und fokussieren insbesondere auch ihre emotionalen Reaktionen
auf Erlebnisse mit unterschiedlichen zu pflegenden Menschen in unterschiedlichen
Pflegesituationen, um sich so sowohl emotionspsychologisches Hintergrundwissen als
auch Ansatzpunkte einer bewussten Emotionsregulation zu erarbeiten. Insbesondere
erhalten sie die Gelegenheit, ihre eigene Betroffenheit in den ersten Begegnungen mit der
Endlichkeit des Lebens und mit sterbenden oder auch verstorbenen Menschen zu teilen,
einzuordnen und aufzuarbeiten. Sie setzen sich dabei auch reflexiv mit ihrer getroffenen
Berufswahlentscheidung auseinander.
In der Vorbereitung weiterer Praxiseinsätze und Lernfelder und den damit verbundenen
Anforderungen an ihre kommunikativen Kompetenzen beschreiben die Auszubildenden
einige Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Beschreibung von unterschiedlichen
Familiensystemen, setzen sich mit ausgewählten Familienbildern auseinander und
entwickeln erste Kerngedanken von familienbezogener Pflege.
In Weiterführung der in LF 2 erarbeiteten Fähigkeiten im Bereich Anleitung / Instruktion von
zu pflegenden Menschen erläutern die Auszubildenden die Grundlagen von
Informationsgesprächen, um sie im weiteren Ausbildungsverlauf in verschiedenen
Lernfeldern sowie in der Praxis anzuwenden, zu erweitern und zu vertiefen.
Weiter reflektieren sie vor dem Hintergrund ihrer ersten Ausbildungs- und Praxiserfahrung
die Rollenbilder und Erwartungen an Pflegende seitens der Institutionen und der
Gesellschaft.
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Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Reflexion von Praxiserfahrungen Lebensbedrohlich erkrankt sein
Pflegeethische Ansprüche und die Asymmetrie pflegerischen o Tumorerkrankungen (Bsp. Hoden-
Handelns aufdecken – in Abstimmung mit Lernfeld 3B Ca) <-- einfache Einführung, um
Reflexion der Erfahrungen des Orientierungseinsatzes die Fallsituation nachvollziehen zu
o Selbstvergewisserung der Berufswahl können
o Pflege in ihren leib-körperlichen Aspekten wahrnehmen und Informationsbedarf
reflektieren (face-to-face bzw. body-to-body) Wunsch nach Unterstützung,
--> wird im LF 15 im Rückblick auf die ersten beiden menschlicher Zuwendung und
Ausbildungsdrittel aufgenommen Beziehung zu anderen
Einführung Kollegiale Beratung --> sollte nach einer (professionellen) Personen
grundlegenden Erarbeitung im weiteren Verlauf des ersten
Ausbildungsdrittels spätestens mit Beginn des zweiten
Ausbildungsdrittels als kontinuierliche, selbstorganisierte
Reflexionsform etabliert werden, <-- Voraussetzung dafür bildet
die Ls „Personzentriert kommunizieren“
Aufmerksamkeit gegenüber beruflichen Belastungen - einen
kollegialen Erfahrungs- und Gedankenaustausch im Sinne
persönlicher Gesundheitsförderung nutzen
Eigene Emotionen wahrnehmen, ordnen, erklären und verstehen
o Emotionen regulieren, emotionale Reaktionen kontrollieren
<-- anknüpfend an die exemplarische Erarbeitung im Rahmen
einer Lernsituation in LF 3A
mit den Leiderfahrungen anderer Menschen umgehen – erste,
von den eigenen Erfahrungen ausgehende Annäherung
o Mit-Leiden und Gefühle der Nähe und Verbundenheit zu
betroffenen Jugendlichen, die möglicherweise in ähnlichem
Alter wie die Auszubildenden selbst sind, wahrnehmen und
reflektieren
--> wird u. a. in LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft
Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung –
Grundlegende Skills und persönlich geeignete
Formulierungsmuster für emotional schwierige Situationen
entwickeln, z. B. Beileidsbekundungen aussprechen --> wird in
LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft
Private und berufliche Beziehungen / diffuse und rollenförmige
Sozialbeziehungen unterscheiden --> wird in LF 7 aufgenommen
und in LF 16 u. ggf. 20 vertieft
Infusionsgabe – als einfache Einführung, um die Fallsituation
nachvollziehen zu können
soziale Rolle und Rollenbilder von Pflegenden – Entwicklung
einer beruflichen Identität – Abstimmung mit LF 3A erforderlich
Grundgedanken Familienbezogener Pflege
o Familiensysteme als ein zentrales Moment in der Lebenswelt
wahrnehmen und beschreiben
o Familiensysteme und generative Beziehungen in einfachen
grafischen Strukturen darstellen
o Dependenzpflege (D. Orem)
o Einführung in ein familienbezogenes Pflegemodell (z. B.
Calgary Familienmodell n. Wright & Leahey od. Theorie des
systemischen Gleichgewichts n. Friedemann & Köhlen)
o Interaktion zwischen Familienmitgliedern in verschiedenen
Phasen der kindlichen Entwicklung beobachten und
beschreiben
--> wird in LF 4 aufgenommen und in LF 11, LF 19, LF 21 und LF
24 systematisiert und anwendungsbezogen vertieft
Grundsätze einer verständigungs- und beteiligungsorientierten
Gesprächsführung
o Begriff „Aushandlungsprozess“ als Grundlage der
Verständigungsorientierung --> wird in LF 3B situativ erprobt,
kann auch mit dem Anwendungsbeispiel dort eingeführt werden
--> anknüpfend an LF 1A – auch als grundlegende
Interaktionsform im Rahmen der Kollegialen Beratung
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Informationsgabe
o Unterscheidung von formellen und informellen Situationen der
Informationsgabe
o Didaktische Struktur eines formellen Informationsgesprächs
o Kriterien gelungener Informationsvermittlung
Aufbau von (langfristigen) Beziehungen in der Pflege unter
Beachtung der Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung,
Achtsamkeit und Kongruenz
o Zuhören und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen
erfassen
o Empathische Reaktionsmuster erkennen und erfahren
o Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen
leisten (Mental Health)
o persönliche Grenzen von Empathie / Emotionsarbeit
wahrnehmen und reflektieren
Risiken von Empathieentwicklung – z. B. Gefühlsübertragung
bzw. auch Sekundärtraumatisierung – wahrnehmen und
reflektieren --> wird in LF 10 und LF 16 aufgenommen
Grundsätze personzentrierter Gesprächsführung kennen und
bewusst einsetzen bzw. in ihren Begrenzungen reflektieren (als
Grundlage der Interaktion in der kollegialen Beratung, nicht als
eine grundsätzlich zu entwickelnde pflege“therapeutische“
Haltung in der Gesprächsführung)
Situative Rahmenbedingungen
Orientierung in der Ausbildung und im Curriculum
Vergleich und Reflexion der unterschiedlichen Einsatzfelder im Orientierungspraktikum
Ergänzende Wissensgrundlagen
Unterschiedliche Formen des Familienlebens - Einführung in die Eltern-/Kind-Interaktion
Einführung in die Emotionspsychologie / Grundlagen der Emotionsarbeit in personenbezogenen
Dienstleistungsberufen (Mental Health) --> wird in Ls „In den Schuhen der Anderen“ und in LF 10, LF 11, LF
12, LF 14, LF 15 aufgenommen und mit unterschiedlichen Blickwinkeln und fachlichen Bezügen erweitert
Menschenbilder und das Verständnis von Gesundheit und Krankheit aus biomedizinischer Sicht im
Vergleich zu weiteren Theorien und Wissenschaften (z.B. Psychodynamik, Behaviorismus, Salutogenese),
einführender Überblick anknüpfend an LF 3A --> wird u. a. in LF 3B, LF 4, LF 7, LF 8, LF 10, LF 12, LF 16
erweitert und vertieft
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.h 14 h II.1.a/b/c/d/f 32 h III.1.b 2h V.2.b/c/d/e 12 h
I.2.f II.2.a/b
I.3.c/d II.3.a
I.5.a
I.6.d
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 6 v. 70
CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 38 v. 80
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 6 v. 80
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten X
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 10 v. 120
fördern
Summe 60 h
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Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Auf die Reflexion der Praxiserfahrungen im Orientierungseinsatz bezogene Lernsituationen:
Ls – Gefühlswirrwarr aufdröseln (10 h) - Emotionen in Prozessen der pflegerischen Interaktion
reflektieren - Überblickswissen zur Emotionspsychologie erarbeiten sowie Grundprinzipien Kollegialer
Beratung kennenlernen.
Ls – Setz dich mal an sein Bett (14 h) – Auftrag, bei einem gleichaltrigen, sterbenskranken Menschen
unvorbereitet Begleitung und Pflegemaßnahmen zu übernehmen.
<-- beide Lernsituationen geben gleichzeitig eine Einführung in die Kollegiale Beratung
Lernsituation zur Vorbereitung der familienorientierten Pflege in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 7
Ls – Familie als System verstehen (10 h) - Einstieg in die familienorientierte Pflege
Lernsituationen, die auf die Kommunikation mit zu pflegenden Menschen bezogen sind
(Kompetenzbereich II)
Ls – Informationen geben (6 h) - Grundlage der Informationsgabe --> zielgerichtete Aufbereitung von
einfachen pflege- und gesundheitsbezogenen Informationen für zu pflegende Menschen, die sich auf einem
vergleichbaren Kognitionsniveau befinden wie die Auszubildenden selbst
Ls – In den Schuhen der Anderen (6h) - Grundlagen, Prinzipien und Risiken von Empathieentwicklung
Ls – Personzentriert kommunizieren (6 h) – Einführung in die pflegerische Gesprächsführung und
Interaktion, die von Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägt ist - Theoretische Grundlagen mit
Übungen, bildet eine wichtige Voraussetzung für die selbständige Weiterführung der Kollegialen Beratung
ab dem zweiten Ausbildungsdrittel/-jahr (ab LF 8)
Lernsituation zur Reflexion der eigenen Rolle (ggf. mit bereits erfolgtem Unterricht in LS – Die 4 Augen
abstimmen, wird in LF 15 aufgenommen)
Ls – Soziale Rollen und Rollenbilder von Pflegenden (6 h)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 143
1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 3B
(NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ)
Lernfeld 3B 90 Std.
Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten
beobachten und unterstützen – Erfahrungen des ersten
Praxiseinsatzes fachlich einordnen und vertiefen
Voraussetzungen: LF 1 A/B / LF 2 / LF 3 A
Hinweis zur Planung: Evtl. ist es sinnvoll, die Lernsituation „Ein paar Tüten Zucker“ erst nach LF 4
einzuplanen – in jedem Fall müssen hinsichtlich der Säuglingspflege genaue
Absprachen getroffen werden. Wenn der Orientierungseinsatz für einige
Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen geplant wird,
kann es sinnvoll sein, diese Skills bereits in LF 2 und 3A vorzuziehen.
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Alte Menschen stationäre Langzeitpflege
Säuglinge Akutstation Kinderklinik
Kompetenzen
Die Auszubildenden nutzen den Pflegeprozess, um gemeinsam mit den zu pflegenden
Menschen deren Pflege partizipativ planen, gestalten und durchführen zu können. Sie
unterstützen Menschen bei der Ernährung, die ihren Willen (noch) nicht / nicht (mehr)
eindeutig artikulieren können, prüfen mögliche Bedeutungen der Ablehnung von Nahrung
und Flüssigkeit und gelangen unter Abwägung unterschiedlicher Argumente zu
fallangemessenen Lösungen. Hinsichtlich der Unterstützung bei der Ernährung wenden sie
den Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen
Ernährung in der Pflege“ als Instrument der pflegerischen Qualitätssicherung an. Sie geben
zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen korrekte, verständliche
und an die jeweiligen Lernvoraussetzungen angepasste Informationen zu den Themen
Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung und beachten dabei situativ angemessen die
Einhaltung von Prinzipien des Hygienehandelns.
Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie
Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen. Sie
stärken Menschen in ihrer Selbstpflegekompetenz bzw. Eltern in ihren Fähigkeiten zur
Dependenzpflege. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Bedürfnisse und
Erwartungen von Einzelpersonen und Familien bei der Pflegeprozessgestaltung anhand
des Konzepts der transkategorialen Pflege. Mit den zu pflegenden Menschen handeln sie
die Pflegeziele aus und entwickeln gemeinsam mit ihnen lebensweltorientierte Angebote
zur Auseinandersetzung und Bewältigung von Gesundheitsproblemen und
Pflegebedürftigkeit bzw. Defiziten in der Selbst-/Dependenzpflege. Sie erkennen
sprachliche Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende Interventionen ein, um
diese zu überbrücken. Die geplanten Pflegeprozesse sprechen sie mit dem
intraprofessionellen Team ab und reflektieren die durchgeführte Pflege im kollegialen
Austausch.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden unterscheiden grundsätzliche Organisationsstrukturen in den
Arbeitsfeldern der Pflege und ermitteln Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Klinik
und stationärer Langzeitpflege. Sie überprüfen in diesem Zusammenhang ihre
Beobachtungen mit dem Hygienehandeln in verschiedenen Einsatzbereichen und ihre
persönliche Compliance im Umgang mit Hygienemaßnahmen, insbesondere hinsichtlich
der Händehygiene.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 144
Sie festigen ihr Wissen und ihre Kompetenzen zur Unterstützung von Menschen, die auf
persönliche Unterstützung, Anleitung oder Übernahme bei der morgendlichen Pflege und
der Nahrungsaufnahme angewiesen sind und erarbeiten sich hierzu sowie zu einer
Komplikation, der Mangelernährung, situationsbezogen vertiefende, insbesondere
pflegewissenschaftlich begründete Fachkenntnisse. Sie berücksichtigen differenzsensibel
Informationen, begründen die Notwendigkeit und die Anforderungen einer prozessorientiert
ausgerichteten, geplanten Pflege und systematisieren sie im Zyklus der vollständigen
Handlung. Sie erklären an einem Beispiel (Ernährungsmanagement) die Intention und den
Aufbau eines pflegerischen Expertenstandards und die damit verbundenen Ansprüche an
eine fachlich fundierte, wissenschaftlich begründete Pflege und schlussfolgern, wie sie das
damit zur Verfügung stehende Wissen nutzen können.
Ausgehend von einer Fallsituation reflektieren die Auszubildenden eigene Vorurteile und
Stereotype gegenüber zugewanderten Menschen, leiten Folgen von Stereotypisierung ab
und erarbeiten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie kennzeichnen das
Konzept der transkategorialen Pflege und ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich der
differenzsensiblen Gestaltung der Anamnese und des Assessments bei zugewanderten
Menschen.
Weiterhin erweitern die Auszubildenden ihre Kenntnisse zu Theorien und Modellen der
familienbezogenen Pflege und ziehen daraus Konsequenzen für die
Pflegeprozessgestaltung bei der Versorgung von Kindern und ihren Familien. Sie üben
Handlings und Skills zur pflegerischen Versorgung von Säuglingen.
Sie erweitern, üben und festigen ihre Fähigkeiten in der pflegerischen Kommunikation, der
Information sowie der Instruktion zu gezielten Handlungen, indem sie Techniken erarbeiten,
wie gesundheits- und pflegebezogene Informationen und Instruktionen korrekt, verständlich
und angepasst an die jeweiligen Voraussetzungen zur Informationsaufnahme
weitergegeben werden können.
Die Auszubildenden analysieren Fallbeispiele im Hinblick auf gelungene oder
problematische Kommunikation zwischen Pflegenden und zu pflegenden Menschen. Sie
deuten vor diesem Hintergrund stark verlangsamtes und/oder ablehnendes Verhalten
gegenüber dem Angebot von Speisen und Getränken und schlagen individuelle
Pflegeinterventionen in der ethischen Abwägung zwischen der Anerkennung von
Autonomie einerseits und der Verpflichtung zur Sorge um das gesundheitliche
Wohlergehen der zu pflegenden Menschen andererseits vor.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene /
Bedürfnisse / Erkrankungen)
„Wohlbefinden“ bzw. „Lebensqualität“ als begründete Ziele beeinträchtigtes Wohlbefinden
pflegerischen Handelns bestimmen (bzw. in ihrer Unbestimmtheit (Aufnahme / Weiterführung LF 3A –
erfassen) Annäherung, noch nicht im Sinne
Familienorientierung <-- anknüpfend an LF 1B – und einer Arbeit mit
transkategoriale Pflege als Bezugspunkte im Pflegeprozess Pflegeklassifikationssystemen)
(noch ohne umfassende theoretische Fundierung --> diese wird beeinträchtigte Mobilität mit dem
in LF 7 und/oder LF 17 aufgenommen) Rollstuhl --> kann auch in LF 10
Reflexion hygienischen Handelns im Praxisfeld thematisiert werden
o Compliance gegenüber den Prinzipien der Individuelle
Krankenhaushygiene als normative Zielsetzung in der Ernährungsgewohnheiten und
Information der zu pflegenden Menschen und ihrer Gesundheitsüberzeugungen
Bezugspersonen Individuelle sozialisations-,
o Compliance des eigenen Hygienehandelns <-- anknüpfend an entwicklungs-,und
LF 3A gesundheitsbedingte Phänomene in
Pflegeprozesse in der stationären Langzeitversorgung individuell Verbindung mit Ernährung --> wird in
planen, durchführen, dokumentieren und bewerten – Stichwort: LF 4, 7, 11 und 16 aufgenommen,
„aktivierende Pflege“ weiterentwickelt und jeweils
o Situative Unterscheidung und Anerkennung vielfältiger exemplarisch vertieft
Bedürfnislagen – (physisches, psychisches und mentales) Aspirationsrisiko
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 145
Wohlbefinden als Folge erfüllter Grundbedürfnisse <-- Mangelernährung – Fehlernährung –
Fallbezogene Anknüpfung an LF 3A Risikoeinschätzung / Ursache /
o Pflegebezogenen Dokumentationen Informationen entnehmen Symptome
und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren Beeinträchtigte Stuhlausscheidung
o Selbstpflegeerfordernisse (Selbstversorgungsdefizite, bei Säuglingen infolge einer
Ressourcen, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse) in infektiösen Erkrankung – z. B.
verschiedenen ausgewählten ATL /ABEDL® einschätzen – aufgrund einer Infektion mit
Pflegebedarf und Unterstützungsmöglichkeiten für Momente o Rota-Viren,
von Selbständigkeit ermitteln - rehabilitative Aspekte in den o Salmonellose
Pflegeprozess integrieren o CDI
o Pflegeziele setzen und mit dem zu pflegenden Menschen Flüssigkeitsdefizit - Risikoprävention
besprechen
o Pflegemaßnahmen ableiten und dem zu pflegenden Menschen
transparent vorstellen
o sachgerechte Dokumentation und Evaluation von
Pflegemaßnahmen (analog / digital)
o Möglichkeiten der Bewertung des Pflegeprozesses im
Austausch mit dem zu pflegenden Menschen und dem
Pflegeteam entwickeln
--> wird in LF 5, LF 8 und LF 11 8 für die klinische
Akutversorgung, in LF 7 für den ambulanten Bereich, in LF 9 für
den Bereich der Rehabilitation und in LF 10 erneut für den
Bereich der stationären Langzeitversorgung aufgenommen und
fallbezogen weiterentwickelt
Mit zu pflegenden Menschen, die zur Abstimmung des
Pflegeprozesses erforderlichen Gespräche initiieren und
bedürfnisorientiert gestalten (Informationssammlung, Pflegeziele
absprechen, Pflegemaßnahmen verabreden, durchgeführte
Pflege bewerten) --> soll in LF 5 konsequent aufgegriffen und
gefestigt werden
Einschätzung des Ernährungszustands - Gewicht /BMI /
o Kontrolle und Normen bei Menschen in verschiedenen
Altersgruppen
o Perzentile als ein Instrument zur Beurteilung der körperlichen
Entwicklung von Kindern
Expertenstandards als wissenschaftlich fundierte Leitlinien
pflegerischen Handelns (exemplarisch.:
„Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der
oralen Ernährung in der Pflege“) in den Pflegeprozess integrieren
o Standardisierte Screening- und Assessmentverfahren zur
Identifizierung von potenzieller Mangelernährung einsetzen
- als vertiefte exemplarische Einführung zu Aufbau,
wissenschaftlicher Begründung und praxisbezogenen
Einsatzmöglichkeiten eines Expertenstandards --> weitere
Expertenstandards kommen in LF 5, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13,
LF 20, LF 23 und LF 24 mit jeweils unterschiedlichen
Schwerpunktsetzungen (z. B. Assessment, Intervention,
Beratung, Evaluation) zur Anwendung
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
o Beobachtung Ernährungszustand / Flüssigkeitshaushalt
o Ernährungsbiographien
o Widersprüchliche ethische Prinzipien (Dilemmadiskussion)
o Ansätze ethischer Entscheidungsfindung: Umgang mit
Ablehnung von Essens-/Getränkeangeboten (auch in
Verbindung mit Unsicherheit in Bezug auf die
Entscheidungsfähigkeit) – zwischen Fürsorge und
Zwangsausübung
o Unterstützung von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr über
PEG/PEJ und Versorgung der liegenden Sonde
o Angehörige / Bezugspersonen zur Pflege- und
Gesundheitssituation fallbezogen informieren
Aushandlungsprozesse zwischen Pflegeanforderungen und
individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Menschen
gestalten (verbal / nonverbal – wenn die Kommunikation
eingeschränkt ist)
o z. B. jemanden zum Essen und Trinken anregen
o z. B. mögliche Gründe für die Ablehnung von Nahrung und
Flüssigkeit deuten und in der Interaktion darauf eingehen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 146
Umgang mit unterschiedlichen Zeitrhythmen und dem
veränderten Zeitbewusstsein im Alter sowie der eigenen
Ungeduld in der Hektik des Pflegealltags
in Pflegeprozessen in der pädiatrischen Akutversorgung, die
durch unterschiedliche individuelle Faktoren beeinflusst sind,
mitwirken – dabei Aspekte der Familienorientierung, der
transkategorialen Pflege und diskriminierungssensiblen
Selbstreflexion berücksichtigen
o hygienische Fundierung der Pflegeprozessplanung bei
infektiösen Erkrankungen - am Beispiel des standardisierten
Vorgehens bei Rota-Viren-Infektion auf der Kinderstation /
Orientierung an Leitlinien
o Integration transkategorialer Aspekte in die Pflegeanamnese
und Pflegeprozessgestaltung – Erfassung von Pflege- und
Unterstützungsbedarfen / Bezug zu Gesundheitsauffassungen
und -gewohnheiten und zur Lebenssituation (Alltagsgestaltung /
Familienleben / Geschlechterrollen) / Wertorientierung und
Religion – Bezug zum Theoriemodell der transkategorialen
bzw. familienbezogenen Pflege zur Begründung der gewählten
Pflegeprozessstruktur <-- vgl. LF 1 B hinsichtlich der
familienbezogenen Pflege --> Bezüge sollten z. B. in LF 4, LF
7, LF 11, LF 17, LF 19, LF 21 kontinuierlich vertiefend
aufgenommen werden
o Verständigungsorientierte und diskriminierungssensible
Kommunikation mit Menschen mit geringen oder keinen
deutschen Sprachkenntnissen suchen
o Auswirkungen des Krankenhausaufenthaltes auf das
Familiensystem, insbesondere auf die Geschwisterkinder
berücksichtigen
pflegerische Versorgung von (kranken) Säuglingen – spezifische
Kenntnisse umsetzen, Skills / Handlings einsetzen
o Ernährung des Säuglings / Verabreichung von
Flaschennahrung – spezielle Ernährung in Verbindung mit
Diarrhoe und Rota-Vireninfektion --> fallbezogene Bestimmung
des Ernährungszustandes
o Stuhlbeobachtung
o kinästhetische Prinzipien beim Aufnehmen, Ablegen, An- und
Auskleiden eines Säuglings sowie beim Windelwechsel
anwenden (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF 4, abhängig
von der zeitlichen Reihenfolge)
o (Bewegungs-)Interaktion mit dem Säugling gestalten (Infant
Handling) – Eltern und Kind in ihrer Interaktion unterstützen
(auch Wickeln / Kleidung) (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF
4, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge)
o Haut- und Nägelbeobachtung
o Eltern / Bezugspersonen zu Aspekten der Hygiene und
Ernährung informieren
Reflexion im Sinne einer differenzsensiblen Professionalisierung
von Vorurteilen, Klischees, Stigmatisierungen und
Diskriminierungen in der Versorgung von zugewanderten
Menschen --> wird in LF 10 aufgenommen und vertieft
Situative Rahmenbedingungen
Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege – Formen unterschiedlicher Pflegeangebote
Systeme der sozialen Sicherung - Übersicht – Struktur der Sozialgesetzbücher
Infektionsschutzgesetz (wird in LF 18 aufgenommen und im größeren Zusammenhang vertieft)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie / Physiologie des Verdauungssystems <-- Anknüpfung / Vertiefung zu LF 3A --> wird in LF 7 in
Bezug auf den Stoffwechsel aufgenommen --> Vertiefung Leber in LF 21
Grundbegriffe der Pflegeethik --> Anknüpfung / Vertiefung aus LF 3A
o zentrale Begriffsdefinitionen der Ethik, Grundlegende Werte und Prinzipien der biomedizinischen Ethik (z.
B. n. Beauchamp & Childress)
o Pflegeethisches Selbstverständnis, ethisch-normative Bezugspunkte für pflegerisches Handeln (z. B. ICN-
Ethikkodex für Pflegende, Pflege-Charta bzw. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in
Deutschland) – evtl. auch EACH-Charta, UN-Kinderrechtskonvention --> ggf. auch erst in LF 11
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 147
Grundlegende Einführung in die Pflegewissenschaft (Historische, nationale und internationale Entwicklung,
Ziele, Vorgehen)
Entnahme, Weitergabe von und Arbeit mit Informationen aus pflegewissenschaftlichen Texten (zitieren /
zusammenfassen) <-- anknüpfend an LF 3A
Nährstoffbedarf und Ernährung des Kindes in der Säuglingsphase - Unterschiede zwischen Muttermilch und
Flaschennahrung – Doppelung mit LF 4 abhängig von der zeitlichen Reihenfolge --> Fortführung im
weiteren Entwicklungsverlauf in LF 11
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik
Handeln
I.1.a-h 40 h II.1.a-e/g 16 h III.1.d 12 h IV.1.a/b. 8h V.1.a 14 h
I.2.a-c/f/g II.2.a/b III.2.a-d IV.2.c/d V.2.a
I.3.b II.3.a/b/c
I.5.a/c
I.6.a/b/e
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Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 4 v. 70
CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 28 v. 180
CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 32 v. 80
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 4 v. 80
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 10 v. 120
fördern
Stunden zur Verfügung 12 v. 140
Summe 90 h
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Mund nicht geöffnet (28 h) - Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei stark verlangsamtem
Essverhalten und / oder (vermeintlicher) Ablehnung von Speisen und Getränken.
Ls – Herr Eppendorf hat aber auch abgebaut (22 h) (nicht Teil des Mustercurriculums) – Einführung in
den Pflegeprozess und seine Bedeutung an einem Fallbeispiel aus der stationären Langzeitversorgung.
Ls – Ein paar Tüten Zucker (20 h) – Versorgung eines Säuglings (Rota-Vireninfektion) und die Interaktion
mit der Familie.
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1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 4
Lernfeld 4
60 Std.
Neugeborene und ihre Eltern bei einem gesunden Start ins Leben
unterstützen
Voraussetzungen: LF 1 A / LF2 / LF 3A / LF 1B
Hinweis zur Planung: Bezüglich der Säuglingspflege muss eine sorgfältige Abstimmung mit LF 3B
erfolgen. Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in
pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es außerdem
sinnvoll sein, entsprechende Skills bereits in LF 2 und 3 zu vermitteln.
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Neugeborene Hebammen Eltern-Kind-Station / Integrative Geburtshilfe
Familien Geburtsklinik / Mutter-
Kind-Station
Geburtshaus
Kompetenzen
Die Auszubildenden nehmen die Neugeborenen-Station als einen Arbeitsbereich der Pflege
wahr, in dem vor allem gesunde, physiologische Prozesse im Vordergrund stehen werden
und die Versorgung auf die Erhaltung von Gesundheit gerichtet ist. Die Auszubildenden
verstehen die jeweils individuellen Situationen in den Familien rund um Schwangerschaft
und Geburt, ermitteln Unterstützungsbedarf, setzen Pflegeziele, fördern Resilienz und
unterstützen bei der Bewältigung von „ganz normalen“ Herausforderungen im
Lebenszyklus. Sie beobachten fachgerecht sowohl die Neugeborenen als auch die Mütter,
ordnen ihre Beobachtungen ein, schätzen Risiken ein und reagieren bei Veränderungen
angemessen. Sie wirken an der Durchführung von ärztlich angeordneten diagnostischen,
prophylaktischen und therapeutischen Maßnahmen mit. Sie unterstützen die Mütter und
Väter etwa durch sach- und situationsbezogene Information und Instruktion bei der
Versorgung eines Neugeborenen, führen die Körperpflege / Nabelpflege durch, wenden
das korrekte Handling bei der Versorgung von Neugeborenen an und berücksichtigen dabei
hygienische Aspekte.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden beschreiben die Physiologie von Schwangerschaft und Geburt und
kennen die zentralen physischen und psychischen Entwicklungsprozesse zum
Lebensbeginn und im ersten Lebensjahr. Des Weiteren kennen sie mögliche
Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt, der Nachgeburtsphase sowie des
Wochenbetts. Auch kennen sie Anpassungsstörungen und Komplikationen beim
Neugeborenen und erklären die notwendigen diagnostischen und prophylaktischen
Maßnahmen in der Neugeborenen Periode sowie Behandlungsansätze bei Komplikationen.
Die Auszubildenden begründen die Grundsätze der Körperpflege/Nabelpflege sowie der
Ernährung eines Neugeborenen, kennen das korrekte Handling und die notwendigen
hygienische Aspekte. Sie üben und vertiefen ihre Kompetenzen zu Information/Instruktion
bezogen auf die spezifischen Anforderungen der Neugeborenen Periode.
Anknüpfend an LF 1B und 3B erleben die Auszubildenden in diesem Bereich vertiefend die
pflegerische Interaktion in einer triadischen Struktur (Kind – Eltern – Pflegende) und
verdeutlichen sich die damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen an die
Situationsgestaltung. Sie ordnen die mit der Schwangerschaft und der Geburt
zusammenhängenden Veränderungen als „ganz normale“ Herausforderungen im
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 150
Lebenszyklus ein und erklären daraus resultierende mögliche Unterstützungsbedarfe von
Familien.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Familiäre Konstellationen und Übergangssituationen aufgrund familiäre Übergangssituationen
von Veränderungen der Lebenssituation bzw. in den infolge von Schwangerschaft, Geburt
Lebensentwürfen der einzelnen Familienmitglieder (Lebenskrise) und Leben mit einem neugeborenen
durch Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit einem Kind
neugeborenen Kind erfassen und in der Strukturierung und Schwangerschaft – Verlauf und
Umsetzung des Pflegeprozesses berücksichtigen Nachsorge (auch typische / häufige
o Anwendung von Begriff und Konzept der Salutogenese als Komplikationen wie …)
theoretisches Bezugsmodell zur Erklärung von Phänomenen o Präeklampsie
der Familiengesundheit (Erscheinungsformen und
o Anwendung eines systemisch begründeten Models der Beobachtungskriterien, nicht
familienbezogenen Pflege (z. B. Calgary Familienmodell n. Pathophysiologie)
Wright & Leahey od. Theorie des systemischen Gleichgewichts natürliche Geburt
n. Friedemann & Köhlen) zur Erklärung von Phänomenen und Geburtsrisiken
Unterstützungsbedarf in der Begleitung junger Familien <-- o Frühgeburtlichkeit
anknüpfend an LF 1B und in Abstimmung mit LF 3B --> wird u. o Mangelgeburtlichkeit
a. in LF 11, 19, 21 und 24 aufgenommen o Sauerstoffunterversorgung
Unsicherheiten und Ängste von Eltern im Umgang mit dem während der Geburt
neugeborenen Kind und der veränderten Lebenssituation (einfache) geburtshilfliche
wahrnehmen und in der pflegerischen Interaktion darauf Interventionen bei häufigen
eingehen Komplikationen
Hygienehandeln unter den besonderen Bedingungen des o Künstliche Fruchtblasensprengung
Kreißsaals und der Geburtshilfestation – Aufbau von o Episiotomie und Naht
Handlungsketten zur Minimierung der Keimverschleppung bei o Kaiserschnitt (klassische Sectio
der Durchführung einzelner Pflegeinterventionen <-- anknüpfend caesarea)
an LF 3A / 3B --> wird im weiteren Verlauf für verschiedene Erkrankungen in der Phase der
Versorgungsbereiche aufgenommen, z. B. in LF 5, LF 7, LF 10, Geburtshilfliche Nachsorge
LF 17, LF 18 o postpartale Blutungen
Aufgaben der Pflege im Rahmen der diagnostisch-präventiven /Hämorrhagien
Maßnahmen während des Schwangerschafts- und o Wochenbettfieber
Geburtsverlaufs übernehmen o Lochialstau
mögliche Komplikationen und potenzielle Risiken im o Mastitis
Schwangerschafts- und Geburtsverlauf beobachten und ggf. mögliche situations- und/oder
weiterleiten bzw. erforderliche Pflegeinterventionen durchführen - hormonell bedingte
-> wird in LF 11, 21 u. 24 vertieft Stimmungsschwankungen bei der
pflegerische Aufgaben in der Erstversorgung eines Wöchnerin (Babyblues)
Neugeborenen im Kreißsaal und im Rahmen der Überwachung Risiken oder Beeinträchtigungen der
und Versorgung von Mutter und Kind auf der Geburtshilfestation kindlichen Entwicklung und der
übernehmen damit verbundene Versorgungs- und
Zusammenarbeit im Team der Geburtshilfe, eigene Präventionsbedarf eines
Berufsperspektive wahrnehmen – auch in Abgrenzung und neugeborenen Kindes, typische
Überschneidung von Aufgabenbereichen, insbes. mit der o Anpassungsstörungen des
Berufsgruppe der Hebammen Neugeborenen, exempl.:
körperliche Entwicklung, Bewegungs- und Verhaltensmuster Neugeborenen Ikterus /
(nonverbale, paralinguistische und leibliche Äußerungsformen) Hyperbilirubinämie (Gelbsucht
eines Neugeborenen / Säuglings beobachten und mögliche bei Neugeborenen) einschließl.
Abweichungen erkennen und weitergeben Kernikterus als mögliche Folge
Phototherapie begründet einsetzen Hypoglykämie bei Kindern von
kinästhetische Prinzipien beim Aufnehmen, Ablegen, An- und Müttern mit Diabetes
Auskleiden eines Säuglings sowie beim Windelwechsel Phenylketonurie
anwenden (Doppelung mit LF 3B, abhängig von der zeitlichen o Infektionsgefahr
Reihenfolge) o Risikofaktoren des plötzlichen
(Bewegungs-)Interaktion mit dem Säugling gestalten (Infant Kindstodes (SIDS)
Handling z.B. Kinästhethik) – Eltern und Kind in ihrer Interaktion o Nabelanomalien
unterstützen – Doppelung mit LF 3B bzw. Erweiterung, abhängig
von der zeitlichen Reihenfolge
kapillare Blutentnahme durchführen
Schlaf und Schlafbedürfnis von Neugeborenen und Säuglingen
einschätzen und fördern – hier nur situations-/handlungsbezogen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 151
--> Schlaf wird grundlegend in LF 10 aufgenommen
Gestaltung der Schlafumgebung des Kindes - Prävention des
plötzlichen Kindstodes (SIDS)
Pflegerische Unterstützung und Begleitung von kindlichen und
mütterlichen Anpassungsprozessen --> hier: pflegerische
Begleitung der Wöchnerin
o Erhebung der Unterstützungs- und Informationsbedarfe der
Wöchnerin --> gezielte Gesprächsführung
o Mütter und Väter zu gesundheitsbezogenen Fragen im
Zusammen-hang mit Schwangerschaft und Geburt informieren
o spezielle Pflegemaßnahmen beim Neugeborenen und der
Mutter
Abstriche zur Infektionskontrolle
tgl. Urinkontrolle / Sammelurin
Blutungskontrolle und Information hinsichtlich der Einhaltung
der Bettruhe bei Blutungen
Mutter und Kind beim Stillen unterstützen und ggf. anleiten -->
wird in LF 21 im Sinne von Stillberatung aufgenommen
Körper- und Hautpflege bei Neugeborenen -- Abstimmung mit LF
3B erforderlich
Eltern in der Pflege ihres Kindes anleiten und in ihrer elterlichen
Kompetenz fördern und stärken <-- anknüpfend an LF 1B--> die
Kompetenz der informierenden und anleitenden
Gesprächsführung wird in nahezu allen Lernfeldern
aufgenommen und durch Anwendung kontinuierlich erweitert,
vertieft und gefestigt
o z. B. zur Versorgung des neugeborenen Kindes anleiten
o z. B. Informationen zu Risiko und Prävention von SIDS
situations- und adressatengerecht weitergeben
Reflexion der eigenen Einstellung gegenüber Familiengründung,
Elternschaft und Geburt
Wahrnehmung der emotionalen Reaktionen gegenüber
Neugeborenen / Säuglingen / Kleinkindern (Kindchenschema als
Schlüsselreiz)
Reflexion der besonderen Form des beruflichen Agierens in der
Triade (Pflegende – Kind – Eltern) – erste Annäherung --> wird
im weiteren Ausbildungsverlauf aufgenommen, z. B. in LF 5, LF
11, LF 16, LF 19, LF 21
Situative Rahmenbedingungen
Gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Mutter und Kind
Elterngeld und staatliche Unterstützungssysteme für junge Familien
Organisationskonzepte: Integrative Geburtshilfe / Stillfreundliches Krankenhaus (WHO), Babyfreundliches
Krankenhaus
Förderprogramme: KoKi (Koordinierende Kinderschutzstellen)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie/Physiologie des männlichen/weiblichen Urogenitalsystems (Genitalorgane und Blase / ableitende
Harnwege, weibliche Brust --> Niere / Wasser- und Elektrolythaushalt --> in LF 6 u. 8! --> die Genitalorgane
werden in LF 20 aufgenommen und können dort ggf. vertieft werden
Anatomie/Physiologie der Zelle – Zellteilung und Entwicklung / Mitose und Meiose / Überblick zur Genetik /
Vererbung und Fortpflanzung <-- Vertiefung zu LF 3A --> wird in LF 21 und LF 24 ggf. fallbezogen
aufgenommen und exemplarisch vertieft
Biologie der embryonalen und fetalen Entwicklung
Verlauf der Neugeborenen Periode
Apgar-Score und Neugeborenen Screening im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung
Entwicklung (und Entwicklungsaufgaben) des Kindes im ersten Lebensjahr (psychisch, mental, physisch –
ggf. Abstimmung mit LF 3B erforderlich --> wird in LF 10 (Erwachsenenalter) und LF 11 (Jugendalter)
aufgenommen, Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. erst dann einführen
Bedeutung von Bindung / Bonding und der Eltern-Kind-Interaktion (Ainsworth, Bowlby) --> wird in LF 11 und
v. a. LF 21 aufgenommen und vertieft
Nährstoffbedarf und Ernährung des Kindes in der Säuglingsphase - Unterschiede zwischen Muttermilch und
Flaschennahrung – Doppelung mit LF 3B abhängig von der zeitlichen Reihenfolge --> Fortführung im
weiteren Entwicklungsverlauf in LF 11 und/oder LF 21
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 152
Gesellschaftliche Entwicklungen der Geburt bzw. Geburtshilfe (z. B. in Bezug auf Stillförderung /
Kaiserschnitt vs. physiologische Geburt)
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 50 v. 120
fördern
Summe 60 h
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik
Handeln
I.1.a-f/h 36 h II.1.a-e 8h III.1.a 6h IV.2.c 4h V.2.a 6h
I.2.a-d/f/g II.2.a III.2.a/b
I.3.b III.3.a
I.6.d/e
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
LF – Auf der Eltern-Kind-Station – (umfasst das gesamte Lernfeld = 56-58 h) - Gesamtes Lernfeld zu vier
verschiedenen Familiensituationen im Handlungsfeld, ausgehend von der Übernahme der Familien aus
dem Kreißsaal. Im Vordergrund stehen komplikationsarme Geburten bzw. komplikationsarme Entbindungen
per Kaiserschnitt.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 153
1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 5
Lernfeld 5 120 Std.
Prä- und postoperative Pflege von Menschen in allen Altersstufen
Voraussetzungen: LF 1A / LF 2 / LF 3A / LF 1B (zumindest: Familie als System / Informationen
geben / Gefühlswirrwarr aufdröseln) / LF 3B / LF 4 (zumindest Entwicklung
des Kindes im ersten Lebensjahr für die pädiatrischen Aspekte in diesem
Lernfeld)
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen aller interprofessionelles Krankenhaus –
Altersstufen Team Chirurgische bzw.
Integrative Stationen mit
chirurgischen
Versorgungsbereichen
Kompetenzen
Die Auszubildenden nutzen den Pflegeprozess bei der Planung der unkomplizierten
stationären prä- und postoperativen pflegerischen Versorgung von Menschen aller
Altersstufen. Sie beobachten und interpretieren die Pflegephänomene und medizinischen
Symptome in Folge von Operationen, geben ihre Erkenntnisse weiter und wirken
entsprechend ihrem Kenntnisstand an der Durchführung der erforderlichen medizinisch-
diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen mit. Sie schätzen den Zustand akuter
chirurgischer Wunden ein und wenden Grundprinzipien der Versorgung von Wunden an.
Sie begleiten Klein- und Schulkinder mit ihren Bezugspersonen wie auch ältere Menschen
und ihre Bezugspersonen durch den Krankenhausaufenthalt, unterstützen sie bei der
Bewältigung von mit der Operation sowie dem Krankenhausaufenthalt verbundenen
Herausforderungen und stimmen die Interaktion sowie den Pflegeprozess auf den
physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand ab. Sie beteiligen sich an einer
effektiven interprofessionellen Zusammenarbeit in der Versorgung und Behandlung von
chirurgischen Patientinnen und Patienten. Durch ihre fachlich begründete,
verantwortungsvolle Mitwirkung im Versorgungsprozess tragen sie zur Gewährleistung der
Patientensicherheit sowie zur Stärkung von Selbstmanagementfähigkeiten und
Gesundheitskompetenz der zu pflegenden Menschen bei.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden planen anhand unterschiedlicher Fallbeispiele die unkomplizierte
stationäre prä- und postoperative pflegerische Versorgung von Menschen aller Altersstufen.
Sie bearbeiten hierfür sowohl die Krankheitslehre zu ausgewählten Erkrankungen als auch
mögliche Pflegephänomene, insbesondere Angsterleben sowie akuten Schmerz. Sie
erläutern grundlegende Anforderungen der prä- und postoperativen Versorgung. Die
Auszubildenden beschreiben das strukturierte Handeln orientiert an Abläufen von der
Aufnahme bis zur Entlassungsplanung bei elektiven Eingriffen und die erforderlichen
Schritte zur Integration von individuellen Bedürfnislagen in den Pflegeprozess. Die Formen
einer strukturierten Pflegeprozessplanung in standardisierten Versorgungsabläufen
vergleichen sie mit den Anforderungen an die Patientinnen und Patienten und das
medizinisch-pflegerische Team in ungeplanten Akut- oder Notfallsituationen und erläutern
mögliche Anlässe, davon ggf. auch abzuweichen.
Die Auszubildenden beschreiben die Bedürfnisse und Ängste von Kindern und ihren
Familien, analysieren am Beispiel von Fallsituationen den kindlichen Entwicklungsprozess
und ggf. Kommunikationsbarrieren, wählen geeignete pflegerische Interventionen der prä-
und postoperativen Pflege aus und erproben ein altersgerechtes Kommunikationsverhalten.
Sie kennen die komplexen Zusammenhänge zwischen physischer, mentaler und
psychischer Entwicklung und die Bedeutung des familiären Umfeldes.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 154
Die im Rahmen des Lernfeldes gewonnenen gesundheitsbezogenen Kenntnisse fügen die
Auszubildenden unter dem Aspekt der präoperativen Vorbereitung sowie der
postoperativen Versorgung zusammen, gestalten formelle sowie informelle
Informationsgespräche mit den zu pflegenden Menschen und/oder ihren Bezugspersonen
und erweitern, üben und festigen so ihre Fähigkeiten in der pflegerischen Kommunikation,
der Informationsgabe sowie der Instruktion / Anleitung zu gezielten Handlungen.
Des Weiteren vergleichen die Auszubildenden die Kompetenzen und Aufgaben
verschiedener Berufsgruppen im Krankenhaus sowie die Strukturen und Interessen in der
Institution und kennen die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen im
Zusammenhang mit Operationen. Ebenfalls bezogen auf Operationen erläutern sie
exemplarisch relevante gesundheitsökonomische Aspekte und bewerten diese aus der
Perspektive der zu pflegenden Menschen, der pflegerischen Profession und der Institution.
Sie reflektieren das Spannungsfeld zwischen dem theoretisch und fachlich begründeten
Anspruch eines am Prinzip der Vollständigkeit ausgerichteten, strukturierten und
personenorientierten Pflegeprozesses und der Erfahrung einer diskontinuierlich und
funktionsorientiert erlebten Pflegewirklichkeit.
Insgesamt gelangen sie - unter Einbeziehung von LF 6 und 7 - zu einer begründeten,
realistischen Einschätzung ihrer im ersten Ausbildungsdrittel erworbenen Kompetenzen, die
sie mit Rückgriff auf die entsprechenden rechtlichen Regelungen sicher argumentativ
gegenüber der Pflegedienstleitung und den Kolleginnen und Kollegen vertreten können.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Pflegeprozessplanung in der chirurgischen klinischen belastende Gefühle der zu pflegenden
Akutversorgung mit Bezug zu einem theoretischen Modell als Menschen – z. B. Angst und Furcht in
Begründungsrahmen (z. B. Roper / Orem) ihren verschiedenen Ausdrucksformen
Prinzipien des pflegerischen Entlassungsmanagements --> im Umfeld von invasiven Eingriffen
wird in LF 11 weitergeführt und z. B. auch mit Blick auf den Risiken in Verbindung mit chirurgischen
Expertenstandard vertieft Eingriffen, z. B.
Standardisierung pflegerischer Abläufe – Clinical Pathways – o unwirksamer Atemvorgang,
Pflegesysteme und Ablauforganisation im klinischen Alltag --> o Blutungen,
wird in LF 8 aufgenommen und mit Blick auf Abläufe in der o unausgeglichenes
Inneren Medizin erweitert Flüssigkeitsvolumen,
Nutzung und Integration eines weiteren Expertenstandards als o unausgeglichene Körpertemperatur
wissenschaftliche Fundierung der klinischen Praxis o dysfunktionale gastrointestinale
o „Schmerzmanagement in der Pflege“ Motilität,
Aufnahme von Patientinnen und Patienten im chirurgischen o Schockgefahr,
Fachbereich (elektiv geplant / Akutaufnahme) <-- anknüpfend o Sturzgefahr,
an Aufnahmegespräche in LF 1A o Übelkeit,
Planung des pflegerischen Versorgungsablaufs anhand der o beeinträchtigtes Wohlbefinden <--
erhobenen Daten Aufnahme aus LF 3 A/B – hier
Formelle Kommunikationssituationen mit den Patientinnen und situationsspezifisch fokussieren
Patienten und ihren Bezugspersonen im Umfeld von o Obstipationsgefahr,
chirurgischen Eingriffen o verzögerte postoperative Erholung
o Abstimmung der Planung mit dem zu pflegenden Menschen <-- vgl. auch LF 11 und LF 14
o Durchführung eines formellen / informellen Chirurgische Eingriffe und deren
Informationsgesprächs zur geplanten Operation Auswirkungen für die zu pflegenden
o Altersentsprechende Information von Kindern Menschen
o Information der Bezugspersonen – Vorgehen / o Laparoskopie / Arthroskopie
Verpflichtungen / Grenzen o offene chirurgische Eingriffe
<-- anknüpfend an LF 1B und LF 3B Anästhesieverfahren
Interventionen der präoperativen Versorgung (Überblickswissen)
Begleitung von Patientinnen und Patienten zum OP Chirurgische Wunde
Übernahme aus dem Aufwachraum – Patientensicherheit o Unterscheidung von Wunden
gewährleisten – Übergabeinformationen aufnehmen und o Wundheilung /
weiterleiten Wundheilungsstörungen
Angst und Schmerz bei Erwachsenen / Kindern erkennen – --> chronische Wunden werden in LF 7
durch pflegerische Beobachtung und mit Hilfe von erweitert und vertieft
standardisierten Instrumenten
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 155
Interventionen zur Angstreduktion bei Angst in Verbindung mit Akuter Schmerz (präoperativ /
einem chirurgischen Eingriff („medical fear“) postoperativ) - Bedarf an
o bei erwachsenen Menschen Schmerztherapie in Akutsituationen
o bei Kindern in unterschiedlichen Entwicklungsphasen o medizinisch indizierte Medikation
o bei den Bezugspersonen (insbes. Schmerzmedikamente)
<-- anknüpfend an die emotionspsychologischen Grundlagen Nosokomiale Infektion --> wird in LF 10
aus LF 3A, LF 1B vertieft
Interventionen der postoperativen Versorgung
o Beobachtung (Bewusstsein, Nachwirkungen der Narkose, Exemplarisch ausgewählte chirurgische
Schmerz …), sachgerechte Dokumentation und Weitergabe Eingriffe aus verschiedenen
von Problemsituationen Fachbereichen, mit denen die oben
o Mobilisation aufgeführten Zusammenhänge und die
o Nahrungskarenz, Kostaufbau links aufgeführten Handlungsmuster
o Drainagesystem, Drainagehandling verdeutlicht werden können z. B.
o Nutzung technischer Hilfsmittel, z. B. Motorschiene o Orthopädie/Traumatologie:
Verstehen und Verständigung bei Verwirrtheitssymptomen in Implantation einer Endoprothese
Folge eines postoperativen Delirs – kurze Einführung --> wird am Hüftgelenk
in LF 18 erweitert und vertieft Offene Reposition einer einfachen
Interventionen bei akuten Schmerzsituationen – pflegerisches oder Mehrfragmentfraktur mit
Schmerzmanagement im Umfeld von Operationen Osteosynthese
o Wechselwirkung von Angst- und Schmerzreaktionen Arthroskopische Gelenkrevision
o nichtmedikamentöse Interventionen zur Reduktion von Offene chirurgische Revision
Schmerzen eines Gelenkes
o gendermedizinische Aspekte Osteosynthese und/oder weitere
Verabreichung von Medikamenten – Grundprinzipien der chirurgische Eingriffe –
Pharmakologie Kniegelenk / Wirbelsäule /
o orale Medikamentengabe (z. B. Schmerzmedikation) Schultergürtel
o s. c. Injektion (z. B. Heparin) o Allgemein-/Viszeralchirurgie
Planung und Durchführung der Ganzkörperwäsche am 1. Appendektomie
postoperativen Tag mit liegenden Zu- und Abgängen sowie in Endoskopische Operationen an
Verbindung mit einer Infektion mit multiresistenten Erregern den Gallengängen
o Strukturierung des Handlungsablaufs in komplizierten Cholezystektomie
Situationen Laparotomie und Eröffnung d.
<-- Vertiefung von LF 3A Retroperitoneums (bei unklarem
o Blasenverweilkatheter (legen und) versorgen --> kann ggf. Abdomen)
auch in LF 8 eingeführt / vertieft werden Lokale Exzision und Destruktion
Grundlegende Prinzipien des Wundmanagements und Pflege von erkranktem Gewebe des
von Menschen mit Wunden nach einem chirurgischen Eingriff Dickdarmes (Operationen am
o Beschreibung, Beurteilung und Versorgung chirurgischer Darm werden in LF 11/14
Wunden erweitert/vertieft)
o Unterscheidung von Wunden Chirurgische Wundtoilette
o begründete Auswahl der Wundauflage (Wunddebridement) mit
o Risiko der Chronifizierung, Beschreibung, Beurteilung und Entfernung von erkranktem
Versorgung einfacher chronischer Wunden Gewebe an Haut und Unterhaut
--> wird in LF 6 in Bezug auf Wunden bei akuten Verletzungen o Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
sowie in LF 7 und LF 24 in Bezug auf chronische Wunden Tonsillektomie
weitergeführt und vertieft – dort kann auch eine vertiefende Adenotomie
Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Otitis / Paukenröhrchen
Expertenstandard erfolgen (Parazentese)
Herausforderungen des Hygienehandelns, Aspekte der o ggf. ergänzend aus der Pädiatrie:
Krankenhaushygiene im Kontext der chirurgischen Pflege Phimose
o Infektionsquellen und Übertragungswege Abszess
o Vermeidung nosokomialer Infektionen Postoperative Komplikationen
o pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die o Orientierungsstörung bzw.
mit multiresistenten Erregern infiziert sind, in der Klinik postoperatives Delir --> Einführung,
Durchführung der Thromboseprophylaxe wird in LF 18 vertieft
Durchführung von Fallbesprechungen als
Informationsweitergabe im Pflegeteam der chirurgischen Klinik --> Kenntnisse und Kompetenzen im
– erfolgt hier ohne grundlegende Einführung situativ chirurgischen Handlungsfeld werden
eingebunden fallbezogen in LF 7, LF 14, LF 18, LF 20,
--> strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in LF 8 u. LF LF 21 erweitert und vertieft
9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit lebensweltorientiertem
Fokus für die langzeitstationäre Versorgung und in LF 12 mit
ethischem Fokus zur Anwendung
Zusammenarbeit mit anderen Professionen und
Pflegespezialisten im chirurgischen Fachbereich
o Übernahme der pflegerischen Aufgaben bei ärztlichen
Visiten
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 156
o Pflegespezialisierungen am Beispiel „Wundmanagement“ /
„Pain Nurse“
o „Ambulantes Operieren“ – Konsequenzen für das
professionelle Selbstverständnis der Pflegenden --> Abläufe
werden in LF 7 aufgenommen und exemplarisch vertieft
Situative Rahmenbedingungen
Chirurgische Fachgebiete, Arbeitsfelder und Arbeitsbereiche in der Klinik - Begründungen für die
Einrichtung von interdisziplinären Stationen in der akutklinischen Versorgung
Arbeits-, Beziehungs- und Systemstrukturen (auch Organigramme) der akutklinischen Versorgung <--
Weiterführung und Vertiefung aus LF 3A
Einführung Krankenhausökonomie – Abrechnung und Bedeutung des chirurgischen Leistungsspektrums
Die Rechte von Kindern insbes. vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt – gesetzliche
Regelungen und bestehende normative Empfehlungen <-- aufbauend auf LF 3B evtl. dort auch vollständig
erarbeitet --> kann ggf. auch erst in LF 11 aufgenommen / vermittelt werden
Rechtliche Regelungen im Kontext von Operationen (Körperverletzung /Aufklärung / Einverständnis)
Betäubungsmittelgesetz
Ergänzende Wissensgrundlagen
Einführung in die Anatomie/Physiologie des Nervensystems als Grundlage zum Verständnis der
Schmerzwahrnehmung und der Anästhesieverfahren, auch unter Berücksichtigung gendermedizinischer
Aspekte --> wird in LF 9, LF 10, LF 12 und LF 19 systematisch erweitert und vertieft
Physiologie des Schmerzes
Einführung in die Grundlagen der allgemeinen Arzneimittellehre – exemplarisch: Antibiotika und Analgetika
sowie deren Wirkmechanismen
Mikrobiologie – hier zum Verständnis nosokomialer Infektionen am Beispiel Wundinfektion --> wird in, LF 17
aufgenommen/vertieft
Physische, psychische und kognitive Entwicklung (und Entwicklungsaufgaben) von Kindern im Alter von 1
bis 10 Jahren <-- Fortführung von LF 4 – wird in LF 10 (Erwachsenenalter) und LF 11 (Jugendalter)
aufgenommen – Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. erst dann einführen (z. B. Piaget, Erikson,
Havighurst / Hurrelmann, Loevinger)
Vorgehen bei der selbständigen Erarbeitung von pflegerisch erforderlichen Wissensinhalten zu einem
geplanten chirurgischen Eingriff
o Recherchestrategien im WWW – Einschätzung der (wissenschaftlichen Seriosität von) Information
o Umgang mit Nachschlagewerken in Pflege und Medizin, z.B. Datenbanken, Rote Liste
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-e/h 58 h II.1.a-e 10 h III.1.d 34 h IV.1.a/b 12 h V.1.a 6h
I.2.a-c/f/g II.2.a III.2.a-e IV.2.a-d V.2.a
I.4.a III.3.a/b
I.6.d/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 10 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 110 v. 200
stärken
Summe 120 h
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Ingos Tagebuch / Blog (84 h) – Lernfeld zur Einführung in die chirurgische Pflege – integriert: die
systematische Umsetzung des Pflegeprozess in der Klinik von der Aufnahme der Patientinnen und
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 157
Patienten bis zu den Grundgedanken der Entlassungsplanung / die Erfahrungen des Auszubildenden Ingo
begleiten das Lernfeld aus der Perspektive der Auszubildenden <-- Reflexion zwischen Anspruch und
Wirklichkeit.
Ls – Lucca und Paula auf der HNO (20 h – dunkelrote Inhalte nur hier) - Kinder und ihre Eltern im
Krankenhaus pflegerisch unterstützen.
oder:
Ls – Leon (20 h) – Kind mit chirurgischem Eingriff wegen eines Abszess und seine Eltern im Krankenhaus
unterstützen und die eigene Rolle als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson im Arbeitsfeld
der Pädiatrie reflektieren
<-- Fallbeispiele können umgestaltet oder ergänzt werden – z. B. statt Paula „Paul mit Phimose“.
Ls – Kommunikative Kompetenzen überprüfen - (OSCE-Prüfung) - Zusammenfassende Überprüfung
von unterschiedlichen Herausforderungen in der pflegerischen Kommunikation (Vorschlag bezieht sich auf
eine Situation in der chirurgischen Klinik, weshalb die Lernsituation in diesem Lernfeld verortet ist, die
Gesamtkonzeption muss erweitert werden und ist in der vorliegenden Form lediglich als Anregung zu
verstehen).
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 158
1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 6
Lernfeld 6 80 Std.
In Notfallsituationen angemessen handeln
Voraussetzungen: LF 1A / LF 2 / LF 3A / LF 1B – mit LF 5 muss eine Abstimmung hinsichtlich der
Wundversorgung / Verbände erfolgen, wenn LF 6 vorgezogen werden soll
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
akut kranke Menschen aller Altersstufen Akutklinik: Stationäre Akut- und
Notfallambulanz Langzeitversorgung
(Notfallsituationen)
Kompetenzen
Die Auszubildenden erkennen akute lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche,
die das Herz-Kreislauf-System betreffen, und wirken an erforderlichen Sofortmaßnahmen
mit. Des Weiteren wirken sie bei Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher
Gefährdungsstufen an der Durchführung von ärztlich angeordneten medizinisch-
diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen mit, beobachten den Krankheitsverlauf
und leiten erhobene Daten weiter. Sie begleiten die Patientinnen und Patienten und ggf.
ihre Bezugspersonen in existentiellen Situationen. Bei der Organisation ihrer Arbeit
orientieren sie sich an Modellen der Handlungsstrukturierung und gültigen Notfallplänen,
außerdem beachten sie die besonderen rechtlichen Grundlagen der Notfallversorgung und
die Aufgaben der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden erläutern die anatomischen Strukturen und die physiologischen sowie
pathologischen Zusammenhänge lebenswichtiger Organsysteme und erkennen akute
lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche, die das Herz-Kreislauf-System
betreffen. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Umsetzung von Maßnahmen der Ersten
Hilfe, beherrschen die entsprechenden Handlings, die erforderlichen medizinisch-
diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen sowie die pflegerischen Interventionen.
Anhand von Fallbeispielen wenden die Auszubildenden die neu erworbenen sowie die
bereits erarbeiteten Kenntnisse zur Pathophysiologie von akuten Verletzungen, akuten
Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie des Verdauungssystems an und leiten
medizinisch-pflegerische Interventionen ab.
Exemplarisch erläutern die Auszubildenden den Versorgungsverlauf bei einem Menschen
mit akutem Myokardinfarkt von der Notaufnahme über die Intensivstation bis zur
Überleitung in die Reha-Klinik. Mit Flow-Charts bzw. dem Denken in Algorithmen lernen sie
ein weiteres Planungsinstrument zur Strukturierung und Verschriftlichung von
Handlungsabläufen kennen, das insbesondere in der Notfallmedizin zur Anwendung
kommt, aber auch für die Modellierung von anderen Prozessabläufen genutzt werden kann.
Die Auszubildenden vollziehen die Belastungen nach, die die Arbeit der Professionellen im
Arbeitsfeld der Notaufnahme mit sich bringt und stellen diese den vermuteten oder
tatsächlichen positiven Aspekten gegenüber, um so die Anforderungen an die dort tätigen
Pflegefachpersonen abschätzen zu können und eine begründete Entscheidung für oder
gegen ihr Interesse an einem Praxiseinsatz zu begründen.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 159
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Aufgaben von Pflegekräften im interdisziplinären Notfallteam Erkrankungen des Gefäßsystems -->
übernehmen wird in LF 7/8 und/oder LF 24
Pflegerische Versorgung von Notfällen (sowohl in der erweitert
Notfallambulanz als auch im Bereich der stationären Versorgung o Atherosklerose
- Notfallwagen, Defibrillator, Herzbrett, Notfallkette auf Station, Akute Erkrankungen des Herzens --
Notfallteam) > wird in LF 8 aufgenommen und
Erste Hilfe in verschiedenen Notsituationen leisten (auch erweitert
Pädiatrie: Basic Life Support – PBLS, z. B. auch ABCDE- o Koronare Herzkrankheit, Angina
Schema) <-- anknüpfend an die Grundlagen in LF 2 Pectoris, akutes Koronarsyndrom
lebensrettende Kette (chain of survival) – lebensrettende o Herzinfarkt
Sofortmaßnahmen bei plötzlichem Herz-Kreislaufkollaps / Indikationen für mögl. Zugangswege
Schockzuständen --> Rettungskette / Reanimation (nach (z. B. PVK, ZVK, Linksherzkatheter)
aktuellen Reanimationsleitlinien und entsprechenden Fallsituation abdominelle Schmerzen
Algorithmen und Behandlungspfaden) Fallsituation Rückenschmerz
o Medizinische Notfallversorgung von Kindern (z. B. Paulino ®) Fallsituation Thorakale Schmerzen
o Erweiterte Maßnahmen der Reanimation bei Kindern Fallsituation Schock (z. B. n. Unfall,
(Paediatric advanced life support / PALS) Blutverlust, psychisch infolge akuter
o Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte Traumatisierung, Anaphylaxie,
Planung von Entscheidungsbäumen und Handlungsabläufen mit cholinerges Syndrom, thermische
Hilfe von Flow-Charts Verletzungen / Verbrühung)
Ersteinschätzung in der Notaufnahme – Priorisierung mit dem Fallsituation Aspiration
(Manchester-)Triage-System Fallsituation Hautläsionen nach
Kommando-Kommunikation innerhalb von Notfallsituationen Verbrühungen /
Ruhe und Sicherheit durch routiniertes Handeln vermitteln Verbrennungsunfällen (anknüpfend
o Eingriffe und Maßnahmen erklären, an Schürfwunden in LF 3A)
o handlungsbegleitende Kommunikation Fallsituation Vergiftung (alternativ LF
Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Herzinfarkt durchführen 18)
Sofortmaßnahmen bei Schockzuständen durchführen Tetanusgefahr beim verunfallten
Verabreichung von Notfallmedikationen nach ärztlicher Kind
Anordnung
Screening und Assessment-Instrumente zur Einschätzung der
Vitalfunktionen nutzen / Vitalzeichenkontrolle sowie Bewertung
der ermittelten Werte und situationsangemessene Information
des zu pflegenden Menschen, der Fachkräfte und von Ärztinnen /
Ärzten
o Monitoring in der Notfallambulanz
<-- Vertiefung aus LF 3A --> wird ggf. in LF 8 und in LF 18
erweitert / vertieft
Injektionen (s. c. / i. m.), Blutentnahme
(venöse) Zugänge überwachen
Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik, z. B.
o EKG
o Laborwerte
o Blutgasanalyse
o Sonografie
o Urinstatus
Unterstützung der Krisenbewältigung nach Herzinfarkt
Verbände in verschiedenen Verletzungssituationen anlegen <--
Weiterführung/Anwendung aus LF 5
Informationen zu Notfallsituationen an den verschiedenen
Schnittstellen weitergeben <-- Weiterführung der Übergabe aus
LF 5
Verhalten und Stresserleben / Möglichkeiten der
Stressregulierung in Notfallsituationen
o eigenes „Funktionieren“ in Krisensituationen – individuelle
Möglichkeiten, die professionelle Distanz zu wahren
<-- Anknüpfen an LF 3A zu (Prüfungs-)Angst/-stress --> wird in
LF 8 im Sinne eines Interventionsangebots für zu pflegende
Menschen, in LF 13 in Bezug auf den Umgang mit dauerhaften
beruflichen Belastungssituationen und in LF15 ggf. in Verbindung
mit Burnout-Prophylaxe erweitert und vertieft
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 160
Situative Rahmenbedingungen
Rettungsdienst: Berufsgruppen, Aufgabenbereiche der Pflegenden und der anderen Berufsgruppen,
gesetzliche Grundlagen
Arbeitsfeld Notaufnahme und Arbeitsfeld Intensivstation: räumliche, personelle, organisatorische und
strukturelle Bedingungen, Versorgungsstruktur
Rechtliche Grundlagen der klinischen Notfallversorgung
o Katastrophenschutzgesetze --> werden im letzten Ausbildungsdrittel erneut aufgenommen in LF 18
o Vorschriften zur Sicherstellung der Notfallversorgung, z. B. Erste-Hilfe-Schulungen (Pflichtfortbildungen)
für Pflegeeinrichtungen
straf- und haftungsrechtliche Aspekte der Patientenbehandlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung,
Garantenstellung, rechtfertigender Notstand, Delegation, Anordnungs- und Durchführungsverantwortung)
Versorgungskette: --> Intensivstation / Intermediate Care --> Internistische-/Kardiologische Station -->
Rehabilitation
Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung: Aufgaben des Bundes und der Länder am Beispiel von
aktuellen Themen im Rahmen der Notfallversorgung <-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 8 aufgenommen
und mit anderem Fokus weitergeführt
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie / Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems
Anatomie / Physiologie des Gefäß- und Lymphsystems
Anatomie / Physiologie des Blutes (einschließlich Gerinnung, Thrombose etc.) und wichtige Laborparameter
Anatomie / Physiologie der Atmung und der Sauerstoffversorgung
Anatomie / Physiologie der Niere und des Wasser- und Elektrolythaushalts
<-- jeweils eher im Überblick mit Blick auf die zu ermittelnden Parameter und deren Ersteinschätzung --> wird
in LF 8 u. LF 18 mit einer umfassenden Thematisierung der Anatomie / Physiologie des Herzens, der Gefäße,
der Lymphe, des Blutes und der Atemwege vertieft – bezüglich der ableitenden Harnwege ist eine
Abstimmung mit LF 4 erforderlich, eine Vertiefung der Pathophysiologie der Niere erfolgt auch in LF 20
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III–Intra- / IV-Gesetze / V–Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-d 42 h II.1.a/c 4h III.1.d 20 h IV.2.a-d 10 h V.2.b/c 4h
I.2.a-c/f/g II.2.a III.2.a-e
I.4.a/b III.3.a
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 10 v. 200
stärken
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 40 v. 60
Stunden zur Verfügung 30 v. 140
Summe 80 h
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Fallsituationen für Notfallsituationen in verschiedenen Versorgungsbereichen:
Fallsituation 1: Einrichtung in der Altenpflege. Auszubildende kommt in das Zimmer und findet einen
Bewohner vor, der über starke Schmerzen im Unterbauch klagt. Der Bewohner ist kaltschweißig, sie tastet
den Bauch ab, dieser ist bretthart. Sie setzt den Notruf ab.
Fallsituation 2: Kind mit einer blutenden Wunde nach einem Sturz. Erstversorgung, dann Transport in das
Krankenhaus. In Begleitung seiner aufgeregten Eltern.
Fallsituation 3: Frau in der eigenen Häuslichkeit, klagt über starke Rückenschmerzen und Atemnot. Hat
große Angst. Ehemann setzt den Notruf ab. Sie kommt in die Notaufnahme.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 161
Fallsituation 4: Nach einer Blasensteinentfernung klagt ein Pat. über zunehmende thorakale Schmerzen.
Ausstrahlend in den linken Arm. Bei der Nahrungsaufnahme aspiriert er und im weiteren Verlauf kommt es
zu starker Atemnot
<-- sind nicht im Mustercurriculum vorbereitet.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 162
1. / 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 7
Lernfeld 7
100 Std.
Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im Arbeitsfeld der
ambulanten Pflege am Beispiel häufig auftretender
Gesundheitsstörungen und Einschränkungen
Voraussetzungen: LF 5 mit den dort aufgeführten Voraussetzungen sowie Teile von LF 6
Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
ältere Menschen mit Familien mit ambulante Pflege /
längerfristigem pflegbedürftigen ambulanter Pflegedienst
Pflegebedarf Kindern
Kompetenzen
Die Auszubildenden wirken an der Organisation von Pflegeprozessen im häuslichen Umfeld
der zu pflegenden Menschen mit, führen geplante Pflegemaßnahmen im täglich
wiederkehrenden Rhythmus durch und evaluieren und aktualisieren die geplante Pflege im
situativ erforderlichen Rahmen. Weiter unterstützen sie zu pflegende Menschen in der Vor-
und Nachbereitung eines ambulanten chirurgischen Eingriffs und bei der postoperativen
Nachsorge. Sie führen mit den zu pflegenden Menschen Aufnahmegespräche für eine
künftige häusliche Versorgung, erheben gesundheitsbezogene Daten, schätzen diese ein
und planen mit ihnen gemeinsam geeignete gesundheitsförderliche, präventive und
kurative Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen,
gendermedizinischer Aspekte, der Wohnsituation und der individuellen Wünsche und
Bedürfnisse. Dabei beziehen sie Bezugspersonen ein. Sie geben den zu pflegenden
Menschen bzw. ihren Bezugspersonen gesundheitsbezogene, individuell angepasste
Informationen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention bezogen auf
typische, weit verbreitete Zivilisationserkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 2) und in
der Vorbereitung auf einfache ambulante chirurgische Eingriffe. Sie gestalten die
Kommunikation auf der Grundlage einer empathischen, wertschätzenden und achtsamen
Haltung. Dabei nehmen sie mögliche sprachliche und kulturelle Barrieren wahr und setzen
geeignete Hilfsmittel ein, um diese Hindernisse abzubauen und eine verständliche
Verständigung zu ermöglichen. In ihrer Arbeit beachten sie die rechtlichen Vorgaben zur
Leistungserbringung und beteiligen sich an einer effizienten, von gegenseitigem Respekt
geprägten interprofessionellen Zusammenarbeit. Dabei berücksichtigen sie die finanziellen
Rahmenbedingungen, ohne die individuelle Lebensqualität und Selbstbestimmung der
betreuten Personen zu beeinträchtigen.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden bereiten sich mit diesem Lernfeld auf einen Praxiseinsatz bei einem
ambulanten Pflegedienst vor bzw. bereiten dort gemachte Erfahrungen nach und ordnen
sie theoretisch in ihr sich entwickelndes Verständnis von professioneller Pflege ein. Sie
kennen die Besonderheiten der Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die
Abrechnungsstrukturen sowie weitere Rahmenbedingungen für Pflegeleistungen in diesem
Arbeitsfeld. Außerdem beschreiben sie die besonderen Anforderungen, die dieser
Arbeitsbereich sowohl in Bezug auf eine selbständige Arbeitsweise als auch hinsichtlich der
intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Pflegeteam und den
behandelnden Ärztinnen/Ärzten, mit sich bringt.
Aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive erläutern sie die Auswirkungen der
Lebensverhältnisse und des Bewegungs- und Ernährungsverhaltens auf die Gesundheit.
Sie erklären die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems und
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 163
der Steuerung des Stoffwechsels sowie die therapeutischen und pflegerischen
Maßnahmen, insbesondere bei Diabetes mellitus. Hierzu nehmen die Auszubildenden auch
ihr eigenes Gesundheitsverhalten sowie ihre persönlichen Lebensgewohnheiten wahr und
vergleichen diese mit den Intentionen einer gesunden Lebensführung.
In Anknüpfung an ihre Kenntnisse in der chirurgischen Pflege des Krankenhauses arbeiten
sie die medizinischen Grundlagen ambulanter chirurgischer Eingriffe und Untersuchungen
sowie die erforderliche Vorbereitung und Nachsorge heraus. Sie erproben Ansätze einer
auf die individuelle Situation abgestimmten und didaktische Prinzipien berücksichtigenden
strukturierten Informationsgabe.
Die Auszubildenden begründen die pflegerischen und kommunikativen Anforderungen
bezogen auf alleinstehende wie auch familiär gebundene Menschen in unterschiedlichen
Lebensaltern und Lebenswelten. Dabei entwickeln sie auch ein Verständnis für typische
Konfliktsituationen und widersprüchliche Handlungsanforderungen im Handlungsfeld der
ambulanten Pflege. Auch erweitern sie ihre Strategien im Führen von
Aufnahmegesprächen, die beispielsweise durch Sprachbarrieren erschwert sein können
oder in denen sie auf sie herausfordernde Verhaltensweisen treffen, denen sie empathisch
und anerkennend begegnen. Um ein vertieftes Verständnis für die Lebenssituation und das
Verhalten der Pflegebedürftigen aufzubauen, analysieren die Auszubildenden mögliche
individuelle und gesellschaftliche Hintergründe, wie zum Beispiel im Kontext von
Migrationserfahrungen. Sie lernen, individuelle Ressourcen zu erkennen und daran
orientiert geeignete Strategien anzuwenden, um beispielsweise Kommunikationsbarrieren
abzubauen und einen respektvollen, wertschätzenden Kontakt zu gestalten.
Sie unterscheiden Angebote von ambulanten Pflegediensten und die jeweiligen Formen der
Arbeitsorganisation.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Pflegeprozessplanung in der ambulanten Pflege Erleben von Hilfe und
o Vorhandene / fehlende Gesundheitsressourcen und -risiken Unterstützungsbedarf und Umgang mit
erheben und einschätzen der Zuweisung von „Pflegebedürftigkeit“
o Herausforderungen und Ressourcen von verschiedenen zu <-- anknüpfend an LF 3A/B – hier mit
pflegenden Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation Bezug zu den gesetzlichen und
identifizieren pflegewissenschaftlichen Definitionen
o Formulierung von gesundheitsbezogenen Pflegezielen und Begründungen
o Begründung in der Orientierung an Konzepten der Wegfall sozialer Netzwerke und sozialer
Gesundheitsförderung und Prävention (Anforderungs- Ressourcen, soziale Isolation und
Ressourcen-Modell) Vereinsamungsgefahr, Verlusterfahrung
o Einbindung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen / --> Phänomen Einsamkeit
Bezugspersonen in die Pflegeprozessplanung und - Adipositas, Mangel- und Fehlernährung
durchführung als gesundheitliche Risiken
<-- anknüpfend an LF 3A – Prophylaxen, LF 4 – Salutogenese o Auswirkungen des Ernährungs- u.
- Gesundheitsförderung im Sinne einer Vertiefung und Bewegungsverhaltens in
Anwendung in Bezug auf Bewegungs- und verschiedenen Organsystemen
Ernährungsverhalten, LF 3B und LF 5 zur --> wird in LF 11 aufgenommen (im
Pflegeprozessplanung Kindes- und Jugendalter
Ablaufplanung / Tourenplan in der ambulanten Pflege Risiko der Entwicklung von Diabetes
o Arbeits- und Zeiteinteilung im Verlauf der Schicht (und mellitus Typ 2
Integration in den persönlichen Tagesablauf, v. a. bei Diabetes mellitus Typ 2 in
geteilten Diensten) verschiedenen Phasen des
Durchführung von Fallbesprechungen in der ambulanten Erkrankungsverlaufs --> Typ 1 wird in
Pflege LF 11 herausgearbeitet
--> erfolgt ohne grundlegende Einführung situativ o Diabetisches Fußsyndrom /
eingebunden, strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in chronische Wunden --> wird in LF 24
LF 8 u. LF 9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit bezüglich der Versorgung komplexer
lebensweltorientiertem Fokus für die langzeitstationäre Wunde vertieft
Versorgung und in LF 12 mit ethischem Fokus zur Beeinträchtigungen des Sehens und
Anwendung Hörens - Alters- und
Bedeutung der Wohnumgebung (z. B. Privatsphäre, erkrankungsbedingte Einschränkungen
Barrierefreiheit, Sozialraum) der Wahrnehmungsfähigkeit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 164
Hygienehandeln in der fremden Häuslichkeit und im Wechsel o Altersschwerhörigkeit / Presbyakusis
zwischen den Einsatzorten <-- anknüpfend an LF 3, LF 4 und o Sehstörungen
LF 5 Erkrankungen des Rückenmarks
Beziehungsgestaltung mit zu pflegenden Menschen und ihren o Querschnittlähmung
Bezugspersonen in deren privatem Lebensraum <-- KHL nur insofern sie für das
o Konfliktsituationen in diesem Umfeld begegnen Fallverständnis erforderlich ist --> kann
o Private und berufliche Beziehungen / diffuse und ggf. in LF 9 und/oder LF 19
rollenförmige Sozialbeziehungen unterscheiden <-- aufgenommen werden
anknüpfend an LF 1B, --> wird in LF 16 u. ggf. in LF 20
vertieft und sollte in LF 24 zur Anwendung bei der Exemplarisch ein oder zwei ambulante
Deutung von Fallsituationen kommen chirurgische Eingriffe / Untersuchungen
Einschätzung des Gesundheitszustandes anhand o gefäßchirurgisch
beobachtbarer Daten (z. T. digitale Erfassung) Stripping und Teilstripping von
o BZ-Wert Varizen
o Erkennen von Alarmzeichen für Hypo-/Hyperglykämie und o internistisch
Pflegeinterventionen bei veränderten BZ-Werten Magen-/Darmspiegelung
o Hautturgor, Ödembildung, Hautdefekte o ophthalmologisch
Informationsgabe mit dem Fokus der Unterstützung bei der Katarakt-OP / Extrakapsuläre
möglichst selbstbestimmten Lebensführung unter Extraktion der Linse
Berücksichtigung diskriminierungssensibler und Pars-plana-Vitrektomie
gendermedizinischer Aspekte
o Information zu Lebensstil modifizierenden, Pflegebedarfe von Kindern in der
nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen bei ambulanten Pflege, z. B. infolge von
beginnendem Diabetes Mellitus Typ 2: o Mehrfachbehinderung, Tetraspastik,
Ernährungsverhalten, Bewegung Ataxien
Blutwerte – hier v. a. HbA1c o Leukodystrophie
o Anleitung/Instruktion zur selbständigen o kongenitale Myopathie
Blutzuckermessung <-- Übersicht zum Verständnis der
--> wird in LF 11 vertieft, dort Mikroschulung von zu Fallsituationen und ggf., um die
pflegenden (jungen) Menschen bei der Injektion Kompetenz zu festigen, sich jeweils
o Informationen zu Gesundheitsrisiken, z. B. bei Diabetes erforderliche Informationen zu einer
Mellitus, Typ 2 --> wird in LF 8 weitergeführt konkreten Situation einzuholen
o zu einem möglichen Einsatz von Notfall-
Informationssystemen und Notrufsystemen /
Frühwarnsystemen und ggf. anderen technischen
Assistenzsystemen (Ambient Assisted Living) informieren
Unterstützungsbedarfe erheben
geeignete, aktuelle Angebote ermitteln/recherchieren
die Nutzungsmöglichkeiten aufbereiten und vorstellen
Medikamenteneinnahme in der häuslichen Umgebung
organisieren und unterstützen, auch mit technischer
Unterstützung (Medikamenten-Management-Apps)
Assessment und Versorgung chronischer Wunden,
Wundmanagement – orientiert am Expertenstandard <--
Erweiterung / Vertiefung aus LF 5 u. 6 – Beispiel:
Diabetisches Fußsyndrom --> wird in LF 24 bezüglich der
Versorgung komplexer Wunden vertieft
Unterstützung im Umgang mit Hör- und Sehhilfen
Applikation von Augentropfen
Menschen mit Tetraplegie/Paraplegie infolge einer
Querschnittlähmung unter den Bedingungen der häuslichen
Versorgung mobilisieren / positionieren und bei der
Körperpflege unterstützen
o rückengerechte Arbeitsweise beachten
o Betreuungskräfte zur Mitwirkung bei der Mobilisation
anleiten
<-- anknüpfend an LF 2, LF 5
Durchführung verschiedener Prophylaxen bei langanhaltender
Bettlägerigkeit – auch mit Rückgriff auf den Expertenstandard
„Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ <-- Anwendung und
Vertiefung zu LF 2
Zusammenarbeit mit Angehörigen / Bezugspersonen,
Mitwohnenden und/oder Betreuungskräften in der ambulanten
Pflege
Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Haus- /
Fachärztinnen und -ärzten in der ambulanten Pflege –
Einführung --> wird im weiteren Ausbildungsverlauf in Lernfeld
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 165
10 in Bezug auf die stationäre Langzeitpflege und im 3.
Ausbildungsjahr in LF 24 fallbezogen vertieft
In Notfallsituationen in der ambulanten Pflege handeln –
Auffinden einer Person mit hyper-/hypoglykämischer
Entgleisung
<-- anknüpfend an LF 6 – situative Anwendung
Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer
Bedürfnis-se und eingenommener Haltungen beim Aufsuchen
zu pflegender Menschen in der eigenen Häuslichkeit
o Integration diversitätssensibler und transkategorialer
Aspekte in die Pflegeanamnese und
Pflegeprozessgestaltung – Einordnung der Vielfalt von
Lebens- und Verhaltensformen – Erfassung von
Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit den
unterschiedlichen Lebenserfahrungen der zu pflegenden
Menschen, z. B. in Bezug auf
Biographie, Lebenssituation und Alltagsgestaltung,
(auch Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege,
Kleidung)
Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten
Sprach- und Kommunikationsprozesse
Geschlechtersensitivität
interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe
Wertorientierungen, Religion und kulturelle Interessen
(auch Kunst, Geschichte)
<-- Rückbezug auf LF 1A u. LF 3B, LF 5 – Verknüpfung der
dort erarbeiteten Ansätze und Kompetenzen
Menschen mit Einschränkungen in der Haushaltsführung
unterstützen
o Unterstützungsbedarf erkennen und erheben
o Finanzierungsmöglichkeiten abklären
o Leistungsangebot organisieren – Zusammenarbeit
zwischen Pflege und Mitarbeitenden der Haushaltshilfe im
qualifikationsheterogenen Team abstimmen
Den eigenen Lebensstil und das persönliche
Gesundheitsverhalten wahrnehmen und in Relation zu den
theoretisch vermittelten Ansprüchen und den beobachteten
Situationen und Verhaltensweisen von zu pflegenden
Menschen setzen --> wird auch in weiteren Lernfeldern
tangiert und in LF 15 im Zusammenhang für die Ausbildung
der ersten beiden Ausbildungsdrittel reflektiert
Situative Rahmenbedingungen
Gesundheitsförderung und Prävention als Grundbegriffe pflegerischen Handelns (auch Definition WHO /
Ottawa-Charta)
Regelungen zu Struktur und Finanzierung von Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im ambulanten
Versorgungsbereich
o SGB V / SGB IX / SGB XI
o Präventionsgesetz --> wird ggf. in LF 8 und 9 sowie in LF 15 hinsichtlich einer evtl. sinnvollen Abrufung
von Mitteln aufgenommen und kann im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 kritisch-konstruktiv reflektiert
werden
Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege, Tourenplanung, Vor- und Nachteile digitaler Tourenplanung
Begriff „Pflegebedürftigkeit“ nach SGB XI und epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit mit Blick auf
die ambulante Pflege bzw. Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit
<-- anknüpfend an Selbstversorgungsdefizite in LF 3A --> wird in LF 10 vor dem Hintergrund der
langzeitstationären Versorgung umfassender vertieft
Grundrecht auf Selbstbestimmung --> wird hier nur ggf. angesprochen (selbstbestimmtes Leben im
persönlichen Wohnumfeld) und in LF 10 und 12 aufgenommen und als Grundrecht, das auch im
Widerspruch zur Fürsorgepflicht stehen kann, erarbeitet (möglicher Bezug zu Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte (AEMR), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland (GG) und Patientenrechtegesetz)
Hausärztliche Versorgung und interprofessionelle Zusammenarbeit in der ambulanten Pflege, Aufgaben und
Rollen von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem in Deutschland
o rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit von Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachpersonen im Rahmen
der ambulanten Pflege
<-- wird in LF 10 vor dem Hintergrund der langzeitstationären Versorgung weitergeführt und im 3.
Ausbildungsjahr v. a. in LF 24 fallbezogen vertieft
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Patientenverfügung --> kann auch im 1./2. AJ in LF 14 thematisiert werden – sowie im 3. Ausbildungsdrittel
in LF 18 und/oder in LF 24 vertiefend (sinnvoll wäre die Kombination entweder in den Lernfeldern 7 / 24
oder in den LF 14/18)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems einschließlich Arzneimittellehre
(insbes. Bauchspeicheldrüse) --> wird in LF 20 aufgenommen und vertiefend weitergeführt
Kohlehydratstoffwechsel und Fettstoffwechsel
Auswirkungen des Ernährungs- u. Bewegungsverhaltens in verschiedenen Organsystemen
Anatomie und Physiologie des Auges und des Ohrs <-- sofern nicht in Verbindung mit LF 5 bereits erfolgt
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V–Pflegewiss. /
-diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-h 46 h II.1.a-g 22 h III.1.a-d 18 h IV.1.b 8h V.1.a/b 6h
I.2.a-d/f/g II.2.a/b III.2.a-e IV.2.a-e
I.4.a II.3.a/b III.3.a/d/e
I.5.a/c
I.6.a-e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen X
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 160
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 50 v. 150
Stunden zur Verfügung 16 v. 140
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – In fremden Haushalten … -... kommunizieren (6-8 h) - Vorbereitung auf typische, herausfordernde
Interaktionssituationen im Praxiseinsatz bei einem ambulanten Dienst (Akut- und Langzeitpflege bei Kindern
und/oder erwachsenen pflegebedürftigen Menschen)-
Ls – Tourenplanung und Begegnungen von Haus zu Haus (62 h) – Tour mit diversen Fallsituationen in
der ambulanten Pflege für die bereits erarbeitete Kompetenzen und Kenntnisse zur Anwendung gebracht
und neue erarbeitet werden (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2 im Frühstadium- Gesundheitsinformationen
geben / Thromboseprophylaxe / Begegnungen mit Einsamkeit und dem Wegfall sozialer Netzwerke und
sozialer Ressourcen / Vorbereitung bzw. Nachsorge eines ambulanten chirurgischen Eingriffs / ggf.
Notfallhandeln in der ambulanten Pflege.
Ls – Notfall in der ambulanten Pflege – Auffinden einer Patientin im diabetischen Koma / mit
Herzversagen / Reanimation – Patientenverfügung liegt vor <-- als Wiederholung, Vertiefung zu LF 6 – kann
als ergänzende Lernsequenz in die Ls – Tourenplanung ... durch Beschreibung eines entsprechenden
Ereignisses integriert werden, siehe Anmerkung zu „Patientenverfügung“).
Ls – Das kann ja Stunden dauern (14 h) - Anamnesegespräch in der ambulanten Pflege mit einem
alleinstehenden Mann, der über geringe Deutschkenntnisse verfügt.
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2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 8
Lernfeld 8
100 Std.
Menschen mit mehrfachen gesundheitlichen Einschränkungen auf
internistischen, geriatrischen oder pädiatrischen Stationen
pflegerisch versorgen und ihre individuelle Situation verstehen
Voraussetzungen: Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Kinder mit einer chronischen Erkrankung Krankenhaus
mehrfacherkrankte alte Menschen o Internistische und interdisziplinäre Stationen
o geriatrische Stationen
o pädiatrische Stationen mit Schwerpunkt in der inneren
Medizin
Kompetenzen
Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des
Pflegeprozesses auf internistischen Stationen im Krankenhaus und nutzen ausgewählte
standardisierte und nicht standardisierte Assessmentverfahren und Instrumente der
Pflegediagnostik zur Beschreibung des Pflegebedarfs. Sie erheben gesundheitsrelevante
Daten bezogen auf epidemiologisch bedeutsame internistische Erkrankungen, erkennen
gesundheitsbezogene Risiken und Widerstandsressourcen / Resilienzfaktoren,
insbesondere bei Kindern und älteren Menschen, und beugen sekundären und tertiären
Erkrankungen vor. Die Auszubildenden erfassen die Bewältigungsstrategien von zu
pflegenden Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen bei (schweren)
chronischen und Mehrfach-Erkrankungen anhand von erzählanregenden
Interaktionsformen und unterbreiten auf die individuelle Situation angepasste
Informationsangebote zur Unterstützung bei Gesundheiterhaltung und Prävention. Ihr
Pflegehandeln begründen die Auszubildenden auf der Basis von zentralen pflege- und
bezugswissenschaftlichen Theorien. Sie berücksichtigen arbeitsorganisatorische, rechtliche
und finanzielle Rahmenbedingungen im Krankenhaus. Sie gehen selbstfürsorglich mit sich
um und unterstützen sich gegenseitig bei der Be- und Verarbeitung von belastenden
Erfahrungen im Rahmen kollegialer Beratung.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden erweitern ihr Wissen zum klinisch-strukturierten Handeln aus dem
Bereich der Akutversorgung in der Chirurgie (LF 5) in Hinblick auf das internistische
Arbeitsfeld einschließlich der dort relevanten organisatorischen, rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen sowie der Formen der Zusammenarbeit. Sie verknüpfen ihre schon
vorhandenen Kenntnisse zur Physiologie und Pathologie des Herz-Kreislauf-Systems mit
weiteren Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie mit der Pathophysiologie und
Pathologie der Gefäße, der Atemwege und der Physiologie der Niere. Sie verstehen häufig
vorkommende komplizierte und mehrdimensionale (patho-)physiologi-sche
Zusammenhänge bzw. Wechselwirkungen sowie Phänomene von Ko- und Multimorbidität.
Sie erklären die jeweiligen medizinisch-therapeutischen Behandlungsansätze unter
Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse, kennen erforderliche medizinisch-
diagnostische und -therapeutische Maßnahmen und leiten gesundheitsbezogene Risiken
insbesondere bei Kindern und älteren Menschen sowie geeignete Präventionsmaßnahmen
ab. Die Auszubildenden begründen die Nutzung von strukturierten Pflegeassessment
Verfahren und Pflegediagnosen bei der Erhebung des Pflegebedarfs von zu pflegenden
Menschen. Im Bereich der kommunikativen Interventionen / edukativen Pflege
differenzieren sie zwischen Information, Anleitung, Schulung und ergebnisoffener Beratung.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 168
Sie nutzen die im Unterricht erarbeiteten Aspekte und Methoden der Kollegialen Beratung
ab diesem Lernfeld in einer kontinuierlichen, selbstorganisierten Form zur reflexiven
Aufarbeitung und Lösungssuche für Probleme, denen sie im Praxisfeld bzw. im gesamten
Ausbildungskontext gegenüberstehen.
Sie erweitern und vertiefen ihre Kompetenz in der Gesprächsführung und nutzen
biographisch-narrative Interviews mit zu pflegenden Menschen, die mehrfach und/oder
chronisch erkrankt sind, um deren Sicht auf die veränderte Lebenssituation zu erfassen.
Sie deuten diese Interviews fallbezogen unter Anwendung von theoretischen Modellen (z.
B. Salutogenese, Konzept der Gesundheitsüberzeugungen o. a.) und entwickeln so einen
individuellen Zugang zu den zu pflegenden Menschen mit Einsicht in die Gründe für
krankheitsbezogenes Lebensverhalten sowie eine möglicherweise fehlende Adhärenz. Vor
diesem Hintergrund leiten die Auszubildenden Schlussfolgerungen für die Gestaltung
geeigneter kommunikativer Interventionsangebote ab.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
den Pflegeprozess im klinischen Pflegealltag planen und Risiko einer gesundheitlichen
durchführen Schädigung / Ko- und
o die Pflege an Leitlinien und Clinical Pathways ausrichten Multimorbidität
o Arbeit mit relevanten Pflegeerfassungsinstrumenten / einem Stressüberlastungen und
standardisierten Pflegeassessment / Screening Instrumenten zur Stresserleben als gesundheitliche
Erfassung von Resilienz- und Risikofaktoren Belastungen <-- anknüpfend an LF
o Identifizierung und Integration von relevanten Leitlinien, 6
Expertenstandards, Pflegeerfassungsinstrumenten / Veränderung der Lebenssituation
standardisierten Pflegeassessments durch länger andauernde,
o Grundprinzip von Pflegeklassifikationsinstrumenten chronische oder multiple
(„Pflegediagnosen“) Krankheitsepisoden
o Pflegesysteme /Ablauforganisation im klinischen Alltag o Handlungsunsicherheit,
<-- anknüpfend an LF 3B und LF5, wird im Ausbildungsverlauf Wissens- und Informationsbedarf
kontinuierlich situationsbezogen mit wechselndem Fokus o beeinträchtigtes Wohlbefinden /
weitergeführt, --> z. B.in LF 10 und LF 12 auf die stationäre belastende Gefühle der zu
Langzeitpflege bezogen, in LF 13 und LF 14 zur individuellen pflegenden Menschen (<--
Versorgung von chronisch kranken, existenziell bedrohten und Aufnahme aus LF 3A/B, 5 – hier
sterbenden Menschen, in LF 16 in der psychiatrischen Versorgung Schwerpunkt situativ auf den
und in LF 17, LF 18, LF 20, LF 21, LF 24 für verschiedene psychischen Auswirkungen
Einzelfallsituationen chronischer Erkrankungen)
kommunikative Interventionsstrategien wie Anleitung / Instruktion, Bereitschaft für eine verbesserte
Information / Aufklärung, Schulung, Beratung, (Psycho-)Therapie Selbstfürsorge
unterscheiden und zuordnen --> vorstehende Punkte werden z. B.
<-- anknüpfend an LF 2, LF 1B zu den bisher erarbeiteten in LF 13, LF 14, LF 20, LF 21, LF 24
kommunikativen Interventionsformen und den situationsbezogenen aufgenommen und weitergeführt)
Anwendungen zur Informationsgabe in LF 4, LF 5, LF 6 und LF 7 -- Gefahr einer beeinträchtigten
> wird in LF 11 zu Mikroschulung, in LF 14 zu partizipativer / elterlichen Fürsorge / Bereitschaft
partnerschaftlicher Entscheidungsfindung und in LF 20 zur für eine verbesserte elterliche
Konzeption und Durchführung von Beratungsgesprächen erweitert Fürsorge
biographisch-narrative Interviews führen - und im beeinträchtigte Resilienz – und an
pflegediagnostischen Prozess auswerten Fallbeispielen konkretisierte
o bewusst Grundprinzipien einer empathischen, durch Bereitschaft für eine verbesserte
Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägten, Resilienz
personzentrierten Haltung einsetzen unwirksame Adhärenz (Einführung
o die individuelle Lebenswelt zu pflegender Menschen erfassen von Begriff und Diagnose, wird in
und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren LF 11 aufgenommen und
o Erkennen und Verstehen biographisch bedingter exemplarisch vertieft)
unterschiedlicher Lebensentwürfe sowie subjektiverer unwirksamer Atemvorgang infolge
Krankheits- und Gesundheitsüberzeugungen und der damit einer Atemwegserkrankung:
verbundenen Ressourcen --> wird in LF 10 mit einer stärkeren o Pneumonie
Fokussierung der Lebensweltorientierung aufgenommen o Bronchitis
o Individuelle Resilienz- und Risikofaktoren, vorhandene und o Respiratory Syncytial Virus
fehlende Gesundheitsressourcen und gefahrengeneigtes (RSV)
Gesundheitsverhalten identifizieren
o Pleuraerguss
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 169
o Gefahren einer weiteren Gesundheitsschädigung bzw. Risiken o Chronisch obstruktive pulmonale
einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage durch Erkrankung (chronic obstructive
Komplikationen erkennen pulmonary disease = COPD)
o Bedarf an Gesundheitskommunikation durch Information und Asthma bronchiale Gefahr einer
Anleitung sowie für Angeboten der Gesundheitsförderung behinderten Atmung,
ermitteln und entsprechende Angebote umsetzen, Kurzatmigkeit, pfeifende
insbesondere bei erkrankungsbedingt erforderlichen, als Atemgeräusche, Luftnot sowie
Einschränkung erlebten Umstellungen eine Unterversorgung mit
<-- anknüpfend an LF 1A, --> Aspekte von Biographiearbeit werden Sauerstoff
in LF 10 und LF 12 mit stärkerer Fokussierung von Biographie- und o Gefahr eines Asthmaanfalls,
Erinnerungsarbeit im Sinne der Lebensweltorientierung und der Hustenreiz und zäher Schleim,
Unterstützung von Menschen mit Demenz durch Atemnot bis zur
biographieorientierte Pflege sowie in LF 14 im Sinne der Erstickungsgefahr,
gesundheitsbezogenen Verlaufskurvenarbeit mit chronisch kranken Ruhelosigkeit und Angst bei
Menschen aufgenommen und weiterentwickelt Luftnot
Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz (Health o Gefahr einer allergischen
Literacy, Förderung der Adhärenz und Eigenverantwortung, Reaktion
Coping) --> wird in LF 11 exemplarisch für die Zielgruppe der o Pseudokrupp
Jugendlichen bzw. Familien und in den LF’n 13 u. 14 bezogen auf Verminderte Herz- /
chronische Erkrankungen bzw. die onkologische Pflege vertieft Kreislaufleistung / Reduzierte
Gesundheitsförderliche und präventive Angebote (z. B. auch Nierenleistung --> Erkrankungen
digitale Angebote, wie z. B. Self-Tracking-Apps) für verschiedene des Herzkreislaufsystems
Zielgruppen gestalten bzw. in das pflegerische Handeln integrieren o Herzinsuffizienz
(bspw. für Menschen mit gesundheitlichen Risiken infolge einer o Lungenödem
COPD ggf. mit fortgeschrittenem Diabetes Mellitus Typ 2 als o Lungenembolie
Wiederholung, zu Lebensstilfragen bei Erkrankungen des <-- können ggf. in LF 18 vertieft
Herzkreislauf-/Atemwegsystems) werden
in diesem Zusammenhang mögliche Angebote zur Förderung des Risiko eines Elektrolyt-, Säure-
psychischen Wohlbefindens vorschlagen Basen- und
ein Modell einer strukturierten Fallbesprechung mit klinischem Flüssigkeitsungleichgewichts
Fokus kennenlernen und verschiedene Fallbesprechungen
durchführen
--> wird in LF 9 um ein Modell für eine interdisziplinäre
Fallbesprechung, in LF 10 um ein Modell für die stationäre
Langzeitpflege mit lebensweltorientiertem Fokus und in LF 12
durch die Form einer Fallbesprechung mit ethischem Fokus
ergänzt
motivierende Gespräche führen, um neue, gesundheitsförderliche
Verhaltensmuster anzuregen
Erhebung des Pflegebedarfs eines Kindes mit gesundheitlichen
Problemlagen (Asthmaerkrankung) unter Nutzung ausgewählter
spezifischer, auf das Kindesalter ausgerichteter
Einschätzungsskalen (z. B. ePA-Kids, PAS-P) --> wird in LF 11
erneut aufgenommen
Beobachtung und Einschätzung von Atmung und
Atemwegsobstruktion, auch durch Messung der
Sauerstoffsättigung, Beobachtung der Hautfarbe, Lippen und
Fingernägel
o Peak-Flow-Messungen, Führung eines (digitalen)
Asthmatagebuchs
Sicherung von Flüssigkeitszufuhr und Entspannung –
Interventionen zur Stressbewältigung anbieten
Durchführung von Inhalationen und atemunterstützenden
Maßnahmen
Pflegeinterventionen und Therapieunterstützung bei einem
Asthmaanfall
an der Notfallplanung in Atemnotsituationen mitwirken
Kind und Eltern getrennt und/oder gemeinsam zu Fragen im
Umfeld der Erkrankung informieren
Eltern/Bezugspersonen von chronisch erkrankten Kindern
o in der Mitwirkung bei der Krankheitsbewältigung,
Therapietreue und Gesundheitsförderung anregen
o in der Pflege ihres Kindes anleiten
o in ihrer Kompetenz fördern und stärken
die Gesprächsführung mit dem Kind auf die Förderung der
Selbstbestimmung ausrichten, Möglichkeiten zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben trotz und mit Atemwegserkrankung
suchen und für das Kind verständlich kommunizieren
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 170
pflegerische Interventionen zur Unterstützung der erwünschten
Wirkung pharmakologischer Wirkstoffe (am Beispiel von Herz-
Kreislauf- und Atemwegsmedikation) unter Berücksichtigung
gendermedizinischer Erkenntnisse <-- anknüpfend an
Schmerzmedikation in LF 5
Elektrolyt- / Säure-Basen- / Wasser-Haushaltsmanagement
Interventionen zur Förderung der Durchgängigkeit der Atemwege
und des Gasaustauschs – Therapeutika bei
Atemwegserkrankungen verabreichen
Ausgewählte Interventionen zur Optimierung der Zirkulation von
Blut und Flüssigkeiten im Gewebe
technisch-instrumentelle Pflegeaufgaben im klinisch internistischen
Arbeitsfeld übernehmen – Strukturunterschiede zum chirurgischen
Arbeitsfeld berücksichtigen
o Mitwirkung bei der internistischen Diagnostik
o Beobachtung / Monitoring / Bewertung (Parameter Lunge und
Herz)
o Maßnahmen der Pneumonieprophylaxe gezielt und begründet
auswählen und umsetzen und damit Gesundheitsförderung und
Prävention gezielt in den Pflegeprozess integrieren (--> an LF 2)
o atemunterstützende Maßnahmen erfahren, durchführen
reflektieren und mit Erkenntnissen der Pflegeforschung
abgleichen
o Infusionstherapie
o ggf. Blasenverweilkatheter (legen und) versorgen --> Aufnahme,
Vertiefung aus LF 5, soweit erforderlich bzw. Einführung, wenn
dort noch nicht erfolgt
Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Lungenembolie durchführen –
Reaktivierung von Kenntnissen der Notfallversorgung <--
anknüpfend an LF 6
kollegiale Beratung zur Reflexion von Praxiserfahrungen im
klinischen Kontext nutzen
mit Mitarbeitenden aus anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten
(z. B. Medizin, medizinische Dokumentation, zentrale
Aufnahmeeinrichtungen)
die Sicht der Pflege in Visiten und im interdisziplinären Konsil
vertreten
Genese von Auseinandersetzungen und Konflikten im Team –
Einführung --> wird ggf. in LF 15 sowie in LF 18 und LF 19 vertieft
Situative Rahmenbedingungen
Prinzip der Entwicklung von (Pflege)Leitbildern in einer Klinik als normative Orientierung in der Institution
<-- Fortführung „Menschenbild“ aus LF 1B --> anwendungsorientierte Vertiefung in Verbindung mit
Qualitätssicherung ggf. Aufnahme in LF 10, LF 12, LF 15, LF 20, LF22, LF 23 und/oder LF 24
Klinische Arbeitsfelder
o Grundlagen und Aufgabengebiete der Inneren Medizin
o Grundlagen und Aufgabengebiete der Pädiatrie
o Grundlagen und Aufgabengebiete der Geriatrie
<-- in Ergänzung zu den chirurgischen Fachbereichen in LF 5
Arbeitsorganisation und Abläufe in den verschiedenen klinischen Arbeitsfeldern und in der interdisziplinären
Zusammenarbeit – Konsiliardienst innerhalb der Klinik
Medizinische Dokumentation und Organisation der Betriebsabläufe in einem Krankenhaus
Arbeitsstrukturen in Pflegeteams in unterschiedlichen akutstationären Einrichtungen
Finanzierung der Krankenhausversorgung
o Einschätzung Pflegerelevanter Nebendiagnosen
o Kostenstrukturen und Kostendruck
o Leistungen gesetzlicher Krankenkassen und privater Versicherungsträger
o Konsequenzen für die Krankenhausbetriebsführung / Krankenhausfinanzierung
<-- anknüpfend an LF 5
Präventionsgesetz <-- wurde grundlegend in LF 7 eingeführt, hier ggfs. fallbezogene Anwendung im
Rahmen der Information zur evtl. möglichen individuellen Nutzung von Mitteln, kann in LF 15 und im letzten
Ausbildungsdrittel in LF 22 kritisch reflexiv aufgenommen werden
Ergänzende Wissensgrundlagen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 171
Anatomie/Physiologie der Atmungsorgane (Besonderheiten im Säuglings- und Kleinkindalter
berücksichtigen) <-- anknüpfend an LF 6
Anatomie/Physiologie der Niere und des Wasser- und Elektrolythaushaltes <-- anknüpfend an LF 6
Spezielle Arzneimittellehre: Resorption und Abbau von Medikamenten, Altersabhängigkeit der Dosierung,
Wechselwirkungen unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Pharmakokinetik, Berücksichtigung
gendermedizinischer Erkenntnisse (wird im letzten Ausbildungsdrittel an unterschiedlichen Stellen
aufgenommen)
o Therapeutika bei Atemwegserkrankungen
Begriffe der Pflegeedukation und Gesundheitsförderung (Resilienz – Coping– Compliance – Adhärenz –
Selbstwirksamkeit – Selbsthilfeaktivitäten – Empowerment)
Einführung in die Motivations- und Gesundheitspsychologie
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.b-e/h/i 42 h II.1.a/b/d 20 h III.1.b/d/e(f) 20 h IV.1.a/b 8h V.1.a/c 10 h
I.2.a-d/f/g II.2.a-c III.2.b-d IV.2.b/d V.2.c
I.3.a/b III.3.a/b/e
I.4.a
I.5.a-c
I.6.a-e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 14 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 50 v. 200
stärken
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 6 v. 150
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 30 v. 120
fördern
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Kollegiale Beratung (4 h) – Vertiefende Einführung (in Anknüpfung an LF 1B u. LF 7) mit Verabredung des
künftigen selbstorganisierten Vorgehens an der Schule.
Ls – Anleiten, Informieren, Schulen, Beraten (6 h) – Lernsituation zur grundlegenden Unterscheidung
von verschiedenen kommunikativen Interventionsformen in der Pflege.
Ls – Henriette Schulz (32 - 36 h) – Einstieg über die Dokumentation einer Patientenakte im Vergleich mit
Auszügen aus einem biographisch-narrativen Interview – im Anschluss ein biographisch-narratives
Interview selbstorganisiert durchführen, gezielt zuhören, die erhobenen Daten auswerten und Informations-
/ Unterstützungsbedarf ermitteln, hierzu Angebote pflegebezogener Gesundheitsförderung und Prävention
für Menschen mit weit verbreiteten chronischen Erkrankungen erarbeiten. Mit der Erarbeitung kann die
Einführung in eine strukturierte Form der Fallbesprechung mit klinischem Fokus verknüpft werden – ist im
NaKomm nicht erfolgt.
Ls – Raphael Maximilian – nicht im NaKomm (26 h) – Fallsituation der Lerninsel bezieht sich auf einen 8-
jährigen Jungen mit Erstdiagnose Asthma – mit Information der Eltern und des Jungen zu
gesundheitsbezogenen Fragestellungen und einer sinnvollen Anpassung des Lebensstils (bei
divergierenden Ansichten im Pflegeteam) – auch: Information / Entwicklung von Ideen zur Integration der
Erkrankung in den Alltag und das soziale Umfeld / die Entwicklung und soziale Integration des Kindes soll
(durch Informations- und Schulungsangebote) gestärkt werden.
Ls – Motivierende Gesprächsführung – nicht im NaKomm (6 h) – Einführung in das Konzept am Beispiel
der Unterstützung von zu pflegenden Menschen mit einer verminderten Herz-Kreislauf-Leistung --> müsste
noch entwickelt werden und sollte ggf. in LF 15 und/oder im letzten Ausbildungsdrittel in Verbindung mit
Beratung in seiner Begrenzung kritisch diskutiert werden – vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=iOGrL3siVbU
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 172
Ls – Wirksamkeit und fachlich begründete Auswahl / Evidenz von Pflegeinterventionen am Beispiel
der Pneumonieprophylaxe (vgl. Arbeitsblatt „Pneumonieprophylaxe“ aus dem Cornelsen-Verlag) <--
Abstimmung mit LF 9 erforderlich, dort ggf. die Erarbeitung der ASE.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 173
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 9
Lernfeld 9 70 Std.
Menschen mit cerebralen Schädigungen pflegerisch unterstützen
Voraussetzungen: Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
akut Kranke, z. B. mit Mitarbeitende im Neurologie
neurologischer Schädigung therapeutischen Frührehabilitation
Menschen im Team stationäre Langzeitversorgung
eingeschränkten / minimalen
Bewusstseinszustand
Kompetenzen
Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation, Steuerung, Durchführung und
Evaluation des Pflegeprozesses bei zu pflegenden Menschen nach neurologischen
Akutereignissen. Hierfür schätzen sie den Pflegebedarf der zu pflegenden Menschen ein,
insbesondere wenn sie im Bereich der Wahrnehmungs-, Bewegungs- und
Interaktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Sie verstehen das Verhalten der
betroffenen Frauen und Männer und nonverbale Signale als Ausdrucksformen von
Interaktion und reagieren darauf mit geeigneten verbalen und nonverbalen
Interaktionsangeboten. Die Auszubildenden wählen gezielt gesicherte Pflegemaßnahmen
aus, die zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz beitragen können,
evaluieren deren Wirkungen gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen und bringen die
Ergebnisse in den Austausch des Versorgungsteams ein. Sie kennen technische und
digitale Hilfsmittel zur Kompensation verlorengegangener Fähigkeiten und unterstützen die
zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen in Abstimmung mit anderen
Berufsgruppen und Fachexperten bei der Auswahl und individuell anzupassenden Nutzung.
Sie werden sich der besonderen Anforderungen, die der Bereich der rehabilitativen Pflege
an die interprofessionelle Zusammenarbeit stellt, bewusst, kennen die Aufgaben der
verschiedenen Professionen, bringen die pflegefachliche Sichtweise in das
interprofessionelle Team ein und unterstützen die Kontinuität an den Schnittstellen. Anhand
von ausgewählten, weit verbreiteten Pflegeinterventionen machen sie sich mit
grundlegenden Anforderungen zur internen und externen Qualitätssicherung des
unmittelbaren Pflegehandelns vertraut, anerkennen die Bedeutung einer wissensbasierten
Pflege und die Notwendigkeit der Überprüfung der Wissensgrundlagen des eigenen
Handelns und erschließen sich zu ausgewählten Fragestellungen pflegewissenschaftliche
Theorien, Konzepte, Modelle und evidenzbasierte Studienergebnisse.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden erweitern ihr Verständnis von den physiologischen Zusammenhängen
des Nervensystems (LF 5) und erklären häufig vorkommende neurologische
Krankheitsbilder, die ihre Ursache insbesondere im Ausfall von bestimmten Bereichen im
Gehirn haben. Sie analysieren die Folgen dieser neurologischen Erkrankungen für die
betroffenen Menschen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Einschränkungen des
Bewusstseins sowie der Wahrnehmung und Steuerung von Bewegungsabläufen sowie gut
beobachtbare Einschränkungen bei der Durchführung von verschiedenen alltäglichen
Handlungen und in der Interaktion.
Die Auszubildenden arbeiten auf der Basis einer pflegetheoretisch begründeten
Prozessgestaltung im Bereich der rehabilitativen Pflege solche Interventionen heraus, die
zur Wiederanbahnung und Förderung von verlorengegangenen Ressourcen führen können.
Ergänzend ordnen sie die Aufgaben und Kompetenzen der weiteren an der Versorgung und
Behandlung der zu pflegenden Menschen beteiligten Berufsgruppen ein, erkennen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 174
Schnittstellen und Überschneidungen und leiten Ansatzpunkte für die Organisation der
interprofessionellen Zusammenarbeit ab. Sie recherchieren technische und digitale Hilfen
zur Kompensation und Erweiterung (verlorengegangener) menschlicher Fähigkeiten,
gewinnen einen ersten Überblick über die Potenziale und Begrenzungen von (digitalen)
Technologien und Robotik für die Pflege und die Rehabilitation. Weiterhin diskutieren sie
Chancen und Grenzen der therapeutischen Wirksamkeit von Pflege am Beispiel eines
„Totalausfalls“, den Menschen in der Situation des minimentalen Bewusstseinszustands –
eines sogenannten Wachkomas – erfahren, und die zu einer Einweisung ins Pflegeheim
führen. Sie werden sich der damit verbundenen ethischen Problemstellungen bewusst.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Pflegetheorien und -modelle der Rehabilitation ausgewählte Pflegediagnosen im
o Definition von Begriffen im Arbeitsfeld Rehabilitation Arbeitsfeld der (neurologisch)
o theoretische Grundlagen zu Rehabilitation rehabilitativen Pflege
o Rehabilitation und Pflege Wahrnehmungsstörung
o Anwendung einer bedürfnisorientierten Pflegetheorie auf die beeinträchtigte körperliche Mobilität
langfristige Pflegeprozessplanung (z. B. M. Krohwinkel) <-- <-- Aufnahme aus LF 2, 3A/B – hier
anknüpfend an LF 3B Fokussierung der
Sofortmaßnahmen bei Hirninfarkt – Akutversorgung in der Pflege Bewegungssteuerung
auf der Stroke-Unit – Grundprinzipien <-- anknüpfend an LF 6 -->
wird in LF 19 vertieft mögliche Ätiologie und medizinische
Interprofessionelles Handeln am Beispiel der therapeutischen Diagnosen zu den im Arbeitsfeld der
Berufsgruppen - Abgrenzungen, Schnittstellen und (neurologisch) rehabilitativen Pflege
Zusammenarbeit aus der Perspektive der Pflege identifizieren betrachteten Pflegediagnosen:
o Physiotherapie raumgreifender Prozesse in der
o Ergotherapie Großhirnrinde
o Logopädie – auf Schluck- und ggf. auf Sprechstörungen o Cerebrale Blutungen
bezogen --> Aphasie in LF 19 (Aneurysma, hämorrhagischer
--> wird in LF 10 und 19 aufgenommen, weitergeführt und vertieft Infarkt, subdurale Blutungen)
den Rehabilitationsprozess mit anderen Berufsgruppen im o Hirninfarkt/Cerebrale Ischämie
interprofessionellen Team umsetzen Transischämische Attacke
o die Grundprinzipien eines Modells der strukturierten, cerebrale Ischämien (TIA und
interprofessionellen Fallbesprechung kennenlernen <-- PRIND)
anknüpfend an das Modell mit klinischem Fokus aus LF 8 o Schädelhirntraumen (nur
o in interprofessionelle Fallbesprechungen Beobachtungen zur Prinzipien, ist Gegenstand in LF
Wirkung durchgeführter Interventionen aus der pflegerischen 18 und 19)
Versorgung einbringen o Hirntumor (nur Prinzipien –
--> Einführung, wird in LF 19 ausführlich bearbeitet Tumorlehre folgt in Lernfeld 14)
situationsspezifisch Assessmentinstrumente der Rehabilitation o hypoxische Schäden nach
einsetzen Ertrinkungsunfall
o z. B. Mobilitätsassessment / Instrumente zur Einschätzung von --> wird in den LF 12 und LF 19
Pflegebedürftigkeit aufgenommen, weitergeführt und
--> wird in LF 19 aufgenommen und vertieft vertieft
situationsbedingte Festlegung von Rehabilitationszielen Minimaler Bewusstseinszustand /
(gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / Bezugspersonen) Syndrom reaktionsloser Wachheit
Verständigung mit Menschen, die aufgrund eines neurologischen Locked-In-Syndrom
Akutereignisses sehr stark eingeschränkt sind Hemiplegie/Hemiparese –
o im Minimalem Bewusstseinszustand insbesondere infolge einer
o bei Locked-In-Syndrom Schädigung im Bereich der linken
Verhaltensinterventionen / Pflegetherapeutische Interventionen (z. Großhirnrinde mit Ausfall der
B. bei Bewegungsstörungen, zur Wahrnehmungs- und (Bewegungs- / Körper-
Ausdrucksförderung, zur Förderung motorischer und geistiger )Wahrnehmung (Propriozeption)
Fähigkeiten) und gezielten
o z. B. Basale Stimulation Bewegungssteuerung
z. B. Atemstimulierende Einreibung – auch hinsichtlich der --> Aphasie und
Erforschung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen neuropsychologische
--> wird in LF 14 in Verbindung mit palliativer Pflege und ggf. in LF Auffälligkeiten werden nach
19 und/oder 21 mit Blick auf Sensorische Integration Grundlegungen zu den „höheren“
aufgenommen kognitiven Leistungen des Gehirns
o zur Förderung der Bewegungsfähigkeit und Rumpfstabilität in LF 10 u. LF 12 in LF 19
Mobilisierung von Menschen mit Hemiparese / Hemiplegie aufgenommen und vertieft
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 175
Wahrnehmungsförderung bei der Positionierung im Bett oder
Stuhl (z. B. orientiert am Bobath-Konzept)
Impulse zur Initiation von gezielter, bewusster Bewegung
Einsatz von Hilfsmitteln zur Unterstützung bei der
Eigenbewegung – Recherche von bestehenden, aktuellen
und projektierten Entwicklungen - z. B. Exo-Skelett
--> wird in LF 19 aufgenommen und vertieft
zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen im Rahmen der
rehabilitativen Pflege
o informieren bzw. erforderliche Informationen recherchieren und
zusammenstellen
zu Therapiemöglichkeiten,
zu technischen und digitalen Hilfen und Lösungen,
zu Unterstützungsangeboten und
Rehabilitationseinrichtungen,
zu Finanzierungsmöglichkeiten
o darin anleiten und unterstützen, das im Rahmen von
Therapieangeboten Erlernte in den persönlichen Alltag zu
übernehmen
o vor (Selbst-)Überforderung schützen
o in andere Versorgungsbereiche verlegen bzw. an der
Verlegungsplanung und Überleitung mitwirken
o nach einem (Reha-)Klinikaufenthalt in das häusliche Umfeld
begleiten und zu Möglichkeiten der Gestaltung eines
barrierefreien Lebensraums informieren (Wohnumfeldberatung)
--> Expertenstandard Entlassungsmanagement in LF 11
Einführung an einem überschaubaren Fallbeispiel mit vorrangig
sensomotorischen Einschränkungen im Sinn eines Überblicks zur
rehabilitativen Pflege
--> wird in LF 19 an komplexen Fallbeispielen erweitert und vertieft
Ethische Fragestellungen in Verbindung mit der Pflege von
Menschen im eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand
identifizieren und Dilemmata, z. B. im Spannungsfeld von
gesellschaftlicher Verantwortung / Fürsorge und
Verteilungsgerechtigkeit reflektieren
Situative Rahmenbedingungen
System und Angebotsstruktur der Rehabilitation in Deutschland im Überblick:
o Ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, der Kinder- und
Jugend-Rehabilitation, Nachsorgeeinrichtungen bzw. berufliche Rehabilitation, Einrichtungen der
Anschlussheilbehandlungen (AHB), Rehabilitationskliniken sowie ambulante und häusliche Kontexte
o Verknüpfung der Systeme am Beispiel Hirninfarkt: Stroke Unit – Neurologische Frührehabilitation –
Anschlussheilbehandlung / Reha-Klinik
o Epidemiologie, Behandlungs- und Pflegesituationen sowie -kosten der Versorgung von Menschen im
eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand
--> wird in verschiedenen Lernfeldern – z. B. LF 10, 13, 14 – situativ aufgenommen und in LF 19
systematisiert und vertieft
Regulierungen und Konzepte zum Verständnis von Behinderung – Einführung und Überblick
o UN-Behindertenrechtskonvention
o Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF-Modell der WHO)
o sozialrechtliche Sicht sowie relevante Gesetze im Umfeld von Rehabilitation:
SGB V, VII, IX, XI, XII <-- anknüpfend an LF7
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Präventionsgesetz <-- wurde grundlegend in LF 7 eingeführt, hier ggf. fallbezogene Anwendung für die
Nutzung von Mitteln --> kann ggf. in LF 15 und/oder im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 aufgenommen
werden
--> wird in LF 19 und ggf. in fallbezogenen Anwendungen in verschiedenen Lernfeldern vertieft
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Ansprüche, Realitäten, Konzepte
Ergänzende Wissensgrundlagen
Pflegewissenschaftliche Begründung des Pflegehandelns und der Pflegeforschung – erweiterte Einführung
<-- anknüpfend an LF 3B
o Einführung in die evidenzbasierte Pflege – Prozess der Erkenntnisgewinnung
--> Überprüfung der Evidenz anhand von Forschungsergebnissen zu Pflegeinterventionen aus dem Bereich
der Wahrnehmungsförderung und Rehabilitation <-- anknüpfend an die grundlegende Einführung in die
Pflegewissenschaft in Verbindung mit der Einführung der Expertenstandards in LF 3B sowie die
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 176
Begründung von Pflegeinterventionen am Beispiel der Pneumonieprophylaxe in LF 8 – hier evtl. am Beispiel
der Atemstimulierenden Einreibung weiterführen
Anatomie / Physiologie des Nervensystems, insbesondere des Gehirns – Schwerpunkt: Sensomotorik bzw.
Körperselbstwahrnehmung (Propriozeption) und Bewegungssteuerung
<-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 10 in Bezug auf die Psychobiologie des Gedächtnisses und in LF 12
in Bezug auf die Kognition und Sprachfähigkeit erweitert
Wissenschaftliche Erklärungsansätze und Forschungsergebnisse (auch widersprüchliche) zu Prognose und
Lebensqualität von Menschen im eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand.
Analoge und digitale Steuerung – Einführung zum Verständnis der Zusammenhänge technischer
Hilfssysteme
--> kann in LF 10/12 mit Blick auf Fragestellungen zu den Entwicklungen der Digitalisierung im Bereich
künstlicher Intelligenz und Robotik erweitert und in LF 22 im Rahmen der Diskussion entsprechender
Zukunftsszenarien reflektiert werden
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-i 34 h II.1.a/b/c/e 12 h III.2.d 8h IV.2.b/c/d 6h V.1.a-c 10 h
I.2.b/c/f/g II.2.a III.3.a/b/d/f
I.4.a II.3.c
I.6.a-e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 56 v. 80
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 4 v. 150
Stunden zur Verfügung 6 v. 140
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Therapeutische Berührung / neurologische Grundlegung (ca. 22 h) – Erarbeitung am Beispiel der
Wahrnehmungsförderung bei einer Frau mit eingeschränktem / minimalem Bewusstseinszustand
Ls – Rehabilitative Pflege eines 16-jährigen Jungen nach Badeunfall (ca. 20 h) – nicht im NaKomm
enthalten – möglichst als Ausschnitt aus einer interdisziplinären Fallbesprechung konzipiert
Ls – Wirksamkeit und fachlich begründete Auswahl / Evidenz von Pflegeinterventionen am Beispiel
der Atemstimulierenden Einreibung (ca. 10 h) (vgl. Arbeitsblatt „Pneumonieprophylaxe“ aus dem
Cornelsen-Verlag, insbes. Aufgabe 3 – sollte durch eine differenziertere Vorstellung der
Forschungsergebnisse zur ASE ergänzt werden) <-- Abstimmung mit LF 8 erforderlich, Zeitnähe hilfreich,
aber nicht zwingend
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 177
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 10
Lernfeld 10
80 Std.
Individuelle Pflegeprozesse zur Unterstützung von Lebensqualität
sowie
seelischer und körperlicher Gesundheit in der stationären
Langzeitpflege strukturieren und umsetzen
Voraussetzungen: LF 8 (insbesondere die dort erarbeiteten Aspekte der biographieorientierten
Pflege) und LF 9 (in Bezug auf die Einführung in die grundlegenden Strukturen
des Nervensystems)
Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
(alte) Menschen, die auf kontinuierliche stationäre Langzeitpflege
Unterstützung bei der Lebens- und
Alltagsgestaltung angewiesen sind
Kompetenzen
Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung von
Pflegeprozessen in der stationären Langzeitpflege unter Berücksichtigung der für diesen
Versorgungsbereich relevanten pflegetheoretischen Ansätze. Sie nutzen spezifische
(geriatrische) Assessments und Pflegediagnosen, um den Pflegebedarf zu beschreiben und
handeln gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen die Pflegeprozessgestaltung aus.
Sie erkennen veränderte Stimmungslagen / Emotionszustände der zu pflegenden
Menschen und gehen auf diese adäquat ein. Mit dem Fokus auf Erhalt und
Wiedererlangung von Autonomie unterstützen sie die zu pflegenden Menschen bei der
Mobilität, der Selbstversorgung und beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen. Sie wählen gesicherte Maßnahmen aus, um die
Gesundheit zu fördern und negative Ereignisse zu vermeiden. Weiter achten sie in der
Durchführung auf die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts. Sie reagieren dabei auch
fachgerecht auf akute Veränderungen des Gesundheitszustandes und typische
Gesundheitsstörungen des Alltags, z. B. in Verbindung mit häufig auftretenden
Infektionserkrankungen, und berücksichtigen die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene,
die sich durch das enge Zusammenleben von mehreren Menschen stellen. Sie fördern die
Lebensqualität und die soziale Integration durch Angebote der sinnstiftenden Aktivität, zur
sozialen und kulturellen Teilhabe sowie durch Gesprächsangebote. Sie nutzen analoge
und/oder digitale Dokumentationssysteme, um ihre Pflegeprozessentscheidungen im
Pflegeteam zu evaluieren. Die Auszubildenden stimmen ihr Pflegehandeln im
qualifikationsheterogenen Team ab und übernehmen Mitverantwortung in der
interdisziplinären Versorgung der zu pflegenden Menschen. Die Auszubildenden erkennen
Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung und geben ihre Einschätzungen weiter.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden bewerten die Förderung von gesellschaftlicher Zugehörigkeit,
Teilhabe, Autonomie und Lebensqualität der zu pflegenden Menschen als wichtige
Aufgabenbereiche des Pflegeberufs in der stationären Langzeitpflege. Sie nehmen eigene
Emotionen in der Interaktion mit Menschen, die in niedergeschlagenen Stimmungslagen
sind, wahr und reflektieren den Widerspruch zwischen Nah-sein in der Pflegebeziehung
und Fremdheitserleben in der Konfrontation mit Lebensentwürfen und Lebenswelten
anderer Menschen. Vor diesem Hintergrund begründen sie die pflegerische
Prozessgestaltung mittels spezifischer Pflegetheorien.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 178
Die Auszubildenden beschreiben die Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die
Leistungsfinanzierung und die Ansätze der Personalbemessung in diesem
Versorgungsbereich und erläutern die besonderen Anforderungen in Bezug auf eine
selbständige Arbeitsweise und die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit
(insbesondere mit dem qualifikationsheterogenen Pflegeteam, den therapeutischen
Berufsgruppen sowie den Hausarztpraxen). Sie vergleichen unterschiedliche Formen der
Pflegedokumentation und bewerten sie im Hinblick auf Effizienz und den Nutzen für eine
personzentrierte Pflege.
Die Auszubildenden stellen spezifische geriatrische Assessmentinstrumente und
Pflegediagnosen dar und arbeiten in diesem Versorgungsbereich besonders relevante
pflegerische Interventionen heraus, etwa zur Förderung des Schlaf- und Ruhebedürfnisses,
der Mobilität, zur Sturzprävention, zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, zur
Förderung der Mundgesundheit sowie zur Vermeidung der Ausbreitung von
Infektionserkrankungen. Die Auszubildenden verfügen über ein grundlegendes Verständnis
psychischen Krankseins vor dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse. Sie
erproben das Konzept der Biographiearbeit und der biographischen Gesprächsführung als
Ansatz zur Erfassung von biographischen Informationen sowie zur Identifizierung von
Ressourcen und Herausforderungen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung. Sie
erklären verschiedene Angebote zur Förderung von Lebensqualität und sozialer Teilhabe.
Sie reflektieren außerdem den professionellen Beziehungsaufbau in langfristigen
Pflegekontakten im Spannungsfeld von Nähe und Distanz.
In Verbindung mit häufig auftretenden Infektionserkrankungen und deren Auswirkungen auf
die Lebensqualität und das Zusammenleben in der stationären Langzeitversorgung
entwickeln sie geeignete Strategien im Hygienehandeln zwischen standardisierten,
sicherheitsorientierten Versorgungsangeboten für die Gemeinschaft und der Wahrung
individueller Lebensbedürfnisse. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch das Risiko
von möglichen Krisen- und Notfallsituationen, das sich im Zusammenleben von vielen
hilfsbedürftigen Menschen auf einem engen Raum ergeben kann und sind auf die
koordinierte Durchführung von ggf. erforderlichen Notfallmaßnahmen vorbereitet.
Die Auszubildenden ordnen Hinweiszeichen von Gewaltausübung im pflegerischen Alltag
zu und nutzen reflexive Lehr-Lernangebote zur Verarbeitung und Reflexion von Situationen,
die von offener oder verdeckter Machtausübung bzw. Aggressivität gekennzeichnet sind.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Theorie und Modell der Personzentrierten Pflege Veränderungen / Wechsel des
<-- anknüpfend an LF 1B u. LF 8 --> wird insbesondere in LF 12 Wohnraumes und Wohnumfeldes
vertiefend aufgenommen als Zäsur im Lebenslauf und in der
Ablauforganisation und Pflegesysteme in der stationären persönlichen Lebenswelt <-- ggf.
Langzeitpflege und ihre theoretische Begründung – Modell der Anknüpfen an LF 1A (Ls
Bezugspflege / Primary Nursing „Aufnahmegespräche führen“)
<-- anknüpfend an LF 5 und/oder LF 8 --> wird in LF 15 ggf. Beeinträchtigtes Wohlbefinden –
grundsätzlich mit Blick auf die persönliche Arbeitszufriedenheit und hier: lebensweltbezogene
-gesundheit aufgegriffen, in LF 16 für die psychiatrische Pflege, in Fokussierung der Situation im Alter
LF 19 für den Bereich der Rehabilitation thematisiert und in LF 23 und des Lebens in der stationären
in Bezug auf die strukturellen Auswirkungen auf Zusammenarbeit Langzeitversorgung <-- Aufnahme
und Pflegequalität reflektiert aus LF 3A/B, LF 5, LF 7, LF 8
Arbeit mit Pflegediagnosen in der geriatrischen Pflege – Beeinträchtigte physische Mobilität
Einbindung in fallbezogene Arbeit <-- anknüpfend an LF 8 / Gehfähigkeit und beeinträchtigte
Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer Mobilität mit dem Rollstuhl – hier:
Bedürfnisse und eingenommener Haltungen bei Aufnahme in eine Fokussierung altersbedingter
Pflegeeinrichtung Bewegungseinschränkungen <--
Zu pflegende Menschen nach Klinikaufenthalt und/oder Aufnahme aus LF 2, LF 3A/B, LF 9
geriatrischer Rehabilitation in der stationären Langzeitpflege –– --> Abgrenzung mit LF 13
aufnehmen beachten
Geriatrische Assessments / standardisierte Schlafgewohnheit, Schlafmangel,
Assessmentinstrumente in der geriatrischen Pflege Schlafstörung – Bereitschaft für
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 179
o Auswahl und Anwendung von exemplarischen, situativ einen verbesserten Schlaf --> wird
erforderlichen standardisierten geriatrischen in LF 16 aufgenommen
Assessmentverfahren und Instrumenten zur Risikoeinschätzung, Selbstwirksamkeit und
z. B. Machtlosigkeit
Sturzrisiko --> ggf. auch in LF 12 Situationsbedingtes / chronisch
Pflegebedarf / Pflegeabhängigkeit geringes Selbstwertgefühl
Lebensqualität Beeinträchtigte soziale Interaktion
Schlafassessment Verlusterfahrungen im Alter –
Obstipationsrisiko Phänomen Einsamkeit (auch in der
Mundgesundheit Gemeinschaft) <-- anknüpfend an
Biographiearbeit und biographieorientierte Pflege LF 7
o Möglichkeiten einer strukturierten Erhebung von biographisch Risiko eines suizidalen Verhaltens
relevanten Informationen Fehlangepasstes Trauern
o Beobachtungen und Gespräche zur Aufschlüsselung Hoffnungslosigkeit / Sinnkrise <-
lebensgeschichtlich bedeutsamer Verhaltensweisen - anknüpfend an LF 9 --> wird in
o Ansätze der Einbindung von biographischen Informationen in den LF 14 aufgenommen und
Pflegeprozess - lebensweltlich orientierte Pflegedokumentation exemplarisch weitergeführt
(Dokumentation eigener Perspektiven durch die zu pflegenden Niedergeschlagenheit, (unipolare)
Menschen und ihre Angehörigen / Bezugspersonen) Depression
o Erkennen und Verstehen biographisch bedingter
Beobachtung und Erfahrung von
unterschiedlicher Lebensentwürfe und unterschiedlicher
Gewalt --> wird in LF 15 und LF 23
Lebensgestaltung - Biographische Rekonstruktionen als
aufgenommen und vertieft
Ansatzpunkte für Verstehensprozesse – Aspekte einer
Infektionserkrankungen –
biographieorientierten Diagnostik aufnehmen
nosokomiale Infektionen und
<-- anknüpfend an LF 1B und LF 8 --> wird in LF 12 und LF 14
Epidemien
aufgenommen und weiterentwickelt
o Noro-Viren-Infektion / -
Einschätzung des Pflegebedarfs und Planung der Pflege mit dem
Epidemie
Modell der Strukturierten Informationssammlung (SIS ®) zur
o Erkältungskrankheiten und
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
Grippe
o Vor- und Nachteile in der Arbeit mit der SIS reflektieren
o multiresistente Erreger <-- als
o Vor- und Nachteile digitaler Pflegedokumentationssysteme
Wiederholung / Vertiefung aus
reflektieren
LF 5
o Fallbesprechungen in der stationären Langzeitpflege durchführen
Sturzgefahr – physische Ursachen
und die Ergebnisse in die strukturierte Informationssammlung
für ein erhöhtes Sturzrisiko
integrieren <-- anknüpfend an die in LF 8 und LF 9 entwickelten
o Amputationen
Modelle --> wird in LF 12 aufgenommen und mit dem Fokus auf
o Gleichgewichtsstörungen
ethische Fallbesprechungen vertieft
o Schwindel
Situationsbedingte Festlegung von (geriatrischen Rehabilitations-
o Wahrnehmungsstörungen
)Zielen – gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen /
<-- anknüpfend an LF 2 -->
Bezugspersonen
Expertenstandard
lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität für „Sturzprophylaxe in der Pflege“
Menschen im höheren Lebensalter --> wird in den LF‘n 12 und ggf. wird auch in LF 12 in Ls „Frau
24 auch mit Blick auf unterschiedliche Lebensalter und Krabbe“ vertiefend fallspezifisch
Diversitätsdimensionen aufgenommen aufgenommen und kritisch
o Biographiearbeit und biographieorientierte Gesprächsrunden - reflektiert
Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“)
Gefahren- / Katastrophensituation
o Beschäftigungs-, Musik- und Bewegungsangebote
in der Pflegeeinrichtung – z. B.
o lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität im
(mögl.) Einrichtungsbrand <--
Alter sowie Angebote zur Stärkung der Teilhabe und der
anknüpfend an LF 6
Lebensqualität in einer Einrichtung der stationären
Langzeitpflege
Unterstützung zu pflegender Menschen im Umgang mit
Krisensituationen
Gesprächsangebote zur Unterstützung in Stimmungstiefs und bei
Verlusterfahrungen
Situatives Pflegehandeln im Spannungsfeld zwischen Empathie
und Abgrenzung
o einem Zusammenhang zwischen Körperausdruck und Emotion
bewusst nachspüren und diesen in die Beziehungsgestaltung
einbinden
zu pflegende Menschen bei der Bewältigung von
Entwicklungsherausforderungen begleiten und unterstützen, um
eine individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen
Autonomiebedarf und Abhängigkeitserleben nachvollziehen und
verstehen --> wird in LF 12 aufgenommen
reflexiver Umgang mit (auch eigenen beruflichen)
Gewalterfahrungen, Machtausübung und Aggression in der Pflege
--> wird in LF 15 u. 23 aufgenommen und vertieft
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 180
Konfliktdeeskalationsmanagement
Pflegeinterventionen zur Förderung und Stabilisierung des
Immunsystems im Alter
Medikamenteneinnahme in der stationären Langzeitpflege
reflektiert organisieren und unterstützen, Wirkmechanismen
beobachten und weitergeben
o z. B. in Verbindung mit einer Noro-Viren-Infektion
o z. B. in Phasen einer Grippeepidemie mit zusätzlich zur
Standardmedikation verordneter Bedarfsmedikation
o z. B. sog. „Hausmittel“ bzw. verordnungsfreie Medikamente
Herausforderungen des Hygienehandelns in Einrichtungen der
stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 4,
LF 5 und LF 7 --> kann in LF 17, LF 18 und LF 24 zur Vertiefung
bzw. Festigung aufgenommen werden
o Gestaltung eines alltäglichen Wohnumfeldes vor dem
Hintergrund eines erhöhten Risikos von Keimverschleppung und
nosokomialen Infektionen – z. B. im Verlauf einer Noro-Viren-
Epidemie
o pflegerische körpernahe Versorgung von Bewohnerinnen und
Bewohner, die mit multiresistenten Erregern infiziert sind, im
Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in der stationären
(oder ambulanten) Langzeitversorgung
ggf.: Unterstützung bei der Mundgesundheit - Zahnpflege
(Zahnersatz, Implantate) – orientiert am Expertenstandard
„Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ (DNQP) <--
anknüpfend an LF 3A/B --> ist auch in LF 14 / 18 /24 verortet bzw.
kann dort aufgenommen werden
Mobilisierung bei Bewegungseinschränkungen im Alter
o Integration von fallspezifisch geeigneten Bewegungsangeboten
in die Pflege
o Arbeit mit den Expertenstandards „Erhaltung und Förderung
der Mobilität in der Pflege“ sowie „Sturzprophylaxe in der
Pflege“
<-- Wiederholung und Vertiefung aus LF 2 --> Expertenstandard
„Sturzprophylaxe in der Pflege“ wird in LF 12 in Ls „Frau Krabbe“
vertiefend fallspezifisch aufgenommen und kritisch reflektiert
Schlafförderung / Unterstützungsangebote bei Schlafstörungen
Zusammenarbeit mit Haus- und Facharztpraxen in der stationären
Langzeitpflege <-- anknüpfend an LF 7 --> wird in LF 24
aufgenommen
Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Therapieberufen im
geriatrischen Handlungsfeld <-- anknüpfend an LF 9
Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten
Personengruppen in Krisen- und Katastrophensituationen (hier in
der Perspektive der Durchführungsverantwortung) --> wird in LF 18
mit Perspektivwechsel zur Prozessverantwortung und Delegation
aufgenommen
Reflexion von Gefühlsübertragungen z. B. in der Unterstützung von
Menschen in niedergeschlagenen Stimmungslagen, mit
(unipolarer) Depression
<-- anknüpfend an LF 1B zu den Risiken von Empathieentwicklung
--> wird in LF 16 und ggf. LF 17 in Verbindung mit
Sekundärtraumatisierung aufgenommen
Situative Rahmenbedingungen
Gesellschaftliche Entwicklungen, die die Lebens- und Gesundheitsverläufe seit den 1920er Jahren bis in die
Gegenwart beeinflusst haben – intergenerative Wahrnehmung: soziale Verhältnisse, gesellschaftspolitische
Auseinandersetzungen und Krieg, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Armut, Überfluss, Arbeitswelten,
Arbeitslosigkeit, Entgrenzung von Arbeit, Klimawandel, Technisierung, Digitalisierung, Migration,
gesellschaftliche Vielfalt <-- anknüpfend an LF 1A, kann/sollte in LF 15 mit Blick auf die Situation der
Gegenwart aus einer anderen Perspektive erneut aufgenommen werden
Geschichte der pflegerischen Versorgung alter Menschen
Geriatrische Rehabilitation als Sonderform der rehabilitativen Versorgung <-- anknüpfend an LF 9
Grundrecht auf Selbstbestimmung <-- anknüpfend an Menschenrechte und Menschenbild in LF 1A, LF 3A/B
und LF 7--> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft
Betreuungsrecht --> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 181
Begriff „Pflegebedürftigkeit“
o sozialrechtliche Grundlagen des SGB XI <-- Wiederholung / Vertiefung LF 7
o epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an LF 2
o Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade – Begutachtungsassessment (NBA) /
Begutachtungsrichtlinien
o Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit
<-- anknüpfend an LF 7 --> kann auch in LF 12 aufgenommen und weitergeführt werden
Finanzierung und Kalkulation des Personalbedarfs in der stationären Langzeitversorgung,
Personalbemessung nach § 113c SGB XI <-- in Verbindung mit Vertiefung SGB XI anknüpfend an LF 7 -->
wird auch in LF 12 aufgenommen
Zusammenarbeit im qualifikationsheterogenen Team in der stationären Langzeitpflege
Rechtsbestimmungen zur Pflegedokumentation
Arzneimittelgesetz – Diskussion rechtlicher Fragen im Kontext der stationären Langzeitversorgung
Grundsätze der Qualitätssicherung in der stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 8 --> wird
in LF 12 und ggf. LF 20 und LF 24 fallbezogen aufgenommen
o Prüfkatalog des MDK zur Überprüfung der Pflegequalität – exemplarisch am Beispiel der stationären
Langzeitversorgung – auch z. B. hinsichtlich der Sicherstellung der Notfallversorgung (z. B. Erste-Hilfe-
Schulung, Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Pandemiepläne)
<-- anknüpfend an LF 6 --> wird in LF 15, 18 und/oder 22 aufgenommen
o Identifikation von besonders gefährdeten Räumen und Bereichen im Rahmen des Brandschutzes
Hausärztliche Versorgung – Kooperationen im Rahmen der stationären Langzeitpflege
o rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen/Ärzten und Pflegenden im Rahmen der
stationären Langzeitpflege
<-- anknüpfend an LF 7 --> kann in LF 24 fallbezogen aufgenommen werden
Erbrecht / Schenkung
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- evtl. anknüpfend an LF 4 --> wird in LF 17 aufgenommen
und gefestigt
(Psycho-)Biologie von Gedächtnis und Erinnerung <-- anknüpfend an die Anatomie / Physiologie des
Nervensystems / Gehirns in LF 5 und LF 9 --> wird in LF 12 und LF 19 in Bezug auf Kognition und
Sprachfähigkeit erweitert
ggf. die Parallelen und Unterschiede zu einer digitalen Speicherung aufnehmen --> kann in LF 12 mit Blick
auf Fragestellungen zu den Entwicklungen der Digitalisierung im Bereich künstlicher Intelligenz und Robotik
erweitert werden und in LF 22 im Rahmen der Diskussion entsprechender Zukunftsszenarien für die Pflege
reflektiert werden
Physiologie des Schlafs – Wirkung von Schlafmedikation --> wird in LF 16 aufgenommen
Alterstheorien – Einführung in die Gerontologie
Entwicklungspsychologie: Lebens- / Entwicklungsaufgaben in der Bewältigung von Entwicklungskrisen d.
(höheren) Erwachsenenalters (z. B. Erikson)
<-- Anknüpfung an LF 4 (erstes Lebensjahr) u. LF 5 (Kindheit – 1 – 10 Jahre) --> wird in LF 11 für das
Jugendalter (11 – 18 Jahre) aufgenommen, Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. hier neu einführen
Grundlagen der Geragogik
Konzept Lebenswelt und Lebensweltorientierung - Konzept Autonomie und Abhängigkeit
Lebensqualitätskonzept: Lebensqualität definieren, messen und fördern (z. B. Lawton & Brody,
Heidelberger Instrument H.I.L.D.E), Bezug zu Lebensstandard --> kann in LF 12 aufgenommen und in
Bezug auf Menschen mit Demenz vertieft werden
Vorgehen in qualitativen Forschungsprozessen --> wird in LF 13 aufgenommen
Psychologie der Aggression
Formen von Gewaltausübung und Möglichkeiten des Konfliktdeeskalationsmanagements sowie der
gewaltfreien Pflege
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-i 46 h II.1.a-d/g 12 h III.1.a/b/d 8h IV.1.a/b 8h V.1.a/b 6h
I.2.a-c/e/f II.3.b III.2.a/b/d IV.2.a-d V.2.e
I.4.a-c III.3.a-d
I.5.a-c
I.6.a-c
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 182
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 40 v. 150
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 12 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Stunden zur Verfügung 24 v. 140
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Biographiearbeit in der Langzeitpflege (14 h) - Einführung in gezielte Biographiearbeit mit älteren
Menschen - z. B. im Rahmen der stationären Langzeitversorgung - auch zur Vorbereitung eines
Praxisauftrags.
Ls – Autonomie und Abhängigkeit (4 h) - als Lebensthemen von Menschen in der stationären
Langzeitversorgung biographisch rekonstruieren.
Ls – Erfahrungen mit Gewalt in der Pflege (14 h)
Ls – Wie ein schwerer Kartoffelsack (ca. 22 h ggf. mehr, s. u.) - Menschen im hohen Alter, die sowohl in
ihrer Beweglichkeit eingeschränkt als auch niedergeschlagen sind bzw. an einer (reaktiven) Depression
leiden, pflegerisch unterstützen - dabei auch Bewegungseinschränkungen nach einer Vorfußamputation
berücksichtigen hierzu ergänzende vorangestellte Fallsituation: „Übernahme von Herrn Seiler (Wie ein
schwerer Kartoffelsack, s. o.) aus der geriatrischen Reha“ – nicht im NaKomm enthalten.
Kollegiale Beratung (2 h) – (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 183
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 11
Lernfeld 11 100 Std.
Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in
gesundheits-
förderlichen, präventiven und kurativen Prozessen unterstützen
und an Überleitungsprozessen zwischen verschiedenen
Versorgungseinrichtungen mitwirken
Voraussetzungen: mind. Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres sowie LF 8, eine Anpassung an die
geplanten Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung ist sinnvoll
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Säuglinge, Kinder Kinderklinik Einrichtungen der Kinder- und
Jugendliche (11-18 ambulante Jugendhilfe
J.) Kinderkrankenpflege Kinderkrippe / Kindergarten
Familien Kinderarztpraxis Grundschule und
Gesundheitsamt weiterführende Schulen
Kompetenzen
Die Auszubildenden organisieren und gestalten Unterstützungsprozesse mit Kindern und
Jugendlichen in Einrichtungen der Entwicklungs- und Gesundheitsförderung bzw. beteiligen
sich in der Kinderklinik an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses bei der
Versorgung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen mit häufiger auftretenden,
angeborenen oder erworbenen Störungen der physischen und psychischen Gesundheit.
Sie berücksichtigen dabei in besonderer Weise die Entwicklungsförderung, spezifische
Theorien und Modelle zum Pflegeprozess sowie ein grundlegendes Wissen zu
Bewältigungsformen und Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- und
gesundheitsbedingten Lebenskrisen. Die Auszubildenden erheben gesundheits- und
pflegebezogene Daten und erkennen Reifezeichen, Anpassungsstörungen sowie
Entwicklungsverzögerungen des Kindes. Weiter erheben sie gesundheits- und
pflegebezogene Informationen zur sozialen Situation, beobachten familiäre
Interaktionsprozesse und integrieren diese Informationen in eine pflegediagnostische
Situationseinschätzung.
In der Gestaltung von Interaktions- und Pflegeprozessen stimmen die Auszubildenden ihre
Interak-tion auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand ab und
integrieren Elemente von Humor, Ablenkung und Beschäftigung in ihr Pflegehandeln. In
besonderer Weise berücksichtigen sie die triadische Gestaltung der Pflege, unterstützen so
Eltern und Bezugspersonen und fördern sie bei der Entwicklung einer stabilen Beziehung
zum Kind. Jugendlichen begegnen sie in der Anerkennung ihrer bereits entwickelten
Selbständigkeit, verstehen die besonderen Herausforderungen der Entwicklungsaufgaben
in dieser Lebensphase. Sie informieren Kinder und Jugendliche sowie ihre
Bezugspersonen im Umgang mit gesundheitlichen, krankheits- sowie therapie- und
pflegebedingten Anforderungen altersgerecht und orientieren sich hierfür an den Zielen
größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.
Im Kontext der klinisch-pädiatrischen Versorgung wirken die Auszubildenden durch eine
gezielte Entlassungsplanung nach einem akut-stationären Aufenthalt an der Überleitung in
andere Versorgungsbereiche oder das häusliche Umfeld mit und orientieren sich dabei an
qualitätssichernden Instrumenten, wie z. B. dem einschlägigen Expertenstandard.
Unterrichtsziele
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Die Auszubildenden reflektieren in diesem Lernfeld ihre Erfahrungen aus bereits
durchgeführten Pflichteinsätzen in der pädiatrischen Versorgung bzw. bereiten sich auf
einen entsprechenden Einsatz im Austausch mit der Lerngruppe vor. Dabei lernen sie das
Spektrum der verschiedenen möglichen Einsatzfelder kennen und verstehen
unterschiedliche Blickwinkel auf die Entwicklungs- und Gesundheitsförderung sowie die
Pflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.
Die Auszubildenden erweitern ihre Kenntnisse zu Schwangerschaft und Geburt aus
Lernfeld 4 um häufig auftretende Komplikationen und genetisch bedingte oder während der
Schwangerschaft und unter der Geburt erworbene Gesundheitsstörungen. Sie vertiefen
ihre Kenntnisse zu Theorien und Modellen der familienbezogenen Pflege und ziehen
daraus Konsequenzen für die Pflegeprozessgestaltung bei der Versorgung von Kindern
und ihren Familien. Sie üben vertiefend Handlings und Skills zur pflegerischen Versorgung
von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern.
Die Auszubildenden verknüpfen die komplexen Zusammenhänge physischer, mentaler und
psychischer Entwicklung, verstehen die Bedeutung des familiären Umfeldes und die
Funktion von Erziehung für die kindliche Entwicklung und erläutern Theorien zu
Erziehungsstilen und deren Auswirkungen. Am Beispiel ausgewählter Einzelfallsituationen
erkennen sie physische, psychische und mentale Entwicklungsprobleme auf der Basis von
Theorien der psychischen, körperlichen und sozialen Entwicklung. Ausgehend von der
Reflexion eigenen Erlebens in dieser Entwicklungsphase und im Austausch über differente
Sichtweisen von Erfahrungen vollziehen die Auszubildenden die Hintergründe nach, die
das Verhalten von jugendlichen zu pflegenden Menschen leiten. Hierbei suchen sie auch
Ansatzpunkte für den Umgang mit widerständigem Verhalten und bringen diese reflexiv in
fallbezogene Lernprozesse ein. Daraus leiten sie Möglichkeiten ab, um Informations- und
Anleitungskonzepte (Mikro-Schulungen) sowohl fachgerecht als auch
altersgruppenspezifisch und bedürfnisorientiert zu gestalten und Adhärenz zu fördern.
Die Auszubildenden erarbeiten exemplarisch die Krankheitslehre für ausgewählte, weit
verbreitete Erkrankungen, z. B. im Bereich der Dermatologie und/oder der Ernährung bzw.
des Stoffwechsels. Weiter berücksichtigen sie im Rahmen der Versorgung und
Unterstützung von Kindern deren seelische und geistige Entwicklung, lernen ausgewählte,
häufig vorkommende psychische Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters kennen und
gewinnen damit einen fallbezogenen Einblick in das Spektrum der regionalen
Versorgungsangebote zur Unterstützung und Förderung der psychischen Gesundheit von
Kindern und ihren Familien.
Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen
Aufgaben aktivieren die Auszubildenden Wissenszusammenhänge aus den verschiedenen
vorangegangenen Lernfeldern und verknüpfen sie sinnvoll. Sie erweitern ihre Fähigkeiten in
der Recherche und Bewertung von wissenschaftlich fundiertem Wissen.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe
(Phänomene /
Bedürfnisse /
Erkrankungen)
Konzepte der familienbezogenen Pflege bzw. Familie als Bezugspunkt unzureichender
in pflegetheoretischen Modellen und der Organisation des Geburtsverlauf -
Pflegeprozesses – Familienbezogene Pflegemodelle für die Beeinträchtigung des Kindes
Pflegeprozessplanung, z. B. durch geburtstraumatische
o Calgary-Modell der familienzentrierten Pflege Schädigung / perinatale
o M. L. Friedemann Sauerstoffunterversorgung
o Dependenzpflege (D. Orem) Gefahr einer verzögerten
o Adaptions Model (C. L. Roy)) Entwicklung, z. B. infolge
o M. Krohwinkel eines schwierigen
<-- Aufnahme, Vertiefung und Weiterführung aus LF 1B / LF 4 und LF 5 Geburtsverlaufs
– hinterlegte Modelle sollen in LF 18, 19, 21 und 24 kontinuierlich mit beeinträchtigte soziale
Interaktion
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unterschiedlichen Blickwinkeln fallspezifisch angewendet und erweitert Gefahr einer beeinträchtigten
werden Bindung/Beziehung
Elterliche Kompetenz und Bindungsfähigkeit unterstützen Gefahr einer kognitiven und
Einbindung der Eltern in die Pflege– Aushandlungsprozesse zwischen sozialen
den professionell Pflegenden und den Bezugspersonen gestalten <-- Entwicklungsverzögerung /
anknüpfend an LF 3B und LF 4 Veränderungen im
Fallspezifische Anwendung eines bekannten Instruments zur Erhebung Entwicklungsverlauf, soziale
des Pflegebedarfs eines Kindes (z. B. ePA-Kids, PAS-P) <-- Isolation
anknüpfend an LF 8 beeinträchtigte
Standardisierte Instrumente und Assessmentverfahren zur Elternkompetenz /
Einschätzung des körperlichen, kognitiven und seelischen Rollenüberlastung / Elterliche
Entwicklungsstandes von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen Rollenkonflikte
einsetzen und pflegediagnostisch nutzen unterbrochene
o Risiken einer verzögerten sensomotorischen Entwicklung erkennen Familienprozesse (durch
<-- anknüpfend an LF 4 chronische Erkrankung in
o kindliche Sexualität im Entwicklungsprozess berücksichtigen (sexuelle bedeutsamen
Entwicklung im Kindesalter und im Jugendalter) Entwicklungsphasen oder
Pflegeprozess- und Entlassungsplanung für die Begleitung einer durch andere, schwierige
Familie mit einem Neugeborenen / Säugling mit innerfamiliäre Ereignisse)
Entwicklungsverzögerungen als Folge einer geburtstraumatischen unterbrochene
Schädigung, bezogen auf Familienprozesse (und ihre
o Veränderungen der Alltagsstruktur und Lebenssituation in einer Auswirkungen auf einzelne
Familie mit einem Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf Familienmitglieder und das
o Auswirkungen auf das Familiensystem, insbesondere auf die Familiensystem) / gefährdetes
Geschwisterkinder familiäres Coping
o Die pflegerische Versorgung von kranken Neugeborenen – Risiken oder Beeinträchtigung
spezifische Skills / Handlings der kindlichen Entwicklung,
Pflegeprozess- und Entlassungsplanung in einer überschaubaren Gefahr der sozialen Isolation
klinischen Fallsituation, Entwicklung v. Kriterien für die <-- die vorstehenden Punkte
Prozessevaluation knüpfen an Kenntnisse und
o z. B. bei Kindern Kompetenzen u. a. aus LF 3B
mit Verbrennungs-/Verbrühungsunfallunfall <-- vgl. LF 6 – dort / LF 4 und LF 8 an und -->
oder hier streichen werden in den LF’n 16, 21, 23
nach einem Unfall mit Polytrauma und 24 vertieft
in Verbindung mit einer chirurgischen Korrektur bei Hüftdysplasie
(Beckenosteotomie) Ausgewählte Erkrankungen
bei Herz-OP --> evtl. auch Lernfeld 18 oder 21 der Haut bei Kindern (ggf. als
Hypospadie Nebendiagnose), z. B.
Vesico-urethraler Reflux o Atopisches Ekzem (s.o.)
Phimose großflächige
sowie mit Variationen in der jeweiligen sozialen / familiären Hautschädigungen,
Konstellation und in Verbindung mit überschaubaren Komplikationen Kratzspuren, Krustenbildung
durch Nebendiagnosen oder psychosoziale Anforderungen und Hautblutungen
o selbständige Erarbeitung von erforderlichen Fachinformationen in der Juckreiz und Hautläsionen
pädiatrischen Pflege Gefahr einer Hyperthermie,
o Erarbeitung der Sichtweisen anderer Berufsgruppen von Wärmestauungen und
o Fallvorstellung und Diskussion der geplanten Pflege Unruhe
o Einarbeitung von Mitarbeitenden Infektionsgefahr der
o Information und Anleitung der Eltern in den verschiedenen Hautläsionen
Fallsituationen Schlafstörungen durch
Rollenhandeln in der Kinderkrankenpflege Juckreiz
einen verständigungsorientierten Aushandlungsprozess mit einem Gefahr eines geringen
Schulkind zur Vorbereitung auf eine schmerzhafte diagnostische oder Selbstwertgefühls
therapeutische Intervention gestalten <-- anknüpfend an LF 5 Gefahr von
Pflegerische Versorgung / Ernährung von Kleinkindern <--anknüpfend Entwicklungsverzögerung und
an LF 4 Überforderung durch zu frühe
Überleitung von Kindern in eine andere Klinik, in das häusliche Umfeld Selbständigkeit oder erhöhte
bzw. das Wohnumfeld sowie in die ambulante Versorgung Anforderungen an die
o Arbeit mit dem Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Selbständigkeit
Pflege“ Unwohlsein in Bezug auf das
o Organisations- und Teamstrukturen im Krankenhaus sowie in den bei Geburt zugewiesene
nachsorgenden Sektoren als Momente der Strukturqualität in die Geschlecht
Planungsüberlegungen integrieren (Geschlechtsinkongruenz
Pflegeprozessplanung, pflegerische Unterstützung und Begleitung einer bzw. Geschlechtsdysphorie)
jugendlichen Patientin (und ggf. ihrer Bezugspersonen) bei der auffällige psychische
Erstdiagnose einer chronischen Erkrankung (z. B. Diabetes Mellitus Verhaltensformen, z. B.
Typ 1): o erhöhte Unruhe und Aktivität
infolge von ADHS
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o Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz (Health Literacy, o übergroße Ängstlichkeit /
Förderung der Adhärenz und Eigenverantwortung, Coping) --> Angststörung
altersgerechte Unterstützung, Information und Anleitung des oder
Kindes/Jugendlichen (und/oder der Bezugspersonen) hinsichtlich der o starke Zurückgezogenheit
Gesundheitsförderung und Ernährung sowie zu einem speziellen infolge einer kindlichen
pflegerischen Handling, z. B. Depression
Unterstützung bei der Ernährung in schwierigen Pflegesituationen <-- die vorstehenden Punkte
s. c. Injektion / Insulin-Pen oder -Pumpe knüpfen an Kenntnisse und
BZ-Messung per CGM (kontinuierliche Glucosemessung) / Nutzung Kompetenzen u. a. aus LF
einer Diabetes - App 3A/B, LF 4 und LF 10 an, sie
Befähigung zum frühzeitigen Erkennen einer Hypo-/Hyperglykämie werden in LF 16 u. LF 21
Wissen um die Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen aufgenommen und vertieft
Vorbeugung von Adipositas (Risiko „Doppeldiabetes“) / Prävention
diabetesbedingter Folgeerkrankungen Risiken von Adipositas im
Förderung von Eigenverantwortung und Selbstmanagement Kindes- und Jugendalter
o Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Diätassistentinnen/- Erkrankungen des
assistenten Stoffwechsels im Kindes- und
o Individuelle (altersgerechte) Anpassung, Durchführung und Jugendalter
Evaluation von vorliegenden Konzepten zur Mikro-Schulung <-- o Diabetes Mellitus Typ 1
anknüpfend an bereits entwickelte kommunikative o Zöliakie
Interventionsstrategien, z. B. aus LF 2, LF 1B, LF 7 u. LF 8 --> Gefahr eines instabilen
Kompetenzen werden in LF 14 mit anderem Fokus gefestigt Blutzuckerspiegels – Gefahr
o Förderung von Adhärenz im Jugendalter – pflegerische Unterstützung einer Gesundheitsschädigung
und Begleitung von Anpassungsprozessen in der Transition vom bzw. einer
Kindes- ins Jugendalter sowie Unterstützung und Begleitung bei Stoffwechselentgleisung
Anpassungsprozessen und Geschlechtsinkongruenz Gefahr einer
<-- anknüpfend an LF 7 und LF 8 --> wird in LF 21 mit dem Fokus einer Aktivitätsintoleranz
anderen chronischen Erkrankung im Jugendalter (cystische Fibrose) Wissensdefizite / zu
und stärkerem Familienbezug erweiternd und vertiefend aufgenommen vermeidende dysfunktionale
– hier kann demzufolge stärker die Situation des Kindes / Jugendlichen Bewältigungsstrategien -
fokussiert werden, währende die Herausforderungen für das unwirksame bzw.
Familiensystem evtl. eher wegfallen bzw. in den Hintergrund treten beeinträchtigte Adhärenz /
Altersgerechte Beziehungsgestaltung und Beschäftigung Non-Adhärenz / unwirksames
o Humor in der Pflege und Einsatz eines Klinik-Clowns Therapiemanagement /
unwirksames Management
der eigenen Gesundheit /
gefahrengeneigtes
Gesundheitsverhalten
erforderliches
Medikationsmanagement
<-- die vorstehenden Punkte
knüp-fen an Kenntnisse und
Kompe-tenzen u. a. aus LF 3B
, LF 4, LF 7 und LF 8 an, sie
werden in LF 21 aufgenommen
und vertieft
weitere Beeinträchtigungen
des Neugeborenen, z. B.
durch
o Hypoglykämie (hier evtl.
Gestationsdiabetes)
o Polyglobulie
o Amnioninfektionssyndrom
angeborene / erworbene
Herzfehler (ASD, VSD,
Fallot’sche Tetralogie, PDA)
<-- anknüpfend an LF 5 u. LF
6 --> kann ggf. auch erst in LF
18 und/oder 21 erarbeitet
werden
Hüftdysplasie <-- anknüpfend
an LF 2 / LF 5d
Darmerkrankungen im Kindes-
und Jugendalter
o Morbus Crohn
o Colitis Ulcerosa
o Pylorusstenose
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o Invagination
Allergien (Lebensmittel)
Situative Rahmenbedingungen
Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen
Erziehungsverantwortung der Eltern – rechtliche Stellung der Eltern
Lebensgestaltung und Rhythmen des Alltags und die damit verbundenen Anforderungen im Kindesalter
(Familienalltag / Kindergartenalltag / Schulalltag)
Politische Konzepte zur Familiengesundheit und Konzepte der Gesundheitsversorgung im Kindes- und
Jugendalter - Einrichtungen der Entwicklungs- und Gesundheitsförderung im Land Bremen / in der Region
o Jugend- und Sozialamt, Beratungsstellen für Eltern, deren Kinder einen besonderen Beratungsbedarf
aufweisen
o niederschwellige Angebote zur Unterstützung von Familien und Kindern im Rahmen von frühen Hilfen,
Schulgesundheitspflege, Familiengesundheitspflege, Schulgesundheitspflege
Selbsthilfegruppen
Elternschulungen
<-- strukturierende Übersicht + unterschiedliche fallbezogene Recherchen
Finanzierung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Bewertung der DiGA durch das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Professionen und Angebote im Bereich der Entwicklungsförderung und der Kindes- und Familiengesundheit
(z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Kinderarztpraxen, Elternberatungsstellen, Jugendtreffs, regionale
Projekte, Übersicht zur Vorbereitung auf mögliche Praxiseinrichtungen – sollte schulspezifisch fokussiert
werden)
Aufgaben, Geschichte und Gegenwart de r Kinderkrankenpflege und/oder der Kinder- und Jugend-
Psychiatrie
Ethische Grundlagen
o Spannungsfeld Autonomieentwicklung des Kindes und elterliche Fürsorge
o Gesetze, Leitlinien und Chartas, wie z. B. EACH-Charta, UN-Kinderrechtskonvention, Kinderrechte und
Kinderschutzgesetz in Deutschland – Stand der Diskussion um Art. 6 d. Grundgesetzes, Sorgerecht,
Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen
<--Anknüpfung an LF 3B und LF 10
Versorgungssystem und konzeptionelle Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie – fallbezogener
Überblick --> wird in LF 16 erweitert und vertieft
Ergänzende Wissensgrundlagen
Überblick über die Abwehrfunktion des Blutes und allergische Reaktionen im Kindesalter
Anatomie/Physiologie der hormonellen Steuerung
<-- anknüpfend an die Grundlagen des endokrinen Systems in LF 7 – Veränderungen im Hormon- und
Neurotransmitterhaushalt in der Pubertät und der Emotionsverarbeitung im Gehirn, sowie Hormoneinnahme
bei anhaltender Geschlechtsinkongruenz <-- anknüpfend an LF 3B und LF 9 --> wird in LF 20
aufgenommen
Nährstoffbedarf und Ernährung von Kindern und Jugendlichen <-- anknüpfend an LF 3B und LF 4
Therapeutika bei atopischem Ekzem (Neurodermitis)
Entwicklungspsychologie des Jugendalters (11 – 18 Jahre)
o Pubertät und Adoleszenz
o Krisen und Entwicklungsaufgaben des Kindes und Jugendalters
<-- Fortführung und Vertiefung aus LF 4 (erstes Lebensjahr), LF 5 (Kindheit, 1 – 10 Jahre) und LF 10
(Erwachsenenalter) – Begriff der Entwicklungsaufgaben wird ggf. erst hier oder aber in Verbindung mit LF
10 neu eingeführt, Absprachen erforderlich
Erziehungsstile und ihre Auswirkung auf die kindliche Entwicklung
Psychotherapie-Einführung – Theoretische Ansätze und Interventionskonzepte in der (Kinder- und Jugend-)
Psychiatrie <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 18 erweitert und vertieft
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik
Handeln
I.1.a-e/h 54 h II.1.a-c//e/f 20 h III.2.b 10 h IV.1.b 8h V.1.a/b/c 8h
I.2.a/b/c/d/f II.2.a/b III.3.a/b/d IV.2.b/c V.2.d/e
I.3.b II.3.b/c
I.5.a/b/c
I.6.a/b/d/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
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für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 200
stärken
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 40 v. 120
fördern
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 10 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Stunden zur Verfügung 10 v. 140
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Meine Bauchspeicheldrüse kann mich mal – (18 – 22 h) - Umgang mit einer chronischen
Erkrankung im Jugendalter - Adhärenz fördern - Aufklärungsgespräche bzw. Mikroschulungen auf die
Bedürfnisse der Zielgruppe einstellen.
Ls – zu einem Kind mit atopischem Ekzem – es werden Aushandlungsprozesse zwischen der
professionellen Pflege und den Bezugspersonen des Kindes zur Aufgabenverteilung erforderlich, das Kind
zeigt übergroße Ängstlichkeit (Verdacht auf Angststörung) - Information der Eltern zum Umgang mit
Juckreiz und atopischem Ekzem – Situationsvorschlag aus dem Rahmenlehrplans skizziert, ist nicht im
NaKomm enthalten.
Ls – zu einem Kind mit Entwicklungsverzögerung und besonderem Förderbedarf (z. B. als Folge von
Sauerstoffunterversorgung während der Geburt) - Situationsvorschlag aus dem Rahmenlehrplan, ist nicht
im NaKomm enthalten.
Fallsituationen zur selbständigen Erarbeitung von Pflegeprozess und Entlassungsplanung mit Kriterien
für die Prozessevaluation – kann ggf. mit einer oder allen vorstehenden Lernsituationen umgesetzt werden
und dann hier entfallen oder auch zur Erweiterung des Spektrums möglicher Pflegesituationen zusätzlich
als Lernsituation konzipiert werden.
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
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2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 12
Lernfeld 12
60 Std.
Menschen mit Demenz bei der Alltagsgestaltung und in der
Bewältigung von weiteren gesundheitlichen Einschränkungen
begleiten
Voraussetzungen: LF 9 und LF 10
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen mit Stationäre Einrichtungen der Teil- und
Demenz Langzeitversorgung / Kurzzeitpflege
Altenheim Demenz-Wohngemeinschaft /
Geriatrie / geriatrische Wohnprojekte für Menschen
Rehabilitation mit Demenz
Gerontopsychiatrie
Kompetenzen
Die Auszubildenden übernehmen Mitverantwortung bei der Planung und Durchführung von
Pflegeprozessen bei Menschen mit Demenz. Sie nutzen bei Bedarf spezifische
Assessmentinstrumente, um die Pflegediagnosen zu ermitteln und den Pflegebedarf zu
beschreiben und handeln Pflegeziele mit den zu pflegenden Menschen und ggf. ihren
Bezugspersonen aus. Sie setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und bewerten
gemeinsam die Wirksamkeit von Pflege. Zusammen mit den zu pflegenden Menschen
entwickeln sie auf der Basis von sozialen, familialen und biographischen Informationen
mögliche Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe und beziehen zur Unterstützung
und Bereicherung der Lebensgestaltung die familialen Netzwerke sowie freiwillig
Engagierte ein. In der pflegerischen Beziehungsgestaltung sorgen die Auszubildenden für
Sicherheit, geben Orientierung und begegnen Herausforderungen und Abwehrreaktionen
durch eine am Konzept der Personzentrierung ausgerichtete Haltung. Bei ihren
Pflegeinterventionen wahren sie das Selbstbestimmungsrecht insbesondere bei Menschen,
deren Selbstbestimmungsfähigkeiten eingeschränkt sind. Sie erkennen Asymmetrie und
institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation. Die Auszubildenden
beteiligen sich an der Organisation pflegerischer Arbeit und berücksichtigen dabei die
Verantwortungs- und Aufgabenbereiche im qualifikationsheterogenen Team.
Unterrichtsziele
Aufbauend auf LF 2 und die inzwischen erworbenen Praxiserfahrungen erarbeiten sich die
Auszubildenden erweiternde Kenntnisse zu Formen, Symptomen, Ursachen und der
sozioepidemiologischen Bedeutung der Demenz. Ihre Kenntnisse zur Psycho-Biologie des
Nervensystems und den Leistungen des Gehirns aus LF 5, 9 und 10 verbreitern sie mit
Blick auf eine systematisierende Beschreibung (sprachlich-)kognitiver Prozesse, um damit
die Einschränkungen bei einer Demenz präziser beobachten und erfassen zu können. Sie
erläutern ausgewählte standardisierte Assessmentinstrumente sowie Demenzdiagnosen
und deren Anwendung bei der Steuerung und Gestaltung sowie Evaluation von
Pflegeprozessen. Weiter reflektieren sie den Nutzen dieser Instrumente für die
Versorgungsqualität wie auch das mögliche Risiko einer Etikettierung.
Die Auszubildenden charakterisieren das Konzept der personzentrierten Pflege und leiten
Schlussfolgerungen für die praktische Versorgung ab. Sie erläutern medizinische und vor
allem sozio- und pflegetherapeutische Konzepte zur Unterstützung betroffener Menschen
und ihrer Bezugspersonen bei der Lebensgestaltung und stellen solche praktischen
Angebote dar, deren externe und interne Evidenz belegt ist. Anhand von Fallbeispielen
rekonstruieren sie mögliche Bedeutungen von Interaktionssituationen aus Sicht von
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Menschen mit Demenz. Sie nehmen eigene Gefühle wahr und akzeptieren eigene positive
wie auch negative Emotionen als Voraussetzung für die Gestaltung eines verstehenden,
wertschätzenden Zugangs zu den betroffenen Menschen.
Die Auszubildenden arbeiten unterschiedliche Wohnformen und Möglichkeiten des
längerfristigen Zusammenlebens für Menschen mit Demenz sowie Angebote der Teil- und
Kurzzeitversorgung heraus und vergleichen Strukturen, Rechtsformen und
Qualitätsmanagement mit denen in der stationären Akutversorgung. Sie kennen die
Rechtsstellung älterer Menschen mit Einschränkung in der Entscheidungsfähigkeit und die
Konsequenzen, die sich daraus für das pflegerische Handeln ergeben. Anhand von
konkreten Fallsituationen erörtern sie Konflikte und Dilemmata zwischen Autonomie und
Abhängigkeit und treffen (selbst-)reflexiv professionelle Entscheidungen in
herausfordernden Situationen, die durch eine Ablehnung von notwendiger Pflege
gekennzeichnet sind. Die Auszubildenden ordnen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche
von Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationen zu und erklären bzw. entwickeln
Möglichkeiten der Einbindung der familialen Netzwerke sowie von freiwillig engagierten
Personen.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
die Pflege von Menschen mit Demenz am biographie- und Selbstversorgungsdefizit
personenbezogenen Pflegeansatz ausrichten Machtlosigkeit
Pflegemodelle/-konzepte für die Pflege von Menschen mit Angst
Demenz einschätzen unwirksames Rollenverhalten
o Pflegemodelle mit einem umfassenden, theoretisch herausforderndes Verhalten --> wird
begründeten Anspruch (z. B. Personzentrierte Pflege und in LF 23 aufgenommen und vertieft
Betreuung nach Kitwood) Beeinträchtigte Denkprozesse – mit
o ausgewählte Pflegekonzepte erläutern, nachvollziehen und Einschränkungen u. a. des
gezielt einsetzen (Auswahlkriterien: Verbreitung / Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit,
Wirksamkeitsbelege – z. B. orientiert am Expertenstandard der Handlungsplanung, der
„Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Urteilsfähigkeit – Verwirrtheit,
Demenz“/ Leitlinien) Orientierungsprobleme und
Wahrnehmungs-, Orientierungs- und Handlungsfähigkeit sowie Phänomene, infolge von
emotionales und soziales Erleben gezielt einschätzen und neurodegenerativen Veränderungen
unterstützen (Anknüpfung an LF 2, 9, 10) (z. B. Demenz) im Alter
o Demenzspezifische geriatrische Assessmentverfahren und o Selbstversorgungsdefizite als
standardisierte Assessmentinstrumente einsetzen Folge
o Alltagskompetenzen erkennen, erhalten und fördern – Tages- o gestörte persönliche Identität
/Nachtstrukturierung anbieten o Relokationsstresssyndrom
Reflexion von Assessmentinstrumenten zur Ermittlung von <-- anknüpfend an LF 2 – wird in LF
Teilhabeeinschränkungen, Ressourcen und Förderbedarfen 22, LF 23 u. LF 24 erweitert und
Beziehungen mit Menschen mit Demenz gestalten fallbezogen vertieft
o Kommunikative Fähigkeiten von Menschen mit Demenz Verschiedene Formen von
einschätzen und die eigene Interaktion darauf einstellen <-- Neurodegenerativen Veränderungen
anknüpfend an LF 2 o Demenz vom Alzheimertyp
o in der Kommunikation auf Veränderungen im Sprachvermögen o raumgreifender Prozesse im
und in der sprachlichen Verständigungsfähigkeit in Gehirn und Formen vaskulärer
unterschiedlichen Demenzstadien eingehen – sprachlich- Demenz
prozedurale und leiblich-affektive Interaktion mit dementiell <-- wird aus LF 9 aufgenommen
veränderten Menschen <-- anknüpfend an LF 2 und für den Bereich der Kognition
o Pflegehandeln am Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in und vaskulären Demenzen
der Pflege von Menschen mit Demenz“ ausrichten <-- weitergeführt und vertieft
anknüpfend an bisherige Erarbeitungen zu Pflegewissenschaft, o Seltene Formen der Demenz im
Evidenzbasierung und Expertenstandards in LF 3B, LF 5, LF 9, Überblick, z. B.
LF 10 und LF 11 Korsakow-Syndrom
Identifizierung von Schmerzen bei Menschen mit veränderter Lewy-Körperchen-Demenz
Kommunikationsfähigkeit Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
medikamentöse und nicht-medikamentöse Interventionen und Frontotemporale Demenz (z. B.
deren Belege in Bezug auf die Unterstützung und den Erhalt Morbus Pick)
kognitiver Fähigkeiten kennen und umsetzen bzw. gezielt HIV/AIDS
auswählen o Differenzialdiagnosen
Milieugestaltung und Angebote zur Tagesstrukturierung Exsikkose
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Aktivierungsangebote gezielt auswählen und auf die Bedürfnisse Delir <-- anknüpfend an LF 5 -->
von Menschen mit Demenz ausrichten (z.B. wird in LF 18 ausführlich am
Erinnerungsgespräche, 10-Minuten-Aktivierungen, Arbeit mit Beispiel des postoperativen Delir
Musik, Tanz Rhythmus, Snoezelen, Festgestaltung, Spiele …) vertieft
Konzepte zur pflegerischen Begleitung von Menschen mit Pseudodemenzen
Demenz bei einem Klinikaufenthalt Depression <-- anknüpfend an
Ethische Fallbesprechungen im Spannungsfeld von LF 10
Autonomieanerkennung und Fürsorge in Verbindung mit demenzbezogene
kognitiven Einschränkungen / Demenz durchführen <-- Angstsyndrome und depressive
anknüpfend an andere strukturierte Formen der Fallbesprechung Verstimmung
in LF 8, LF 9, LF 10 Auswirkungen von Medikationen
Möglichkeiten und Grenzen der Sturzprävention – Fallspezifische oder anderen
Diskussion Grunderkrankungen
o Sturzpropyhlaxe / Freiheitseinschränkungen / Sturzrisiko <-- anknüpfend an LF 2
Mobilitätsförderung gegeneinander abwägen und fallbezogen und LF 10
entscheiden
<--als Vertiefung zu LF 2 und LF 10
Information und Anleitung der Angehörigen /Bezugspersonen von
Menschen mit Demenz --> wird in LF 23 in Bezug auf den
Umgang mit herausforderndem Verhalten und die Entstehung
von Konfliktsituationen vertieft
Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Qualifikationsmix der
stationären Langzeitpflege (insbesondere mit Pflegeassistenz-
/hilfskräften mit und ohne Ausbildung sowie Betreuungskräften /
Demenzbegleiter/-innen)
Zusammenarbeit mit freiwillig engagierten Personengruppen
Situative Rahmenbedingungen
Betreuungsrecht – fallbezogene Anwendung und Vertiefung
Verantwortung und Autonomieanerkennung – rechtliche Grundlagen in Verbindung mit der Betreuung von
Menschen mit Demenz
Rechtliche Regelungen in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Alternative Wohnformen für Menschen mit Demenz (Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft für Menschen
mit Demenz, Demenzdörfer, Demenzbauernhöfe)
o Wohnberatung: bauliche Anpassungsmaßnahmen für die Pflege von Menschen mit Demenz /
architektonische Gestaltung der Wohnumgebung, auch unter Berücksichtigung leiblicher Raumbezüge
o Rechtsformen und Rechtsprobleme
o Verknüpfung zwischen Wohnformen und konzeptioneller Ausrichtung
Qualitätssicherung in Einrichtungen der Stationären Langzeitversorgung – fallbezogene Anwendung <--
anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 20 aufgenommen und im Sinne von Konzeptentwicklungen
weiterentwickelt
Möglichkeiten und Probleme der Finanzierung von Demenzbegleitung und Pflegebedarf bei Menschen mit
Demenz <-- anknüpfend an LF 10
Engagement und freiwillige Unterstützungsleistungen in der Demenzbegleitung als gesellschaftliche
Aufgabe
Ergänzende Wissensgrundlagen
Ethische Grundbegriffe und Prinzipien – auch mit Bezug zu den pflegebezogenen Menschenbildern
o Autonomie / Selbstbestimmung
o (Für-)Sorge
o Menschenwürde – Achtung / Missachtung
<-- Vertiefung zu LF 3B, LF 7, LF 10 und LF 11
Geschichte und Gegenwart der gerontopsychiatrischen Versorgung
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / interprof. IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-g 28 h II.1.a-c/e-g 12 h III.1.a/c/d 8h IV.1.b 8h V.1.b/c 4h
I.2.b/c/f II.2.a IV.2.a-e
1.3.a II.3.b/c
I.5.a-d
I.6.a-e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 192
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 50 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Im Leben mit Demenz unterstützen (36 h)
Ls – Frau Krabbe (24 h) - ... oder: "Wir können aber auch nicht rund um die Uhr ..." - In der stationären
Langzeitversorgung im Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Autonomieanerkennung handeln -
Sturzgefährdung begründet begegnen - den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen reflektieren
Kollegiale Beratung (2 h) - <-- anknüpfend an LF 8 – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 193
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 13
Lernfeld 13
80 Std.
Die Situation von chronisch kranken Menschen mit
Einschränkungen in der Mobilität verstehen und sie bei der
Alltagsbewältigung unterstützen
Voraussetzungen: LF 8 / LF 9 / LF 10
Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
chronisch kranke sozial benachteiligte ambulante Pflege stationäre Langzeitpflege
Menschen Menschen Klinik
Kompetenzen
Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses
bei chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität. Sie nutzen ausgewählte
Assessmentverfahren, beschreiben den Pflegebedarf, insbesondere bezogen auf
Einschränkungen der Mobilität und in Bezug auf chronische Schmerzen, schlagen Pflegeziele
vor, setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und evaluieren den Erfolg der Pflege. Sie
orientieren sich dabei an den einschlägigen Expertenstandards. Sie begleiten chronisch kranke
Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Bewältigung und Verarbeitung von
Verlusterfahrungen und unterstützen sie beim Erhalt und der Wiedererlangung von
Alltagskompetenzen bzw. bei der Kompensation und Adaption eingeschränkter Fähigkeiten.
Damit tragen sie dazu bei, die zu pflegenden Menschen zur möglichst selbstständigen und
selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Sie berücksichtigen bei der
Pflegeprozessgestaltung die unterschiedlichen ambulanten und stationären
Versorgungskontexte und wirken bei der Koordination der pflegerischen Leistungen mit anderen
Dienstleistungen, z. B. den Angeboten anderer Gesundheitsberufe, mit. Die Auszubildenden
gestalten die Interaktion mit chronisch kranken, in der Beweglichkeit eingeschränkten
Menschen unter Berücksichtigung des Spannungsfelds von Nähe und Distanz wie auch von
anderen spezifischen inneren Konflikten und gehen dabei fürsorglich mit sich selbst um.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden systematisieren gezielt ihr (patho-)physiologisches Wissen und arbeiten
ausgehend von konkreten Fallsituationen sozialepidemiologische und medizinische
Erkenntnisse zu chronischen Erkrankungen heraus, die u.a. zu Einschränkungen in der
Beweglichkeit führen. Weiter begründen sie die Anwendung des Verlaufskurven-(Trajekt)-
Modells zum Leben mit chronischer Krankheit (Corbin & Strauss, 2010) als ein
pflegetheoretisches Modell mittlerer Reichweite, das auf qualitative Pflegeforschung gründet.
Mit Hilfe des Theoriemodells analysieren sie fallbezogen individuelle Verlaufskurvenentwürfe für
chronisch kranke Menschen und ziehen Schlussfolgerungen für die Unterstützung der zu
pflegenden chronisch kranken Menschen bei der Alltagsbewältigung. Sie vergleichen in
Ansätzen unterschiedliche Wege pflegewissenschaftlicher Theorieentwicklung und beurteilen
den Aussagewert von Pflegetheorien bzw. pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen für die
Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen.
Die Auszubildenden erläutern ausgehend von einschlägigen Assessments und Pflegediagnosen
Interventionen zur Unterstützung von Menschen, deren Bewegungsvermögen durch eine
chronische Erkrankung bedingt dauerhaft und irreversibel beeinträchtigt ist. Sie stellen dabei
insbesondere die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität in den
Mittelpunkt. Dieser Erarbeitungsprozess schließt auch, anknüpfend an LF 5 und in Abstimmung
mit LF 14, eine gezielte Unterstützung der zu pflegenden Menschen beim Schmerzmanagement
ein.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 194
Die Auszubildenden erweitern ihre Kenntnisse zu den Strukturen und Akteuren im
Gesundheitssystem in Deutschland und vergleichen diese exemplarisch mit denen in anderen
Ländern, etwa den USA. Sie erschließen sich mögliche Versorgungskonzepte für Menschen mit
ausgewählten chronischen Erkrankungen, insbesondere Modelle der integrierten Versorgung
von chronisch kranken Menschen.
Weiter reflektieren die Auszubildenden Konflikte, die im Spannungsfeld zwischen Zeitdruck und
(krankheitsbedingter) Langsamkeit entstehen.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Verlaufskurven- / Trajekt-Modell als Bezugsrahmen für die beeinträchtigtes Wohlbefinden <--
Begründung des Pflegehandelns Aufnahme aus LF 3A/B, 5, 8, 10, 11
individuelle Herausforderungen und Lebenseinschränkungen – hier Fokussierung der
durch eine chronische Erkrankung fallspezifisch nachvollziehen Lebenssituation mit chronischer
die Entwicklung individueller Verlaufskurven nachvollziehen und Erkrankung
Ansatzpunkte für die Unterstützung des weiteren Verlaufs in der beeinträchtigte Mobilität /
Bewältigung von chronischer Krankheit entwickeln Gehfähigkeit sowie beeinträchtigte
Arbeitslinien im Umgang mit chronischer Erkrankung für die zu Mobilität mit dem Rollstuhl <--
pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen nachvollziehen Aufnahme aus LF 2, 3B, 10 – hier
und begleiten Fokussierung der komplexen
das Pflegephänomen Immobilität / Bewegungseinschränkung physischen (und psychischen)
erfassen und geeignete Pflegeinterventionen auswählen <-- Zusammenhänge, die
Anknüpfung und Erweiterung zu LF 2 und LF 9 Bewegungsverhalten und
standardisierte Assessmentverfahren zur Erfassung des Bewegungsfreude beeinflussen
Bewegungsvermögens können
o Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Machtlosigkeit <-- anknüpfend an
Pflege“ <-- ggf. als Erweiterung und Vertiefung aus LF 10 LF 10
bekannte Pflegeinterventionen und -konzepte gezielt auf Coping / unwirksames Coping /
bestimmte, erkrankungsbedingte Pflegebedarfe abstimmen, z. B. Bereitschaft zum Coping <-- die
auf Einschränkungen durch Morbus Parkinson / Multiple Sklerose Begriffsdefinition aus LF 8
/ chronische Polyarthritis aufnehmend, Anwendung bereits in
o Einsatz von Hilfsmitteln zur Adaption der Beweglichkeit LF 11 --> und weiter in LF 14
o Mobilisierung bewegungseingeschränkter Menschen Chronische Erkrankungen mit
o Ausrichtung der Förderung von Mobilität an einschlägigen Einfluss auf die Beweglichkeit, z. B.
Expertenstandards / Leitlinien und Reflexion und Umsetzung o Morbus Parkinson
der dort empfohlenen Konzepte (z. B. Vergleich zwischen dem o Multiple Sklerose
Konzepte der Kinästhetik und dem Neuro-Developmental- o Chronische Polyarthritis / Morbus
Treatment-(NDT)-Konzept nach Bobath) Bechterew
<-- anknüpfend an LF 2, LF 5, LF 9, LF 10 o Muskeldystrophie
Prinzipien und Gestaltung integrierter Versorgungsprozesse --> o Spina Bifida
Einführung, wird in LF 16, LF 19, LF 21 und LF 24 aufgenommen Chronische Schmerzen <--
und fallbezogen im Sinne der Prozessverantwortung vertiefend Anknüpfung an LF 5 --> in
zunehmend selbstgesteuert erarbeitet und ggf. in LF 22 als Abstimmung mit LF 14
zukunftsweisendes Versorgungsmodell diskutiert
o Formen und Konzepte und deren Bedeutung für das
Pflegehandeln
o Case- und Umgebungsmanagement (mit)gestalten
o Erfordernisse der interprofessionellen Koordination des
Versorgungsprozesses einschätzen und Probleme an den
Schnittstellen wahrnehmen und an die zuständigen Akteure
weitergeben
o an der integrierten Versorgung sowie an der Koordination der
Versorgungsprozesse aus der Perspektive der Pflegenden
mitwirken
o Qualitätsansprüche für die individuelle Versorgung bestimmen
o Unterstützung bei diagnostischen und therapeutischen
Interventionen / Anordnungen
o Qualitätssicherung des eigenen Handelns an Standards und
Leitlinien orientieren
z. B. Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität
in der Pflege“
<-- Wiederholung / Vertiefung aus LF 9/10
z. B. Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 195
Information über rehabilitative Einrichtungen und
Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte für die
exemplarisch erarbeiteten Krankheitsbilder
An Rehabilitationsprozessen für die zu pflegenden Menschen aus
den betroffenen Zielgruppen mitwirken:
o Situationsbedingte Festlegung von Rehabilitationszielen
(gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen /
Bezugspersonen)
o Spezielle Anleitungskonzepte unter Berücksichtigung
biographisch bedingter Gewohnheiten, von Lebenslagen und
sozialen Unterstützungssystemen sowie Nutzung technischer
und digitaler Assistenzsysteme
o gezielte Anleitung, Information und beteiligungsorientierte
Entwicklung zur Übernahme des therapeutisch Erlernten in den
persönlichen Alltag
das eigene Erleben kritischer Lebenssituationen und die
Begegnung mit den persönlichen Emotionen angesichts chronisch
erkrankter Menschen erfahrungsbezogen reflektieren --> wird in
LF 14 in Bezug auf existenziell lebensbedrohliche Erkrankungen
aufgenommen
Belastungssituationen und Stress im Pflegealltag gezielt
begegnen (Burnout / Coolout)
o z. B. Handlungsmöglichkeiten im Spannungsfeld zwischen
Zeitdruck und Langsamkeit im Pflegealltag <-- anknüpfend an
LF 3B
Konfliktbewältigung im interprofessionellen Team
Situative Rahmenbedingungen
Chronifizierung von Erkrankungen als Kostenfaktor im Gesundheitswesen – Überblick
--> kann in LF 22 vertieft werden
Konzepte der Integrierten Versorgung chronisch kranker Menschen und deren Organisation und
Abrechnung – Einführung --> wird in LF 16 und 24 aufgenommen und vertieft
Selbsthilfegruppen – und/oder in LF 14
Regelungen zur Verordnung von Hilfsmitteln durch Pflegende und Therapeut/-innen
(Pflegeweiterentwicklungsgesetz) – grundsätzliche Einführung --> kann in LF 22 systembezogen und / oder
in LF 24 anwendungsbezogen vertieft werden
exemplarischer Vergleich des Pflege- und Gesundheitssystems in Deutschland und den USA
Ergänzende Wissensgrundlagen
Ansätze pflegewissenschaftlicher Theoriegenerierung – „Große“ Pflegetheorien im Vergleich mit Theorien
„mittlerer Reichweite“
<-- anknüpfend z. B. an LF 1A, LF 2, LF 3A/B, LF 4, LF5, LF 7 u. LF 9
Sozial-/pflegewissenschaftliche Texte lesen und erkenntnisgeleitet strukturieren und zusammenfassen
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-e/g/i 40 h II.1.a-c 10 h III.2.b-d 10 h IV.1.a/b 10 h V.1.a-c 10 h
I.2.a/b/d/f/g II.2.a/b III.3.a/d/e IV.2.b/d V.2.a-
I.3.a/b c/g
I.5.a
I.6.b/c/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team X v. 80
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 80 v. 160
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 196
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X v. 150
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Durch Verlaufskurven begleiten (44 h) - Menschen in ihrer Auseinandersetzung mit chronischen
Erkrankungen - hier vorgeschlagen: chronische Erkrankungen, die die Beweglichkeit einschränken, -
professionell unterstützen und informieren - den Pflegeprozess orientiert am Verlaufskurven- / Trajektmodell
(Corbin & Strauss, 2010) organisieren und umsetzen. --> müsste/könnte für eine Erweiterung um die neu
hinzugekommenen rehabilitativen Ziele noch ausgebaut und ergänzt werden
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 197
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 14
Lernfeld 14
100 Std.
Menschen auf onkologischen Stationen, in der Palliativversorgung
und am Lebensende pflegerisch begleiten
Voraussetzungen: LF 13
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Kinder Familien, Angehörige Ambulante Pflege Krankenhaus
Erwachsene / Bezugspersonen, Hospiz / o Onkologie
Freunde Stationäre Langzeitpflege o Palliativstationen
Kompetenzen
Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation, Durchführung und Evaluation des
Pflegeprozesses bei Menschen mit onkologischen Erkrankungen. Sie wirken an der
Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie
mit, beobachten und interpretieren ggf. die Erfolge, Komplikationen und Nebenwirkungen,
berücksichtigen dabei gendermedizinische Erkenntnisse, bringen ihre Erkenntnisse in das
interprofessionelle Team ein und leiten ggf. lindernde (supportive) Pflegeinterventionen ein.
Die Auszubildenden wirken an der Unterstützung der zu pflegenden Menschen und ihrer
Bezugspersonen bei der Bewältigung von Gefühlen der existenziellen Bedrohung und des
Verlustes mit. Sie leiten zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen bei der
Selbstpflege an und stellen ihr Informationsangebot auf deren individuelle physische,
psychische, soziale und religiöse Situation ein.
Weiter beteiligen sich die Auszubildenden an der Durchführung eines individualisierten
Pflegeprozesses bei schwerstkranken und sterbenden Menschen und setzen
palliativmedizinische ärztliche Anordnungen um. Sie begleiten die zu pflegenden Menschen
in ihrer letzten Lebensphase durch verständnisvolle Gesprächsführung und unterstützen z.
B. Entscheidungsfindungsprozesse in dieser Lebenssituation durch eine partizipativ
gestaltete Informationsgabe. Bei sterbenden Menschen erkennen sie die Anzeichen des
eintretenden / eingetretenen Todes, unterstützen Angehörige bzw. Bezugspersonen in der
Phase des Abschiednehmens und übernehmen die pflegerischen Aufgaben in der
Versorgung der Verstorbenen. Die Auszubildenden nehmen ggf. drohende
Überforderungen wahr und nehmen Unterstützungsangebote an.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden beschreiben ausgewählte onkologische Krankheitsbilder einschließlich
Diagnostik und Therapie und leiten davon Herausforderungen für die betroffenen
Menschen ab. Anhand von Fallsituationen erläutern sie die massiven Auswirkungen, die die
Diagnose „Krebs“, die Symptome der Erkrankung sowie die Folgen der Therapie auf das
Körperbild und Selbstwertgefühl von zu pflegenden Menschen haben können. Sie
vollziehen die Bedeutung der vorübergehenden oder dauerhaften Verluste für die
Betroffenen und die ihnen nahestehende Bezugspersonen nach und erörtern Ansätze einer
empathischen und die Beteiligung stärkenden Gesprächsführung. Sie begründen, wie zu
pflegende Menschen durch personzentrierte und umfassende pflegerische Informations-
und Gesprächsangebote bei der Selbstpflege und bei der selbstbestimmten
Entscheidungsfindung unterstützt werden können. Sie erläutern den Aufbau und die
Angebote von Institutionen, die den Schwerpunkt auf die Begleitung schmerzkranker und
sterbender Menschen legen und unterscheiden Versorgungsbereiche der Palliativpflege
vom Versorgungsangebot im Hospiz bzw. auch den ehrenamtlichen Angeboten der
Hospizbewegung.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 198
Weiter stellen die Auszubildenden (anknüpfend an erste Reflexionsprozesse in LF 1B)
naturwissenschaftliche, philosophische und religiöse Konzepte von der Endlichkeit des
Lebens dar, beschreiben Ergebnisse aus der Sterbeforschung und vergleichen den
Umgang mit Tod und Sterben in verschiedenen Religionen und in den Medien. Sie stellen
sich den Fragen nach der eigenen Endlichkeit und dem Sinn des Lebens, nehmen eigene
Ängste und Hoffnungen dazu wahr, erfassen die Grenzen ihrer momentanen persönlichen
Belastbarkeit zu diesen Fragen und gehen selbstfürsorglich damit um, z. B. indem sie
Gefühle zulassen, Hilfe bzw. Unterstützung suchen und annehmen und die
Spannungsfelder zwischen Mit-Leiden und bewusster innerer und äußerer Abgrenzung,
zwischen Entfremdung und Leiderfahrung sowie zwischen systemischer Ausrichtung und
Personzentrierung ausloten und reflektieren. Vor diesem Hintergrund leiten sie
Schlussfolgerungen ab, wie individualisierte Pflegeprozesse bei schwerkranken und
sterbenden Menschen gestaltet werden und diese bei der Bewältigung und Verarbeitung
von Verlust und Trauer professionell unterstützt werden können.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Konzepte und Interventionen im Rahmen von Palliative Care Schmerzen, chronisch <-- anknüpfend
und Hospizarbeit im Vergleich --> wird in LF 24 vertieft an LF 5 – in Abstimmung mit LF 13
Konzepte zur Mikroschulungen situativ anpassen und umsetzen Bereitschaft zum Coping /
o Pflege eines Enterostomas unwirksames Coping / vermeidende
<-- anknüpfend an LF 11 defensive bzw. dysfunktionale
die Sicht der Pflege in Visiten und im interdisziplinären Konsil Copingstrategien
vertreten (Informed Shared Decision Making (ISDM) auf der <-- die Begriffsdefinition in LF 8 und
Basis von evidenzbasierten Entscheidungshilfen, in Abgrenzung fallbezogene Bearbeitungen in den
dazu Konsumentenmodell, Paternalistisches Modell) LF’n 11 u. 13 aufnehmend
Konzept der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) in Entscheidungskonflikt (als
pflegebezogenen Fragen umsetzen Pflegediagnose)
die Auswirkungen der Diagnose „Krebs“ für die Patientinnen Machtlosigkeit (als Pflegediagnose)
und Patienten und ihre Bezugspersonen nachvollziehen und <-- anknüpfend an LF 10, 14
ihnen unabhängig von der Schwere und existenziellen Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise)
Bedrohung mit Verständnis begegnen und die <-- anknüpfend an LF 9 – wird hier als
Gesprächsführung situativ anpassen Pflegediagnose eingeführt --> wird in
o den Prozess des Überbringens schlechter Nachrichten LF 19 u. 21 aufgenommen
(„Breaking Bad News“) bzw. des Aufklärungsgesprächs durch Rollenüberlastung
Ärztinnen und Ärzte mit pflegerischem Fokus unterstützen
o Coping im Umgang mit Diagnose, Erkrankung und Therapie Tumorerkrankungen - ausgewählte
unterstützen Beispiele von Tumorerkrankungen, z.
<-- vgl. hierzu LF 8, 11, 13 --> Anwendung auch in LF 16 B.:
hinsichtlich der psychiatrischen Pflege, wird in LF 18, 20 und 24 o Colon-Ca mit Anlage eines
aufgenommen und vertieft Colostomas
Ärztlich angeordnete Maßnahmen im Rahmen der Diagnostik o Kehlkopfextirpation bei
und Therapie von Menschen mit onkologischen Erkrankungen Larynxkarzinom
umsetzen, an Therapien mitwirken und Interventionen zur o onkologische Erkrankung im
Unterstützung der erwünschten Wirkung durchführen, dabei Kindesalter (ZNS-Tumor / Akute
gendermedizinische Erkenntnisse berücksichtigen myeloische Leukämie / Akute
o während der therapeutischen Maßnahmen im Bereich der lymphatische Leukämie / Morbus
Onkologie unterstützen, die individuellen Auswirkungen Hodgkin)
therapiebedingter Nebenwirkungen gezielt erfassen und --> Beispiele werden im 3.
Interventionen zu ihrer Linderung anbieten, z. B. auch Ausbildungsjahr erweitert, z. B. LF 18
Therapieverläufe (postoperativ, Chemotherapie, – Lungen-Ca, LF 20 – Mamma-Ca u.
Radiologie) beobachten und dokumentieren, Prostata-Ca / LF 21 – evtl. Fallbeispiel
Komplikationen erfassen und weiterleiten a. d. Kinderonkologie / LF 24
Pflegeassessment durchführen und Unterstützung Leukämie
anbieten – z. B. bei Fatigue / Anorexie, Nausea und Schwerstkranke und sterbende
Erbrechen (ANE) bzw. chemotherapiebedingter Übelkeit / Menschen --> wird in LF 24
Mundgesundheit… fallbezogen vertieft
PORT-Versorgung
Interventionen zur Unterstützung der erwünschten Folgen der Erkrankung bzw. der
Wirkung pharmakologischer Wirkstoffe (supportive Therapie
Therapie) o Körperbildstörung --> wird in LF 16
und LF 20 aufgenommen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 199
Patientinnen und Patienten bei Körperbildstörungen und o Alopezie (Haarausfall) --> evtl. auch
Funktionsverlusten infolge von umfangreichen in LF 20
chirurgischen Eingriffen Information und Unterstützung bei o beeinträchtigtes Wohlbefinden <--
der Selbstpflege anbieten, z. B. in Verbindung mit Vertiefung LF 3A/B, 5, 8, 10, 11 –
Stomatherapie hier mit Schwerpunkt auf Aspekten
Verhaltensinterventionen (z. B. bei Körperbildstörungen) im Rahmen der palliativen
--> wird fallbezogen bezogen auf das Körperschema in LF 16 Versorgung bzw. Unterstützung von
und hinsichtlich der Pflegeinterventionen in der Onkologie in LF Wohlbefinden in der terminalen
18, LF 20, LF 21 und LF 24 erweitert und vertieft Phase
Information über Rehabilitative Einrichtungen und
Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte im Rahmen
von onkologischer Rehabilitation <-- anknüpfend an LF 9 und
LF 13
Grundsätze zu Ökologie, Hygiene und Arbeitssicherheit im
pflegerischen Handeln bei Chemotherapie und Strahlentherapie
beachten
o persönlicher Arbeitsschutz und Risikoprävention – am Beispiel
des Umgangs mit Zytostatika
Sterben und Tod als Endpunkte menschlicher Entwicklung
verstehen und begleiten
o die physischen, psychischen, sozialen und religiösen
Bedürfnisse von sterbenden Menschen und ihren An- und
Zugehörigen verstehen und darauf eingehen
o Pflegeinterventionen zur Förderung der Lebensqualität in der
letzten Lebensphase und in der präfinalen Phase gezielt
auswählen und umsetzen, z. B.
Interventionen zur Schmerzlinderung <--Vertiefung zu LF 5
u. LF 13
spezielle Mundpflege <-- anknüpfend an LF 3A/B und ggf.
LF 10
Berührung und basale Stimulation <-- Vertiefung zu LF 9
Komplementäre Pflegemethoden
informierende, beteiligungsorientierte / partnerschaftliche /
partizipative Unterstützung bei Entscheidungen, die die
Lebensgestaltung in der letzten Lebensphase betreffen
--> wird in LF 24 durch Steigerung der Komplexität erweitert und
vertieft
Trauer verstehen - beim Abschied nehmen und in
Trauerprozessen unterstützen - zu pflegende Menschen und
ihre Bezugspersonen bei der Emotionsbewältigung unterstützen
/ Emotionsarbeit leisten
o Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung
<-- Vertiefung zu LF 1B --> wird in LF 24 aufgenommen und
weiter fallbezogen vertieft
das eigene Erleben kritischer / existenziell bedrohlicher
Lebenssituationen und die Begegnung mit den persönlichen
Emotionen angesichts onkologisch erkrankter oder sterbender
Menschen erfahrungsbezogen reflektieren <-- anknüpfend an
LF 1B und LF 13
mit belastenden Erfahrungen umgehen - Reflexion eigener
Bewältigungsstrategien, Erkennen von Faktoren der Resilienz
und/oder (drohender) Überforderung, frühzeitiges Annehmen
und aktives Einfordern von Unterstützungsangeboten --> kann
auch in LF 15 aus einem allgemeineren Verständnis heraus
(erneut) thematisiert werden
An Ritualen im Team der Pflegeeinrichtung mitwirken –
Möglichkeiten geeigneter Rituale in den Pflegealltag der
Einrichtung anregen --> wird in LF 24 aufgenommen und im
Sinne der Verantwortungsübernahme vertieft
Häusliche Versorgung von sterbenden Menschen
o Pflegeprozessplanung unter den besonderen Bedingungen
der ambulanten Versorgung
o Begleitung und Integration der Angehörigen /
Bezugspersonen
o Zusammenarbeit mit einem Hospizdienst:
Erwartungshaltungen, Rollenverständnis
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 200
--> wird in LF 24 fallbezogen im Sinne der
Prozessverantwortung und Steuerung aufgenommen und
vertieft
Versorgung Verstorbener, Zusammenarbeit mit Angehörigen /
Bezugspersonen und Bestattungsunternehmen
Urteilsfindung in ethischen Entscheidungssituationen in
Verbindung mit Tod und Sterben <-- anknüpfend an Prozesse
der Urteilsbildung z. B. aus LF 3B, LF 9 und LF 12 --> wird in LF
24 aufgenommen
Situative Rahmenbedingungen
Palliative Pflege als von der WHO definierter Versorgungsansatz – Grundlagen der Palliativmedizin
Ungleichheiten in den Lebens- und Sterbebedingungen im internationalen Vergleich,
Versorgungs(un)gerechtigkeit
Versorgungsstrukturen der Palliativmedizin, Kosten und Finanzierung einer palliativen Versorgung nach
SGB V
Selbsthilfegruppen <-- evtl. anknüpfend an LF 13 oder nur dort
Gesellschaftlich-kollektiver, institutioneller und individueller Umgang mit Tod und Sterben
Rechtliche Regelungen:
o Begriffsbestimmungen „Tod“ aus rechtlicher Sicht
o Betreuungsrecht, Patientenverfügung, (Vorsorge)Vollmachten
<-- ggf. anknüpfend an LF 7 --> Parallele mit LF18 und/oder 24 im 3. Ausbildungsdrittel als Vertiefung –
sinnvoll wäre die Kombination in den Lernfeldern 7 / 24 oder in den LF‘n 14/18
o Bestattungsrecht,
o Hospiz- und Palliativgesetz,
o Rechtsproblematik: Sterbehilfe / Sterbebegleitung
Geschichte und Gegenwart der Hospizbewegung, Hospize als professionelle Pflegeeinrichtungen und
ehrenamtliche Organisationen
Regelungen zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung – am Beispiel zum Umgang mit Zytostatika <--
anknüpfend an LF2
Qualitätssichernde Konzepte und Leitlinien zur ökonomischen und ökologischen Gestaltung der Einrichtung
am Beispiel der organisatorischen Abläufe in der Chemotherapie oder Strahlentherapie
Ergänzende Wissensgrundlagen
Tumorlehre (Formen, Entstehung, Stadieneinteilung, Therapieverfahren)
Wirkprinzipien von Zytostatika und Strahlentherapie
Pflegerelevante Systematisierung der darmchirurgischen Eingriffe <-- Fortführung/Vertiefung von LF 5
medizinische Bestimmung von Tod – Zeichen des herannahenden, eintretenden und eingetretenen Todes
Einstellungen und Auffassungen zu Tod und Sterben, Umgang mit der eigenen Sterblichkeit, Ergebnisse
der Sterbeforschung und Thanatologie, historische Veränderungen bis hin zur „neuen Sorgekultur am
Lebensende“
Rituale und religiöses Verständnis von Tod, Sterben, Trauer in verschiedenen Religionen und sozialen
Kontexten
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik
Handeln
I.1.a-e/g 48 h II.1.a-e 22 h III.1.b 16 h IV.1.b 6h V.1.a 8h
I.2.c/d/f/g II.2.a-c III.2.b-d IV.2.b/d/e V.2.c-
I.3.a-e II.3.a/b III.3.e/f e/g
I.5.a-d
I.6.d
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 20 v. 80
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 201
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 70 v. 160
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Ich kann da gar nicht hinschauen (16 h) - Unterstützung in der Begegnung mit einem veränderten
Körperbild bei Menschen mit veränderten Ausscheidungsfunktionen und Angebot einer Mikroschulung zur
selbständigen Versorgung des Stomas
Ls – Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) 1/2 u. 2/2 (zus. 14 h) – Prozess des Informed Shared
Decision Making (ISDM) in medizinischen Fragen - Die Rolle der Pflege in der Entscheidungsfindung
zwischen Patient/Patientinin und Arzt/Ärztin (Entscheidung für oder gegen eine Operation / Therapie, z. B.
kurativ / palliativ) --> Übertragung auf Entscheidungsprozesse zu pflegebezogenen Entscheidungen am
Beispiel der Überlegung eines Patienten, für die weitere Versorgung evtl. ins Hospiz zu gehen
Ls – Sprachlos (18 h) - Präoperative Vorbereitung auf eine Laryngektomie - Bewältigung von Lebenskrisen
in der Partnerschaft
Ls – Zum Umgang mit Wahrheit - Erfahrungs- und reflexionsorientierte Lernsituation zu eigenen
Erlebnissen und Berichten von Pflegenden zum Umgang der unterschiedlichen Personen mit "Wahrheiten"
bei existenziell und lebensbedrohlichen Erkrankungen- nicht im NaKomm enthalten
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 202
2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 15
Lernfeld 15 40 Std.
Als Auszubildende oder Auszubildender den Pflegeberuf gesund
erlernen und leben
Hinweis: In diesem Lernfeld erarbeitete Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung
vorausgesetzt
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner / Pflegefachpersonen verschiedene Versorgungsbereiche und
Altenpflegerinnen und Altenpfleger Settings der Pflege
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen u. -pfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen u.-pfleger
Mitarbeitende mit einer ein- oder zweijährigen
Pflegeassistenzausbildung
Pflegende mit Bachelor- oder Masterabschluss
Kompetenzen
Die Auszubildenden gehen im Rahmen ihrer täglichen Arbeitsprozesse achtsam und
selbstfürsorglich mit ihrer eigenen Gesundheit um und nehmen drohende Über- oder
Unterforderungen frühzeitig wahr. Sie erklären, verstehen und interpretieren auch eigene
gesundheitliche Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und Widerstandsfaktoren und
tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, indem sie verschiedene Unterstützungsangebote
annehmen bzw. diese auch einfordern. Sie anerkennen und reflektieren hierfür ihr
Selbstbestimmungsrecht als Pflegende und vertreten eigene Bedürfnisse und Erwartungen
in Aushandlungsprozessen mit anderen.
In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung arbeiten die Auszubildenden mit
Kolleginnen und Kollegen verschiedener Qualifikationsniveaus und mit unterschiedlichen
Einstellungen und Werthaltungen zusammen, die sich durch eine große Vielfalt
auszeichnen. Sie differenzieren unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
und sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen bewusst. In
der Zusammenarbeit im Team beachten sie die Grundprinzipien von Empathie,
Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz, erkennen grundlegende, insbesondere die
Verständigung erschwerende Kommunikationsbarrieren und sich abzeichnende oder
bestehende Konflikte sowie Gewaltphänomene und wenden Grundsätze einer
verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung an. Sie nutzen kollegiale
Beratung, Supervision und andere Reflexionsansätze und beteiligen sich an
Teamentwicklungsprozessen.
Die Auszubildenden verstehen Abläufe und Zusammenhänge in den sozialen Systemen
innerhalb von Organisationen der Pflege vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der
Berufsgruppe und in der Gesellschaft. Sie reflektieren ihre persönliche Entwicklung als
professionell Pflegende und verorten den Pflegeberuf in Deutschland im Kontext (inter-
)nationaler Entwicklungen des Pflegeberufs sowie der Gesundheitsberufe. Sie erkennen
erforderliche Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und
leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden reflektieren Erfahrungen aus der Ausbildung und in den
Praxiseinsätzen in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen zunächst aus ihrer persönlichen
Sicht und Betroffenheit. Sie fokussieren hierbei insbesondere Erlebnisse, die sich auf die
Arbeit in den Systemen und Organisationen sowie die Zusammenarbeit in den Teams
beziehen und nehmen insbesondere Aspekte der persönlichen Gesundheitsförderung und
der Prävention beruflich bedingter Erkrankungen in den Blick.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 203
Sie setzen in diesem Kontext eigene Schwerpunkte vor dem Hintergrund ihrer persönlichen
Erfahrungen, formulieren und konkretisieren hierzu gezielte Fragestellungen. Sie ordnen
bereits vorhandenes Wissen zu, recherchieren und tragen weitere Erkenntnisse
zusammen, die zur Einordnung und (ansatzweisen) Lösung der ausgewählten
Problemstellung beitragen und entwickeln eine der Thematik angemessene Form der
Ergebnispräsentation. In einer projektartigen Arbeitsweise kooperieren die Auszubildenden
in kleineren und größeren Teams. Sie entwickeln damit ihre Kompetenzen in einer
selbstorganisierten, strukturierten Arbeitsweise und für eine gezielte Präsentation und
Diskussion von Ergebnissen weiter.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Den eigenen Berufswunsch vor dem Hintergrund der Bereitschaft zu
Erfahrungen der ersten beiden Ausbildungsjahre reflektieren, gesundheitsförderlichen / präventiven
ggf. sich begründet für einen Abschluss der Pflegeausbildung Verhaltensweisen /
entscheiden gesundheitsschädigendes Verhalten
Pflege als Beruf verstehen, der face-to face / body to body von Pflegenden, z. B. Rauchen /
agiert erhöhter Alkoholgebrauch /
Selbst erfahrene oder theoretisch begründetet sinnstiftende unkontrolliertes Essverhalten
Momente im pflegerischen Handeln als Hintergrundfolie (Süßigkeiten) / fehlender
reflektieren Freizeitausgleich
Gesundheitsförderung und Prävention als pflegerische Stresserleben / sich ausgebrannt
Aufgabe in den Pflegealltag integrieren fühlen im Arbeitsalltag der Pflege,
Individuelles Gesundheitscoaching der Pflegenden Erfahrungen mit Prüfungsdruck
o Informations-, Anleitungs- und Beratungsbedarfe von <-- anknüpfend an LF 3A/1B u. LF 8
Auszubildenden / Teammitgliedern zu pflegefachlichen Machtlosigkeit – Ohnmachtsgefühle in
Fragestellungen der Pflege
o Maßnahmen der Suchtprävention in das eigene Leben Mobbing / Bossing / Hate Speech
integrieren sich für verletzlich / für unverletzlich
o Technische / digitale Hilfsmittel für das eigene halten
gesundheitsförderliche Verhalten nutzen und in ihren Entwicklung von
Möglichkeiten und Begrenzungen kritisch reflektieren (z. B. Gesundheitskompetenz und Bedürfnis
Gesundheits-Apps, Fitness-Tracker) nach Wohlbefinden
o Gesundheitsbezogene Angebote in Pflegeschule und Diskriminierungs- / Stigmaerfahrungen,
Praxiseinrichtung nutzen / mitgestalten Minderheitenstress, z. B.
o Bewusste Arbeitszeit- und Freizeitgestaltung / Selbstsorge o von LSBTI (lesbische, schwule,
der Pflegenden bisexuelle, transsexuelle,
eigene Haltungen und Gefühle in Bezug auf die intersexuelle Menschen)
gesundheitlichen Folgen von schädigenden Verhaltensweisen o von Menschen mit Behinderung
und den persönlichen Umgang mit diesen Gefühlen o von Menschen mit verschiedenen
reflektieren – z. B.: ignorieren, verdrängen, zum Dauerthema Religionen, spirituellen Auffassungen
machen o von Menschen aufgrund von
Widersprüche zwischen eigenen gesundheitsschädigenden Zuwanderung
Verhaltensweisen als Pflegende und den Erwartungen an ein o von People of Color (PoC)
gesundheitsförderliches Verhalten von zu pflegenden <-- ggf. anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF
Menschen reflektieren 14 --> wird mit den unterschiedlichen
Mit belastenden Erfahrungen umgehen - „Emotionsarbeit in Foki in LF 17, LF 20 u. LF 21
personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ aufgenommen und kann – abhängig
o Reflexion eigener Bewältigungsstrategien, Erkennen von von den Lerninteressen der
Faktoren der Resilienz und/oder (drohender) Überforderung Auszubildenden auch nur dort
o frühzeitiges Annehmen und aktives Einfordern von vertiefend bearbeitet werden
Unterstützungsangeboten <-- anknüpfend an LF 14 – ist
möglicherweise dort bzw. in Verbindung mit kollegialer
Beratung ausreichend thematisiert, kann hier ggf. aus einem
allgemeineren Verständnis heraus, auf der Metaebene,
angesprochen werden
o Unterstützungsmöglichkeiten wie Supervision und Coaching
nutzen <-- anknüpfend an LF 1B
Auswirkungen der Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit in
Pflegeteams auf Gesundheit, persönliches Wohlbefinden und
Arbeitszufriedenheit reflektieren, z. B.
o unterschiedliche Hierarchien und Organisationsstrukturen
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o die Auswirkungen unterschiedlicher Pflegesysteme auf das
Erleben der Pflegenden <-- anknüpfend an LF 5, 8, 10
o Arbeitsklima und Stimmung in der Institution und in einzelnen
Teams
o die Zusammenarbeit in qualifikationsheterogenen Teams /
Zusammenarbeit in durch Vielfalt gekennzeichneten Teams
– fachliche und sprachliche Verständigung mit Pflegekräften
aus anderen Lebenswelten und mit anderen
Ausbildungshintergründen / Pflegeverständnis
Auswirkungen von systemisch-institutionellem Arbeitsdruck
reflektiert begegnen und Übertragungen der hier erzeugten
Belastungen erfolgreich abfedern, z. B. bei
o An- und Überforderung infolge von kurzfristigem bzw.
dauerhaftem Personalmangel begegnen
o durch externe Anforderungen erzeugter Arbeitsdruck –
Arbeitsspitzen, wie z. B. durch Audits im Rahmen der
Qualitätssicherung, durch Überprüfung von Seiten des MDK
oder anderer öffentlichen Kontrollinstanzen
Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren <--
anknüpfend an LF 3B u. a.
--> kann auch in LF 20 im Rahmen von Fallarbeit und/oder in
LF 22 im Sinne der Konzeptentwicklung aufgenommen
werden
Situative Rahmenbedingungen
Gesundheitsverständnis in modernen westlichen Industriegesellschaften und daraus abgeleitete
Selbstwirksamkeitserwartungen und Ansprüche an die Mitglieder der Gesellschaft
Institutionelle gesundheitsbezogene Bedingungen – z. B. gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen /
physische und psychische Belastungen am Arbeits- und Lernplatz
o Dienstplangestaltung
o Personalmangel
o Betriebliche Gesundheitsförderung
Verhaltens- und Verhältnisprävention unter den Lebensbedingungen der Gegenwart (in Deutschland / in der
Welt)
o Gesellschaftliche Entwicklungen, die Lebens- und Gesundheitsverläufe beeinflussen: Technisierung,
Digitalisierung, Überfluss, Armut, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Krieg, Klimawandel, Entgrenzung von
Arbeit, gesellschaftliche Vielfalt
<-- anknüpfend an LF 10
o Spielräume der Einflussnahme auf Verhalten und Verhältnisse für die Berufsgruppe der Pflegenden
<-- wird ggf. in LF 22 im Rahmen einer Zukunftswerkstatt aufgenommen und exemplarisch oder mit neuer
Perspektive weitergeführt
Gesundheitsbezogene Einrichtungen und pflegerische Handlungsfelder / Einrichtungen, die
gesundheitsbezogene Angebote unterbreiten
Betriebsverfassungsgesetz
Gefährdungsanzeige
Grundsätze zu Mobbing / Bossing: Erscheinungsformen, Entstehung, Verlauf und Prävention von Mobbing /
Bossing
o Genese von Konflikten <-- Vertiefung aus LF 8 --> kann in LF 18 und/oder LF 19 aufgenommen werden
o Täter-Opferrolle
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Institution – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – Mesoebene --> wird
in LF 22 auf der Makroebene aufgenommen
Präventionsgesetz (PrävG) mit Finanzierungsgrundlagen <-- Wiederholung, Anwendung aus LF 7 –
bezogen auf die persönliche Nutzung entsprechender Angebote und in Bezug auf die Abrufung von Mitteln
im Rahmen der Entwicklung von betrieblichen / schulischen Präventionsprogrammen
„Vom Assistenz- zum Heilberuf“ - „Pflege ein typischer Frauenberuf“ – Geschichte der Entwicklung des
Pflegeberufs und Ausbildungswege in der Pflege im nationalen und internationalen Vergleich, aktuelle
politische Initiativen zur Stärkung der professionellen Pflege <-- anknüpfend an LF 1A und die
verschiedenen Facetten beruflicher Pflege in ihrer historischen Entwicklung in LF 10, LF 11, LF 12, LF 14
Internationale Entwicklungen im Pflegeberuf
Lebenssituation sowie Aufgaben- und Verantwortungsbereich der beruflichen Pflege in verschiedenen
Ländern und die möglichen Auswirkungen für das Pflegeverständnis von Mitarbeitenden in von Vielfalt
gekennzeichneten Teams (exemplarisch) <-- anknüpfend an die bisherigen Erarbeitungen zu
diversitätssensibler bzw. transkategorialer Pflege und zum Gesundheitsverständnis in LF 3B / LF 7 --> wird
für die Perspektive der zu pflegenden Menschen in LF 17 erneut exemplarisch vertiefend aufgenommen
Möglichkeiten sozialer Vernetzung mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, Gesundheitsförderung und
Prävention in besonderen Problemlagen,
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o z. B. Netzwerke von Pflegenden für bessere Arbeitsbedingungen,
o z. B. soziale Netzwerke
o z. B. besondere Netzwerke von Menschen mit LSBTI-Identitäten
Ergänzende Wissensgrundlagen
Gesundheitsverhaltensmodelle
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.i 8h II.1.a/f/g 4h III.1.a/b/d/e 18 h IV.2.a/b 2h V.2.b-g 8h
I.2.a/e-g II.3.a/b (III.1.f)
I.5.b/c III.3.c
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 1
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 20 v. 150
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Projektstruktur – Lernende setzen eigene Schwerpunkte, z. B. erfahrungsbezogen oder durch einen
Textauszug initiiert (beispielsweise fingierter / tatsächlicher Blog, in dem Auszubildende im Pflegeberuf
Erfahrungen austauschen) – anzustreben wäre/n ein/mehrere Produkt(e), das /die wiederum in den
schulinternen Diskussionsprozess bzw. in den Austausch mit den Ausbildungsbetrieben einfließen
kann/können und ggf. einen möglichen Ausgangspunkt für mündliche Prüfungsgespräche bilden
Kollegiale Beratung (6 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
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3. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel
Hinweis:
In dieser Ausbildungsphase sollen die Auszubildenden ihre in den ersten beiden
Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen im selbstgesteuerten und selbstorganisierten
Lernen konsequent erweitern und damit befähigt werden, sich im weiteren Berufsleben
selbständig auf neue Arbeitsfelder und unbekannte Aspekte in der Versorgung und Begleitung
der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen einzustellen. Deshalb wird verstärkt
für mehrere Lernfelder eine parallele Bearbeitung unterschiedlicher Fallsituationen mit
anschließender wechselseitiger Übergabe, Anleitung und/oder Fallbesprechung
vorgeschlagen, wie es vorab z. B. mit LF 11 angebahnt wurde.
Für die meisten Lernfelder beziehen sich die vorgeschlagenen Fallbeispiele bzw.
Lernsituationen auf Menschen aller Altersgruppen. Da das Bremer Curriculum auf die
Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann / zur Pflegefachperson ausgerichtet ist,
liegt es dabei für diesen Ausbildungsabschnitt in der Verantwortung der Schulen oder auch
der einzelnen Auszubildenden, die in Anlage 6 der PflAPrV vorgegebenen Begrenzungen von
mindestens 500 und höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der
besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen im
Blick zu behalten. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass in der vorgeschlagenen Ausgestaltung
der Lernfelder 1A bis 15 bis zu diesem Ausbildungszeitpunkt +/- 250 h auf besondere
Pflegsituationen mit Kindern und Jugendlichen und +/- 320 h auf besondere Pflegesituationen
mit alten Menschen entfallen sind. Demzufolge sollte für die zur selbstorganisierten
Bearbeitung ausgewählten Lernsituationen im letzten Ausbildungsdrittel auf eine möglichst
gleichmäßige Verteilung auf zu pflegende Menschen im Kindes- und Jugendalter sowie im
höheren Erwachsenenalter geachtet werden.
Gleichzeitig ermöglicht diese Konstruktion aber auch grundsätzlich, diejenigen
Auszubildenden, die sich für einen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
bzw. in der Altenpflege entschieden haben, über binnendifferenzierte Lehr- / Lernangebote
möglichst weitgehend in den Unterricht im bisherigen Klassenverband zu integrieren. Die in
den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG differenzierten Inhalte
entsprechend den Anlagen 3 und 4 der PflAPrV sind jeweils in kursiver Schrift in den
entsprechenden Lernfeldern mit aufgenommen. Die Differenzierung in den Kompetenzen,
insbesondere nach Anlage 4 PflAPrV, muss in solchen Fällen noch von den Schulen selbst
vorgenommen werden.
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3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 16
Lernfeld 16 60 Std.
Pflegeprozesse mit Menschen in Versorgungsbereichen der
psychiatrischen Pflege und mit den Bezugspersonen gestalten
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen mit Intra- und Krankenhaus und stationäre Ambulante psychiatrische
psychischen Interprofessionelle Langzeitpflege, insbes. Dienste
Erkrankungen und Teams und o akutpsychiatrische Aufsuchende
ihre Bezugspersonen Trialogforen Stationen psychiatrische
o gerontopsychiatrische Versorgungsangebote
Einrichtungen (z. B. Hometreatment)
Kompetenzen
Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in Gesundheitseinrichtungen, die die
Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen als
Zielsetzung haben, im Rückgriff auf theoretische Modelle und Konzepte für die
psychiatrische Pflege und Versorgung. Sie erheben den Pflegebedarf bei schweren
psychischen Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf, planen dialogisch bzw. trialogisch,
wirken an der Prozesssteuerung und fachlich begründeten Entwicklung von
Pflegeinterventionen mit, führen die Pflege durch und evaluieren wiederum dialogisch bzw.
trialogisch sowie im interprofessionellen Team. Dabei steht für sie eine reflektierte
personzentrierte, lebensweltorientierte Beziehungsgestaltung im Vordergrund, die
pflegediagnostische Kenntnisse unter Vermeidung von absoluten Symptomzuschreibungen
mit einer offenen, auf Verstehen und Beteiligungsorientierung ausgerichteten Haltung
gegenüber den zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen verbindet – gerade
auch dann, wenn die Wahrnehmung und das Erleben des anderen Menschen nicht dem
gewohnten Verständnis von Realität entsprechen. Sie erfassen die biographische
Sinndimension psychischer Erkrankung und gestalten die Pflege nach den Prinzipien
Partizipation, Empowerment und Recovery. Sie wahren das Selbstbestimmungsrecht der
pflegerisch zu begleitenden Menschen, fördern, unterstützen und beraten bei der
Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene Leben sowie in der
Orientierung und Teilhabe im Alltagsleben und wirken an einer Stabilisierung des sozialen
Umfeldes mit.
In interprofessionelle ethische Fallbesprechungen bringen sie ihre pflegefachliche
Sichtweise ein und tragen so in ethischen Dilemmasituationen in der Versorgung von
Menschen mit psychischen Erkrankungen zur ethischen Entscheidungsfindung bei. Sie
erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen
Kommunikation, entwickeln Ansatzpunkte für strukturübergreifende Kontinuität und
informieren entsprechend. Die psychiatrische Versorgung und Pflege erfassen sie im
Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungs- und Veränderungsprozesse sowie der
rechtlichen und ökonomischen Anforderungen pflegerischer Versorgung.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden verstehen Pflegesituationen mit Menschen, die von psychischer
Krankheit betroffen sind, und in denen sie mit ihnen fremd anmutenden Wahrnehmungs-,
Erlebens- und Verhaltensformen konfrontiert sind. Sie entwickeln hierzu Deutungs- und
Verstehenszugänge vor dem Hintergrund geeigneter Theoriemodelle für die psychiatrische
Pflege und durch Adaption von bereits bekannten Modellen und Erklärungsansätzen, z. B.
der Biographieorientierung und der Orientierung am Verlaufskurven-(Trajekt)-Modell (vgl.
LF 13). Sie erläutern Grundsätze der Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen in
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der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung und im Bereich der Kinder-
und Jugendpsychiatrie. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer
pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden Wissenszusammenhänge aus
verschiedenen Lernfeldern des ersten Ausbildungsabschnittes und verknüpfen sie sinnvoll.
Sie erweitern ihre Fähigkeiten in der Recherche und Bewertung von wissenschaftlich
fundiertem Wissen.
Sie nehmen bei der Beziehungsgestaltung intra- und interpersonelle Spannungen und
Konflikte wahr, beispielsweise reflektieren sie vertiefend das Spannungsfeld zwischen
diffuser und rollenförmiger Beziehung für ihr professionelles Handeln mit fast gleichaltrigen
jungen Menschen. Sie suchen Ansatzpunkte für den Umgang mit eigenen
Abwehrprozessen, möglichen Projektionen und inneren Widerständen einerseits und
abwehrendem, widerständigem oder vereinnahmendem Verhalten des Gegenübers
andererseits. Vor diesem Hintergrund diskutieren sie fallbezogen Dilemmata pflegerischen
Handelns und führen ethische Fallbesprechungen durch. Weiter lernen sie die
institutionellen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der psychiatrischen
Versorgung kennen, erörtern Ansätze des Case- und Care-Managements in einer
integrierenden, sektorenübergreifenden psychiatrischen Versorgung, schätzen die
Möglichkeiten und Begrenzungen mit Bezug auf die untersuchten Fallsituationen ein und
diskutieren Alternativen. In diesem Zusammenhang reflektieren sie Formen von Zwang in
der Psychiatrie sowie die Gegenwart und Geschichte der psychiatrischen Versorgung.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Beziehungsorientierte Pflegemodelle als Bezugsrahmen für die Gestörte persönliche Identität –
Organisation des Pflegeprozesses, z.B. H. Peplau <-- Körperbild-/bzw. Körperschemastörung
anknüpfend an LF 12 – Modell d. personzentrierten <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 -->
Beziehungsgestaltung wird (mit neurologischem Fokus) in LF
Konzepte der familienbezogenen Pflege bzw. Familie als 19 sowie in LF 20 aufgenommen
Bezugspunkt in pflegetheoretischen Modellen und der Machtlosigkeit
Organisation des Pflegeprozesses im Rahmen von kinder- und Angst
jugendpsychiatrischer Versorgung <-- anknüpfend an LF 1B, Beeinträchtige soziale Interaktion /
LF 3B, LF 4 und LF 11 – wird in LF 19, LF 21 und LF 24 ineffektive Erfüllung einer Rolle /
kontinuierlich aufgenommen, fallbezogen angewendet und mit soziale Isolation
unterschiedlichen Blickwinkeln erweitert Gestörter Denkprozess /
Verlaufskurvenmodell chronischer Erkrankung (Corbin & Wahrnehmungsstörungen <--
Strauss) sowie das Modell der kognitiven Triade als anknüpfend an LF 12
Deutungsfolien für den Verstehensprozess nutzen <-- Unwirksame Adhärenz - z.B. in Bezug
anknüpfend an LF 12 und LF 13 auf Ablehnung von Nahrung /
Durchführung einer ethischen Fallbesprechung (Dilemma Hintergehen von Nahrungsangeboten
zwischen Fürsorge / Zwang und Autonomieanerkennung) oder Medikamenteneinnahme <--
<-- anknüpfend an LF 12 anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 21
Überleitung eines Kindes / Jugendlichen aus der somatischen aufgenommen
in die stationäre akutpsychiatrische Kinderklinik <-- Defensives oder ineffektives Coping
anknüpfend an LF 11 Schlafstörungen <-- anknüpfend an LF
Pflegerische Aufgaben und Arbeitsablaufstrukturen in der 10
psychiatrischen Versorgung kennen – im Pflegesystem der Risiko eines suizidalen Verhaltens –
Bezugspflege / Primary Nursing agieren Risiko einer gegen andere Personen /
Umsetzung der pflegerischen Prozessverantwortung im sich selbst gerichteten Gewalttätigkeit
psychiatrischen Versorgungseinrichtungen – interdisziplinäre Psychiatrische Notfälle und Krisen
Abstimmungsprozesse integrieren o Akute Psychose
o Pflegebedarf feststellen o Akute Suizidalität
o Pflegeprozesse zur Unterstützung von Menschen mit Gefahrengeneigtes
schweren psychischen Erkrankungen dialogisch bzw. Gesundheitsverhalten (z.B. durch
trialogisch planen, steuern und evaluieren Mangelernährung)
o den Trialog mit den von der psychischen Erkrankung Schizophrenie, schizotype und
betroffenen Menschen und ihren Bezugspersonen als wahnhafte Störungen
zentrales Unterstützungsmoment für die Prozessplanung Störungen durch psychotrope
nutzen Substanzen
o Prinzipien der Partizipation, des Empowerment- und des
Recovery-Konzepts in die pflegerische Interaktion integrieren
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o zentrale Pflegeinterventionen durchführen, wie z. B. Essstörungen im Jugendalter /
eine entlastende und orientierungsgebende Körperschemastörungen
Gesprächsführung, o Anorexia nervosa
tagesstrukturierende Angebote,
Unterstützung in Alltagsanforderungen und bei der
Selbstversorgung,
Milieugestaltung
biopsychosoziale Beobachtung,
Therapieunterstützung durch digitale Gesundheits-Apps
Dokumentation und Interpretation beispielsweise in
Hinblick auf pharmakotherapeutische Maßnahmen, auch
unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte
o Informationen zu den geplanten Interventionen geben und
einfache Schulungsangebote – z.B. zum
Medikamentenmanagement, zur Milieu- oder
Lebensgestaltung – mit Einzelpersonen oder Gruppen
umsetzen
o pflegerischer Umgang mit Ablehnung von Nahrung bei
Kindern und Jugendlichen
o Formen künstlicher (Zwangs-)Ernährung / ggf. Umgang mit
Magensonde
o Förderung von Adhärenz im Jugendalter – Umgang mit
Widerständen in Konfrontation mit dem Anspruch der
Förderung von Autonomie <-- Vertiefung, anknüpfend an LF
11
Anzeichen für psychische Krisen wahrnehmen und
einschätzen und die erforderlichen (Pflege-)Interventionen
einleiten
Menschen in psychischen Krisensituationen unterstützen,
Deeskalationsstrategien nutzen <-- anknüpfend an LF 10 und
12 --> wird in LF 23 aufgenommen
die eigene pflegerische Sichtweise in interprofessionelle
Fallbesprechungen einbringen und begründen <-- anknüpfend
an LF 9 u. LF 13
Überleitung zwischen den verschiedenen Sektoren gestalten –
Aufgaben im Case- und Caremanagement abschätzen und
ggf. übernehmen <-- anknüpfend an LF 11 und LF 13 --> wird
in LF 24 aufgenommen
pflegerische Unterstützung und Begleitung von
Anpassungsprozessen in der Transition vom Kindes- ins
Jugendalter und zum jungen Erwachsenen <-- anknüpfend an
LF 11 --> wird in LF 21 u. LF 24 aufgenommen
Aufbau einer professionellen Haltung in der Interaktion mit
nahezu Gleichaltrigen und Beziehungsgestaltung im
Spannungsfeld zwischen diffuser und rollenförmiger
Sozialbeziehung <--Vertiefung aus LF 1B und / oder LF 7 -->
wird ggf. in LF 20 aufgenommen
eigene Projektionen und Vorurteile in der Interaktion mit
Menschen mit psychischen Erkrankungen reflektieren <--
anknüpfend an LF 3B, LF 7 und ggf. LF 15 --> kann mit
unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in LF 17, LF 20 und LF
24 aufgenommen werden
Sekundärtraumatisierung und Übertragungsmomente im
beruflichen Pflegehandeln reflektieren <-- anknüpfend an LF
1B und LF 10 --> kann auch in LF 17 aufgegriffen werden
Situative Rahmenbedingungen
Case- und Caremanagement als Grundprinzip einer integrierten Versorgung (hier: von psychisch kranken
Menschen) <-- anknüpfend an LF 13 hier als erweiterte grundlegende Einführung --> kommt sowohl in
diesem Lernfeld als auch in LF 19, LF 21 und LF 24 fallbezogen zur Anwendung und kann in LF 22 als
zukunftsweisendes Versorgungsprinzip in seinen Potenzialen und Begrenzungen reflektiert werden
spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen der Versorgung von psychisch kranken Menschen - u.a.
PsychKG, Betreuungsrecht, UN-Behindertenrechtskonvention – sozialrechtliche Vorgaben in Bezug auf
gemeindenahe und lebensweltorientierte Versorgung von Menschen mit schweren psychischen
Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf (u.a. PsychVVG, SGB X u. SGB IX) <-- Anknüpfung,
Weiterführung aus LF 10 / LF 12 --> wird in LF 23 und LF 24 aufgenommen und fallspezifisch zur
Anwendung gebracht
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Ambulante und aufsuchende Versorgungsmodelle / Quartiersmanagement
o Alternative Wohn- und Lebensformen für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen
<-- anknüpfend an LF 12 --> kann mit wechselndem Fokus in LF 20, LF 22, LF 23 und LF 24
aufgenommen werden
Struktur und Finanzierung der psychiatrischen Versorgungsangebote – widerstreitende Interessen und
verschiedene Interessengruppen im politischen Meinungsbildungsprozess --> kann bei entsprechendem
Interesse auch in LF 22 thematisiert werden
Inklusion und Stigmatisierung / Diskriminierung psychisch erkrankter und kognitiv beeinträchtigter
Menschen --> kann fallbezogen in LF 20, LF 21 und/oder LF 24 aufgenommen werden
Weiterbildungsangebote und Advanced Practice Nursing (APN) im Feld der psychiatrischen Pflege, z.B.
Aufgaben der Advanced Practice Nurses mit Schwerpunkt Psychiatrische Pflege
Versorgungssystem und konzeptionelle Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie <-- anknüpfend an LF
11
Jugendkultur sowie Angebote und Foren (auch destruktive / gesundheitsschädliche) für Jugendliche im
Internet
Ergänzende Wissensgrundlagen
Ethische Prinzipien einer gesundheitsbezogenen Entscheidungsfindung <-- anknüpfend an LF 3B, LF 10/12,
LF 14 – Selbstbestimmung und elterliche Fürsorge
Persönlichkeitstheorien / -modelle <-- anknüpfend an die in den LF 1A/B, LF 8 und LF12 erarbeiteten
Menschenbilder
Psychotherapie – Theoretische Ansätze und Interventionskonzepte in der (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie
Körperbild, Körperbildwahrnehmung und Körperbildstörung <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 --> wird in LF
19 (mit neurologischem Fokus) sowie in LF 20 aufgenommen
Anthropologische und neurophysiologische Erklärungsmodelle für die Entstehung von psychischen
Erkrankungen und für die angenommenen Wirkmechanismen von Psychopharmaka – exemplarische
Vertiefung am Beispiel der Schizophrenie, unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <--
anknüpfend an LF 9, LF 10, LF 12
Sichtweisen weiterer Bezugswissenschaften auf psychische Erkrankungen im Vergleich und
Wissenschaftsdiskurs – mit Bezug zu den unterschiedlichen Klassifikationssystemen in der psychiatrischen
Pflege <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 24 aufgenommen
Verständnis von psychischer und kognitiver Gesundheit und Krankheit vor dem Hintergrund
anthropologischer Erkenntnisse und sozial konstruierter Normabweichung
Krankheitsrisiken und Einflussfaktoren (u.a. sozioökomischer Status im historischen Vergleich)
Versorgungsketten / struktur- und sektorenübergreifende Versorgung
Ausgewählte Ereignisse und Phasen in der Geschichte der psychiatrischen Pflege – z.B. in der Zeit des
Nationalsozialismus und der neueren Geschichte (Antipsychiatriebewegung, Sozialpsychiatrie)
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a- 20 h II.1.a-g 16 h III.1.a/e 6h IV.2.b/c 10 h V.1.b 8h
e/g/h II.2.a/d III.2.f V.2.e
I.2.a-c/e/f II.3.b/c III.3.b-e
I.3.a/b
I.5.a/b
I.6.a/d/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 60 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem
„Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 211
Ls – Das weiße Rauschen (ca. 36 h) - Psychotisches Erleben aus der Perspektive eines von der Krankheit
betroffenen jungen Mannes und seiner Schwester sowie seinen Mitwohnenden in einer Studierenden-
Wohngemeinschaft als soziales Umfeld.
Ls – Ein Mädchen (20 h) - Unterstützung von Jugendlichen mit Anorexia Nervosa in der Kinderklinik und
Aspekte der Überleitung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Alternativ zum Schwerpunkt Gerontopsychiatrie
Ls – Frau Martin (- flexibles Volumen) Kommunikation rund um die Versorgung von alten Menschen mit
Demenz und Wahnvorstellungen im Krankenhaus – eine gerontopsychiatrische Situation im Klinikalltag – im
NaKomm angeführt bzw. in Verbindung mit CARO-Projekt dokumentiert – Fallsituation unter
https://vimeo.com/256598324/3e2ab41b98
<-- muss ggf. noch um spezifische, im Curriculum noch nicht angesprochene Themen der Gerontopsychiatrie
ergänzt werden
Ls – eines alten Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung und mit biographischen
Erfahrungen bzgl. Zwang und Fremdbestimmung - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm
enthalten
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 212
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 17
Lernfeld 17 40 Std.
Menschen in herausfordernden sozialen Lagen in ihrer
Auseinandersetzung mit der Umwelt unterstützen und sie vor Hitze
und Infektionen schützen
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen aller Altersgruppen Klinik Beratungsstellen
Personen mit besonderem ambulante Pflege
Unterstützungsbedarf bei Hitze stationäre Langzeitpflege
Kompetenzen
Die Auszubildenden schätzen unterschiedliche Pflegeanlässe und Pflegebedarfe bei
älteren Menschen (ggf. weiteren vulnerablen Personengruppen) auch in gesundheitlich
instabilen und vulnerablen Lebenssituationen aufgrund (lang) anhaltender Hitzewellen ein.
Dabei identifizieren sie gesundheitsförderliche und präventive pflegerische
Handlungsmöglichkeiten und integrieren diese in den Pflegeprozess, dabei berücksichtigen
sie die Bedarfe und Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, z. B. Menschen mit
gesundheitlichen Risiken in unterschiedlichen Lebensaltern und Lebenssituationen (etwa
neben älteren Menschen auch Hautschutz für Kinder in Tageseinrichtungen). Sie treffen
notwendige Interventionsentscheidungen in (lebens-)bedrohlichen Situationen, wie z.B.
beim Hyperthermiesyndrom oder bei Dermatitis solaris, und leiten Sofortmaßnahmen bis
zum Eintreffen des Arztes/der Ärztin ein. Sie erkennen entsprechende Situationen in
Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des
Hitzeaktionsplans bzw. den Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. In Bezug auf die eigene
Gesundheit nehmen sie drohende Über- und Unterforderungen bei Hitzewellen frühzeitig
wahr, erkennen notwendige präventive Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder im
eigenen Kompetenzprofil und leiten daraus entsprechende Handlungsalternativen ab.
Die Auszubildenden planen, organisieren und steuern Pflegeprozesse zur Unterstützung
von Menschen mit komplexen Infektionserkrankungen. Sie berücksichtigen dabei die
individuellen Bedarfe, Ressourcen und Lebenssituationen der zu Pflegenden. Dies umfasst
auch die Beachtung sozialer, ethnischer und sprachlicher Vielfalt sowie unterschiedlicher
Gesundheitskompetenzen. Sie planen ausgehend von möglichen Ergebnissen eines
transkategorialen Assessments den individuellen Pflegeprozess und informieren sich
sowohl zum Kontext der gesundheitlichen als auch der lebensweltlichen Situation, um aus
einem inklusiven Verständnis heraus zu fundierten Erklärungen und Interpretationen der
ermittelten gesundheits- und pflegebezogenen Daten zu gelangen. Sie beachten
umfassend die Anforderungen der Hygiene, wirken verantwortlich an der
Infektionsprävention mit und führen die erforderlichen, ärztlich veranlassten Maßnahmen
der medizinischen Diagnostik und Therapie bei Menschen mit Infektionserkrankungen
durch. Die zu pflegenden Menschen informieren sie über Erkrankungen und
Krankheitsrisiken und tragen durch eine an die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten
ihres Gegenübers angepasste Informationsgabe zum verbesserten Gesundheitsschutz
sowie zur Förderung der Gesundheit bei. Sie handeln Ziele und Interventionen der Selbst-
und Fremdpflege mit den zu pflegenden Menschen in beteiligungsorientierten
Verständigungsprozessen aus und evaluieren gemeinsam mit dem therapeutischen Team
die Wirksamkeit der Pflege. Des Weiteren unterstützen sie die zu pflegenden Menschen
und ihre Bezugspersonen in informierten Entscheidungsfindungsprozessen und
berücksichtigen dabei die Grundsätze einer familienorientieren und diversitätssensiblen
Pflege.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 213
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden kommunizieren ihr Vorwissen, ihre Erfahrungen und Einstellungen
zum Thema Klimawandel (und Gesundheit), kennen die gesundheitlichen Auswirkungen
des Klimawandels, identifizieren besonders vulnerable Personengruppen und begründen
mögliche Ursachen für die besondere Vulnerabilität älterer Menschen gegenüber Hitze. Sie
identifizieren zielgruppen- und settingbezogene Präventionsmöglichkeiten vor dem
Hintergrund des nationalen Hitzeaktionsplans. Darüber hinaus reflektieren sie selbst erlebte
hitzebedingte Belastungen im Rahmen ihrer bisherigen pflegerischen Tätigkeit und leiten
daraus mögliche Gefährdungen und anschließend ebenfalls Präventionsmöglichkeiten ab.
Die Auszubildenden erläutern physiologische und pathophysiologische Zusammenhänge
und erweitern ihre Kompetenzen in der Wahrnehmung und Beschreibung einer
Hyperthermie bzw. eines Hitzeschocks. Darauf aufbauend leiten sie begründete
Maßnahmen zur Akutbehandlung der hitzebedingten Hyperthermie bzw. des Hitzeschocks
ab.
Die Auszubildenden differenzieren (anknüpfend an LF 3A/B, 4, 5, 7, 10 u. 11) vertiefend
verschiedene Erregertypen, Infektionswege sowie Infektionsrisiken im Überblick, um auf
dieser Grundlage auch neue, unbekannte Erkrankungen einordnen und erforderliche
ergänzende Informationen zum präventiven und kurativen Pflegehandeln recherchieren zu
können. Mit diesem Hintergrund stellen sie die Pathophysiologie des Infektionsvorgangs
und des Krankheitsverlaufs ausgewählter Infektionserkrankungen der Gegenwart
einschließlich möglicher Komplikationen dar. Sie erkennen und diskutieren die
gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen) Auswirkungen der ausgewählten
Infektionserkrankungen. Sie erörtern auch die Entscheidung für oder gegen die
Infektionsprävention durch Impfung. Sowohl hinsichtlich des eigenen Handelns als auch in
der Informationsgabe gegenüber anderen differenzieren sie zwischen Bagatellisierung bzw.
fahrlässiger Ignoranz und unreflektierter Angst vor unsichtbaren Erregern.
Weiter erschließen sie sich anhand einer oder mehrerer Fallsituationen, in denen der
Ausbruch einer Infektionserkrankung mit biographisch sowie sozial prägenden Erfahrungen
verknüpft sind, selbstständig relevante gesundheitswissenschaftlich-medizinische als auch
sozialwissenschaftliche Informationen. Anhand ihrer Rechercheergebnisse schätzen sie
gleichzeitig exemplarisch die Folgen von Infektionserkrankungen für die zu pflegenden
Menschen und ihr Umfeld ein. Sie leiten Schlussfolgerungen hinsichtlich einer
fachgerechten und situativ angepassten, beteiligungsorientierten Gestaltung des
Pflegeprozesses und der Informationsgabe ab. Dabei integrieren sie ihre in den Lernfeldern
3B und 7 erarbeiteten Kompetenzen einer diversitätssensiblen und inklusiven Pflege und
die in den Lernfeldern 14 und 16 entwickelten Ansprüche an eine partizipative
Entscheidungsfindung. Auch reflektieren sie mögliche, im Versorgungsprozess innerhalb
der Institution zu Tage tretende Konflikte und entwickeln Ansatzpunkte für eine
Lösungsstrategie durch verständigungsorientierte Aushandlungsprozesse.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Individuelle Pflegeprozessplanung mit dem Fokus der Bereitschaft für einen besseren
Diversitätssensibilität für zu pflegende Menschen mit erhöhter Immunisierungsstatus
Vulnerabilität (diversitätssensibel und transkategorial pflegen) Infektionskrankheiten
o Theoriemodelle und Konzepte zur Pflegeprozessstruktur in o Tuberkulose
einer diversitätssensiblen Pflege nutzen - vertiefende o Streptokokken-, Staphylokokken-
Auseinandersetzung als Grundlage für die fallbezogene infektionen, z.B. Impetigo contagiosa
Pflegeprozessplanung – in Anknüpfung an die Kenntnisse zu o Pneumokokken
Pflegetheorie und zur diversitätssensiblen Pflege aus der o Meningokokken
bisherigen Ausbildung o Borreliose
o Wahrnehmung / Verstehen der Perspektive und Situation o MRE – Infektionen
des zu pflegenden Menschen und seiner Bezugspersonen o Masern, Röteln, Pertussis,
o Windpocken / Herpes Zoster
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o Integration diversitätssensibler Aspekte in die o FSME
Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung – Einordnung o Hepatitis
diverser Lebens- und Verhaltensformen – Erfassung von o HIV --> ggf. Aufnahme in LF 20 bzw.
Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit der Vielfalt zu nur dort
pflegender Menschen, z. B. in Bezug auf o Infektiöse Mononukleose
Lebenssituation und Alltagsgestaltung, (auch o Skabies, Läuse
Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege, Kleidung) o Salmonellose (<-- LF 3B)
Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten Auseinandersetzung des Körpers mit
Sprach- und Kommunikationsprozesse Hitze, UV-Strahlung und Umweltnoxen
Geschlechtersensitivität o Hyperthermiesyndrom durch
Gesellschaftliche Herausforderungen anhaltende Hitzeperioden
interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe o Dermatitis solaris
Wertorientierungen, Religion, soziales Milieu (auch
Kunst, Geschichte) Posttraumatische Belastungsstörungen
<-- anknüpfend an LF 3B, LF 7– jeweils mit unterschiedlicher
Schwerpunktsetzung
Berücksichtigung des Selbstschutzes in der pflegerischen
Interaktion und Akzeptanz eigener Gefühle, wie z. B. Angst,
Abwehr <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 1B u. a.
Pflegeprozessplanung bei Menschen mit infektiösen
Erkrankungen unter Integration von spezifischen
Hygienevorschriften, gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien
Isolation - Umsetzung erforderlicher Maßnahmen --> wird in LF
24 vertieft – in Bezug auf Umkehrisolation
o Unterstützung der zu pflegenden Menschen im Umgang mit
den daraus folgenden Belastungen
o Durchführung und Organisation – auch Umsetzung
entsprechender Endemiepläne / Epidemiepläne in der
Gesundheitseinrichtung
o sachgerechte Information von Besuchenden und
Angehörigen / Bezugspersonen– auch unter erschwerten
kommunikativen Bedingungen aus unterschiedlichen
Gründen
Pflegemaßnahmen zur Stärkung des Immunsystems –
Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen
Versorgungsbereichen
<-- anknüpfend an LF 10
Eigenständige Durchführung ärztlich delegierter Maßnahmen
zur Diagnostik und Therapie von Infektionserkrankungen, ggf.
Begleitung der zu pflegenden Menschen nach invasiven
Eingriffen
Prävention von klima- bzw. hitzeassoziierten
Gesundheitsproblemen
Ersteinschätzung und Sofortmaßnahmen bei hitzebedingter
Hypothermie sowie bei Dermatitis solaris
Prävention hitzebedingter Arbeitsbelastungen, Arbeits- und
Gesundheitsschutz in der Institution bei anhaltenden
Hitzeperioden
Situative Rahmenbedingungen
Einrichtungen des Gesundheitsschutzes in Deutschland und Impfregelungen
o Robert-Koch-Institut: Aufgaben, Struktur, Publikationen und Informationsmöglichkeiten
Infektionsschutzgesetz <-- anknüpfend an LF 3B
KRINKO-Empfehlungen
Hitzeaktionsplan Bremen – Bremerhaven
Individuelle Erfahrungen und Begegnungen mit Flucht und Zuwanderung im Gesundheitswesen –
Einzelfallsituationen und wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu aktuellen Fragestellungen und
gesellschaftlichen Konflikten
<-- anknüpfend an LF 10
Ergänzende Wissensgrundlagen
Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 10
Anatomie / Physiologie des Blutes <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 6
Mikrobiologie: Infektionsvorgang und Systematisierung der Erregertypen
<--Vertiefung und Festigung aus LF 3, LF 5, LF 10
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Immunisierung und Impfung / Immunisierungsstatus
Sozialepidemiologie ausgewählter Erkrankungen
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a/b/d/e 26 II.1.a/b/d/e 4h III.1.a/e 6h IV.2.a-c 4h
I.2.a/b/e/f h II.2.a III.2.a/b/f
I.5.a/c II.3.a
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 4 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 200
stärken
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 6 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem
„Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Spätdienst bei 38° (10h) (geplant für das NaKomm)
Ls – Pflegeprozessgestaltung bei erhöhter Vulnerabilität des zu pflegenden Menschen z. B. aufgrund des
jungen Alters, der Migrationserfahrung, des Geschlechts oder des sozioökonomischen Status
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
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3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 18
Lernfeld 18 80 Std.
In lebensbedrohlichen Situationen pflegerisch handeln – am
Beispiel von
Arbeitsfeldern in der kurativen Akutversorgung sowie in der
Notfallmedizin bzw. im Katastrophenschutz
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Akut lebensbedrohlich erkrankte Kinder / Klinische und außerklinische Intensivpflege
Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen Notfallambulanz
Kompetenzen
Die Auszubildenden wirken in komplexen Akutsituationen an der Steuerung, Gestaltung,
Organisation und Durchführung insbesondere von kurativen aber auch palliativen
Pflegeprozessen der klinischen und außerklinischen Versorgung mit, z. B. auch in
Arbeitsbereichen der ambulanten und klinischen Intensivpflege bzw. bei Patientinnen und
Patienten, die in Betten für Intermediate-Care versorgt werden. In komplexen
gesundheitlichen Problemlagen, z. B. auch in instabilen und kritischen gesundheitlichen
Lebenssituationen, nutzen sie spezifische Assessments und Pflegediagnosen und erheben
verschiedene pflegebezogene Daten, um den Pflegebedarf einzuschätzen, zu erklären und
zu deuten. Sie verstehen nonverbale Signale als Ausdrucksformen von Interaktion und
reagieren mit geeigneten verbalen und nonverbalen Interaktionsangeboten darauf. Bei
Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmungs- und Interaktionsfähigkeit wählen sie
fachlich begründet Pflegeinterventionen aus, um die Wahrnehmung zu unterstützen und zu
fördern. Für (vorübergehende) Situationen von Ohnmacht und Hilflosigkeit reflektieren sie
die sich ergebenden Asymmetrien und wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu
pflegenden Menschen anwaltschaftlich.
Weiter begleiten die Auszubildenden zu pflegende Menschen und deren Bezugspersonen
in existenziellen Situationen sowie bei akuten und chronischen Schmerzen, handeln die
Pflegeprozessgestaltung mit ihnen aus und geben die für eine Entscheidungsfindung
erforderlichen pflegebezogenen Informationen. Sie setzen gesicherte Pflegemaßnahmen
ein und bewerten gemeinsam die Wirksamkeit der Pflege. Sie bringen die pflegefachliche
Sichtweise in das interprofessionelle Team des jeweiligen Versorgungsbereichs ein und
beteiligen sich am Diskurs um Diagnose- und Interventionsentscheidungen. An der
Überleitung von der klinischen Intensivpflege in andere Versorgungsbereiche oder in das
häusliche Umfeld wirken sie mit.
Die Auszubildenden erkennen Notfallsituationen, bewahren die Fassung und
Handlungsfähigkeit, orientieren sich an den Vorgaben des Notfallplans, treffen bei akuter
vitaler Gefährdung die erforderlichen Entscheidungen und leiten lebenserhaltende
Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin bzw. des Arztes ein. Im Falle von größeren
Unfallereignissen und Katastrophensituationen koordinieren sie den Einsatz der
Ersthelferinnen und Ersthelfern und übernehmen, wenn erforderlich auch die Steuerung
von Abläufen, z. B. bei Evakuierungsmaßnahmen.
Die Auszubildenden schätzen die Anforderungen, die unterschiedliche Bereiche der
intensiveren Akutversorgung und in der Notfallhilfe an ihre Kompetenzen stellen, realistisch
ein und erschließen sich ggf. ergänzende Wissenszusammenhänge selbständig. Sie sind in
diesen von hoher Verantwortung und existenziellen Belastungen geprägten Arbeitsfeldern
sowohl für eigene Phasen und Momente der Überforderung als auch für Anspannungen
und Konflikte im Team aufmerksam, reflektieren ihre eigene Rolle und bringen sich zur
Bewältigung von Spannungen und Konflikten konstruktiv in Teamprozesse ein.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 217
Unterrichtsziele
Am Beispiel von exemplarischen, komplexen Fallsituationen aus der klinischen und
außerklinischen Pflege erarbeiten die Auszubildenden therapeutische und pflegerische
Grundlagen. Die Auszubildenden beschreiben z. B. die Arbeitsorganisation auf einer
Intensivstation, die rechtlichen Grundlagen und die Personalbedarfsberechnung in diesem
Bereich, auch, um im Rahmen einer anschließenden Akutversorgung die Erfahrungen der
zu pflegenden Menschen und der Mitarbeitenden aus den intensivmedizinischen
Arbeitsbereichen nachvollziehen zu können. Sie erweitern ihre Kenntnisse zum Thema
Anästhesie sowie zu neurologischen Akutereignissen (anknüpfend an LF 5 u. 9) und leiten
vor diesem Hintergrund Erklärungen für postoperativ auftretende Bewusstseinsstörungen
und geeignete Pflegeinterventionen her, um ihnen fachgerecht zu begegnen. Auf dieser
Grundlage diskutieren sie Qualitätsmerkmale für ein sinnvolles Demenz-Delir-Management,
das die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen ausreichend berücksichtigt, und
orientieren sich hierfür an aktuellen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Auszubildenden stellen spezifische Assessmentinstrumente und Pflegediagnosen dar
und arbeiten für diesen Versorgungsbereich besonders relevante pflegerische
Interventionen heraus, z.B. zur Förderung der Eigenbeweglichkeit, der Wahrnehmung, der
Schmerzreduktion oder der Ernährung. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und
die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden zunächst
Wissenszusammenhänge aus den vorangegangenen Lernfeldern und verknüpfen sie
sinnvoll. Im Anschluss erschließen sie sich selbstständig neue fachbezogene
Informationen, z. B. im Rückgriff auf pflegerische und medizinische Leitlinien. Sie erörtern
ethische Dilemmata im Kontext der Hirntodbestimmung und der Organspende Regelung in
Deutschland und Europa.
Ergänzend und im Rückgriff auf die Lernfelder 6 und 10 reflektieren die Auszubildenden
spezielle notfallmedizinische Herausforderungen, wie z. B. ein größeres, komplexes
Unfallszenario, in denen sie gefordert sind, ihre Kenntnisse und Kompetenzen der Pflege
und der verschiedenen Bezugswissenschaften umfassend zu integrieren, entsprechende
Prioritätensetzungen und Interventionsentscheidungen schnell zu treffen sowie im
Anschluss begründet zu reflektieren. Weiter erwägen sie exemplarisch an ausgewählten
Themenbereichen, welche Möglichkeiten sie als Pflegende haben, um der Entstehung oder
Eskalation von Notfallsituationen präventiv entgegenzuwirken.
Sie reflektieren die (eigene) Belastung im Umgang mit schwerstkranken oder
traumatisierten Menschen und deren Bezugspersonen sowie die Ziele und Grenzen der
Intensiv-, Notfall- und Katastrophenmedizin auch in Hinblick auf mögliche Weiterbildungen
und berufliche Perspektiven in diesen Arbeitsfeldern.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Aufgaben von Pflegekräften auf einer Intensivstation / IMC Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise)
übernehmen <-- anknüpfend an LF 9, 10, 14 -->
Arbeitsorganisation und Abläufe auf einer Intensivstation / IMC vergleichbar auch in LF 19
Arbeitsorganisation und Abläufe in der außerklinischen SHT bei Kindern und
Intensivpflege Erwachsenen / alten Menschen
Menschen mit einer Heimbeatmung versorgen <-- anknüpfend an LF 9
Das postoperative Delir erkennen und geeignete Maßnahmen Polytrauma
auswählen – Versorgungsabläufe anhand der entsprechenden S3- Postoperative Komplikation bei
Leitlinie reflektieren alten Menschen
o Demenz-Delir-Management als präventive Maßnahme im Postoperatives Delir nach einer
Rahmen der Qualitätssicherung in die präoperative großen OP:
Vorbereitung integrieren o Große Bauch-OP
o Reflexion der Versorgung anhand von Prinzipien der o VATS bei Bronchial-Ca
Kommunikation mit verwirrten Menschen <-- anknüpfend an LF Kind nach Herz-OP (Fallot’sche
2 u LF 12 Tetralogie) <-- anknüpfend an LF
Invasive Therapie nach Lungenkarzinom pflegerisch in der 11 oder auch hier erstmalig -->
Akutversorgung unterstützen (VATS bei Bronchial-Ca) – die kann in LF 21 weitergeführt
werden
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 218
entsprechenden S3-Leitlinie nachvollziehen und den bisherigen Kind nach Nieren-OP
und zukünftigen Therapieverlauf einordnen ARDS und Sepsis
o die mit dem medizinischen Eingriff verbundenen ggf. Multimorbidität und
Pflegephänomene und Komplikationen beobachten und Wechselwirkung der Medikation
interpretieren, dabei gendermedizinische Erkenntnisse <-- anknüpfend an LF 8
berücksichtigen
o ärztlich veranlasste Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich Komplexe Notfälle
der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes / der ausgedehnte Verbrennungen,
Pflegefachperson mit Grundausbildung liegen, eigenständig Elektro- und Blitzunfälle,
durchführen und durch sinnvolle Pflegeinterventionen Unfälle mit mehreren Betroffenen /
unterstützen Massenunfälle,
o die pflegerische Sichtweise zu Einschätzungen und Amokläufe, Terroranschläge,
Behandlungskonsequenzen im Dialog mit dem behandelnden Naturkatastrophen
Arzt / der Ärztin vertreten Pandemien, z. B. Influenza,
<-- fallbezogene Anknüpfung und Vertiefung der Kenntnisse zur Noroviren, <-- Wiederholung LF 10
chirurgischen und onkologischen Pflege aus LF 6 und LF 14 --> – kann hier entfallen
werden ggf. in LF 20, LF 21 und/oder in LF 24 fallspezifisch
Hitzewelle
weiterthematisiert
Einrichtungsevakuierung
Einsatz von medizinischen Geräten und digitale Erfassung der
<-- anknüpfend an LF 6 und 10
Patientinnen und Patientendaten
Risiko der Entwicklung einer
(Patientendatenmanagementsystem - PDMS) zur (postoperativen)
posttraumatischen
Überwachung eines Patienten auf einer Intensivstation <--
Belastungsstörung als
anknüpfend an LF 6
Langzeitfolge in Helferberufen
o Monitoring und Überwachung von Menschen mit einer
<-- anknüpfend an LF 17 --> ggf.
Analgosedierung
Wiederaufnahme in LF 23
o Phänomene und Veränderungen wahrnehmen und einschätzen
o Einleiten von Sofortmaßnahmen bei sich verändernden
Notfallsituationen mit pädiatrischem
(lebensbedrohlichen) Situationen
Schwerpunkt (Anlage 3) – noch zu
Pflegeinterventionen bei beatmeten Menschen in der
verteilen oder zu belassen (z. B. in
Intensivpflege:
Verbindung mit Ls Massenunfall)
o endotracheales Absaugen, Kanülenwechsel- und pflege
oder zu streichen:
o Weaning
verringertes Gefahrenbewusstsein
o Beobachtung und Versorgung von ZVK, art. Katheter usw.
o Umgang mit Thoraxdrainagen Neuartigkeit der Notfallerfahrung
<-- anknüpfend an LF 6 und LF 8 wahrnehmungspsychologische
Auswahl und Anwendung von situativ erforderlichen Besonderheiten im Notfall
Assessmentverfahren, z.B. (Körperlage, Gerüche)
o Glasgow Coma Scale Belastungen durch
o Schmerz Bewegungseinschränkungen
o Ernährung entwicklungsbedinge Schmerz-
Pflegeinterventionen in der Intensivpflege: und Angstverstärkung im Notfall
o Ganzkörperwaschung Schuldgefühle und
o Augenpflege Bestrafungsphantasien in
o Mundpflege Abhängigkeit von der kognitiven
o Nasenpflege Entwicklung
o Minimal Handling Vertrauen/Misstrauen gegenüber
o Unterstützung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit Ersthelfenden
o Unterstützung und Förderung er Eigenbeweglichkeit Risiken für Notfallsituationen von
<-- Anknüpfung / Wiederholung / Vertiefung zu LF 2, LF 3A/B, LF Säuglingen und Kleinkindern
5, LF 7, LF 9) respiratorische Notfälle
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Krampfanfälle --> vgl. hierzu LF 24
verschiedenen Fachärzten – Guido Neumeister
Verständigung mit Menschen, die aufgrund einer Analgosedierung Vergiftung <-- als Wiederholung
oder eines Komas in ihren kommunikativen Wahrnehmungs- und oder Alternative zu LF 6
Ausdrucksmöglichkeiten stark eingeschränkt sind <-- anknüpfend kardialer Notfall im Jugendsport
an LF 9 und LF 12 Alkoholintoxikation von
Pflegetherapeutische Interventionen zur Wahrnehmungsförderung Jugendlichen
/ zur Orientierung im Tag-Nacht-Rhythmus, zur Förderung des
Bewusstseins <-- anknüpfend an LF 9 und LF 12 Notfallsituationen mit geriatrischem
Unterstützung von An- und Zugehörigen während und nach einer Schwerpunkt (Anlage 4) – noch zu
Krisensituation (Kind, Frau, Mann, Geschwisterkind) – verteilen, zu belassen oder zu
Kommunikation zur emotionalen Stabilisierung von traumatisierten streichen:
Bezugspersonen, z. B. Fassungsarbeit – Ängsten begegnen Sturzereignisse <-- vgl. LF 6, LF
o Fragen in Verbindung mit Organspende beantworten <-- wird in 12
LF 21 aus der Perspektive der Spendenempfänger für einen Synkopen
konkreten Einzelfall erneut aufgenommen Pandemien, z. B. Skabies <-- vgl.
Überleitung von einer Intensivstation in die Anschlussversorgung in LF 10
der Klinik, Anschlussrehabilitation, außerklinische Intensivpflege anhaltende Hitzeperioden
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 219
oder in die Langzeitpflege im Rückgriff auf den Expertenstandard Hypoglykämie mit untypischen
„Entlassungsmanagement in der Pflege“ <-- anknüpfend an LF 11 - Symptomen und
-> wird in LF 24 fallbezogen erneut angewendet Abgrenzungsschwierigkeiten zur
Identifikation drohender Konflikte und Konfliktklärung im bzw. bei Demenz
Pflegeteam – unterschiedliche Sichtweisen zu pflegebezogenen akute Veränderungen der
Fragen ansprechen Bewusstseinslage
<-- anknüpfend an LF 8 --> wird in LF 19 für interprofessionelle
Konfliktsituationen aufgegriffen
Maßnahmen zur Stressreduktion in beruflichen Belastungssituation
<-- anknüpfend an LF 3A, LF 6, LF 13, LF 14 und LF 15
Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten
Personengruppen bei größeren Unfallereignissen bzw. in Krisen-
und Katastrophensituationen
o Koordination von Ersthelfenden
<-- anknüpfend an LF 10 mit bewusstem Perspektivwechsel von
der Durchführungs- in die Prozess- und Delegationsverantwortung
aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege
(Anlage 3):
o psychische Erste Hilfe bei Kindern, z. B. KASPERLE-
Betreuungskonzept
o Information zur Prävention von Unfällen von Säuglingen und
Kleinkindern in Privathaushalten
aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Altenpflege (Anlage 4):
Notfallsituationen im höheren Lebensalter rechtzeitig erkennen
(auch wenn die Anzeichen durch Mehrfacherkrankungen und
Polypharmakotherapie verdeckt werden)
o Ersteinschätzungen akuter Gefährdungen und
Risikokonstellationen vornehmen
o Situationsveränderungen, Veränderungen der Bewusstseinslage
frühzeitig erkennen
o Sturzereignisse in der Vorgeschichte berücksichtigen
o Reanimation in einer Altenhilfeeinrichtung – „Und wenn es genug
ist ...“ – Notfallbehandlung bei vorliegender Patientenverfügung –
Ethische Falldiskussion <-- Wiederaufnahme aus LF 7 und 14 –
kann auch allein in LF 7 belassen werden --> kann auch in LF 24
aufgegriffen werden
Situative Rahmenbedingungen
Theologische, ethische, rechtliche und ökonomische Grundlagen der Debatte zur Regelung von
Organspende, Organentnahme, Transplantationen in Deutschland und in Europa <-- wird in LF 21 aus der
Perspektive der Spendenempfänger fallbezogen erneut aufgenommen
Fort- und Weiterbildung
vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG (pflegewissenschaftliche und -rechtliche Einordnung), Erweiterung
heilkundlicher Kompetenzen nach § 14 PflBG, Pflegekompetenzgesetz
Personalbedarfsberechnung Intensivstationen, Personaluntergrenzen
Arbeits- und Handlungsfelder für Pflegende im Kontext von Intensiv- und Notfallversorgung
o Arbeits- und Organisationsstrukturen sowie Berufsperspektiven in verschiedenen klinischen
Funktionsbereichen
o Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe – Organisationsstrukturen und Berufsperspektiven
Richtlinien und Regelungen der (stationären) Notfallversorgung auf kommunaler, Landes- und
Bundesebene, z. B. G-BA-Regelung – ggf. fallbezogene Reflexion <-- Wiederholung, Anknüpfung,
Vertiefung zu LF 6
aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (Anlage 3): Identifikation von besonderen
Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in verschiedenen institutionellen Kontexten, z. B. Aufbewahrung
von Reinigungsmitteln, Arzneimitteln, Gefährdungen für Elektrounfälle
Ergänzende Wissensgrundlagen
Ziele und Grenzen der Intensivmedizin
Bestimmung des Hirntodes
Beatmung / Heimbeatmung
Basic und Advanced Life Support / Paediatric Advanced Life Support - erneutes Reanimationstraining nach
aktuellen Reanimationsleitlinien und anderen zugehörigen Algorithmen und Behandlungspfaden, Bodycheck
<-- vgl. LF 6 (evtl. dort streichen)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 220
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess II- III-Intra / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
/ Kommunikation/ interprof. Leitlinien Berufsethik
-diagnostik … Beratung Handeln
I.1.a-e/h 52 h II.1.d- 4h III.1.a/e/f 14 h IV.1. 10 h
I.2.a-c/e/f g. III.2.a-d/f a/b
I.3.a-c II.2.a III.3.a-d/f IV.2.
I.4.a-c II.3.c b
I.6.a
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 10 v. 140
stärken
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 60 v. 60
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 90
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Übernahme aus dem Nachtdienst auf der ITS (24 h) – einen Patienten mit postoperativen Delir nach
großer Lungenoperation betreuen und pflegen – ist im NaKomm enthalten, die Erkrankung und den Eingriff
betreffende Informationen müssen ggf. ergänzt werden.
Ls – Fall zum SHT o.ä., soll in LF 19 in der Rehabilitationsklinik aufgenommen werden – Fallsituation
aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.
Ls – SHT nach Sturz in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung mit unklaren
Beobachtungsmerkmalen – Fallsituation aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.
Ls – Querschnittlähmung (HWS) nach Verkehrsunfall - Versorgungskette mit Anschlussrehabilitation
und Überleitung i. d. ambulante Intensivpflege mit Beatmung (Fallbeschreibung mit möglichen Lernfragen
wurden in anderem Kontext entwickelt und muss entsprechend angepasst werden).
Ls – In Katastrophensituationen die Übersicht behalten und besonnen zügig agieren – Arbeit an
einem Katastrophenszenario, z. B. Massenunfall - Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen
Personengruppen.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 221
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 19
Lernfeld 19 80 Std.
Rehabilitationsverläufe im interdisziplinären Team planen und
begleiten
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 18
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
akut Kranke Mitarbeitende im Neurologie Neurologische
therapeutischen Stroke Unit Rehabilitationsklinik
Team Frührehabilitation Zielgruppenspezifische
Rehabilitationseinrichtungen
(z. B. für Kinder und deren
Bezugspersonen)
Kompetenzen
Die Auszubildenden greifen auf verschiedene Theorien, Konzepte und Modelle der
therapeutischen, rehabilitativen und aktivierenden Pflege zurück, um Assessmentverfahren
auszuwählen, Behandlungs- und Rehabilitationspläne zu entwickeln und zu steuern,
spezifische Interventionsangebote zur Wiedererlangung der Alltagskompetenz zu
unterbreiten sowie die Pflege und Therapie kriteriengeleitet zu evaluieren. Gemeinsam mit
den zu pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den involvierten Berufsgruppen
im interprofessionellen Team stimmen sie diese Planungen fortlaufend partizipativ ab. Die
Auszubildenden unterstützen die zu pflegenden Menschen in Zusammenarbeit mit dem
therapeutischen Team bei der Entwicklung einer (neuen) Lebensperspektive, die auf die
sich abzeichnenden (wiedergewonnenen) Potenziale und Begrenzungen abgestimmt ist.
Sie bieten hierfür eine verständnisvolle Begleitung und Beziehungsgestaltung an, auch
wenn Divergenzen zwischen den therapeutischen Zielsetzungen, dem Wollen bzw. der
Motivation und den physischen und psychischen Kräften und Fähigkeiten der zu
pflegenden Menschen erkennbar werden. Dabei bilden eine informierend partizipative
Unterstützung und Schulung in Bezug auf die Nutzung technischer und digitaler
Assistenzsysteme sowie die Möglichkeiten von Anschlusstherapien und Sozialleistungen
weitere zentrale Aufgaben. Auch erkennen sie Kommunikationsbarrieren und Formen
kommunikativer Behinderung bei den zu pflegenden Menschen und entwickeln geeignete
Lösungsansätze, um diese zu überbrücken. Sie nehmen Spannungen und Konfliktfelder z.
B. in den sozialen Unterstützungssystemen der zu pflegenden Menschen wahr und
entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und -lösung.
Im Rahmen längerfristiger Versorgungsprozesse, die die Integration verschiedener Settings
und Hilfesysteme erforderlich machen, übernehmen die Auszubildenden Aufgaben in der
Prozessbegleitung im Einzelfall, erkennen die Anforderungen an den verschiedenen
Schnittstellen, vertreten die Perspektive der Betroffenen, sofern diese sie nicht selbst
einbringen können, und wirken an der Koordination der Pflege im interprofessionellen Team
bzw. an einem entsprechenden Case-Management mit. Sie fördern und gestalten auch die
Koordination und Zusammenarbeit zwischen familialen Systemen sowie den sozialen
Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen. In diese Unterstützungsangebote
integrieren sie ihre Kenntnisse zu rechtlichen Zuständigkeiten und
Abrechnungsmöglichkeiten im Sinne der zu pflegenden Menschen und reflektieren
diesbezügliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume im Kontext des rehabilitativen
Versorgungssystems. Pflegetherapeutische Interventionen begründen sie unter
Hinzuziehung von pflegewissenschaftlichen und bezugswissenschaftlichen
evidenzbasierten Studienergebnissen, Theorien, Konzepten und Modellen und leiten aus
den Erfahrungen, die sie mit diesen Interventionen in der Versorgung der zu pflegenden
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 222
Menschen machen, weiterführende Fragestellungen an Pflegewissenschaft und -forschung
ab.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden nehmen die Rehabilitation als einen Handlungsbereich der Pflege
wahr, in dem vor allem die Wiedererlangung von Alltagskompetenzen in den verschiedenen
Lebensbereichen bzw. die Kompensation / Adaption eingeschränkter Fähigkeiten mit dem
Ziel der Förderung einer möglichst selbständigen Lebensführung und sozialen Teilhabe im
Vordergrund stehen. Sie vertiefen und erweitern ihre Kenntnisse zum Handlungsbereich
der Rehabilitation, insbesondere aus den Lernfeldern 9, 10, 13 und 14. Für die
fallbezogene Auseinandersetzung wird exemplarisch der Arbeitsbereich der neurologischen
Rehabilitation vorgeschlagen, wobei einerseits der Grad der Komplexität der zu
betrachtenden Fallsituationen zunimmt und andererseits der Fokus noch deutlicher auf
systemische Zusammenhänge der Mesoebene und Konfliktsituationen in der
interprofessionellen Zusammenarbeit bzw. auf Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse
mit den familialen und sozialen Netzwerken der zu pflegenden Menschen verlagert wird.
Schließlich nimmt auch der Grad und Umfang der zu erwartenden Selbsterarbeitung zu.
Die Auszubildenden beschreiben die Epidemiologie und gesellschaftliche Bedeutung der
Erkrankung „Hirninsult“ und erläutern das Krankheitsbild bezogen auf Pathophysiologie,
Ursachen, Risikofaktoren, Symptome, neuropsychologische Störungen, Frühsymptome und
Warnzeichen, Komplikationen, Diagnostik sowie Therapie und integrieren hierfür ihr Wissen
zu Neuroanatomie und Neurophysiologie. Sie erklären Formen und Ausprägungsgrade der
Aphasien sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die kommunikativen
Fähigkeiten der Betroffenen und die Anforderungen an ihre kommunikativen
Unterstützungsleistungen. Sie erläutern (anknüpfend an die Erarbeitungen in LF 18)
Formen und Verlauf der Rehabilitation am Beispiel von Patientinnen und Patienten mit
Hirninfarkt (Stroke Unit, Früh-Reha, Anschlussheilbehandlung / Reha-Klinik, ambulante
Rehabilitation …) und erklären rechtliche Grundlagen der verschiedenen
Versorgungsformen im Gesundheitssystem, Kosten und Kostenträger,
Finanzierungsmodelle und Wettbewerbssituationen.
Die Auszubildenden integrieren diese Kenntnisse und bringen sie in die Bearbeitung von
Einzelfallsituationen ein, die sie in den lebensweltlichen und sozialen Kontexten und in den
institutionellen Zusammenhängen der verschiedenen Versorgungsformen einschließlich der
Zusammenarbeit der beteiligten Professionen nachvollziehen. Sie verstehen die
individuelle, gesundheitliche, private, familiäre und sozioökonomische Situation von zu
pflegenden Menschen aller Altersstufen mit verschiedenen Prognosen und ihren Familien
und die jeweilige Bedeutung dieser Faktoren für den rehabilitativen Verlauf. Die
Auszubildenden prüfen die Möglichkeiten der Integration technischer Assistenzsysteme
zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz, reflektieren die Potenziale und
Grenzen technischer Unterstützung und entwickeln exemplarisch Ansatzpunkte für die
Auswahl und Anpassung entsprechender Unterstützungsangebote sowie zur Schulung.
Weiter reflektieren sie konfligierende interprofessionelle Sichtweisen, das Spannungsfeld
zwischen einer Motivierung zur erforderlichen Therapie und der Anerkennung der
Überforderung und Abwehr auf Seiten der zu pflegenden Menschen sowie den
Widerspruch zwischen der Anwaltschaft für den zu pflegenden Menschen und der
Notwendigkeit einer systemischen Sichtweise, die auch die Interessen des sozialen
Umfeldes, der Institutionen und gesundheitswirtschaftlichen Strukturen berücksichtigt. Für
die auftretenden individuellen und strukturellen Spannungen, Konflikte und Dilemmata
suchen sie unter Nutzung der im Ausbildungsverlauf bereits erarbeiteten methodischen
Kompetenzen sinnvolle Lösungsansätze.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 223
Assessment- und Evaluationsinstrumente zur Wirksamkeit von die folgenden Pflegediagnosen wurden
interdisziplinären Rehabilitationsprozessen unterscheiden und im 1. Ausbildungsjahr erarbeitet, werden
gezielt auswählen – Erweiterung, Spezifizierung und hier jeweils fallbezogen konkretisiert und
Vertiefung pflegediagnostisch weiterentwickelt -->
<-- anknüpfend an LF 9 insbes. anknüpfend an LF 9, 10, 12, 14:
An der Gestaltung, Organisation, Steuerung, Durchführung Körperbildstörung <-- vgl. a. LF 16
und Evaluation von Rehabilitationsprozessen und der Neglect
Kommunikation und Koordinierung von Rehabilitationsplänen Einschränkungen der Kommunikation /
im Interprofessionellen Team verantwortlich mitwirken, die Aphasie
Sichtweise der Pflege einbringen und das pflegerische Case- Hoffnung - Hoffnungslosigkeit /
Management übernehmen Sinnkrise
o die Biographie und Lebenswelt der zu pflegenden Menschen Machtlosigkeit – Wunsch nach
als Ausgangspunkt für den Prozess erheben und Selbstwirksamkeit
kontinuierlich ergänzen unterbrochene Familienprozesse -->
o Veränderungen der Lebenssituation durch die Erkrankung Gefährdung des familiären Coping,
einschätzen, Resilienzen und Problemlagen bestimmen beeinträchtigte Familienprozesse,
o mit geeigneten Assessmentinstrumenten kontinuierlich die Rollenüberlastung der zu pflegenden
Entwicklung im Rehabilitationsverlauf erheben – mögliche Menschen und der pflegenden
Komplikationen im Therapieverlauf frühzeitig identifizieren Bezugspersonen
o die Ergebnisse des Assessments und die daraus Informationsbedarfe bei der
abzuleitenden Pflegeziele gemeinsam mit den zu pflegenden Inanspruchnahme / Nutzung von
Menschen, ihren Bezugspersonen und den beteiligten o Gesundheitsdiensten
Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, o Leistungsträgern der Rehabilitation
Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie auswerten und o technischen und digitalen
bestimmen Assistenzsystemen
o rehabilitative Pflege bzw. pflegetherapeutische Maßnahmen Beratungs-/Unterstützungsbedarf zum
durchführen und das jeweilige Pflegeergebnis dokumentieren Umgang mit einer möglichen
o das Pflegeergebnis kontinuierlich gemeinsam mit den zu langfristigen Behinderung und der
pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den Neuausrichtung des Alltags bzw. zu
beteiligten Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Perspektiven der Wiedererlangung der
Ergotherapie, Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie, selbständigen Lebensführung
evaluieren Arten und Stufen der Epilepsie und
<-- anknüpfend insbes. an LF 9 bzw. an zahlreiche der in den deren Abgrenzung zu Krampfanfällen
ersten beiden Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen
im Bereich der Pflegeprozessgestaltung
Unterstützungs- und langfristiger
(Pflege-)therapeutische Konzepte zur Förderung und Förderbedarf für ein Neugeborenes mit
Rehabilitation von Menschen nach Hirninfarkt / infantiler Zerebralparese oder ein Kind
Schädelhirntrauma / angeborener infantiler Zerebralparese an mit erworbener Behinderung z. B. nach
Evidenzen orientiert begründet auswählen und in den SHT mit den sich daraus ergebenden
Pflegeprozess integrieren (z. B. Force-Use-Therapy, Bobath- aktuellen Pflegediagnosen und
Konzept, Teilhabe-orientierte Rehabilitation, Voita-Therapie, potenziellen Pflegediagnosen im
Basale Stimulation, Kinästhetik) – Unterstützung bei Physio- weiteren Entwicklungsverlauf, z. B.
und Ergotherapeuten suchen, um o verzögerte(s) Wachstum und
o Menschen mit Bewegungseinschränkungen und -störungen Entwicklung
in der (Wieder-)Aneignung von Haltungs- und o gestörte Denkprozesse
Bewegungsmustern gezielt zu fördern o beeinträchtige Gedächtnisleistung
o Menschen mit Apraxie, Neglect, Agnosie oder anderen o ineffektive Impulskontrolle
neuropsychologischen Einschränkungen in der Rückbildung o desorganisiertes kindliches Verhalten
bzw. im Ausgleich dieser Einschränkungen zu unterstützen o beeinträchtigte verbale
o so alltagspraktische Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten Kommunikation
bzw. (wieder) zu entwickeln (z. B. Ankleiden, o Selbstversorgungsdefizite in
Nahrungszubereitung) unterschiedlichen Bereichen (z. B. im
o und im Verlauf der Rehabilitation Möglichkeiten der Teilhabe Hinblick auf Essen und Trinken,
aufzubauen Stuhl- und Urinkontinenz, Bewegung)
o interne Evidenz der Wirkung von Pflegeinterventionen – z. B. o beeinträchtigter Zahnstatus
aufgrund von eigenen Praxiserfahrungen im Austausch mit o geringes Selbstwertgefühl
den zu pflegenden Menschen - und die externe Evidenz von o Beschäftigungsdefizit
Konzepten abgleichen o Vereinsamungsgefahr
<-- anknüpfend insbes. an LF 9 und LF 13
mit logopädischer Unterstützung gezielt auf Sprach-/Sprech- Behinderung durch kindliches Rheuma
und Schluckstörungen eingehen und geeignete (Rahmenlehrplan)
Kommunikations- und Übungsangebote auswählen bzw.
ausgewählte Angebote unterstützen weitere Pflegeanlässe für rehabilitative
o für die jeweiligen Verständigungsprobleme bei Pflege mit pädiatrischem Schwerpunkt
unterschiedlichen Aphasieformen (z. B. Broca-, Wernicke-, (Anlage 3) – noch zu verteilen, zu
Globalaphasie) belassen oder zu streichen:
Behinderung durch kindliches Rheuma
(Rahmenlehrplan)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 224
o für Menschen mit Sprechstörungen und / oder Fazialis- Epilepsie im Kindesalter
Parese schweres Schädelhirntrauma <--
o für Menschen mit Dysphagie bei der Nahrungsaufnahme anknüpfend an LF 18, s. u. als
Familienkonflikten im Pflegekontext aufdecken, analysieren Fortsetzung
und geeignete Lösungen für die Gesprächsführung in der Rolle --> mit den sich jeweils ergebenden
des pflegerischen Case-Managements entwickeln Pflegediagnosen s. o.
o für die Analyse bereits bekannte Formen der strukturierten
grafischen Darstellung von sozialen und generativen
Beziehungsstrukturen und Modelle der Familienorientierten
Pflege nutzen
<-- anknüpfend an LF 1B, LF 3B, LF 4, LF 11
bereits bekannte Strategien für Verstehensprozesse und die
Interaktionsgestaltung mit den zu pflegenden Menschen und
ihren Angehörigen / Bezugspersonen nutzen, z. B.
Biographieorientierte Pflege (– möglichst im jeweiligen
Fallbezug) <-- LF 1A, 8, 10, beziehungsorientierte Pflege <--
LF 12, Verlaufskurvenarbeit <-- LF 13, partizipative
Gesprächsführung <--LF 14
an interprofessionellen Fallvorstellungen und
Fallbesprechungen teilnehmen bzw. diese auch selbst in
verantwortlicher Rolle vorbereiten und moderieren
o Verantwortlichkeiten abstimmen
o Konflikte im interprofessionellen Team aufdecken und
Möglichkeiten der Konfliktprävention entwickeln
Hierarchien in die Überlegungen zur Konfliktklärung
einbeziehen
Möglichkeit der Teamsupervision prüfen
<-- anknüpfend an LF 8, LF 18 und ggf. LF 15
Zu pflegenden Menschen und deren Bezugspersonen
partizipativ informieren. gezielt anleiten oder beraten bzw. zu
entsprechenden Beratungsstellen weiterleiten (– möglichst im
jeweiligen Fallbezug):
o zu Fragen der Finanzierung und Antragstellung von
Leistungen zu Rehabilitation
o zu einer möglichen Nutzung von Gesundheitsdiensten
o zur Wiedererlangung der eigenständigen Lebensführung und
gesellschaftlichen Teilhabe
o zur Integration des in Therapieprozessen Erlernten in den
persönlichen Alltag
o zur Nutzung von technischen und digitalen
Assistenzsystemen (z. B. in Verbindung mit Aphasie)
o zur Überleitung, z. B. in das häusliche Umfeld, und mögliche
Anschlusstherapien sowie zur ambulanten Pflege
o zu Wohnraumanpassungen und Möglichkeiten der
Veränderung der Lebenssituation – Wohnraumgestaltung
oder Wechsel der Wohnformen (Möglichkeiten der
Wohnberatung werden in LF 22 systematisierend
aufgenommen)
o zu Berufsperspektiven und Möglichkeiten der
Wiedereingliederung
o zur Kontaktaufnahme und zum Auffinden möglicher
Selbsthilfegruppen
<-- anknüpfend insbes. an LF 9, aber auch LF 11, LF 16, LF 18
(Überleitung in ein anderes Versorgungssystem,
Entlassungsmanagement), LF 13, LF 16 (Integrierte
Versorgung und Case-Management)
Unterstützung bei der Bewältigung einer erlebten
Stigmatisierung
<-- anknüpfend an LF 3B, LF 16, LF 17 und ggf. LF 15 --> wird
auch in LF 20 aufgenommen
Entwicklung eines Berufs- und Pflegeverständnisses in Bezug
auf die Rolle der Pflegenden im Rehabilitationsprozess - mit
Rückgriff auf aktuelle Studien zum Verhältnis von Pflege und
Rehabilitation
Erarbeitung eines rehabilitativen Versorgungskonzepts für ein
Neugeborenes mit Infantiler Zerebralparese
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o durch ein komplexes Case Management Orientierungshilfe
im intransparenten System der Versorgungshilfen und -
leistungen geben
<-- anknüpfend an LF 11 --> ggf. Verbindung zu LF 21
und/oder LF 24 suchen
Situative Rahmenbedingungen
Modelle der Rehabilitation (z. B. WHO Modell/ ICF Konzept, Goal Attainment Scaling etc.) <-- anknüpfend an
LF 9
Versorgungsbereich Rehabilitation – Grundstruktur, Ansprüche, Gegenwart und mögliche Perspektiven
(auch im internationalen Vergleich)
o Angebotsstruktur für die Rehabilitation, z. B.: ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der
medizinischen Rehabilitation, Mutter/Vater-Kind-Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der
Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitation in häuslichen Kontexten oder der stationären
Langzeitversorgung (nur für Anlage 3)
Berufspolitische Verbände, Pflegekammer, betriebliche Interessenvertretungen, Gewerkschaften und deren
Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Gesundheitspolitik am Beispiel der Rolle der Pflegenden im
Versorgungsbereich der Rehabilitation
Grundlagen der Sozialgesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf Pflege- und
Unterstützungsleistungen im Bereich der Rehabilitation
o Leistungsträger der Rehabilitation (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung,
gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Träger
der Sozialhilfe, Träger der Kriegsopfer und Kriegsopferfürsorge)
<-- anknüpfend an LF 7, LF 9, LF 10 – Vertiefung zur Systematik auf der Metaebene, um
Leistungserbringungen und Begrenzungen diskutieren zu können (– möglichst im jeweiligen Fallbezug)
Nachsorgekonzepte für die häuslich-ambulante oder institutionelle Weiterversorgung nach Abschluss der
Rehabilitationsbehandlung (– möglichst im jeweiligen Fallbezug)
o Möglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte (§§ 43b, 84 SGB XI)
o Unterstützungsmöglichkeiten durch Einbindung von Akteuren im sozialen Raum (z. B. Nachbarschaft /
Quartier / Netzwerke)
Pädagogische und soziale Einrichtungen als mögliche Kooperationspartner in einer integrierten Versorgung
und Begleitung von pflegebedürftigen Kindern im Rehabilitationsprozess
----------
gesellschaftliche Bedingungen der rehabilitativen Pflege von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien
o gesellschaftlicher Umgang mit Behinderung, barrierefreier öffentlicher Raum, Inklusion
gesellschaftliche Kontextbedingungen und behindernde Rahmenbedingungen der geriatrischen
rehabilitativen Pflege
o unterschiedliche Normen und Werte im Hinblick auf Alter und rehabilitative Versorgungsleistungen und -
systeme (nur für Anlage 4)
Ergänzende Wissensgrundlagen
zusammenfassende Systematik und Epidemiologie neurologischer Erkrankungen im Überblick,
insbesondere von Erkrankungen des Gehirns unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <--
anknüpfend an LF 9, 10, 12, 13, 16
Grundlagen des Medikationsmanagements – möglichst im jeweiligen (noch zu entwickelnden) Fallbezug
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-i 42 h II.1.b-e 8h III.1.a/e/f 14 h IV.2.a-d 10 h V.1.b/c/d 6h
I.2.a-c/e/f II.2.a III.2.f
I.5.a II.3.a/b III.3.a-f
I.6.b-d
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 80 v. 80
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 226
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Keine unüberwindbaren Schwierigkeiten (ca. 20 h) – Falldiskussion im interprofessionellen Team
einer Reha-Klinik in der unterschiedliche Zielsetzungen der verschiedenen Akteure zum Ausdruck kommen-
Alternativ bzw. auch zusammenführen:
Ls – In der Auszubildende in Konflikte im interprofessionellen Team eingebunden sind, weil unterschiedliche
Vorstellungen im Hinblick auf Rehabilitationsziele zum Ausdruck kommen - Vorschlag aus dem
Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.
Ls – Ich verstehe meinen Mann nicht mehr (ca. 20 h) - Instabile Situation eines nach Hirninfarkt halbseitig
gelähmten und von Aphasie betroffenen Mannes und der durch die Erkrankung mitbetroffenen Systeme
(Familie, Familienbetrieb, soziales Netz).
Ls – Xaver – Ein Kind mit erworbener Behinderung in der Folge eines Schädelhirntraumas und seine
Eltern im Rehabilitationsverlauf unterstützen – Fallsituation mit steuernden Lernfragen – nicht im
NaKomm enthalten.
Fallsituation/Ls – Anne – Case-Management und institutionelle Schnittstellen in einer Familie bei
einem frühgeborenen Kind mit angeborener Behinderung – eine junge alleinerziehende Mutter bei der
Versorgung ihres schwerbehinderten Säuglings in die ambulante Pflege überleiten bzw. im häuslichen
Umfeld unterstützen - Fallsituation mit steuernden Lernfragen - im Sinne einer möglichen
Prüfungsvorbereitung, nicht im NaKomm enthalten.
--------
Ls / Fallsituation – Kind mit einer fortgeschrittenen rheumatischen Erkrankung (kindliches Rheuma)
– Entlassung aus der Reha-Einrichtung in die Familie, es wird ein komplexes Case-Management
erforderlich, - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan zu Anlage 3, könnte auch in das LF 24 als weitere, zu
erarbeitende Fallsituation als Vorbereitung auf die Prüfung nach Anlage 3 integriert werden.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 227
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 20
Lernfeld 20 80 Std.
Geschlechterspezifische Gesundheit fördern - Umgang mit
Sexualität und Geschlechterdiversität im Pflegealltag
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen, von Beginn des Lebens bis zum Klinik
Ende des Lebens mit verschiedenen Stationäre Langzeitversorgung
sexuellen Identitäten und Orientierungen Ambulante Langzeitversorgung
Kompetenzen
Die Auszubildenden nutzen Theorien, Modelle und Konzepte edukativer Pflege für die
Unterstützung der zu pflegenden Menschen bei einer gesundheitsbezogenen, informierten
Entscheidungsfindung. Sie organisieren, steuern und gestalten individuelle Pflegeprozesse
mit Menschen im jungen und höheren Erwachsenenalter in klinischen oder ambulanten
Situationen oder im Bereich stationärer Langzeitversorgung in Phasen der Beeinträchtigung
ihrer Gesundheit. Dabei setzen sie sich für die Anerkennung der Bedürfnisse und
Gewohnheiten von Menschen insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen und
geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung im Kontext vielfältiger
Lebensrealitäten ein. Sie integrieren hierbei pflege- und bezugswissenschaftliche
Erkenntnisse, die sie sich selbständig erschließen. Insbesondere gestalten sie mit den zu
pflegenden Menschen auf der Grundlage einer begründeten Pflegediagnostik und
Situationseinschätzung Aushandlungs-, Schulungs- und Beratungsprozesse und evaluieren
diese.
In der Begegnung mit zu pflegenden Menschen machen sich die Auszubildenden ihre
eigenen Deutungs- und Handlungsmuster sowie ihre eigene sexuelle Biographie und die
gesellschaftlichen sexuellen und geschlechtlichen Vorstellungen und Normen bewusst, um
eine offene, wertneutrale und verständigungsorientierte Haltung einnehmen und eine
beteiligungsorientierte Entscheidungsfindung unterstützen zu können.
Sie beraten zu pflegende Menschen im Umgang mit krankheits- sowie therapie- und
pflegebedingten Anforderungen und entwickeln Schulungs- oder Unterstützungsangebote
sowie Konzepte für Einzelpersonen und kleinere Gruppen mit spezifischen Bedarfen. Ihr
Pflege- und Beratungshandeln stimmen sie im (qualifikationsheterogenen) Pflegeteam ab.
Neue Teammitglieder integrieren sie in die Organisation und Durchführung des
Pflegeprozesses und unterstützen diese bei der Übernahme von weniger vertrauten
Aufgaben.
Sie verstehen Qualitätsentwicklung und -sicherung als ein wesentliches Anliegen in
Einrichtungen des Gesundheitswesens, integrieren erweiterte Anforderungen an die
Evaluation der Pflegequalität im Hinblick auf Ergebnis- und Patientenorientierung,
beteiligen sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung sowie an der
Entwicklung von (Schutz-)Konzepten, insbesondere zum Thema selbstbestimmte
Sexualität und Gewaltprävention bei sexueller Gewalt in der Pflegeeinrichtung. Sie leisten
damit einen wesentlichen Beitrag zur internen Qualitätssicherung.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden setzen sich mit ausgewählten Fragen der geschlechterspezifischen
Gesundheit und den Anforderungen an diversitätssensibles Pflegehandeln sowohl
erfahrungs- und subjektbezogen als auch aus unterschiedlichen fachwissenschaftlichen
Perspektiven auseinander. Sie begründen ein Grundverständnis von Diversität als
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 228
multidimensionale Vielfalt und erschließen sich damit ein Spektrum von
Herausforderungen. Weiter vergegenwärtigen sie sich ihr im bisherigen Ausbildungsverlauf
entwickeltes Verständnis von kommunikativen Interventionsstrategien bzw. von edukativen
Pflegeaufgaben, insbesondere in Bezug auf partizipative und inklusive Gesprächsführung,
Informationsgabe, Schulung und Beratung. Sie fokussieren davon ausgehend die Planung,
Durchführung und Evaluation von Beratungsangeboten für zu pflegende Menschen, die
einen Beratungsbedarf zu Problemstellungen äußern, welche sich in erster Linie durch
Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten lösen lassen. Sie konzipieren
Beratungsgespräche für emotional anspruchsvolle, Tabugrenzen berührende
Themenfelder, wie z. B. zum persönlichen Umgang mit Inkontinenz bzw. zu Möglichkeiten
der Kontinenzförderung, zu (krankheitsbedingten) Körperbildveränderungen oder zur
selbstbestimmten Sexualität. Diese führen sie in simulativen Lernumgebungen durch und
reflektieren bzw. evaluieren die Durchführung unter Berücksichtigung der verschiedenen
Vielfaltsdimensionen. Hierfür aktivieren und erweitern sie ihre pflegefachlichen Kenntnisse
und nutzen die Informationen, die zum Beispiel der entsprechende Expertenstandard zur
Verfügung stellt.
Aus weiteren, Tabugrenzen berührenden Fallsituationen mit unterschiedlichen
Problemkonstellationen wählen sie eine aus und bearbeiten die Fragenkomplexe, die die
Situation aufwirft, möglichst multiperspektivisch. Sie aktivieren hierfür bereits vorhandene
Kenntnisse und Kompetenzen, recherchieren ergänzende Informationen und
Wissenszusammenhänge, diskutieren widersprüchliche und divergierende Meinungen und
entwickeln jeweils Lösungsansätze, die sie zur Diskussion stellen können. Weiter
entwickeln sie ein Konzept, um neue mitarbeitende Personen in die sich im Fall
ergebenden Anforderungen einzuführen und erproben diese Konzeption im kollegialen
Austausch.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Konzepte einer diversitätssensiblen oder auch Beratungsbedarf zu gesundheits- und
personzentrierten Pflege lebensweltbezogenen Fragestellungen
(Modelle) gesundheitsbezogener bzw. informierter Bereitschaft für eine verbesserte
Entscheidungsfindung Entscheidungsfindung
o Entscheidungsfindung zwischen Brusterhaltender Therapie <-- anknüpfend an LF 14
und Brustamputation / Umgang mit Brustprothesen / Beeinträchtigte Urinausscheidung
Brustaufbau unterstützen <-- anknüpfend an LF 3A
<-- anknüpfend an LF 14 Reduzierte Nierenleistung, durch
Übergabegespräche im Beisein der zu pflegenden Menschen (chronische) Erkrankungen der Niere
führen („Bedside-Übergabe“) wie Niereninsuffizienz
Beratungssituationen mit zu pflegenden Menschen gestalten (Glomerulonephritis)
und in den Pflegeprozess integrieren, z. B. zu
o Kontinenzförderung unter Hinzunahme des
Expertenstandards „Kontinenzförderung in der Pflege“ krankheitsspezifische Veränderungen/
<-- anknüpfend an die grundlegende Begriffsdifferenzierung in Herausforderungen in der
LF 8 --> „Beratungskompetenz“ wird in LF 21, 23 und 24 zu (selbstbestimmten) Sexualität
zunehmend komplexer werdenden Beratungsanforderungen Herausforderungen durch geistige
und zur Reflexion der Begrenzungen im pflegerischen Behinderung / Lern-Schwierigkeiten
Beratungshandeln weiterentwickelt Onkologische Erkrankungen mit
Menschen mit onkologischen Erkrankungen fallspezifisch physiologischen oder sozialen
unterstützen Auswirkungen auf das Körperbild,
<-- Anwendung von Kenntnissen und Kompetenzen aus LF 14 sexuelle Erleben, z. B.
– auch in LF 18 und LF 24 erfolgen fallspezifische o Prostatakarzinom
Anwendungen – eine Koordination ist sinnvoll o Cervixkarzinom
Spezielle Gesundheitskommunikation zu gesundheits- und o Mammakarzinom
lebensweltbezogenen Fragen des Erwachsenenalters o Hautkrebs
o z. B. über Sexualität und Diversität sprechen lernen
(Sexualität besprechbar machen) Multimorbidität bzw. Wechselwirkung
Adressaten- und bedarfsgerechte Schulungssequenzen zu /(unerwünschte) Wirkung von
fallspezifisch ausgewählten Themen der Medikation <-- anknüpfend an LF 8 –
Weiterentwicklung aus LF 8
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Gesundheitsförderung und Prävention gestalten und
evaluieren, z. B. zu weitere mögliche Pflegeanlässe:
o Fatigue (<-- LF 14) Trans* Gesundheit:
o Erleben von und Umgang mit Alopezie geschlechtsangleichende Operation
o Brustprothetik ((Post)OP Begleitung) und
<-- anknüpfend an grundlegende didaktische Prinzipien und Hormoneinnahme/ -entgleisung
Begriffssystematisierungen aus LF 2, LF 1B, LF 8, LF 11 und Intergeschlechtlichkeit und damit
LF 14 (s. u.) --> wird in LF 21 in Bezug auf adäquate Themen einhergehende gesundheitliche
der Elternschulung bzw. der Schulung von Jugendlichen Herausforderungen
wieder aufgenommen – kann ggf. parallel mit LF 21 entwickelt Beschneidung / Genitalverstümmelung
werden Enuresis
Information, Anleitung und Beratung von neuen
Teammitgliedern zu ausgewählten pflegerischen
Interventionen und zur Übernahme von (Teil)Aufgaben im
Pflegeprozess
<-- anknüpfend an grundlegende didaktische und
kommunikationsbezogene Prinzipien aus LF 2, LF 1B, LF 11
und LF 14 (s. o.) --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF
21 – sollte in LF 24 durch wiederholende Übung gefestigt
werden
Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren – mit
Differenzen umgehen und eine professionelle Haltung
entwickeln
o eigene sexuelle Entwicklung und sexuelle Biographie
wahrnehmen und die daraus resultierende Haltung
reflektieren
o eigene Grenzen und Grenzen von zu pflegenden Menschen
insbesondere in Bezug auf die persönliche Sexualität
(er)kennen und offen und wertneutral kommunizieren, z.B.
Scham und Ekel/ Peinlichkeit in Bezug auf Sexualität?
o (unbewusste) Heteronormativität und/oder
Queerfeindlichkeit, z. B. Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit,
bei sich und anderen wahrnehmen, reflektieren und
kommunizieren
o LSBTI*-sensible Pflege - persönliche Sichtweisen,
Einstellungen und Erfahrungen reflektieren
o in der Begegnung mit Menschen mit (geistiger) Behinderung
o zu den Vorstellungen von Sexualität im Alter und zu
Vorstellungen kindlicher Sexualität à LF 11
<-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14, LF 15, 17 --> wird in LF
21 aufgenommen
Sexuelle Gewalt im Pflegealltag erkennen, kommunizieren und
im Team bearbeiten
Situative Rahmenbedingungen
Prinzipien und Möglichkeiten der Gestaltung und Evaluation von Pflegequalität <-- anknüpfend an LF 10, LF
12, LF 13
o Qualitätssicherung am Beispiel von stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung
in Abstimmung auf das Leitbild der Gesundheitsförderung
in Abstimmung auf das Leitbild der Lebensqualität
Systematisierung, Strukturierung und fallbezogene vertiefende Anwendung / Diskussion von bisher im
Ausbildungsverlauf gewonnenen Erkenntnissen zu Qualitätssicherung und Evaluation im institutionellen
Kontext <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 8, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13, LF 14, ggf. LF 15, LF 18, LF 19 --
> wird ggf. in LF 22, LF 23 u. LF 24 situativ erneut aufgegriffen
Institutionelle Angebote zur Ermöglichung von Sexualität in Pflegeeinrichtungen: Schutzräume;
Sexualtherapie, Kuscheltherapie
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Ergänzende Wissensgrundlagen
Grundbegriffe der Epidemiologie, Sozialepidemiologie am Beispiel von Erkenntnissen zur Relation von
Geschlecht und Gesundheit (<-- LF17)
Gendermedizin
Endokrinologie und hormonelle Steuerung von Verhalten, Gefühlen, Bedürfnissen <-- anknüpfend an LF 7
u. LF 11
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Beckenbodens <-- anknüpfend an LF 4
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 230
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Niere <-- Wiederholung / Vertiefung anknüpfend an LF 6 u. LF
8
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a/b/d-g 48 h II.1.a/d 12 h III.1.a/e 14 h IV.1.a/b 6h
I.2.a-c/e/f II.2.a/c/d III.2.a-f
I.3.a-d II.3.a/b III.3.a/b/e/f
I.5.a-d
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 140
stärken
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 20 v. 90
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50
Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Sandra Gerwien und Herr Becker (24 h) - Umgang mit Tabuthemen, wie Harninkontinenz, in
unterschiedlichen Kontexten der Akutversorgung.
Ls – Montagmorgen (30 h – parallel mit Sonntagabend) - ein junger Mann mit geistiger Behinderung
verhält sich, angeregt durch einen „scherzhaft“ geführten Dialog, den er innerhalb des Stationsteams
beobachtet, gegenüber einer Pflegeauszubildenden sexuell übergriffig.
Ls – Sonntagabend (30 h – parallel mit Montagmorgen) - Eine Pflegende/Auszubidende wird – ungewollt
und verbunden mit Schamgefühlen – in die Unterstützung einer älteren Frau bei der Vorbereitung auf eine
sexuelle Begegnung in der stationären Langzeitversorgung involviert
Ls – Die mit den Fotos (könnte in die Parallelführung mit Montagmorgen / Sonntagabend integriert
werden) – Lerninsel zur klinischen Versorgung und Beratung einer Frau mit Mamma-Ca –nicht im NaKomm
enthalten
Ls – Geschlechterdifferenz und Diversität (24 h)
Ls – neue Mitarbeitende einarbeiten – sollte die Vermittlung von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten
sowie die Übergabe fallbezogener Informationen beinhalten und bei arbeitsteilig bearbeiteten Fallsituationen
zur Anwendung kommen --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF 21 – sollte in LF 24 durch
wiederholende Übung gefestigt werden
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 231
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 21
Lernfeld 21 80 Std.
Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei
angeborenen oder erworbenen gesundheitlichen Einschränkungen
in kritischen
Pflegesituationen unterstützen
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 20
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Familien kranke Kinderklinik Ambulante Einrichtungen der
Wöchnerinnen Neugeborene Kinderkrankenpflege
Frühgeborene (ab 32. kranke Kinder
Schwangerschaftswoc kranke Jugendliche
he) sozial
benachteiligte
Kinder und
Familien
Kompetenzen
Die Auszubildenden übernehmen Verantwortung für die Organisation, Steuerung,
Gestaltung und Evaluation des Pflegeprozesses bei zu pflegenden Menschen in den ersten
18 Lebensjahren, die aus unterschiedlichen Gründen länger im Krankenhaus oder im
häuslichen Umfeld pflegerisch versorgt werden müssen. Hierfür bringen sie Theorien,
Modelle und Konzepte der familienbezogenen Pflege sowie der gesundheitsbezogenen,
informierten Entscheidungsfindung in einen Anwendungszusammenhang. Sie nutzen
spezifische Assessmentverfahren der Kinderkrankenpflege, schätzen den Pflegebedarf
auch in instabilen gesundheitlichen und vulnerablen Lebenssituationen ein und beschreiben
den Pflegebedarf unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen. Ärztlich
veranlasste Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen sie selbständig
durch.
Die erforderlichen Aushandlungsprozesse mit den zu pflegenden Kindern und Jugendlichen
und ihren Bezugspersonen realisieren sie dabei in einem Spannungsfeld, das von der
(elterlichen) Fürsorge, einer zu entwickelnden und zu fördernden Autonomie und
Selbstbestimmung der Kinder selbst, einem gesetzlich verankerten Schutzauftrag für
Kinder und Jugendliche sowie dem eigenen beruflichen Selbstverständnis markiert wird.
Sie fördern die Eltern bei der Entwicklung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung
insbesondere in solchen Situationen, in denen die gesundheitliche Einschränkung des
Kindes Zurückhaltung und Scheu erzeugt und fördern die Familiengesundheit. Sie
reflektieren aber auch Bedürfnisse, Empfindungen und Erwartungen, die sie selbst in der
zeitweiligen Übernahme als Stellvertretung der Eltern bei deren Abwesenheit erfahren und
gehen sensibel mit dabei zutage tretenden verdeckten Formen von Macht und
Machtmissbrauch um.
Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie
Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen in der
Pflegesituation und stärken die Kompetenzen der Eltern im Umgang mit den betroffenen
Kindern. Sie beraten Eltern auf deren Wunsch in pflegebezogenen Fragen, wie z. B. bei
einer auftretenden Stillproblematik. Sie erkennen sich abzeichnende Konflikte zwischen
verschiedenen Interessen und Lebensformen der Familien und wenden grundlegende
Formen der Konfliktlösung an. Sie begleiten Familien, die sich durch geburtliche
Komplikationen, eine Frühgeburt oder schwerwiegende Erkrankungen eines Kindes in einer
Lebenskrise befinden, aber auch Säuglinge oder Kinder, die einen Klinikaufenthalt ohne
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 232
elterliche Bezugspersonen erleben. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche, die sich
durch eine chronische Erkrankung in ihren Lebens- und Entwicklungschancen bedroht
sehen bzw. betrogen fühlen, verständnisvoll, fördern ihre Adhärenz im Umgang mit der
Diagnostik und Therapie und entwickeln altersentsprechende, lebensweltorientierte
(Schulungs-)Angebote zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung und ihrer Bewältigung
sowie zur erforderlichen (Selbst-)Pflege.
Sie übernehmen Mitverantwortung für die Organisation und Gestaltung von
Arbeitsprozessen in Bereichen der pädiatrischen Versorgung und vertreten die im Rahmen
des Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen zu Pflegediagnosen und erforderlichen
Behandlungskonsequenzen. Neue Mitarbeitende integrieren sie in die
Versorgungsprozesse.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden vergegenwärtigen sich ihre Erfahrungen aus dem im ersten
Ausbildungsabschnitt durchgeführten Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung,
verknüpfen diese mit den bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen zur
pflegerischen Unterstützung und Begleitung von Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen und
ihren Familien und verdeutlichen sich vor diesem Hintergrund ihr künftiges Berufsprofil als
Pflegefachfrauen und -männer bzw. als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in
integrierenden, binnendifferenzierten Ausbildungszusammenhängen. Sie bestimmen
vergleichend mit anderen Handlungsfeldern die Rolle der Pflegenden in der
Beziehungsgestaltung zum Kind und seinen Bezugspersonen in pädiatrischen
Arbeitsfeldern. Damit leiten sie für sich zentrale Ansprüche an ihre Kompetenzentwicklung
und die Organisation ihrer Lernprozesse im Verlauf der verbleibenden theoretischen und
praktischen Ausbildung ab und fokussieren zentrale offene Problemstellungen.
Anhand selbst eingebrachter oder gewählter Fallsituationen, z. B. zur Neonatologie,
Stillberatung, zur langfristigen, wiederkehrenden pflegerischen Begleitung von Kindern mit
angeborenen Fehlbildungen / Behinderungen oder zu langfristigen
Krankenhausaufenthalten von Kindern, die aufgrund eines Unfalls, in Verbindung mit
größeren chirurgischen Eingriffen oder anderer schwierigen und langwierigen
Erkrankungen länger im Krankenhaus versorgt werden müssen, erarbeiten die
Auszubildenden möglichst selbstorganisiert die Krankheitsbilder von ausgewählten
schweren Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes- und
Jugendalters, ermitteln mögliche Pflegediagnosen und Pflegebedarfe, leiten Pflegeziele
sowie kurative und präventive Pflegeinterventionen ab, strukturieren den Pflegeprozess im
jeweiligen Versorgungsbereich und ziehen Schlussfolgerungen für die Koordination von
ggf. erforderlichen integrierten Versorgungsprozessen.
Weiter gestalten sie entsprechend den fallspezifischen Anforderungen Informations-,
Anleitungs-, Schulungs- und Beratungssituationen mit Eltern und/oder den Kindern /
Jugendlichen und setzen diese in simulativen Lernumgebungen praktisch um. In
Reflexionsprozessen zur Fallsituation bzw. zu den Simulationen erkennen und
verdeutlichen sie Konflikte zwischen den Interessen verschiedener Familienmitglieder
sowie zwischen diesen und den Einrichtungen der pflegerischen Versorgung und bewerten
mögliche Lösungsansätze.
Die Ergebnisse ihrer fallbezogenen Erarbeitungen präsentieren und diskutieren sie in
umfangreichen Fallvorstellungen im Klassenverband oder im Austausch zwischen
themendifferenten Kleingruppen. Dabei wenden sie didaktische Prinzipien an, um
Kolleginnen und Kollegen, die mit einer Thematik nicht vertraut sind, anleiten und
informieren zu können.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
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als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson die reduziertes Geburtsgewicht und
Kinderrechte und Kindergesundheit stärken <-- anknüpfend an fehlende Reifezeichen beim
LF 11 Neugeborenen
Umsetzung von entwicklungsfördernden Pflegekonzepten Trinkschwäche
Gestaltung des Pflegeprozesses bei einem Kind mit Brustentzündung
angeborener Behinderung unter Einbezug der Eltern, Wärmeverlust, Vitalitätsschwankungen,
Bezugspersonen und Familien Atemstörungen, Probleme bei der
<-- anknüpfend an LF 11 und ggf. in Abstimmung mit LF 19 --> Nahrungsaufnahme und bei der
wird in LF 24 aufgenommen und an anderen Fallsituationen Ausscheidung
weiterentwickelt frühkindliche Regulationsstörungen
Risikoeinschätzung/frühzeitiges Erkennen von Gesundheits- Beratungsbedarf von Müttern und
und Entwicklungsrisiken bei Kindern und Jugendlichen / Vätern, Familien
Erkennen von Schutzfaktoren Beratungsbedarf von Kindern und
o Anwendung von Einschätzungsskalen und Jugendlichen
Beobachtungskriterien zur Entwicklung, Reife und Vitalität familiäre Widerstandsfaktoren und
auf die besondere Situation von Frühgeborenen Risiken
Prävention von Entwicklungsrisiken Gefahr eines beeinträchtigten
Prävention von Kindeswohlgefährdung familiären Copings
Einschätzung von Elternkompetenz und Familiengesundheit beeinträchtigte Familienprozesse bzw.
Neugeborene, Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit Entwicklungsphasen
angeborenen Behinderungen, Erkrankungen oder Gefahr der Überforderung der Familie
Fehlbildungen bei der Lebensgestaltung unterstützen, durch Entwicklungsaufgaben und
begleiten und beraten --> wird in LF 24 aufgenommen und an Management der chronischen
anderen Fallsituationen weiterentwickelt) Erkrankung / situatives
Förderung von Entwicklung und Selbstbestimmung zur Gesundheitsmanagement
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Kindern mit einer
Behinderung -->wird in LF 24 aufgenommen und an anderen gesundheits- und
Fallsituationen weiterentwickelt entwicklungsbedingte
Eltern und/oder Kinder bzw. Jugendliche unterstützen, Pflegeerfordernisse eines Kindes mit
Vorurteilen, Klischees, Stigmatisierungen zu begegnen und mit einer angeborenen Behinderung,
Differenzen umzugehen chronischen Erkrankung oder
o z. B. wenn sie von angeborenen Behinderungen, von Fehlbildung im Entwicklungsverlauf
Fehlbildungen oder chronischen Erkrankungen betroffen sind von der Geburt bis zum jungen
<-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14, LF 15, LF 17 und Erwachsenenalter
LF 20 <-- anknüpfend an LF 11 (Situation
Verschiedenen familiären Konstrukten und Konstellationen (z. einer perinatalen hypoxischen
B. gleichgeschlechtliche Familienkonstellationen, Adoptionen Hirnschädigung), sowie an LF 18
etc.) vorurteilsfrei und wertschätzend begegnen und (Intensivversorgung bei einem Kind
unterstützen nach Herz-OP)
Beratungssituationen mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen
gestalten und in den Versorgungsalltag einer Klinik integrieren Gesundheitsrisiken durch
o zu Fragen der Versorgung eines neugeborenen Kindes in Beeinträchtigung der elterlichen
überschaubaren, auf Kenntnis- und Informationsvermittlung Fürsorge und Beziehung, z. B.:
beruhenden Fragestellungen – z. B. Stillberatungen o durch mangelnde Förderung
o zu komplexen gesundheitlichen und/oder psychischen aufgrund mangelnder
Problematiken, die das Kind bzw. den Jugendlichen betreffen Erziehungskompetenz,
<-- anknüpfend an LF 20 und die dort angegebenen beeinträchtigter Familienprozesse.
Grundlagen als zunehmend komplexer werdende Situationen -
-> wird in LF 23/24 gefestigt, vertieft und hinsichtlich der vertiefende Auseinandersetzung mit
Begrenzungen kommunikativer Interventionsstrategien im Pflegediagnosen und Gesundheits-
Pflegealltag und im Rahmen der Erstausbildung reflektiert und Entwicklungsrisiken in Kindheit
Auf Jugendliche zugehen und sie auf Probleme im und Jugend und zur familiären
Gesundheitsverhalten ansprechen – Adhärenz fördern Situation, z. B.
Interprofessionelle Zusammenarbeit o Frühgeburtlichkeit - familiäre Krisen
o mit dem Team der Geburtshilfe <--anknüpfend an LF 4 und infolge von Frühgeburtlichkeit
LF 11 o Gefahr des Kindeswohls
o mit Stillberater/-innen o Risiken oder Beeinträchtigungen der
o mit Heilpädagog/-innen --> wird ggf. in LF 24 aufgenommen kindlichen Entwicklung
und an anderen Fallsituationen weiterentwickelt o mangelnde körperliche Aktivität
o mit Ernährungsberater/-innen o beeinträchtigte soziale Interaktion
o mit Logopäd/-innen o beeinträchtigtes Ernährungs- und
Essverhalten
Interprofessionelle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden o mangelnde Bewältigung von
der Krankenhausapotheke und den verordnenden psychischen und sozialen
Ärztinnen/Ärzten Herausforderungen
o depressive und aggressive
Mitwirkung bei einer Leberpunktion Stimmungsschwankungen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 234
o Individualität versus soziale
Information, Anleitung und Beratung von neuen Integration
Teammitgliedern, Pflegeauszubildenden bzw. Kolleginnen und o fehlende außerfamiliäre Betreuung
Kollegen mit einer anderen beruflichen Qualifikation zu von Kindern
ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur o Leistungsprobleme in der Schule
Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess oder während der Transition
<-- anknüpfend an grundlegende didaktische Prinzipien aus LF o Risikoverhalten z. B.
2, LF 1B, LF 3B, LF 11 und LF 14 --> in Abstimmung mit bzw. unkontrollierbares Kick-Erlebnis in
Fortsetzung von LF 20 – sollte in LF 24 durch wiederholende Phasen der Transition
Übung gefestigt werden o Beratungsbedarf von Kindern und
Jugendlichen
Versorgung von Frühgeborenen (! Zielsetzungen der o familiäre Übergangssituationen
Erstausbildung beachten!) o beeinträchtigte Bindung
o Mitwirkung bei der Erstversorgung des Frühgeborenen o beeinträchtigte Elternkompetenzen --
im Kreißsaal > Gefahr einer beeinträchtigten
o Beobachtung und Einschätzung der Vitalität des elterlichen Fürsorge
Frühgeborenen – Erhebung des Pflegebedarfs o veränderte Lebenspläne und
o Mitwirkung bei präventiven Maßnahmen bei familiäre Anpassungsaufgaben
Frühgeborenen o beeinträchtigte Familienprozesse
o Pflege eines Frühgeborenen bei Phototherapie bzw. -entwicklungsphasen
(anknüpfend an LF 4) o Entwicklungsbedingte Anforderungen
o besondere Stillanleitung und -förderung vor dem infolge von angeborener
Hintergrund der frühgeburtlichen Behinderung
Entwicklungsproblematik / Trinkschwäche <-- aus Rahmenlehrplan, Anlage 3 - z.
o familienbezogene und diversitätssensible professionelle T. erfolgt eine Bearbeitung auch
Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von u.a. bereits ausführlich in den nicht kursiv
Bildungsstand, sozioökonomischen, milieuspezifischen gesetzten Lernsituationen
und umweltbezogenen Bedingungen
o Aushandlung von Rollen und Aufgaben mit den Realität eines plötzlichen Kindstodes /
verschiedenen Familienmitgliedern verwaiste Eltern <-- aus
o Eltern/Bezugspersonen in der Pflege des Rahmenlehrplan, Anlage 3
Frühgeborenen anleiten und ihre Kompetenz fördern
und stärken Intoxikation in Folge von
o ethische Entscheidungsprozesse mitgestalten Substanzmissbrauch (z. B. Nikotin-
o Im geburtshilflichen Team zusammenarbeiten und die oder Alkoholabusus) – Gefährdung des
jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche Lebens beim ungeborenen Kind /
abgrenzen Neugeborenes mit
Drogenentzugssyndrom --> wird in
LF 24 mit Blick auf Gesprächsführung
und Adhärenzförderung aufgenommen
Angeborene Behinderungen,
Erkrankungen und Fehlbildungen
o Trisomie 21 <-- ggf. anknüpfend an
LF 3A und LF 11 Entwicklung der
Sexualität --> vgl. auch LF 24
Fallsituation Barbara
o Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
o Autismus
o Gastroschisis
o Ösophagusatresie
o Morbus Hirschsprung
Cystische Fibrose
Erkrankungen der Leber im
Kindesalter, z. B.:
o Entzündungen / Leberzirrhose
o akutes und chronisches
Leberversagen
o Entzündungen der Leber, z. B.
chronische Hepatitis B nach
Mutter-Kind-Übertragung <-- ggf.
anknüpfend an LF 17
o Gallenwegserkrankungen /
Fehlanlagen der Gallenwege /
Gallenverschluss, z. B.
Cholestase im Neugeborenenalter
Adipositas im Kindes- und Jugendalter
o Gefahr einer Aktivitätsintoleranz
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 235
o beeinträchtigtes Ernährungs- und
Essverhalten
<-- ggf. Wiederaufnahme aus LF 11
weitere von den Kolleginnen der
Kinderklinik ergänzte Pflegeanlässe, die
in den Rahmenlehrplänen nicht erwähnt
werden:
o Frühgeborene < 32 SSW
Atemnotsyndrom (ANS)
nekrotisierende Enterokolitis (NEC)
Bronchopulmonale Dysplasie
(BPD)
Hinweis im Rahmenlehrplan zu CE
10, Anlage 3, S. 219 beachten !!!
Situative Rahmenbedingungen
Das Berufsbild der Kinderkrankenpflege in seiner historischen Entwicklung und die Gegenwart und Zukunft
der Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Pflege von Neu- und Frühgeborenen, Säuglingen, Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien im Tätigkeitsspektrum von Pflegefachfrauen, -fachmännern und -
fachpersonen ausleuchten – Konfliktfelder um das neue Berufsbild in seinen unterschiedlichen Dimensionen
(CE O5/3) <-- anknüpfend an LF 11
Epidemiologie und Versorgung in der Kinderkrankenpflege
o Aufgabenspektrum in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - Spezielle Fachweiterbildungen in der
pädiatrischen Pflege – insbesondere: Möglichkeiten der Weiterbildung / Studiengänge zur Fundierung von
Kenntnissen und Kompetenzen in der Intensivpflege bei Frühgeborenen
Ergänzende Wissensgrundlagen
Spezifische Entscheidungsmodelle für ethische Dilemmasituationen in der Pädiatrie
Organspende aus Sicht der Spendenempfänger – Kriterien für die Aufnahme auf die Warteliste <--
anknüpfend an LF 18
Genetik – Wiederholung, Festigung und anwendungsbezogene Vertiefung, Pränataldiagnostik und die damit
verbundene ethische Problematik <-- anknüpfend an LF 4
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Leber und anderer Sekret bildender Organe <-- fallbezogene
Vertiefung und Systematisierung, anknüpfend an LF 3A
Medikamentenmanagement auf einer pädiatrischen Station und Medikationsmanagement mit besonderer
Berücksichtigung der Pharmakokinetik in verschiedenen Phasen der kindlichen Entwicklung bis zur
Adoleszenz
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / interprof. IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-e/g/h 50 h II.1.a/c/d/g 10 h III.1.a/e 20 h
I.2.a-c/e/f II.2.a/b III.2.a-d/f
I.3.b/c II.3.a III.3.a/b/e/f
I.5.a
I.6.b/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 140
stärken
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 40 v. 60
fördern
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 236
Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Diesmal wird es anders – Lernsituation zur Stillproblematik, – Lernsituation ist nicht im NaKomm
enthalten.
Ls – Versorgung eines Kindes mit einer angeborenen, genetisch bedingten Behinderung (z. B.
Trisomie 21) – Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der Krisensituation, der Annahme des Kindes
und im Umgang mit Vorurteilen und Stigmatisierungen.
Ls – Neugeborenes einer substanzabhängigen Mutter, das zur Adoption freigegeben wurde –-ggf. mit
chronischer Hepatitis z. B nach Mutter-Kind-Übertragung, - Lernsituation ist nicht im NaKomm enthalten.
Ls – Adhärenzprobleme im Jugendalter bei chronischer Erkrankung an cystischer Fibrose – eine
mögliche Organspende steht langfristig zur Diskussion - besorgte Eltern bitten um Unterstützung –
Lernsituation ist nicht im NaKomm enthalten.
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 237
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 22
Lernfeld 22 60 Std.
Zukunftswerkstatt Pflege und Gesundheit
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel – in diesem Lernfeld neu erarbeitete
Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen aller Altersgruppen Gesellschaft Verschiedene
Pflegende und andere Berufsgruppen im Gesundheitssystem Versorgungseinrichtungen
Gesundheitswesen
Kompetenzen
Die Auszubildenden verstehen für ausgewählte aktuelle Fragestellungen die
Zusammenhänge zwischen den gesellschaftlichen, politischen, soziodemografischen,
ökonomischen und technischen Veränderungen und der gesundheitlichen Situation sowie
der Lebenswelt von Menschen in ihrem historischen Kontext. Sie antizipieren zukünftige
Veränderungen im Gesundheitswesen, im Pflegeberuf sowie in den damit verbundenen
Arbeits- und Versorgungsprozessen. Sie verstehen die Chancen, Herausforderungen und
Risiken von digitalen Pflegedokumentationssystemen und bereits vorhandenen oder noch
in der Entwicklung befindlichen technischen Assistenzsystemen für die Gestaltung von
Pflegeprozessen in den verschiedenen Versorgungssystemen. Dabei berücksichtigen sie
auch die ethischen Implikationen. Die Auszubildenden überprüfen kritisch die derzeitige
pflegerische Praxis und ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich möglicher wissensbasierter
Innovationen zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungsqualität und bringen
diese in die Qualitäts- und Konzeptionsentwicklung in den Pflegeeinrichtungen ein. Aus
dieser systemischen Perspektive heraus reflektieren sie ihre persönliche Entwicklung als
professionell Pflegende und ihr im Ausbildungsverlauf entwickeltes Pflegeverständnis.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden nehmen die Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer beruflichen
Erfahrungen und Perspektiven, die sie u. a. z. B. in LF 15 in Projektform geführt haben, auf
und reflektieren Entwicklungen des Berufsfeldes, der Profession und der Arbeitswelt
insbesondere auf der Meso- und Makroebene. Indem sie exemplarisch Forschungs- bzw.
Studienergebnisse zu einer ausgewählten Fragestellung bezüglich zukünftiger
Entwicklungen im Gesundheitswesen rezipieren (z. B. „Leben mit Demenz im Jahr 2030“),
vergegenwärtigen sie sich ein mögliches, gesundheits- und sozialwissenschaftlich
fundiertes Vorgehen bei der Entwicklung von Zukunftsszenarien und Prognosen und
diskutieren die erarbeiteten Ergebnisse und die damit verbundene Fragestellungen,
Befürchtungen und Hoffnungen für ihre persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen
Perspektiven.
Im weiteren Verlauf des projektartig angelegten Lernfeldes erarbeiten die Auszubildenden
vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Erfahrungen und von aus der Literatur gewonnenen
Anregungen weitere Fragestellungen, wählen gezielt eine andere, auf die zukünftige
Entwicklung im Berufsfeld bezogene Fragestellung aus, bestimmen Aspekte und
Informationen, die zu deren Klärung erforderlich sind und entwickeln Kriterien zur
Überprüfung sowie zur Absicherung von Informationen. Sie recherchieren, ordnen und
bewerten die Ergebnisse ihrer Recherche. Auf der Grundlage der Rechercheergebnisse
entwickeln sie begründet und plausibel kontrastierende Zukunftsszenarien und stellen diese
zur Diskussion. In beiden Erarbeitungs- und Diskussionsprozessen decken die
Auszubildenden Spannungsfelder im Gesundheits- und Sozialsystem bzw. in der
Arbeitswelt der Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufe auf, entwickeln hierzu eigene,
begründete Standpunkte, z. B. zum „Spannungsverhältnis zwischen den Erwartungen der
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 238
Bevölkerung an das Gesundheits- und Sozialsystem bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit und
den gesellschaftlichen Erwartungen an persönliche / familiale Pflegebereitschaft“ sowie
zum Spannungsverhältnis zwischen „Unterstützungsbedarfen von Bezugspersonen und
sozialen Netzen in der Bewältigung und Gestaltung von Lebens- und Pflegesituationen
sowie dem Risiko der sozialen Isolation des Einzelnen und des Familiensystems in der
Lebenswelt / im Quartier, im Sozialraum“ (Rahmenlehrplan) oder zur Zukunft der Arbeit in
den Gesundheitsberufen zwischen Arbeitsentlastung durch Digitalisierung und
Robotisierung, umfassender Überwachung und Kontrolle der Mitarbeitenden bzw.
drohender Entlassung, Dequalifizierung und Arbeitslosigkeit.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Pflege und Sorge in der Zivilgesellschaft – „Sorgende ausgewählte Bedarfe der
Gemeinschaften“ als gesellschaftliche Zukunftsaufgabe sehen Gesellschaft an Pflege- und
und mögliche Ansatzpunkte für die Integration in den Pflegealltag Unterstützungsleistungen in
identifizieren Gegenwart und Zukunft
Reflexion der institutionellen und gesellschaftlichen Ebenen von
Gesundheitsförderung und Prävention
In die Familiengesundheitspflege, die Schulgesundheitspflege
und die frühen Hilfen spezifische Kompetenzen der Pflege
einbringen und verantwortlich daran mitwirken
Entwicklung von Zielvorstellungen für eine gesundheitsförderliche
Gesamtpolitik (auch Klimapolitik)
o Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten
o Möglichkeiten gesundheitspolitischer Einflussnahme aus der
Berufsgruppe der Pflegenden heraus
Zusammenarbeit mit Institutionen und Netzwerken im Bereich der
Gesundheitsförderung und Prävention
o geeignete Kooperationspartner ausfindig machen, Austausch
anbahnen, eigene Kompetenzen einschätzen
Laien in ihrer Gesundheitskompetenz fördern
o Schulungsprogramme zum persönlichen Gesundheitsschutz
konzipieren und flächendeckend verbreiten
o Förderung der Reanimation durch Laien – Nutzung von
Defibrillatoren an öffentlichen Orten
„Kollege Pflegeroboter“ / „Kollege Computer“ – Technische
Angebote für den Pflegealltag nutzen, Nutzungsmöglichkeiten
und Begrenzungen reflektieren
Situative Rahmenbedingungen
Demenz als gesellschaftliches Phänomen
weitere gesellschaftliche Phänomene der Gegenwart mit erheblicher Zukunftsbedeutung im Bereich der
Pflege- und Gesundheitspolitik, z. B. Soziale Ungleichheit, Generationskonflikte, Pandemien, Klimawandel,
Digitalisierung / Robotisierung und die Veränderungen der Arbeitswelt, Finanzierung der Pflege,
Fachkräftemangel, Katastrophen
Unterschiedliche Dimensionen von Lebenswelt systematisieren und in ihrem Bezug zu Pflege und
Gesundheit einschätzen
o Lebenslagen und gesundheitliche / pflegerische Versorgung
--> z.B. Lebenslagen und Zugangsverhalten, Zugangsbarrieren zur Gesundheitsversorgung von
Menschen mit Migrationshintergrund, Generationenunterschiede
Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik
o Gegenwart der Primärversorgung und Modelle für eine zukünftige Gestaltung / Konzeption von integrierter
Versorgung bzw. Case- und Caremanagement <-- anknüpfend an LF 13, LF 16, LF 19 --> wird in LF 24
aufgenommen
o Vergleich von Gesundheitssystemen im internationalen Kontext <-- anknüpfend an LF 13 und LF 15 – hier
auf eine eher übergeordnet, makrostrukturell-vergleichende systemische Ebene bezogen
--> beide Aspekte können in LF 24 fallorientiert in Bezug auf Fragestellungen der Gegenwart aufgenommen
werden
Resilienz und Sicherheitskonzepte (Risikoschutz) für die Bevölkerung, z. B. freiwillige soziale
Notfallgemeinschaften
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 239
o zu Gesundheitsförderung und Prävention / Präventionsgesetz <-- Erweiterung / Vertiefung zu LF 7 / LF 8 /
LF 9
Arbeitsbedingungen in der Pflege – vor dem Hintergrund rechtlicher und ökonomischer
Rahmenbedingungen <-- anknüpfend an LF 15 – stärker auf die Makroebene fokussiert
(Weiter-)Entwicklung des Berufsbildes – neue pflegerische Berufe und neue Formen der Verteilung von
Aufgaben und Verantwortung zwischen den Berufsgruppen, Akademisierung der Pflege, Bildungsarchitektur
in der Pflege
Strukturelle Angebote zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen, z. B. von
Menschen mit Demenz – gegenwärtige Situation und Perspektiven / Visionen der künftigen Entwicklung im
Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Unterstützung und staatlicher Kontrolle – Sorgerechtsentzug
und Inobhutnahme --> wird in LF 23 fallbezogen aufgenommen
Strukturelle und politische Initiativen – z. B. Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz, Nationales
Zentrum früher Hilfen, Nationaler Hitzeaktionsplan, Hitzeaktionsplan Bremen - Bremerhaven
Grundbegriffe der Epidemiologie, Sozialepidemiologie: soziale Ungleichheiten / Armut und Gesundheit /
Migration und Gesundheit / Geschlecht und Gesundheit (Gendermedizin)
Gesundheitsberichterstattung (darin: gesundheitliche Risikofaktoren und Risikoverhalten,
Gesundheitskosten, Inanspruchnahme des Gesundheitssystems, Screening), Ergebnisberichte
Gesundheitskompetenz in Deutschland, KIGGS (Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen)
Reflexion der Schwellenproblematik hinsichtlich der Nutzung von Angeboten der Gesundheitsförderung und
Prävention und Konzepte zur Senkung der Schwellen
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers --> geeignete betriebliche Maßnahmen
und strukturelle und gesellschaftspolitische Möglichkeiten ihrer Um- und Durchsetzung auf der Makroebene
<-- ggf. anknüpfend an LF 15
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention,
Weiterbildungsordnungen – bspw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann / Pflegefachperson für Schulen und
Betriebe
Struktur der Zusammenarbeit in Institutionen und Netzwerken im Bereich der Gesundheitsförderung und
Prävention
Handlungsfelder der Pflege, auch Schulen und Kindertagesstätten als mögliche Institutionen zukünftiger
Professionsausübung im Bereich von Gesundheitsförderung und Prävention – ausgewählte historische und
gesellschaftliche Zusammenhänge
Bedeutung von sozialen Systemen und Sozialräumen
o Kommunen, Quartiere
o ländliche und städtische Lebensräume
o Familien in den Lebenswelten der Gegenwart <-- anknüpfend an LF 1A, LF 4, LF 11, LF 19, LF 21
(Pflege-)unterstützende Einrichtungen des Sozialraumes – (sozial-)rechtliche Grundlagen, finanzielle
Förderung und Kostenträger – Qualitätsmerkmale und Auswahlkriterien
o z. B. Pflegestützpunkte, Pflegeberatung
o z. B. Digitalen Netzwerke, geeignete Internet-Foren und Telefonische Beratungsstellen (z. B. „Alzheimer
Telefon“)
o z. B. Freiwilligendienste, Lotsensysteme
o z. B. Wohnberatung <-- anknüpfend an LF 19
--> als Überblick und im Systemverständnis auf der Metaebene, werden in LF 23 und 24 fallspezifisch
aufgenommen
gesellschaftliche Probleme der Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf vorhandene Ressourcen z. B.
o hinsichtlich der Kindergesundheit
o hinsichtlich der Möglichkeiten von Umwelt- und Milieubedingungen
Ergänzende Wissensgrundlagen
Auskunftsquellen für Epidemiologie und Bevölkerungs-/Gesundheitsstatistik
Medizintechnologische und gesundheitsbezogene digitale Entwicklungen und ihre finanziellen und
ethischen Implikationen
o Telenursing, Telemedizin, z. B. Videosprechstunde
o technikgestützte Systeme zur Risikoerkennung, z. B. Sensorsysteme zur Bewegungs- und
Sturzerkennung, digitale Begleiter, Smart Home Technik
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a/f/i 4h II.3.a/b 2h III.1.a/b/e/f 4h IV.1.a-d 20 h V.1.a-d 30 h
I.6.b-d III.2.a/b IV.2.a-e V.2.a/d-g
III.3.a/b/e/f
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 240
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 30 v. 50
Stunden zur Verfügung 20 v. 60
Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Zukunftswerkstatt (nicht im NaKomm aufgenommen)
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 241
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 23
Lernfeld 23 60 Std.
Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden – Menschen in
der Pflege schützen
Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel - in diesem Lernfeld neu erarbeitete
Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
zu pflegende Pflegeauszubildende Ambulante Pflege Häusliches Umfeld
Menschen aller Pflegende stat. Langzeitpflege Pflegeschule (wenn nicht
Altersgruppen o Gerontopsychiatrie bereits in LF 15 / 22)
pflegende Krankenhaus
Angehörige / o Geriatrie
Bezugspersonen
Kompetenzen
Die Auszubildenden reflektieren Phänomene von Macht und Machtmissbrauch im
pflegerischen Alltag, sowohl in der formellen und informellen Pflege als auch in
interdisziplinären Teams sowie in der Institution und erfassen in diesem Zusammenhang
auch den Einfluss gesamtgesellschaftlicher Veränderungen sowie die Funktion einer
entsprechenden Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie tragen in ethischen
Dilemmasituationen mit zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen im
interprofessionellen Gespräch zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei und wahren
das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen, insbesondere auch dann, wenn
sie in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Die Auszubildenden fördern und gestalten die Zusammenarbeit zwischen familialen
Systemen, den sozialen Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen und
beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung gesellschaftlicher und berufsspezifischer
Konzepte zur Gewaltprävention. Die Auszubildenden erkennen gewaltgeneigte Situationen
und Signale auf eine mögliche Gewaltausübung in der Versorgung von Menschen aller
Altersstufen unter Rückbezug auf ein theoretisches Verständnis der die Situationen
bedingenden und begleitenden Phänomene. Sie setzen unterstützende, deeskalierende
Interventionen im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung und -durchführung ein und
reflektieren ihre Beobachtungen und Interventionen im interdisziplinären Team. Sie
reflektieren sich abzeichnende oder bestehende Konflikte in pflegerischen
Versorgungssituationen, entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und –lösung auf
Augenhöhe, unterstützen Bezugspersonen in der Bewältigung von herausfordernden
Lebens- und Pflegesituationen bzw. vermitteln geeignete Beratungsmöglichkeiten und
wirken so bei der Stabilisierung von Familien- und sozialen Bezugssystemen mit.
Sie erkennen Gewalt in Form von immanenten Fremdzuschreibungen und eine das
Machtgefälle verstärkende Sprache, reflektieren in diesem Zusammenhang auch eigene
Gewalterfahrungen und Momente von Gewaltbereitschaft mit den daraus resultierenden
Deutungs- und Handlungsmustern und nutzen geeignete Strategien zur Kompensation und
Bewältigung in beruflichen Belastungs- und Überforderungssituationen, - auch unter
Hinzuziehung von Angeboten zur Reflexion professioneller Interaktion. Sie reflektieren ihre
persönliche Entwicklung als professionell Pflegende in Bezug auf ihren Umgang mit
konfliktbehafteten und machtbestimmten Situationen.
Unterrichtsziele
Anknüpfend an Lernfeld 10, 15 und 22 tauschen sich die Auszubildenden über Erfahrungen
mit problematischen Konflikt- und Gewaltsituationen im pflegerischen Alltag und in der
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 242
Institution aus und erweitern, festigen und reflektieren anhand von selbst eingebrachten
oder vorliegenden Fallsituationen ihre Fähigkeiten im Umgang mit solchen
herausfordernden Situationen. Sie vergegenwärtigen sich die existentielle Abhängigkeit der
zu pflegenden Menschen von den Pflegepersonen, machen sich erfahrungsbezogen ihr
subjektives Erleben sowie die situativ entwickelten, persönlichen Strategien im Umgang mit
Macht, Zwang, Aggression und Gewalt bewusst und reflektieren diese persönlichen
Verhaltens- und Handlungsmuster hinsichtlich ihrer Wirkungen und Angemessenheit. Sie
reflektieren den Widerspruch von faktisch vorhandener Macht gegenüber zu pflegenden
Menschen und dem normativen Anspruch der Pflege, die Autonomie der zu pflegenden
Menschen sowie die Entfaltungsmöglichkeiten Dritter zu wahren. Sie entwickeln, üben und
überprüfen Maßnahmen der Gewaltprävention und Deeskalation. Ergänzend bearbeiten sie
theoretische Erklärungsansätze zur Entstehung und Eskalation von Konflikten und Gewalt
sowie Konzepte, berufliche Handlungsleitlinien und gesetzliche Bestimmungen für einen
professionellen Umgang mit Gewalt, Zwang, Macht und Aggression. Sie üben und
simulieren, unter Einbezug von Techniken der Gesprächsführung, Gespräche mit
betroffenen Personen. Die Auszubildenden diskutieren die multiprofessionelle
Zusammenarbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Anforderungen an die
beteiligten Personen und mögliche Konzepte, um Frauen und Mädchen vor
geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen
Die Auszubildenden reflektieren verschiedene Formen von Aggression, Gewalt- und
Machtausübung gegenüber verschiedenen Zielgruppen sowie in unterschiedlichen
pflegeberuflichen Kontexten und Settings, z. B. die Entstehung von Gewalt in der
Institution, Gewaltausübung gegenüber Kindern in der Familie, intergenerationale Konflikte
in der Pflege von nahestehenden Personen, in der Begegnung mit traumatischen
biographischen Erfahrungen oder mit sexualisierten offenen / verdeckten Übergriffen im
Kontext der Berufsausübung. Sie analysieren die Situationen aus unterschiedlichen
Perspektiven der beteiligten Akteure und ihrer sozialen Rollen, bringen theoretische
Erklärungs- und Lösungsansätze zur Anwendung und erproben und überprüfen jeweils
geeignete Handlungsmuster im Rahmen von szenischen Verfahren, wie z. B.
Rollenbiographie, Positionierung in Standbildern, szenische Reflexion, Lehrstückarbeit,
Forumtheater. Sie vergleichen die erarbeiteten Situationen in einer Gesamtschau der
Analysen und gefundenen Lösungen und leiten daraus Erkenntnisse ab, die sie in der
Übertragung auf ihre eigenen Erfahrungen und als künftige Orientierungsmuster für eine
Konfliktprävention und -lösung nutzen können.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe
(Phänomene /
Bedürfnisse /
Erkrankungen)
Theoretische Erklärungsansätze für die Entstehung und das Eskalieren Bereitschaft für eine bessere
von Konflikten und Gewalt, z. B. Selbstfürsorge / Unwirksamer
o Eskalationsspirale Selbstschutz
o Verhaltens- und Lerntheoretisches Modell, Gewaltsituationen im
o Psychoanalytisches Modell, Pflegealltag
o Frustrations-Aggressions-Modell herausfordernde
o Erkenntnisse der Gewaltforschung – speziell zu Phänomenen von Verhaltensweisen
Gewalt in der Pflege
Machtlosigkeit
Pflegehandeln an der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang:
Unterstützungsbedarf von
Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“
Bezugspersonen und sozialen
orientieren
Netzen in der Bewältigung und
o In herausfordernden Situationen deeskalierend agieren
Gestaltung von Lebens- und
In Gewaltsituationen angemessen handeln (z.B. bei Misshandlungen, Pflegesituationen
Vernachlässigung, Aggressivität, etc. …)
Rollenüberlastung pflegender
o Orientierung an Kinderschutzleitlinien (www.kinderschutzleitlinien.de)
Bezugspersonen
o Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von
Gewaltausübung hindeuten und den Verdacht aussprechen Überlastungsphänomene
pflegender Bezugspersonen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 243
Maßnahmen der Gewaltprävention (primär, sekundär und tertiär) und/oder des Familiensystems
umsetzen in Hinblick auf – Unterstützungs- und
o Gewalt gegenüber älteren Menschen in der Institution Beratungsbedarf
o Gewalt gegenüber älteren Menschen in der häuslichen Umgebung Gefahr der sozialen Isolation
und im familiären Umfeld des Familiensystems in der
o Gewalt gegenüber Kindern (auch sexuelle Gewalt) <-- anknüpfend Lebenswelt / im Quartier
an LF 20) Gesundheitsrisiken durch
Macht- / Ohnmacht Beeinträchtigung der
o Machtmittel, Formen der Machtausübung, Wirkungsmechanismen elterlichen Fürsorge und
unterscheiden und reflektieren Beziehung, z. B.:
o Verharmlosungsfallen bewusst wahrnehmen und reflektiert o Risiken durch
eingrenzen Vernachlässigung und
o Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Grenzüberschreitung und Misshandlung,
Grenzsetzung gegenüber sich selbst und anderen o beeinträchtigte
<-- anknüpfend an LF 10/12/15/16/20 Familienprozesse.
Kenntnisse zu Konzepten zum betrieblichen Arbeits- und Gewalterfahrungen / sexuelle
Gesundheitsschutz (z. B. BGW) Gewalt gegenüber Kindern
o Gefährdungsbeurteilung o posttraumatische
o Erste Hilfe Maßnahmen/ Erstbetreuung Belastungsstörungen infolge
o Anlaufstellen für persönlich erfahrene Gewalt von Missbrauch und Gewalt
o Fürsorge gegenüber Pflegenden im Kindesalter <--
o Gewaltschutzkonzepte in der Pflege anknüpfend an LF 17/18
<-- sofern nicht bereits Gegenstand in LF 15, 20 oder 22 Macht und Machtverhältnisse,
Ethische Entscheidungsfindung <-- Fortführung aus LF 3B, 12, 16) Ohnmacht
o Fürsorge für den zu Pflegenden (CIRS – critical incident Reporting Schuldgefühle, Schamgefühle
System – anonyme Meldesysteme für allgemein kritische Ereignisse) berufliche Belastungen
Konzepte der Familiengesundheit umsetzen / Frühe Hilfen aktivieren
Möglichkeiten und Grenzen von pflegerischen Interventionen zur
Gewaltprävention in Familiensystemen mit pflege- und
sorgeabhängigen Menschen
Interprofessionelle Zusammenarbeit
o mit Ämtern und Behörden (z. B. Jugendamt, Sozialämter,
Heimaufsicht)
Einschätzung von Dependenzpflegekompetenzen, Ressourcen und
Belastungen pflegender Angehöriger / Bezugspersonen
reflexiver Umgang mit der Zerrissenheit pflegender Angehöriger /
Bezugspersonen zwischen Verpflichtung, Hilflosigkeit, Verantwortung,
Überforderung und Schuld – Analyse von Familienkonflikten im
Pflegekontext
komplexe Beratungssituationen mit pflegenden Angehörigen /
Bezugspersonen und ggf. den zu pflegenden Menschen gestalten –
Schwierigkeiten reflektieren und Lösungsmöglichkeiten abwägen
o Dilemma zwischen Schutz der Privatsphäre und dem Erleben der
Notwendigkeit öffentlicher Hilfe
o Rollenkonflikten zwischen formeller und informeller Pflege bzw.
professioneller und Laienpflege gezielt begegnen (Verurteilung
pflegender Angehöriger / Bezugspersonen, Dilemma zwischen
Verständnis und Verurteilung)
o die Möglichkeiten pflegeunterstützender Einrichtungen und
Beratungsstellen im Sozialraum und für Leistungsansprüche für
pflegende Angehörige / Bezugspersonen ausleuchten und
entsprechende Kooperationen vorschlagen und vermitteln <-- ggf.
anknüpfend an LF 22
o Möglichkeiten privater Unterstützungssysteme und freiwilliger Hilfen
in der Familie und im Nachbarschaftssystem ermitteln – mögliche
Ressourcen und Belastungen einschätzen
Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen
mit Demenz“ <-- anknüpfend an LF 12 – hier gezielt wiederaufgreifen
z. B. zur Dimension S/P/E 3b (Information, Schulung und Beratung von
pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen)
Fallbezogen geeignete Maßnahmen zur Stressreduktion auswählen,
situativ anpassen und vermitteln <-- anknüpfend an LF 3A, 6, 13, ggf.
15 sowie 18 zum eigenen Umgang mit Anforderungs- und
Belastungssituationen und an LF 8 in Bezug auf die Vermittlung
gegenüber anderen Menschen
Gesellschaftliche und berufsethische Fragestellungen im
Zusammenhang mit Kinderschutz als Bezugspunkt für pflegerische
Urteilsbildung klären
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 244
Institutionelle und gesellschaftliche Einflussfaktoren auf Gewalt
identifizieren und am Aufbau und Erhalt einer gewaltfreien Pflegekultur
mitwirken
Pflegehandeln an der „Evidenzbasierten Praxisleitlinie Vermeidung von
freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege“
orientieren
<-- anknüpfend an LF 12
Zusammenarbeit mit Institutionen und Netzwerken im Bereich der
Gewaltprävention im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege
o geeignete Kooperationspartner ausfindig machen, Austausch
anbahnen,
o eigene Kompetenzen einschätzen
o adäquate Abgrenzung bzw. Weitervermittlung an andere
Netzwerkakteure
Formen sexualisierter Gewalt im Kontext der Berufsausübung
Situative Rahmenbedingungen
Pflegecharta der Rechte pflegebedürftiger Menschen <-- Anknüpfen an LF 3B
Rechtliche Regelungen
o in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierung, Zwangsmedikation) <-
- Wiederholung zu LF 12, verschiedene situative Anwendungen bzw. vertiefende Diskussion zu StGB
239
o Vernachlässigung StGB § 223b / Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht §171
o Totschlag §212
o Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (kommt in LF 24
erneut zur Anwendung)
Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung (sollte in LF 24 als Option in den Diskussionsprozess mit aufgenommen werden)
Istanbul-Konvention: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt
(Pflege-)unterstützende Einrichtungen des Sozialraumes, z.B. Pflegestützpunkte, Pflegeberatung,
Freiwilligendienste, Lotsensysteme (situationsbezogene Anwendung, anknüpfend an LF 22)
Interne und externe Qualitätssicherung und Aufsichtsbehörden, z. B. Heimaufsicht, MDK
Patiententötungen durch Pflegepersonal – Ereignisse und Erklärungsansätze
Ergänzende Wissensgrundlagen
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss.
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien / Berufsethik
I.1.a- 22 h II.1.a/b/f/g 12 h III.1.a/e 6h IV.2.b-d 10 h V.2.b-d 10
e/g/h II.2.a/c/d III.3.a-c h
I.2.a-d II.3.a/b
I.3.a/b
I.5.a/b/d
I.6.a/d/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 26 v. 80
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 4 v. 90
CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 20 v. 60
fördern
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 10 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 245
Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Ls – Bei uns wird jeden 2. Tag geduscht (20 h) - Erfahrungen mit Gewaltsituationen in der Institution
reflektieren
Ls – Louis … (30 h) - oder: "Jetzt sei doch mal ruhig!" - Ein fünfjähriger Junge wird mit diversen
Verletzungen und Frakturen in der Kinderklinik aufgenommen, ein Verdacht auf häusliche Gewalterfahrung
soll abgeklärt werden;
Ls – Ich halte das nicht mehr aus (30 h) - Begegnung mit verbalaggressiver Gewalt (auch körperlichen
Grobheiten) einer pflegenden Tochter gegenüber ihrer von Demenz betroffenen Mutter in der häuslichen
Pflege.
Ls – Istanbul Konvention (10 h) - u.a. Thematisierung von Formen der Gewalt wie Häusliche Gewalt oder
auch sexualisierte Gewalt anhand exemplarischer Fallsituationen.
Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer
Beratungseinheit
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 246
3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 24
Lernfeld 24 120 Std.
Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen
und/oder schwierigen sozialen Lebensbedingungen
personenbezogen versorgen und integrativ in den verschiedenen
Sektoren des Gesundheitssystems unterstützen
Voraussetzungen: Für Teil A mindestens die ersten beiden Ausbildungsdrittel sowie LF 16, für
Teil B möglichst auch LF 17 und 19 und für Teil C möglichst auch LF 20 und
LF 21
Hinweise zur Planung: Das Lernfeld ist gezielt auf die Vorbereitung der schriftlichen sowie der
praktischen Abschlussprüfung ausgerichtet und sollte entsprechend vor
diesen beiden Prüfungsteilen abgeschlossen sein. Es kann in mehrere
Abschnitte gegliedert und parallel zu anderen Lernfeldern angeboten werden.
Im Lernfeld neu erarbeitete Kenntnisse sind nicht Gegenstand der
schriftlichen Prüfung
Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen
Zielgruppe Setting
Menschen aller Altersgruppen verschiedene Versorgungssettings
o (mehrfach) chronisch erkrankt mit
komplexem Pflegebedarf
o mit angeborener oder erworbener
Behinderung
o in der letzten Lebensphase
o in schwierigen, vulnerablen Lebenslagen
Kompetenzen
Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in akuten und dauerhaften komplexen
Pflegesituationen mit Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten
Versorgungseinrichtungen theoriegeleitet, zielorientiert und verantwortungsvoll.
Insbesondere gehen sie auf Problemstellungen ein, die sich für die zu pflegenden
Menschen und ihre Bezugspersonen durch verschiedene Herausforderungen schwerer
chronischer Erkrankungen und in der Begleitung während der letzten Lebensphase
ergeben. Sie beziehen geeignete Assessmentverfahren in die Prozessplanung und für die
Evaluation ein und berücksichtigen neben gesundheitsbezogenen Daten auch biographie-
und lebensweltorientierte Aspekte, familiale und soziale Netzwerke,
Entwicklungsanforderungen und Autonomiebedürfnisse sowie die sozioökonomische
Situation und die Rechtslage der zu pflegenden Menschen, um Ressourcen und
Problemlagen zu identifizieren. Auf der Grundlage der ermittelten Informationen deuten sie
unterschiedliche gesundheitliche Problemstellungen in einem integrativen Verständnis von
physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen. Sie strukturieren und
begründen ihr pflegerisches Handeln in allen Prozessphasen orientiert an den jeweils
erforderlichen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen und nutzen
evidenzbasierte Studienergebnisse, Theorien, Konzepte und Modelle. Sie wirken bei
invasiven Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, z. B. auch bei der
Versorgung von chronischen Wunden, prozessbegleitend mit. Im interprofessionellen
Dialog mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten vertreten sie die im Rahmen des
Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen.
Die Kommunikation und Interaktion mit den zu pflegenden Menschen gestalten sie
beziehungs-, verständigungs- und beteiligungsorientiert, berücksichtigen
Kommunikationseinschränkungen / -barrieren und suchen in schwierigen, durch
divergierende Ansprüche gekennzeichneten Interaktionssituationen nach personen- und
situationsgerechten Klärungen. Hierfür machen sie sich z. B. unterschiedliche
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 247
Erfahrungshintergründe, Interessen und konkurrierende ethische Prinzipien bewusst und
nutzen sowohl Formen der Selbstachtsamkeit und -reflexion als auch des strukturierten
kollegialen Austauschs, wie Fallbesprechung oder Supervision. Sie informieren die zu
pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen situationsangemessen auch zu
komplexen gesundheits- und pflegebezogenen Fragen und setzen geeignete strukturierte
Informations-, Schulungs- und Beratungsinterventionen um. Sie unterstützen die zu
pflegenden Menschen mit Hilfe dieser Interaktionsangebote bei einer selbstbestimmten
Verwirklichung ihrer Gesundheitsziele.
Die Auszubildenden verantworten und steuern Pflegeprozesse orientiert an den zu
pflegenden Menschen in möglicherweise qualifikationsheterogen zusammengesetzten
Pflegeteams und in der Zusammenarbeit mit den an der Versorgung beteiligten Laien. Auch
arbeiten sie situationsabhängig mit verschiedenen Berufsgruppen des Gesundheits- und
Sozialwesens zusammen, koordinieren und integrieren für den Einzelfall verschiedene
Versorgungsangebote, schätzen u. a. rechtliche, institutionelle und ökonomische
Bedingungen ein, nutzen geeignete Informationsquellen und vermitteln Unterstützungs- und
Beratungsangebote. Sie bringen die pflegefachliche Sichtweise in die interprofessionelle
Kommunikation ein und wirken an Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung
in der Institution und an den Schnittstellen mit. In Konfliktsituationen, die sich aus dieser
Zusammenarbeit ergeben, bemühen sie sich um konstruktive, verständigungsorientierte
Lösungswege. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch die eigene
Gesundheitsförderung und reflektieren persönliche Entwicklungsprozesse für sich und im
kollegialen Austausch.
Unterrichtsziele
Die Auszubildenden setzen sich in diesem Lernfeld anhand von sehr unterschiedlichen
Fallsituatio-nen mit einem möglichst großen Spektrum an Anforderungen an das
Kompetenzprofil der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns / der Pflegefachperson
auseinander. Sie bearbeiten die Situationen weitgehend selbständig und
eigenverantwortlich. Sie integrieren in diesen Selbsterarbeitungsprozess jeweils
vorhandene Wissensbereiche, die sie dabei für sich gleichzeitig systematisieren und
recherchieren gezielt ergänzende Informationen. Die gewonnenen Erkenntnisse und
Wissenszusammenhänge arbeiten sie fallbezogen auf, um sie in der Gesamtgruppe der
Auszubildenden zu präsentieren. Dafür wählen sie z. B. ein im Kontext des Falles
geeignetes Verfahren der Fallbesprechung und strukturieren und moderieren dieses im
Austausch mit anderen Auszubildenden, die mit der Fallsituation wenig vertraut sind. Auf
diesem Weg bereiten sie sich auch für die Reflexionsprozesse im Rahmen der praktischen
Prüfung und für die verschiedenen Teile der schriftlichen Prüfung vor.
Inhaltlich werden im Lernfeld drei Schwerpunkte gebildet:
Zunächst fokussieren die Auszubildenden exemplarisch die Pflegeprozessgestaltung und
die hierbei erforderlichen kommunikativen Aushandlungsprozesse mit zu pflegenden
Menschen, die sich aufgrund ihrer prekären sozioökonomischen Lage in einer vulnerablen
Lebenssituationen befinden – z. B. aufgrund von Obdachlosigkeit oder als werdende noch
nicht volljährige Mutter. Dabei aktualisieren, erweitern und vertiefen sie auch Kenntnisse
aus dem Bereich der psychiatrischen Pflege und integrieren diese in die Prozessgestaltung
in Einrichtungen der somatischen Akutversorgung oder der Langzeitpflege. Die
Auszubildenden fokussieren exemplarisch Aspekte der Lebensgestaltung und der
Entwicklung von langfristigen Perspektiven für die Lebens- und Gesundheitssituation sowie
ethische Fragestellungen in Verbindung mit Autonomieerhalt und Genesungs-
/Entwicklungsförderung der zu pflegenden Menschen. In der Auseinandersetzung mit
diesen Fallsituationen haben sie die Möglichkeit, vor allem Kenntnisse und Fähigkeiten aus
den Kompetenzschwerpunkten I.1, II.1 sowie I.5 und I.6 aufzubereiten, die im ersten Teil
der schriftlichen Prüfung im Zentrum stehen.
In einem weiteren Schwerpunkt des Lernfeldes arbeiten die Auszubildenden Prinzipien der
Integrativen Versorgung sowie des Case und Care-Managements in der Versorgung von
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 248
Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen heraus. Am Beispiel der Begleitung von
schwerstkranken und sterbenden Menschen aus verschiedenen Altersgruppen und in
unterschiedlichen Pflegesettings erarbeiten sie die Pflegeprozesssteuerung in kritischen
und krisenhaften Pflegesituationen anknüpfend an Lernfeld 14. Dabei reflektieren sie
Formen des gesellschaftlich-kollektiven, institutionellen, familiären und individuellen
Umgangs mit Tod und Sterben in unterschiedlichen Altersstufen und das Spannungsfeld
von Leiderfahrung und Entfremdung. Sie leiten daraus Schlussfolgerungen für die
Gestaltung von Trauerprozessen bei sich und den zu begleitenden Menschen ab. Dabei
werden auch die Kenntnisse der Auszubildenden in der Versorgung von Menschen mit
onkologischen Erkrankungen aufgenommen, gefestigt und ggf. ergänzt – z. B. in
Verbindung mit der selbständigen Durchführung ärztlicher Anordnungen. Weiter
vergegenwärtigen sich die Auszubildenden fallbezogen Modelle ethischer
Entscheidungsfindung, z. B. in Verbindung mit der Ablehnung von Pflegemaßnahmen und
lebensverlängernden medizinischen Interventionen oder dem Wunsch nach Sterbehilfe
vonseiten der zu pflegenden Menschen oder nahestehender Angehöriger /
Bezugspersonen. Familienorientierung sowie die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und
Laienpflegender bilden weitere Themenstellungen. Die Auszubildenden bereiten damit u.a.
zentrale Aspekte aus den Kompetenzschwerpunkten I.3, II.3 und III.2 für den dritten Teil
der schriftlichen Prüfung auf.
Stärker auf die jeweils zu treffenden gesundheitsförderlichen, präventiven und kurativen
Pflegeprozessentscheidungen und die Gestaltung von pflegerischen Informations- und
Beratungsangeboten ist die letzte Gruppe von Fallsituationen ausgerichtet, die sich
entweder auf komplexe Situationen von mehrfach chronisch erkrankten alten Menschen
oder von chronisch kranken bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen bezieht. Neben
der Hinzuziehung des erforderlichen pflegewissenschaftlichen Begründungswissens sollen
die Auszubildenden ihre Pflegeprozessgestaltung auf den jeweiligen Versorgungskontext
und die spezifische Situation der Zielgruppe abstellen. Sie stellen sich so mit der
Bearbeitung einerseits auf den zweiten Teil der schriftlichen Prüfung mit den
Kompetenzschwerpunkten I.2, II.2 und V.1 ein und andererseits auf die in den Prüfungen
insgesamt geforderte Flexibilität in Bezug auf die Variationsbreite möglicher Fallsituationen.
Für die Fallbearbeitungen in allen Schwerpunkten sollten die Auszubildenden bereits
bekannte Expertenstandards nutzen. Ebenso sollen sie situationsbezogen Skills und
Handlings wiederholen bzw. sich ggf. auch neu aneignen. Die Weitervermittlung von
Kompetenzen kann im Austausch der Ergebnisse mit Mitauszubildenden geübt und
reflektiert werden.
Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren
Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene /
Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)
Teil A Teil A
Setting-übergreifende Koordination der interinstitutionellen Vulnerable Lebenslagen am Rande der
Versorgung und Fürsprache für bestimmte Gruppen von zu Gesellschaft und damit verbundene
pflegenden Menschen, die besonderen Hilfebedarf z. B. wegen Gesundheitsprobleme und
erhöhter Vulnerabilität haben – Pflegeprozesse orientiert an Pflegebedarfe
den Konzepten des Case- und Caremanagement umfassend soziale und finanzielle Probleme mit
gestalten dem Risiko von Armut und Verlust
o Unklarheiten in der Aufgabenteilung und Konflikte an den sozialer Stabilisierung
Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Aufgaben Sucht /Alkohol- oder Tabakgebrauch
konstruktiv begegnen bzw. -missbrauch
o Komplexe Beratungssituationen gestalten – Grenzen von Selbstverletzendes Verhalten
Beratung fallbezogen reflektieren (CE 04) Intoxikation in Folge von
o Prävention von Suchtphänomenen (CE 04) Substanzmissbrauch –
o Gesundheitsbezogene ethische Entscheidungskonflikte: Selbstgefährdung und Gefährdung des
o dem Spannungsfeld zwischen Pflege- und Lebens beim ungeborenen Kind <--
Therapieempfehlungen und den anknüpfend an LF 16 u. 21 –
biographisch/sozialisatorisch bedingten Gewohnheiten und fallbezogene Anwendung und
Bewältigungsstrategien begegnen - widerstreitende Erweiterung
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 249
gesundheitsbezogene Bedürfnisse fallbezogen Gesundheitsrisiken durch
wahrnehmen und zwischen Anerkennung und Fürsorge Beeinträchtigung der elterlichen
abwägen Fürsorge und Beziehung, z. B.:
o Risiken durch Vernachlässigung
Manipulationen (z. B. durch zu pflegende Menschen) o durch mangelnde Förderung,
wahrnehmen, situations- und kontextbezogen deuten und o durch mangelnde
Strategien zum Umgang damit entwickeln Erziehungskompetenz,
Gestaltung von Pflegesituationen, in denen aktuelle o beeinträchtigte Familienprozesse.
Bedürfnisse zu pflegender Menschen langfristigen Bedarfen
wie Wohlbefinden oder Lebensqualität oder Lebensdauer oder
der Verantwortung für die Gesundheit von Schutzbefohlenen
entgegenstehen --> Pflegerisches Handeln legitimieren
die Klärung gesellschaftlicher und berufsethischer
Fragestellungen im Zusammenhang mit ethischen
Dilemmasituationen als Bezugspunkte pflegerischer
Urteilsbildung heranziehen
Konzepte der Familiengesundheit umsetzen, frühe Hilfen
auf pflegeunterstützende Einrichtungen im Sozialraum für die
Problemlösung im Einzelfall zurückgreifen (anknüpfend an LF
22)
Vorbehaltsaufgaben in der Pflege von älteren Menschen in
komplexen, multimorbiden Gesundheitssituationen in
unterschiedlichen Settings umfassend übernehmen,
o Feststellung des Pflegebedarfs sowie
Pflegeprozessplanung, -durchführung und -evaluation unter
Hinzuziehung von Modellen zur Begründung von
individuellen und institutionellen Entscheidungen
o individuelle, lebensweltlich und biographisch geprägte
Situation im Fall erschließen
o systemische Kontexte (rechtlich, ökonomisch,
gesundheitspolitisch) erschließen, soweit sie für den Fall
bedeutungsvoll sind
o fallbezogene Wissenszusammenhänge der Pflege- und
Bezugswissenschaften soweit erforderlich (wieder-)aneignen
– entsprechende Standards und Leitlinien recherchieren,
auswählen und als Informationsquelle nutzen
o Interprofessionelle Fallbesprechungen durchführen, z. B.
Einnahme der ärztlich verordneten Medikation
unterstützen, Wirkungen beobachten, ggf. pflegerische
Interventionen zur Unterstützung erwünschter Wirkungen
umsetzen und begründet eine pflegerische Sichtweise im
Dialog mit den Ärzten vertreten.
o Pflegemaßnahmen gezielt durchführen und in
Entscheidungssituationen die Aussagen entsprechender
Expertenstandards hinzuziehen (z. B. bei der Versorgung
chronischer Wunden – Durchführung eines
Verbandwechsels bei einer komplizierten Wunde, zum
Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe,
Kontinenzförderung)
o Unterstützung beim Wechsel der Wohnformen und bei der
Wohnraumgestaltung (für das „sich heimisch Fühlen“)
o das eigene Berufsprofil reflektieren und Maßnahmen der --------
Selbstfürsorge begründen Teil B
Falldiskussionen zu gesundheitsbezogenen und ethischen
Entscheidungskonflikten strukturieren und moderieren
-----
Teil B
Modelle, Konzepte und Zielsetzungen von Case- und Folgen der Erkrankung bzw. der
Caremanagement <--anknüpfend an LF 11, LF 13, LF 16, LF Therapie in der onkologischen
19 – als Grundlage sektorenübergreifenden Handelns in Versorgung und in Verbindung mit
verschiedenen Fallsituationen lebenslimitierender Erkrankung
(Beispiel: Leukämie)
ein auf die Optimierung der Lebensqualität ausgerichtetes o Todesangst
Caremanagement in und zwischen verschiedenen o Übelkeit und Erbrechen, Obstipation
Versorgungssektoren gestalten für Menschen, die von o Mundschleimhautprobleme
lebenslimitierenden Erkrankungen betroffen sind und eine sehr o Gelbsucht
schlechte Prognose haben („Brückenpflege“) o Fatigue
o respiratorische Phänomene
Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 250
<-- fallbezogene Anwendungen und Vertiefungen zu LF 14 (auf o soziale Isolation /
verschiedene Settings und Altersgruppen bezogen) Vereinsamungsgefahr
o Pflegebedarfe von Kindern / Jugendlichen / jungen o chronischer Kummer / Trauer /
Erwachsenen / alten Menschen und dem Familiensystem / Unfähigkeit zu trauern
sozialen Bezugssystem in kritischen Lebenssituationen o beeinträchtigtes Wohlbefinden
feststellen und kreative, individuelle und o Sturzgefahr als Folge einer
lebensqualitätserhaltende Steuerung, Gestaltung und Chemotherapie
Evaluation des Pflegeprozesses unter Einbezug sozialer, mit lebenslimitierenden Erkrankungen
ethischer, psychischer und spiritueller Aspekte im Kindesalter verbundene mögliche
Ausrichten des pflegerischen Handelns an Konzepten der Pflegediagnosen
familienorientierten und diversitätssensiblen Pflege <-- o Unwirksame Atemwegsclearance,
anknüpfend an LF 1B, 3B, 7, 11, 16, 17, 19, 21 unwirksamer Atemvorgang
Ausrichten des Pflegehandelns am Palliative Care Konzept o Gefahr der Mangelernährung
<-- anknüpfend und vertiefend zu LF 14 o Beeinträchtigte Urinausscheidung
Konzepte des Case und Care Management für die o Gefahr eines unausgeglichen
individuelle Integration der möglichen gesundheits- und Flüssigkeitsvolumens
sozialpflegerischen Hilfen einbeziehen und die Versorgung o Beeinträchtigte Familienprozesse
der zu pflegenden Menschen optimal abstimmen und Veränderungen in
o Einbezug von Leitlinien und Standards zur Versorgung Verhaltensweisen von Geschwistern
chronisch und onkologisch erkrankter Menschen - o Trauer, Gefahr eines erschwerten
Recherche, begründete Auswahl, Sichtung, Einschätzung Trauerns
und gezielte, begründete Implementation ausgewählter o Plötzlicher Kindstod / Todgeburt
Aspekte in den Pflegeprozess, z. B.: ausgewählte lebenslimitierende
Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ Erkrankungen im Kindesalter
Pflegeleitlinien der DGHO Wunsch nach Nahrungsabbruch /
S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen Therapieabbruch
PatientInnen“ ----------
o ggf. Integration komplementärer Heilmethoden in die Pflege
o umfassende und individuelle Begleitung von sterbenden
Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen in der
letzten Lebensphase
o Gespräche mit Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern
über Krankheit, Sterben, Tod, Leid und Trauer, Religion und
Sinnfindung – auch in Vorbereitung auf die letzte
Lebensphase – führen
o die besondere Situation der Begleitung von Familien mit
sterbenden Kindern in der eigenen Häuslichkeit in
Verbindung mit einer 24-h-Betreuung berücksichtigen
Gesprächssituationen mit den Eltern zur Vorbereitung auf
die letzten Lebensphase ihres Kindes, während der
Sterbebegleitung, sowie nach Eintritt des Todes gestalten
die Situation von Geschwisterkindern im Rahmen einer
familienorientierten Prozessgestaltung mitberücksichtigen
Umgang mit Ambivalenz (Festhalten / Loslassen)
Umgang mit Schuldzuweisung und Verleugnung im
Familiensystem
Umgang mit veränderten Reaktionen und
Verhaltensweisen von Geschwisterkindern (z. B. Schlaf-
und Essstörungen, Regression, Rückzug, Trauer)
Gesprächssituationen über Krankheit, Sterben, Tod und
Religion mit Kindern unterschiedliche Alters- und
Entwicklungsphasen gestalten
(Nottaufe und) Umgang mit spirituellen Bedürfnissen und
Sinnfindung in der Familie
o den Versorgungsprozess in qualifikationsheterogenen
Pflegeteams bzw. in der Zusammenarbeit mit Angehörigen,
Bezugspersonen und ehrenamtlichen Helfenden
verantwortlich organisieren und die Kontinuität der palliativen
Versorgung an Schnittstellen sichern
Beratung, Begleitung und Unterstützung an institutionellen
Schnittstellen und beim Wechsel der Versorgungskontexte
konkrete Pflegeinterventionen üben – z. B. Durchführung
der speziellen Mundpflege in der letzten Lebensphase / bei
spezifischen krankheits- bzw. therapiebedingten
Mundschleimhautproblemen – andere am
Versorgungsprozess beteiligte Personen in diese Aufgaben
einführen
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Prozessplanung, Beratung und Koordination in komplexen
Therapiesituationen (z. B. während und nach
Umkehrisolation)
o verstorbene Menschen würdevoll versorgen und Situationen
des Abschiednehmens (auch im Team) gestalten
o die Qualität des gesamten Versorgungsprozesses evaluieren
und die Ergebnisse in die Qualitätsentwicklungsprozesse der
Institution einbringen
o die verschiedenen palliativen Handlungsfelder reflektieren
und mit der Versorgungsrealität abgleichen
--------
Mitgestaltung ethischer Entscheidungsfindungsprozesse unter Teil C
Anwendung von Modellen ethischer Entscheidungsfindung und Multimorbidität
in Bezug auf Rechtsnormen – z. B. weil ein Mensch selbst Medikamentenbedarf,
nicht mehr ernährt werden möchte und Sterbehilfe wünscht Arzneimittelindikation und
oder Eltern eine quälende Situation für ihr Kind beendet Medikationsfehler
wissen wollen, in Bezug auf Medikamentengabe, Ernährungs-
und Flüssigkeitsbedarf in der letzten Lebensphase unbekannte (seltenere) Erkrankungen
Falldiskussionen zu Fragestellungen der ethischen und Einschränkungen mit komplexem
Entscheidungsfindung im Rahmen der Palliativversorgung Pflegebedarf
strukturieren und moderierren. o Chorea Huntington
----- o angeborene Herzfehler in Verbindung
Teil C mit Trisomie 21
Für eine fachlich teilweise neue oder gänzlich unbekannte o Muskedystrophie Typ Duchenne
Pflegesituation relevante, fachlich / pflegewissenschaftlich o Mukopolysaccharidose (MPS)
fundierte Informationen recherchieren und das Handeln in der o Epilepsie
Pflegeprozessverantwortung ableiten
Pflegeprozesse in komplexen Fallsituationen umfassend
reflektieren – planen, organisieren, gestalten, durchführen,
steuern und evaluieren <-- siehe oben in Teil A
Information, Anleitung und Beratung von neuen
Teammitgliedern bzw. Kolleginnen und Kollegen mit einer
anderen beruflichen Qualifikation zu ausgewählten
pflegerischen Interventionen und zur Übernahme von
(Teil)Aufgaben im Pflegeprozess (CE 04) (anknüpfend an die
mit LF 20/21 entwickelten Kompetenzen zur Übung und
Festigung sowie zur inhaltlichen Perspektivenerweiterung)
Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer
Fallvorstellung in Verbindung mit fachlicher / ethischer
Fallbesprechung
Situative Rahmenbedingungen
Konzeptionelle Ausrichtung von Leitbildern und Qualitätsmerkmalen in unterschiedlichen
Versorgungseinrichtungen und -formen
o Umsetzungsmöglichkeiten einer settingübergreifenden Konzeption der integrierten Versorgung mit ihren
Spielräumen und Begrenzungen in der Einzelfallsituation <-- anknüpfend an LF 13 und LF 16 - tangiert
auch LF 19, LF 21 und LF 22, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen
Planung erforderlich
Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (anknüpfend an LF 23
fallbezogene erneut Anwendung)
Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei einer möglichen
Kindeswohlgefährdung als Option zur Unterstützung der werdenden Mutter (- tangiert auch LF 21 und LF
23, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen Planung erforderlich)
alternative Wohnformen und langfristige Lebens- und Versorgungsangebote für Menschen unterschiedlicher
Altersstufen <-- anknüpfend an LF 12 und 16
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Realität der Palliativversorgung und der Versorgung sterbender Menschen in Deutschland – auch im
internationalen Vergleich – Systemzusammenhänge, ökonomische und ökologische Prinzipien <--
Wiederholung, ggf. Vertiefung zu LF 14
Patientenverfügung <-- anknüpfend an LF 7 und/oder 14 und/oder 18 / Rechtsproblematik Sterbehilfe –
auch im internationalen Vergleich
Aufgaben von Ethikkomitees in Institutionen des Gesundheitswesen
Ambulante und stationäre Palliativ-/Hospizversorgung (fallspezifisch anknüpfend an LF 14)
o berufliche Rahmenbedingungen von Pflegefachfrauen/-männern/-personen in der ambulanten (Palliativ)-
versorgung
sozialrechtliche und institutionelle Bedingungen in der palliativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
und ihrer Familie
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ACT-Charta (Association for Children with Lifethreatening or Terminal Conditions and their Families)
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Palliative Care
Ergänzende Wissensgrundlagen
Systematisierung der Onkologischen Erkrankungen <-- Wiederholung, Zusammenfassung und
hämatologische Ergänzung zu LF 14, 18 und 20 (- wichtig ist hier eine sorgfältige Abstimmung)
o ggf. weitere, besondere Aspekte und Vertiefung zum Bereich der Kinderonkologie <-- als Vertiefung zu LF
14 / 23)
Möglichkeit der Vertiefung der Kenntnisse zu Genetik / Vererbung aus LF 4 u. LF 21 (Fallsituationen
„Chorea Huntington“ bzw. „Barbara“)
Medikamentenmanagement / Medikationsmanagement in der stationären und ambulanten
Langzeitversorgung mit besonderer Berücksichtigung der Pharmakokinetik im höheren Lebensalter und
bezogen auf gendermedizinische Aspekte
Kompetenzaufbau
I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. /
-diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik
I.1.a-h 58 h II.1.a-g 20 h III.1.a-e 24 h IV.1.a-d 10 h V.1.a-c 8h
I.2.a-c/e/f II.2.a-d III.2.a-f IV.2.a/c/d V.2.c/d/f
I.3.a-f II.3.a-c III.3.a/b/d-f
I.5.a-d
I.6.a/b/d/e
Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2
für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
CE Nr. Titel h von
ges.h in
Anl. 2
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80
CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 40 v. 140
stärken
CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 56 v. 90
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50
CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 4 v. 80
Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen
Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)
Teil A
Ls – Piet Carlson – oder: Endlich ein Lichtblick (ca. 28h) - Herr Carlson lebt ohne festen Wohnsitz, ist
alkoholabhängig und wird mitten im Winter bewusstlos draußen aufgefunden; er wird mit mehreren großen
Dekubiti und einer ausgeprägten Pankreatitis zunächst stationär aufgenommen, erstversorgt und dann
stationär in die Langzeitpflege überwiesen
Ls – Eine ganz schwierige Patientin (ca. 38 h) - eine junge schwangere Frau mit wechselnder emotionaler
Stimmungslage, teilweise gesundheitsgefährdendes Verhalten (für sich selbst und das erwartete Kind) -
einige Verhaltensbeobachtungen weisen darauf hin, dass sie möglicherweise von einer Persönlichkeits-
/Borderlinestörung betroffen sein könnte
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Teil B
Ls – Frau Feldmann - Begleitung einer lebensbedrohlich an Leukämie erkrankten Frau und ihrer Familie in
der Umkehrisolation - Überleitung in die ambulante Versorgung
Ls – Zur Überleitung eines zu pflegenden älteren Menschen aus der Palliativstation oder der
ambulanten Versorgung in ein Hospiz und verantwortliche Begleitung des Sterbens, – Lernsituation
nicht im NaKomm enthalten
Ls – Zur Begleitung eines sterbenskranken Kindes und seiner Familie mit Geschwisterkindern in der
häuslichen Pflege – z. B. Spinale Muskelatrophie - durch einen ambulanten Pflegedienst (Familie hat
bereits ein Kind verloren) – Lernsituation nicht im NaKomm enthalten
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Teil C
Ls – Chorea Huntington (16h) - Beziehungsaufbau zu pflegebedürftigen Menschen mit fremden, schwer
verständlichen Verhaltensweisen - Ableitung von pflegerischen Interaktions- und Versorgungsmöglichkeiten
bei einem bisher unbekannten Krankheitsbild mit sehr komplexem Pflegebedarf - Reflexion im Lernprozess
der eigenen Interaktionskompetenz – Lernsituation nicht im NaKomm enthalten
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen