Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz

Ausfertigungsdatum:
03.04.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 29
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 3. April 2025 Nr. 29 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz Vom 18. März 2025 Aufgrund des § 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufe- gesetzes, der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und der Pflege- berufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 184), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1379) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 3 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Änderung der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz Die Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefach- frau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz wird wie folgt geändert: 1. Der Titel der Verordnung wird wie folgt gefasst: „Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung – BremPflLPV)“ 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Erstellung der schulinternen Curricula für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz ist der in der Anlage befindliche Lehrplan auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes und der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung maßgeblich. Der Lehrplan wird in einer Lesefassung Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 125 auf der Homepage der Senatorin oder dem Senator für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz* veröffentlicht.“ b) In Absatz 5 Satz 1 wird nach dem Wort „in“ das Wort „fachlich“ eingefügt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Übergangsregelung Abweichend von Absatz 2 kann die Erstellung der schulinternen Curricula für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die vor dem 1. Oktober 2025 beginnen, nach Maßgabe des Lehrplans der Anlage 1 der Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz in der am 24. Dezember 2022 gültigen Fassung erstellt werden.“ 4. Die Anlage „Anlage zu § 2 Absatz 1 Lehrplan gem. § 1 Brem. Pflegeberufe- ausführungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)“ erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 31. März 2025 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz * Amtlicher Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz unter der Rubrik „Gesundheit“, Kapitel „Berufe im Gesundheitswesen“, Unterkapitel „Pflege“, Menüpunkt „Bremer Curriculum“ Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 126 Anhang zu Artikel 1 Nummer 4 Anlage zu § 2 Absatz 1: Verbindlicher Lehrplan auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Erläuterungen Inhalte der ersten beiden Ausbildungsdrittel in kursiver Schreibweise haben empfehlenden Charakter für die curriculare Umsetzung und werden nicht als Prüfungsgegenstand in zentralen Prüfungen verwendet. Für die meisten Lernfelder beziehen sich die vorgeschlagenen Fallbeispiele bzw. Lernsituationen auf Menschen aller Altersgruppen. Da der Bremer Lehrplan auf die Ausbildung zur (generalistischen) Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson ausgerichtet ist, liegt es dabei für diesen Ausbildungsabschnitt in der Verantwortung der Schulen oder auch der einzelnen Auszubildenden, die in Anlage 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgegebenen Begrenzungen von mindestens 500 und höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen im Blick zu behalten. Die Konstruktion ermöglicht eine Differenzierung der Ausbildung im dritten Jahr, um einen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. in der Altenpflege zu ermöglichen. Die in den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG differenzierten Inhalte entsprechend den Anlagen 3 und 4 der PflAPrV sind jeweils in kursiver Schrift in den entsprechenden Lernfeldern mit aufgenommen. Die Differenzierung in den Kompetenzen, insbesondere nach Anlage 4 PflAPrV, muss in solchen Fällen noch von den Schulen selbst vorgenommen werden. Am Ende eines jeden Lernfeldes wird der Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG und zu den jeweiligen Curricularen Einheiten (CE) hergestellt. Übersicht über die Lernfelder in der empfohlenen Reihenfolge 1. und 2. Ausbildungsdrittel LF Titel des Lernfeldes Std. 1A Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung --> Seite 127 50 2 Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen - Sicherheit mitgestalten --> 110 Seite 131 3A Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – sich 100 auf diese Anforderungen im ersten Praxiseinsatz vorbereiten --> Seite 135 1B Kontakt zu Menschen in der Pflege aufnehmen – Praxiserfahrungen reflektieren --> Seite 139 60 3B Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – 90 Erfahrungen des ersten Praxiseinsatzes fachlich einordnen und vertiefen - Pflegeprozesse individuell strukturieren --> Seite 143 4 Neugeborene und ihre Eltern bei einem gesunden Start ins Leben unterstützen --> Seite 149 60 5 Prä- und postoperative Pflege von Menschen in allen Altersstufen --> Seite 153 120 6 In Notfallsituationen angemessen handeln --> Seite 158 80 7 Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im Arbeitsfeld der ambulanten Pflege am 100 Beispiel häufig auftretender Gesundheitsstörungen und Einschränkungen --> Seite 162 8 Menschen mit mehrfachen gesundheitlichen Einschränkungen auf internistischen, 100 geriatrischen und pädiatrischen Stationen in der Akutklinik pflegerisch versorgen und ihre individuelle Situation verstehen --> Seite 167 9 Menschen mit cerebralen Schädigungen pflegerisch unterstützen --> Seite 173 70 10 Individuelle Pflegeprozesse zur Unterstützung von Lebensqualität sowie seelischer und 80 körperlicher Gesundheit in der stationären Langzeitpflege strukturieren und umsetzen --> Seite 177 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 127 11 Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in gesundheitsförderlichen, präventiven 100 und kurativen Prozessen unterstützen und an Überleitungsprozessen zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen mitwirken --> Seite 183 12 Menschen mit Demenz bei der Alltagsgestaltung und in der Bewältigung von weiteren 60 gesundheitlichen Einschränkungen begleiten --> Seite 189 13 Die Situation von chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität verstehen 80 und sie bei der Alltagsbewältigung unterstützen --> Seite 193 14 Menschen auf onkologischen Stationen, in der Palliativversorgung sowie am Lebensende 100 pflegerisch begleiten --> Seite 197 15 Als Auszubildende oder Auszubildender den Pflegeberuf gesund erlernen und leben --> Seite 40 202 1400 3. Ausbildungsdrittel LF Titel des Lernfeldes Std. Nr. 16 Pflegeprozesse mit Menschen in Versorgungsbereichen der psychiatrischen Pflege und mit 60 den Bezugspersonen gestalten --> Seite 207 17 Menschen in herausfordernden sozialen Lagen in ihrer Auseinandersetzung mit der Umwelt 40 unterstützen und sie vor Hitze und Infektionen schützen --> Seite 212 18 In lebensbedrohlichen Situationen pflegerisch handeln – am Beispiel von Arbeitsfeldern in der 80 kurativen Akutversorgung sowie in der Notfallmedizin bzw. im Katastrophenschutz --> Seite 216 19 Rehabilitationsverläufe im interdisziplinären Team planen und begleiten --> Seite 221 80 20 Geschlechterspezifische Gesundheit fördern - Umgang mit Sexualität und 80 Geschlechterdiversität im Pflegealltag --> Seite 227 21 Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei angeborenen oder erworbenen 80 gesundheitlichen Einschränkungen in kritischen Pflegesituationen unterstützen --> Seite 231 22 Zukunftswerkstatt Pflege und Gesundheit --> Seite 237 60 23 Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden - Menschen in der Pflege schützen 60 --> Seite 241 24 Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder schwierigen sozialen 120 Lebensbedingungen personenbezogen versorgen und integrativ in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitssystems unterstützen --> Seite 246 Stunden zur freien Verfügung 40 700 1. und 2. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 1A Lernfeld 1A 50 Std. Kontakt zu Menschen aufnehmen – Einführung in die Ausbildung Voraussetzungen: keine Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Pflegeauszubildende  Berufsfachschule  verschiedene Arbeitsfelder der Pflege als Orte des professionellen Beziehungsaufbaus (v. a. im Orientierungseinsatz) Kompetenzen Die Auszubildenden erwerben professionelle Kompetenzen für ihren ersten Praxiseinsatz. Sie bauen professionelle Beziehungen mit zu pflegenden Menschen anderer Generationen auf und berücksichtigen dabei biographische und zeitgeschichtliche Hintergründe sowie unterschiedliche Dimensionen der Diversität. Sie führen einfache Gespräche und nutzen hierfür grundlegende sprachliche und nonverbale kommunikative Techniken. Den Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 128 Pflegeprozess nutzen sie als Strukturierungshilfe für die Aufnahme von zu pflegenden Menschen in Pflegeeinrichtungen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden orientieren sich in der Schule, in der Ausbildung und in der Lerngruppe und gestalten bewusst erste Beziehungen mit Menschen einer anderen Generation im Rahmen eines Interviews bzw. einer Befragung. Sie erproben unterschiedliche Formen der Kontaktaufnahme und bestimmen Merkmale sowie die Bedeutung der pflegerischen Kommunikation. In Übungen und Simulationen stellen sie ihr Gesprächsverhalten auf unterschiedliche Personen und Situationen in der Pflege ein, erkennen Anzeichen von Zufriedenheit / Unzufriedenheit in Mimik und Gestik und leiten Ansätze für einen personenorientierten Umgang z. B. mit intimen Pflegesituationen und Störungen der Kommunikation in der Pflege ab. Sie bauen Fähigkeiten des Fragens und Zuhörens für die Gewinnung von Informationen und den Beziehungsaufbau mit anderen Menschen auf und unterscheiden erzählende, sachlich informierende und argumentative Darstellungen, z. B. in einem Lebensbericht. Die Auszubildenden beschreiben Anforderungen an die Gestaltung einer Aufnahme von zu pflegenden Menschen in ausgewählten Pflegesettings (Klinik oder stationäre Langzeitpflege) und wenden die für Aufnahme- und Anamnesegespräche typischen Techniken der Gesprächsführung an. Hierfür orientieren sie sich an der Grundstruktur des Pflegeprozessmodells und ordnen die erhobenen Informationen nach einem in einer kooperierenden Einrichtung gängigen Modell (z. B. bedürfnisorientiert nach ATL / ABEDL®- Struktur). Weiter stellen die Auszubildenden grundlegende Aspekte des Konzepts der Biographiearbeit dar und unterscheiden Selbst- und Fremdverstehen. Sie rekonstruieren ihre eigene Lernbiographie, identifizieren ihre individuellen Lernstärken und Lernschwächen, formulieren ihre persönlichen Ziele und Erwartungen an die Ausbildung und tauschen sich darüber aus. Sie charakterisieren das Profil des Berufsbildes vor dem Hintergrund des Pflegeberufegesetzes sowie das Ausbildungskonzept der Schule und des Ausbildungsträgers. Außerdem erfahren sie durch die Auseinandersetzung mit Biographien von Menschen aus anderen Generationen die Bedeutung von persönlichen und zeitgeschichtlichen Ereignissen sowie weiteren Dimensionen der Diversität für die Konstruktion des Selbstverständnisses in einer Lebensgeschichte. Die Auszubildenden identifizieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Biographien. Die Auszubildenden reflektieren bewusst ihre Beziehungen zu anderen Menschen (zunächst im privaten und schulischen Kontext) und beobachten individuelle Variationen im Bedürfnis nach Nähe und Vertrautheit bzw. Distanzierung bei sich und anderen. Sie kommunizieren diese Unterschiede situationsangemessen, motivieren Andere, von sich zu erzählen und respektieren gleichzeitig Grenzsetzungen bei Anderen und sich selbst. In einer ersten Übersicht orientieren sich die Auszubildenden in den Handlungsfeldern der pflegerischen Versorgungskontexte – insbesondere mit Blick auf das Spektrum der Pflegeeinrichtungen, denen sie als Lerngruppe im Orientierungseinsatz gegenüberstehen werden - und unterscheiden die verschiedenen Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Einrichtungen. Sie lernen die Komponenten des neuen Berufsbildes nach dem Pflegeberufegesetz und im Überblick die Geschichte seiner Entwicklung kennen. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe Konzepte) (Pflegephänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)  Beziehungsaufbau /-gestaltung - Einführung:  Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung - o einfache Gesprächs- und Kommunikationsmuster im -> wird in LF 5 im Sinne des Pflegealltag (zuhören, fragen, begrüßen / verabschieden …) Pflegeprozesses für elektive und Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 129 o nonverbal interagieren akute Aufnahmen in der Klinik, in LF o Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“) --> 7 für die ambulante Pflege und in LF wird in LF 8 und 10 aufgenommen 10 für die Aufnahme in der  die eigene Lernbiographie als Ausgangspunkt für Lernprozesse stationären Langzeitversorgung in der Pflegeausbildung wahrnehmen (Lernen lernen) nach Überleitung aus der  Biographieorientierung /-arbeit --> wird z. B. in LF 3B, LF 7, LF 8, geriatrischen Rehabilitation gefestigt, LF 10, LF 12 erweitert und vertieft erweitert und vertieft o Selbst- und Fremdverstehen – Wahrnehmung und Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen o historische / gesellschaftliche Ereignisse, das gesellschaftliche, familiale und räumliche Umfeld sowie persönliche Erfahrungen und Eigenschaften als biographiestrukturierende Faktoren berücksichtigen --> wird in LF 10 ggf. vertiefend aufgenommen o Lebensphasen und ihre Bedeutung berücksichtigen (Konzept der Normalbiographie, deren zunehmende Flexibilisierung und typische Statuspassagen) o Privatsphäre und Grenzen wahrnehmen  Grundverständnis beruflichen Pflegens – erste Annäherung an das eigene professionelle Rollenverständnis --> wird z. B. in LF 3A/1B, LF 7, LF 11, LF 14, LF 16, LF 19, LF21, LF 23 aufgenommen, erweitert und vertieft)  Pflegeprozess als Problemlösungs- und Beziehungsprozess -- grundlegende Einführung, wird im Ausbildungsverlauf kontinuierlich weiterentwickelt o Grundstruktur des Pflegeprozessmodells (6-stufig und/ ggf. 4- stufig) o Prinzip der vollständigen Handlung als Grundlage für die Logik des Pflegeprozesses o Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG  Prinzipien eines bedürfnisorientierten Pflegemodells o Möglichkeiten zur Strukturierung pflegerelevanter Informationen (ATL/ABEDL®, ggf. bereits geordnet in der Grundstruktur des SIS®)  Menschen in einer Pflegeeinrichtung aufnehmen o Merkmale eines pflegerischen Anamnesegesprächs (auch in Abgrenzung zur medizinischen Anamnese) o Gesprächsführung im Rahmen von Aufnahmegesprächen in stationären Pflegeeinrichtungen o Ordnung der in einem Aufnahmegespräch erhobenen Informationen o Dokumentation in den Aufnahmeunterlagen der Pflegeeinrichtung (analog / digital) --> wird in LF 5 im Sinne des Pflegeprozesses für elektive und akute Aufnahmen in der Klinik, in LF 7 für die ambulante Pflege und in LF 10 für die Aufnahme in der stationären Langzeitversorgung nach Überleitung aus der geriatrischen Rehabilitation gefestigt, erweitert und vertieft  Kontakt zum Pflegeteam des Praxiseinsatzes aufnehmen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 130 Situative Rahmenbedingungen  Einführung in das Pflegeberufegesetz (PflBG 2017 / PflAPrV 2018), einschl. Des Berufsbildes, der vorbehaltenen Tätigkeiten und der Ausbildungskonzeption sowie den Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson“– mit Überblick zur Entwicklungsgeschichte des Pflegeberufs auch im internationalen Vergleich  Orientierung in der Ausbildung: Pflegeschule und Ausbildungsträger  Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, Auszubildenden  Rechtliche Grundlagen: Schweigepflicht, Datenschutz  Erste Unterscheidung von Einrichtungen der stationären Akut- und Langzeitpflege am Beispiel der Aufnahmesituation Kompetenzaufbau nach Anlage 1 PflBG I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a/c/f/h 22 h II.1.b/c/d 14 h IV.2.a 4h V.2.a 10 h I.5.a V.2.d Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges. h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 50 v. 70 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X Summe 50 h Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Lern- und Lebensgeschichten (14 h) - Die eigene Lernbiographie sowie ein erstes biographieorientiertes Interview mit einem Menschen aus einer anderen Generation erarbeiten - Annäherung an die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdverstehen.  Ls – Merkmale und Bedeutung pflegerischer Kommunikation (8 h) - Einführung in die pflegerische Kommunikation.  Ls – Aufnahmegespräche führen (8h) – Grundlegung. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 131 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 2 Lernfeld 2 110 Std. Menschen in ihrer Orientierung und Beweglichkeit unterstützen – Sicherheit mitgestalten Voraussetzungen: LF 1 A – (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess) Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, entsprechende Skills zur Bewegungsinteraktion aus LF 3B bzw. LF 4 vorzuziehen. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  insbesondere. alte Menschen und deren  Stationäre Langzeitpflege  Krankenhaus (v.a. Bezugspersonen  Ambulante Pflege internistische u. gerontopsychiatrische Stationen) Kompetenzen Die Auszubildenden erheben gesundheitliche Einschränkungen und Ressourcen von zu pflegenden Menschen sowie Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Durchführung von ausgewählten Lebensaktivitäten, beschreiben den Pflegebedarf, leiten einfache unterstützende Pflegemaßnahmen ab und führen diese durch. Sie leiten zu pflegende Menschen bzw. ihre Bezugspersonen zur Durchführung von unbekannten Bewegungsabläufen bzw. zu einfachen Maßnahmen der (Selbst-/Fremd-)Pflege an. Dabei berücksichtigen sie die Sicherheit der zu pflegenden Menschen („Patientensicherheit“), beachten die Grenzen ihrer Verantwortung und das Haftungsrecht. Weiter unterstützen die Auszubildenden auch Menschen, die in ihren Denkprozessen beeinträchtigt sind und Symptome einer Altersverwirrtheit zeigen, bei der Orientierung und geben bei Bedarf verständliche Informationen oder Instruktionen zu alltäglichen Handlungsabläufen. In ihr Bewegungshandeln integrieren sie immer auch Aspekte der Selbstwahrnehmung und persönlichen Gesunderhaltung und -förderung. Unterrichtsziele Am Beispiel von zentralen Aktivitäten des Lebens – der Mobilität und der Alltagsbewältigung – arbeiten die Auszubildenden exemplarisch gesundheitliche Einschränkungen heraus, die zu Pflege- und Unterstützungsbedarf führen können. Sie beobachten hierzu jeweils pflegebedürftige (ältere) Menschen, beschreiben beobachtete Phänomene und Verhaltensweisen und ermitteln Pflegebedarfe. Bezogen auf Mobilität erfassen die Auszubildenden Bewegungsaktivitäten und deren Bedeutung für eine gesunde Lebensführung sowie entwicklungs- und krankheitsbedingte Bewegungseinschränkungen, ermitteln den Pflegebedarf und leiten fördernde Formen der Bewegungsinteraktion ab. Sie schätzen das individuelle Sturzrisiko ein, kennen Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen, sind sich ihrer Verantwortung und der Grenzen ihrer Verantwortung bewusst und begründen diese mit arbeits- und haftungsrechtlichen Regelungen sowie den Grundsätzen zur Förderung der Sicherheit von zu pflegenden Menschen („Patientensicherheit“). Sie kennen Grundprinzipien der Instruktion / Anleitung und üben, Menschen ohne kognitive Einschränkungen gezielt in ihren Bewegungsabläufen und für Handlungen der Alltagsbewältigung zu instruieren. In Verbindung mit dem Erlernen von beruflichen Handlungsabläufen in der Bewegungsinteraktion achten sie immer auch auf ihre persönlichen Haltungs- und Bewegungsmuster und reflektieren diese hinsichtlich der Möglichkeiten von persönlicher Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 132 Die Auszubildenden charakterisieren Phänomene der Altersverwirrtheit bei Frauen und Männern, beobachten verschiedene Symptome und beschreiben diese. Sie entwickeln Ansätze für eine personengerechte Interaktion und kennen geeignete Orientierungsangebote, Strukturhilfen und angepasste Formen der Instruktion und Anleitung in alltäglichen Handlungsabläufen. Sie nehmen ihre persönlichen Reaktionen in Interaktionen mit desorientierten älteren Menschen wahr, verständigen sich über ihre Unsicherheiten, formulieren persönlichen Unterstützungsbedarf sowie Zielsetzungen für ihren Orientierungseinsatz in der praktischen Ausbildung. Mit Blick auf die zu erarbeitenden Inhalte, insbesondere die medizinisch- naturwissenschaftlichen Grundlagen zum Bewegungsapparat und zum Training von Handlings und Skills, nutzen sie geeignete Lernstrategien. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Beobachtung und Beschreibung von Bewegungsfähigkeit sowie  Beweglichkeit und von Mobilitäts- und Bewegungseinschränkungen Bewegungsbedarf – Bewegung in  Gestaltung von Bewegungsinteraktion als ein Kernmerkmal ihrer grundlegenden Bedeutung für pflegeberuflichen Handelns eine gesunde Lebensführung o Wahrnehmung und Entwicklung der eigenen Beweglichkeit und  Bewegungs- und der Grenzen der Belastbarkeit des eigenen Bewegungsapparates Handlungsunsicherheit (z.B. Kinsäthetik)  Veränderungen der Motorik im o das eigene Bewegungsverhalten reflektieren – Momente Alter - Beeinträchtigte körperliche persönlicher Gesundheitsförderung identifizieren Mobilität / Gehfähigkeit - o Vermeidung von beruflichen Gesundheitsrisiken und Gefahren – Immobilität und am Beispiel berufsbezogener Schädigungen des Bewegungseinschränkungen --> Bewegungsapparates wird fortlaufend – siehe links – o Selbstfürsorge – insbesondere für die Gesunderhaltung des erweitert u. vertieft eigenen Bewegungsapparats - Rückengerechte Arbeitsweise  Erhöhte Gesundheitsrisiken, die o Eigene Grenzen der körperlichen Belastbarkeit wahrnehmen durch Mobilitätsbeeinträchtigungen o Bewahrung und Weiterentwicklung der persönlichen Mobilität als verursacht werden zentrales Moment der pflegerischen Interaktion o Sturzgefahr --> wird in LF 10 o Mobilisierung – Pflegeinterventionen zur Bewegungsaktivierung und/oder LF 12 mit Blick auf den bzw. Bewegungsinteraktion - insbes. mit alten Menschen (z.B. Expertenstandard ausführlich Kinästhetik) thematisiert o Menschen bei Orts- und Positionswechseln unterstützen o Kontrakturen --> LF 18 o Technische Hilfen als Unterstützung der zu pflegenden Personen o Dekubitus --> vgl. a. LF 3A und zur eigenen Entlastung nutzen o Thrombose --> vgl. a. LF 5 od. --> Einführung, wird z. B. in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 9, LF 10, LF 12, LF 7 aufgegriffen, geübt, erweitert, vertieft o Pneumonie --> wird in LF 8  Risikoeinschätzung und Prävention von Sekundärerkrankungen aufgenommen und vertieft infolge von Immobilität / Durchführung von Prophylaxen in der  Berufliche Gesundheitsrisiken und Pflege Gefahren – insbesondere in o Kontrakturenprophylaxe --> LF 18 Hinblick auf eine Schädigung des o Dekubitusprophylaxe --> vgl. a. LF 3A Bewegungsapparates o Thromboseprophylaxe --> vgl. a. LF 5 od. LF 7  Erkrankungen des o Pneumonieprophylaxe --> wird in LF 8 aufgenommen und vertieft Bewegungsapparates: o Sturzprophylaxe / kontrolliertes Stürzen ermöglichen --> o degenerative Einführung, wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Gelenkerkrankungen (Arthrosen) Expertenstandard ausführlich thematisiert o Osteoporose  Maßnahmen der Ersten Hilfe leisten – Grundlagen --> wird in LF 6  Beeinträchtigte Denkprozesse mit und 18 aufgenommen und vertieft Einschränkungen u. a. des  Koordination von eigenen Bewegungsmustern / Lernen und Gedächtnisses, der Lernstrategien in Verbindung mit Handlungs- und Aufmerksamkeit, der Bewegungsabläufen Handlungsplanung, der  Menschen ohne kognitive Einschränkungen zu einfachen Urteilsfähigkeit -->Verwirrtheit, Handlungen und hilfreichen Bewegungsabläufen anleiten Orientierungsprobleme und o Praxisanleitung erfahren – Aufgaben und Möglichkeiten der Phänomene, die mit einer Interaktion Demenzerkrankung im Alter in o Zielgerichtete Anleitung anbieten – didaktisch-methodische Zusammenhang gebracht werden Grundprinzipien o Selbstversorgungsdefizite als  Interaktion mit älteren Menschen, die in ihrer Orientierung Folge eingeschränkt sind (mit Verwirrtheitssymptomen / Demenz) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 133 o Anwendung des ATL / ABEDL®-Modells (ggf. auch bereits SIS o Beeinträchtigungen der ®) auf die Strukturierung von zentralen Aktivitäten des Lebens im persönlichen Identität Bereich der Mobilität und Alltagsbewältigung o Relokationsstresssyndrom o Beobachtung und Beschreibung von Fähigkeiten und Einführung auf Einschränkungen in der Kommunikation, Orientierung und phänomenologischer Ebene --> Handlungsdurchführung wird in LF 12 grundlegend, und in o sich in der Kommunikation auf das Gegenüber einstellen – erste den LF‘n 18, LF 22, und LF 23 aus Skills unterschiedlichen Blickwinkeln o Orientierungshilfen geben erweitert und vertieft o zur Durchführung von vormals bekannten oder auch einfachen neuen Handlungsabläufen anleiten bzw. entsprechende Impulse geben, um in der Alltags- und Lebensbewältigung zu unterstützen o Unterstützungsangebote in ihrem Ablauf zielorientiert planen --> wird in LF 12 u. 23 aufgenommen, erweitert und vertieft Situative Rahmenbedingungen  Altern von Frauen und Männern – Demografische Entwicklung in Deutschland (und Epidemiologie der Demenz) --> Einführung, wird in LF 10, 12 und 22 aufgegriffen und vertieft  Einführung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Gewährleistung der Sicherheit zu pflegender Menschen („Patientensicherheit“) am Beispiel der Sturzprophylaxe --> wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert  Unfallverhütung, Arbeitsschutz – berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren für den Bewegungsapparat  Haftungsrecht  Delegation --> ggf. auch in LF 5 oder LF 6  Medizinproduktegesetz (Grundlagen und hier in Bezug auf den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Mobilitätsförderung) Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie und Physiologie des Bewegungsapparates  Richtungsbezeichnungen des Körpers  Lernen und Lernstrategien in den Naturwissenschaften Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II- III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Kommunikation / inteprof. Handeln Leitlinien Berufsethik Beratung I.1.a/b/c/d/ 74 h II.1.a/b 14 h IV.2.a/b 8h V.2.a/b/c/d/f 14 h g /c/e. /c . I.2.a/b/c/f/ II.2.a/b g. I.3.a I.5.b. 1.6.a/b/c/e . Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 66 v. 180 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 8 v. 60 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 8 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Stunden zur Verfügung 18 v. 140 Summe: 110 h Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 134 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Menschen zum Handeln anleiten (8 h) - Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen (bzw. ihren Angehörigen / Bezugspersonen) bei der Durchführung von nicht mehr vollständig erinnerten oder neuen Handlungsabläufen in der Selbst-/Fremdversorgung - Einstieg in den Aufgabenkomplex der Information / Schulung / Beratung.  Ls – Frau Mauerhoff (18 h) - Menschen mit Orientierungsstörungen und Verwirrtheitsproblemen / beginnender Demenz pflegen. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 135 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 3A Lernfeld 3A 100 Std. Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – sich auf diese Anforderungen im ersten Praxiseinsatz vorbereiten Voraussetzungen: LF 1 A (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess) / LF 2 (für viele Teile zumindest Mobilisation, im weiteren Verlauf auch Unterstützung von Menschen mit Verwirrtheitssymptomen) Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, entsprechende Skills zur Säuglingspflege aus LF 3B bzw. LF 4 vorzuziehen. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen des mittleren und hohen  Akutklinik  Stationäre Erwachsenenalters Langzeitversorgung  Ambulante Pflege Kompetenzen Die Auszubildenden ermitteln Pflegebedarf sowie Ressourcen und unterstützen Menschen, die auf Hilfeleistungen und Anleitung bei oder Übernahme der Selbstversorgung angewiesen sind, bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung unter Beachtung hygienischer Vorschriften und Anerkennung der individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse. Durch die gezielte Anwendung von prophylaktischen Maßnahmen schützen sie die zu pflegenden Menschen vor Komplikationen. Sie kontrollieren im Rahmen der Versorgung regelmäßig Vitalzeichen und Temperatur, bewerten die Ergebnisse und reagieren ihrem Kenntnisstand entsprechend angemessen. Dabei nutzen sie die in Pflegeeinrichtungen üblichen, analogen sowie digitalen Dokumentationssysteme und berücksichtigen institutionelle Rahmenbedingungen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden kennen im Überblick unterschiedliche, insbesondere stationäre Einrichtungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen verschiedener Altersgruppen und – exemplarisch – die Organisationsstruktur eines Versorgungsbereichs. Sie beschreiben Pflegebedarfe bezogen auf Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung und leiten Art und Umfang der erforderlichen Hilfeleistungen, Informationen oder kompensierenden Pflegehandlungen ab. Sie kennzeichnen die individuell unterschiedliche Bedeutung von Berührung im Kontext von körperbezogenen Pflegehandlungen und nehmen sie als sensibles und zugleich machtvolles Medium wahr. Die Auszubildenden erläutern die anatomisch-physiologischen Zusammenhänge sowie ausgewählte zentrale Krankheitsbilder zu diesen Lebensaktivitäten. Des Weiteren erläutern sie ausgehend von zugehörigen gesundheitlichen Ressourcen und (potenziellen) Problemen erforderliche Präventions-/ Prophylaxemaßnahmen sowie die Grundprinzipien hygienischen Pflegehandelns und setzen sie um. Sie beherrschen die Methoden der Vitalzeichenkontrolle und der Temperaturmessung, erkennen Abweichungen sowie lebensbedrohliche Situationen und wissen, welche (Sofort-)Maßnahmen erforderlich sind. Die Auszubildenden entwickeln im Kontext des beschriebenen Aufgabenspektrums Ansätze eines professionellen Selbstverständnisses von Pflege und stellen verschiedene Wissenschaftsbezüge der Pflege dar. Des Weiteren arbeiten sie einige rechtliche und ethische Grundlagen pflegeberuflichen Handelns heraus. Sie gewinnen einen Überblick über die Bezugswissenschaften der Pflege (z. B. Medizin, Ethik, Psychologie, Soziologie, Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 136 Gesundheitswissenschaft, Gesellschaftswissenschaften, Recht), um künftige Lerngegenstände in diese Rahmenstruktur einordnen und jeweils sinnvolle Lernstrategien einsetzen zu können. In der Zusammenführung der neu erworbenen Handlungskompetenzen und Kenntnisse bearbeiten die Auszubildenden Fallbeispiele, für die sie einem analog und/oder digital gestützten Dokumentationssystem gezielt Informationen entnehmen, um situativ erforderliche Pflegehandlungen begründet planen, durchführen und dokumentieren zu können. Weiter nehmen die Auszubildenden die Anzeichen und die Entstehung ihrer eigenen emotionalen Reaktionen, insbesondere in körpernahen Pflegesituationen sowie Belastungssituationen im Kontext der Ausbildung, wahr und machen sich mögliche Deutungen bewusst. Sie leiten individuelle Strategien der professionellen Regulation von Emotionen ab. Sie verstehen außerdem mögliche Reaktionen der zu pflegenden Menschen und berücksichtigen dabei sowohl individuelle, biographie- als auch sozialisationsbedingte Unterschiede. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  „Wohlbefinden“ als Folge erfüllter Grundbedürfnisse vermitteln –  Sozialisations-/biographiebedingte Unterscheidung und Anerkennung unterschiedlicher Gewohnheiten in der Bedürfnislagen in der körpernahen Versorgung (wird in LF 3B Selbstversorgung --> wird z. B. in LF aufgenommen) 3B, LF 7 und LF 17 erweitert und o Kleidung und ihre Bedeutung für Identität und Wohlbefinden vertieft  Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen, Fähigkeiten und  Beeinträchtigtes Wohlbefinden - individuelle Bedürfnisse in verschiedenen ATL / ABEDL® Entwicklungs- und einschätzen gesundheitsbedingte Phänomene in  Pflegebezogenen Dokumentationssystemen (analog und/oder Verbindung mit Körperpflege, digital) Informationen zu der zu pflegenden Person und zur Ernährung und Ausscheidung – Orientierung für die Durchführung von Pflegemaßnahmen Einführung an ausgewählten entnehmen Beispielen --> wird im gesamten  zielorientierte und strukturierte Planung von Pflegemaßnahmen / Ausbildungsverlauf kontinuierlich situationsbezogene Anpassung vorliegender Pflegeplanungen aufgenommen, weiterentwickelt und  Pflegerische Unterstützung bei der Selbstversorgung (z. B. exemplarisch vertieft Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung) geben  Einschränkungen in der  sachgerechte Dokumentation von Pflegemaßnahmen (digitale Selbstversorgung – und analoge Dokumentationssysteme nutzen) Pflegebedürftigkeitsbegriff hier noch  Informationen strukturiert und situationsgerecht mündlich nicht ausführlich --> wird ggf. in LF weitergeben 3B, sicher in LF 7 u. LF 10  Vitalzeichen-/ Temperaturkontrolle durchführen --> wird in LF 6 eingeführt und gefestigt und ggf. 8 aufgenommen, erweitert und ggf. in LF 18 und/oder LF o damit verbundene 21 vertieft Pflegephänomene wie  Bei der Thermoregulation unterstützen - Menschen mit Fieber  Hilflosigkeit, pflegen  Abhängigkeit,  Grundlagen hygienischen Handelns umsetzen --> wird in LF 3B,  Scham, LF 4, LF 5, LF 7, LF 17 sowie ggf. in LF 18 und LF 24  Bedürfnis nach Zuwendung und aufgenommen, erweitert, vertieft Berührung  Erleben von Fremdheit  Unterstützung bei der Körperpflege, Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege  Physiologische und pathologische o Beobachtung und Beschreibung der Haut/Schleimhaut und von Veränderungen der Haut Hautveränderungen o Risiken für Veränderungen des o Gesundheitsförderung / Prävention von Sekundärerkrankungen Hautzustandes / prophylaktische Maßnahmen in alltägliche o Veränderungen der Haut und Unterstützungsangebote, z. B. in die Körperpflege, integrieren Schleimhäute in Abhängigkeit vom  Intertrigoprophylaxe Alter  Dekubitusprophylaxe <-- vgl. hierzu LF 2 – Vertiefung z. B. in o (Infektions-)Erkrankungen der LF 7 und LF 24, dann auch unter Einbeziehung des Haut (exemplarisch): Expertenstandards möglich und sinnvoll  Mykosen --> Pflege eines Neugeborenen oder Säuglings in LF 3B / 4  Intertrigo sowie ggf. LF 11 oder 21, Arbeits- und Ablauforganisation wird in  Dekubitus LF 5 u. evtl. 7 aufgenommen, Berührung / Basale Stimulation / o ggf. Verletzungen der Haut (z. B. Förderpflege in LF 9, LF 12, LF 14 und/oder LF 18, Mund-/ als Sturzfolgen) – sofern für die Zahnpflege Vertiefung ggf. in LF 10, LF 14 und/oder LF 18 Fallbearbeitung erforderlich Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 137  Berührung / Interaktion und Kommunikation mit zu pflegenden  ggf. Humerusfraktur exempl. und nur Frauen und Männern in berührungsnahen Situationen insoweit, wie für das Fallverständnis  Regulation von Nähe und Distanz, grundlegende Einführung --> erforderlich --> Frakturen in LF 5 Kompetenzaufbau erfolgt weiterhin, z. B. in LF 9, LF 10, LF 12 LF  Störungen der Verdauung und des 13, LF 14, LF 16, LF 18 sowie wiederholend in der fallbezogenen Magen-Darm-Traktes: Anwendung in LF 24 o Emesis, Diarrhoe, Obstipation  Professioneller Umgang mit körpernahen, intimen  Beeinträchtigte Urin- Pflegesituationen /Stuhlausscheidung / Harn- und  Gestaltung beruflich bedingter Intimitätsverletzungen / Stuhlinkontinenz - Einführung Wahrnehmung von und Umgang mit Tabuzonen (Vertiefung in LF 23)  Umgang mit Scham – auch in der Begegnung mit dem anderen  angeborene oder erworbene Geschlecht --> wird in LF 20 mit Blick auf Begegnungen mit kognitive Einschränkungen, die sexuellen und erotischen Bedürfnissen aufgenommen und vertieft Pflegeunterstützung erforderlich  Umgang mit dem eigenen und fremden Körper sowie machen individueller, biographisch und sozialisationsbedingter Umgang o Demenz <-- anknüpfend an LF 2, mit Scham und Tabuzonen --> transkategoriale Pflege wird wird in LF 12 ausführlich erarbeitet vertiefend in LF 3B, LF 7 und LF 17 thematisiert o Trisomie 21 - hier nur kurz  Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme – erste Grundlegung -- eingeführt > wird in LF 3B ausführlich erarbeitet und in LF 11 --> kann in LF 21 und/oder 24 weiterentwickelt vertiefend erarbeitet werden  Unterstützung bei der Urin- und Stuhl-Ausscheidung --> Vertiefung in LF 20 in Bezug auf den Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“  Umgang mit Emotionen, Wahrnehmung und Anerkennung, u.a. Ekel --> Aufnahme und Weiterführung in LF 14 Situative Rahmenbedingungen  Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege – Formen unterschiedlicher Pflegeangebote  System Krankenhaus (Innere Medizin / Pädiatrie) und/oder stationäre (ggf. auch ambulante) Langzeitversorgung <-- abhängig von den Einsatzfeldern im Orientierungseinsatz  Grundbegriffe d. Rechts, Menschenrechte und Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz), Patientenrechte, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  Kritische Reflexion des Begriffs „Kultur“, Einführung des Konzepts der Vielfalt bzw. Diversität („Diversity“) Ergänzende Wissensgrundlagen  Einführung in die Grundbegriffe der Pflegeethik --> wird in LF 3B aufgenommen und vertieft, evtl. auch erst dort grundlegend eingeführt und von da an systematisch weitergeführt  Grundstrukturen des menschlichen Körpers – Überblick Organsysteme  Anatomie / Physiologie d. Zelle und der Gewebe als Grundbausteine des Lebens (wird in LF 4 in Bezug auf Zellteilung und Entwicklung aufgenommen)  Anatomie und Physiologie der Haut  Anatomie und Physiologie der Vitalfunktionen (Blutdruck, Puls, Atmung, Temperatur) (als Grundlegung für die Erhebung und Dokumentation der Vitalwerte – wird in den LF 6 und LF 8 erweitert / vertieft  Anatomie und Physiologie der Nahrungsaufnahme, des Stoffwechsels, der Verdauung und Ausscheidung (Überblick, der es ermöglicht, den Fallsituationen zu folgen und die Pflegeaufgaben des ersten Praxiseinsatzes umzusetzen, wird in LF 3B vertieft)  Grundlagen der Ernährungslehre  naturwissenschaftlichen Darstellungen und Abbildungen Informationen entnehmen und diese in eigenen Worten wiedergeben  Rollenkonzepte im Berufs- und Ausbildungsfeld (Pflegende, Patientinnen und Patienten/Bewohnerinnen und Bewohner / Anleitende / Lehrende / Leitungen …) (Abstimmung mit LF 1B)  Emotionsregulation: Entstehung von Emotionen, Analyse und Regulation von Emotionen – (Erarbeitung, wird in LF 1B aufgenommen und systematisiert)  Entnahme und Weitergabe von Informationen aus Fachtexten verschiedener Disziplinen (zitieren / zusammenfassen) --> wird in LF 3B aufgenommen und (pflege-)wissenschaftlich fokussiert  Lernen und Lernstrategien in berufspraktischen Lernsituationen o Vorbereitung auf den praktischen Einsatz o Rahmenausbildungsplan und Ausbildungsnachweis Kompetenzaufbau Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 138 I-Pflegeprozess / II- III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Kommunikation / interprof. Leitlinien Berufsethik Beratung Handeln I.1.a/b/d/e/f/i 56 h II.1.a/b/c 12 h III.1.d/ 14 h IV.2.a/b/d 8h V.2.a/b/c/d/e 10 h I.2.a-c/f/g II.3.a III.2.a/e I.5.c Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 10 v. 70 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 86 v. 180 Stunden zur Verfügung 4 v. 140 Summe 100 h Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Berührung – Interaktion bei der körpernahen Versorgung (6 h)  Ls – Mein erster Tag … (20 – 28 h) - ... auf der Inneren (... auf dem Wohnbereich / ... auf der Kinderstation) - Versorgung von Menschen mit Durchfall und Stuhlinkontinenz (bei gleichzeitigen Orientierungsstörungen / kognitiven Einschränkungen)  Ls – Die 4 Augen (28 h) - Umgang mit Prüfungsangst im Rahmen der Körperpflege bei einer praktischen Leistungsüberprüfung Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 139 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 1B (NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ) Lernfeld 1B 60 Std. Kontakt zu Menschen in der Pflege aufnehmen – Praxiserfahrungen reflektieren Voraussetzungen: LF 1 A / LF 2 (weitgehend) / LF 3 A (weitgehend) + Orientierungseinsatz (in Teilen oder vollständig) Planungshinweis: Die unten aufgeführten, auf die Kommunikation mit den zu pflegenden Menschen bzw. den Kompetenzbereich II (PflAPrV) ausgerichteten Lernsituationen müssen nicht im Zusammenhang vermittelt werden, sondern können sukzessive auf die verbleibende Zeit des ersten Ausbildungsdrittels verteilt werden. Dabei ist es sinnvoll, die angegebene Reihenfolge einzuhalten. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Pflegeauszubildende / Pflegefachperson  verschiedene Arbeitsfelder  häusliche Umgebung im  Familien der Pflege Familienalltag  zu pflegende Menschen mit (Orientierungseinsatz) Informationsbedarf Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen das Instrument der Kollegialen Beratung, um sich über Erfahrungen aus dem Praxiseinsatz auszutauschen und emotionale Reaktionen bewusst zu machen und zu verarbeiten. Sie verstehen die Grundlagen der familienorientierten Pflege sowie der Information und Schulung von zu pflegenden Menschen. Sie gestalten die Kommunikation auf der Basis einer von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz bestimmten Grundhaltung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden beschreiben grundlegende Ziele, Prinzipien und Verfahren der Kollegialen Beratung. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen in ihrem ersten Praxiseinsatz aus und gleichen diese mit den vorab formulierten Lernerwartungen ab. Sie formulieren Irritationen und fokussieren insbesondere auch ihre emotionalen Reaktionen auf Erlebnisse mit unterschiedlichen zu pflegenden Menschen in unterschiedlichen Pflegesituationen, um sich so sowohl emotionspsychologisches Hintergrundwissen als auch Ansatzpunkte einer bewussten Emotionsregulation zu erarbeiten. Insbesondere erhalten sie die Gelegenheit, ihre eigene Betroffenheit in den ersten Begegnungen mit der Endlichkeit des Lebens und mit sterbenden oder auch verstorbenen Menschen zu teilen, einzuordnen und aufzuarbeiten. Sie setzen sich dabei auch reflexiv mit ihrer getroffenen Berufswahlentscheidung auseinander. In der Vorbereitung weiterer Praxiseinsätze und Lernfelder und den damit verbundenen Anforderungen an ihre kommunikativen Kompetenzen beschreiben die Auszubildenden einige Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Beschreibung von unterschiedlichen Familiensystemen, setzen sich mit ausgewählten Familienbildern auseinander und entwickeln erste Kerngedanken von familienbezogener Pflege. In Weiterführung der in LF 2 erarbeiteten Fähigkeiten im Bereich Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen erläutern die Auszubildenden die Grundlagen von Informationsgesprächen, um sie im weiteren Ausbildungsverlauf in verschiedenen Lernfeldern sowie in der Praxis anzuwenden, zu erweitern und zu vertiefen. Weiter reflektieren sie vor dem Hintergrund ihrer ersten Ausbildungs- und Praxiserfahrung die Rollenbilder und Erwartungen an Pflegende seitens der Institutionen und der Gesellschaft. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 140 Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Reflexion von Praxiserfahrungen  Lebensbedrohlich erkrankt sein  Pflegeethische Ansprüche und die Asymmetrie pflegerischen o Tumorerkrankungen (Bsp. Hoden- Handelns aufdecken – in Abstimmung mit Lernfeld 3B Ca) <-- einfache Einführung, um  Reflexion der Erfahrungen des Orientierungseinsatzes die Fallsituation nachvollziehen zu o Selbstvergewisserung der Berufswahl können o Pflege in ihren leib-körperlichen Aspekten wahrnehmen und  Informationsbedarf reflektieren (face-to-face bzw. body-to-body)  Wunsch nach Unterstützung, --> wird im LF 15 im Rückblick auf die ersten beiden menschlicher Zuwendung und Ausbildungsdrittel aufgenommen Beziehung zu anderen  Einführung Kollegiale Beratung --> sollte nach einer (professionellen) Personen grundlegenden Erarbeitung im weiteren Verlauf des ersten Ausbildungsdrittels spätestens mit Beginn des zweiten Ausbildungsdrittels als kontinuierliche, selbstorganisierte Reflexionsform etabliert werden, <-- Voraussetzung dafür bildet die Ls „Personzentriert kommunizieren“  Aufmerksamkeit gegenüber beruflichen Belastungen - einen kollegialen Erfahrungs- und Gedankenaustausch im Sinne persönlicher Gesundheitsförderung nutzen  Eigene Emotionen wahrnehmen, ordnen, erklären und verstehen o Emotionen regulieren, emotionale Reaktionen kontrollieren <-- anknüpfend an die exemplarische Erarbeitung im Rahmen einer Lernsituation in LF 3A  mit den Leiderfahrungen anderer Menschen umgehen – erste, von den eigenen Erfahrungen ausgehende Annäherung o Mit-Leiden und Gefühle der Nähe und Verbundenheit zu betroffenen Jugendlichen, die möglicherweise in ähnlichem Alter wie die Auszubildenden selbst sind, wahrnehmen und reflektieren --> wird u. a. in LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft  Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung – Grundlegende Skills und persönlich geeignete Formulierungsmuster für emotional schwierige Situationen entwickeln, z. B. Beileidsbekundungen aussprechen --> wird in LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft  Private und berufliche Beziehungen / diffuse und rollenförmige Sozialbeziehungen unterscheiden --> wird in LF 7 aufgenommen und in LF 16 u. ggf. 20 vertieft  Infusionsgabe – als einfache Einführung, um die Fallsituation nachvollziehen zu können  soziale Rolle und Rollenbilder von Pflegenden – Entwicklung einer beruflichen Identität – Abstimmung mit LF 3A erforderlich  Grundgedanken Familienbezogener Pflege o Familiensysteme als ein zentrales Moment in der Lebenswelt wahrnehmen und beschreiben o Familiensysteme und generative Beziehungen in einfachen grafischen Strukturen darstellen o Dependenzpflege (D. Orem) o Einführung in ein familienbezogenes Pflegemodell (z. B. Calgary Familienmodell n. Wright & Leahey od. Theorie des systemischen Gleichgewichts n. Friedemann & Köhlen) o Interaktion zwischen Familienmitgliedern in verschiedenen Phasen der kindlichen Entwicklung beobachten und beschreiben --> wird in LF 4 aufgenommen und in LF 11, LF 19, LF 21 und LF 24 systematisiert und anwendungsbezogen vertieft  Grundsätze einer verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung o Begriff „Aushandlungsprozess“ als Grundlage der Verständigungsorientierung --> wird in LF 3B situativ erprobt, kann auch mit dem Anwendungsbeispiel dort eingeführt werden --> anknüpfend an LF 1A – auch als grundlegende Interaktionsform im Rahmen der Kollegialen Beratung Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 141  Informationsgabe o Unterscheidung von formellen und informellen Situationen der Informationsgabe o Didaktische Struktur eines formellen Informationsgesprächs o Kriterien gelungener Informationsvermittlung  Aufbau von (langfristigen) Beziehungen in der Pflege unter Beachtung der Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz o Zuhören und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen erfassen o Empathische Reaktionsmuster erkennen und erfahren o Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen leisten (Mental Health) o persönliche Grenzen von Empathie / Emotionsarbeit wahrnehmen und reflektieren  Risiken von Empathieentwicklung – z. B. Gefühlsübertragung bzw. auch Sekundärtraumatisierung – wahrnehmen und reflektieren --> wird in LF 10 und LF 16 aufgenommen  Grundsätze personzentrierter Gesprächsführung kennen und bewusst einsetzen bzw. in ihren Begrenzungen reflektieren (als Grundlage der Interaktion in der kollegialen Beratung, nicht als eine grundsätzlich zu entwickelnde pflege“therapeutische“ Haltung in der Gesprächsführung) Situative Rahmenbedingungen  Orientierung in der Ausbildung und im Curriculum  Vergleich und Reflexion der unterschiedlichen Einsatzfelder im Orientierungspraktikum Ergänzende Wissensgrundlagen  Unterschiedliche Formen des Familienlebens - Einführung in die Eltern-/Kind-Interaktion  Einführung in die Emotionspsychologie / Grundlagen der Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen (Mental Health) --> wird in Ls „In den Schuhen der Anderen“ und in LF 10, LF 11, LF 12, LF 14, LF 15 aufgenommen und mit unterschiedlichen Blickwinkeln und fachlichen Bezügen erweitert  Menschenbilder und das Verständnis von Gesundheit und Krankheit aus biomedizinischer Sicht im Vergleich zu weiteren Theorien und Wissenschaften (z.B. Psychodynamik, Behaviorismus, Salutogenese), einführender Überblick anknüpfend an LF 3A --> wird u. a. in LF 3B, LF 4, LF 7, LF 8, LF 10, LF 12, LF 16 erweitert und vertieft Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.h 14 h II.1.a/b/c/d/f 32 h III.1.b 2h V.2.b/c/d/e 12 h I.2.f II.2.a/b I.3.c/d II.3.a I.5.a I.6.d Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 6 v. 70 CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 38 v. 80 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 6 v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten X CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 10 v. 120 fördern Summe 60 h Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 142 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Auf die Reflexion der Praxiserfahrungen im Orientierungseinsatz bezogene Lernsituationen:  Ls – Gefühlswirrwarr aufdröseln (10 h) - Emotionen in Prozessen der pflegerischen Interaktion reflektieren - Überblickswissen zur Emotionspsychologie erarbeiten sowie Grundprinzipien Kollegialer Beratung kennenlernen.  Ls – Setz dich mal an sein Bett (14 h) – Auftrag, bei einem gleichaltrigen, sterbenskranken Menschen unvorbereitet Begleitung und Pflegemaßnahmen zu übernehmen. <-- beide Lernsituationen geben gleichzeitig eine Einführung in die Kollegiale Beratung Lernsituation zur Vorbereitung der familienorientierten Pflege in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 7  Ls – Familie als System verstehen (10 h) - Einstieg in die familienorientierte Pflege Lernsituationen, die auf die Kommunikation mit zu pflegenden Menschen bezogen sind (Kompetenzbereich II)  Ls – Informationen geben (6 h) - Grundlage der Informationsgabe --> zielgerichtete Aufbereitung von einfachen pflege- und gesundheitsbezogenen Informationen für zu pflegende Menschen, die sich auf einem vergleichbaren Kognitionsniveau befinden wie die Auszubildenden selbst  Ls – In den Schuhen der Anderen (6h) - Grundlagen, Prinzipien und Risiken von Empathieentwicklung  Ls – Personzentriert kommunizieren (6 h) – Einführung in die pflegerische Gesprächsführung und Interaktion, die von Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägt ist - Theoretische Grundlagen mit Übungen, bildet eine wichtige Voraussetzung für die selbständige Weiterführung der Kollegialen Beratung ab dem zweiten Ausbildungsdrittel/-jahr (ab LF 8) Lernsituation zur Reflexion der eigenen Rolle (ggf. mit bereits erfolgtem Unterricht in LS – Die 4 Augen abstimmen, wird in LF 15 aufgenommen)  Ls – Soziale Rollen und Rollenbilder von Pflegenden (6 h) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 143 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 3B (NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ) Lernfeld 3B 90 Std. Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen – Erfahrungen des ersten Praxiseinsatzes fachlich einordnen und vertiefen Voraussetzungen: LF 1 A/B / LF 2 / LF 3 A Hinweis zur Planung: Evtl. ist es sinnvoll, die Lernsituation „Ein paar Tüten Zucker“ erst nach LF 4 einzuplanen – in jedem Fall müssen hinsichtlich der Säuglingspflege genaue Absprachen getroffen werden. Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen geplant wird, kann es sinnvoll sein, diese Skills bereits in LF 2 und 3A vorzuziehen. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Alte Menschen  stationäre Langzeitpflege  Säuglinge  Akutstation Kinderklinik Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen den Pflegeprozess, um gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen deren Pflege partizipativ planen, gestalten und durchführen zu können. Sie unterstützen Menschen bei der Ernährung, die ihren Willen (noch) nicht / nicht (mehr) eindeutig artikulieren können, prüfen mögliche Bedeutungen der Ablehnung von Nahrung und Flüssigkeit und gelangen unter Abwägung unterschiedlicher Argumente zu fallangemessenen Lösungen. Hinsichtlich der Unterstützung bei der Ernährung wenden sie den Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ als Instrument der pflegerischen Qualitätssicherung an. Sie geben zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen korrekte, verständliche und an die jeweiligen Lernvoraussetzungen angepasste Informationen zu den Themen Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung und beachten dabei situativ angemessen die Einhaltung von Prinzipien des Hygienehandelns. Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen. Sie stärken Menschen in ihrer Selbstpflegekompetenz bzw. Eltern in ihren Fähigkeiten zur Dependenzpflege. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Bedürfnisse und Erwartungen von Einzelpersonen und Familien bei der Pflegeprozessgestaltung anhand des Konzepts der transkategorialen Pflege. Mit den zu pflegenden Menschen handeln sie die Pflegeziele aus und entwickeln gemeinsam mit ihnen lebensweltorientierte Angebote zur Auseinandersetzung und Bewältigung von Gesundheitsproblemen und Pflegebedürftigkeit bzw. Defiziten in der Selbst-/Dependenzpflege. Sie erkennen sprachliche Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende Interventionen ein, um diese zu überbrücken. Die geplanten Pflegeprozesse sprechen sie mit dem intraprofessionellen Team ab und reflektieren die durchgeführte Pflege im kollegialen Austausch. Unterrichtsziele Die Auszubildenden unterscheiden grundsätzliche Organisationsstrukturen in den Arbeitsfeldern der Pflege und ermitteln Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Klinik und stationärer Langzeitpflege. Sie überprüfen in diesem Zusammenhang ihre Beobachtungen mit dem Hygienehandeln in verschiedenen Einsatzbereichen und ihre persönliche Compliance im Umgang mit Hygienemaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Händehygiene. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 144 Sie festigen ihr Wissen und ihre Kompetenzen zur Unterstützung von Menschen, die auf persönliche Unterstützung, Anleitung oder Übernahme bei der morgendlichen Pflege und der Nahrungsaufnahme angewiesen sind und erarbeiten sich hierzu sowie zu einer Komplikation, der Mangelernährung, situationsbezogen vertiefende, insbesondere pflegewissenschaftlich begründete Fachkenntnisse. Sie berücksichtigen differenzsensibel Informationen, begründen die Notwendigkeit und die Anforderungen einer prozessorientiert ausgerichteten, geplanten Pflege und systematisieren sie im Zyklus der vollständigen Handlung. Sie erklären an einem Beispiel (Ernährungsmanagement) die Intention und den Aufbau eines pflegerischen Expertenstandards und die damit verbundenen Ansprüche an eine fachlich fundierte, wissenschaftlich begründete Pflege und schlussfolgern, wie sie das damit zur Verfügung stehende Wissen nutzen können. Ausgehend von einer Fallsituation reflektieren die Auszubildenden eigene Vorurteile und Stereotype gegenüber zugewanderten Menschen, leiten Folgen von Stereotypisierung ab und erarbeiten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie kennzeichnen das Konzept der transkategorialen Pflege und ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich der differenzsensiblen Gestaltung der Anamnese und des Assessments bei zugewanderten Menschen. Weiterhin erweitern die Auszubildenden ihre Kenntnisse zu Theorien und Modellen der familienbezogenen Pflege und ziehen daraus Konsequenzen für die Pflegeprozessgestaltung bei der Versorgung von Kindern und ihren Familien. Sie üben Handlings und Skills zur pflegerischen Versorgung von Säuglingen. Sie erweitern, üben und festigen ihre Fähigkeiten in der pflegerischen Kommunikation, der Information sowie der Instruktion zu gezielten Handlungen, indem sie Techniken erarbeiten, wie gesundheits- und pflegebezogene Informationen und Instruktionen korrekt, verständlich und angepasst an die jeweiligen Voraussetzungen zur Informationsaufnahme weitergegeben werden können. Die Auszubildenden analysieren Fallbeispiele im Hinblick auf gelungene oder problematische Kommunikation zwischen Pflegenden und zu pflegenden Menschen. Sie deuten vor diesem Hintergrund stark verlangsamtes und/oder ablehnendes Verhalten gegenüber dem Angebot von Speisen und Getränken und schlagen individuelle Pflegeinterventionen in der ethischen Abwägung zwischen der Anerkennung von Autonomie einerseits und der Verpflichtung zur Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen der zu pflegenden Menschen andererseits vor. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)  „Wohlbefinden“ bzw. „Lebensqualität“ als begründete Ziele  beeinträchtigtes Wohlbefinden pflegerischen Handelns bestimmen (bzw. in ihrer Unbestimmtheit (Aufnahme / Weiterführung LF 3A – erfassen) Annäherung, noch nicht im Sinne  Familienorientierung <-- anknüpfend an LF 1B – und einer Arbeit mit transkategoriale Pflege als Bezugspunkte im Pflegeprozess Pflegeklassifikationssystemen) (noch ohne umfassende theoretische Fundierung --> diese wird  beeinträchtigte Mobilität mit dem in LF 7 und/oder LF 17 aufgenommen) Rollstuhl --> kann auch in LF 10  Reflexion hygienischen Handelns im Praxisfeld thematisiert werden o Compliance gegenüber den Prinzipien der  Individuelle Krankenhaushygiene als normative Zielsetzung in der Ernährungsgewohnheiten und Information der zu pflegenden Menschen und ihrer Gesundheitsüberzeugungen Bezugspersonen  Individuelle sozialisations-, o Compliance des eigenen Hygienehandelns <-- anknüpfend an entwicklungs-,und LF 3A gesundheitsbedingte Phänomene in  Pflegeprozesse in der stationären Langzeitversorgung individuell Verbindung mit Ernährung --> wird in planen, durchführen, dokumentieren und bewerten – Stichwort: LF 4, 7, 11 und 16 aufgenommen, „aktivierende Pflege“ weiterentwickelt und jeweils o Situative Unterscheidung und Anerkennung vielfältiger exemplarisch vertieft Bedürfnislagen – (physisches, psychisches und mentales)  Aspirationsrisiko Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 145 Wohlbefinden als Folge erfüllter Grundbedürfnisse <--  Mangelernährung – Fehlernährung – Fallbezogene Anknüpfung an LF 3A Risikoeinschätzung / Ursache / o Pflegebezogenen Dokumentationen Informationen entnehmen Symptome und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren  Beeinträchtigte Stuhlausscheidung o Selbstpflegeerfordernisse (Selbstversorgungsdefizite, bei Säuglingen infolge einer Ressourcen, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse) in infektiösen Erkrankung – z. B. verschiedenen ausgewählten ATL /ABEDL® einschätzen – aufgrund einer Infektion mit Pflegebedarf und Unterstützungsmöglichkeiten für Momente o Rota-Viren, von Selbständigkeit ermitteln - rehabilitative Aspekte in den o Salmonellose Pflegeprozess integrieren o CDI o Pflegeziele setzen und mit dem zu pflegenden Menschen  Flüssigkeitsdefizit - Risikoprävention besprechen o Pflegemaßnahmen ableiten und dem zu pflegenden Menschen transparent vorstellen o sachgerechte Dokumentation und Evaluation von Pflegemaßnahmen (analog / digital) o Möglichkeiten der Bewertung des Pflegeprozesses im Austausch mit dem zu pflegenden Menschen und dem Pflegeteam entwickeln --> wird in LF 5, LF 8 und LF 11 8 für die klinische Akutversorgung, in LF 7 für den ambulanten Bereich, in LF 9 für den Bereich der Rehabilitation und in LF 10 erneut für den Bereich der stationären Langzeitversorgung aufgenommen und fallbezogen weiterentwickelt  Mit zu pflegenden Menschen, die zur Abstimmung des Pflegeprozesses erforderlichen Gespräche initiieren und bedürfnisorientiert gestalten (Informationssammlung, Pflegeziele absprechen, Pflegemaßnahmen verabreden, durchgeführte Pflege bewerten) --> soll in LF 5 konsequent aufgegriffen und gefestigt werden  Einschätzung des Ernährungszustands - Gewicht /BMI / o Kontrolle und Normen bei Menschen in verschiedenen Altersgruppen o Perzentile als ein Instrument zur Beurteilung der körperlichen Entwicklung von Kindern  Expertenstandards als wissenschaftlich fundierte Leitlinien pflegerischen Handelns (exemplarisch.: „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“) in den Pflegeprozess integrieren o Standardisierte Screening- und Assessmentverfahren zur Identifizierung von potenzieller Mangelernährung einsetzen - als vertiefte exemplarische Einführung zu Aufbau, wissenschaftlicher Begründung und praxisbezogenen Einsatzmöglichkeiten eines Expertenstandards --> weitere Expertenstandards kommen in LF 5, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13, LF 20, LF 23 und LF 24 mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (z. B. Assessment, Intervention, Beratung, Evaluation) zur Anwendung  Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme o Beobachtung Ernährungszustand / Flüssigkeitshaushalt o Ernährungsbiographien o Widersprüchliche ethische Prinzipien (Dilemmadiskussion) o Ansätze ethischer Entscheidungsfindung: Umgang mit Ablehnung von Essens-/Getränkeangeboten (auch in Verbindung mit Unsicherheit in Bezug auf die Entscheidungsfähigkeit) – zwischen Fürsorge und Zwangsausübung o Unterstützung von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr über PEG/PEJ und Versorgung der liegenden Sonde o Angehörige / Bezugspersonen zur Pflege- und Gesundheitssituation fallbezogen informieren  Aushandlungsprozesse zwischen Pflegeanforderungen und individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Menschen gestalten (verbal / nonverbal – wenn die Kommunikation eingeschränkt ist) o z. B. jemanden zum Essen und Trinken anregen o z. B. mögliche Gründe für die Ablehnung von Nahrung und Flüssigkeit deuten und in der Interaktion darauf eingehen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 146  Umgang mit unterschiedlichen Zeitrhythmen und dem veränderten Zeitbewusstsein im Alter sowie der eigenen Ungeduld in der Hektik des Pflegealltags  in Pflegeprozessen in der pädiatrischen Akutversorgung, die durch unterschiedliche individuelle Faktoren beeinflusst sind, mitwirken – dabei Aspekte der Familienorientierung, der transkategorialen Pflege und diskriminierungssensiblen Selbstreflexion berücksichtigen o hygienische Fundierung der Pflegeprozessplanung bei infektiösen Erkrankungen - am Beispiel des standardisierten Vorgehens bei Rota-Viren-Infektion auf der Kinderstation / Orientierung an Leitlinien o Integration transkategorialer Aspekte in die Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung – Erfassung von Pflege- und Unterstützungsbedarfen / Bezug zu Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten und zur Lebenssituation (Alltagsgestaltung / Familienleben / Geschlechterrollen) / Wertorientierung und Religion – Bezug zum Theoriemodell der transkategorialen bzw. familienbezogenen Pflege zur Begründung der gewählten Pflegeprozessstruktur <-- vgl. LF 1 B hinsichtlich der familienbezogenen Pflege --> Bezüge sollten z. B. in LF 4, LF 7, LF 11, LF 17, LF 19, LF 21 kontinuierlich vertiefend aufgenommen werden o Verständigungsorientierte und diskriminierungssensible Kommunikation mit Menschen mit geringen oder keinen deutschen Sprachkenntnissen suchen o Auswirkungen des Krankenhausaufenthaltes auf das Familiensystem, insbesondere auf die Geschwisterkinder berücksichtigen  pflegerische Versorgung von (kranken) Säuglingen – spezifische Kenntnisse umsetzen, Skills / Handlings einsetzen o Ernährung des Säuglings / Verabreichung von Flaschennahrung – spezielle Ernährung in Verbindung mit Diarrhoe und Rota-Vireninfektion --> fallbezogene Bestimmung des Ernährungszustandes o Stuhlbeobachtung o kinästhetische Prinzipien beim Aufnehmen, Ablegen, An- und Auskleiden eines Säuglings sowie beim Windelwechsel anwenden (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF 4, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge) o (Bewegungs-)Interaktion mit dem Säugling gestalten (Infant Handling) – Eltern und Kind in ihrer Interaktion unterstützen (auch Wickeln / Kleidung) (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF 4, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge) o Haut- und Nägelbeobachtung o Eltern / Bezugspersonen zu Aspekten der Hygiene und Ernährung informieren  Reflexion im Sinne einer differenzsensiblen Professionalisierung von Vorurteilen, Klischees, Stigmatisierungen und Diskriminierungen in der Versorgung von zugewanderten Menschen --> wird in LF 10 aufgenommen und vertieft Situative Rahmenbedingungen  Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege – Formen unterschiedlicher Pflegeangebote  Systeme der sozialen Sicherung - Übersicht – Struktur der Sozialgesetzbücher  Infektionsschutzgesetz (wird in LF 18 aufgenommen und im größeren Zusammenhang vertieft)  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie / Physiologie des Verdauungssystems <-- Anknüpfung / Vertiefung zu LF 3A --> wird in LF 7 in Bezug auf den Stoffwechsel aufgenommen --> Vertiefung Leber in LF 21  Grundbegriffe der Pflegeethik --> Anknüpfung / Vertiefung aus LF 3A o zentrale Begriffsdefinitionen der Ethik, Grundlegende Werte und Prinzipien der biomedizinischen Ethik (z. B. n. Beauchamp & Childress) o Pflegeethisches Selbstverständnis, ethisch-normative Bezugspunkte für pflegerisches Handeln (z. B. ICN- Ethikkodex für Pflegende, Pflege-Charta bzw. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland) – evtl. auch EACH-Charta, UN-Kinderrechtskonvention --> ggf. auch erst in LF 11 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 147  Grundlegende Einführung in die Pflegewissenschaft (Historische, nationale und internationale Entwicklung, Ziele, Vorgehen)  Entnahme, Weitergabe von und Arbeit mit Informationen aus pflegewissenschaftlichen Texten (zitieren / zusammenfassen) <-- anknüpfend an LF 3A  Nährstoffbedarf und Ernährung des Kindes in der Säuglingsphase - Unterschiede zwischen Muttermilch und Flaschennahrung – Doppelung mit LF 4 abhängig von der zeitlichen Reihenfolge --> Fortführung im weiteren Entwicklungsverlauf in LF 11 Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik Handeln I.1.a-h 40 h II.1.a-e/g 16 h III.1.d 12 h IV.1.a/b. 8h V.1.a 14 h I.2.a-c/f/g II.2.a/b III.2.a-d IV.2.c/d V.2.a I.3.b II.3.a/b/c I.5.a/c I.6.a/b/e Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 148 Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 4 v. 70 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 28 v. 180 CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 32 v. 80 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 4 v. 80 CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 10 v. 120 fördern Stunden zur Verfügung 12 v. 140 Summe 90 h Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Mund nicht geöffnet (28 h) - Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei stark verlangsamtem Essverhalten und / oder (vermeintlicher) Ablehnung von Speisen und Getränken.  Ls – Herr Eppendorf hat aber auch abgebaut (22 h) (nicht Teil des Mustercurriculums) – Einführung in den Pflegeprozess und seine Bedeutung an einem Fallbeispiel aus der stationären Langzeitversorgung.  Ls – Ein paar Tüten Zucker (20 h) – Versorgung eines Säuglings (Rota-Vireninfektion) und die Interaktion mit der Familie. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 149 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 4 Lernfeld 4 60 Std. Neugeborene und ihre Eltern bei einem gesunden Start ins Leben unterstützen Voraussetzungen: LF 1 A / LF2 / LF 3A / LF 1B Hinweis zur Planung: Bezüglich der Säuglingspflege muss eine sorgfältige Abstimmung mit LF 3B erfolgen. Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es außerdem sinnvoll sein, entsprechende Skills bereits in LF 2 und 3 zu vermitteln. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Neugeborene  Hebammen  Eltern-Kind-Station /  Integrative Geburtshilfe  Familien Geburtsklinik / Mutter- Kind-Station  Geburtshaus Kompetenzen Die Auszubildenden nehmen die Neugeborenen-Station als einen Arbeitsbereich der Pflege wahr, in dem vor allem gesunde, physiologische Prozesse im Vordergrund stehen werden und die Versorgung auf die Erhaltung von Gesundheit gerichtet ist. Die Auszubildenden verstehen die jeweils individuellen Situationen in den Familien rund um Schwangerschaft und Geburt, ermitteln Unterstützungsbedarf, setzen Pflegeziele, fördern Resilienz und unterstützen bei der Bewältigung von „ganz normalen“ Herausforderungen im Lebenszyklus. Sie beobachten fachgerecht sowohl die Neugeborenen als auch die Mütter, ordnen ihre Beobachtungen ein, schätzen Risiken ein und reagieren bei Veränderungen angemessen. Sie wirken an der Durchführung von ärztlich angeordneten diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Maßnahmen mit. Sie unterstützen die Mütter und Väter etwa durch sach- und situationsbezogene Information und Instruktion bei der Versorgung eines Neugeborenen, führen die Körperpflege / Nabelpflege durch, wenden das korrekte Handling bei der Versorgung von Neugeborenen an und berücksichtigen dabei hygienische Aspekte. Unterrichtsziele Die Auszubildenden beschreiben die Physiologie von Schwangerschaft und Geburt und kennen die zentralen physischen und psychischen Entwicklungsprozesse zum Lebensbeginn und im ersten Lebensjahr. Des Weiteren kennen sie mögliche Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt, der Nachgeburtsphase sowie des Wochenbetts. Auch kennen sie Anpassungsstörungen und Komplikationen beim Neugeborenen und erklären die notwendigen diagnostischen und prophylaktischen Maßnahmen in der Neugeborenen Periode sowie Behandlungsansätze bei Komplikationen. Die Auszubildenden begründen die Grundsätze der Körperpflege/Nabelpflege sowie der Ernährung eines Neugeborenen, kennen das korrekte Handling und die notwendigen hygienische Aspekte. Sie üben und vertiefen ihre Kompetenzen zu Information/Instruktion bezogen auf die spezifischen Anforderungen der Neugeborenen Periode. Anknüpfend an LF 1B und 3B erleben die Auszubildenden in diesem Bereich vertiefend die pflegerische Interaktion in einer triadischen Struktur (Kind – Eltern – Pflegende) und verdeutlichen sich die damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen an die Situationsgestaltung. Sie ordnen die mit der Schwangerschaft und der Geburt zusammenhängenden Veränderungen als „ganz normale“ Herausforderungen im Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 150 Lebenszyklus ein und erklären daraus resultierende mögliche Unterstützungsbedarfe von Familien. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Familiäre Konstellationen und Übergangssituationen aufgrund  familiäre Übergangssituationen von Veränderungen der Lebenssituation bzw. in den infolge von Schwangerschaft, Geburt Lebensentwürfen der einzelnen Familienmitglieder (Lebenskrise) und Leben mit einem neugeborenen durch Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit einem Kind neugeborenen Kind erfassen und in der Strukturierung und  Schwangerschaft – Verlauf und Umsetzung des Pflegeprozesses berücksichtigen Nachsorge (auch typische / häufige o Anwendung von Begriff und Konzept der Salutogenese als Komplikationen wie …) theoretisches Bezugsmodell zur Erklärung von Phänomenen o Präeklampsie der Familiengesundheit (Erscheinungsformen und o Anwendung eines systemisch begründeten Models der Beobachtungskriterien, nicht familienbezogenen Pflege (z. B. Calgary Familienmodell n. Pathophysiologie) Wright & Leahey od. Theorie des systemischen Gleichgewichts  natürliche Geburt n. Friedemann & Köhlen) zur Erklärung von Phänomenen und  Geburtsrisiken Unterstützungsbedarf in der Begleitung junger Familien <-- o Frühgeburtlichkeit anknüpfend an LF 1B und in Abstimmung mit LF 3B --> wird u. o Mangelgeburtlichkeit a. in LF 11, 19, 21 und 24 aufgenommen o Sauerstoffunterversorgung  Unsicherheiten und Ängste von Eltern im Umgang mit dem während der Geburt neugeborenen Kind und der veränderten Lebenssituation  (einfache) geburtshilfliche wahrnehmen und in der pflegerischen Interaktion darauf Interventionen bei häufigen eingehen Komplikationen  Hygienehandeln unter den besonderen Bedingungen des o Künstliche Fruchtblasensprengung Kreißsaals und der Geburtshilfestation – Aufbau von o Episiotomie und Naht Handlungsketten zur Minimierung der Keimverschleppung bei o Kaiserschnitt (klassische Sectio der Durchführung einzelner Pflegeinterventionen <-- anknüpfend caesarea) an LF 3A / 3B --> wird im weiteren Verlauf für verschiedene  Erkrankungen in der Phase der Versorgungsbereiche aufgenommen, z. B. in LF 5, LF 7, LF 10, Geburtshilfliche Nachsorge LF 17, LF 18 o postpartale Blutungen  Aufgaben der Pflege im Rahmen der diagnostisch-präventiven /Hämorrhagien Maßnahmen während des Schwangerschafts- und o Wochenbettfieber Geburtsverlaufs übernehmen o Lochialstau  mögliche Komplikationen und potenzielle Risiken im o Mastitis Schwangerschafts- und Geburtsverlauf beobachten und ggf.  mögliche situations- und/oder weiterleiten bzw. erforderliche Pflegeinterventionen durchführen - hormonell bedingte -> wird in LF 11, 21 u. 24 vertieft Stimmungsschwankungen bei der  pflegerische Aufgaben in der Erstversorgung eines Wöchnerin (Babyblues) Neugeborenen im Kreißsaal und im Rahmen der Überwachung  Risiken oder Beeinträchtigungen der und Versorgung von Mutter und Kind auf der Geburtshilfestation kindlichen Entwicklung und der übernehmen damit verbundene Versorgungs- und  Zusammenarbeit im Team der Geburtshilfe, eigene Präventionsbedarf eines Berufsperspektive wahrnehmen – auch in Abgrenzung und neugeborenen Kindes, typische Überschneidung von Aufgabenbereichen, insbes. mit der o Anpassungsstörungen des Berufsgruppe der Hebammen Neugeborenen, exempl.:  körperliche Entwicklung, Bewegungs- und Verhaltensmuster  Neugeborenen Ikterus / (nonverbale, paralinguistische und leibliche Äußerungsformen) Hyperbilirubinämie (Gelbsucht eines Neugeborenen / Säuglings beobachten und mögliche bei Neugeborenen) einschließl. Abweichungen erkennen und weitergeben Kernikterus als mögliche Folge  Phototherapie begründet einsetzen  Hypoglykämie bei Kindern von  kinästhetische Prinzipien beim Aufnehmen, Ablegen, An- und Müttern mit Diabetes Auskleiden eines Säuglings sowie beim Windelwechsel  Phenylketonurie anwenden (Doppelung mit LF 3B, abhängig von der zeitlichen o Infektionsgefahr Reihenfolge) o Risikofaktoren des plötzlichen  (Bewegungs-)Interaktion mit dem Säugling gestalten (Infant Kindstodes (SIDS) Handling z.B. Kinästhethik) – Eltern und Kind in ihrer Interaktion o Nabelanomalien unterstützen – Doppelung mit LF 3B bzw. Erweiterung, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge  kapillare Blutentnahme durchführen  Schlaf und Schlafbedürfnis von Neugeborenen und Säuglingen einschätzen und fördern – hier nur situations-/handlungsbezogen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 151 --> Schlaf wird grundlegend in LF 10 aufgenommen  Gestaltung der Schlafumgebung des Kindes - Prävention des plötzlichen Kindstodes (SIDS)  Pflegerische Unterstützung und Begleitung von kindlichen und mütterlichen Anpassungsprozessen --> hier: pflegerische Begleitung der Wöchnerin o Erhebung der Unterstützungs- und Informationsbedarfe der Wöchnerin --> gezielte Gesprächsführung o Mütter und Väter zu gesundheitsbezogenen Fragen im Zusammen-hang mit Schwangerschaft und Geburt informieren o spezielle Pflegemaßnahmen beim Neugeborenen und der Mutter  Abstriche zur Infektionskontrolle  tgl. Urinkontrolle / Sammelurin  Blutungskontrolle und Information hinsichtlich der Einhaltung der Bettruhe bei Blutungen  Mutter und Kind beim Stillen unterstützen und ggf. anleiten --> wird in LF 21 im Sinne von Stillberatung aufgenommen  Körper- und Hautpflege bei Neugeborenen -- Abstimmung mit LF 3B erforderlich  Eltern in der Pflege ihres Kindes anleiten und in ihrer elterlichen Kompetenz fördern und stärken <-- anknüpfend an LF 1B--> die Kompetenz der informierenden und anleitenden Gesprächsführung wird in nahezu allen Lernfeldern aufgenommen und durch Anwendung kontinuierlich erweitert, vertieft und gefestigt o z. B. zur Versorgung des neugeborenen Kindes anleiten o z. B. Informationen zu Risiko und Prävention von SIDS situations- und adressatengerecht weitergeben  Reflexion der eigenen Einstellung gegenüber Familiengründung, Elternschaft und Geburt  Wahrnehmung der emotionalen Reaktionen gegenüber Neugeborenen / Säuglingen / Kleinkindern (Kindchenschema als Schlüsselreiz)  Reflexion der besonderen Form des beruflichen Agierens in der Triade (Pflegende – Kind – Eltern) – erste Annäherung --> wird im weiteren Ausbildungsverlauf aufgenommen, z. B. in LF 5, LF 11, LF 16, LF 19, LF 21 Situative Rahmenbedingungen  Gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Mutter und Kind  Elterngeld und staatliche Unterstützungssysteme für junge Familien  Organisationskonzepte: Integrative Geburtshilfe / Stillfreundliches Krankenhaus (WHO), Babyfreundliches Krankenhaus  Förderprogramme: KoKi (Koordinierende Kinderschutzstellen) Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie/Physiologie des männlichen/weiblichen Urogenitalsystems (Genitalorgane und Blase / ableitende Harnwege, weibliche Brust --> Niere / Wasser- und Elektrolythaushalt --> in LF 6 u. 8! --> die Genitalorgane werden in LF 20 aufgenommen und können dort ggf. vertieft werden  Anatomie/Physiologie der Zelle – Zellteilung und Entwicklung / Mitose und Meiose / Überblick zur Genetik / Vererbung und Fortpflanzung <-- Vertiefung zu LF 3A --> wird in LF 21 und LF 24 ggf. fallbezogen aufgenommen und exemplarisch vertieft  Biologie der embryonalen und fetalen Entwicklung  Verlauf der Neugeborenen Periode  Apgar-Score und Neugeborenen Screening im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung  Entwicklung (und Entwicklungsaufgaben) des Kindes im ersten Lebensjahr (psychisch, mental, physisch – ggf. Abstimmung mit LF 3B erforderlich --> wird in LF 10 (Erwachsenenalter) und LF 11 (Jugendalter) aufgenommen, Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. erst dann einführen  Bedeutung von Bindung / Bonding und der Eltern-Kind-Interaktion (Ainsworth, Bowlby) --> wird in LF 11 und v. a. LF 21 aufgenommen und vertieft  Nährstoffbedarf und Ernährung des Kindes in der Säuglingsphase - Unterschiede zwischen Muttermilch und Flaschennahrung – Doppelung mit LF 3B abhängig von der zeitlichen Reihenfolge --> Fortführung im weiteren Entwicklungsverlauf in LF 11 und/oder LF 21 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 152  Gesellschaftliche Entwicklungen der Geburt bzw. Geburtshilfe (z. B. in Bezug auf Stillförderung / Kaiserschnitt vs. physiologische Geburt) Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 50 v. 120 fördern Summe 60 h Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik Handeln I.1.a-f/h 36 h II.1.a-e 8h III.1.a 6h IV.2.c 4h V.2.a 6h I.2.a-d/f/g II.2.a III.2.a/b I.3.b III.3.a I.6.d/e Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  LF – Auf der Eltern-Kind-Station – (umfasst das gesamte Lernfeld = 56-58 h) - Gesamtes Lernfeld zu vier verschiedenen Familiensituationen im Handlungsfeld, ausgehend von der Übernahme der Familien aus dem Kreißsaal. Im Vordergrund stehen komplikationsarme Geburten bzw. komplikationsarme Entbindungen per Kaiserschnitt. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 153 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 5 Lernfeld 5 120 Std. Prä- und postoperative Pflege von Menschen in allen Altersstufen Voraussetzungen: LF 1A / LF 2 / LF 3A / LF 1B (zumindest: Familie als System / Informationen geben / Gefühlswirrwarr aufdröseln) / LF 3B / LF 4 (zumindest Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr für die pädiatrischen Aspekte in diesem Lernfeld) Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen aller  interprofessionelles  Krankenhaus – Altersstufen Team Chirurgische bzw. Integrative Stationen mit chirurgischen Versorgungsbereichen Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen den Pflegeprozess bei der Planung der unkomplizierten stationären prä- und postoperativen pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersstufen. Sie beobachten und interpretieren die Pflegephänomene und medizinischen Symptome in Folge von Operationen, geben ihre Erkenntnisse weiter und wirken entsprechend ihrem Kenntnisstand an der Durchführung der erforderlichen medizinisch- diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen mit. Sie schätzen den Zustand akuter chirurgischer Wunden ein und wenden Grundprinzipien der Versorgung von Wunden an. Sie begleiten Klein- und Schulkinder mit ihren Bezugspersonen wie auch ältere Menschen und ihre Bezugspersonen durch den Krankenhausaufenthalt, unterstützen sie bei der Bewältigung von mit der Operation sowie dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Herausforderungen und stimmen die Interaktion sowie den Pflegeprozess auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand ab. Sie beteiligen sich an einer effektiven interprofessionellen Zusammenarbeit in der Versorgung und Behandlung von chirurgischen Patientinnen und Patienten. Durch ihre fachlich begründete, verantwortungsvolle Mitwirkung im Versorgungsprozess tragen sie zur Gewährleistung der Patientensicherheit sowie zur Stärkung von Selbstmanagementfähigkeiten und Gesundheitskompetenz der zu pflegenden Menschen bei. Unterrichtsziele Die Auszubildenden planen anhand unterschiedlicher Fallbeispiele die unkomplizierte stationäre prä- und postoperative pflegerische Versorgung von Menschen aller Altersstufen. Sie bearbeiten hierfür sowohl die Krankheitslehre zu ausgewählten Erkrankungen als auch mögliche Pflegephänomene, insbesondere Angsterleben sowie akuten Schmerz. Sie erläutern grundlegende Anforderungen der prä- und postoperativen Versorgung. Die Auszubildenden beschreiben das strukturierte Handeln orientiert an Abläufen von der Aufnahme bis zur Entlassungsplanung bei elektiven Eingriffen und die erforderlichen Schritte zur Integration von individuellen Bedürfnislagen in den Pflegeprozess. Die Formen einer strukturierten Pflegeprozessplanung in standardisierten Versorgungsabläufen vergleichen sie mit den Anforderungen an die Patientinnen und Patienten und das medizinisch-pflegerische Team in ungeplanten Akut- oder Notfallsituationen und erläutern mögliche Anlässe, davon ggf. auch abzuweichen. Die Auszubildenden beschreiben die Bedürfnisse und Ängste von Kindern und ihren Familien, analysieren am Beispiel von Fallsituationen den kindlichen Entwicklungsprozess und ggf. Kommunikationsbarrieren, wählen geeignete pflegerische Interventionen der prä- und postoperativen Pflege aus und erproben ein altersgerechtes Kommunikationsverhalten. Sie kennen die komplexen Zusammenhänge zwischen physischer, mentaler und psychischer Entwicklung und die Bedeutung des familiären Umfeldes. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 154 Die im Rahmen des Lernfeldes gewonnenen gesundheitsbezogenen Kenntnisse fügen die Auszubildenden unter dem Aspekt der präoperativen Vorbereitung sowie der postoperativen Versorgung zusammen, gestalten formelle sowie informelle Informationsgespräche mit den zu pflegenden Menschen und/oder ihren Bezugspersonen und erweitern, üben und festigen so ihre Fähigkeiten in der pflegerischen Kommunikation, der Informationsgabe sowie der Instruktion / Anleitung zu gezielten Handlungen. Des Weiteren vergleichen die Auszubildenden die Kompetenzen und Aufgaben verschiedener Berufsgruppen im Krankenhaus sowie die Strukturen und Interessen in der Institution und kennen die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen im Zusammenhang mit Operationen. Ebenfalls bezogen auf Operationen erläutern sie exemplarisch relevante gesundheitsökonomische Aspekte und bewerten diese aus der Perspektive der zu pflegenden Menschen, der pflegerischen Profession und der Institution. Sie reflektieren das Spannungsfeld zwischen dem theoretisch und fachlich begründeten Anspruch eines am Prinzip der Vollständigkeit ausgerichteten, strukturierten und personenorientierten Pflegeprozesses und der Erfahrung einer diskontinuierlich und funktionsorientiert erlebten Pflegewirklichkeit. Insgesamt gelangen sie - unter Einbeziehung von LF 6 und 7 - zu einer begründeten, realistischen Einschätzung ihrer im ersten Ausbildungsdrittel erworbenen Kompetenzen, die sie mit Rückgriff auf die entsprechenden rechtlichen Regelungen sicher argumentativ gegenüber der Pflegedienstleitung und den Kolleginnen und Kollegen vertreten können. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Pflegeprozessplanung in der chirurgischen klinischen  belastende Gefühle der zu pflegenden Akutversorgung mit Bezug zu einem theoretischen Modell als Menschen – z. B. Angst und Furcht in Begründungsrahmen (z. B. Roper / Orem) ihren verschiedenen Ausdrucksformen  Prinzipien des pflegerischen Entlassungsmanagements --> im Umfeld von invasiven Eingriffen wird in LF 11 weitergeführt und z. B. auch mit Blick auf den  Risiken in Verbindung mit chirurgischen Expertenstandard vertieft Eingriffen, z. B.  Standardisierung pflegerischer Abläufe – Clinical Pathways – o unwirksamer Atemvorgang, Pflegesysteme und Ablauforganisation im klinischen Alltag --> o Blutungen, wird in LF 8 aufgenommen und mit Blick auf Abläufe in der o unausgeglichenes Inneren Medizin erweitert Flüssigkeitsvolumen,  Nutzung und Integration eines weiteren Expertenstandards als o unausgeglichene Körpertemperatur wissenschaftliche Fundierung der klinischen Praxis o dysfunktionale gastrointestinale o „Schmerzmanagement in der Pflege“ Motilität,  Aufnahme von Patientinnen und Patienten im chirurgischen o Schockgefahr, Fachbereich (elektiv geplant / Akutaufnahme) <-- anknüpfend o Sturzgefahr, an Aufnahmegespräche in LF 1A o Übelkeit,  Planung des pflegerischen Versorgungsablaufs anhand der o beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- erhobenen Daten Aufnahme aus LF 3 A/B – hier  Formelle Kommunikationssituationen mit den Patientinnen und situationsspezifisch fokussieren Patienten und ihren Bezugspersonen im Umfeld von o Obstipationsgefahr, chirurgischen Eingriffen o verzögerte postoperative Erholung o Abstimmung der Planung mit dem zu pflegenden Menschen <-- vgl. auch LF 11 und LF 14 o Durchführung eines formellen / informellen  Chirurgische Eingriffe und deren Informationsgesprächs zur geplanten Operation Auswirkungen für die zu pflegenden o Altersentsprechende Information von Kindern Menschen o Information der Bezugspersonen – Vorgehen / o Laparoskopie / Arthroskopie Verpflichtungen / Grenzen o offene chirurgische Eingriffe <-- anknüpfend an LF 1B und LF 3B  Anästhesieverfahren  Interventionen der präoperativen Versorgung (Überblickswissen)  Begleitung von Patientinnen und Patienten zum OP  Chirurgische Wunde  Übernahme aus dem Aufwachraum – Patientensicherheit o Unterscheidung von Wunden gewährleisten – Übergabeinformationen aufnehmen und o Wundheilung / weiterleiten Wundheilungsstörungen  Angst und Schmerz bei Erwachsenen / Kindern erkennen – --> chronische Wunden werden in LF 7 durch pflegerische Beobachtung und mit Hilfe von erweitert und vertieft standardisierten Instrumenten Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 155  Interventionen zur Angstreduktion bei Angst in Verbindung mit  Akuter Schmerz (präoperativ / einem chirurgischen Eingriff („medical fear“) postoperativ) - Bedarf an o bei erwachsenen Menschen Schmerztherapie in Akutsituationen o bei Kindern in unterschiedlichen Entwicklungsphasen o medizinisch indizierte Medikation o bei den Bezugspersonen (insbes. Schmerzmedikamente) <-- anknüpfend an die emotionspsychologischen Grundlagen  Nosokomiale Infektion --> wird in LF 10 aus LF 3A, LF 1B vertieft  Interventionen der postoperativen Versorgung o Beobachtung (Bewusstsein, Nachwirkungen der Narkose,  Exemplarisch ausgewählte chirurgische Schmerz …), sachgerechte Dokumentation und Weitergabe Eingriffe aus verschiedenen von Problemsituationen Fachbereichen, mit denen die oben o Mobilisation aufgeführten Zusammenhänge und die o Nahrungskarenz, Kostaufbau links aufgeführten Handlungsmuster o Drainagesystem, Drainagehandling verdeutlicht werden können z. B. o Nutzung technischer Hilfsmittel, z. B. Motorschiene o Orthopädie/Traumatologie:  Verstehen und Verständigung bei Verwirrtheitssymptomen in  Implantation einer Endoprothese Folge eines postoperativen Delirs – kurze Einführung --> wird am Hüftgelenk in LF 18 erweitert und vertieft  Offene Reposition einer einfachen  Interventionen bei akuten Schmerzsituationen – pflegerisches oder Mehrfragmentfraktur mit Schmerzmanagement im Umfeld von Operationen Osteosynthese o Wechselwirkung von Angst- und Schmerzreaktionen  Arthroskopische Gelenkrevision o nichtmedikamentöse Interventionen zur Reduktion von  Offene chirurgische Revision Schmerzen eines Gelenkes o gendermedizinische Aspekte  Osteosynthese und/oder weitere  Verabreichung von Medikamenten – Grundprinzipien der chirurgische Eingriffe – Pharmakologie Kniegelenk / Wirbelsäule / o orale Medikamentengabe (z. B. Schmerzmedikation) Schultergürtel o s. c. Injektion (z. B. Heparin) o Allgemein-/Viszeralchirurgie  Planung und Durchführung der Ganzkörperwäsche am 1.  Appendektomie postoperativen Tag mit liegenden Zu- und Abgängen sowie in  Endoskopische Operationen an Verbindung mit einer Infektion mit multiresistenten Erregern den Gallengängen o Strukturierung des Handlungsablaufs in komplizierten  Cholezystektomie Situationen  Laparotomie und Eröffnung d. <-- Vertiefung von LF 3A Retroperitoneums (bei unklarem o Blasenverweilkatheter (legen und) versorgen --> kann ggf. Abdomen) auch in LF 8 eingeführt / vertieft werden  Lokale Exzision und Destruktion  Grundlegende Prinzipien des Wundmanagements und Pflege von erkranktem Gewebe des von Menschen mit Wunden nach einem chirurgischen Eingriff Dickdarmes (Operationen am o Beschreibung, Beurteilung und Versorgung chirurgischer Darm werden in LF 11/14 Wunden erweitert/vertieft) o Unterscheidung von Wunden  Chirurgische Wundtoilette o begründete Auswahl der Wundauflage (Wunddebridement) mit o Risiko der Chronifizierung, Beschreibung, Beurteilung und Entfernung von erkranktem Versorgung einfacher chronischer Wunden Gewebe an Haut und Unterhaut --> wird in LF 6 in Bezug auf Wunden bei akuten Verletzungen o Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie in LF 7 und LF 24 in Bezug auf chronische Wunden  Tonsillektomie weitergeführt und vertieft – dort kann auch eine vertiefende  Adenotomie Auseinandersetzung mit dem entsprechenden  Otitis / Paukenröhrchen Expertenstandard erfolgen (Parazentese)  Herausforderungen des Hygienehandelns, Aspekte der o ggf. ergänzend aus der Pädiatrie: Krankenhaushygiene im Kontext der chirurgischen Pflege  Phimose o Infektionsquellen und Übertragungswege  Abszess o Vermeidung nosokomialer Infektionen  Postoperative Komplikationen o pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die o Orientierungsstörung bzw. mit multiresistenten Erregern infiziert sind, in der Klinik postoperatives Delir --> Einführung,  Durchführung der Thromboseprophylaxe wird in LF 18 vertieft  Durchführung von Fallbesprechungen als Informationsweitergabe im Pflegeteam der chirurgischen Klinik --> Kenntnisse und Kompetenzen im – erfolgt hier ohne grundlegende Einführung situativ chirurgischen Handlungsfeld werden eingebunden fallbezogen in LF 7, LF 14, LF 18, LF 20, --> strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in LF 8 u. LF LF 21 erweitert und vertieft 9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit lebensweltorientiertem Fokus für die langzeitstationäre Versorgung und in LF 12 mit ethischem Fokus zur Anwendung  Zusammenarbeit mit anderen Professionen und Pflegespezialisten im chirurgischen Fachbereich o Übernahme der pflegerischen Aufgaben bei ärztlichen Visiten Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 156 o Pflegespezialisierungen am Beispiel „Wundmanagement“ / „Pain Nurse“ o „Ambulantes Operieren“ – Konsequenzen für das professionelle Selbstverständnis der Pflegenden --> Abläufe werden in LF 7 aufgenommen und exemplarisch vertieft Situative Rahmenbedingungen  Chirurgische Fachgebiete, Arbeitsfelder und Arbeitsbereiche in der Klinik - Begründungen für die Einrichtung von interdisziplinären Stationen in der akutklinischen Versorgung  Arbeits-, Beziehungs- und Systemstrukturen (auch Organigramme) der akutklinischen Versorgung <-- Weiterführung und Vertiefung aus LF 3A  Einführung Krankenhausökonomie – Abrechnung und Bedeutung des chirurgischen Leistungsspektrums  Die Rechte von Kindern insbes. vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt – gesetzliche Regelungen und bestehende normative Empfehlungen <-- aufbauend auf LF 3B evtl. dort auch vollständig erarbeitet --> kann ggf. auch erst in LF 11 aufgenommen / vermittelt werden  Rechtliche Regelungen im Kontext von Operationen (Körperverletzung /Aufklärung / Einverständnis)  Betäubungsmittelgesetz Ergänzende Wissensgrundlagen  Einführung in die Anatomie/Physiologie des Nervensystems als Grundlage zum Verständnis der Schmerzwahrnehmung und der Anästhesieverfahren, auch unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte --> wird in LF 9, LF 10, LF 12 und LF 19 systematisch erweitert und vertieft  Physiologie des Schmerzes  Einführung in die Grundlagen der allgemeinen Arzneimittellehre – exemplarisch: Antibiotika und Analgetika sowie deren Wirkmechanismen  Mikrobiologie – hier zum Verständnis nosokomialer Infektionen am Beispiel Wundinfektion --> wird in, LF 17 aufgenommen/vertieft  Physische, psychische und kognitive Entwicklung (und Entwicklungsaufgaben) von Kindern im Alter von 1 bis 10 Jahren <-- Fortführung von LF 4 – wird in LF 10 (Erwachsenenalter) und LF 11 (Jugendalter) aufgenommen – Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. erst dann einführen (z. B. Piaget, Erikson, Havighurst / Hurrelmann, Loevinger)  Vorgehen bei der selbständigen Erarbeitung von pflegerisch erforderlichen Wissensinhalten zu einem geplanten chirurgischen Eingriff o Recherchestrategien im WWW – Einschätzung der (wissenschaftlichen Seriosität von) Information o Umgang mit Nachschlagewerken in Pflege und Medizin, z.B. Datenbanken, Rote Liste Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-e/h 58 h II.1.a-e 10 h III.1.d 34 h IV.1.a/b 12 h V.1.a 6h I.2.a-c/f/g II.2.a III.2.a-e IV.2.a-d V.2.a I.4.a III.3.a/b I.6.d/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 110 v. 200 stärken Summe 120 h Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Ingos Tagebuch / Blog (84 h) – Lernfeld zur Einführung in die chirurgische Pflege – integriert: die systematische Umsetzung des Pflegeprozess in der Klinik von der Aufnahme der Patientinnen und Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 157 Patienten bis zu den Grundgedanken der Entlassungsplanung / die Erfahrungen des Auszubildenden Ingo begleiten das Lernfeld aus der Perspektive der Auszubildenden <-- Reflexion zwischen Anspruch und Wirklichkeit.  Ls – Lucca und Paula auf der HNO (20 h – dunkelrote Inhalte nur hier) - Kinder und ihre Eltern im Krankenhaus pflegerisch unterstützen. oder:  Ls – Leon (20 h) – Kind mit chirurgischem Eingriff wegen eines Abszess und seine Eltern im Krankenhaus unterstützen und die eigene Rolle als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson im Arbeitsfeld der Pädiatrie reflektieren <-- Fallbeispiele können umgestaltet oder ergänzt werden – z. B. statt Paula „Paul mit Phimose“.  Ls – Kommunikative Kompetenzen überprüfen - (OSCE-Prüfung) - Zusammenfassende Überprüfung von unterschiedlichen Herausforderungen in der pflegerischen Kommunikation (Vorschlag bezieht sich auf eine Situation in der chirurgischen Klinik, weshalb die Lernsituation in diesem Lernfeld verortet ist, die Gesamtkonzeption muss erweitert werden und ist in der vorliegenden Form lediglich als Anregung zu verstehen). Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 158 1. AUSBILDUNGSJAHR – LF 6 Lernfeld 6 80 Std. In Notfallsituationen angemessen handeln Voraussetzungen: LF 1A / LF 2 / LF 3A / LF 1B – mit LF 5 muss eine Abstimmung hinsichtlich der Wundversorgung / Verbände erfolgen, wenn LF 6 vorgezogen werden soll Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  akut kranke Menschen aller Altersstufen  Akutklinik:  Stationäre Akut- und Notfallambulanz Langzeitversorgung (Notfallsituationen) Kompetenzen Die Auszubildenden erkennen akute lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche, die das Herz-Kreislauf-System betreffen, und wirken an erforderlichen Sofortmaßnahmen mit. Des Weiteren wirken sie bei Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher Gefährdungsstufen an der Durchführung von ärztlich angeordneten medizinisch- diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen mit, beobachten den Krankheitsverlauf und leiten erhobene Daten weiter. Sie begleiten die Patientinnen und Patienten und ggf. ihre Bezugspersonen in existentiellen Situationen. Bei der Organisation ihrer Arbeit orientieren sie sich an Modellen der Handlungsstrukturierung und gültigen Notfallplänen, außerdem beachten sie die besonderen rechtlichen Grundlagen der Notfallversorgung und die Aufgaben der unterschiedlichen Berufsgruppen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden erläutern die anatomischen Strukturen und die physiologischen sowie pathologischen Zusammenhänge lebenswichtiger Organsysteme und erkennen akute lebensbedrohliche Situationen, insbesondere solche, die das Herz-Kreislauf-System betreffen. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Umsetzung von Maßnahmen der Ersten Hilfe, beherrschen die entsprechenden Handlings, die erforderlichen medizinisch- diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen sowie die pflegerischen Interventionen. Anhand von Fallbeispielen wenden die Auszubildenden die neu erworbenen sowie die bereits erarbeiteten Kenntnisse zur Pathophysiologie von akuten Verletzungen, akuten Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie des Verdauungssystems an und leiten medizinisch-pflegerische Interventionen ab. Exemplarisch erläutern die Auszubildenden den Versorgungsverlauf bei einem Menschen mit akutem Myokardinfarkt von der Notaufnahme über die Intensivstation bis zur Überleitung in die Reha-Klinik. Mit Flow-Charts bzw. dem Denken in Algorithmen lernen sie ein weiteres Planungsinstrument zur Strukturierung und Verschriftlichung von Handlungsabläufen kennen, das insbesondere in der Notfallmedizin zur Anwendung kommt, aber auch für die Modellierung von anderen Prozessabläufen genutzt werden kann. Die Auszubildenden vollziehen die Belastungen nach, die die Arbeit der Professionellen im Arbeitsfeld der Notaufnahme mit sich bringt und stellen diese den vermuteten oder tatsächlichen positiven Aspekten gegenüber, um so die Anforderungen an die dort tätigen Pflegefachpersonen abschätzen zu können und eine begründete Entscheidung für oder gegen ihr Interesse an einem Praxiseinsatz zu begründen. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 159 Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Aufgaben von Pflegekräften im interdisziplinären Notfallteam  Erkrankungen des Gefäßsystems --> übernehmen wird in LF 7/8 und/oder LF 24  Pflegerische Versorgung von Notfällen (sowohl in der erweitert Notfallambulanz als auch im Bereich der stationären Versorgung o Atherosklerose - Notfallwagen, Defibrillator, Herzbrett, Notfallkette auf Station,  Akute Erkrankungen des Herzens -- Notfallteam) > wird in LF 8 aufgenommen und  Erste Hilfe in verschiedenen Notsituationen leisten (auch erweitert Pädiatrie: Basic Life Support – PBLS, z. B. auch ABCDE- o Koronare Herzkrankheit, Angina Schema) <-- anknüpfend an die Grundlagen in LF 2 Pectoris, akutes Koronarsyndrom  lebensrettende Kette (chain of survival) – lebensrettende o Herzinfarkt Sofortmaßnahmen bei plötzlichem Herz-Kreislaufkollaps /  Indikationen für mögl. Zugangswege Schockzuständen --> Rettungskette / Reanimation (nach (z. B. PVK, ZVK, Linksherzkatheter) aktuellen Reanimationsleitlinien und entsprechenden  Fallsituation abdominelle Schmerzen Algorithmen und Behandlungspfaden)  Fallsituation Rückenschmerz o Medizinische Notfallversorgung von Kindern (z. B. Paulino ®)  Fallsituation Thorakale Schmerzen o Erweiterte Maßnahmen der Reanimation bei Kindern  Fallsituation Schock (z. B. n. Unfall, (Paediatric advanced life support / PALS) Blutverlust, psychisch infolge akuter o Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte Traumatisierung, Anaphylaxie,  Planung von Entscheidungsbäumen und Handlungsabläufen mit cholinerges Syndrom, thermische Hilfe von Flow-Charts Verletzungen / Verbrühung)  Ersteinschätzung in der Notaufnahme – Priorisierung mit dem  Fallsituation Aspiration (Manchester-)Triage-System  Fallsituation Hautläsionen nach  Kommando-Kommunikation innerhalb von Notfallsituationen Verbrühungen /  Ruhe und Sicherheit durch routiniertes Handeln vermitteln Verbrennungsunfällen (anknüpfend o Eingriffe und Maßnahmen erklären, an Schürfwunden in LF 3A) o handlungsbegleitende Kommunikation  Fallsituation Vergiftung (alternativ LF  Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Herzinfarkt durchführen 18)  Sofortmaßnahmen bei Schockzuständen durchführen  Tetanusgefahr beim verunfallten  Verabreichung von Notfallmedikationen nach ärztlicher Kind Anordnung  Screening und Assessment-Instrumente zur Einschätzung der Vitalfunktionen nutzen / Vitalzeichenkontrolle sowie Bewertung der ermittelten Werte und situationsangemessene Information des zu pflegenden Menschen, der Fachkräfte und von Ärztinnen / Ärzten o Monitoring in der Notfallambulanz <-- Vertiefung aus LF 3A --> wird ggf. in LF 8 und in LF 18 erweitert / vertieft  Injektionen (s. c. / i. m.), Blutentnahme  (venöse) Zugänge überwachen  Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik, z. B. o EKG o Laborwerte o Blutgasanalyse o Sonografie o Urinstatus  Unterstützung der Krisenbewältigung nach Herzinfarkt  Verbände in verschiedenen Verletzungssituationen anlegen <-- Weiterführung/Anwendung aus LF 5  Informationen zu Notfallsituationen an den verschiedenen Schnittstellen weitergeben <-- Weiterführung der Übergabe aus LF 5  Verhalten und Stresserleben / Möglichkeiten der Stressregulierung in Notfallsituationen o eigenes „Funktionieren“ in Krisensituationen – individuelle Möglichkeiten, die professionelle Distanz zu wahren <-- Anknüpfen an LF 3A zu (Prüfungs-)Angst/-stress --> wird in LF 8 im Sinne eines Interventionsangebots für zu pflegende Menschen, in LF 13 in Bezug auf den Umgang mit dauerhaften beruflichen Belastungssituationen und in LF15 ggf. in Verbindung mit Burnout-Prophylaxe erweitert und vertieft Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 160 Situative Rahmenbedingungen  Rettungsdienst: Berufsgruppen, Aufgabenbereiche der Pflegenden und der anderen Berufsgruppen, gesetzliche Grundlagen  Arbeitsfeld Notaufnahme und Arbeitsfeld Intensivstation: räumliche, personelle, organisatorische und strukturelle Bedingungen, Versorgungsstruktur  Rechtliche Grundlagen der klinischen Notfallversorgung o Katastrophenschutzgesetze --> werden im letzten Ausbildungsdrittel erneut aufgenommen in LF 18 o Vorschriften zur Sicherstellung der Notfallversorgung, z. B. Erste-Hilfe-Schulungen (Pflichtfortbildungen) für Pflegeeinrichtungen  straf- und haftungsrechtliche Aspekte der Patientenbehandlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung, rechtfertigender Notstand, Delegation, Anordnungs- und Durchführungsverantwortung)  Versorgungskette: --> Intensivstation / Intermediate Care --> Internistische-/Kardiologische Station --> Rehabilitation  Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung: Aufgaben des Bundes und der Länder am Beispiel von aktuellen Themen im Rahmen der Notfallversorgung <-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 8 aufgenommen und mit anderem Fokus weitergeführt Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie / Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems  Anatomie / Physiologie des Gefäß- und Lymphsystems  Anatomie / Physiologie des Blutes (einschließlich Gerinnung, Thrombose etc.) und wichtige Laborparameter  Anatomie / Physiologie der Atmung und der Sauerstoffversorgung  Anatomie / Physiologie der Niere und des Wasser- und Elektrolythaushalts <-- jeweils eher im Überblick mit Blick auf die zu ermittelnden Parameter und deren Ersteinschätzung --> wird in LF 8 u. LF 18 mit einer umfassenden Thematisierung der Anatomie / Physiologie des Herzens, der Gefäße, der Lymphe, des Blutes und der Atemwege vertieft – bezüglich der ableitenden Harnwege ist eine Abstimmung mit LF 4 erforderlich, eine Vertiefung der Pathophysiologie der Niere erfolgt auch in LF 20 Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III–Intra- / IV-Gesetze / V–Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-d 42 h II.1.a/c 4h III.1.d 20 h IV.2.a-d 10 h V.2.b/c 4h I.2.a-c/f/g II.2.a III.2.a-e I.4.a/b III.3.a Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 10 v. 200 stärken CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 40 v. 60 Stunden zur Verfügung 30 v. 140 Summe 80 h Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Fallsituationen für Notfallsituationen in verschiedenen Versorgungsbereichen:  Fallsituation 1: Einrichtung in der Altenpflege. Auszubildende kommt in das Zimmer und findet einen Bewohner vor, der über starke Schmerzen im Unterbauch klagt. Der Bewohner ist kaltschweißig, sie tastet den Bauch ab, dieser ist bretthart. Sie setzt den Notruf ab.  Fallsituation 2: Kind mit einer blutenden Wunde nach einem Sturz. Erstversorgung, dann Transport in das Krankenhaus. In Begleitung seiner aufgeregten Eltern.  Fallsituation 3: Frau in der eigenen Häuslichkeit, klagt über starke Rückenschmerzen und Atemnot. Hat große Angst. Ehemann setzt den Notruf ab. Sie kommt in die Notaufnahme. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 161  Fallsituation 4: Nach einer Blasensteinentfernung klagt ein Pat. über zunehmende thorakale Schmerzen. Ausstrahlend in den linken Arm. Bei der Nahrungsaufnahme aspiriert er und im weiteren Verlauf kommt es zu starker Atemnot <-- sind nicht im Mustercurriculum vorbereitet. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 162 1. / 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 7 Lernfeld 7 100 Std. Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im Arbeitsfeld der ambulanten Pflege am Beispiel häufig auftretender Gesundheitsstörungen und Einschränkungen Voraussetzungen: LF 5 mit den dort aufgeführten Voraussetzungen sowie Teile von LF 6 Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  ältere Menschen mit  Familien mit  ambulante Pflege / längerfristigem pflegbedürftigen ambulanter Pflegedienst Pflegebedarf Kindern Kompetenzen Die Auszubildenden wirken an der Organisation von Pflegeprozessen im häuslichen Umfeld der zu pflegenden Menschen mit, führen geplante Pflegemaßnahmen im täglich wiederkehrenden Rhythmus durch und evaluieren und aktualisieren die geplante Pflege im situativ erforderlichen Rahmen. Weiter unterstützen sie zu pflegende Menschen in der Vor- und Nachbereitung eines ambulanten chirurgischen Eingriffs und bei der postoperativen Nachsorge. Sie führen mit den zu pflegenden Menschen Aufnahmegespräche für eine künftige häusliche Versorgung, erheben gesundheitsbezogene Daten, schätzen diese ein und planen mit ihnen gemeinsam geeignete gesundheitsförderliche, präventive und kurative Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen, gendermedizinischer Aspekte, der Wohnsituation und der individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Dabei beziehen sie Bezugspersonen ein. Sie geben den zu pflegenden Menschen bzw. ihren Bezugspersonen gesundheitsbezogene, individuell angepasste Informationen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und Prävention bezogen auf typische, weit verbreitete Zivilisationserkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 2) und in der Vorbereitung auf einfache ambulante chirurgische Eingriffe. Sie gestalten die Kommunikation auf der Grundlage einer empathischen, wertschätzenden und achtsamen Haltung. Dabei nehmen sie mögliche sprachliche und kulturelle Barrieren wahr und setzen geeignete Hilfsmittel ein, um diese Hindernisse abzubauen und eine verständliche Verständigung zu ermöglichen. In ihrer Arbeit beachten sie die rechtlichen Vorgaben zur Leistungserbringung und beteiligen sich an einer effizienten, von gegenseitigem Respekt geprägten interprofessionellen Zusammenarbeit. Dabei berücksichtigen sie die finanziellen Rahmenbedingungen, ohne die individuelle Lebensqualität und Selbstbestimmung der betreuten Personen zu beeinträchtigen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden bereiten sich mit diesem Lernfeld auf einen Praxiseinsatz bei einem ambulanten Pflegedienst vor bzw. bereiten dort gemachte Erfahrungen nach und ordnen sie theoretisch in ihr sich entwickelndes Verständnis von professioneller Pflege ein. Sie kennen die Besonderheiten der Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die Abrechnungsstrukturen sowie weitere Rahmenbedingungen für Pflegeleistungen in diesem Arbeitsfeld. Außerdem beschreiben sie die besonderen Anforderungen, die dieser Arbeitsbereich sowohl in Bezug auf eine selbständige Arbeitsweise als auch hinsichtlich der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Pflegeteam und den behandelnden Ärztinnen/Ärzten, mit sich bringt. Aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive erläutern sie die Auswirkungen der Lebensverhältnisse und des Bewegungs- und Ernährungsverhaltens auf die Gesundheit. Sie erklären die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems und Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 163 der Steuerung des Stoffwechsels sowie die therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, insbesondere bei Diabetes mellitus. Hierzu nehmen die Auszubildenden auch ihr eigenes Gesundheitsverhalten sowie ihre persönlichen Lebensgewohnheiten wahr und vergleichen diese mit den Intentionen einer gesunden Lebensführung. In Anknüpfung an ihre Kenntnisse in der chirurgischen Pflege des Krankenhauses arbeiten sie die medizinischen Grundlagen ambulanter chirurgischer Eingriffe und Untersuchungen sowie die erforderliche Vorbereitung und Nachsorge heraus. Sie erproben Ansätze einer auf die individuelle Situation abgestimmten und didaktische Prinzipien berücksichtigenden strukturierten Informationsgabe. Die Auszubildenden begründen die pflegerischen und kommunikativen Anforderungen bezogen auf alleinstehende wie auch familiär gebundene Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern und Lebenswelten. Dabei entwickeln sie auch ein Verständnis für typische Konfliktsituationen und widersprüchliche Handlungsanforderungen im Handlungsfeld der ambulanten Pflege. Auch erweitern sie ihre Strategien im Führen von Aufnahmegesprächen, die beispielsweise durch Sprachbarrieren erschwert sein können oder in denen sie auf sie herausfordernde Verhaltensweisen treffen, denen sie empathisch und anerkennend begegnen. Um ein vertieftes Verständnis für die Lebenssituation und das Verhalten der Pflegebedürftigen aufzubauen, analysieren die Auszubildenden mögliche individuelle und gesellschaftliche Hintergründe, wie zum Beispiel im Kontext von Migrationserfahrungen. Sie lernen, individuelle Ressourcen zu erkennen und daran orientiert geeignete Strategien anzuwenden, um beispielsweise Kommunikationsbarrieren abzubauen und einen respektvollen, wertschätzenden Kontakt zu gestalten. Sie unterscheiden Angebote von ambulanten Pflegediensten und die jeweiligen Formen der Arbeitsorganisation. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Pflegeprozessplanung in der ambulanten Pflege  Erleben von Hilfe und o Vorhandene / fehlende Gesundheitsressourcen und -risiken Unterstützungsbedarf und Umgang mit erheben und einschätzen der Zuweisung von „Pflegebedürftigkeit“ o Herausforderungen und Ressourcen von verschiedenen zu <-- anknüpfend an LF 3A/B – hier mit pflegenden Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation Bezug zu den gesetzlichen und identifizieren pflegewissenschaftlichen Definitionen o Formulierung von gesundheitsbezogenen Pflegezielen und Begründungen o Begründung in der Orientierung an Konzepten der  Wegfall sozialer Netzwerke und sozialer Gesundheitsförderung und Prävention (Anforderungs- Ressourcen, soziale Isolation und Ressourcen-Modell) Vereinsamungsgefahr, Verlusterfahrung o Einbindung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen / --> Phänomen Einsamkeit Bezugspersonen in die Pflegeprozessplanung und -  Adipositas, Mangel- und Fehlernährung durchführung als gesundheitliche Risiken <-- anknüpfend an LF 3A – Prophylaxen, LF 4 – Salutogenese o Auswirkungen des Ernährungs- u. - Gesundheitsförderung im Sinne einer Vertiefung und Bewegungsverhaltens in Anwendung in Bezug auf Bewegungs- und verschiedenen Organsystemen Ernährungsverhalten, LF 3B und LF 5 zur --> wird in LF 11 aufgenommen (im Pflegeprozessplanung Kindes- und Jugendalter  Ablaufplanung / Tourenplan in der ambulanten Pflege  Risiko der Entwicklung von Diabetes o Arbeits- und Zeiteinteilung im Verlauf der Schicht (und mellitus Typ 2 Integration in den persönlichen Tagesablauf, v. a. bei  Diabetes mellitus Typ 2 in geteilten Diensten) verschiedenen Phasen des  Durchführung von Fallbesprechungen in der ambulanten Erkrankungsverlaufs --> Typ 1 wird in Pflege LF 11 herausgearbeitet --> erfolgt ohne grundlegende Einführung situativ o Diabetisches Fußsyndrom / eingebunden, strukturierte Modelle zum Vorgehen kommen in chronische Wunden --> wird in LF 24 LF 8 u. LF 9 mit klinischem Fokus, in LF 10 mit bezüglich der Versorgung komplexer lebensweltorientiertem Fokus für die langzeitstationäre Wunde vertieft Versorgung und in LF 12 mit ethischem Fokus zur  Beeinträchtigungen des Sehens und Anwendung Hörens - Alters- und  Bedeutung der Wohnumgebung (z. B. Privatsphäre, erkrankungsbedingte Einschränkungen Barrierefreiheit, Sozialraum) der Wahrnehmungsfähigkeit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 164  Hygienehandeln in der fremden Häuslichkeit und im Wechsel o Altersschwerhörigkeit / Presbyakusis zwischen den Einsatzorten <-- anknüpfend an LF 3, LF 4 und o Sehstörungen LF 5  Erkrankungen des Rückenmarks  Beziehungsgestaltung mit zu pflegenden Menschen und ihren o Querschnittlähmung Bezugspersonen in deren privatem Lebensraum <-- KHL nur insofern sie für das o Konfliktsituationen in diesem Umfeld begegnen Fallverständnis erforderlich ist --> kann o Private und berufliche Beziehungen / diffuse und ggf. in LF 9 und/oder LF 19 rollenförmige Sozialbeziehungen unterscheiden <-- aufgenommen werden anknüpfend an LF 1B, --> wird in LF 16 u. ggf. in LF 20 vertieft und sollte in LF 24 zur Anwendung bei der  Exemplarisch ein oder zwei ambulante Deutung von Fallsituationen kommen chirurgische Eingriffe / Untersuchungen  Einschätzung des Gesundheitszustandes anhand o gefäßchirurgisch beobachtbarer Daten (z. T. digitale Erfassung)  Stripping und Teilstripping von o BZ-Wert Varizen o Erkennen von Alarmzeichen für Hypo-/Hyperglykämie und o internistisch Pflegeinterventionen bei veränderten BZ-Werten  Magen-/Darmspiegelung o Hautturgor, Ödembildung, Hautdefekte o ophthalmologisch  Informationsgabe mit dem Fokus der Unterstützung bei der  Katarakt-OP / Extrakapsuläre möglichst selbstbestimmten Lebensführung unter Extraktion der Linse Berücksichtigung diskriminierungssensibler und  Pars-plana-Vitrektomie gendermedizinischer Aspekte o Information zu Lebensstil modifizierenden,  Pflegebedarfe von Kindern in der nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen bei ambulanten Pflege, z. B. infolge von beginnendem Diabetes Mellitus Typ 2: o Mehrfachbehinderung, Tetraspastik, Ernährungsverhalten, Bewegung Ataxien  Blutwerte – hier v. a. HbA1c o Leukodystrophie o Anleitung/Instruktion zur selbständigen o kongenitale Myopathie Blutzuckermessung <-- Übersicht zum Verständnis der --> wird in LF 11 vertieft, dort Mikroschulung von zu Fallsituationen und ggf., um die pflegenden (jungen) Menschen bei der Injektion Kompetenz zu festigen, sich jeweils o Informationen zu Gesundheitsrisiken, z. B. bei Diabetes erforderliche Informationen zu einer Mellitus, Typ 2 --> wird in LF 8 weitergeführt konkreten Situation einzuholen o zu einem möglichen Einsatz von Notfall- Informationssystemen und Notrufsystemen / Frühwarnsystemen und ggf. anderen technischen Assistenzsystemen (Ambient Assisted Living) informieren  Unterstützungsbedarfe erheben  geeignete, aktuelle Angebote ermitteln/recherchieren  die Nutzungsmöglichkeiten aufbereiten und vorstellen  Medikamenteneinnahme in der häuslichen Umgebung organisieren und unterstützen, auch mit technischer Unterstützung (Medikamenten-Management-Apps)  Assessment und Versorgung chronischer Wunden, Wundmanagement – orientiert am Expertenstandard <-- Erweiterung / Vertiefung aus LF 5 u. 6 – Beispiel: Diabetisches Fußsyndrom --> wird in LF 24 bezüglich der Versorgung komplexer Wunden vertieft  Unterstützung im Umgang mit Hör- und Sehhilfen  Applikation von Augentropfen  Menschen mit Tetraplegie/Paraplegie infolge einer Querschnittlähmung unter den Bedingungen der häuslichen Versorgung mobilisieren / positionieren und bei der Körperpflege unterstützen o rückengerechte Arbeitsweise beachten o Betreuungskräfte zur Mitwirkung bei der Mobilisation anleiten <-- anknüpfend an LF 2, LF 5  Durchführung verschiedener Prophylaxen bei langanhaltender Bettlägerigkeit – auch mit Rückgriff auf den Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ <-- Anwendung und Vertiefung zu LF 2  Zusammenarbeit mit Angehörigen / Bezugspersonen, Mitwohnenden und/oder Betreuungskräften in der ambulanten Pflege  Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Haus- / Fachärztinnen und -ärzten in der ambulanten Pflege – Einführung --> wird im weiteren Ausbildungsverlauf in Lernfeld Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 165 10 in Bezug auf die stationäre Langzeitpflege und im 3. Ausbildungsjahr in LF 24 fallbezogen vertieft  In Notfallsituationen in der ambulanten Pflege handeln – Auffinden einer Person mit hyper-/hypoglykämischer Entgleisung <-- anknüpfend an LF 6 – situative Anwendung  Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer Bedürfnis-se und eingenommener Haltungen beim Aufsuchen zu pflegender Menschen in der eigenen Häuslichkeit o Integration diversitätssensibler und transkategorialer Aspekte in die Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung – Einordnung der Vielfalt von Lebens- und Verhaltensformen – Erfassung von Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit den unterschiedlichen Lebenserfahrungen der zu pflegenden Menschen, z. B. in Bezug auf  Biographie, Lebenssituation und Alltagsgestaltung, (auch Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege, Kleidung)  Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten  Sprach- und Kommunikationsprozesse  Geschlechtersensitivität  interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe  Wertorientierungen, Religion und kulturelle Interessen (auch Kunst, Geschichte) <-- Rückbezug auf LF 1A u. LF 3B, LF 5 – Verknüpfung der dort erarbeiteten Ansätze und Kompetenzen  Menschen mit Einschränkungen in der Haushaltsführung unterstützen o Unterstützungsbedarf erkennen und erheben o Finanzierungsmöglichkeiten abklären o Leistungsangebot organisieren – Zusammenarbeit zwischen Pflege und Mitarbeitenden der Haushaltshilfe im qualifikationsheterogenen Team abstimmen  Den eigenen Lebensstil und das persönliche Gesundheitsverhalten wahrnehmen und in Relation zu den theoretisch vermittelten Ansprüchen und den beobachteten Situationen und Verhaltensweisen von zu pflegenden Menschen setzen --> wird auch in weiteren Lernfeldern tangiert und in LF 15 im Zusammenhang für die Ausbildung der ersten beiden Ausbildungsdrittel reflektiert Situative Rahmenbedingungen  Gesundheitsförderung und Prävention als Grundbegriffe pflegerischen Handelns (auch Definition WHO / Ottawa-Charta)  Regelungen zu Struktur und Finanzierung von Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention im ambulanten Versorgungsbereich o SGB V / SGB IX / SGB XI o Präventionsgesetz --> wird ggf. in LF 8 und 9 sowie in LF 15 hinsichtlich einer evtl. sinnvollen Abrufung von Mitteln aufgenommen und kann im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 kritisch-konstruktiv reflektiert werden  Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege, Tourenplanung, Vor- und Nachteile digitaler Tourenplanung  Begriff „Pflegebedürftigkeit“ nach SGB XI und epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit mit Blick auf die ambulante Pflege bzw. Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an Selbstversorgungsdefizite in LF 3A --> wird in LF 10 vor dem Hintergrund der langzeitstationären Versorgung umfassender vertieft  Grundrecht auf Selbstbestimmung --> wird hier nur ggf. angesprochen (selbstbestimmtes Leben im persönlichen Wohnumfeld) und in LF 10 und 12 aufgenommen und als Grundrecht, das auch im Widerspruch zur Fürsorgepflicht stehen kann, erarbeitet (möglicher Bezug zu Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und Patientenrechtegesetz)  Hausärztliche Versorgung und interprofessionelle Zusammenarbeit in der ambulanten Pflege, Aufgaben und Rollen von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem in Deutschland o rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit von Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachpersonen im Rahmen der ambulanten Pflege <-- wird in LF 10 vor dem Hintergrund der langzeitstationären Versorgung weitergeführt und im 3. Ausbildungsjahr v. a. in LF 24 fallbezogen vertieft Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 166  Patientenverfügung --> kann auch im 1./2. AJ in LF 14 thematisiert werden – sowie im 3. Ausbildungsdrittel in LF 18 und/oder in LF 24 vertiefend (sinnvoll wäre die Kombination entweder in den Lernfeldern 7 / 24 oder in den LF 14/18) Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des endokrinen Systems einschließlich Arzneimittellehre (insbes. Bauchspeicheldrüse) --> wird in LF 20 aufgenommen und vertiefend weitergeführt  Kohlehydratstoffwechsel und Fettstoffwechsel  Auswirkungen des Ernährungs- u. Bewegungsverhaltens in verschiedenen Organsystemen  Anatomie und Physiologie des Auges und des Ohrs <-- sofern nicht in Verbindung mit LF 5 bereits erfolgt Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V–Pflegewiss. / -diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-h 46 h II.1.a-g 22 h III.1.a-d 18 h IV.1.b 8h V.1.a/b 6h I.2.a-d/f/g II.2.a/b III.2.a-e IV.2.a-e I.4.a II.3.a/b III.3.a/d/e I.5.a/c I.6.a-e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen X CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 160 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 50 v. 150 Stunden zur Verfügung 16 v. 140 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – In fremden Haushalten … -... kommunizieren (6-8 h) - Vorbereitung auf typische, herausfordernde Interaktionssituationen im Praxiseinsatz bei einem ambulanten Dienst (Akut- und Langzeitpflege bei Kindern und/oder erwachsenen pflegebedürftigen Menschen)-  Ls – Tourenplanung und Begegnungen von Haus zu Haus (62 h) – Tour mit diversen Fallsituationen in der ambulanten Pflege für die bereits erarbeitete Kompetenzen und Kenntnisse zur Anwendung gebracht und neue erarbeitet werden (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2 im Frühstadium- Gesundheitsinformationen geben / Thromboseprophylaxe / Begegnungen mit Einsamkeit und dem Wegfall sozialer Netzwerke und sozialer Ressourcen / Vorbereitung bzw. Nachsorge eines ambulanten chirurgischen Eingriffs / ggf. Notfallhandeln in der ambulanten Pflege.  Ls – Notfall in der ambulanten Pflege – Auffinden einer Patientin im diabetischen Koma / mit Herzversagen / Reanimation – Patientenverfügung liegt vor <-- als Wiederholung, Vertiefung zu LF 6 – kann als ergänzende Lernsequenz in die Ls – Tourenplanung ... durch Beschreibung eines entsprechenden Ereignisses integriert werden, siehe Anmerkung zu „Patientenverfügung“).  Ls – Das kann ja Stunden dauern (14 h) - Anamnesegespräch in der ambulanten Pflege mit einem alleinstehenden Mann, der über geringe Deutschkenntnisse verfügt. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 167 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 8 Lernfeld 8 100 Std. Menschen mit mehrfachen gesundheitlichen Einschränkungen auf internistischen, geriatrischen oder pädiatrischen Stationen pflegerisch versorgen und ihre individuelle Situation verstehen Voraussetzungen: Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Kinder mit einer chronischen Erkrankung  Krankenhaus  mehrfacherkrankte alte Menschen o Internistische und interdisziplinäre Stationen o geriatrische Stationen o pädiatrische Stationen mit Schwerpunkt in der inneren Medizin Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses auf internistischen Stationen im Krankenhaus und nutzen ausgewählte standardisierte und nicht standardisierte Assessmentverfahren und Instrumente der Pflegediagnostik zur Beschreibung des Pflegebedarfs. Sie erheben gesundheitsrelevante Daten bezogen auf epidemiologisch bedeutsame internistische Erkrankungen, erkennen gesundheitsbezogene Risiken und Widerstandsressourcen / Resilienzfaktoren, insbesondere bei Kindern und älteren Menschen, und beugen sekundären und tertiären Erkrankungen vor. Die Auszubildenden erfassen die Bewältigungsstrategien von zu pflegenden Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen bei (schweren) chronischen und Mehrfach-Erkrankungen anhand von erzählanregenden Interaktionsformen und unterbreiten auf die individuelle Situation angepasste Informationsangebote zur Unterstützung bei Gesundheiterhaltung und Prävention. Ihr Pflegehandeln begründen die Auszubildenden auf der Basis von zentralen pflege- und bezugswissenschaftlichen Theorien. Sie berücksichtigen arbeitsorganisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Krankenhaus. Sie gehen selbstfürsorglich mit sich um und unterstützen sich gegenseitig bei der Be- und Verarbeitung von belastenden Erfahrungen im Rahmen kollegialer Beratung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden erweitern ihr Wissen zum klinisch-strukturierten Handeln aus dem Bereich der Akutversorgung in der Chirurgie (LF 5) in Hinblick auf das internistische Arbeitsfeld einschließlich der dort relevanten organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Formen der Zusammenarbeit. Sie verknüpfen ihre schon vorhandenen Kenntnisse zur Physiologie und Pathologie des Herz-Kreislauf-Systems mit weiteren Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie mit der Pathophysiologie und Pathologie der Gefäße, der Atemwege und der Physiologie der Niere. Sie verstehen häufig vorkommende komplizierte und mehrdimensionale (patho-)physiologi-sche Zusammenhänge bzw. Wechselwirkungen sowie Phänomene von Ko- und Multimorbidität. Sie erklären die jeweiligen medizinisch-therapeutischen Behandlungsansätze unter Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse, kennen erforderliche medizinisch- diagnostische und -therapeutische Maßnahmen und leiten gesundheitsbezogene Risiken insbesondere bei Kindern und älteren Menschen sowie geeignete Präventionsmaßnahmen ab. Die Auszubildenden begründen die Nutzung von strukturierten Pflegeassessment Verfahren und Pflegediagnosen bei der Erhebung des Pflegebedarfs von zu pflegenden Menschen. Im Bereich der kommunikativen Interventionen / edukativen Pflege differenzieren sie zwischen Information, Anleitung, Schulung und ergebnisoffener Beratung. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 168 Sie nutzen die im Unterricht erarbeiteten Aspekte und Methoden der Kollegialen Beratung ab diesem Lernfeld in einer kontinuierlichen, selbstorganisierten Form zur reflexiven Aufarbeitung und Lösungssuche für Probleme, denen sie im Praxisfeld bzw. im gesamten Ausbildungskontext gegenüberstehen. Sie erweitern und vertiefen ihre Kompetenz in der Gesprächsführung und nutzen biographisch-narrative Interviews mit zu pflegenden Menschen, die mehrfach und/oder chronisch erkrankt sind, um deren Sicht auf die veränderte Lebenssituation zu erfassen. Sie deuten diese Interviews fallbezogen unter Anwendung von theoretischen Modellen (z. B. Salutogenese, Konzept der Gesundheitsüberzeugungen o. a.) und entwickeln so einen individuellen Zugang zu den zu pflegenden Menschen mit Einsicht in die Gründe für krankheitsbezogenes Lebensverhalten sowie eine möglicherweise fehlende Adhärenz. Vor diesem Hintergrund leiten die Auszubildenden Schlussfolgerungen für die Gestaltung geeigneter kommunikativer Interventionsangebote ab. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  den Pflegeprozess im klinischen Pflegealltag planen und  Risiko einer gesundheitlichen durchführen Schädigung / Ko- und o die Pflege an Leitlinien und Clinical Pathways ausrichten Multimorbidität o Arbeit mit relevanten Pflegeerfassungsinstrumenten / einem  Stressüberlastungen und standardisierten Pflegeassessment / Screening Instrumenten zur Stresserleben als gesundheitliche Erfassung von Resilienz- und Risikofaktoren Belastungen <-- anknüpfend an LF o Identifizierung und Integration von relevanten Leitlinien, 6 Expertenstandards, Pflegeerfassungsinstrumenten /  Veränderung der Lebenssituation standardisierten Pflegeassessments durch länger andauernde, o Grundprinzip von Pflegeklassifikationsinstrumenten chronische oder multiple („Pflegediagnosen“) Krankheitsepisoden o Pflegesysteme /Ablauforganisation im klinischen Alltag o Handlungsunsicherheit, <-- anknüpfend an LF 3B und LF5, wird im Ausbildungsverlauf Wissens- und Informationsbedarf kontinuierlich situationsbezogen mit wechselndem Fokus o beeinträchtigtes Wohlbefinden / weitergeführt, --> z. B.in LF 10 und LF 12 auf die stationäre belastende Gefühle der zu Langzeitpflege bezogen, in LF 13 und LF 14 zur individuellen pflegenden Menschen (<-- Versorgung von chronisch kranken, existenziell bedrohten und Aufnahme aus LF 3A/B, 5 – hier sterbenden Menschen, in LF 16 in der psychiatrischen Versorgung Schwerpunkt situativ auf den und in LF 17, LF 18, LF 20, LF 21, LF 24 für verschiedene psychischen Auswirkungen Einzelfallsituationen chronischer Erkrankungen)  kommunikative Interventionsstrategien wie Anleitung / Instruktion,  Bereitschaft für eine verbesserte Information / Aufklärung, Schulung, Beratung, (Psycho-)Therapie Selbstfürsorge unterscheiden und zuordnen --> vorstehende Punkte werden z. B. <-- anknüpfend an LF 2, LF 1B zu den bisher erarbeiteten in LF 13, LF 14, LF 20, LF 21, LF 24 kommunikativen Interventionsformen und den situationsbezogenen aufgenommen und weitergeführt) Anwendungen zur Informationsgabe in LF 4, LF 5, LF 6 und LF 7 --  Gefahr einer beeinträchtigten > wird in LF 11 zu Mikroschulung, in LF 14 zu partizipativer / elterlichen Fürsorge / Bereitschaft partnerschaftlicher Entscheidungsfindung und in LF 20 zur für eine verbesserte elterliche Konzeption und Durchführung von Beratungsgesprächen erweitert Fürsorge  biographisch-narrative Interviews führen - und im  beeinträchtigte Resilienz – und an pflegediagnostischen Prozess auswerten Fallbeispielen konkretisierte o bewusst Grundprinzipien einer empathischen, durch Bereitschaft für eine verbesserte Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägten, Resilienz personzentrierten Haltung einsetzen  unwirksame Adhärenz (Einführung o die individuelle Lebenswelt zu pflegender Menschen erfassen von Begriff und Diagnose, wird in und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren LF 11 aufgenommen und o Erkennen und Verstehen biographisch bedingter exemplarisch vertieft) unterschiedlicher Lebensentwürfe sowie subjektiverer  unwirksamer Atemvorgang infolge Krankheits- und Gesundheitsüberzeugungen und der damit einer Atemwegserkrankung: verbundenen Ressourcen --> wird in LF 10 mit einer stärkeren o Pneumonie Fokussierung der Lebensweltorientierung aufgenommen o Bronchitis o Individuelle Resilienz- und Risikofaktoren, vorhandene und o Respiratory Syncytial Virus fehlende Gesundheitsressourcen und gefahrengeneigtes (RSV) Gesundheitsverhalten identifizieren o Pleuraerguss Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 169 o Gefahren einer weiteren Gesundheitsschädigung bzw. Risiken o Chronisch obstruktive pulmonale einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage durch Erkrankung (chronic obstructive Komplikationen erkennen pulmonary disease = COPD) o Bedarf an Gesundheitskommunikation durch Information und  Asthma bronchiale Gefahr einer Anleitung sowie für Angeboten der Gesundheitsförderung behinderten Atmung, ermitteln und entsprechende Angebote umsetzen, Kurzatmigkeit, pfeifende insbesondere bei erkrankungsbedingt erforderlichen, als Atemgeräusche, Luftnot sowie Einschränkung erlebten Umstellungen eine Unterversorgung mit <-- anknüpfend an LF 1A, --> Aspekte von Biographiearbeit werden Sauerstoff in LF 10 und LF 12 mit stärkerer Fokussierung von Biographie- und o Gefahr eines Asthmaanfalls, Erinnerungsarbeit im Sinne der Lebensweltorientierung und der Hustenreiz und zäher Schleim, Unterstützung von Menschen mit Demenz durch Atemnot bis zur biographieorientierte Pflege sowie in LF 14 im Sinne der Erstickungsgefahr, gesundheitsbezogenen Verlaufskurvenarbeit mit chronisch kranken Ruhelosigkeit und Angst bei Menschen aufgenommen und weiterentwickelt Luftnot  Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz (Health o Gefahr einer allergischen Literacy, Förderung der Adhärenz und Eigenverantwortung, Reaktion Coping) --> wird in LF 11 exemplarisch für die Zielgruppe der o Pseudokrupp Jugendlichen bzw. Familien und in den LF’n 13 u. 14 bezogen auf  Verminderte Herz- / chronische Erkrankungen bzw. die onkologische Pflege vertieft Kreislaufleistung / Reduzierte  Gesundheitsförderliche und präventive Angebote (z. B. auch Nierenleistung --> Erkrankungen digitale Angebote, wie z. B. Self-Tracking-Apps) für verschiedene des Herzkreislaufsystems Zielgruppen gestalten bzw. in das pflegerische Handeln integrieren o Herzinsuffizienz (bspw. für Menschen mit gesundheitlichen Risiken infolge einer o Lungenödem COPD ggf. mit fortgeschrittenem Diabetes Mellitus Typ 2 als o Lungenembolie Wiederholung, zu Lebensstilfragen bei Erkrankungen des <-- können ggf. in LF 18 vertieft Herzkreislauf-/Atemwegsystems) werden  in diesem Zusammenhang mögliche Angebote zur Förderung des  Risiko eines Elektrolyt-, Säure- psychischen Wohlbefindens vorschlagen Basen- und  ein Modell einer strukturierten Fallbesprechung mit klinischem Flüssigkeitsungleichgewichts Fokus kennenlernen und verschiedene Fallbesprechungen durchführen --> wird in LF 9 um ein Modell für eine interdisziplinäre Fallbesprechung, in LF 10 um ein Modell für die stationäre Langzeitpflege mit lebensweltorientiertem Fokus und in LF 12 durch die Form einer Fallbesprechung mit ethischem Fokus ergänzt  motivierende Gespräche führen, um neue, gesundheitsförderliche Verhaltensmuster anzuregen  Erhebung des Pflegebedarfs eines Kindes mit gesundheitlichen Problemlagen (Asthmaerkrankung) unter Nutzung ausgewählter spezifischer, auf das Kindesalter ausgerichteter Einschätzungsskalen (z. B. ePA-Kids, PAS-P) --> wird in LF 11 erneut aufgenommen  Beobachtung und Einschätzung von Atmung und Atemwegsobstruktion, auch durch Messung der Sauerstoffsättigung, Beobachtung der Hautfarbe, Lippen und Fingernägel o Peak-Flow-Messungen, Führung eines (digitalen) Asthmatagebuchs  Sicherung von Flüssigkeitszufuhr und Entspannung – Interventionen zur Stressbewältigung anbieten  Durchführung von Inhalationen und atemunterstützenden Maßnahmen  Pflegeinterventionen und Therapieunterstützung bei einem Asthmaanfall  an der Notfallplanung in Atemnotsituationen mitwirken  Kind und Eltern getrennt und/oder gemeinsam zu Fragen im Umfeld der Erkrankung informieren  Eltern/Bezugspersonen von chronisch erkrankten Kindern o in der Mitwirkung bei der Krankheitsbewältigung, Therapietreue und Gesundheitsförderung anregen o in der Pflege ihres Kindes anleiten o in ihrer Kompetenz fördern und stärken  die Gesprächsführung mit dem Kind auf die Förderung der Selbstbestimmung ausrichten, Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz und mit Atemwegserkrankung suchen und für das Kind verständlich kommunizieren Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 170  pflegerische Interventionen zur Unterstützung der erwünschten Wirkung pharmakologischer Wirkstoffe (am Beispiel von Herz- Kreislauf- und Atemwegsmedikation) unter Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse <-- anknüpfend an Schmerzmedikation in LF 5  Elektrolyt- / Säure-Basen- / Wasser-Haushaltsmanagement  Interventionen zur Förderung der Durchgängigkeit der Atemwege und des Gasaustauschs – Therapeutika bei Atemwegserkrankungen verabreichen  Ausgewählte Interventionen zur Optimierung der Zirkulation von Blut und Flüssigkeiten im Gewebe  technisch-instrumentelle Pflegeaufgaben im klinisch internistischen Arbeitsfeld übernehmen – Strukturunterschiede zum chirurgischen Arbeitsfeld berücksichtigen o Mitwirkung bei der internistischen Diagnostik o Beobachtung / Monitoring / Bewertung (Parameter Lunge und Herz) o Maßnahmen der Pneumonieprophylaxe gezielt und begründet auswählen und umsetzen und damit Gesundheitsförderung und Prävention gezielt in den Pflegeprozess integrieren (--> an LF 2) o atemunterstützende Maßnahmen erfahren, durchführen reflektieren und mit Erkenntnissen der Pflegeforschung abgleichen o Infusionstherapie o ggf. Blasenverweilkatheter (legen und) versorgen --> Aufnahme, Vertiefung aus LF 5, soweit erforderlich bzw. Einführung, wenn dort noch nicht erfolgt  Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Lungenembolie durchführen – Reaktivierung von Kenntnissen der Notfallversorgung <-- anknüpfend an LF 6  kollegiale Beratung zur Reflexion von Praxiserfahrungen im klinischen Kontext nutzen  mit Mitarbeitenden aus anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten (z. B. Medizin, medizinische Dokumentation, zentrale Aufnahmeeinrichtungen)  die Sicht der Pflege in Visiten und im interdisziplinären Konsil vertreten  Genese von Auseinandersetzungen und Konflikten im Team – Einführung --> wird ggf. in LF 15 sowie in LF 18 und LF 19 vertieft Situative Rahmenbedingungen  Prinzip der Entwicklung von (Pflege)Leitbildern in einer Klinik als normative Orientierung in der Institution <-- Fortführung „Menschenbild“ aus LF 1B --> anwendungsorientierte Vertiefung in Verbindung mit Qualitätssicherung ggf. Aufnahme in LF 10, LF 12, LF 15, LF 20, LF22, LF 23 und/oder LF 24  Klinische Arbeitsfelder o Grundlagen und Aufgabengebiete der Inneren Medizin o Grundlagen und Aufgabengebiete der Pädiatrie o Grundlagen und Aufgabengebiete der Geriatrie <-- in Ergänzung zu den chirurgischen Fachbereichen in LF 5  Arbeitsorganisation und Abläufe in den verschiedenen klinischen Arbeitsfeldern und in der interdisziplinären Zusammenarbeit – Konsiliardienst innerhalb der Klinik  Medizinische Dokumentation und Organisation der Betriebsabläufe in einem Krankenhaus  Arbeitsstrukturen in Pflegeteams in unterschiedlichen akutstationären Einrichtungen  Finanzierung der Krankenhausversorgung o Einschätzung Pflegerelevanter Nebendiagnosen o Kostenstrukturen und Kostendruck o Leistungen gesetzlicher Krankenkassen und privater Versicherungsträger o Konsequenzen für die Krankenhausbetriebsführung / Krankenhausfinanzierung <-- anknüpfend an LF 5  Präventionsgesetz <-- wurde grundlegend in LF 7 eingeführt, hier ggfs. fallbezogene Anwendung im Rahmen der Information zur evtl. möglichen individuellen Nutzung von Mitteln, kann in LF 15 und im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 kritisch reflexiv aufgenommen werden Ergänzende Wissensgrundlagen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 171  Anatomie/Physiologie der Atmungsorgane (Besonderheiten im Säuglings- und Kleinkindalter berücksichtigen) <-- anknüpfend an LF 6  Anatomie/Physiologie der Niere und des Wasser- und Elektrolythaushaltes <-- anknüpfend an LF 6  Spezielle Arzneimittellehre: Resorption und Abbau von Medikamenten, Altersabhängigkeit der Dosierung, Wechselwirkungen unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Pharmakokinetik, Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse (wird im letzten Ausbildungsdrittel an unterschiedlichen Stellen aufgenommen) o Therapeutika bei Atemwegserkrankungen  Begriffe der Pflegeedukation und Gesundheitsförderung (Resilienz – Coping– Compliance – Adhärenz – Selbstwirksamkeit – Selbsthilfeaktivitäten – Empowerment)  Einführung in die Motivations- und Gesundheitspsychologie Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.b-e/h/i 42 h II.1.a/b/d 20 h III.1.b/d/e(f) 20 h IV.1.a/b 8h V.1.a/c 10 h I.2.a-d/f/g II.2.a-c III.2.b-d IV.2.b/d V.2.c I.3.a/b III.3.a/b/e I.4.a I.5.a-c I.6.a-e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 14 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 50 v. 200 stärken CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 6 v. 150 CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 30 v. 120 fördern Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Kollegiale Beratung (4 h) – Vertiefende Einführung (in Anknüpfung an LF 1B u. LF 7) mit Verabredung des künftigen selbstorganisierten Vorgehens an der Schule.  Ls – Anleiten, Informieren, Schulen, Beraten (6 h) – Lernsituation zur grundlegenden Unterscheidung von verschiedenen kommunikativen Interventionsformen in der Pflege.  Ls – Henriette Schulz (32 - 36 h) – Einstieg über die Dokumentation einer Patientenakte im Vergleich mit Auszügen aus einem biographisch-narrativen Interview – im Anschluss ein biographisch-narratives Interview selbstorganisiert durchführen, gezielt zuhören, die erhobenen Daten auswerten und Informations- / Unterstützungsbedarf ermitteln, hierzu Angebote pflegebezogener Gesundheitsförderung und Prävention für Menschen mit weit verbreiteten chronischen Erkrankungen erarbeiten. Mit der Erarbeitung kann die Einführung in eine strukturierte Form der Fallbesprechung mit klinischem Fokus verknüpft werden – ist im NaKomm nicht erfolgt.  Ls – Raphael Maximilian – nicht im NaKomm (26 h) – Fallsituation der Lerninsel bezieht sich auf einen 8- jährigen Jungen mit Erstdiagnose Asthma – mit Information der Eltern und des Jungen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen und einer sinnvollen Anpassung des Lebensstils (bei divergierenden Ansichten im Pflegeteam) – auch: Information / Entwicklung von Ideen zur Integration der Erkrankung in den Alltag und das soziale Umfeld / die Entwicklung und soziale Integration des Kindes soll (durch Informations- und Schulungsangebote) gestärkt werden.  Ls – Motivierende Gesprächsführung – nicht im NaKomm (6 h) – Einführung in das Konzept am Beispiel der Unterstützung von zu pflegenden Menschen mit einer verminderten Herz-Kreislauf-Leistung --> müsste noch entwickelt werden und sollte ggf. in LF 15 und/oder im letzten Ausbildungsdrittel in Verbindung mit Beratung in seiner Begrenzung kritisch diskutiert werden – vgl. https://www.youtube.com/watch?v=iOGrL3siVbU Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 172  Ls – Wirksamkeit und fachlich begründete Auswahl / Evidenz von Pflegeinterventionen am Beispiel der Pneumonieprophylaxe (vgl. Arbeitsblatt „Pneumonieprophylaxe“ aus dem Cornelsen-Verlag) <-- Abstimmung mit LF 9 erforderlich, dort ggf. die Erarbeitung der ASE. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 173 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 9 Lernfeld 9 70 Std. Menschen mit cerebralen Schädigungen pflegerisch unterstützen Voraussetzungen: Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  akut Kranke, z. B. mit  Mitarbeitende im  Neurologie neurologischer Schädigung therapeutischen  Frührehabilitation  Menschen im Team  stationäre Langzeitversorgung eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation, Steuerung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses bei zu pflegenden Menschen nach neurologischen Akutereignissen. Hierfür schätzen sie den Pflegebedarf der zu pflegenden Menschen ein, insbesondere wenn sie im Bereich der Wahrnehmungs-, Bewegungs- und Interaktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Sie verstehen das Verhalten der betroffenen Frauen und Männer und nonverbale Signale als Ausdrucksformen von Interaktion und reagieren darauf mit geeigneten verbalen und nonverbalen Interaktionsangeboten. Die Auszubildenden wählen gezielt gesicherte Pflegemaßnahmen aus, die zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz beitragen können, evaluieren deren Wirkungen gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen und bringen die Ergebnisse in den Austausch des Versorgungsteams ein. Sie kennen technische und digitale Hilfsmittel zur Kompensation verlorengegangener Fähigkeiten und unterstützen die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen und Fachexperten bei der Auswahl und individuell anzupassenden Nutzung. Sie werden sich der besonderen Anforderungen, die der Bereich der rehabilitativen Pflege an die interprofessionelle Zusammenarbeit stellt, bewusst, kennen die Aufgaben der verschiedenen Professionen, bringen die pflegefachliche Sichtweise in das interprofessionelle Team ein und unterstützen die Kontinuität an den Schnittstellen. Anhand von ausgewählten, weit verbreiteten Pflegeinterventionen machen sie sich mit grundlegenden Anforderungen zur internen und externen Qualitätssicherung des unmittelbaren Pflegehandelns vertraut, anerkennen die Bedeutung einer wissensbasierten Pflege und die Notwendigkeit der Überprüfung der Wissensgrundlagen des eigenen Handelns und erschließen sich zu ausgewählten Fragestellungen pflegewissenschaftliche Theorien, Konzepte, Modelle und evidenzbasierte Studienergebnisse. Unterrichtsziele Die Auszubildenden erweitern ihr Verständnis von den physiologischen Zusammenhängen des Nervensystems (LF 5) und erklären häufig vorkommende neurologische Krankheitsbilder, die ihre Ursache insbesondere im Ausfall von bestimmten Bereichen im Gehirn haben. Sie analysieren die Folgen dieser neurologischen Erkrankungen für die betroffenen Menschen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Einschränkungen des Bewusstseins sowie der Wahrnehmung und Steuerung von Bewegungsabläufen sowie gut beobachtbare Einschränkungen bei der Durchführung von verschiedenen alltäglichen Handlungen und in der Interaktion. Die Auszubildenden arbeiten auf der Basis einer pflegetheoretisch begründeten Prozessgestaltung im Bereich der rehabilitativen Pflege solche Interventionen heraus, die zur Wiederanbahnung und Förderung von verlorengegangenen Ressourcen führen können. Ergänzend ordnen sie die Aufgaben und Kompetenzen der weiteren an der Versorgung und Behandlung der zu pflegenden Menschen beteiligten Berufsgruppen ein, erkennen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 174 Schnittstellen und Überschneidungen und leiten Ansatzpunkte für die Organisation der interprofessionellen Zusammenarbeit ab. Sie recherchieren technische und digitale Hilfen zur Kompensation und Erweiterung (verlorengegangener) menschlicher Fähigkeiten, gewinnen einen ersten Überblick über die Potenziale und Begrenzungen von (digitalen) Technologien und Robotik für die Pflege und die Rehabilitation. Weiterhin diskutieren sie Chancen und Grenzen der therapeutischen Wirksamkeit von Pflege am Beispiel eines „Totalausfalls“, den Menschen in der Situation des minimentalen Bewusstseinszustands – eines sogenannten Wachkomas – erfahren, und die zu einer Einweisung ins Pflegeheim führen. Sie werden sich der damit verbundenen ethischen Problemstellungen bewusst. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Pflegetheorien und -modelle der Rehabilitation ausgewählte Pflegediagnosen im o Definition von Begriffen im Arbeitsfeld Rehabilitation Arbeitsfeld der (neurologisch) o theoretische Grundlagen zu Rehabilitation rehabilitativen Pflege o Rehabilitation und Pflege  Wahrnehmungsstörung o Anwendung einer bedürfnisorientierten Pflegetheorie auf die  beeinträchtigte körperliche Mobilität langfristige Pflegeprozessplanung (z. B. M. Krohwinkel) <-- <-- Aufnahme aus LF 2, 3A/B – hier anknüpfend an LF 3B Fokussierung der  Sofortmaßnahmen bei Hirninfarkt – Akutversorgung in der Pflege Bewegungssteuerung auf der Stroke-Unit – Grundprinzipien <-- anknüpfend an LF 6 --> wird in LF 19 vertieft mögliche Ätiologie und medizinische  Interprofessionelles Handeln am Beispiel der therapeutischen Diagnosen zu den im Arbeitsfeld der Berufsgruppen - Abgrenzungen, Schnittstellen und (neurologisch) rehabilitativen Pflege Zusammenarbeit aus der Perspektive der Pflege identifizieren betrachteten Pflegediagnosen: o Physiotherapie  raumgreifender Prozesse in der o Ergotherapie Großhirnrinde o Logopädie – auf Schluck- und ggf. auf Sprechstörungen o Cerebrale Blutungen bezogen --> Aphasie in LF 19 (Aneurysma, hämorrhagischer --> wird in LF 10 und 19 aufgenommen, weitergeführt und vertieft Infarkt, subdurale Blutungen)  den Rehabilitationsprozess mit anderen Berufsgruppen im o Hirninfarkt/Cerebrale Ischämie interprofessionellen Team umsetzen  Transischämische Attacke o die Grundprinzipien eines Modells der strukturierten,  cerebrale Ischämien (TIA und interprofessionellen Fallbesprechung kennenlernen <-- PRIND) anknüpfend an das Modell mit klinischem Fokus aus LF 8 o Schädelhirntraumen (nur o in interprofessionelle Fallbesprechungen Beobachtungen zur Prinzipien, ist Gegenstand in LF Wirkung durchgeführter Interventionen aus der pflegerischen 18 und 19) Versorgung einbringen o Hirntumor (nur Prinzipien – --> Einführung, wird in LF 19 ausführlich bearbeitet Tumorlehre folgt in Lernfeld 14)  situationsspezifisch Assessmentinstrumente der Rehabilitation o hypoxische Schäden nach einsetzen Ertrinkungsunfall o z. B. Mobilitätsassessment / Instrumente zur Einschätzung von --> wird in den LF 12 und LF 19 Pflegebedürftigkeit aufgenommen, weitergeführt und --> wird in LF 19 aufgenommen und vertieft vertieft  situationsbedingte Festlegung von Rehabilitationszielen  Minimaler Bewusstseinszustand / (gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / Bezugspersonen) Syndrom reaktionsloser Wachheit  Verständigung mit Menschen, die aufgrund eines neurologischen  Locked-In-Syndrom Akutereignisses sehr stark eingeschränkt sind  Hemiplegie/Hemiparese – o im Minimalem Bewusstseinszustand insbesondere infolge einer o bei Locked-In-Syndrom Schädigung im Bereich der linken  Verhaltensinterventionen / Pflegetherapeutische Interventionen (z. Großhirnrinde mit Ausfall der B. bei Bewegungsstörungen, zur Wahrnehmungs- und (Bewegungs- / Körper- Ausdrucksförderung, zur Förderung motorischer und geistiger )Wahrnehmung (Propriozeption) Fähigkeiten) und gezielten o z. B. Basale Stimulation Bewegungssteuerung  z. B. Atemstimulierende Einreibung – auch hinsichtlich der --> Aphasie und Erforschung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen neuropsychologische --> wird in LF 14 in Verbindung mit palliativer Pflege und ggf. in LF Auffälligkeiten werden nach 19 und/oder 21 mit Blick auf Sensorische Integration Grundlegungen zu den „höheren“ aufgenommen kognitiven Leistungen des Gehirns o zur Förderung der Bewegungsfähigkeit und Rumpfstabilität in LF 10 u. LF 12 in LF 19  Mobilisierung von Menschen mit Hemiparese / Hemiplegie aufgenommen und vertieft Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 175  Wahrnehmungsförderung bei der Positionierung im Bett oder Stuhl (z. B. orientiert am Bobath-Konzept)  Impulse zur Initiation von gezielter, bewusster Bewegung  Einsatz von Hilfsmitteln zur Unterstützung bei der Eigenbewegung – Recherche von bestehenden, aktuellen und projektierten Entwicklungen - z. B. Exo-Skelett --> wird in LF 19 aufgenommen und vertieft  zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen im Rahmen der rehabilitativen Pflege o informieren bzw. erforderliche Informationen recherchieren und zusammenstellen  zu Therapiemöglichkeiten,  zu technischen und digitalen Hilfen und Lösungen,  zu Unterstützungsangeboten und Rehabilitationseinrichtungen,  zu Finanzierungsmöglichkeiten o darin anleiten und unterstützen, das im Rahmen von Therapieangeboten Erlernte in den persönlichen Alltag zu übernehmen o vor (Selbst-)Überforderung schützen o in andere Versorgungsbereiche verlegen bzw. an der Verlegungsplanung und Überleitung mitwirken o nach einem (Reha-)Klinikaufenthalt in das häusliche Umfeld begleiten und zu Möglichkeiten der Gestaltung eines barrierefreien Lebensraums informieren (Wohnumfeldberatung) --> Expertenstandard Entlassungsmanagement in LF 11 Einführung an einem überschaubaren Fallbeispiel mit vorrangig sensomotorischen Einschränkungen im Sinn eines Überblicks zur rehabilitativen Pflege --> wird in LF 19 an komplexen Fallbeispielen erweitert und vertieft  Ethische Fragestellungen in Verbindung mit der Pflege von Menschen im eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand identifizieren und Dilemmata, z. B. im Spannungsfeld von gesellschaftlicher Verantwortung / Fürsorge und Verteilungsgerechtigkeit reflektieren Situative Rahmenbedingungen  System und Angebotsstruktur der Rehabilitation in Deutschland im Überblick: o Ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, der Kinder- und Jugend-Rehabilitation, Nachsorgeeinrichtungen bzw. berufliche Rehabilitation, Einrichtungen der Anschlussheilbehandlungen (AHB), Rehabilitationskliniken sowie ambulante und häusliche Kontexte o Verknüpfung der Systeme am Beispiel Hirninfarkt: Stroke Unit – Neurologische Frührehabilitation – Anschlussheilbehandlung / Reha-Klinik o Epidemiologie, Behandlungs- und Pflegesituationen sowie -kosten der Versorgung von Menschen im eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand --> wird in verschiedenen Lernfeldern – z. B. LF 10, 13, 14 – situativ aufgenommen und in LF 19 systematisiert und vertieft  Regulierungen und Konzepte zum Verständnis von Behinderung – Einführung und Überblick o UN-Behindertenrechtskonvention o Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF-Modell der WHO) o sozialrechtliche Sicht sowie relevante Gesetze im Umfeld von Rehabilitation:  SGB V, VII, IX, XI, XII <-- anknüpfend an LF7  Bundesteilhabegesetz (BTHG)  Präventionsgesetz <-- wurde grundlegend in LF 7 eingeführt, hier ggf. fallbezogene Anwendung für die Nutzung von Mitteln --> kann ggf. in LF 15 und/oder im letzten Ausbildungsdrittel in LF 22 aufgenommen werden --> wird in LF 19 und ggf. in fallbezogenen Anwendungen in verschiedenen Lernfeldern vertieft  Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Ansprüche, Realitäten, Konzepte Ergänzende Wissensgrundlagen  Pflegewissenschaftliche Begründung des Pflegehandelns und der Pflegeforschung – erweiterte Einführung <-- anknüpfend an LF 3B o Einführung in die evidenzbasierte Pflege – Prozess der Erkenntnisgewinnung --> Überprüfung der Evidenz anhand von Forschungsergebnissen zu Pflegeinterventionen aus dem Bereich der Wahrnehmungsförderung und Rehabilitation <-- anknüpfend an die grundlegende Einführung in die Pflegewissenschaft in Verbindung mit der Einführung der Expertenstandards in LF 3B sowie die Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 176 Begründung von Pflegeinterventionen am Beispiel der Pneumonieprophylaxe in LF 8 – hier evtl. am Beispiel der Atemstimulierenden Einreibung weiterführen  Anatomie / Physiologie des Nervensystems, insbesondere des Gehirns – Schwerpunkt: Sensomotorik bzw. Körperselbstwahrnehmung (Propriozeption) und Bewegungssteuerung <-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 10 in Bezug auf die Psychobiologie des Gedächtnisses und in LF 12 in Bezug auf die Kognition und Sprachfähigkeit erweitert  Wissenschaftliche Erklärungsansätze und Forschungsergebnisse (auch widersprüchliche) zu Prognose und Lebensqualität von Menschen im eingeschränkten / minimalen Bewusstseinszustand.  Analoge und digitale Steuerung – Einführung zum Verständnis der Zusammenhänge technischer Hilfssysteme --> kann in LF 10/12 mit Blick auf Fragestellungen zu den Entwicklungen der Digitalisierung im Bereich künstlicher Intelligenz und Robotik erweitert und in LF 22 im Rahmen der Diskussion entsprechender Zukunftsszenarien reflektiert werden Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-i 34 h II.1.a/b/c/e 12 h III.2.d 8h IV.2.b/c/d 6h V.1.a-c 10 h I.2.b/c/f/g II.2.a III.3.a/b/d/f I.4.a II.3.c I.6.a-e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 56 v. 80 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 4 v. 150 Stunden zur Verfügung 6 v. 140 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Therapeutische Berührung / neurologische Grundlegung (ca. 22 h) – Erarbeitung am Beispiel der Wahrnehmungsförderung bei einer Frau mit eingeschränktem / minimalem Bewusstseinszustand  Ls – Rehabilitative Pflege eines 16-jährigen Jungen nach Badeunfall (ca. 20 h) – nicht im NaKomm enthalten – möglichst als Ausschnitt aus einer interdisziplinären Fallbesprechung konzipiert  Ls – Wirksamkeit und fachlich begründete Auswahl / Evidenz von Pflegeinterventionen am Beispiel der Atemstimulierenden Einreibung (ca. 10 h) (vgl. Arbeitsblatt „Pneumonieprophylaxe“ aus dem Cornelsen-Verlag, insbes. Aufgabe 3 – sollte durch eine differenziertere Vorstellung der Forschungsergebnisse zur ASE ergänzt werden) <-- Abstimmung mit LF 8 erforderlich, Zeitnähe hilfreich, aber nicht zwingend  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 177 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 10 Lernfeld 10 80 Std. Individuelle Pflegeprozesse zur Unterstützung von Lebensqualität sowie seelischer und körperlicher Gesundheit in der stationären Langzeitpflege strukturieren und umsetzen Voraussetzungen: LF 8 (insbesondere die dort erarbeiteten Aspekte der biographieorientierten Pflege) und LF 9 (in Bezug auf die Einführung in die grundlegenden Strukturen des Nervensystems) Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  (alte) Menschen, die auf kontinuierliche  stationäre Langzeitpflege Unterstützung bei der Lebens- und Alltagsgestaltung angewiesen sind Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung von Pflegeprozessen in der stationären Langzeitpflege unter Berücksichtigung der für diesen Versorgungsbereich relevanten pflegetheoretischen Ansätze. Sie nutzen spezifische (geriatrische) Assessments und Pflegediagnosen, um den Pflegebedarf zu beschreiben und handeln gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen die Pflegeprozessgestaltung aus. Sie erkennen veränderte Stimmungslagen / Emotionszustände der zu pflegenden Menschen und gehen auf diese adäquat ein. Mit dem Fokus auf Erhalt und Wiedererlangung von Autonomie unterstützen sie die zu pflegenden Menschen bei der Mobilität, der Selbstversorgung und beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Sie wählen gesicherte Maßnahmen aus, um die Gesundheit zu fördern und negative Ereignisse zu vermeiden. Weiter achten sie in der Durchführung auf die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts. Sie reagieren dabei auch fachgerecht auf akute Veränderungen des Gesundheitszustandes und typische Gesundheitsstörungen des Alltags, z. B. in Verbindung mit häufig auftretenden Infektionserkrankungen, und berücksichtigen die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene, die sich durch das enge Zusammenleben von mehreren Menschen stellen. Sie fördern die Lebensqualität und die soziale Integration durch Angebote der sinnstiftenden Aktivität, zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie durch Gesprächsangebote. Sie nutzen analoge und/oder digitale Dokumentationssysteme, um ihre Pflegeprozessentscheidungen im Pflegeteam zu evaluieren. Die Auszubildenden stimmen ihr Pflegehandeln im qualifikationsheterogenen Team ab und übernehmen Mitverantwortung in der interdisziplinären Versorgung der zu pflegenden Menschen. Die Auszubildenden erkennen Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung und geben ihre Einschätzungen weiter. Unterrichtsziele Die Auszubildenden bewerten die Förderung von gesellschaftlicher Zugehörigkeit, Teilhabe, Autonomie und Lebensqualität der zu pflegenden Menschen als wichtige Aufgabenbereiche des Pflegeberufs in der stationären Langzeitpflege. Sie nehmen eigene Emotionen in der Interaktion mit Menschen, die in niedergeschlagenen Stimmungslagen sind, wahr und reflektieren den Widerspruch zwischen Nah-sein in der Pflegebeziehung und Fremdheitserleben in der Konfrontation mit Lebensentwürfen und Lebenswelten anderer Menschen. Vor diesem Hintergrund begründen sie die pflegerische Prozessgestaltung mittels spezifischer Pflegetheorien. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 178 Die Auszubildenden beschreiben die Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die Leistungsfinanzierung und die Ansätze der Personalbemessung in diesem Versorgungsbereich und erläutern die besonderen Anforderungen in Bezug auf eine selbständige Arbeitsweise und die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit (insbesondere mit dem qualifikationsheterogenen Pflegeteam, den therapeutischen Berufsgruppen sowie den Hausarztpraxen). Sie vergleichen unterschiedliche Formen der Pflegedokumentation und bewerten sie im Hinblick auf Effizienz und den Nutzen für eine personzentrierte Pflege. Die Auszubildenden stellen spezifische geriatrische Assessmentinstrumente und Pflegediagnosen dar und arbeiten in diesem Versorgungsbereich besonders relevante pflegerische Interventionen heraus, etwa zur Förderung des Schlaf- und Ruhebedürfnisses, der Mobilität, zur Sturzprävention, zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, zur Förderung der Mundgesundheit sowie zur Vermeidung der Ausbreitung von Infektionserkrankungen. Die Auszubildenden verfügen über ein grundlegendes Verständnis psychischen Krankseins vor dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse. Sie erproben das Konzept der Biographiearbeit und der biographischen Gesprächsführung als Ansatz zur Erfassung von biographischen Informationen sowie zur Identifizierung von Ressourcen und Herausforderungen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung. Sie erklären verschiedene Angebote zur Förderung von Lebensqualität und sozialer Teilhabe. Sie reflektieren außerdem den professionellen Beziehungsaufbau in langfristigen Pflegekontakten im Spannungsfeld von Nähe und Distanz. In Verbindung mit häufig auftretenden Infektionserkrankungen und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Zusammenleben in der stationären Langzeitversorgung entwickeln sie geeignete Strategien im Hygienehandeln zwischen standardisierten, sicherheitsorientierten Versorgungsangeboten für die Gemeinschaft und der Wahrung individueller Lebensbedürfnisse. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch das Risiko von möglichen Krisen- und Notfallsituationen, das sich im Zusammenleben von vielen hilfsbedürftigen Menschen auf einem engen Raum ergeben kann und sind auf die koordinierte Durchführung von ggf. erforderlichen Notfallmaßnahmen vorbereitet. Die Auszubildenden ordnen Hinweiszeichen von Gewaltausübung im pflegerischen Alltag zu und nutzen reflexive Lehr-Lernangebote zur Verarbeitung und Reflexion von Situationen, die von offener oder verdeckter Machtausübung bzw. Aggressivität gekennzeichnet sind. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Theorie und Modell der Personzentrierten Pflege  Veränderungen / Wechsel des <-- anknüpfend an LF 1B u. LF 8 --> wird insbesondere in LF 12 Wohnraumes und Wohnumfeldes vertiefend aufgenommen als Zäsur im Lebenslauf und in der  Ablauforganisation und Pflegesysteme in der stationären persönlichen Lebenswelt <-- ggf. Langzeitpflege und ihre theoretische Begründung – Modell der Anknüpfen an LF 1A (Ls Bezugspflege / Primary Nursing „Aufnahmegespräche führen“) <-- anknüpfend an LF 5 und/oder LF 8 --> wird in LF 15 ggf.  Beeinträchtigtes Wohlbefinden – grundsätzlich mit Blick auf die persönliche Arbeitszufriedenheit und hier: lebensweltbezogene -gesundheit aufgegriffen, in LF 16 für die psychiatrische Pflege, in Fokussierung der Situation im Alter LF 19 für den Bereich der Rehabilitation thematisiert und in LF 23 und des Lebens in der stationären in Bezug auf die strukturellen Auswirkungen auf Zusammenarbeit Langzeitversorgung <-- Aufnahme und Pflegequalität reflektiert aus LF 3A/B, LF 5, LF 7, LF 8  Arbeit mit Pflegediagnosen in der geriatrischen Pflege –  Beeinträchtigte physische Mobilität Einbindung in fallbezogene Arbeit <-- anknüpfend an LF 8 / Gehfähigkeit und beeinträchtigte  Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer Mobilität mit dem Rollstuhl – hier: Bedürfnisse und eingenommener Haltungen bei Aufnahme in eine Fokussierung altersbedingter Pflegeeinrichtung Bewegungseinschränkungen <--  Zu pflegende Menschen nach Klinikaufenthalt und/oder Aufnahme aus LF 2, LF 3A/B, LF 9 geriatrischer Rehabilitation in der stationären Langzeitpflege –– --> Abgrenzung mit LF 13 aufnehmen beachten  Geriatrische Assessments / standardisierte  Schlafgewohnheit, Schlafmangel, Assessmentinstrumente in der geriatrischen Pflege Schlafstörung – Bereitschaft für Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 179 o Auswahl und Anwendung von exemplarischen, situativ einen verbesserten Schlaf --> wird erforderlichen standardisierten geriatrischen in LF 16 aufgenommen Assessmentverfahren und Instrumenten zur Risikoeinschätzung,  Selbstwirksamkeit und z. B. Machtlosigkeit  Sturzrisiko --> ggf. auch in LF 12  Situationsbedingtes / chronisch  Pflegebedarf / Pflegeabhängigkeit geringes Selbstwertgefühl  Lebensqualität  Beeinträchtigte soziale Interaktion  Schlafassessment  Verlusterfahrungen im Alter –  Obstipationsrisiko Phänomen Einsamkeit (auch in der  Mundgesundheit Gemeinschaft) <-- anknüpfend an  Biographiearbeit und biographieorientierte Pflege LF 7 o Möglichkeiten einer strukturierten Erhebung von biographisch  Risiko eines suizidalen Verhaltens relevanten Informationen  Fehlangepasstes Trauern o Beobachtungen und Gespräche zur Aufschlüsselung  Hoffnungslosigkeit / Sinnkrise <- lebensgeschichtlich bedeutsamer Verhaltensweisen - anknüpfend an LF 9 --> wird in o Ansätze der Einbindung von biographischen Informationen in den LF 14 aufgenommen und Pflegeprozess - lebensweltlich orientierte Pflegedokumentation exemplarisch weitergeführt (Dokumentation eigener Perspektiven durch die zu pflegenden  Niedergeschlagenheit, (unipolare) Menschen und ihre Angehörigen / Bezugspersonen) Depression o Erkennen und Verstehen biographisch bedingter  Beobachtung und Erfahrung von unterschiedlicher Lebensentwürfe und unterschiedlicher Gewalt --> wird in LF 15 und LF 23 Lebensgestaltung - Biographische Rekonstruktionen als aufgenommen und vertieft Ansatzpunkte für Verstehensprozesse – Aspekte einer  Infektionserkrankungen – biographieorientierten Diagnostik aufnehmen nosokomiale Infektionen und <-- anknüpfend an LF 1B und LF 8 --> wird in LF 12 und LF 14 Epidemien aufgenommen und weiterentwickelt o Noro-Viren-Infektion / -  Einschätzung des Pflegebedarfs und Planung der Pflege mit dem Epidemie Modell der Strukturierten Informationssammlung (SIS ®) zur o Erkältungskrankheiten und Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Grippe o Vor- und Nachteile in der Arbeit mit der SIS reflektieren o multiresistente Erreger <-- als o Vor- und Nachteile digitaler Pflegedokumentationssysteme Wiederholung / Vertiefung aus reflektieren LF 5 o Fallbesprechungen in der stationären Langzeitpflege durchführen  Sturzgefahr – physische Ursachen und die Ergebnisse in die strukturierte Informationssammlung für ein erhöhtes Sturzrisiko integrieren <-- anknüpfend an die in LF 8 und LF 9 entwickelten o Amputationen Modelle --> wird in LF 12 aufgenommen und mit dem Fokus auf o Gleichgewichtsstörungen ethische Fallbesprechungen vertieft o Schwindel  Situationsbedingte Festlegung von (geriatrischen Rehabilitations- o Wahrnehmungsstörungen )Zielen – gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / <-- anknüpfend an LF 2 --> Bezugspersonen Expertenstandard  lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität für „Sturzprophylaxe in der Pflege“ Menschen im höheren Lebensalter --> wird in den LF‘n 12 und ggf. wird auch in LF 12 in Ls „Frau 24 auch mit Blick auf unterschiedliche Lebensalter und Krabbe“ vertiefend fallspezifisch Diversitätsdimensionen aufgenommen aufgenommen und kritisch o Biographiearbeit und biographieorientierte Gesprächsrunden - reflektiert Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“)  Gefahren- / Katastrophensituation o Beschäftigungs-, Musik- und Bewegungsangebote in der Pflegeeinrichtung – z. B. o lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität im (mögl.) Einrichtungsbrand <-- Alter sowie Angebote zur Stärkung der Teilhabe und der anknüpfend an LF 6 Lebensqualität in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege  Unterstützung zu pflegender Menschen im Umgang mit Krisensituationen  Gesprächsangebote zur Unterstützung in Stimmungstiefs und bei Verlusterfahrungen  Situatives Pflegehandeln im Spannungsfeld zwischen Empathie und Abgrenzung o einem Zusammenhang zwischen Körperausdruck und Emotion bewusst nachspüren und diesen in die Beziehungsgestaltung einbinden  zu pflegende Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen begleiten und unterstützen, um eine individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen  Autonomiebedarf und Abhängigkeitserleben nachvollziehen und verstehen --> wird in LF 12 aufgenommen  reflexiver Umgang mit (auch eigenen beruflichen) Gewalterfahrungen, Machtausübung und Aggression in der Pflege --> wird in LF 15 u. 23 aufgenommen und vertieft Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 180  Konfliktdeeskalationsmanagement  Pflegeinterventionen zur Förderung und Stabilisierung des Immunsystems im Alter  Medikamenteneinnahme in der stationären Langzeitpflege reflektiert organisieren und unterstützen, Wirkmechanismen beobachten und weitergeben o z. B. in Verbindung mit einer Noro-Viren-Infektion o z. B. in Phasen einer Grippeepidemie mit zusätzlich zur Standardmedikation verordneter Bedarfsmedikation o z. B. sog. „Hausmittel“ bzw. verordnungsfreie Medikamente  Herausforderungen des Hygienehandelns in Einrichtungen der stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 4, LF 5 und LF 7 --> kann in LF 17, LF 18 und LF 24 zur Vertiefung bzw. Festigung aufgenommen werden o Gestaltung eines alltäglichen Wohnumfeldes vor dem Hintergrund eines erhöhten Risikos von Keimverschleppung und nosokomialen Infektionen – z. B. im Verlauf einer Noro-Viren- Epidemie o pflegerische körpernahe Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohner, die mit multiresistenten Erregern infiziert sind, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in der stationären (oder ambulanten) Langzeitversorgung  ggf.: Unterstützung bei der Mundgesundheit - Zahnpflege (Zahnersatz, Implantate) – orientiert am Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ (DNQP) <-- anknüpfend an LF 3A/B --> ist auch in LF 14 / 18 /24 verortet bzw. kann dort aufgenommen werden  Mobilisierung bei Bewegungseinschränkungen im Alter o Integration von fallspezifisch geeigneten Bewegungsangeboten in die Pflege o Arbeit mit den Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sowie „Sturzprophylaxe in der Pflege“ <-- Wiederholung und Vertiefung aus LF 2 --> Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ wird in LF 12 in Ls „Frau Krabbe“ vertiefend fallspezifisch aufgenommen und kritisch reflektiert  Schlafförderung / Unterstützungsangebote bei Schlafstörungen  Zusammenarbeit mit Haus- und Facharztpraxen in der stationären Langzeitpflege <-- anknüpfend an LF 7 --> wird in LF 24 aufgenommen  Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Therapieberufen im geriatrischen Handlungsfeld <-- anknüpfend an LF 9  Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen in Krisen- und Katastrophensituationen (hier in der Perspektive der Durchführungsverantwortung) --> wird in LF 18 mit Perspektivwechsel zur Prozessverantwortung und Delegation aufgenommen  Reflexion von Gefühlsübertragungen z. B. in der Unterstützung von Menschen in niedergeschlagenen Stimmungslagen, mit (unipolarer) Depression <-- anknüpfend an LF 1B zu den Risiken von Empathieentwicklung --> wird in LF 16 und ggf. LF 17 in Verbindung mit Sekundärtraumatisierung aufgenommen Situative Rahmenbedingungen  Gesellschaftliche Entwicklungen, die die Lebens- und Gesundheitsverläufe seit den 1920er Jahren bis in die Gegenwart beeinflusst haben – intergenerative Wahrnehmung: soziale Verhältnisse, gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen und Krieg, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Armut, Überfluss, Arbeitswelten, Arbeitslosigkeit, Entgrenzung von Arbeit, Klimawandel, Technisierung, Digitalisierung, Migration, gesellschaftliche Vielfalt <-- anknüpfend an LF 1A, kann/sollte in LF 15 mit Blick auf die Situation der Gegenwart aus einer anderen Perspektive erneut aufgenommen werden  Geschichte der pflegerischen Versorgung alter Menschen  Geriatrische Rehabilitation als Sonderform der rehabilitativen Versorgung <-- anknüpfend an LF 9  Grundrecht auf Selbstbestimmung <-- anknüpfend an Menschenrechte und Menschenbild in LF 1A, LF 3A/B und LF 7--> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft  Betreuungsrecht --> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 181  Begriff „Pflegebedürftigkeit“ o sozialrechtliche Grundlagen des SGB XI <-- Wiederholung / Vertiefung LF 7 o epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an LF 2 o Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade – Begutachtungsassessment (NBA) / Begutachtungsrichtlinien o Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an LF 7 --> kann auch in LF 12 aufgenommen und weitergeführt werden  Finanzierung und Kalkulation des Personalbedarfs in der stationären Langzeitversorgung, Personalbemessung nach § 113c SGB XI <-- in Verbindung mit Vertiefung SGB XI anknüpfend an LF 7 --> wird auch in LF 12 aufgenommen  Zusammenarbeit im qualifikationsheterogenen Team in der stationären Langzeitpflege  Rechtsbestimmungen zur Pflegedokumentation  Arzneimittelgesetz – Diskussion rechtlicher Fragen im Kontext der stationären Langzeitversorgung  Grundsätze der Qualitätssicherung in der stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 8 --> wird in LF 12 und ggf. LF 20 und LF 24 fallbezogen aufgenommen o Prüfkatalog des MDK zur Überprüfung der Pflegequalität – exemplarisch am Beispiel der stationären Langzeitversorgung – auch z. B. hinsichtlich der Sicherstellung der Notfallversorgung (z. B. Erste-Hilfe- Schulung, Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Pandemiepläne) <-- anknüpfend an LF 6 --> wird in LF 15, 18 und/oder 22 aufgenommen o Identifikation von besonders gefährdeten Räumen und Bereichen im Rahmen des Brandschutzes  Hausärztliche Versorgung – Kooperationen im Rahmen der stationären Langzeitpflege o rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen/Ärzten und Pflegenden im Rahmen der stationären Langzeitpflege <-- anknüpfend an LF 7 --> kann in LF 24 fallbezogen aufgenommen werden  Erbrecht / Schenkung Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- evtl. anknüpfend an LF 4 --> wird in LF 17 aufgenommen und gefestigt  (Psycho-)Biologie von Gedächtnis und Erinnerung <-- anknüpfend an die Anatomie / Physiologie des Nervensystems / Gehirns in LF 5 und LF 9 --> wird in LF 12 und LF 19 in Bezug auf Kognition und Sprachfähigkeit erweitert ggf. die Parallelen und Unterschiede zu einer digitalen Speicherung aufnehmen --> kann in LF 12 mit Blick auf Fragestellungen zu den Entwicklungen der Digitalisierung im Bereich künstlicher Intelligenz und Robotik erweitert werden und in LF 22 im Rahmen der Diskussion entsprechender Zukunftsszenarien für die Pflege reflektiert werden  Physiologie des Schlafs – Wirkung von Schlafmedikation --> wird in LF 16 aufgenommen  Alterstheorien – Einführung in die Gerontologie  Entwicklungspsychologie: Lebens- / Entwicklungsaufgaben in der Bewältigung von Entwicklungskrisen d. (höheren) Erwachsenenalters (z. B. Erikson) <-- Anknüpfung an LF 4 (erstes Lebensjahr) u. LF 5 (Kindheit – 1 – 10 Jahre) --> wird in LF 11 für das Jugendalter (11 – 18 Jahre) aufgenommen, Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. hier neu einführen  Grundlagen der Geragogik  Konzept Lebenswelt und Lebensweltorientierung - Konzept Autonomie und Abhängigkeit  Lebensqualitätskonzept: Lebensqualität definieren, messen und fördern (z. B. Lawton & Brody, Heidelberger Instrument H.I.L.D.E), Bezug zu Lebensstandard --> kann in LF 12 aufgenommen und in Bezug auf Menschen mit Demenz vertieft werden  Vorgehen in qualitativen Forschungsprozessen --> wird in LF 13 aufgenommen  Psychologie der Aggression  Formen von Gewaltausübung und Möglichkeiten des Konfliktdeeskalationsmanagements sowie der gewaltfreien Pflege Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-i 46 h II.1.a-d/g 12 h III.1.a/b/d 8h IV.1.a/b 8h V.1.a/b 6h I.2.a-c/e/f II.3.b III.2.a/b/d IV.2.a-d V.2.e I.4.a-c III.3.a-d I.5.a-c I.6.a-c Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 182 CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 40 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 12 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Stunden zur Verfügung 24 v. 140 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Biographiearbeit in der Langzeitpflege (14 h) - Einführung in gezielte Biographiearbeit mit älteren Menschen - z. B. im Rahmen der stationären Langzeitversorgung - auch zur Vorbereitung eines Praxisauftrags.  Ls – Autonomie und Abhängigkeit (4 h) - als Lebensthemen von Menschen in der stationären Langzeitversorgung biographisch rekonstruieren.  Ls – Erfahrungen mit Gewalt in der Pflege (14 h)  Ls – Wie ein schwerer Kartoffelsack (ca. 22 h ggf. mehr, s. u.) - Menschen im hohen Alter, die sowohl in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt als auch niedergeschlagen sind bzw. an einer (reaktiven) Depression leiden, pflegerisch unterstützen - dabei auch Bewegungseinschränkungen nach einer Vorfußamputation berücksichtigen hierzu ergänzende vorangestellte Fallsituation: „Übernahme von Herrn Seiler (Wie ein schwerer Kartoffelsack, s. o.) aus der geriatrischen Reha“ – nicht im NaKomm enthalten.  Kollegiale Beratung (2 h) – (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 183 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 11 Lernfeld 11 100 Std. Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in gesundheits- förderlichen, präventiven und kurativen Prozessen unterstützen und an Überleitungsprozessen zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen mitwirken Voraussetzungen: mind. Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres sowie LF 8, eine Anpassung an die geplanten Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung ist sinnvoll Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Säuglinge, Kinder  Kinderklinik  Einrichtungen der Kinder- und  Jugendliche (11-18  ambulante Jugendhilfe J.) Kinderkrankenpflege  Kinderkrippe / Kindergarten  Familien  Kinderarztpraxis  Grundschule und  Gesundheitsamt weiterführende Schulen Kompetenzen Die Auszubildenden organisieren und gestalten Unterstützungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Entwicklungs- und Gesundheitsförderung bzw. beteiligen sich in der Kinderklinik an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses bei der Versorgung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen mit häufiger auftretenden, angeborenen oder erworbenen Störungen der physischen und psychischen Gesundheit. Sie berücksichtigen dabei in besonderer Weise die Entwicklungsförderung, spezifische Theorien und Modelle zum Pflegeprozess sowie ein grundlegendes Wissen zu Bewältigungsformen und Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- und gesundheitsbedingten Lebenskrisen. Die Auszubildenden erheben gesundheits- und pflegebezogene Daten und erkennen Reifezeichen, Anpassungsstörungen sowie Entwicklungsverzögerungen des Kindes. Weiter erheben sie gesundheits- und pflegebezogene Informationen zur sozialen Situation, beobachten familiäre Interaktionsprozesse und integrieren diese Informationen in eine pflegediagnostische Situationseinschätzung. In der Gestaltung von Interaktions- und Pflegeprozessen stimmen die Auszubildenden ihre Interak-tion auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand ab und integrieren Elemente von Humor, Ablenkung und Beschäftigung in ihr Pflegehandeln. In besonderer Weise berücksichtigen sie die triadische Gestaltung der Pflege, unterstützen so Eltern und Bezugspersonen und fördern sie bei der Entwicklung einer stabilen Beziehung zum Kind. Jugendlichen begegnen sie in der Anerkennung ihrer bereits entwickelten Selbständigkeit, verstehen die besonderen Herausforderungen der Entwicklungsaufgaben in dieser Lebensphase. Sie informieren Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen im Umgang mit gesundheitlichen, krankheits- sowie therapie- und pflegebedingten Anforderungen altersgerecht und orientieren sich hierfür an den Zielen größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Im Kontext der klinisch-pädiatrischen Versorgung wirken die Auszubildenden durch eine gezielte Entlassungsplanung nach einem akut-stationären Aufenthalt an der Überleitung in andere Versorgungsbereiche oder das häusliche Umfeld mit und orientieren sich dabei an qualitätssichernden Instrumenten, wie z. B. dem einschlägigen Expertenstandard. Unterrichtsziele Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 184 Die Auszubildenden reflektieren in diesem Lernfeld ihre Erfahrungen aus bereits durchgeführten Pflichteinsätzen in der pädiatrischen Versorgung bzw. bereiten sich auf einen entsprechenden Einsatz im Austausch mit der Lerngruppe vor. Dabei lernen sie das Spektrum der verschiedenen möglichen Einsatzfelder kennen und verstehen unterschiedliche Blickwinkel auf die Entwicklungs- und Gesundheitsförderung sowie die Pflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Die Auszubildenden erweitern ihre Kenntnisse zu Schwangerschaft und Geburt aus Lernfeld 4 um häufig auftretende Komplikationen und genetisch bedingte oder während der Schwangerschaft und unter der Geburt erworbene Gesundheitsstörungen. Sie vertiefen ihre Kenntnisse zu Theorien und Modellen der familienbezogenen Pflege und ziehen daraus Konsequenzen für die Pflegeprozessgestaltung bei der Versorgung von Kindern und ihren Familien. Sie üben vertiefend Handlings und Skills zur pflegerischen Versorgung von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Die Auszubildenden verknüpfen die komplexen Zusammenhänge physischer, mentaler und psychischer Entwicklung, verstehen die Bedeutung des familiären Umfeldes und die Funktion von Erziehung für die kindliche Entwicklung und erläutern Theorien zu Erziehungsstilen und deren Auswirkungen. Am Beispiel ausgewählter Einzelfallsituationen erkennen sie physische, psychische und mentale Entwicklungsprobleme auf der Basis von Theorien der psychischen, körperlichen und sozialen Entwicklung. Ausgehend von der Reflexion eigenen Erlebens in dieser Entwicklungsphase und im Austausch über differente Sichtweisen von Erfahrungen vollziehen die Auszubildenden die Hintergründe nach, die das Verhalten von jugendlichen zu pflegenden Menschen leiten. Hierbei suchen sie auch Ansatzpunkte für den Umgang mit widerständigem Verhalten und bringen diese reflexiv in fallbezogene Lernprozesse ein. Daraus leiten sie Möglichkeiten ab, um Informations- und Anleitungskonzepte (Mikro-Schulungen) sowohl fachgerecht als auch altersgruppenspezifisch und bedürfnisorientiert zu gestalten und Adhärenz zu fördern. Die Auszubildenden erarbeiten exemplarisch die Krankheitslehre für ausgewählte, weit verbreitete Erkrankungen, z. B. im Bereich der Dermatologie und/oder der Ernährung bzw. des Stoffwechsels. Weiter berücksichtigen sie im Rahmen der Versorgung und Unterstützung von Kindern deren seelische und geistige Entwicklung, lernen ausgewählte, häufig vorkommende psychische Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters kennen und gewinnen damit einen fallbezogenen Einblick in das Spektrum der regionalen Versorgungsangebote zur Unterstützung und Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und ihren Familien. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden Wissenszusammenhänge aus den verschiedenen vorangegangenen Lernfeldern und verknüpfen sie sinnvoll. Sie erweitern ihre Fähigkeiten in der Recherche und Bewertung von wissenschaftlich fundiertem Wissen. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)  Konzepte der familienbezogenen Pflege bzw. Familie als Bezugspunkt  unzureichender in pflegetheoretischen Modellen und der Organisation des Geburtsverlauf - Pflegeprozesses – Familienbezogene Pflegemodelle für die Beeinträchtigung des Kindes Pflegeprozessplanung, z. B. durch geburtstraumatische o Calgary-Modell der familienzentrierten Pflege Schädigung / perinatale o M. L. Friedemann Sauerstoffunterversorgung o Dependenzpflege (D. Orem)  Gefahr einer verzögerten o Adaptions Model (C. L. Roy)) Entwicklung, z. B. infolge o M. Krohwinkel eines schwierigen <-- Aufnahme, Vertiefung und Weiterführung aus LF 1B / LF 4 und LF 5 Geburtsverlaufs – hinterlegte Modelle sollen in LF 18, 19, 21 und 24 kontinuierlich mit  beeinträchtigte soziale Interaktion Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 185 unterschiedlichen Blickwinkeln fallspezifisch angewendet und erweitert  Gefahr einer beeinträchtigten werden Bindung/Beziehung  Elterliche Kompetenz und Bindungsfähigkeit unterstützen  Gefahr einer kognitiven und  Einbindung der Eltern in die Pflege– Aushandlungsprozesse zwischen sozialen den professionell Pflegenden und den Bezugspersonen gestalten <-- Entwicklungsverzögerung / anknüpfend an LF 3B und LF 4 Veränderungen im  Fallspezifische Anwendung eines bekannten Instruments zur Erhebung Entwicklungsverlauf, soziale des Pflegebedarfs eines Kindes (z. B. ePA-Kids, PAS-P) <-- Isolation anknüpfend an LF 8  beeinträchtigte  Standardisierte Instrumente und Assessmentverfahren zur Elternkompetenz / Einschätzung des körperlichen, kognitiven und seelischen Rollenüberlastung / Elterliche Entwicklungsstandes von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen Rollenkonflikte einsetzen und pflegediagnostisch nutzen  unterbrochene o Risiken einer verzögerten sensomotorischen Entwicklung erkennen Familienprozesse (durch <-- anknüpfend an LF 4 chronische Erkrankung in o kindliche Sexualität im Entwicklungsprozess berücksichtigen (sexuelle bedeutsamen Entwicklung im Kindesalter und im Jugendalter) Entwicklungsphasen oder  Pflegeprozess- und Entlassungsplanung für die Begleitung einer durch andere, schwierige Familie mit einem Neugeborenen / Säugling mit innerfamiliäre Ereignisse) Entwicklungsverzögerungen als Folge einer geburtstraumatischen unterbrochene Schädigung, bezogen auf Familienprozesse (und ihre o Veränderungen der Alltagsstruktur und Lebenssituation in einer Auswirkungen auf einzelne Familie mit einem Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf Familienmitglieder und das o Auswirkungen auf das Familiensystem, insbesondere auf die Familiensystem) / gefährdetes Geschwisterkinder familiäres Coping o Die pflegerische Versorgung von kranken Neugeborenen –  Risiken oder Beeinträchtigung spezifische Skills / Handlings der kindlichen Entwicklung,  Pflegeprozess- und Entlassungsplanung in einer überschaubaren Gefahr der sozialen Isolation klinischen Fallsituation, Entwicklung v. Kriterien für die <-- die vorstehenden Punkte Prozessevaluation knüpfen an Kenntnisse und o z. B. bei Kindern Kompetenzen u. a. aus LF 3B  mit Verbrennungs-/Verbrühungsunfallunfall <-- vgl. LF 6 – dort / LF 4 und LF 8 an und --> oder hier streichen werden in den LF’n 16, 21, 23  nach einem Unfall mit Polytrauma und 24 vertieft  in Verbindung mit einer chirurgischen Korrektur bei Hüftdysplasie (Beckenosteotomie)  Ausgewählte Erkrankungen  bei Herz-OP --> evtl. auch Lernfeld 18 oder 21 der Haut bei Kindern (ggf. als  Hypospadie Nebendiagnose), z. B.  Vesico-urethraler Reflux o Atopisches Ekzem (s.o.)  Phimose  großflächige sowie mit Variationen in der jeweiligen sozialen / familiären Hautschädigungen, Konstellation und in Verbindung mit überschaubaren Komplikationen Kratzspuren, Krustenbildung durch Nebendiagnosen oder psychosoziale Anforderungen und Hautblutungen o selbständige Erarbeitung von erforderlichen Fachinformationen in der  Juckreiz und Hautläsionen pädiatrischen Pflege  Gefahr einer Hyperthermie, o Erarbeitung der Sichtweisen anderer Berufsgruppen von Wärmestauungen und o Fallvorstellung und Diskussion der geplanten Pflege Unruhe o Einarbeitung von Mitarbeitenden  Infektionsgefahr der o Information und Anleitung der Eltern in den verschiedenen Hautläsionen Fallsituationen  Schlafstörungen durch  Rollenhandeln in der Kinderkrankenpflege Juckreiz  einen verständigungsorientierten Aushandlungsprozess mit einem  Gefahr eines geringen Schulkind zur Vorbereitung auf eine schmerzhafte diagnostische oder Selbstwertgefühls therapeutische Intervention gestalten <-- anknüpfend an LF 5  Gefahr von  Pflegerische Versorgung / Ernährung von Kleinkindern <--anknüpfend Entwicklungsverzögerung und an LF 4 Überforderung durch zu frühe  Überleitung von Kindern in eine andere Klinik, in das häusliche Umfeld Selbständigkeit oder erhöhte bzw. das Wohnumfeld sowie in die ambulante Versorgung Anforderungen an die o Arbeit mit dem Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Selbständigkeit Pflege“  Unwohlsein in Bezug auf das o Organisations- und Teamstrukturen im Krankenhaus sowie in den bei Geburt zugewiesene nachsorgenden Sektoren als Momente der Strukturqualität in die Geschlecht Planungsüberlegungen integrieren (Geschlechtsinkongruenz  Pflegeprozessplanung, pflegerische Unterstützung und Begleitung einer bzw. Geschlechtsdysphorie) jugendlichen Patientin (und ggf. ihrer Bezugspersonen) bei der  auffällige psychische Erstdiagnose einer chronischen Erkrankung (z. B. Diabetes Mellitus Verhaltensformen, z. B. Typ 1): o erhöhte Unruhe und Aktivität infolge von ADHS Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 186 o Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz (Health Literacy, o übergroße Ängstlichkeit / Förderung der Adhärenz und Eigenverantwortung, Coping) --> Angststörung altersgerechte Unterstützung, Information und Anleitung des oder Kindes/Jugendlichen (und/oder der Bezugspersonen) hinsichtlich der o starke Zurückgezogenheit Gesundheitsförderung und Ernährung sowie zu einem speziellen infolge einer kindlichen pflegerischen Handling, z. B. Depression  Unterstützung bei der Ernährung in schwierigen Pflegesituationen <-- die vorstehenden Punkte  s. c. Injektion / Insulin-Pen oder -Pumpe knüpfen an Kenntnisse und  BZ-Messung per CGM (kontinuierliche Glucosemessung) / Nutzung Kompetenzen u. a. aus LF einer Diabetes - App 3A/B, LF 4 und LF 10 an, sie  Befähigung zum frühzeitigen Erkennen einer Hypo-/Hyperglykämie werden in LF 16 u. LF 21  Wissen um die Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen aufgenommen und vertieft  Vorbeugung von Adipositas (Risiko „Doppeldiabetes“) / Prävention diabetesbedingter Folgeerkrankungen  Risiken von Adipositas im  Förderung von Eigenverantwortung und Selbstmanagement Kindes- und Jugendalter o Interprofessionelle Zusammenarbeit mit Diätassistentinnen/-  Erkrankungen des assistenten Stoffwechsels im Kindes- und o Individuelle (altersgerechte) Anpassung, Durchführung und Jugendalter Evaluation von vorliegenden Konzepten zur Mikro-Schulung <-- o Diabetes Mellitus Typ 1 anknüpfend an bereits entwickelte kommunikative o Zöliakie Interventionsstrategien, z. B. aus LF 2, LF 1B, LF 7 u. LF 8 -->  Gefahr eines instabilen Kompetenzen werden in LF 14 mit anderem Fokus gefestigt Blutzuckerspiegels – Gefahr o Förderung von Adhärenz im Jugendalter – pflegerische Unterstützung einer Gesundheitsschädigung und Begleitung von Anpassungsprozessen in der Transition vom bzw. einer Kindes- ins Jugendalter sowie Unterstützung und Begleitung bei Stoffwechselentgleisung Anpassungsprozessen und Geschlechtsinkongruenz  Gefahr einer <-- anknüpfend an LF 7 und LF 8 --> wird in LF 21 mit dem Fokus einer Aktivitätsintoleranz anderen chronischen Erkrankung im Jugendalter (cystische Fibrose)  Wissensdefizite / zu und stärkerem Familienbezug erweiternd und vertiefend aufgenommen vermeidende dysfunktionale – hier kann demzufolge stärker die Situation des Kindes / Jugendlichen Bewältigungsstrategien - fokussiert werden, währende die Herausforderungen für das unwirksame bzw. Familiensystem evtl. eher wegfallen bzw. in den Hintergrund treten beeinträchtigte Adhärenz /  Altersgerechte Beziehungsgestaltung und Beschäftigung Non-Adhärenz / unwirksames o Humor in der Pflege und Einsatz eines Klinik-Clowns Therapiemanagement / unwirksames Management der eigenen Gesundheit / gefahrengeneigtes Gesundheitsverhalten  erforderliches Medikationsmanagement <-- die vorstehenden Punkte knüp-fen an Kenntnisse und Kompe-tenzen u. a. aus LF 3B , LF 4, LF 7 und LF 8 an, sie werden in LF 21 aufgenommen und vertieft  weitere Beeinträchtigungen des Neugeborenen, z. B. durch o Hypoglykämie (hier evtl. Gestationsdiabetes) o Polyglobulie o Amnioninfektionssyndrom  angeborene / erworbene Herzfehler (ASD, VSD, Fallot’sche Tetralogie, PDA) <-- anknüpfend an LF 5 u. LF 6 --> kann ggf. auch erst in LF 18 und/oder 21 erarbeitet werden  Hüftdysplasie <-- anknüpfend an LF 2 / LF 5d  Darmerkrankungen im Kindes- und Jugendalter o Morbus Crohn o Colitis Ulcerosa o Pylorusstenose Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 187 o Invagination  Allergien (Lebensmittel) Situative Rahmenbedingungen  Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen  Erziehungsverantwortung der Eltern – rechtliche Stellung der Eltern  Lebensgestaltung und Rhythmen des Alltags und die damit verbundenen Anforderungen im Kindesalter (Familienalltag / Kindergartenalltag / Schulalltag)  Politische Konzepte zur Familiengesundheit und Konzepte der Gesundheitsversorgung im Kindes- und Jugendalter - Einrichtungen der Entwicklungs- und Gesundheitsförderung im Land Bremen / in der Region o Jugend- und Sozialamt, Beratungsstellen für Eltern, deren Kinder einen besonderen Beratungsbedarf aufweisen o niederschwellige Angebote zur Unterstützung von Familien und Kindern im Rahmen von frühen Hilfen, Schulgesundheitspflege, Familiengesundheitspflege, Schulgesundheitspflege  Selbsthilfegruppen  Elternschulungen <-- strukturierende Übersicht + unterschiedliche fallbezogene Recherchen  Finanzierung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Bewertung der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte  Professionen und Angebote im Bereich der Entwicklungsförderung und der Kindes- und Familiengesundheit (z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Kinderarztpraxen, Elternberatungsstellen, Jugendtreffs, regionale Projekte, Übersicht zur Vorbereitung auf mögliche Praxiseinrichtungen – sollte schulspezifisch fokussiert werden)  Aufgaben, Geschichte und Gegenwart de r Kinderkrankenpflege und/oder der Kinder- und Jugend- Psychiatrie  Ethische Grundlagen o Spannungsfeld Autonomieentwicklung des Kindes und elterliche Fürsorge o Gesetze, Leitlinien und Chartas, wie z. B. EACH-Charta, UN-Kinderrechtskonvention, Kinderrechte und Kinderschutzgesetz in Deutschland – Stand der Diskussion um Art. 6 d. Grundgesetzes, Sorgerecht, Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen <--Anknüpfung an LF 3B und LF 10  Versorgungssystem und konzeptionelle Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie – fallbezogener Überblick --> wird in LF 16 erweitert und vertieft Ergänzende Wissensgrundlagen  Überblick über die Abwehrfunktion des Blutes und allergische Reaktionen im Kindesalter  Anatomie/Physiologie der hormonellen Steuerung <-- anknüpfend an die Grundlagen des endokrinen Systems in LF 7 – Veränderungen im Hormon- und Neurotransmitterhaushalt in der Pubertät und der Emotionsverarbeitung im Gehirn, sowie Hormoneinnahme bei anhaltender Geschlechtsinkongruenz <-- anknüpfend an LF 3B und LF 9 --> wird in LF 20 aufgenommen  Nährstoffbedarf und Ernährung von Kindern und Jugendlichen <-- anknüpfend an LF 3B und LF 4  Therapeutika bei atopischem Ekzem (Neurodermitis)  Entwicklungspsychologie des Jugendalters (11 – 18 Jahre) o Pubertät und Adoleszenz o Krisen und Entwicklungsaufgaben des Kindes und Jugendalters <-- Fortführung und Vertiefung aus LF 4 (erstes Lebensjahr), LF 5 (Kindheit, 1 – 10 Jahre) und LF 10 (Erwachsenenalter) – Begriff der Entwicklungsaufgaben wird ggf. erst hier oder aber in Verbindung mit LF 10 neu eingeführt, Absprachen erforderlich  Erziehungsstile und ihre Auswirkung auf die kindliche Entwicklung  Psychotherapie-Einführung – Theoretische Ansätze und Interventionskonzepte in der (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 18 erweitert und vertieft Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik Handeln I.1.a-e/h 54 h II.1.a-c//e/f 20 h III.2.b 10 h IV.1.b 8h V.1.a/b/c 8h I.2.a/b/c/d/f II.2.a/b III.3.a/b/d IV.2.b/c V.2.d/e I.3.b II.3.b/c I.5.a/b/c I.6.a/b/d/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 188 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 200 stärken CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 40 v. 120 fördern CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 10 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Stunden zur Verfügung 10 v. 140 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Meine Bauchspeicheldrüse kann mich mal – (18 – 22 h) - Umgang mit einer chronischen Erkrankung im Jugendalter - Adhärenz fördern - Aufklärungsgespräche bzw. Mikroschulungen auf die Bedürfnisse der Zielgruppe einstellen.  Ls – zu einem Kind mit atopischem Ekzem – es werden Aushandlungsprozesse zwischen der professionellen Pflege und den Bezugspersonen des Kindes zur Aufgabenverteilung erforderlich, das Kind zeigt übergroße Ängstlichkeit (Verdacht auf Angststörung) - Information der Eltern zum Umgang mit Juckreiz und atopischem Ekzem – Situationsvorschlag aus dem Rahmenlehrplans skizziert, ist nicht im NaKomm enthalten.  Ls – zu einem Kind mit Entwicklungsverzögerung und besonderem Förderbedarf (z. B. als Folge von Sauerstoffunterversorgung während der Geburt) - Situationsvorschlag aus dem Rahmenlehrplan, ist nicht im NaKomm enthalten.  Fallsituationen zur selbständigen Erarbeitung von Pflegeprozess und Entlassungsplanung mit Kriterien für die Prozessevaluation – kann ggf. mit einer oder allen vorstehenden Lernsituationen umgesetzt werden und dann hier entfallen oder auch zur Erweiterung des Spektrums möglicher Pflegesituationen zusätzlich als Lernsituation konzipiert werden.  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 189 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 12 Lernfeld 12 60 Std. Menschen mit Demenz bei der Alltagsgestaltung und in der Bewältigung von weiteren gesundheitlichen Einschränkungen begleiten Voraussetzungen: LF 9 und LF 10 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen mit  Stationäre  Einrichtungen der Teil- und Demenz Langzeitversorgung / Kurzzeitpflege Altenheim  Demenz-Wohngemeinschaft /  Geriatrie / geriatrische Wohnprojekte für Menschen Rehabilitation mit Demenz  Gerontopsychiatrie Kompetenzen Die Auszubildenden übernehmen Mitverantwortung bei der Planung und Durchführung von Pflegeprozessen bei Menschen mit Demenz. Sie nutzen bei Bedarf spezifische Assessmentinstrumente, um die Pflegediagnosen zu ermitteln und den Pflegebedarf zu beschreiben und handeln Pflegeziele mit den zu pflegenden Menschen und ggf. ihren Bezugspersonen aus. Sie setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und bewerten gemeinsam die Wirksamkeit von Pflege. Zusammen mit den zu pflegenden Menschen entwickeln sie auf der Basis von sozialen, familialen und biographischen Informationen mögliche Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe und beziehen zur Unterstützung und Bereicherung der Lebensgestaltung die familialen Netzwerke sowie freiwillig Engagierte ein. In der pflegerischen Beziehungsgestaltung sorgen die Auszubildenden für Sicherheit, geben Orientierung und begegnen Herausforderungen und Abwehrreaktionen durch eine am Konzept der Personzentrierung ausgerichtete Haltung. Bei ihren Pflegeinterventionen wahren sie das Selbstbestimmungsrecht insbesondere bei Menschen, deren Selbstbestimmungsfähigkeiten eingeschränkt sind. Sie erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation. Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation pflegerischer Arbeit und berücksichtigen dabei die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche im qualifikationsheterogenen Team. Unterrichtsziele Aufbauend auf LF 2 und die inzwischen erworbenen Praxiserfahrungen erarbeiten sich die Auszubildenden erweiternde Kenntnisse zu Formen, Symptomen, Ursachen und der sozioepidemiologischen Bedeutung der Demenz. Ihre Kenntnisse zur Psycho-Biologie des Nervensystems und den Leistungen des Gehirns aus LF 5, 9 und 10 verbreitern sie mit Blick auf eine systematisierende Beschreibung (sprachlich-)kognitiver Prozesse, um damit die Einschränkungen bei einer Demenz präziser beobachten und erfassen zu können. Sie erläutern ausgewählte standardisierte Assessmentinstrumente sowie Demenzdiagnosen und deren Anwendung bei der Steuerung und Gestaltung sowie Evaluation von Pflegeprozessen. Weiter reflektieren sie den Nutzen dieser Instrumente für die Versorgungsqualität wie auch das mögliche Risiko einer Etikettierung. Die Auszubildenden charakterisieren das Konzept der personzentrierten Pflege und leiten Schlussfolgerungen für die praktische Versorgung ab. Sie erläutern medizinische und vor allem sozio- und pflegetherapeutische Konzepte zur Unterstützung betroffener Menschen und ihrer Bezugspersonen bei der Lebensgestaltung und stellen solche praktischen Angebote dar, deren externe und interne Evidenz belegt ist. Anhand von Fallbeispielen rekonstruieren sie mögliche Bedeutungen von Interaktionssituationen aus Sicht von Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 190 Menschen mit Demenz. Sie nehmen eigene Gefühle wahr und akzeptieren eigene positive wie auch negative Emotionen als Voraussetzung für die Gestaltung eines verstehenden, wertschätzenden Zugangs zu den betroffenen Menschen. Die Auszubildenden arbeiten unterschiedliche Wohnformen und Möglichkeiten des längerfristigen Zusammenlebens für Menschen mit Demenz sowie Angebote der Teil- und Kurzzeitversorgung heraus und vergleichen Strukturen, Rechtsformen und Qualitätsmanagement mit denen in der stationären Akutversorgung. Sie kennen die Rechtsstellung älterer Menschen mit Einschränkung in der Entscheidungsfähigkeit und die Konsequenzen, die sich daraus für das pflegerische Handeln ergeben. Anhand von konkreten Fallsituationen erörtern sie Konflikte und Dilemmata zwischen Autonomie und Abhängigkeit und treffen (selbst-)reflexiv professionelle Entscheidungen in herausfordernden Situationen, die durch eine Ablehnung von notwendiger Pflege gekennzeichnet sind. Die Auszubildenden ordnen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche von Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationen zu und erklären bzw. entwickeln Möglichkeiten der Einbindung der familialen Netzwerke sowie von freiwillig engagierten Personen. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  die Pflege von Menschen mit Demenz am biographie- und  Selbstversorgungsdefizit personenbezogenen Pflegeansatz ausrichten  Machtlosigkeit  Pflegemodelle/-konzepte für die Pflege von Menschen mit  Angst Demenz einschätzen  unwirksames Rollenverhalten o Pflegemodelle mit einem umfassenden, theoretisch  herausforderndes Verhalten --> wird begründeten Anspruch (z. B. Personzentrierte Pflege und in LF 23 aufgenommen und vertieft Betreuung nach Kitwood)  Beeinträchtigte Denkprozesse – mit o ausgewählte Pflegekonzepte erläutern, nachvollziehen und Einschränkungen u. a. des gezielt einsetzen (Auswahlkriterien: Verbreitung / Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, Wirksamkeitsbelege – z. B. orientiert am Expertenstandard der Handlungsplanung, der „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Urteilsfähigkeit – Verwirrtheit, Demenz“/ Leitlinien) Orientierungsprobleme und  Wahrnehmungs-, Orientierungs- und Handlungsfähigkeit sowie Phänomene, infolge von emotionales und soziales Erleben gezielt einschätzen und neurodegenerativen Veränderungen unterstützen (Anknüpfung an LF 2, 9, 10) (z. B. Demenz) im Alter o Demenzspezifische geriatrische Assessmentverfahren und o Selbstversorgungsdefizite als standardisierte Assessmentinstrumente einsetzen Folge o Alltagskompetenzen erkennen, erhalten und fördern – Tages- o gestörte persönliche Identität /Nachtstrukturierung anbieten o Relokationsstresssyndrom  Reflexion von Assessmentinstrumenten zur Ermittlung von <-- anknüpfend an LF 2 – wird in LF Teilhabeeinschränkungen, Ressourcen und Förderbedarfen 22, LF 23 u. LF 24 erweitert und  Beziehungen mit Menschen mit Demenz gestalten fallbezogen vertieft o Kommunikative Fähigkeiten von Menschen mit Demenz  Verschiedene Formen von einschätzen und die eigene Interaktion darauf einstellen <-- Neurodegenerativen Veränderungen anknüpfend an LF 2 o Demenz vom Alzheimertyp o in der Kommunikation auf Veränderungen im Sprachvermögen o raumgreifender Prozesse im und in der sprachlichen Verständigungsfähigkeit in Gehirn und Formen vaskulärer unterschiedlichen Demenzstadien eingehen – sprachlich- Demenz prozedurale und leiblich-affektive Interaktion mit dementiell <-- wird aus LF 9 aufgenommen veränderten Menschen <-- anknüpfend an LF 2 und für den Bereich der Kognition o Pflegehandeln am Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in und vaskulären Demenzen der Pflege von Menschen mit Demenz“ ausrichten <-- weitergeführt und vertieft anknüpfend an bisherige Erarbeitungen zu Pflegewissenschaft, o Seltene Formen der Demenz im Evidenzbasierung und Expertenstandards in LF 3B, LF 5, LF 9, Überblick, z. B. LF 10 und LF 11  Korsakow-Syndrom  Identifizierung von Schmerzen bei Menschen mit veränderter  Lewy-Körperchen-Demenz Kommunikationsfähigkeit  Creutzfeldt-Jakob-Krankheit  medikamentöse und nicht-medikamentöse Interventionen und  Frontotemporale Demenz (z. B. deren Belege in Bezug auf die Unterstützung und den Erhalt Morbus Pick) kognitiver Fähigkeiten kennen und umsetzen bzw. gezielt  HIV/AIDS auswählen o Differenzialdiagnosen  Milieugestaltung und Angebote zur Tagesstrukturierung  Exsikkose Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 191  Aktivierungsangebote gezielt auswählen und auf die Bedürfnisse  Delir <-- anknüpfend an LF 5 --> von Menschen mit Demenz ausrichten (z.B. wird in LF 18 ausführlich am Erinnerungsgespräche, 10-Minuten-Aktivierungen, Arbeit mit Beispiel des postoperativen Delir Musik, Tanz Rhythmus, Snoezelen, Festgestaltung, Spiele …) vertieft  Konzepte zur pflegerischen Begleitung von Menschen mit  Pseudodemenzen Demenz bei einem Klinikaufenthalt  Depression <-- anknüpfend an  Ethische Fallbesprechungen im Spannungsfeld von LF 10 Autonomieanerkennung und Fürsorge in Verbindung mit  demenzbezogene kognitiven Einschränkungen / Demenz durchführen <-- Angstsyndrome und depressive anknüpfend an andere strukturierte Formen der Fallbesprechung Verstimmung in LF 8, LF 9, LF 10  Auswirkungen von Medikationen  Möglichkeiten und Grenzen der Sturzprävention – Fallspezifische oder anderen Diskussion Grunderkrankungen o Sturzpropyhlaxe / Freiheitseinschränkungen /  Sturzrisiko <-- anknüpfend an LF 2 Mobilitätsförderung gegeneinander abwägen und fallbezogen und LF 10 entscheiden <--als Vertiefung zu LF 2 und LF 10  Information und Anleitung der Angehörigen /Bezugspersonen von Menschen mit Demenz --> wird in LF 23 in Bezug auf den Umgang mit herausforderndem Verhalten und die Entstehung von Konfliktsituationen vertieft  Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Qualifikationsmix der stationären Langzeitpflege (insbesondere mit Pflegeassistenz- /hilfskräften mit und ohne Ausbildung sowie Betreuungskräften / Demenzbegleiter/-innen)  Zusammenarbeit mit freiwillig engagierten Personengruppen Situative Rahmenbedingungen  Betreuungsrecht – fallbezogene Anwendung und Vertiefung  Verantwortung und Autonomieanerkennung – rechtliche Grundlagen in Verbindung mit der Betreuung von Menschen mit Demenz  Rechtliche Regelungen in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen  Alternative Wohnformen für Menschen mit Demenz (Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Demenzdörfer, Demenzbauernhöfe) o Wohnberatung: bauliche Anpassungsmaßnahmen für die Pflege von Menschen mit Demenz / architektonische Gestaltung der Wohnumgebung, auch unter Berücksichtigung leiblicher Raumbezüge o Rechtsformen und Rechtsprobleme o Verknüpfung zwischen Wohnformen und konzeptioneller Ausrichtung  Qualitätssicherung in Einrichtungen der Stationären Langzeitversorgung – fallbezogene Anwendung <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 20 aufgenommen und im Sinne von Konzeptentwicklungen weiterentwickelt  Möglichkeiten und Probleme der Finanzierung von Demenzbegleitung und Pflegebedarf bei Menschen mit Demenz <-- anknüpfend an LF 10  Engagement und freiwillige Unterstützungsleistungen in der Demenzbegleitung als gesellschaftliche Aufgabe Ergänzende Wissensgrundlagen  Ethische Grundbegriffe und Prinzipien – auch mit Bezug zu den pflegebezogenen Menschenbildern o Autonomie / Selbstbestimmung o (Für-)Sorge o Menschenwürde – Achtung / Missachtung <-- Vertiefung zu LF 3B, LF 7, LF 10 und LF 11  Geschichte und Gegenwart der gerontopsychiatrischen Versorgung Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / interprof. IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-g 28 h II.1.a-c/e-g 12 h III.1.a/c/d 8h IV.1.b 8h V.1.b/c 4h I.2.b/c/f II.2.a IV.2.a-e 1.3.a II.3.b/c I.5.a-d I.6.a-e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 192 CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 50 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Im Leben mit Demenz unterstützen (36 h)  Ls – Frau Krabbe (24 h) - ... oder: "Wir können aber auch nicht rund um die Uhr ..." - In der stationären Langzeitversorgung im Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Autonomieanerkennung handeln - Sturzgefährdung begründet begegnen - den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen reflektieren  Kollegiale Beratung (2 h) - <-- anknüpfend an LF 8 – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 193 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 13 Lernfeld 13 80 Std. Die Situation von chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität verstehen und sie bei der Alltagsbewältigung unterstützen Voraussetzungen: LF 8 / LF 9 / LF 10 Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  chronisch kranke  sozial benachteiligte  ambulante Pflege  stationäre Langzeitpflege Menschen Menschen  Klinik Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses bei chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität. Sie nutzen ausgewählte Assessmentverfahren, beschreiben den Pflegebedarf, insbesondere bezogen auf Einschränkungen der Mobilität und in Bezug auf chronische Schmerzen, schlagen Pflegeziele vor, setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und evaluieren den Erfolg der Pflege. Sie orientieren sich dabei an den einschlägigen Expertenstandards. Sie begleiten chronisch kranke Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Bewältigung und Verarbeitung von Verlusterfahrungen und unterstützen sie beim Erhalt und der Wiedererlangung von Alltagskompetenzen bzw. bei der Kompensation und Adaption eingeschränkter Fähigkeiten. Damit tragen sie dazu bei, die zu pflegenden Menschen zur möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Sie berücksichtigen bei der Pflegeprozessgestaltung die unterschiedlichen ambulanten und stationären Versorgungskontexte und wirken bei der Koordination der pflegerischen Leistungen mit anderen Dienstleistungen, z. B. den Angeboten anderer Gesundheitsberufe, mit. Die Auszubildenden gestalten die Interaktion mit chronisch kranken, in der Beweglichkeit eingeschränkten Menschen unter Berücksichtigung des Spannungsfelds von Nähe und Distanz wie auch von anderen spezifischen inneren Konflikten und gehen dabei fürsorglich mit sich selbst um. Unterrichtsziele Die Auszubildenden systematisieren gezielt ihr (patho-)physiologisches Wissen und arbeiten ausgehend von konkreten Fallsituationen sozialepidemiologische und medizinische Erkenntnisse zu chronischen Erkrankungen heraus, die u.a. zu Einschränkungen in der Beweglichkeit führen. Weiter begründen sie die Anwendung des Verlaufskurven-(Trajekt)- Modells zum Leben mit chronischer Krankheit (Corbin & Strauss, 2010) als ein pflegetheoretisches Modell mittlerer Reichweite, das auf qualitative Pflegeforschung gründet. Mit Hilfe des Theoriemodells analysieren sie fallbezogen individuelle Verlaufskurvenentwürfe für chronisch kranke Menschen und ziehen Schlussfolgerungen für die Unterstützung der zu pflegenden chronisch kranken Menschen bei der Alltagsbewältigung. Sie vergleichen in Ansätzen unterschiedliche Wege pflegewissenschaftlicher Theorieentwicklung und beurteilen den Aussagewert von Pflegetheorien bzw. pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen für die Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen. Die Auszubildenden erläutern ausgehend von einschlägigen Assessments und Pflegediagnosen Interventionen zur Unterstützung von Menschen, deren Bewegungsvermögen durch eine chronische Erkrankung bedingt dauerhaft und irreversibel beeinträchtigt ist. Sie stellen dabei insbesondere die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität in den Mittelpunkt. Dieser Erarbeitungsprozess schließt auch, anknüpfend an LF 5 und in Abstimmung mit LF 14, eine gezielte Unterstützung der zu pflegenden Menschen beim Schmerzmanagement ein. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 194 Die Auszubildenden erweitern ihre Kenntnisse zu den Strukturen und Akteuren im Gesundheitssystem in Deutschland und vergleichen diese exemplarisch mit denen in anderen Ländern, etwa den USA. Sie erschließen sich mögliche Versorgungskonzepte für Menschen mit ausgewählten chronischen Erkrankungen, insbesondere Modelle der integrierten Versorgung von chronisch kranken Menschen. Weiter reflektieren die Auszubildenden Konflikte, die im Spannungsfeld zwischen Zeitdruck und (krankheitsbedingter) Langsamkeit entstehen. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Verlaufskurven- / Trajekt-Modell als Bezugsrahmen für die  beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- Begründung des Pflegehandelns Aufnahme aus LF 3A/B, 5, 8, 10, 11  individuelle Herausforderungen und Lebenseinschränkungen – hier Fokussierung der durch eine chronische Erkrankung fallspezifisch nachvollziehen Lebenssituation mit chronischer  die Entwicklung individueller Verlaufskurven nachvollziehen und Erkrankung Ansatzpunkte für die Unterstützung des weiteren Verlaufs in der  beeinträchtigte Mobilität / Bewältigung von chronischer Krankheit entwickeln Gehfähigkeit sowie beeinträchtigte  Arbeitslinien im Umgang mit chronischer Erkrankung für die zu Mobilität mit dem Rollstuhl <-- pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen nachvollziehen Aufnahme aus LF 2, 3B, 10 – hier und begleiten Fokussierung der komplexen  das Pflegephänomen Immobilität / Bewegungseinschränkung physischen (und psychischen) erfassen und geeignete Pflegeinterventionen auswählen <-- Zusammenhänge, die Anknüpfung und Erweiterung zu LF 2 und LF 9 Bewegungsverhalten und  standardisierte Assessmentverfahren zur Erfassung des Bewegungsfreude beeinflussen Bewegungsvermögens können o Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der  Machtlosigkeit <-- anknüpfend an Pflege“ <-- ggf. als Erweiterung und Vertiefung aus LF 10 LF 10  bekannte Pflegeinterventionen und -konzepte gezielt auf  Coping / unwirksames Coping / bestimmte, erkrankungsbedingte Pflegebedarfe abstimmen, z. B. Bereitschaft zum Coping <-- die auf Einschränkungen durch Morbus Parkinson / Multiple Sklerose Begriffsdefinition aus LF 8 / chronische Polyarthritis aufnehmend, Anwendung bereits in o Einsatz von Hilfsmitteln zur Adaption der Beweglichkeit LF 11 --> und weiter in LF 14 o Mobilisierung bewegungseingeschränkter Menschen  Chronische Erkrankungen mit o Ausrichtung der Förderung von Mobilität an einschlägigen Einfluss auf die Beweglichkeit, z. B. Expertenstandards / Leitlinien und Reflexion und Umsetzung o Morbus Parkinson der dort empfohlenen Konzepte (z. B. Vergleich zwischen dem o Multiple Sklerose Konzepte der Kinästhetik und dem Neuro-Developmental- o Chronische Polyarthritis / Morbus Treatment-(NDT)-Konzept nach Bobath) Bechterew <-- anknüpfend an LF 2, LF 5, LF 9, LF 10 o Muskeldystrophie  Prinzipien und Gestaltung integrierter Versorgungsprozesse --> o Spina Bifida Einführung, wird in LF 16, LF 19, LF 21 und LF 24 aufgenommen  Chronische Schmerzen <-- und fallbezogen im Sinne der Prozessverantwortung vertiefend Anknüpfung an LF 5 --> in zunehmend selbstgesteuert erarbeitet und ggf. in LF 22 als Abstimmung mit LF 14 zukunftsweisendes Versorgungsmodell diskutiert o Formen und Konzepte und deren Bedeutung für das Pflegehandeln o Case- und Umgebungsmanagement (mit)gestalten o Erfordernisse der interprofessionellen Koordination des Versorgungsprozesses einschätzen und Probleme an den Schnittstellen wahrnehmen und an die zuständigen Akteure weitergeben o an der integrierten Versorgung sowie an der Koordination der Versorgungsprozesse aus der Perspektive der Pflegenden mitwirken o Qualitätsansprüche für die individuelle Versorgung bestimmen o Unterstützung bei diagnostischen und therapeutischen Interventionen / Anordnungen o Qualitätssicherung des eigenen Handelns an Standards und Leitlinien orientieren  z. B. Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ <-- Wiederholung / Vertiefung aus LF 9/10  z. B. Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 195  Information über rehabilitative Einrichtungen und Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte für die exemplarisch erarbeiteten Krankheitsbilder  An Rehabilitationsprozessen für die zu pflegenden Menschen aus den betroffenen Zielgruppen mitwirken: o Situationsbedingte Festlegung von Rehabilitationszielen (gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / Bezugspersonen) o Spezielle Anleitungskonzepte unter Berücksichtigung biographisch bedingter Gewohnheiten, von Lebenslagen und sozialen Unterstützungssystemen sowie Nutzung technischer und digitaler Assistenzsysteme o gezielte Anleitung, Information und beteiligungsorientierte Entwicklung zur Übernahme des therapeutisch Erlernten in den persönlichen Alltag  das eigene Erleben kritischer Lebenssituationen und die Begegnung mit den persönlichen Emotionen angesichts chronisch erkrankter Menschen erfahrungsbezogen reflektieren --> wird in LF 14 in Bezug auf existenziell lebensbedrohliche Erkrankungen aufgenommen  Belastungssituationen und Stress im Pflegealltag gezielt begegnen (Burnout / Coolout) o z. B. Handlungsmöglichkeiten im Spannungsfeld zwischen Zeitdruck und Langsamkeit im Pflegealltag <-- anknüpfend an LF 3B  Konfliktbewältigung im interprofessionellen Team Situative Rahmenbedingungen  Chronifizierung von Erkrankungen als Kostenfaktor im Gesundheitswesen – Überblick --> kann in LF 22 vertieft werden  Konzepte der Integrierten Versorgung chronisch kranker Menschen und deren Organisation und Abrechnung – Einführung --> wird in LF 16 und 24 aufgenommen und vertieft  Selbsthilfegruppen – und/oder in LF 14  Regelungen zur Verordnung von Hilfsmitteln durch Pflegende und Therapeut/-innen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) – grundsätzliche Einführung --> kann in LF 22 systembezogen und / oder in LF 24 anwendungsbezogen vertieft werden  exemplarischer Vergleich des Pflege- und Gesundheitssystems in Deutschland und den USA Ergänzende Wissensgrundlagen  Ansätze pflegewissenschaftlicher Theoriegenerierung – „Große“ Pflegetheorien im Vergleich mit Theorien „mittlerer Reichweite“ <-- anknüpfend z. B. an LF 1A, LF 2, LF 3A/B, LF 4, LF5, LF 7 u. LF 9  Sozial-/pflegewissenschaftliche Texte lesen und erkenntnisgeleitet strukturieren und zusammenfassen Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … / Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-e/g/i 40 h II.1.a-c 10 h III.2.b-d 10 h IV.1.a/b 10 h V.1.a-c 10 h I.2.a/b/d/f/g II.2.a/b III.3.a/d/e IV.2.b/d V.2.a- I.3.a/b c/g I.5.a I.6.b/c/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team X v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 80 v. 160 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 196 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X v. 150 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Durch Verlaufskurven begleiten (44 h) - Menschen in ihrer Auseinandersetzung mit chronischen Erkrankungen - hier vorgeschlagen: chronische Erkrankungen, die die Beweglichkeit einschränken, - professionell unterstützen und informieren - den Pflegeprozess orientiert am Verlaufskurven- / Trajektmodell (Corbin & Strauss, 2010) organisieren und umsetzen. --> müsste/könnte für eine Erweiterung um die neu hinzugekommenen rehabilitativen Ziele noch ausgebaut und ergänzt werden  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 197 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 14 Lernfeld 14 100 Std. Menschen auf onkologischen Stationen, in der Palliativversorgung und am Lebensende pflegerisch begleiten Voraussetzungen: LF 13 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Kinder  Familien, Angehörige  Ambulante Pflege  Krankenhaus  Erwachsene / Bezugspersonen,  Hospiz / o Onkologie Freunde  Stationäre Langzeitpflege o Palliativstationen Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses bei Menschen mit onkologischen Erkrankungen. Sie wirken an der Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie mit, beobachten und interpretieren ggf. die Erfolge, Komplikationen und Nebenwirkungen, berücksichtigen dabei gendermedizinische Erkenntnisse, bringen ihre Erkenntnisse in das interprofessionelle Team ein und leiten ggf. lindernde (supportive) Pflegeinterventionen ein. Die Auszubildenden wirken an der Unterstützung der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen bei der Bewältigung von Gefühlen der existenziellen Bedrohung und des Verlustes mit. Sie leiten zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Selbstpflege an und stellen ihr Informationsangebot auf deren individuelle physische, psychische, soziale und religiöse Situation ein. Weiter beteiligen sich die Auszubildenden an der Durchführung eines individualisierten Pflegeprozesses bei schwerstkranken und sterbenden Menschen und setzen palliativmedizinische ärztliche Anordnungen um. Sie begleiten die zu pflegenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase durch verständnisvolle Gesprächsführung und unterstützen z. B. Entscheidungsfindungsprozesse in dieser Lebenssituation durch eine partizipativ gestaltete Informationsgabe. Bei sterbenden Menschen erkennen sie die Anzeichen des eintretenden / eingetretenen Todes, unterstützen Angehörige bzw. Bezugspersonen in der Phase des Abschiednehmens und übernehmen die pflegerischen Aufgaben in der Versorgung der Verstorbenen. Die Auszubildenden nehmen ggf. drohende Überforderungen wahr und nehmen Unterstützungsangebote an. Unterrichtsziele Die Auszubildenden beschreiben ausgewählte onkologische Krankheitsbilder einschließlich Diagnostik und Therapie und leiten davon Herausforderungen für die betroffenen Menschen ab. Anhand von Fallsituationen erläutern sie die massiven Auswirkungen, die die Diagnose „Krebs“, die Symptome der Erkrankung sowie die Folgen der Therapie auf das Körperbild und Selbstwertgefühl von zu pflegenden Menschen haben können. Sie vollziehen die Bedeutung der vorübergehenden oder dauerhaften Verluste für die Betroffenen und die ihnen nahestehende Bezugspersonen nach und erörtern Ansätze einer empathischen und die Beteiligung stärkenden Gesprächsführung. Sie begründen, wie zu pflegende Menschen durch personzentrierte und umfassende pflegerische Informations- und Gesprächsangebote bei der Selbstpflege und bei der selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt werden können. Sie erläutern den Aufbau und die Angebote von Institutionen, die den Schwerpunkt auf die Begleitung schmerzkranker und sterbender Menschen legen und unterscheiden Versorgungsbereiche der Palliativpflege vom Versorgungsangebot im Hospiz bzw. auch den ehrenamtlichen Angeboten der Hospizbewegung. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 198 Weiter stellen die Auszubildenden (anknüpfend an erste Reflexionsprozesse in LF 1B) naturwissenschaftliche, philosophische und religiöse Konzepte von der Endlichkeit des Lebens dar, beschreiben Ergebnisse aus der Sterbeforschung und vergleichen den Umgang mit Tod und Sterben in verschiedenen Religionen und in den Medien. Sie stellen sich den Fragen nach der eigenen Endlichkeit und dem Sinn des Lebens, nehmen eigene Ängste und Hoffnungen dazu wahr, erfassen die Grenzen ihrer momentanen persönlichen Belastbarkeit zu diesen Fragen und gehen selbstfürsorglich damit um, z. B. indem sie Gefühle zulassen, Hilfe bzw. Unterstützung suchen und annehmen und die Spannungsfelder zwischen Mit-Leiden und bewusster innerer und äußerer Abgrenzung, zwischen Entfremdung und Leiderfahrung sowie zwischen systemischer Ausrichtung und Personzentrierung ausloten und reflektieren. Vor diesem Hintergrund leiten sie Schlussfolgerungen ab, wie individualisierte Pflegeprozesse bei schwerkranken und sterbenden Menschen gestaltet werden und diese bei der Bewältigung und Verarbeitung von Verlust und Trauer professionell unterstützt werden können. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Konzepte und Interventionen im Rahmen von Palliative Care  Schmerzen, chronisch <-- anknüpfend und Hospizarbeit im Vergleich --> wird in LF 24 vertieft an LF 5 – in Abstimmung mit LF 13  Konzepte zur Mikroschulungen situativ anpassen und umsetzen  Bereitschaft zum Coping / o Pflege eines Enterostomas unwirksames Coping / vermeidende <-- anknüpfend an LF 11 defensive bzw. dysfunktionale  die Sicht der Pflege in Visiten und im interdisziplinären Konsil Copingstrategien vertreten (Informed Shared Decision Making (ISDM) auf der <-- die Begriffsdefinition in LF 8 und Basis von evidenzbasierten Entscheidungshilfen, in Abgrenzung fallbezogene Bearbeitungen in den dazu Konsumentenmodell, Paternalistisches Modell) LF’n 11 u. 13 aufnehmend  Konzept der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) in  Entscheidungskonflikt (als pflegebezogenen Fragen umsetzen Pflegediagnose)  die Auswirkungen der Diagnose „Krebs“ für die Patientinnen  Machtlosigkeit (als Pflegediagnose) und Patienten und ihre Bezugspersonen nachvollziehen und <-- anknüpfend an LF 10, 14 ihnen unabhängig von der Schwere und existenziellen  Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise) Bedrohung mit Verständnis begegnen und die <-- anknüpfend an LF 9 – wird hier als Gesprächsführung situativ anpassen Pflegediagnose eingeführt --> wird in o den Prozess des Überbringens schlechter Nachrichten LF 19 u. 21 aufgenommen („Breaking Bad News“) bzw. des Aufklärungsgesprächs durch  Rollenüberlastung Ärztinnen und Ärzte mit pflegerischem Fokus unterstützen o Coping im Umgang mit Diagnose, Erkrankung und Therapie  Tumorerkrankungen - ausgewählte unterstützen Beispiele von Tumorerkrankungen, z. <-- vgl. hierzu LF 8, 11, 13 --> Anwendung auch in LF 16 B.: hinsichtlich der psychiatrischen Pflege, wird in LF 18, 20 und 24 o Colon-Ca mit Anlage eines aufgenommen und vertieft Colostomas  Ärztlich angeordnete Maßnahmen im Rahmen der Diagnostik o Kehlkopfextirpation bei und Therapie von Menschen mit onkologischen Erkrankungen Larynxkarzinom umsetzen, an Therapien mitwirken und Interventionen zur o onkologische Erkrankung im Unterstützung der erwünschten Wirkung durchführen, dabei Kindesalter (ZNS-Tumor / Akute gendermedizinische Erkenntnisse berücksichtigen myeloische Leukämie / Akute o während der therapeutischen Maßnahmen im Bereich der lymphatische Leukämie / Morbus Onkologie unterstützen, die individuellen Auswirkungen Hodgkin) therapiebedingter Nebenwirkungen gezielt erfassen und --> Beispiele werden im 3. Interventionen zu ihrer Linderung anbieten, z. B. auch Ausbildungsjahr erweitert, z. B. LF 18  Therapieverläufe (postoperativ, Chemotherapie, – Lungen-Ca, LF 20 – Mamma-Ca u. Radiologie) beobachten und dokumentieren, Prostata-Ca / LF 21 – evtl. Fallbeispiel Komplikationen erfassen und weiterleiten a. d. Kinderonkologie / LF 24  Pflegeassessment durchführen und Unterstützung Leukämie anbieten – z. B. bei Fatigue / Anorexie, Nausea und  Schwerstkranke und sterbende Erbrechen (ANE) bzw. chemotherapiebedingter Übelkeit / Menschen --> wird in LF 24 Mundgesundheit… fallbezogen vertieft  PORT-Versorgung  Interventionen zur Unterstützung der erwünschten  Folgen der Erkrankung bzw. der Wirkung pharmakologischer Wirkstoffe (supportive Therapie Therapie) o Körperbildstörung --> wird in LF 16 und LF 20 aufgenommen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 199  Patientinnen und Patienten bei Körperbildstörungen und o Alopezie (Haarausfall) --> evtl. auch Funktionsverlusten infolge von umfangreichen in LF 20 chirurgischen Eingriffen Information und Unterstützung bei o beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- der Selbstpflege anbieten, z. B. in Verbindung mit Vertiefung LF 3A/B, 5, 8, 10, 11 – Stomatherapie hier mit Schwerpunkt auf Aspekten  Verhaltensinterventionen (z. B. bei Körperbildstörungen) im Rahmen der palliativen --> wird fallbezogen bezogen auf das Körperschema in LF 16 Versorgung bzw. Unterstützung von und hinsichtlich der Pflegeinterventionen in der Onkologie in LF Wohlbefinden in der terminalen 18, LF 20, LF 21 und LF 24 erweitert und vertieft Phase  Information über Rehabilitative Einrichtungen und Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte im Rahmen von onkologischer Rehabilitation <-- anknüpfend an LF 9 und LF 13  Grundsätze zu Ökologie, Hygiene und Arbeitssicherheit im pflegerischen Handeln bei Chemotherapie und Strahlentherapie beachten o persönlicher Arbeitsschutz und Risikoprävention – am Beispiel des Umgangs mit Zytostatika  Sterben und Tod als Endpunkte menschlicher Entwicklung verstehen und begleiten o die physischen, psychischen, sozialen und religiösen Bedürfnisse von sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen verstehen und darauf eingehen o Pflegeinterventionen zur Förderung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase und in der präfinalen Phase gezielt auswählen und umsetzen, z. B.  Interventionen zur Schmerzlinderung <--Vertiefung zu LF 5 u. LF 13  spezielle Mundpflege <-- anknüpfend an LF 3A/B und ggf. LF 10  Berührung und basale Stimulation <-- Vertiefung zu LF 9  Komplementäre Pflegemethoden  informierende, beteiligungsorientierte / partnerschaftliche / partizipative Unterstützung bei Entscheidungen, die die Lebensgestaltung in der letzten Lebensphase betreffen --> wird in LF 24 durch Steigerung der Komplexität erweitert und vertieft  Trauer verstehen - beim Abschied nehmen und in Trauerprozessen unterstützen - zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Emotionsbewältigung unterstützen / Emotionsarbeit leisten o Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung <-- Vertiefung zu LF 1B --> wird in LF 24 aufgenommen und weiter fallbezogen vertieft  das eigene Erleben kritischer / existenziell bedrohlicher Lebenssituationen und die Begegnung mit den persönlichen Emotionen angesichts onkologisch erkrankter oder sterbender Menschen erfahrungsbezogen reflektieren <-- anknüpfend an LF 1B und LF 13  mit belastenden Erfahrungen umgehen - Reflexion eigener Bewältigungsstrategien, Erkennen von Faktoren der Resilienz und/oder (drohender) Überforderung, frühzeitiges Annehmen und aktives Einfordern von Unterstützungsangeboten --> kann auch in LF 15 aus einem allgemeineren Verständnis heraus (erneut) thematisiert werden  An Ritualen im Team der Pflegeeinrichtung mitwirken – Möglichkeiten geeigneter Rituale in den Pflegealltag der Einrichtung anregen --> wird in LF 24 aufgenommen und im Sinne der Verantwortungsübernahme vertieft  Häusliche Versorgung von sterbenden Menschen o Pflegeprozessplanung unter den besonderen Bedingungen der ambulanten Versorgung o Begleitung und Integration der Angehörigen / Bezugspersonen o Zusammenarbeit mit einem Hospizdienst: Erwartungshaltungen, Rollenverständnis Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 200 --> wird in LF 24 fallbezogen im Sinne der Prozessverantwortung und Steuerung aufgenommen und vertieft  Versorgung Verstorbener, Zusammenarbeit mit Angehörigen / Bezugspersonen und Bestattungsunternehmen  Urteilsfindung in ethischen Entscheidungssituationen in Verbindung mit Tod und Sterben <-- anknüpfend an Prozesse der Urteilsbildung z. B. aus LF 3B, LF 9 und LF 12 --> wird in LF 24 aufgenommen Situative Rahmenbedingungen  Palliative Pflege als von der WHO definierter Versorgungsansatz – Grundlagen der Palliativmedizin  Ungleichheiten in den Lebens- und Sterbebedingungen im internationalen Vergleich, Versorgungs(un)gerechtigkeit  Versorgungsstrukturen der Palliativmedizin, Kosten und Finanzierung einer palliativen Versorgung nach SGB V  Selbsthilfegruppen <-- evtl. anknüpfend an LF 13 oder nur dort  Gesellschaftlich-kollektiver, institutioneller und individueller Umgang mit Tod und Sterben  Rechtliche Regelungen: o Begriffsbestimmungen „Tod“ aus rechtlicher Sicht o Betreuungsrecht, Patientenverfügung, (Vorsorge)Vollmachten <-- ggf. anknüpfend an LF 7 --> Parallele mit LF18 und/oder 24 im 3. Ausbildungsdrittel als Vertiefung – sinnvoll wäre die Kombination in den Lernfeldern 7 / 24 oder in den LF‘n 14/18 o Bestattungsrecht, o Hospiz- und Palliativgesetz, o Rechtsproblematik: Sterbehilfe / Sterbebegleitung  Geschichte und Gegenwart der Hospizbewegung, Hospize als professionelle Pflegeeinrichtungen und ehrenamtliche Organisationen  Regelungen zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung – am Beispiel zum Umgang mit Zytostatika <-- anknüpfend an LF2  Qualitätssichernde Konzepte und Leitlinien zur ökonomischen und ökologischen Gestaltung der Einrichtung am Beispiel der organisatorischen Abläufe in der Chemotherapie oder Strahlentherapie Ergänzende Wissensgrundlagen  Tumorlehre (Formen, Entstehung, Stadieneinteilung, Therapieverfahren)  Wirkprinzipien von Zytostatika und Strahlentherapie  Pflegerelevante Systematisierung der darmchirurgischen Eingriffe <-- Fortführung/Vertiefung von LF 5  medizinische Bestimmung von Tod – Zeichen des herannahenden, eintretenden und eingetretenen Todes  Einstellungen und Auffassungen zu Tod und Sterben, Umgang mit der eigenen Sterblichkeit, Ergebnisse der Sterbeforschung und Thanatologie, historische Veränderungen bis hin zur „neuen Sorgekultur am Lebensende“  Rituale und religiöses Verständnis von Tod, Sterben, Trauer in verschiedenen Religionen und sozialen Kontexten Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Leitlinien Berufsethik Handeln I.1.a-e/g 48 h II.1.a-e 22 h III.1.b 16 h IV.1.b 6h V.1.a 8h I.2.c/d/f/g II.2.a-c III.2.b-d IV.2.b/d/e V.2.c- I.3.a-e II.3.a/b III.3.e/f e/g I.5.a-d I.6.d Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 20 v. 80 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 201 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 70 v. 160 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Ich kann da gar nicht hinschauen (16 h) - Unterstützung in der Begegnung mit einem veränderten Körperbild bei Menschen mit veränderten Ausscheidungsfunktionen und Angebot einer Mikroschulung zur selbständigen Versorgung des Stomas  Ls – Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) 1/2 u. 2/2 (zus. 14 h) – Prozess des Informed Shared Decision Making (ISDM) in medizinischen Fragen - Die Rolle der Pflege in der Entscheidungsfindung zwischen Patient/Patientinin und Arzt/Ärztin (Entscheidung für oder gegen eine Operation / Therapie, z. B. kurativ / palliativ) --> Übertragung auf Entscheidungsprozesse zu pflegebezogenen Entscheidungen am Beispiel der Überlegung eines Patienten, für die weitere Versorgung evtl. ins Hospiz zu gehen  Ls – Sprachlos (18 h) - Präoperative Vorbereitung auf eine Laryngektomie - Bewältigung von Lebenskrisen in der Partnerschaft  Ls – Zum Umgang mit Wahrheit - Erfahrungs- und reflexionsorientierte Lernsituation zu eigenen Erlebnissen und Berichten von Pflegenden zum Umgang der unterschiedlichen Personen mit "Wahrheiten" bei existenziell und lebensbedrohlichen Erkrankungen- nicht im NaKomm enthalten  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 202 2. AUSBILDUNGSJAHR – LF 15 Lernfeld 15 40 Std. Als Auszubildende oder Auszubildender den Pflegeberuf gesund erlernen und leben Hinweis: In diesem Lernfeld erarbeitete Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner / Pflegefachpersonen  verschiedene Versorgungsbereiche und  Altenpflegerinnen und Altenpfleger Settings der Pflege  Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen u. -pfleger  Gesundheits- und Krankenpflegerinnen u.-pfleger  Mitarbeitende mit einer ein- oder zweijährigen Pflegeassistenzausbildung  Pflegende mit Bachelor- oder Masterabschluss Kompetenzen Die Auszubildenden gehen im Rahmen ihrer täglichen Arbeitsprozesse achtsam und selbstfürsorglich mit ihrer eigenen Gesundheit um und nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr. Sie erklären, verstehen und interpretieren auch eigene gesundheitliche Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und Widerstandsfaktoren und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, indem sie verschiedene Unterstützungsangebote annehmen bzw. diese auch einfordern. Sie anerkennen und reflektieren hierfür ihr Selbstbestimmungsrecht als Pflegende und vertreten eigene Bedürfnisse und Erwartungen in Aushandlungsprozessen mit anderen. In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung arbeiten die Auszubildenden mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Qualifikationsniveaus und mit unterschiedlichen Einstellungen und Werthaltungen zusammen, die sich durch eine große Vielfalt auszeichnen. Sie differenzieren unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche und sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen bewusst. In der Zusammenarbeit im Team beachten sie die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz, erkennen grundlegende, insbesondere die Verständigung erschwerende Kommunikationsbarrieren und sich abzeichnende oder bestehende Konflikte sowie Gewaltphänomene und wenden Grundsätze einer verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung an. Sie nutzen kollegiale Beratung, Supervision und andere Reflexionsansätze und beteiligen sich an Teamentwicklungsprozessen. Die Auszubildenden verstehen Abläufe und Zusammenhänge in den sozialen Systemen innerhalb von Organisationen der Pflege vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Berufsgruppe und in der Gesellschaft. Sie reflektieren ihre persönliche Entwicklung als professionell Pflegende und verorten den Pflegeberuf in Deutschland im Kontext (inter- )nationaler Entwicklungen des Pflegeberufs sowie der Gesundheitsberufe. Sie erkennen erforderliche Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab. Unterrichtsziele Die Auszubildenden reflektieren Erfahrungen aus der Ausbildung und in den Praxiseinsätzen in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen zunächst aus ihrer persönlichen Sicht und Betroffenheit. Sie fokussieren hierbei insbesondere Erlebnisse, die sich auf die Arbeit in den Systemen und Organisationen sowie die Zusammenarbeit in den Teams beziehen und nehmen insbesondere Aspekte der persönlichen Gesundheitsförderung und der Prävention beruflich bedingter Erkrankungen in den Blick. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 203 Sie setzen in diesem Kontext eigene Schwerpunkte vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Erfahrungen, formulieren und konkretisieren hierzu gezielte Fragestellungen. Sie ordnen bereits vorhandenes Wissen zu, recherchieren und tragen weitere Erkenntnisse zusammen, die zur Einordnung und (ansatzweisen) Lösung der ausgewählten Problemstellung beitragen und entwickeln eine der Thematik angemessene Form der Ergebnispräsentation. In einer projektartigen Arbeitsweise kooperieren die Auszubildenden in kleineren und größeren Teams. Sie entwickeln damit ihre Kompetenzen in einer selbstorganisierten, strukturierten Arbeitsweise und für eine gezielte Präsentation und Diskussion von Ergebnissen weiter. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Den eigenen Berufswunsch vor dem Hintergrund der  Bereitschaft zu Erfahrungen der ersten beiden Ausbildungsjahre reflektieren, gesundheitsförderlichen / präventiven ggf. sich begründet für einen Abschluss der Pflegeausbildung Verhaltensweisen / entscheiden gesundheitsschädigendes Verhalten  Pflege als Beruf verstehen, der face-to face / body to body von Pflegenden, z. B. Rauchen / agiert erhöhter Alkoholgebrauch /  Selbst erfahrene oder theoretisch begründetet sinnstiftende unkontrolliertes Essverhalten Momente im pflegerischen Handeln als Hintergrundfolie (Süßigkeiten) / fehlender reflektieren Freizeitausgleich  Gesundheitsförderung und Prävention als pflegerische  Stresserleben / sich ausgebrannt Aufgabe in den Pflegealltag integrieren fühlen im Arbeitsalltag der Pflege,  Individuelles Gesundheitscoaching der Pflegenden Erfahrungen mit Prüfungsdruck o Informations-, Anleitungs- und Beratungsbedarfe von <-- anknüpfend an LF 3A/1B u. LF 8 Auszubildenden / Teammitgliedern zu pflegefachlichen  Machtlosigkeit – Ohnmachtsgefühle in Fragestellungen der Pflege o Maßnahmen der Suchtprävention in das eigene Leben  Mobbing / Bossing / Hate Speech integrieren  sich für verletzlich / für unverletzlich o Technische / digitale Hilfsmittel für das eigene halten gesundheitsförderliche Verhalten nutzen und in ihren  Entwicklung von Möglichkeiten und Begrenzungen kritisch reflektieren (z. B. Gesundheitskompetenz und Bedürfnis Gesundheits-Apps, Fitness-Tracker) nach Wohlbefinden o Gesundheitsbezogene Angebote in Pflegeschule und  Diskriminierungs- / Stigmaerfahrungen, Praxiseinrichtung nutzen / mitgestalten Minderheitenstress, z. B. o Bewusste Arbeitszeit- und Freizeitgestaltung / Selbstsorge o von LSBTI (lesbische, schwule, der Pflegenden bisexuelle, transsexuelle,  eigene Haltungen und Gefühle in Bezug auf die intersexuelle Menschen) gesundheitlichen Folgen von schädigenden Verhaltensweisen o von Menschen mit Behinderung und den persönlichen Umgang mit diesen Gefühlen o von Menschen mit verschiedenen reflektieren – z. B.: ignorieren, verdrängen, zum Dauerthema Religionen, spirituellen Auffassungen machen o von Menschen aufgrund von  Widersprüche zwischen eigenen gesundheitsschädigenden Zuwanderung Verhaltensweisen als Pflegende und den Erwartungen an ein o von People of Color (PoC) gesundheitsförderliches Verhalten von zu pflegenden <-- ggf. anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF Menschen reflektieren 14 --> wird mit den unterschiedlichen  Mit belastenden Erfahrungen umgehen - „Emotionsarbeit in Foki in LF 17, LF 20 u. LF 21 personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ aufgenommen und kann – abhängig o Reflexion eigener Bewältigungsstrategien, Erkennen von von den Lerninteressen der Faktoren der Resilienz und/oder (drohender) Überforderung Auszubildenden auch nur dort o frühzeitiges Annehmen und aktives Einfordern von vertiefend bearbeitet werden Unterstützungsangeboten <-- anknüpfend an LF 14 – ist möglicherweise dort bzw. in Verbindung mit kollegialer Beratung ausreichend thematisiert, kann hier ggf. aus einem allgemeineren Verständnis heraus, auf der Metaebene, angesprochen werden o Unterstützungsmöglichkeiten wie Supervision und Coaching nutzen <-- anknüpfend an LF 1B  Auswirkungen der Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit in Pflegeteams auf Gesundheit, persönliches Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit reflektieren, z. B. o unterschiedliche Hierarchien und Organisationsstrukturen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 204 o die Auswirkungen unterschiedlicher Pflegesysteme auf das Erleben der Pflegenden <-- anknüpfend an LF 5, 8, 10 o Arbeitsklima und Stimmung in der Institution und in einzelnen Teams o die Zusammenarbeit in qualifikationsheterogenen Teams / Zusammenarbeit in durch Vielfalt gekennzeichneten Teams – fachliche und sprachliche Verständigung mit Pflegekräften aus anderen Lebenswelten und mit anderen Ausbildungshintergründen / Pflegeverständnis  Auswirkungen von systemisch-institutionellem Arbeitsdruck reflektiert begegnen und Übertragungen der hier erzeugten Belastungen erfolgreich abfedern, z. B. bei o An- und Überforderung infolge von kurzfristigem bzw. dauerhaftem Personalmangel begegnen o durch externe Anforderungen erzeugter Arbeitsdruck – Arbeitsspitzen, wie z. B. durch Audits im Rahmen der Qualitätssicherung, durch Überprüfung von Seiten des MDK oder anderer öffentlichen Kontrollinstanzen  Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren <-- anknüpfend an LF 3B u. a. --> kann auch in LF 20 im Rahmen von Fallarbeit und/oder in LF 22 im Sinne der Konzeptentwicklung aufgenommen werden Situative Rahmenbedingungen  Gesundheitsverständnis in modernen westlichen Industriegesellschaften und daraus abgeleitete Selbstwirksamkeitserwartungen und Ansprüche an die Mitglieder der Gesellschaft  Institutionelle gesundheitsbezogene Bedingungen – z. B. gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen / physische und psychische Belastungen am Arbeits- und Lernplatz o Dienstplangestaltung o Personalmangel o Betriebliche Gesundheitsförderung  Verhaltens- und Verhältnisprävention unter den Lebensbedingungen der Gegenwart (in Deutschland / in der Welt) o Gesellschaftliche Entwicklungen, die Lebens- und Gesundheitsverläufe beeinflussen: Technisierung, Digitalisierung, Überfluss, Armut, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Krieg, Klimawandel, Entgrenzung von Arbeit, gesellschaftliche Vielfalt <-- anknüpfend an LF 10 o Spielräume der Einflussnahme auf Verhalten und Verhältnisse für die Berufsgruppe der Pflegenden <-- wird ggf. in LF 22 im Rahmen einer Zukunftswerkstatt aufgenommen und exemplarisch oder mit neuer Perspektive weitergeführt  Gesundheitsbezogene Einrichtungen und pflegerische Handlungsfelder / Einrichtungen, die gesundheitsbezogene Angebote unterbreiten  Betriebsverfassungsgesetz  Gefährdungsanzeige  Grundsätze zu Mobbing / Bossing: Erscheinungsformen, Entstehung, Verlauf und Prävention von Mobbing / Bossing o Genese von Konflikten <-- Vertiefung aus LF 8 --> kann in LF 18 und/oder LF 19 aufgenommen werden o Täter-Opferrolle  Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Institution – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – Mesoebene --> wird in LF 22 auf der Makroebene aufgenommen  Präventionsgesetz (PrävG) mit Finanzierungsgrundlagen <-- Wiederholung, Anwendung aus LF 7 – bezogen auf die persönliche Nutzung entsprechender Angebote und in Bezug auf die Abrufung von Mitteln im Rahmen der Entwicklung von betrieblichen / schulischen Präventionsprogrammen  „Vom Assistenz- zum Heilberuf“ - „Pflege ein typischer Frauenberuf“ – Geschichte der Entwicklung des Pflegeberufs und Ausbildungswege in der Pflege im nationalen und internationalen Vergleich, aktuelle politische Initiativen zur Stärkung der professionellen Pflege <-- anknüpfend an LF 1A und die verschiedenen Facetten beruflicher Pflege in ihrer historischen Entwicklung in LF 10, LF 11, LF 12, LF 14  Internationale Entwicklungen im Pflegeberuf  Lebenssituation sowie Aufgaben- und Verantwortungsbereich der beruflichen Pflege in verschiedenen Ländern und die möglichen Auswirkungen für das Pflegeverständnis von Mitarbeitenden in von Vielfalt gekennzeichneten Teams (exemplarisch) <-- anknüpfend an die bisherigen Erarbeitungen zu diversitätssensibler bzw. transkategorialer Pflege und zum Gesundheitsverständnis in LF 3B / LF 7 --> wird für die Perspektive der zu pflegenden Menschen in LF 17 erneut exemplarisch vertiefend aufgenommen  Möglichkeiten sozialer Vernetzung mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, Gesundheitsförderung und Prävention in besonderen Problemlagen, Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 205 o z. B. Netzwerke von Pflegenden für bessere Arbeitsbedingungen, o z. B. soziale Netzwerke o z. B. besondere Netzwerke von Menschen mit LSBTI-Identitäten Ergänzende Wissensgrundlagen  Gesundheitsverhaltensmodelle Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.i 8h II.1.a/f/g 4h III.1.a/b/d/e 18 h IV.2.a/b 2h V.2.b-g 8h I.2.a/e-g II.3.a/b (III.1.f) I.5.b/c III.3.c Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 20 v. 150 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Projektstruktur – Lernende setzen eigene Schwerpunkte, z. B. erfahrungsbezogen oder durch einen Textauszug initiiert (beispielsweise fingierter / tatsächlicher Blog, in dem Auszubildende im Pflegeberuf Erfahrungen austauschen) – anzustreben wäre/n ein/mehrere Produkt(e), das /die wiederum in den schulinternen Diskussionsprozess bzw. in den Austausch mit den Ausbildungsbetrieben einfließen kann/können und ggf. einen möglichen Ausgangspunkt für mündliche Prüfungsgespräche bilden  Kollegiale Beratung (6 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 206 3. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel Hinweis: In dieser Ausbildungsphase sollen die Auszubildenden ihre in den ersten beiden Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen im selbstgesteuerten und selbstorganisierten Lernen konsequent erweitern und damit befähigt werden, sich im weiteren Berufsleben selbständig auf neue Arbeitsfelder und unbekannte Aspekte in der Versorgung und Begleitung der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen einzustellen. Deshalb wird verstärkt für mehrere Lernfelder eine parallele Bearbeitung unterschiedlicher Fallsituationen mit anschließender wechselseitiger Übergabe, Anleitung und/oder Fallbesprechung vorgeschlagen, wie es vorab z. B. mit LF 11 angebahnt wurde. Für die meisten Lernfelder beziehen sich die vorgeschlagenen Fallbeispiele bzw. Lernsituationen auf Menschen aller Altersgruppen. Da das Bremer Curriculum auf die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann / zur Pflegefachperson ausgerichtet ist, liegt es dabei für diesen Ausbildungsabschnitt in der Verantwortung der Schulen oder auch der einzelnen Auszubildenden, die in Anlage 6 der PflAPrV vorgegebenen Begrenzungen von mindestens 500 und höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen im Blick zu behalten. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass in der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Lernfelder 1A bis 15 bis zu diesem Ausbildungszeitpunkt +/- 250 h auf besondere Pflegsituationen mit Kindern und Jugendlichen und +/- 320 h auf besondere Pflegesituationen mit alten Menschen entfallen sind. Demzufolge sollte für die zur selbstorganisierten Bearbeitung ausgewählten Lernsituationen im letzten Ausbildungsdrittel auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf zu pflegende Menschen im Kindes- und Jugendalter sowie im höheren Erwachsenenalter geachtet werden. Gleichzeitig ermöglicht diese Konstruktion aber auch grundsätzlich, diejenigen Auszubildenden, die sich für einen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. in der Altenpflege entschieden haben, über binnendifferenzierte Lehr- / Lernangebote möglichst weitgehend in den Unterricht im bisherigen Klassenverband zu integrieren. Die in den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG differenzierten Inhalte entsprechend den Anlagen 3 und 4 der PflAPrV sind jeweils in kursiver Schrift in den entsprechenden Lernfeldern mit aufgenommen. Die Differenzierung in den Kompetenzen, insbesondere nach Anlage 4 PflAPrV, muss in solchen Fällen noch von den Schulen selbst vorgenommen werden. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 207 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 16 Lernfeld 16 60 Std. Pflegeprozesse mit Menschen in Versorgungsbereichen der psychiatrischen Pflege und mit den Bezugspersonen gestalten Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen mit  Intra- und  Krankenhaus und stationäre  Ambulante psychiatrische psychischen Interprofessionelle Langzeitpflege, insbes. Dienste Erkrankungen und Teams und o akutpsychiatrische  Aufsuchende ihre Bezugspersonen Trialogforen Stationen psychiatrische o gerontopsychiatrische Versorgungsangebote Einrichtungen (z. B. Hometreatment) Kompetenzen Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in Gesundheitseinrichtungen, die die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen als Zielsetzung haben, im Rückgriff auf theoretische Modelle und Konzepte für die psychiatrische Pflege und Versorgung. Sie erheben den Pflegebedarf bei schweren psychischen Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf, planen dialogisch bzw. trialogisch, wirken an der Prozesssteuerung und fachlich begründeten Entwicklung von Pflegeinterventionen mit, führen die Pflege durch und evaluieren wiederum dialogisch bzw. trialogisch sowie im interprofessionellen Team. Dabei steht für sie eine reflektierte personzentrierte, lebensweltorientierte Beziehungsgestaltung im Vordergrund, die pflegediagnostische Kenntnisse unter Vermeidung von absoluten Symptomzuschreibungen mit einer offenen, auf Verstehen und Beteiligungsorientierung ausgerichteten Haltung gegenüber den zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen verbindet – gerade auch dann, wenn die Wahrnehmung und das Erleben des anderen Menschen nicht dem gewohnten Verständnis von Realität entsprechen. Sie erfassen die biographische Sinndimension psychischer Erkrankung und gestalten die Pflege nach den Prinzipien Partizipation, Empowerment und Recovery. Sie wahren das Selbstbestimmungsrecht der pflegerisch zu begleitenden Menschen, fördern, unterstützen und beraten bei der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene Leben sowie in der Orientierung und Teilhabe im Alltagsleben und wirken an einer Stabilisierung des sozialen Umfeldes mit. In interprofessionelle ethische Fallbesprechungen bringen sie ihre pflegefachliche Sichtweise ein und tragen so in ethischen Dilemmasituationen in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zur ethischen Entscheidungsfindung bei. Sie erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation, entwickeln Ansatzpunkte für strukturübergreifende Kontinuität und informieren entsprechend. Die psychiatrische Versorgung und Pflege erfassen sie im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungs- und Veränderungsprozesse sowie der rechtlichen und ökonomischen Anforderungen pflegerischer Versorgung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden verstehen Pflegesituationen mit Menschen, die von psychischer Krankheit betroffen sind, und in denen sie mit ihnen fremd anmutenden Wahrnehmungs-, Erlebens- und Verhaltensformen konfrontiert sind. Sie entwickeln hierzu Deutungs- und Verstehenszugänge vor dem Hintergrund geeigneter Theoriemodelle für die psychiatrische Pflege und durch Adaption von bereits bekannten Modellen und Erklärungsansätzen, z. B. der Biographieorientierung und der Orientierung am Verlaufskurven-(Trajekt)-Modell (vgl. LF 13). Sie erläutern Grundsätze der Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen in Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 208 der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung und im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden Wissenszusammenhänge aus verschiedenen Lernfeldern des ersten Ausbildungsabschnittes und verknüpfen sie sinnvoll. Sie erweitern ihre Fähigkeiten in der Recherche und Bewertung von wissenschaftlich fundiertem Wissen. Sie nehmen bei der Beziehungsgestaltung intra- und interpersonelle Spannungen und Konflikte wahr, beispielsweise reflektieren sie vertiefend das Spannungsfeld zwischen diffuser und rollenförmiger Beziehung für ihr professionelles Handeln mit fast gleichaltrigen jungen Menschen. Sie suchen Ansatzpunkte für den Umgang mit eigenen Abwehrprozessen, möglichen Projektionen und inneren Widerständen einerseits und abwehrendem, widerständigem oder vereinnahmendem Verhalten des Gegenübers andererseits. Vor diesem Hintergrund diskutieren sie fallbezogen Dilemmata pflegerischen Handelns und führen ethische Fallbesprechungen durch. Weiter lernen sie die institutionellen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der psychiatrischen Versorgung kennen, erörtern Ansätze des Case- und Care-Managements in einer integrierenden, sektorenübergreifenden psychiatrischen Versorgung, schätzen die Möglichkeiten und Begrenzungen mit Bezug auf die untersuchten Fallsituationen ein und diskutieren Alternativen. In diesem Zusammenhang reflektieren sie Formen von Zwang in der Psychiatrie sowie die Gegenwart und Geschichte der psychiatrischen Versorgung. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Beziehungsorientierte Pflegemodelle als Bezugsrahmen für die  Gestörte persönliche Identität – Organisation des Pflegeprozesses, z.B. H. Peplau <-- Körperbild-/bzw. Körperschemastörung anknüpfend an LF 12 – Modell d. personzentrierten <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 --> Beziehungsgestaltung wird (mit neurologischem Fokus) in LF  Konzepte der familienbezogenen Pflege bzw. Familie als 19 sowie in LF 20 aufgenommen Bezugspunkt in pflegetheoretischen Modellen und der  Machtlosigkeit Organisation des Pflegeprozesses im Rahmen von kinder- und  Angst jugendpsychiatrischer Versorgung <-- anknüpfend an LF 1B,  Beeinträchtige soziale Interaktion / LF 3B, LF 4 und LF 11 – wird in LF 19, LF 21 und LF 24 ineffektive Erfüllung einer Rolle / kontinuierlich aufgenommen, fallbezogen angewendet und mit soziale Isolation unterschiedlichen Blickwinkeln erweitert  Gestörter Denkprozess /  Verlaufskurvenmodell chronischer Erkrankung (Corbin & Wahrnehmungsstörungen <-- Strauss) sowie das Modell der kognitiven Triade als anknüpfend an LF 12 Deutungsfolien für den Verstehensprozess nutzen <--  Unwirksame Adhärenz - z.B. in Bezug anknüpfend an LF 12 und LF 13 auf Ablehnung von Nahrung /  Durchführung einer ethischen Fallbesprechung (Dilemma Hintergehen von Nahrungsangeboten zwischen Fürsorge / Zwang und Autonomieanerkennung) oder Medikamenteneinnahme <-- <-- anknüpfend an LF 12 anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 21  Überleitung eines Kindes / Jugendlichen aus der somatischen aufgenommen in die stationäre akutpsychiatrische Kinderklinik <--  Defensives oder ineffektives Coping anknüpfend an LF 11  Schlafstörungen <-- anknüpfend an LF  Pflegerische Aufgaben und Arbeitsablaufstrukturen in der 10 psychiatrischen Versorgung kennen – im Pflegesystem der  Risiko eines suizidalen Verhaltens – Bezugspflege / Primary Nursing agieren Risiko einer gegen andere Personen /  Umsetzung der pflegerischen Prozessverantwortung im sich selbst gerichteten Gewalttätigkeit psychiatrischen Versorgungseinrichtungen – interdisziplinäre  Psychiatrische Notfälle und Krisen Abstimmungsprozesse integrieren o Akute Psychose o Pflegebedarf feststellen o Akute Suizidalität o Pflegeprozesse zur Unterstützung von Menschen mit  Gefahrengeneigtes schweren psychischen Erkrankungen dialogisch bzw. Gesundheitsverhalten (z.B. durch trialogisch planen, steuern und evaluieren Mangelernährung) o den Trialog mit den von der psychischen Erkrankung  Schizophrenie, schizotype und betroffenen Menschen und ihren Bezugspersonen als wahnhafte Störungen zentrales Unterstützungsmoment für die Prozessplanung  Störungen durch psychotrope nutzen Substanzen o Prinzipien der Partizipation, des Empowerment- und des Recovery-Konzepts in die pflegerische Interaktion integrieren Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 209 o zentrale Pflegeinterventionen durchführen, wie z. B.  Essstörungen im Jugendalter /  eine entlastende und orientierungsgebende Körperschemastörungen Gesprächsführung, o Anorexia nervosa  tagesstrukturierende Angebote,  Unterstützung in Alltagsanforderungen und bei der Selbstversorgung,  Milieugestaltung  biopsychosoziale Beobachtung,  Therapieunterstützung durch digitale Gesundheits-Apps  Dokumentation und Interpretation beispielsweise in Hinblick auf pharmakotherapeutische Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte o Informationen zu den geplanten Interventionen geben und einfache Schulungsangebote – z.B. zum Medikamentenmanagement, zur Milieu- oder Lebensgestaltung – mit Einzelpersonen oder Gruppen umsetzen o pflegerischer Umgang mit Ablehnung von Nahrung bei Kindern und Jugendlichen o Formen künstlicher (Zwangs-)Ernährung / ggf. Umgang mit Magensonde o Förderung von Adhärenz im Jugendalter – Umgang mit Widerständen in Konfrontation mit dem Anspruch der Förderung von Autonomie <-- Vertiefung, anknüpfend an LF 11  Anzeichen für psychische Krisen wahrnehmen und einschätzen und die erforderlichen (Pflege-)Interventionen einleiten  Menschen in psychischen Krisensituationen unterstützen, Deeskalationsstrategien nutzen <-- anknüpfend an LF 10 und 12 --> wird in LF 23 aufgenommen  die eigene pflegerische Sichtweise in interprofessionelle Fallbesprechungen einbringen und begründen <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 13  Überleitung zwischen den verschiedenen Sektoren gestalten – Aufgaben im Case- und Caremanagement abschätzen und ggf. übernehmen <-- anknüpfend an LF 11 und LF 13 --> wird in LF 24 aufgenommen  pflegerische Unterstützung und Begleitung von Anpassungsprozessen in der Transition vom Kindes- ins Jugendalter und zum jungen Erwachsenen <-- anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 21 u. LF 24 aufgenommen  Aufbau einer professionellen Haltung in der Interaktion mit nahezu Gleichaltrigen und Beziehungsgestaltung im Spannungsfeld zwischen diffuser und rollenförmiger Sozialbeziehung <--Vertiefung aus LF 1B und / oder LF 7 --> wird ggf. in LF 20 aufgenommen  eigene Projektionen und Vorurteile in der Interaktion mit Menschen mit psychischen Erkrankungen reflektieren <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7 und ggf. LF 15 --> kann mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in LF 17, LF 20 und LF 24 aufgenommen werden  Sekundärtraumatisierung und Übertragungsmomente im beruflichen Pflegehandeln reflektieren <-- anknüpfend an LF 1B und LF 10 --> kann auch in LF 17 aufgegriffen werden Situative Rahmenbedingungen  Case- und Caremanagement als Grundprinzip einer integrierten Versorgung (hier: von psychisch kranken Menschen) <-- anknüpfend an LF 13 hier als erweiterte grundlegende Einführung --> kommt sowohl in diesem Lernfeld als auch in LF 19, LF 21 und LF 24 fallbezogen zur Anwendung und kann in LF 22 als zukunftsweisendes Versorgungsprinzip in seinen Potenzialen und Begrenzungen reflektiert werden  spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen der Versorgung von psychisch kranken Menschen - u.a. PsychKG, Betreuungsrecht, UN-Behindertenrechtskonvention – sozialrechtliche Vorgaben in Bezug auf gemeindenahe und lebensweltorientierte Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf (u.a. PsychVVG, SGB X u. SGB IX) <-- Anknüpfung, Weiterführung aus LF 10 / LF 12 --> wird in LF 23 und LF 24 aufgenommen und fallspezifisch zur Anwendung gebracht Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 210  Ambulante und aufsuchende Versorgungsmodelle / Quartiersmanagement o Alternative Wohn- und Lebensformen für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen <-- anknüpfend an LF 12 --> kann mit wechselndem Fokus in LF 20, LF 22, LF 23 und LF 24 aufgenommen werden  Struktur und Finanzierung der psychiatrischen Versorgungsangebote – widerstreitende Interessen und verschiedene Interessengruppen im politischen Meinungsbildungsprozess --> kann bei entsprechendem Interesse auch in LF 22 thematisiert werden  Inklusion und Stigmatisierung / Diskriminierung psychisch erkrankter und kognitiv beeinträchtigter Menschen --> kann fallbezogen in LF 20, LF 21 und/oder LF 24 aufgenommen werden  Weiterbildungsangebote und Advanced Practice Nursing (APN) im Feld der psychiatrischen Pflege, z.B. Aufgaben der Advanced Practice Nurses mit Schwerpunkt Psychiatrische Pflege  Versorgungssystem und konzeptionelle Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie <-- anknüpfend an LF 11  Jugendkultur sowie Angebote und Foren (auch destruktive / gesundheitsschädliche) für Jugendliche im Internet Ergänzende Wissensgrundlagen  Ethische Prinzipien einer gesundheitsbezogenen Entscheidungsfindung <-- anknüpfend an LF 3B, LF 10/12, LF 14 – Selbstbestimmung und elterliche Fürsorge  Persönlichkeitstheorien / -modelle <-- anknüpfend an die in den LF 1A/B, LF 8 und LF12 erarbeiteten Menschenbilder  Psychotherapie – Theoretische Ansätze und Interventionskonzepte in der (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie  Körperbild, Körperbildwahrnehmung und Körperbildstörung <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 --> wird in LF 19 (mit neurologischem Fokus) sowie in LF 20 aufgenommen  Anthropologische und neurophysiologische Erklärungsmodelle für die Entstehung von psychischen Erkrankungen und für die angenommenen Wirkmechanismen von Psychopharmaka – exemplarische Vertiefung am Beispiel der Schizophrenie, unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <-- anknüpfend an LF 9, LF 10, LF 12  Sichtweisen weiterer Bezugswissenschaften auf psychische Erkrankungen im Vergleich und Wissenschaftsdiskurs – mit Bezug zu den unterschiedlichen Klassifikationssystemen in der psychiatrischen Pflege <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 24 aufgenommen  Verständnis von psychischer und kognitiver Gesundheit und Krankheit vor dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse und sozial konstruierter Normabweichung  Krankheitsrisiken und Einflussfaktoren (u.a. sozioökomischer Status im historischen Vergleich)  Versorgungsketten / struktur- und sektorenübergreifende Versorgung  Ausgewählte Ereignisse und Phasen in der Geschichte der psychiatrischen Pflege – z.B. in der Zeit des Nationalsozialismus und der neueren Geschichte (Antipsychiatriebewegung, Sozialpsychiatrie) Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a- 20 h II.1.a-g 16 h III.1.a/e 6h IV.2.b/c 10 h V.1.b 8h e/g/h II.2.a/d III.2.f V.2.e I.2.a-c/e/f II.3.b/c III.3.b-e I.3.a/b I.5.a/b I.6.a/d/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 60 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 211  Ls – Das weiße Rauschen (ca. 36 h) - Psychotisches Erleben aus der Perspektive eines von der Krankheit betroffenen jungen Mannes und seiner Schwester sowie seinen Mitwohnenden in einer Studierenden- Wohngemeinschaft als soziales Umfeld.  Ls – Ein Mädchen (20 h) - Unterstützung von Jugendlichen mit Anorexia Nervosa in der Kinderklinik und Aspekte der Überleitung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Alternativ zum Schwerpunkt Gerontopsychiatrie  Ls – Frau Martin (- flexibles Volumen) Kommunikation rund um die Versorgung von alten Menschen mit Demenz und Wahnvorstellungen im Krankenhaus – eine gerontopsychiatrische Situation im Klinikalltag – im NaKomm angeführt bzw. in Verbindung mit CARO-Projekt dokumentiert – Fallsituation unter https://vimeo.com/256598324/3e2ab41b98 <-- muss ggf. noch um spezifische, im Curriculum noch nicht angesprochene Themen der Gerontopsychiatrie ergänzt werden  Ls – eines alten Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung und mit biographischen Erfahrungen bzgl. Zwang und Fremdbestimmung - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 212 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 17 Lernfeld 17 40 Std. Menschen in herausfordernden sozialen Lagen in ihrer Auseinandersetzung mit der Umwelt unterstützen und sie vor Hitze und Infektionen schützen Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen aller Altersgruppen  Klinik  Beratungsstellen  Personen mit besonderem  ambulante Pflege Unterstützungsbedarf bei Hitze  stationäre Langzeitpflege Kompetenzen Die Auszubildenden schätzen unterschiedliche Pflegeanlässe und Pflegebedarfe bei älteren Menschen (ggf. weiteren vulnerablen Personengruppen) auch in gesundheitlich instabilen und vulnerablen Lebenssituationen aufgrund (lang) anhaltender Hitzewellen ein. Dabei identifizieren sie gesundheitsförderliche und präventive pflegerische Handlungsmöglichkeiten und integrieren diese in den Pflegeprozess, dabei berücksichtigen sie die Bedarfe und Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, z. B. Menschen mit gesundheitlichen Risiken in unterschiedlichen Lebensaltern und Lebenssituationen (etwa neben älteren Menschen auch Hautschutz für Kinder in Tageseinrichtungen). Sie treffen notwendige Interventionsentscheidungen in (lebens-)bedrohlichen Situationen, wie z.B. beim Hyperthermiesyndrom oder bei Dermatitis solaris, und leiten Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes/der Ärztin ein. Sie erkennen entsprechende Situationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Hitzeaktionsplans bzw. den Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. In Bezug auf die eigene Gesundheit nehmen sie drohende Über- und Unterforderungen bei Hitzewellen frühzeitig wahr, erkennen notwendige präventive Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder im eigenen Kompetenzprofil und leiten daraus entsprechende Handlungsalternativen ab. Die Auszubildenden planen, organisieren und steuern Pflegeprozesse zur Unterstützung von Menschen mit komplexen Infektionserkrankungen. Sie berücksichtigen dabei die individuellen Bedarfe, Ressourcen und Lebenssituationen der zu Pflegenden. Dies umfasst auch die Beachtung sozialer, ethnischer und sprachlicher Vielfalt sowie unterschiedlicher Gesundheitskompetenzen. Sie planen ausgehend von möglichen Ergebnissen eines transkategorialen Assessments den individuellen Pflegeprozess und informieren sich sowohl zum Kontext der gesundheitlichen als auch der lebensweltlichen Situation, um aus einem inklusiven Verständnis heraus zu fundierten Erklärungen und Interpretationen der ermittelten gesundheits- und pflegebezogenen Daten zu gelangen. Sie beachten umfassend die Anforderungen der Hygiene, wirken verantwortlich an der Infektionsprävention mit und führen die erforderlichen, ärztlich veranlassten Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie bei Menschen mit Infektionserkrankungen durch. Die zu pflegenden Menschen informieren sie über Erkrankungen und Krankheitsrisiken und tragen durch eine an die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten ihres Gegenübers angepasste Informationsgabe zum verbesserten Gesundheitsschutz sowie zur Förderung der Gesundheit bei. Sie handeln Ziele und Interventionen der Selbst- und Fremdpflege mit den zu pflegenden Menschen in beteiligungsorientierten Verständigungsprozessen aus und evaluieren gemeinsam mit dem therapeutischen Team die Wirksamkeit der Pflege. Des Weiteren unterstützen sie die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen in informierten Entscheidungsfindungsprozessen und berücksichtigen dabei die Grundsätze einer familienorientieren und diversitätssensiblen Pflege. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 213 Unterrichtsziele Die Auszubildenden kommunizieren ihr Vorwissen, ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Klimawandel (und Gesundheit), kennen die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels, identifizieren besonders vulnerable Personengruppen und begründen mögliche Ursachen für die besondere Vulnerabilität älterer Menschen gegenüber Hitze. Sie identifizieren zielgruppen- und settingbezogene Präventionsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des nationalen Hitzeaktionsplans. Darüber hinaus reflektieren sie selbst erlebte hitzebedingte Belastungen im Rahmen ihrer bisherigen pflegerischen Tätigkeit und leiten daraus mögliche Gefährdungen und anschließend ebenfalls Präventionsmöglichkeiten ab. Die Auszubildenden erläutern physiologische und pathophysiologische Zusammenhänge und erweitern ihre Kompetenzen in der Wahrnehmung und Beschreibung einer Hyperthermie bzw. eines Hitzeschocks. Darauf aufbauend leiten sie begründete Maßnahmen zur Akutbehandlung der hitzebedingten Hyperthermie bzw. des Hitzeschocks ab. Die Auszubildenden differenzieren (anknüpfend an LF 3A/B, 4, 5, 7, 10 u. 11) vertiefend verschiedene Erregertypen, Infektionswege sowie Infektionsrisiken im Überblick, um auf dieser Grundlage auch neue, unbekannte Erkrankungen einordnen und erforderliche ergänzende Informationen zum präventiven und kurativen Pflegehandeln recherchieren zu können. Mit diesem Hintergrund stellen sie die Pathophysiologie des Infektionsvorgangs und des Krankheitsverlaufs ausgewählter Infektionserkrankungen der Gegenwart einschließlich möglicher Komplikationen dar. Sie erkennen und diskutieren die gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen) Auswirkungen der ausgewählten Infektionserkrankungen. Sie erörtern auch die Entscheidung für oder gegen die Infektionsprävention durch Impfung. Sowohl hinsichtlich des eigenen Handelns als auch in der Informationsgabe gegenüber anderen differenzieren sie zwischen Bagatellisierung bzw. fahrlässiger Ignoranz und unreflektierter Angst vor unsichtbaren Erregern. Weiter erschließen sie sich anhand einer oder mehrerer Fallsituationen, in denen der Ausbruch einer Infektionserkrankung mit biographisch sowie sozial prägenden Erfahrungen verknüpft sind, selbstständig relevante gesundheitswissenschaftlich-medizinische als auch sozialwissenschaftliche Informationen. Anhand ihrer Rechercheergebnisse schätzen sie gleichzeitig exemplarisch die Folgen von Infektionserkrankungen für die zu pflegenden Menschen und ihr Umfeld ein. Sie leiten Schlussfolgerungen hinsichtlich einer fachgerechten und situativ angepassten, beteiligungsorientierten Gestaltung des Pflegeprozesses und der Informationsgabe ab. Dabei integrieren sie ihre in den Lernfeldern 3B und 7 erarbeiteten Kompetenzen einer diversitätssensiblen und inklusiven Pflege und die in den Lernfeldern 14 und 16 entwickelten Ansprüche an eine partizipative Entscheidungsfindung. Auch reflektieren sie mögliche, im Versorgungsprozess innerhalb der Institution zu Tage tretende Konflikte und entwickeln Ansatzpunkte für eine Lösungsstrategie durch verständigungsorientierte Aushandlungsprozesse. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Individuelle Pflegeprozessplanung mit dem Fokus der  Bereitschaft für einen besseren Diversitätssensibilität für zu pflegende Menschen mit erhöhter Immunisierungsstatus Vulnerabilität (diversitätssensibel und transkategorial pflegen)  Infektionskrankheiten o Theoriemodelle und Konzepte zur Pflegeprozessstruktur in o Tuberkulose einer diversitätssensiblen Pflege nutzen - vertiefende o Streptokokken-, Staphylokokken- Auseinandersetzung als Grundlage für die fallbezogene infektionen, z.B. Impetigo contagiosa Pflegeprozessplanung – in Anknüpfung an die Kenntnisse zu o Pneumokokken Pflegetheorie und zur diversitätssensiblen Pflege aus der o Meningokokken bisherigen Ausbildung o Borreliose o Wahrnehmung / Verstehen der Perspektive und Situation o MRE – Infektionen des zu pflegenden Menschen und seiner Bezugspersonen o Masern, Röteln, Pertussis, o Windpocken / Herpes Zoster Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 214 o Integration diversitätssensibler Aspekte in die o FSME Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung – Einordnung o Hepatitis diverser Lebens- und Verhaltensformen – Erfassung von o HIV --> ggf. Aufnahme in LF 20 bzw. Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit der Vielfalt zu nur dort pflegender Menschen, z. B. in Bezug auf o Infektiöse Mononukleose  Lebenssituation und Alltagsgestaltung, (auch o Skabies, Läuse Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege, Kleidung) o Salmonellose (<-- LF 3B)  Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten  Auseinandersetzung des Körpers mit  Sprach- und Kommunikationsprozesse Hitze, UV-Strahlung und Umweltnoxen  Geschlechtersensitivität o Hyperthermiesyndrom durch  Gesellschaftliche Herausforderungen anhaltende Hitzeperioden  interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe o Dermatitis solaris  Wertorientierungen, Religion, soziales Milieu (auch Kunst, Geschichte)  Posttraumatische Belastungsstörungen <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7– jeweils mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung  Berücksichtigung des Selbstschutzes in der pflegerischen Interaktion und Akzeptanz eigener Gefühle, wie z. B. Angst, Abwehr <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 1B u. a.  Pflegeprozessplanung bei Menschen mit infektiösen Erkrankungen unter Integration von spezifischen Hygienevorschriften, gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien  Isolation - Umsetzung erforderlicher Maßnahmen --> wird in LF 24 vertieft – in Bezug auf Umkehrisolation o Unterstützung der zu pflegenden Menschen im Umgang mit den daraus folgenden Belastungen o Durchführung und Organisation – auch Umsetzung entsprechender Endemiepläne / Epidemiepläne in der Gesundheitseinrichtung o sachgerechte Information von Besuchenden und Angehörigen / Bezugspersonen– auch unter erschwerten kommunikativen Bedingungen aus unterschiedlichen Gründen  Pflegemaßnahmen zur Stärkung des Immunsystems – Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Versorgungsbereichen <-- anknüpfend an LF 10  Eigenständige Durchführung ärztlich delegierter Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie von Infektionserkrankungen, ggf. Begleitung der zu pflegenden Menschen nach invasiven Eingriffen  Prävention von klima- bzw. hitzeassoziierten Gesundheitsproblemen  Ersteinschätzung und Sofortmaßnahmen bei hitzebedingter Hypothermie sowie bei Dermatitis solaris  Prävention hitzebedingter Arbeitsbelastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Institution bei anhaltenden Hitzeperioden Situative Rahmenbedingungen  Einrichtungen des Gesundheitsschutzes in Deutschland und Impfregelungen o Robert-Koch-Institut: Aufgaben, Struktur, Publikationen und Informationsmöglichkeiten  Infektionsschutzgesetz <-- anknüpfend an LF 3B  KRINKO-Empfehlungen  Hitzeaktionsplan Bremen – Bremerhaven  Individuelle Erfahrungen und Begegnungen mit Flucht und Zuwanderung im Gesundheitswesen – Einzelfallsituationen und wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu aktuellen Fragestellungen und gesellschaftlichen Konflikten <-- anknüpfend an LF 10 Ergänzende Wissensgrundlagen  Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 10  Anatomie / Physiologie des Blutes <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 6  Mikrobiologie: Infektionsvorgang und Systematisierung der Erregertypen <--Vertiefung und Festigung aus LF 3, LF 5, LF 10 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 215  Immunisierung und Impfung / Immunisierungsstatus  Sozialepidemiologie ausgewählter Erkrankungen Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a/b/d/e 26 II.1.a/b/d/e 4h III.1.a/e 6h IV.2.a-c 4h I.2.a/b/e/f h II.2.a III.2.a/b/f I.5.a/c II.3.a Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 4 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 200 stärken CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 6 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Spätdienst bei 38° (10h) (geplant für das NaKomm)  Ls – Pflegeprozessgestaltung bei erhöhter Vulnerabilität des zu pflegenden Menschen z. B. aufgrund des jungen Alters, der Migrationserfahrung, des Geschlechts oder des sozioökonomischen Status  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 216 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 18 Lernfeld 18 80 Std. In lebensbedrohlichen Situationen pflegerisch handeln – am Beispiel von Arbeitsfeldern in der kurativen Akutversorgung sowie in der Notfallmedizin bzw. im Katastrophenschutz Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Akut lebensbedrohlich erkrankte Kinder /  Klinische und außerklinische Intensivpflege Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen  Notfallambulanz Kompetenzen Die Auszubildenden wirken in komplexen Akutsituationen an der Steuerung, Gestaltung, Organisation und Durchführung insbesondere von kurativen aber auch palliativen Pflegeprozessen der klinischen und außerklinischen Versorgung mit, z. B. auch in Arbeitsbereichen der ambulanten und klinischen Intensivpflege bzw. bei Patientinnen und Patienten, die in Betten für Intermediate-Care versorgt werden. In komplexen gesundheitlichen Problemlagen, z. B. auch in instabilen und kritischen gesundheitlichen Lebenssituationen, nutzen sie spezifische Assessments und Pflegediagnosen und erheben verschiedene pflegebezogene Daten, um den Pflegebedarf einzuschätzen, zu erklären und zu deuten. Sie verstehen nonverbale Signale als Ausdrucksformen von Interaktion und reagieren mit geeigneten verbalen und nonverbalen Interaktionsangeboten darauf. Bei Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmungs- und Interaktionsfähigkeit wählen sie fachlich begründet Pflegeinterventionen aus, um die Wahrnehmung zu unterstützen und zu fördern. Für (vorübergehende) Situationen von Ohnmacht und Hilflosigkeit reflektieren sie die sich ergebenden Asymmetrien und wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen anwaltschaftlich. Weiter begleiten die Auszubildenden zu pflegende Menschen und deren Bezugspersonen in existenziellen Situationen sowie bei akuten und chronischen Schmerzen, handeln die Pflegeprozessgestaltung mit ihnen aus und geben die für eine Entscheidungsfindung erforderlichen pflegebezogenen Informationen. Sie setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und bewerten gemeinsam die Wirksamkeit der Pflege. Sie bringen die pflegefachliche Sichtweise in das interprofessionelle Team des jeweiligen Versorgungsbereichs ein und beteiligen sich am Diskurs um Diagnose- und Interventionsentscheidungen. An der Überleitung von der klinischen Intensivpflege in andere Versorgungsbereiche oder in das häusliche Umfeld wirken sie mit. Die Auszubildenden erkennen Notfallsituationen, bewahren die Fassung und Handlungsfähigkeit, orientieren sich an den Vorgaben des Notfallplans, treffen bei akuter vitaler Gefährdung die erforderlichen Entscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin bzw. des Arztes ein. Im Falle von größeren Unfallereignissen und Katastrophensituationen koordinieren sie den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfern und übernehmen, wenn erforderlich auch die Steuerung von Abläufen, z. B. bei Evakuierungsmaßnahmen. Die Auszubildenden schätzen die Anforderungen, die unterschiedliche Bereiche der intensiveren Akutversorgung und in der Notfallhilfe an ihre Kompetenzen stellen, realistisch ein und erschließen sich ggf. ergänzende Wissenszusammenhänge selbständig. Sie sind in diesen von hoher Verantwortung und existenziellen Belastungen geprägten Arbeitsfeldern sowohl für eigene Phasen und Momente der Überforderung als auch für Anspannungen und Konflikte im Team aufmerksam, reflektieren ihre eigene Rolle und bringen sich zur Bewältigung von Spannungen und Konflikten konstruktiv in Teamprozesse ein. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 217 Unterrichtsziele Am Beispiel von exemplarischen, komplexen Fallsituationen aus der klinischen und außerklinischen Pflege erarbeiten die Auszubildenden therapeutische und pflegerische Grundlagen. Die Auszubildenden beschreiben z. B. die Arbeitsorganisation auf einer Intensivstation, die rechtlichen Grundlagen und die Personalbedarfsberechnung in diesem Bereich, auch, um im Rahmen einer anschließenden Akutversorgung die Erfahrungen der zu pflegenden Menschen und der Mitarbeitenden aus den intensivmedizinischen Arbeitsbereichen nachvollziehen zu können. Sie erweitern ihre Kenntnisse zum Thema Anästhesie sowie zu neurologischen Akutereignissen (anknüpfend an LF 5 u. 9) und leiten vor diesem Hintergrund Erklärungen für postoperativ auftretende Bewusstseinsstörungen und geeignete Pflegeinterventionen her, um ihnen fachgerecht zu begegnen. Auf dieser Grundlage diskutieren sie Qualitätsmerkmale für ein sinnvolles Demenz-Delir-Management, das die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen ausreichend berücksichtigt, und orientieren sich hierfür an aktuellen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Auszubildenden stellen spezifische Assessmentinstrumente und Pflegediagnosen dar und arbeiten für diesen Versorgungsbereich besonders relevante pflegerische Interventionen heraus, z.B. zur Förderung der Eigenbeweglichkeit, der Wahrnehmung, der Schmerzreduktion oder der Ernährung. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden zunächst Wissenszusammenhänge aus den vorangegangenen Lernfeldern und verknüpfen sie sinnvoll. Im Anschluss erschließen sie sich selbstständig neue fachbezogene Informationen, z. B. im Rückgriff auf pflegerische und medizinische Leitlinien. Sie erörtern ethische Dilemmata im Kontext der Hirntodbestimmung und der Organspende Regelung in Deutschland und Europa. Ergänzend und im Rückgriff auf die Lernfelder 6 und 10 reflektieren die Auszubildenden spezielle notfallmedizinische Herausforderungen, wie z. B. ein größeres, komplexes Unfallszenario, in denen sie gefordert sind, ihre Kenntnisse und Kompetenzen der Pflege und der verschiedenen Bezugswissenschaften umfassend zu integrieren, entsprechende Prioritätensetzungen und Interventionsentscheidungen schnell zu treffen sowie im Anschluss begründet zu reflektieren. Weiter erwägen sie exemplarisch an ausgewählten Themenbereichen, welche Möglichkeiten sie als Pflegende haben, um der Entstehung oder Eskalation von Notfallsituationen präventiv entgegenzuwirken. Sie reflektieren die (eigene) Belastung im Umgang mit schwerstkranken oder traumatisierten Menschen und deren Bezugspersonen sowie die Ziele und Grenzen der Intensiv-, Notfall- und Katastrophenmedizin auch in Hinblick auf mögliche Weiterbildungen und berufliche Perspektiven in diesen Arbeitsfeldern. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Aufgaben von Pflegekräften auf einer Intensivstation / IMC  Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise) übernehmen <-- anknüpfend an LF 9, 10, 14 -->  Arbeitsorganisation und Abläufe auf einer Intensivstation / IMC vergleichbar auch in LF 19  Arbeitsorganisation und Abläufe in der außerklinischen  SHT bei Kindern und Intensivpflege Erwachsenen / alten Menschen  Menschen mit einer Heimbeatmung versorgen <-- anknüpfend an LF 9  Das postoperative Delir erkennen und geeignete Maßnahmen  Polytrauma auswählen – Versorgungsabläufe anhand der entsprechenden S3-  Postoperative Komplikation bei Leitlinie reflektieren alten Menschen o Demenz-Delir-Management als präventive Maßnahme im  Postoperatives Delir nach einer Rahmen der Qualitätssicherung in die präoperative großen OP: Vorbereitung integrieren o Große Bauch-OP o Reflexion der Versorgung anhand von Prinzipien der o VATS bei Bronchial-Ca Kommunikation mit verwirrten Menschen <-- anknüpfend an LF  Kind nach Herz-OP (Fallot’sche 2 u LF 12 Tetralogie) <-- anknüpfend an LF  Invasive Therapie nach Lungenkarzinom pflegerisch in der 11 oder auch hier erstmalig --> Akutversorgung unterstützen (VATS bei Bronchial-Ca) – die kann in LF 21 weitergeführt werden Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 218 entsprechenden S3-Leitlinie nachvollziehen und den bisherigen  Kind nach Nieren-OP und zukünftigen Therapieverlauf einordnen  ARDS und Sepsis o die mit dem medizinischen Eingriff verbundenen  ggf. Multimorbidität und Pflegephänomene und Komplikationen beobachten und Wechselwirkung der Medikation interpretieren, dabei gendermedizinische Erkenntnisse <-- anknüpfend an LF 8 berücksichtigen o ärztlich veranlasste Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich Komplexe Notfälle der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes / der  ausgedehnte Verbrennungen, Pflegefachperson mit Grundausbildung liegen, eigenständig Elektro- und Blitzunfälle, durchführen und durch sinnvolle Pflegeinterventionen  Unfälle mit mehreren Betroffenen / unterstützen Massenunfälle, o die pflegerische Sichtweise zu Einschätzungen und  Amokläufe, Terroranschläge, Behandlungskonsequenzen im Dialog mit dem behandelnden Naturkatastrophen Arzt / der Ärztin vertreten  Pandemien, z. B. Influenza, <-- fallbezogene Anknüpfung und Vertiefung der Kenntnisse zur Noroviren, <-- Wiederholung LF 10 chirurgischen und onkologischen Pflege aus LF 6 und LF 14 --> – kann hier entfallen werden ggf. in LF 20, LF 21 und/oder in LF 24 fallspezifisch  Hitzewelle weiterthematisiert  Einrichtungsevakuierung  Einsatz von medizinischen Geräten und digitale Erfassung der <-- anknüpfend an LF 6 und 10 Patientinnen und Patientendaten  Risiko der Entwicklung einer (Patientendatenmanagementsystem - PDMS) zur (postoperativen) posttraumatischen Überwachung eines Patienten auf einer Intensivstation <-- Belastungsstörung als anknüpfend an LF 6 Langzeitfolge in Helferberufen o Monitoring und Überwachung von Menschen mit einer <-- anknüpfend an LF 17 --> ggf. Analgosedierung Wiederaufnahme in LF 23 o Phänomene und Veränderungen wahrnehmen und einschätzen o Einleiten von Sofortmaßnahmen bei sich verändernden Notfallsituationen mit pädiatrischem (lebensbedrohlichen) Situationen Schwerpunkt (Anlage 3) – noch zu  Pflegeinterventionen bei beatmeten Menschen in der verteilen oder zu belassen (z. B. in Intensivpflege: Verbindung mit Ls Massenunfall) o endotracheales Absaugen, Kanülenwechsel- und pflege oder zu streichen: o Weaning  verringertes Gefahrenbewusstsein o Beobachtung und Versorgung von ZVK, art. Katheter usw. o Umgang mit Thoraxdrainagen  Neuartigkeit der Notfallerfahrung <-- anknüpfend an LF 6 und LF 8  wahrnehmungspsychologische  Auswahl und Anwendung von situativ erforderlichen Besonderheiten im Notfall Assessmentverfahren, z.B. (Körperlage, Gerüche) o Glasgow Coma Scale  Belastungen durch o Schmerz Bewegungseinschränkungen o Ernährung  entwicklungsbedinge Schmerz-  Pflegeinterventionen in der Intensivpflege: und Angstverstärkung im Notfall o Ganzkörperwaschung  Schuldgefühle und o Augenpflege Bestrafungsphantasien in o Mundpflege Abhängigkeit von der kognitiven o Nasenpflege Entwicklung o Minimal Handling  Vertrauen/Misstrauen gegenüber o Unterstützung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit Ersthelfenden o Unterstützung und Förderung er Eigenbeweglichkeit  Risiken für Notfallsituationen von <-- Anknüpfung / Wiederholung / Vertiefung zu LF 2, LF 3A/B, LF Säuglingen und Kleinkindern 5, LF 7, LF 9)  respiratorische Notfälle  Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten,  Krampfanfälle --> vgl. hierzu LF 24 verschiedenen Fachärzten – Guido Neumeister  Verständigung mit Menschen, die aufgrund einer Analgosedierung  Vergiftung <-- als Wiederholung oder eines Komas in ihren kommunikativen Wahrnehmungs- und oder Alternative zu LF 6 Ausdrucksmöglichkeiten stark eingeschränkt sind <-- anknüpfend  kardialer Notfall im Jugendsport an LF 9 und LF 12  Alkoholintoxikation von  Pflegetherapeutische Interventionen zur Wahrnehmungsförderung Jugendlichen / zur Orientierung im Tag-Nacht-Rhythmus, zur Förderung des Bewusstseins <-- anknüpfend an LF 9 und LF 12 Notfallsituationen mit geriatrischem  Unterstützung von An- und Zugehörigen während und nach einer Schwerpunkt (Anlage 4) – noch zu Krisensituation (Kind, Frau, Mann, Geschwisterkind) – verteilen, zu belassen oder zu Kommunikation zur emotionalen Stabilisierung von traumatisierten streichen: Bezugspersonen, z. B. Fassungsarbeit – Ängsten begegnen  Sturzereignisse <-- vgl. LF 6, LF o Fragen in Verbindung mit Organspende beantworten <-- wird in 12 LF 21 aus der Perspektive der Spendenempfänger für einen  Synkopen konkreten Einzelfall erneut aufgenommen  Pandemien, z. B. Skabies <-- vgl.  Überleitung von einer Intensivstation in die Anschlussversorgung in LF 10 der Klinik, Anschlussrehabilitation, außerklinische Intensivpflege  anhaltende Hitzeperioden Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 219 oder in die Langzeitpflege im Rückgriff auf den Expertenstandard  Hypoglykämie mit untypischen „Entlassungsmanagement in der Pflege“ <-- anknüpfend an LF 11 - Symptomen und -> wird in LF 24 fallbezogen erneut angewendet Abgrenzungsschwierigkeiten zur  Identifikation drohender Konflikte und Konfliktklärung im bzw. bei Demenz Pflegeteam – unterschiedliche Sichtweisen zu pflegebezogenen  akute Veränderungen der Fragen ansprechen Bewusstseinslage <-- anknüpfend an LF 8 --> wird in LF 19 für interprofessionelle Konfliktsituationen aufgegriffen  Maßnahmen zur Stressreduktion in beruflichen Belastungssituation <-- anknüpfend an LF 3A, LF 6, LF 13, LF 14 und LF 15  Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen bei größeren Unfallereignissen bzw. in Krisen- und Katastrophensituationen o Koordination von Ersthelfenden <-- anknüpfend an LF 10 mit bewusstem Perspektivwechsel von der Durchführungs- in die Prozess- und Delegationsverantwortung  aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (Anlage 3): o psychische Erste Hilfe bei Kindern, z. B. KASPERLE- Betreuungskonzept o Information zur Prävention von Unfällen von Säuglingen und Kleinkindern in Privathaushalten  aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Altenpflege (Anlage 4): Notfallsituationen im höheren Lebensalter rechtzeitig erkennen (auch wenn die Anzeichen durch Mehrfacherkrankungen und Polypharmakotherapie verdeckt werden) o Ersteinschätzungen akuter Gefährdungen und Risikokonstellationen vornehmen o Situationsveränderungen, Veränderungen der Bewusstseinslage frühzeitig erkennen o Sturzereignisse in der Vorgeschichte berücksichtigen o Reanimation in einer Altenhilfeeinrichtung – „Und wenn es genug ist ...“ – Notfallbehandlung bei vorliegender Patientenverfügung – Ethische Falldiskussion <-- Wiederaufnahme aus LF 7 und 14 – kann auch allein in LF 7 belassen werden --> kann auch in LF 24 aufgegriffen werden Situative Rahmenbedingungen  Theologische, ethische, rechtliche und ökonomische Grundlagen der Debatte zur Regelung von Organspende, Organentnahme, Transplantationen in Deutschland und in Europa <-- wird in LF 21 aus der Perspektive der Spendenempfänger fallbezogen erneut aufgenommen  Fort- und Weiterbildung  vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG (pflegewissenschaftliche und -rechtliche Einordnung), Erweiterung heilkundlicher Kompetenzen nach § 14 PflBG, Pflegekompetenzgesetz  Personalbedarfsberechnung Intensivstationen, Personaluntergrenzen  Arbeits- und Handlungsfelder für Pflegende im Kontext von Intensiv- und Notfallversorgung o Arbeits- und Organisationsstrukturen sowie Berufsperspektiven in verschiedenen klinischen Funktionsbereichen o Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe – Organisationsstrukturen und Berufsperspektiven  Richtlinien und Regelungen der (stationären) Notfallversorgung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, z. B. G-BA-Regelung – ggf. fallbezogene Reflexion <-- Wiederholung, Anknüpfung, Vertiefung zu LF 6  aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (Anlage 3): Identifikation von besonderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in verschiedenen institutionellen Kontexten, z. B. Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Arzneimitteln, Gefährdungen für Elektrounfälle Ergänzende Wissensgrundlagen  Ziele und Grenzen der Intensivmedizin  Bestimmung des Hirntodes  Beatmung / Heimbeatmung  Basic und Advanced Life Support / Paediatric Advanced Life Support - erneutes Reanimationstraining nach aktuellen Reanimationsleitlinien und anderen zugehörigen Algorithmen und Behandlungspfaden, Bodycheck <-- vgl. LF 6 (evtl. dort streichen) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 220 Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess II- III-Intra / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / / Kommunikation/ interprof. Leitlinien Berufsethik -diagnostik … Beratung Handeln I.1.a-e/h 52 h II.1.d- 4h III.1.a/e/f 14 h IV.1. 10 h I.2.a-c/e/f g. III.2.a-d/f a/b I.3.a-c II.2.a III.3.a-d/f IV.2. I.4.a-c II.3.c b I.6.a Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 10 v. 140 stärken CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 60 v. 60 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 90 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Übernahme aus dem Nachtdienst auf der ITS (24 h) – einen Patienten mit postoperativen Delir nach großer Lungenoperation betreuen und pflegen – ist im NaKomm enthalten, die Erkrankung und den Eingriff betreffende Informationen müssen ggf. ergänzt werden.  Ls – Fall zum SHT o.ä., soll in LF 19 in der Rehabilitationsklinik aufgenommen werden – Fallsituation aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.  Ls – SHT nach Sturz in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung mit unklaren Beobachtungsmerkmalen – Fallsituation aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.  Ls – Querschnittlähmung (HWS) nach Verkehrsunfall - Versorgungskette mit Anschlussrehabilitation und Überleitung i. d. ambulante Intensivpflege mit Beatmung (Fallbeschreibung mit möglichen Lernfragen wurden in anderem Kontext entwickelt und muss entsprechend angepasst werden).  Ls – In Katastrophensituationen die Übersicht behalten und besonnen zügig agieren – Arbeit an einem Katastrophenszenario, z. B. Massenunfall - Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen Personengruppen. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 221 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 19 Lernfeld 19 80 Std. Rehabilitationsverläufe im interdisziplinären Team planen und begleiten Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 18 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting akut Kranke Mitarbeitende im  Neurologie  Neurologische therapeutischen  Stroke Unit Rehabilitationsklinik Team  Frührehabilitation  Zielgruppenspezifische Rehabilitationseinrichtungen (z. B. für Kinder und deren Bezugspersonen) Kompetenzen Die Auszubildenden greifen auf verschiedene Theorien, Konzepte und Modelle der therapeutischen, rehabilitativen und aktivierenden Pflege zurück, um Assessmentverfahren auszuwählen, Behandlungs- und Rehabilitationspläne zu entwickeln und zu steuern, spezifische Interventionsangebote zur Wiedererlangung der Alltagskompetenz zu unterbreiten sowie die Pflege und Therapie kriteriengeleitet zu evaluieren. Gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den involvierten Berufsgruppen im interprofessionellen Team stimmen sie diese Planungen fortlaufend partizipativ ab. Die Auszubildenden unterstützen die zu pflegenden Menschen in Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team bei der Entwicklung einer (neuen) Lebensperspektive, die auf die sich abzeichnenden (wiedergewonnenen) Potenziale und Begrenzungen abgestimmt ist. Sie bieten hierfür eine verständnisvolle Begleitung und Beziehungsgestaltung an, auch wenn Divergenzen zwischen den therapeutischen Zielsetzungen, dem Wollen bzw. der Motivation und den physischen und psychischen Kräften und Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen erkennbar werden. Dabei bilden eine informierend partizipative Unterstützung und Schulung in Bezug auf die Nutzung technischer und digitaler Assistenzsysteme sowie die Möglichkeiten von Anschlusstherapien und Sozialleistungen weitere zentrale Aufgaben. Auch erkennen sie Kommunikationsbarrieren und Formen kommunikativer Behinderung bei den zu pflegenden Menschen und entwickeln geeignete Lösungsansätze, um diese zu überbrücken. Sie nehmen Spannungen und Konfliktfelder z. B. in den sozialen Unterstützungssystemen der zu pflegenden Menschen wahr und entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und -lösung. Im Rahmen längerfristiger Versorgungsprozesse, die die Integration verschiedener Settings und Hilfesysteme erforderlich machen, übernehmen die Auszubildenden Aufgaben in der Prozessbegleitung im Einzelfall, erkennen die Anforderungen an den verschiedenen Schnittstellen, vertreten die Perspektive der Betroffenen, sofern diese sie nicht selbst einbringen können, und wirken an der Koordination der Pflege im interprofessionellen Team bzw. an einem entsprechenden Case-Management mit. Sie fördern und gestalten auch die Koordination und Zusammenarbeit zwischen familialen Systemen sowie den sozialen Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen. In diese Unterstützungsangebote integrieren sie ihre Kenntnisse zu rechtlichen Zuständigkeiten und Abrechnungsmöglichkeiten im Sinne der zu pflegenden Menschen und reflektieren diesbezügliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume im Kontext des rehabilitativen Versorgungssystems. Pflegetherapeutische Interventionen begründen sie unter Hinzuziehung von pflegewissenschaftlichen und bezugswissenschaftlichen evidenzbasierten Studienergebnissen, Theorien, Konzepten und Modellen und leiten aus den Erfahrungen, die sie mit diesen Interventionen in der Versorgung der zu pflegenden Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 222 Menschen machen, weiterführende Fragestellungen an Pflegewissenschaft und -forschung ab. Unterrichtsziele Die Auszubildenden nehmen die Rehabilitation als einen Handlungsbereich der Pflege wahr, in dem vor allem die Wiedererlangung von Alltagskompetenzen in den verschiedenen Lebensbereichen bzw. die Kompensation / Adaption eingeschränkter Fähigkeiten mit dem Ziel der Förderung einer möglichst selbständigen Lebensführung und sozialen Teilhabe im Vordergrund stehen. Sie vertiefen und erweitern ihre Kenntnisse zum Handlungsbereich der Rehabilitation, insbesondere aus den Lernfeldern 9, 10, 13 und 14. Für die fallbezogene Auseinandersetzung wird exemplarisch der Arbeitsbereich der neurologischen Rehabilitation vorgeschlagen, wobei einerseits der Grad der Komplexität der zu betrachtenden Fallsituationen zunimmt und andererseits der Fokus noch deutlicher auf systemische Zusammenhänge der Mesoebene und Konfliktsituationen in der interprofessionellen Zusammenarbeit bzw. auf Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse mit den familialen und sozialen Netzwerken der zu pflegenden Menschen verlagert wird. Schließlich nimmt auch der Grad und Umfang der zu erwartenden Selbsterarbeitung zu. Die Auszubildenden beschreiben die Epidemiologie und gesellschaftliche Bedeutung der Erkrankung „Hirninsult“ und erläutern das Krankheitsbild bezogen auf Pathophysiologie, Ursachen, Risikofaktoren, Symptome, neuropsychologische Störungen, Frühsymptome und Warnzeichen, Komplikationen, Diagnostik sowie Therapie und integrieren hierfür ihr Wissen zu Neuroanatomie und Neurophysiologie. Sie erklären Formen und Ausprägungsgrade der Aphasien sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die kommunikativen Fähigkeiten der Betroffenen und die Anforderungen an ihre kommunikativen Unterstützungsleistungen. Sie erläutern (anknüpfend an die Erarbeitungen in LF 18) Formen und Verlauf der Rehabilitation am Beispiel von Patientinnen und Patienten mit Hirninfarkt (Stroke Unit, Früh-Reha, Anschlussheilbehandlung / Reha-Klinik, ambulante Rehabilitation …) und erklären rechtliche Grundlagen der verschiedenen Versorgungsformen im Gesundheitssystem, Kosten und Kostenträger, Finanzierungsmodelle und Wettbewerbssituationen. Die Auszubildenden integrieren diese Kenntnisse und bringen sie in die Bearbeitung von Einzelfallsituationen ein, die sie in den lebensweltlichen und sozialen Kontexten und in den institutionellen Zusammenhängen der verschiedenen Versorgungsformen einschließlich der Zusammenarbeit der beteiligten Professionen nachvollziehen. Sie verstehen die individuelle, gesundheitliche, private, familiäre und sozioökonomische Situation von zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit verschiedenen Prognosen und ihren Familien und die jeweilige Bedeutung dieser Faktoren für den rehabilitativen Verlauf. Die Auszubildenden prüfen die Möglichkeiten der Integration technischer Assistenzsysteme zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz, reflektieren die Potenziale und Grenzen technischer Unterstützung und entwickeln exemplarisch Ansatzpunkte für die Auswahl und Anpassung entsprechender Unterstützungsangebote sowie zur Schulung. Weiter reflektieren sie konfligierende interprofessionelle Sichtweisen, das Spannungsfeld zwischen einer Motivierung zur erforderlichen Therapie und der Anerkennung der Überforderung und Abwehr auf Seiten der zu pflegenden Menschen sowie den Widerspruch zwischen der Anwaltschaft für den zu pflegenden Menschen und der Notwendigkeit einer systemischen Sichtweise, die auch die Interessen des sozialen Umfeldes, der Institutionen und gesundheitswirtschaftlichen Strukturen berücksichtigt. Für die auftretenden individuellen und strukturellen Spannungen, Konflikte und Dilemmata suchen sie unter Nutzung der im Ausbildungsverlauf bereits erarbeiteten methodischen Kompetenzen sinnvolle Lösungsansätze. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 223  Assessment- und Evaluationsinstrumente zur Wirksamkeit von die folgenden Pflegediagnosen wurden interdisziplinären Rehabilitationsprozessen unterscheiden und im 1. Ausbildungsjahr erarbeitet, werden gezielt auswählen – Erweiterung, Spezifizierung und hier jeweils fallbezogen konkretisiert und Vertiefung pflegediagnostisch weiterentwickelt --> <-- anknüpfend an LF 9 insbes. anknüpfend an LF 9, 10, 12, 14:  An der Gestaltung, Organisation, Steuerung, Durchführung  Körperbildstörung <-- vgl. a. LF 16 und Evaluation von Rehabilitationsprozessen und der  Neglect Kommunikation und Koordinierung von Rehabilitationsplänen  Einschränkungen der Kommunikation / im Interprofessionellen Team verantwortlich mitwirken, die Aphasie Sichtweise der Pflege einbringen und das pflegerische Case-  Hoffnung - Hoffnungslosigkeit / Management übernehmen Sinnkrise o die Biographie und Lebenswelt der zu pflegenden Menschen  Machtlosigkeit – Wunsch nach als Ausgangspunkt für den Prozess erheben und Selbstwirksamkeit kontinuierlich ergänzen  unterbrochene Familienprozesse --> o Veränderungen der Lebenssituation durch die Erkrankung Gefährdung des familiären Coping, einschätzen, Resilienzen und Problemlagen bestimmen beeinträchtigte Familienprozesse, o mit geeigneten Assessmentinstrumenten kontinuierlich die Rollenüberlastung der zu pflegenden Entwicklung im Rehabilitationsverlauf erheben – mögliche Menschen und der pflegenden Komplikationen im Therapieverlauf frühzeitig identifizieren Bezugspersonen o die Ergebnisse des Assessments und die daraus  Informationsbedarfe bei der abzuleitenden Pflegeziele gemeinsam mit den zu pflegenden Inanspruchnahme / Nutzung von Menschen, ihren Bezugspersonen und den beteiligten o Gesundheitsdiensten Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, o Leistungsträgern der Rehabilitation Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie auswerten und o technischen und digitalen bestimmen Assistenzsystemen o rehabilitative Pflege bzw. pflegetherapeutische Maßnahmen  Beratungs-/Unterstützungsbedarf zum durchführen und das jeweilige Pflegeergebnis dokumentieren Umgang mit einer möglichen o das Pflegeergebnis kontinuierlich gemeinsam mit den zu langfristigen Behinderung und der pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den Neuausrichtung des Alltags bzw. zu beteiligten Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Perspektiven der Wiedererlangung der Ergotherapie, Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie, selbständigen Lebensführung evaluieren  Arten und Stufen der Epilepsie und <-- anknüpfend insbes. an LF 9 bzw. an zahlreiche der in den deren Abgrenzung zu Krampfanfällen ersten beiden Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen im Bereich der Pflegeprozessgestaltung  Unterstützungs- und langfristiger  (Pflege-)therapeutische Konzepte zur Förderung und Förderbedarf für ein Neugeborenes mit Rehabilitation von Menschen nach Hirninfarkt / infantiler Zerebralparese oder ein Kind Schädelhirntrauma / angeborener infantiler Zerebralparese an mit erworbener Behinderung z. B. nach Evidenzen orientiert begründet auswählen und in den SHT mit den sich daraus ergebenden Pflegeprozess integrieren (z. B. Force-Use-Therapy, Bobath- aktuellen Pflegediagnosen und Konzept, Teilhabe-orientierte Rehabilitation, Voita-Therapie, potenziellen Pflegediagnosen im Basale Stimulation, Kinästhetik) – Unterstützung bei Physio- weiteren Entwicklungsverlauf, z. B. und Ergotherapeuten suchen, um o verzögerte(s) Wachstum und o Menschen mit Bewegungseinschränkungen und -störungen Entwicklung in der (Wieder-)Aneignung von Haltungs- und o gestörte Denkprozesse Bewegungsmustern gezielt zu fördern o beeinträchtige Gedächtnisleistung o Menschen mit Apraxie, Neglect, Agnosie oder anderen o ineffektive Impulskontrolle neuropsychologischen Einschränkungen in der Rückbildung o desorganisiertes kindliches Verhalten bzw. im Ausgleich dieser Einschränkungen zu unterstützen o beeinträchtigte verbale o so alltagspraktische Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten Kommunikation bzw. (wieder) zu entwickeln (z. B. Ankleiden, o Selbstversorgungsdefizite in Nahrungszubereitung) unterschiedlichen Bereichen (z. B. im o und im Verlauf der Rehabilitation Möglichkeiten der Teilhabe Hinblick auf Essen und Trinken, aufzubauen Stuhl- und Urinkontinenz, Bewegung) o interne Evidenz der Wirkung von Pflegeinterventionen – z. B. o beeinträchtigter Zahnstatus aufgrund von eigenen Praxiserfahrungen im Austausch mit o geringes Selbstwertgefühl den zu pflegenden Menschen - und die externe Evidenz von o Beschäftigungsdefizit Konzepten abgleichen o Vereinsamungsgefahr <-- anknüpfend insbes. an LF 9 und LF 13  mit logopädischer Unterstützung gezielt auf Sprach-/Sprech-  Behinderung durch kindliches Rheuma und Schluckstörungen eingehen und geeignete (Rahmenlehrplan) Kommunikations- und Übungsangebote auswählen bzw. ausgewählte Angebote unterstützen weitere Pflegeanlässe für rehabilitative o für die jeweiligen Verständigungsprobleme bei Pflege mit pädiatrischem Schwerpunkt unterschiedlichen Aphasieformen (z. B. Broca-, Wernicke-, (Anlage 3) – noch zu verteilen, zu Globalaphasie) belassen oder zu streichen:  Behinderung durch kindliches Rheuma (Rahmenlehrplan) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 224 o für Menschen mit Sprechstörungen und / oder Fazialis-  Epilepsie im Kindesalter Parese  schweres Schädelhirntrauma <-- o für Menschen mit Dysphagie bei der Nahrungsaufnahme anknüpfend an LF 18, s. u. als  Familienkonflikten im Pflegekontext aufdecken, analysieren Fortsetzung und geeignete Lösungen für die Gesprächsführung in der Rolle --> mit den sich jeweils ergebenden des pflegerischen Case-Managements entwickeln Pflegediagnosen s. o. o für die Analyse bereits bekannte Formen der strukturierten grafischen Darstellung von sozialen und generativen Beziehungsstrukturen und Modelle der Familienorientierten Pflege nutzen <-- anknüpfend an LF 1B, LF 3B, LF 4, LF 11  bereits bekannte Strategien für Verstehensprozesse und die Interaktionsgestaltung mit den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen nutzen, z. B. Biographieorientierte Pflege (– möglichst im jeweiligen Fallbezug) <-- LF 1A, 8, 10, beziehungsorientierte Pflege <-- LF 12, Verlaufskurvenarbeit <-- LF 13, partizipative Gesprächsführung <--LF 14  an interprofessionellen Fallvorstellungen und Fallbesprechungen teilnehmen bzw. diese auch selbst in verantwortlicher Rolle vorbereiten und moderieren o Verantwortlichkeiten abstimmen o Konflikte im interprofessionellen Team aufdecken und Möglichkeiten der Konfliktprävention entwickeln  Hierarchien in die Überlegungen zur Konfliktklärung einbeziehen  Möglichkeit der Teamsupervision prüfen <-- anknüpfend an LF 8, LF 18 und ggf. LF 15  Zu pflegenden Menschen und deren Bezugspersonen partizipativ informieren. gezielt anleiten oder beraten bzw. zu entsprechenden Beratungsstellen weiterleiten (– möglichst im jeweiligen Fallbezug): o zu Fragen der Finanzierung und Antragstellung von Leistungen zu Rehabilitation o zu einer möglichen Nutzung von Gesundheitsdiensten o zur Wiedererlangung der eigenständigen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe o zur Integration des in Therapieprozessen Erlernten in den persönlichen Alltag o zur Nutzung von technischen und digitalen Assistenzsystemen (z. B. in Verbindung mit Aphasie) o zur Überleitung, z. B. in das häusliche Umfeld, und mögliche Anschlusstherapien sowie zur ambulanten Pflege o zu Wohnraumanpassungen und Möglichkeiten der Veränderung der Lebenssituation – Wohnraumgestaltung oder Wechsel der Wohnformen (Möglichkeiten der Wohnberatung werden in LF 22 systematisierend aufgenommen) o zu Berufsperspektiven und Möglichkeiten der Wiedereingliederung o zur Kontaktaufnahme und zum Auffinden möglicher Selbsthilfegruppen <-- anknüpfend insbes. an LF 9, aber auch LF 11, LF 16, LF 18 (Überleitung in ein anderes Versorgungssystem, Entlassungsmanagement), LF 13, LF 16 (Integrierte Versorgung und Case-Management)  Unterstützung bei der Bewältigung einer erlebten Stigmatisierung <-- anknüpfend an LF 3B, LF 16, LF 17 und ggf. LF 15 --> wird auch in LF 20 aufgenommen  Entwicklung eines Berufs- und Pflegeverständnisses in Bezug auf die Rolle der Pflegenden im Rehabilitationsprozess - mit Rückgriff auf aktuelle Studien zum Verhältnis von Pflege und Rehabilitation  Erarbeitung eines rehabilitativen Versorgungskonzepts für ein Neugeborenes mit Infantiler Zerebralparese Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 225 o durch ein komplexes Case Management Orientierungshilfe im intransparenten System der Versorgungshilfen und - leistungen geben <-- anknüpfend an LF 11 --> ggf. Verbindung zu LF 21 und/oder LF 24 suchen Situative Rahmenbedingungen  Modelle der Rehabilitation (z. B. WHO Modell/ ICF Konzept, Goal Attainment Scaling etc.) <-- anknüpfend an LF 9  Versorgungsbereich Rehabilitation – Grundstruktur, Ansprüche, Gegenwart und mögliche Perspektiven (auch im internationalen Vergleich) o Angebotsstruktur für die Rehabilitation, z. B.: ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Mutter/Vater-Kind-Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitation in häuslichen Kontexten oder der stationären Langzeitversorgung (nur für Anlage 3)  Berufspolitische Verbände, Pflegekammer, betriebliche Interessenvertretungen, Gewerkschaften und deren Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Gesundheitspolitik am Beispiel der Rolle der Pflegenden im Versorgungsbereich der Rehabilitation  Grundlagen der Sozialgesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf Pflege- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Rehabilitation o Leistungsträger der Rehabilitation (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Träger der Sozialhilfe, Träger der Kriegsopfer und Kriegsopferfürsorge) <-- anknüpfend an LF 7, LF 9, LF 10 – Vertiefung zur Systematik auf der Metaebene, um Leistungserbringungen und Begrenzungen diskutieren zu können (– möglichst im jeweiligen Fallbezug)  Nachsorgekonzepte für die häuslich-ambulante oder institutionelle Weiterversorgung nach Abschluss der Rehabilitationsbehandlung (– möglichst im jeweiligen Fallbezug) o Möglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte (§§ 43b, 84 SGB XI) o Unterstützungsmöglichkeiten durch Einbindung von Akteuren im sozialen Raum (z. B. Nachbarschaft / Quartier / Netzwerke)  Pädagogische und soziale Einrichtungen als mögliche Kooperationspartner in einer integrierten Versorgung und Begleitung von pflegebedürftigen Kindern im Rehabilitationsprozess ----------  gesellschaftliche Bedingungen der rehabilitativen Pflege von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien o gesellschaftlicher Umgang mit Behinderung, barrierefreier öffentlicher Raum, Inklusion  gesellschaftliche Kontextbedingungen und behindernde Rahmenbedingungen der geriatrischen rehabilitativen Pflege o unterschiedliche Normen und Werte im Hinblick auf Alter und rehabilitative Versorgungsleistungen und - systeme (nur für Anlage 4) Ergänzende Wissensgrundlagen  zusammenfassende Systematik und Epidemiologie neurologischer Erkrankungen im Überblick, insbesondere von Erkrankungen des Gehirns unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <-- anknüpfend an LF 9, 10, 12, 13, 16  Grundlagen des Medikationsmanagements – möglichst im jeweiligen (noch zu entwickelnden) Fallbezug Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-i 42 h II.1.b-e 8h III.1.a/e/f 14 h IV.2.a-d 10 h V.1.b/c/d 6h I.2.a-c/e/f II.2.a III.2.f I.5.a II.3.a/b III.3.a-f I.6.b-d Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 80 v. 80 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 226 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Keine unüberwindbaren Schwierigkeiten (ca. 20 h) – Falldiskussion im interprofessionellen Team einer Reha-Klinik in der unterschiedliche Zielsetzungen der verschiedenen Akteure zum Ausdruck kommen- Alternativ bzw. auch zusammenführen: Ls – In der Auszubildende in Konflikte im interprofessionellen Team eingebunden sind, weil unterschiedliche Vorstellungen im Hinblick auf Rehabilitationsziele zum Ausdruck kommen - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten.  Ls – Ich verstehe meinen Mann nicht mehr (ca. 20 h) - Instabile Situation eines nach Hirninfarkt halbseitig gelähmten und von Aphasie betroffenen Mannes und der durch die Erkrankung mitbetroffenen Systeme (Familie, Familienbetrieb, soziales Netz).  Ls – Xaver – Ein Kind mit erworbener Behinderung in der Folge eines Schädelhirntraumas und seine Eltern im Rehabilitationsverlauf unterstützen – Fallsituation mit steuernden Lernfragen – nicht im NaKomm enthalten.  Fallsituation/Ls – Anne – Case-Management und institutionelle Schnittstellen in einer Familie bei einem frühgeborenen Kind mit angeborener Behinderung – eine junge alleinerziehende Mutter bei der Versorgung ihres schwerbehinderten Säuglings in die ambulante Pflege überleiten bzw. im häuslichen Umfeld unterstützen - Fallsituation mit steuernden Lernfragen - im Sinne einer möglichen Prüfungsvorbereitung, nicht im NaKomm enthalten. --------  Ls / Fallsituation – Kind mit einer fortgeschrittenen rheumatischen Erkrankung (kindliches Rheuma) – Entlassung aus der Reha-Einrichtung in die Familie, es wird ein komplexes Case-Management erforderlich, - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan zu Anlage 3, könnte auch in das LF 24 als weitere, zu erarbeitende Fallsituation als Vorbereitung auf die Prüfung nach Anlage 3 integriert werden. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 227 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 20 Lernfeld 20 80 Std. Geschlechterspezifische Gesundheit fördern - Umgang mit Sexualität und Geschlechterdiversität im Pflegealltag Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen, von Beginn des Lebens bis zum  Klinik Ende des Lebens mit verschiedenen  Stationäre Langzeitversorgung sexuellen Identitäten und Orientierungen  Ambulante Langzeitversorgung Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen Theorien, Modelle und Konzepte edukativer Pflege für die Unterstützung der zu pflegenden Menschen bei einer gesundheitsbezogenen, informierten Entscheidungsfindung. Sie organisieren, steuern und gestalten individuelle Pflegeprozesse mit Menschen im jungen und höheren Erwachsenenalter in klinischen oder ambulanten Situationen oder im Bereich stationärer Langzeitversorgung in Phasen der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Dabei setzen sie sich für die Anerkennung der Bedürfnisse und Gewohnheiten von Menschen insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen und geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung im Kontext vielfältiger Lebensrealitäten ein. Sie integrieren hierbei pflege- und bezugswissenschaftliche Erkenntnisse, die sie sich selbständig erschließen. Insbesondere gestalten sie mit den zu pflegenden Menschen auf der Grundlage einer begründeten Pflegediagnostik und Situationseinschätzung Aushandlungs-, Schulungs- und Beratungsprozesse und evaluieren diese. In der Begegnung mit zu pflegenden Menschen machen sich die Auszubildenden ihre eigenen Deutungs- und Handlungsmuster sowie ihre eigene sexuelle Biographie und die gesellschaftlichen sexuellen und geschlechtlichen Vorstellungen und Normen bewusst, um eine offene, wertneutrale und verständigungsorientierte Haltung einnehmen und eine beteiligungsorientierte Entscheidungsfindung unterstützen zu können. Sie beraten zu pflegende Menschen im Umgang mit krankheits- sowie therapie- und pflegebedingten Anforderungen und entwickeln Schulungs- oder Unterstützungsangebote sowie Konzepte für Einzelpersonen und kleinere Gruppen mit spezifischen Bedarfen. Ihr Pflege- und Beratungshandeln stimmen sie im (qualifikationsheterogenen) Pflegeteam ab. Neue Teammitglieder integrieren sie in die Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses und unterstützen diese bei der Übernahme von weniger vertrauten Aufgaben. Sie verstehen Qualitätsentwicklung und -sicherung als ein wesentliches Anliegen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, integrieren erweiterte Anforderungen an die Evaluation der Pflegequalität im Hinblick auf Ergebnis- und Patientenorientierung, beteiligen sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung sowie an der Entwicklung von (Schutz-)Konzepten, insbesondere zum Thema selbstbestimmte Sexualität und Gewaltprävention bei sexueller Gewalt in der Pflegeeinrichtung. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur internen Qualitätssicherung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden setzen sich mit ausgewählten Fragen der geschlechterspezifischen Gesundheit und den Anforderungen an diversitätssensibles Pflegehandeln sowohl erfahrungs- und subjektbezogen als auch aus unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Perspektiven auseinander. Sie begründen ein Grundverständnis von Diversität als Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 228 multidimensionale Vielfalt und erschließen sich damit ein Spektrum von Herausforderungen. Weiter vergegenwärtigen sie sich ihr im bisherigen Ausbildungsverlauf entwickeltes Verständnis von kommunikativen Interventionsstrategien bzw. von edukativen Pflegeaufgaben, insbesondere in Bezug auf partizipative und inklusive Gesprächsführung, Informationsgabe, Schulung und Beratung. Sie fokussieren davon ausgehend die Planung, Durchführung und Evaluation von Beratungsangeboten für zu pflegende Menschen, die einen Beratungsbedarf zu Problemstellungen äußern, welche sich in erster Linie durch Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten lösen lassen. Sie konzipieren Beratungsgespräche für emotional anspruchsvolle, Tabugrenzen berührende Themenfelder, wie z. B. zum persönlichen Umgang mit Inkontinenz bzw. zu Möglichkeiten der Kontinenzförderung, zu (krankheitsbedingten) Körperbildveränderungen oder zur selbstbestimmten Sexualität. Diese führen sie in simulativen Lernumgebungen durch und reflektieren bzw. evaluieren die Durchführung unter Berücksichtigung der verschiedenen Vielfaltsdimensionen. Hierfür aktivieren und erweitern sie ihre pflegefachlichen Kenntnisse und nutzen die Informationen, die zum Beispiel der entsprechende Expertenstandard zur Verfügung stellt. Aus weiteren, Tabugrenzen berührenden Fallsituationen mit unterschiedlichen Problemkonstellationen wählen sie eine aus und bearbeiten die Fragenkomplexe, die die Situation aufwirft, möglichst multiperspektivisch. Sie aktivieren hierfür bereits vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen, recherchieren ergänzende Informationen und Wissenszusammenhänge, diskutieren widersprüchliche und divergierende Meinungen und entwickeln jeweils Lösungsansätze, die sie zur Diskussion stellen können. Weiter entwickeln sie ein Konzept, um neue mitarbeitende Personen in die sich im Fall ergebenden Anforderungen einzuführen und erproben diese Konzeption im kollegialen Austausch. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Konzepte einer diversitätssensiblen oder auch  Beratungsbedarf zu gesundheits- und personzentrierten Pflege lebensweltbezogenen Fragestellungen  (Modelle) gesundheitsbezogener bzw. informierter  Bereitschaft für eine verbesserte Entscheidungsfindung Entscheidungsfindung o Entscheidungsfindung zwischen Brusterhaltender Therapie <-- anknüpfend an LF 14 und Brustamputation / Umgang mit Brustprothesen /  Beeinträchtigte Urinausscheidung Brustaufbau unterstützen <-- anknüpfend an LF 3A <-- anknüpfend an LF 14  Reduzierte Nierenleistung, durch  Übergabegespräche im Beisein der zu pflegenden Menschen (chronische) Erkrankungen der Niere führen („Bedside-Übergabe“) wie Niereninsuffizienz  Beratungssituationen mit zu pflegenden Menschen gestalten (Glomerulonephritis) und in den Pflegeprozess integrieren, z. B. zu o Kontinenzförderung unter Hinzunahme des Expertenstandards „Kontinenzförderung in der Pflege“  krankheitsspezifische Veränderungen/ <-- anknüpfend an die grundlegende Begriffsdifferenzierung in Herausforderungen in der LF 8 --> „Beratungskompetenz“ wird in LF 21, 23 und 24 zu (selbstbestimmten) Sexualität zunehmend komplexer werdenden Beratungsanforderungen  Herausforderungen durch geistige und zur Reflexion der Begrenzungen im pflegerischen Behinderung / Lern-Schwierigkeiten Beratungshandeln weiterentwickelt  Onkologische Erkrankungen mit  Menschen mit onkologischen Erkrankungen fallspezifisch physiologischen oder sozialen unterstützen Auswirkungen auf das Körperbild, <-- Anwendung von Kenntnissen und Kompetenzen aus LF 14 sexuelle Erleben, z. B. – auch in LF 18 und LF 24 erfolgen fallspezifische o Prostatakarzinom Anwendungen – eine Koordination ist sinnvoll o Cervixkarzinom  Spezielle Gesundheitskommunikation zu gesundheits- und o Mammakarzinom lebensweltbezogenen Fragen des Erwachsenenalters o Hautkrebs o z. B. über Sexualität und Diversität sprechen lernen (Sexualität besprechbar machen)  Multimorbidität bzw. Wechselwirkung  Adressaten- und bedarfsgerechte Schulungssequenzen zu /(unerwünschte) Wirkung von fallspezifisch ausgewählten Themen der Medikation <-- anknüpfend an LF 8 – Weiterentwicklung aus LF 8 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 229 Gesundheitsförderung und Prävention gestalten und evaluieren, z. B. zu weitere mögliche Pflegeanlässe: o Fatigue (<-- LF 14)  Trans* Gesundheit: o Erleben von und Umgang mit Alopezie geschlechtsangleichende Operation o Brustprothetik ((Post)OP Begleitung) und <-- anknüpfend an grundlegende didaktische Prinzipien und Hormoneinnahme/ -entgleisung Begriffssystematisierungen aus LF 2, LF 1B, LF 8, LF 11 und  Intergeschlechtlichkeit und damit LF 14 (s. u.) --> wird in LF 21 in Bezug auf adäquate Themen einhergehende gesundheitliche der Elternschulung bzw. der Schulung von Jugendlichen Herausforderungen wieder aufgenommen – kann ggf. parallel mit LF 21 entwickelt  Beschneidung / Genitalverstümmelung werden  Enuresis  Information, Anleitung und Beratung von neuen Teammitgliedern zu ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess <-- anknüpfend an grundlegende didaktische und kommunikationsbezogene Prinzipien aus LF 2, LF 1B, LF 11 und LF 14 (s. o.) --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF 21 – sollte in LF 24 durch wiederholende Übung gefestigt werden  Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren – mit Differenzen umgehen und eine professionelle Haltung entwickeln o eigene sexuelle Entwicklung und sexuelle Biographie wahrnehmen und die daraus resultierende Haltung reflektieren o eigene Grenzen und Grenzen von zu pflegenden Menschen insbesondere in Bezug auf die persönliche Sexualität (er)kennen und offen und wertneutral kommunizieren, z.B. Scham und Ekel/ Peinlichkeit in Bezug auf Sexualität? o (unbewusste) Heteronormativität und/oder Queerfeindlichkeit, z. B. Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, bei sich und anderen wahrnehmen, reflektieren und kommunizieren o LSBTI*-sensible Pflege - persönliche Sichtweisen, Einstellungen und Erfahrungen reflektieren o in der Begegnung mit Menschen mit (geistiger) Behinderung o zu den Vorstellungen von Sexualität im Alter und zu Vorstellungen kindlicher Sexualität à LF 11 <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14, LF 15, 17 --> wird in LF 21 aufgenommen  Sexuelle Gewalt im Pflegealltag erkennen, kommunizieren und im Team bearbeiten Situative Rahmenbedingungen  Prinzipien und Möglichkeiten der Gestaltung und Evaluation von Pflegequalität <-- anknüpfend an LF 10, LF 12, LF 13 o Qualitätssicherung am Beispiel von stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung  in Abstimmung auf das Leitbild der Gesundheitsförderung  in Abstimmung auf das Leitbild der Lebensqualität  Systematisierung, Strukturierung und fallbezogene vertiefende Anwendung / Diskussion von bisher im Ausbildungsverlauf gewonnenen Erkenntnissen zu Qualitätssicherung und Evaluation im institutionellen Kontext <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 8, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13, LF 14, ggf. LF 15, LF 18, LF 19 -- > wird ggf. in LF 22, LF 23 u. LF 24 situativ erneut aufgegriffen  Institutionelle Angebote zur Ermöglichung von Sexualität in Pflegeeinrichtungen: Schutzräume; Sexualtherapie, Kuscheltherapie  Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Ergänzende Wissensgrundlagen  Grundbegriffe der Epidemiologie, Sozialepidemiologie am Beispiel von Erkenntnissen zur Relation von Geschlecht und Gesundheit (<-- LF17)  Gendermedizin  Endokrinologie und hormonelle Steuerung von Verhalten, Gefühlen, Bedürfnissen <-- anknüpfend an LF 7 u. LF 11  Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Beckenbodens <-- anknüpfend an LF 4 Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 230  Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Niere <-- Wiederholung / Vertiefung anknüpfend an LF 6 u. LF 8 Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a/b/d-g 48 h II.1.a/d 12 h III.1.a/e 14 h IV.1.a/b 6h I.2.a-c/e/f II.2.a/c/d III.2.a-f I.3.a-d II.3.a/b III.3.a/b/e/f I.5.a-d Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 140 stärken CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 20 v. 90 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50 Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Sandra Gerwien und Herr Becker (24 h) - Umgang mit Tabuthemen, wie Harninkontinenz, in unterschiedlichen Kontexten der Akutversorgung.  Ls – Montagmorgen (30 h – parallel mit Sonntagabend) - ein junger Mann mit geistiger Behinderung verhält sich, angeregt durch einen „scherzhaft“ geführten Dialog, den er innerhalb des Stationsteams beobachtet, gegenüber einer Pflegeauszubildenden sexuell übergriffig.  Ls – Sonntagabend (30 h – parallel mit Montagmorgen) - Eine Pflegende/Auszubidende wird – ungewollt und verbunden mit Schamgefühlen – in die Unterstützung einer älteren Frau bei der Vorbereitung auf eine sexuelle Begegnung in der stationären Langzeitversorgung involviert  Ls – Die mit den Fotos (könnte in die Parallelführung mit Montagmorgen / Sonntagabend integriert werden) – Lerninsel zur klinischen Versorgung und Beratung einer Frau mit Mamma-Ca –nicht im NaKomm enthalten  Ls – Geschlechterdifferenz und Diversität (24 h)  Ls – neue Mitarbeitende einarbeiten – sollte die Vermittlung von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die Übergabe fallbezogener Informationen beinhalten und bei arbeitsteilig bearbeiteten Fallsituationen zur Anwendung kommen --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF 21 – sollte in LF 24 durch wiederholende Übung gefestigt werden Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 231 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 21 Lernfeld 21 80 Std. Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei angeborenen oder erworbenen gesundheitlichen Einschränkungen in kritischen Pflegesituationen unterstützen Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 20 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Familien  kranke  Kinderklinik  Ambulante Einrichtungen der  Wöchnerinnen Neugeborene Kinderkrankenpflege  Frühgeborene (ab 32.  kranke Kinder Schwangerschaftswoc  kranke Jugendliche he)  sozial benachteiligte Kinder und Familien Kompetenzen Die Auszubildenden übernehmen Verantwortung für die Organisation, Steuerung, Gestaltung und Evaluation des Pflegeprozesses bei zu pflegenden Menschen in den ersten 18 Lebensjahren, die aus unterschiedlichen Gründen länger im Krankenhaus oder im häuslichen Umfeld pflegerisch versorgt werden müssen. Hierfür bringen sie Theorien, Modelle und Konzepte der familienbezogenen Pflege sowie der gesundheitsbezogenen, informierten Entscheidungsfindung in einen Anwendungszusammenhang. Sie nutzen spezifische Assessmentverfahren der Kinderkrankenpflege, schätzen den Pflegebedarf auch in instabilen gesundheitlichen und vulnerablen Lebenssituationen ein und beschreiben den Pflegebedarf unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen. Ärztlich veranlasste Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen sie selbständig durch. Die erforderlichen Aushandlungsprozesse mit den zu pflegenden Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen realisieren sie dabei in einem Spannungsfeld, das von der (elterlichen) Fürsorge, einer zu entwickelnden und zu fördernden Autonomie und Selbstbestimmung der Kinder selbst, einem gesetzlich verankerten Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche sowie dem eigenen beruflichen Selbstverständnis markiert wird. Sie fördern die Eltern bei der Entwicklung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung insbesondere in solchen Situationen, in denen die gesundheitliche Einschränkung des Kindes Zurückhaltung und Scheu erzeugt und fördern die Familiengesundheit. Sie reflektieren aber auch Bedürfnisse, Empfindungen und Erwartungen, die sie selbst in der zeitweiligen Übernahme als Stellvertretung der Eltern bei deren Abwesenheit erfahren und gehen sensibel mit dabei zutage tretenden verdeckten Formen von Macht und Machtmissbrauch um. Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen in der Pflegesituation und stärken die Kompetenzen der Eltern im Umgang mit den betroffenen Kindern. Sie beraten Eltern auf deren Wunsch in pflegebezogenen Fragen, wie z. B. bei einer auftretenden Stillproblematik. Sie erkennen sich abzeichnende Konflikte zwischen verschiedenen Interessen und Lebensformen der Familien und wenden grundlegende Formen der Konfliktlösung an. Sie begleiten Familien, die sich durch geburtliche Komplikationen, eine Frühgeburt oder schwerwiegende Erkrankungen eines Kindes in einer Lebenskrise befinden, aber auch Säuglinge oder Kinder, die einen Klinikaufenthalt ohne Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 232 elterliche Bezugspersonen erleben. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche, die sich durch eine chronische Erkrankung in ihren Lebens- und Entwicklungschancen bedroht sehen bzw. betrogen fühlen, verständnisvoll, fördern ihre Adhärenz im Umgang mit der Diagnostik und Therapie und entwickeln altersentsprechende, lebensweltorientierte (Schulungs-)Angebote zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung und ihrer Bewältigung sowie zur erforderlichen (Selbst-)Pflege. Sie übernehmen Mitverantwortung für die Organisation und Gestaltung von Arbeitsprozessen in Bereichen der pädiatrischen Versorgung und vertreten die im Rahmen des Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen zu Pflegediagnosen und erforderlichen Behandlungskonsequenzen. Neue Mitarbeitende integrieren sie in die Versorgungsprozesse. Unterrichtsziele Die Auszubildenden vergegenwärtigen sich ihre Erfahrungen aus dem im ersten Ausbildungsabschnitt durchgeführten Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung, verknüpfen diese mit den bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen zur pflegerischen Unterstützung und Begleitung von Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und verdeutlichen sich vor diesem Hintergrund ihr künftiges Berufsprofil als Pflegefachfrauen und -männer bzw. als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in integrierenden, binnendifferenzierten Ausbildungszusammenhängen. Sie bestimmen vergleichend mit anderen Handlungsfeldern die Rolle der Pflegenden in der Beziehungsgestaltung zum Kind und seinen Bezugspersonen in pädiatrischen Arbeitsfeldern. Damit leiten sie für sich zentrale Ansprüche an ihre Kompetenzentwicklung und die Organisation ihrer Lernprozesse im Verlauf der verbleibenden theoretischen und praktischen Ausbildung ab und fokussieren zentrale offene Problemstellungen. Anhand selbst eingebrachter oder gewählter Fallsituationen, z. B. zur Neonatologie, Stillberatung, zur langfristigen, wiederkehrenden pflegerischen Begleitung von Kindern mit angeborenen Fehlbildungen / Behinderungen oder zu langfristigen Krankenhausaufenthalten von Kindern, die aufgrund eines Unfalls, in Verbindung mit größeren chirurgischen Eingriffen oder anderer schwierigen und langwierigen Erkrankungen länger im Krankenhaus versorgt werden müssen, erarbeiten die Auszubildenden möglichst selbstorganisiert die Krankheitsbilder von ausgewählten schweren Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes- und Jugendalters, ermitteln mögliche Pflegediagnosen und Pflegebedarfe, leiten Pflegeziele sowie kurative und präventive Pflegeinterventionen ab, strukturieren den Pflegeprozess im jeweiligen Versorgungsbereich und ziehen Schlussfolgerungen für die Koordination von ggf. erforderlichen integrierten Versorgungsprozessen. Weiter gestalten sie entsprechend den fallspezifischen Anforderungen Informations-, Anleitungs-, Schulungs- und Beratungssituationen mit Eltern und/oder den Kindern / Jugendlichen und setzen diese in simulativen Lernumgebungen praktisch um. In Reflexionsprozessen zur Fallsituation bzw. zu den Simulationen erkennen und verdeutlichen sie Konflikte zwischen den Interessen verschiedener Familienmitglieder sowie zwischen diesen und den Einrichtungen der pflegerischen Versorgung und bewerten mögliche Lösungsansätze. Die Ergebnisse ihrer fallbezogenen Erarbeitungen präsentieren und diskutieren sie in umfangreichen Fallvorstellungen im Klassenverband oder im Austausch zwischen themendifferenten Kleingruppen. Dabei wenden sie didaktische Prinzipien an, um Kolleginnen und Kollegen, die mit einer Thematik nicht vertraut sind, anleiten und informieren zu können. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 233  als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson die  reduziertes Geburtsgewicht und Kinderrechte und Kindergesundheit stärken <-- anknüpfend an fehlende Reifezeichen beim LF 11 Neugeborenen  Umsetzung von entwicklungsfördernden Pflegekonzepten  Trinkschwäche  Gestaltung des Pflegeprozesses bei einem Kind mit  Brustentzündung angeborener Behinderung unter Einbezug der Eltern,  Wärmeverlust, Vitalitätsschwankungen, Bezugspersonen und Familien Atemstörungen, Probleme bei der <-- anknüpfend an LF 11 und ggf. in Abstimmung mit LF 19 --> Nahrungsaufnahme und bei der wird in LF 24 aufgenommen und an anderen Fallsituationen Ausscheidung weiterentwickelt  frühkindliche Regulationsstörungen  Risikoeinschätzung/frühzeitiges Erkennen von Gesundheits-  Beratungsbedarf von Müttern und und Entwicklungsrisiken bei Kindern und Jugendlichen / Vätern, Familien Erkennen von Schutzfaktoren  Beratungsbedarf von Kindern und o Anwendung von Einschätzungsskalen und Jugendlichen Beobachtungskriterien zur Entwicklung, Reife und Vitalität  familiäre Widerstandsfaktoren und auf die besondere Situation von Frühgeborenen Risiken  Prävention von Entwicklungsrisiken  Gefahr eines beeinträchtigten  Prävention von Kindeswohlgefährdung familiären Copings  Einschätzung von Elternkompetenz und Familiengesundheit  beeinträchtigte Familienprozesse bzw.  Neugeborene, Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit Entwicklungsphasen angeborenen Behinderungen, Erkrankungen oder  Gefahr der Überforderung der Familie Fehlbildungen bei der Lebensgestaltung unterstützen, durch Entwicklungsaufgaben und begleiten und beraten --> wird in LF 24 aufgenommen und an Management der chronischen anderen Fallsituationen weiterentwickelt) Erkrankung / situatives  Förderung von Entwicklung und Selbstbestimmung zur Gesundheitsmanagement Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Kindern mit einer Behinderung -->wird in LF 24 aufgenommen und an anderen  gesundheits- und Fallsituationen weiterentwickelt entwicklungsbedingte  Eltern und/oder Kinder bzw. Jugendliche unterstützen, Pflegeerfordernisse eines Kindes mit Vorurteilen, Klischees, Stigmatisierungen zu begegnen und mit einer angeborenen Behinderung, Differenzen umzugehen chronischen Erkrankung oder o z. B. wenn sie von angeborenen Behinderungen, von Fehlbildung im Entwicklungsverlauf Fehlbildungen oder chronischen Erkrankungen betroffen sind von der Geburt bis zum jungen <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14, LF 15, LF 17 und Erwachsenenalter LF 20 <-- anknüpfend an LF 11 (Situation  Verschiedenen familiären Konstrukten und Konstellationen (z. einer perinatalen hypoxischen B. gleichgeschlechtliche Familienkonstellationen, Adoptionen Hirnschädigung), sowie an LF 18 etc.) vorurteilsfrei und wertschätzend begegnen und (Intensivversorgung bei einem Kind unterstützen nach Herz-OP)  Beratungssituationen mit Eltern, Kindern oder Jugendlichen gestalten und in den Versorgungsalltag einer Klinik integrieren  Gesundheitsrisiken durch o zu Fragen der Versorgung eines neugeborenen Kindes in Beeinträchtigung der elterlichen überschaubaren, auf Kenntnis- und Informationsvermittlung Fürsorge und Beziehung, z. B.: beruhenden Fragestellungen – z. B. Stillberatungen o durch mangelnde Förderung o zu komplexen gesundheitlichen und/oder psychischen aufgrund mangelnder Problematiken, die das Kind bzw. den Jugendlichen betreffen Erziehungskompetenz, <-- anknüpfend an LF 20 und die dort angegebenen beeinträchtigter Familienprozesse. Grundlagen als zunehmend komplexer werdende Situationen - -> wird in LF 23/24 gefestigt, vertieft und hinsichtlich der  vertiefende Auseinandersetzung mit Begrenzungen kommunikativer Interventionsstrategien im Pflegediagnosen und Gesundheits- Pflegealltag und im Rahmen der Erstausbildung reflektiert und Entwicklungsrisiken in Kindheit  Auf Jugendliche zugehen und sie auf Probleme im und Jugend und zur familiären Gesundheitsverhalten ansprechen – Adhärenz fördern Situation, z. B.  Interprofessionelle Zusammenarbeit o Frühgeburtlichkeit - familiäre Krisen o mit dem Team der Geburtshilfe <--anknüpfend an LF 4 und infolge von Frühgeburtlichkeit LF 11 o Gefahr des Kindeswohls o mit Stillberater/-innen o Risiken oder Beeinträchtigungen der o mit Heilpädagog/-innen --> wird ggf. in LF 24 aufgenommen kindlichen Entwicklung und an anderen Fallsituationen weiterentwickelt o mangelnde körperliche Aktivität o mit Ernährungsberater/-innen o beeinträchtigte soziale Interaktion o mit Logopäd/-innen o beeinträchtigtes Ernährungs- und Essverhalten  Interprofessionelle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden o mangelnde Bewältigung von der Krankenhausapotheke und den verordnenden psychischen und sozialen Ärztinnen/Ärzten Herausforderungen o depressive und aggressive  Mitwirkung bei einer Leberpunktion Stimmungsschwankungen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 234 o Individualität versus soziale  Information, Anleitung und Beratung von neuen Integration Teammitgliedern, Pflegeauszubildenden bzw. Kolleginnen und o fehlende außerfamiliäre Betreuung Kollegen mit einer anderen beruflichen Qualifikation zu von Kindern ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur o Leistungsprobleme in der Schule Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess oder während der Transition <-- anknüpfend an grundlegende didaktische Prinzipien aus LF o Risikoverhalten z. B. 2, LF 1B, LF 3B, LF 11 und LF 14 --> in Abstimmung mit bzw. unkontrollierbares Kick-Erlebnis in Fortsetzung von LF 20 – sollte in LF 24 durch wiederholende Phasen der Transition Übung gefestigt werden o Beratungsbedarf von Kindern und Jugendlichen  Versorgung von Frühgeborenen (! Zielsetzungen der o familiäre Übergangssituationen Erstausbildung beachten!) o beeinträchtigte Bindung o Mitwirkung bei der Erstversorgung des Frühgeborenen o beeinträchtigte Elternkompetenzen -- im Kreißsaal > Gefahr einer beeinträchtigten o Beobachtung und Einschätzung der Vitalität des elterlichen Fürsorge Frühgeborenen – Erhebung des Pflegebedarfs o veränderte Lebenspläne und o Mitwirkung bei präventiven Maßnahmen bei familiäre Anpassungsaufgaben Frühgeborenen o beeinträchtigte Familienprozesse o Pflege eines Frühgeborenen bei Phototherapie bzw. -entwicklungsphasen (anknüpfend an LF 4) o Entwicklungsbedingte Anforderungen o besondere Stillanleitung und -förderung vor dem infolge von angeborener Hintergrund der frühgeburtlichen Behinderung Entwicklungsproblematik / Trinkschwäche <-- aus Rahmenlehrplan, Anlage 3 - z. o familienbezogene und diversitätssensible professionelle T. erfolgt eine Bearbeitung auch Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von u.a. bereits ausführlich in den nicht kursiv Bildungsstand, sozioökonomischen, milieuspezifischen gesetzten Lernsituationen und umweltbezogenen Bedingungen o Aushandlung von Rollen und Aufgaben mit den  Realität eines plötzlichen Kindstodes / verschiedenen Familienmitgliedern verwaiste Eltern <-- aus o Eltern/Bezugspersonen in der Pflege des Rahmenlehrplan, Anlage 3 Frühgeborenen anleiten und ihre Kompetenz fördern und stärken  Intoxikation in Folge von o ethische Entscheidungsprozesse mitgestalten Substanzmissbrauch (z. B. Nikotin- o Im geburtshilflichen Team zusammenarbeiten und die oder Alkoholabusus) – Gefährdung des jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche Lebens beim ungeborenen Kind / abgrenzen Neugeborenes mit Drogenentzugssyndrom --> wird in LF 24 mit Blick auf Gesprächsführung und Adhärenzförderung aufgenommen  Angeborene Behinderungen, Erkrankungen und Fehlbildungen o Trisomie 21 <-- ggf. anknüpfend an LF 3A und LF 11 Entwicklung der Sexualität --> vgl. auch LF 24 Fallsituation Barbara o Lippen-Kiefer-Gaumenspalte o Autismus o Gastroschisis o Ösophagusatresie o Morbus Hirschsprung  Cystische Fibrose  Erkrankungen der Leber im Kindesalter, z. B.: o Entzündungen / Leberzirrhose o akutes und chronisches Leberversagen o Entzündungen der Leber, z. B.  chronische Hepatitis B nach Mutter-Kind-Übertragung <-- ggf. anknüpfend an LF 17 o Gallenwegserkrankungen / Fehlanlagen der Gallenwege / Gallenverschluss, z. B.  Cholestase im Neugeborenenalter  Adipositas im Kindes- und Jugendalter o Gefahr einer Aktivitätsintoleranz Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 235 o beeinträchtigtes Ernährungs- und Essverhalten <-- ggf. Wiederaufnahme aus LF 11 weitere von den Kolleginnen der Kinderklinik ergänzte Pflegeanlässe, die in den Rahmenlehrplänen nicht erwähnt werden: o Frühgeborene < 32 SSW  Atemnotsyndrom (ANS)  nekrotisierende Enterokolitis (NEC)  Bronchopulmonale Dysplasie (BPD) Hinweis im Rahmenlehrplan zu CE 10, Anlage 3, S. 219 beachten !!! Situative Rahmenbedingungen  Das Berufsbild der Kinderkrankenpflege in seiner historischen Entwicklung und die Gegenwart und Zukunft der Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Pflege von Neu- und Frühgeborenen, Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Tätigkeitsspektrum von Pflegefachfrauen, -fachmännern und - fachpersonen ausleuchten – Konfliktfelder um das neue Berufsbild in seinen unterschiedlichen Dimensionen (CE O5/3) <-- anknüpfend an LF 11  Epidemiologie und Versorgung in der Kinderkrankenpflege o Aufgabenspektrum in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - Spezielle Fachweiterbildungen in der pädiatrischen Pflege – insbesondere: Möglichkeiten der Weiterbildung / Studiengänge zur Fundierung von Kenntnissen und Kompetenzen in der Intensivpflege bei Frühgeborenen Ergänzende Wissensgrundlagen  Spezifische Entscheidungsmodelle für ethische Dilemmasituationen in der Pädiatrie  Organspende aus Sicht der Spendenempfänger – Kriterien für die Aufnahme auf die Warteliste <-- anknüpfend an LF 18  Genetik – Wiederholung, Festigung und anwendungsbezogene Vertiefung, Pränataldiagnostik und die damit verbundene ethische Problematik <-- anknüpfend an LF 4  Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Leber und anderer Sekret bildender Organe <-- fallbezogene Vertiefung und Systematisierung, anknüpfend an LF 3A  Medikamentenmanagement auf einer pädiatrischen Station und Medikationsmanagement mit besonderer Berücksichtigung der Pharmakokinetik in verschiedenen Phasen der kindlichen Entwicklung bis zur Adoleszenz Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / interprof. IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-e/g/h 50 h II.1.a/c/d/g 10 h III.1.a/e 20 h I.2.a-c/e/f II.2.a/b III.2.a-d/f I.3.b/c II.3.a III.3.a/b/e/f I.5.a I.6.b/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 30 v. 140 stärken CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 40 v. 60 fördern Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 236 Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Diesmal wird es anders – Lernsituation zur Stillproblematik, – Lernsituation ist nicht im NaKomm enthalten.  Ls – Versorgung eines Kindes mit einer angeborenen, genetisch bedingten Behinderung (z. B. Trisomie 21) – Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der Krisensituation, der Annahme des Kindes und im Umgang mit Vorurteilen und Stigmatisierungen.  Ls – Neugeborenes einer substanzabhängigen Mutter, das zur Adoption freigegeben wurde –-ggf. mit chronischer Hepatitis z. B nach Mutter-Kind-Übertragung, - Lernsituation ist nicht im NaKomm enthalten.  Ls – Adhärenzprobleme im Jugendalter bei chronischer Erkrankung an cystischer Fibrose – eine mögliche Organspende steht langfristig zur Diskussion - besorgte Eltern bitten um Unterstützung – Lernsituation ist nicht im NaKomm enthalten. Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 237 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 22 Lernfeld 22 60 Std. Zukunftswerkstatt Pflege und Gesundheit Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel – in diesem Lernfeld neu erarbeitete Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen aller Altersgruppen  Gesellschaft  Verschiedene  Pflegende und andere Berufsgruppen im  Gesundheitssystem Versorgungseinrichtungen Gesundheitswesen Kompetenzen Die Auszubildenden verstehen für ausgewählte aktuelle Fragestellungen die Zusammenhänge zwischen den gesellschaftlichen, politischen, soziodemografischen, ökonomischen und technischen Veränderungen und der gesundheitlichen Situation sowie der Lebenswelt von Menschen in ihrem historischen Kontext. Sie antizipieren zukünftige Veränderungen im Gesundheitswesen, im Pflegeberuf sowie in den damit verbundenen Arbeits- und Versorgungsprozessen. Sie verstehen die Chancen, Herausforderungen und Risiken von digitalen Pflegedokumentationssystemen und bereits vorhandenen oder noch in der Entwicklung befindlichen technischen Assistenzsystemen für die Gestaltung von Pflegeprozessen in den verschiedenen Versorgungssystemen. Dabei berücksichtigen sie auch die ethischen Implikationen. Die Auszubildenden überprüfen kritisch die derzeitige pflegerische Praxis und ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich möglicher wissensbasierter Innovationen zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungsqualität und bringen diese in die Qualitäts- und Konzeptionsentwicklung in den Pflegeeinrichtungen ein. Aus dieser systemischen Perspektive heraus reflektieren sie ihre persönliche Entwicklung als professionell Pflegende und ihr im Ausbildungsverlauf entwickeltes Pflegeverständnis. Unterrichtsziele Die Auszubildenden nehmen die Beschäftigung mit der Entwicklung ihrer beruflichen Erfahrungen und Perspektiven, die sie u. a. z. B. in LF 15 in Projektform geführt haben, auf und reflektieren Entwicklungen des Berufsfeldes, der Profession und der Arbeitswelt insbesondere auf der Meso- und Makroebene. Indem sie exemplarisch Forschungs- bzw. Studienergebnisse zu einer ausgewählten Fragestellung bezüglich zukünftiger Entwicklungen im Gesundheitswesen rezipieren (z. B. „Leben mit Demenz im Jahr 2030“), vergegenwärtigen sie sich ein mögliches, gesundheits- und sozialwissenschaftlich fundiertes Vorgehen bei der Entwicklung von Zukunftsszenarien und Prognosen und diskutieren die erarbeiteten Ergebnisse und die damit verbundene Fragestellungen, Befürchtungen und Hoffnungen für ihre persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Perspektiven. Im weiteren Verlauf des projektartig angelegten Lernfeldes erarbeiten die Auszubildenden vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Erfahrungen und von aus der Literatur gewonnenen Anregungen weitere Fragestellungen, wählen gezielt eine andere, auf die zukünftige Entwicklung im Berufsfeld bezogene Fragestellung aus, bestimmen Aspekte und Informationen, die zu deren Klärung erforderlich sind und entwickeln Kriterien zur Überprüfung sowie zur Absicherung von Informationen. Sie recherchieren, ordnen und bewerten die Ergebnisse ihrer Recherche. Auf der Grundlage der Rechercheergebnisse entwickeln sie begründet und plausibel kontrastierende Zukunftsszenarien und stellen diese zur Diskussion. In beiden Erarbeitungs- und Diskussionsprozessen decken die Auszubildenden Spannungsfelder im Gesundheits- und Sozialsystem bzw. in der Arbeitswelt der Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufe auf, entwickeln hierzu eigene, begründete Standpunkte, z. B. zum „Spannungsverhältnis zwischen den Erwartungen der Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 238 Bevölkerung an das Gesundheits- und Sozialsystem bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit und den gesellschaftlichen Erwartungen an persönliche / familiale Pflegebereitschaft“ sowie zum Spannungsverhältnis zwischen „Unterstützungsbedarfen von Bezugspersonen und sozialen Netzen in der Bewältigung und Gestaltung von Lebens- und Pflegesituationen sowie dem Risiko der sozialen Isolation des Einzelnen und des Familiensystems in der Lebenswelt / im Quartier, im Sozialraum“ (Rahmenlehrplan) oder zur Zukunft der Arbeit in den Gesundheitsberufen zwischen Arbeitsentlastung durch Digitalisierung und Robotisierung, umfassender Überwachung und Kontrolle der Mitarbeitenden bzw. drohender Entlassung, Dequalifizierung und Arbeitslosigkeit. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen)  Pflege und Sorge in der Zivilgesellschaft – „Sorgende  ausgewählte Bedarfe der Gemeinschaften“ als gesellschaftliche Zukunftsaufgabe sehen Gesellschaft an Pflege- und und mögliche Ansatzpunkte für die Integration in den Pflegealltag Unterstützungsleistungen in identifizieren Gegenwart und Zukunft  Reflexion der institutionellen und gesellschaftlichen Ebenen von Gesundheitsförderung und Prävention  In die Familiengesundheitspflege, die Schulgesundheitspflege und die frühen Hilfen spezifische Kompetenzen der Pflege einbringen und verantwortlich daran mitwirken  Entwicklung von Zielvorstellungen für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik (auch Klimapolitik) o Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten o Möglichkeiten gesundheitspolitischer Einflussnahme aus der Berufsgruppe der Pflegenden heraus  Zusammenarbeit mit Institutionen und Netzwerken im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention o geeignete Kooperationspartner ausfindig machen, Austausch anbahnen, eigene Kompetenzen einschätzen  Laien in ihrer Gesundheitskompetenz fördern o Schulungsprogramme zum persönlichen Gesundheitsschutz konzipieren und flächendeckend verbreiten o Förderung der Reanimation durch Laien – Nutzung von Defibrillatoren an öffentlichen Orten  „Kollege Pflegeroboter“ / „Kollege Computer“ – Technische Angebote für den Pflegealltag nutzen, Nutzungsmöglichkeiten und Begrenzungen reflektieren Situative Rahmenbedingungen  Demenz als gesellschaftliches Phänomen  weitere gesellschaftliche Phänomene der Gegenwart mit erheblicher Zukunftsbedeutung im Bereich der Pflege- und Gesundheitspolitik, z. B. Soziale Ungleichheit, Generationskonflikte, Pandemien, Klimawandel, Digitalisierung / Robotisierung und die Veränderungen der Arbeitswelt, Finanzierung der Pflege, Fachkräftemangel, Katastrophen  Unterschiedliche Dimensionen von Lebenswelt systematisieren und in ihrem Bezug zu Pflege und Gesundheit einschätzen o Lebenslagen und gesundheitliche / pflegerische Versorgung --> z.B. Lebenslagen und Zugangsverhalten, Zugangsbarrieren zur Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund, Generationenunterschiede  Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik o Gegenwart der Primärversorgung und Modelle für eine zukünftige Gestaltung / Konzeption von integrierter Versorgung bzw. Case- und Caremanagement <-- anknüpfend an LF 13, LF 16, LF 19 --> wird in LF 24 aufgenommen o Vergleich von Gesundheitssystemen im internationalen Kontext <-- anknüpfend an LF 13 und LF 15 – hier auf eine eher übergeordnet, makrostrukturell-vergleichende systemische Ebene bezogen --> beide Aspekte können in LF 24 fallorientiert in Bezug auf Fragestellungen der Gegenwart aufgenommen werden  Resilienz und Sicherheitskonzepte (Risikoschutz) für die Bevölkerung, z. B. freiwillige soziale Notfallgemeinschaften  Rechtliche Rahmenbedingungen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 239 o zu Gesundheitsförderung und Prävention / Präventionsgesetz <-- Erweiterung / Vertiefung zu LF 7 / LF 8 / LF 9  Arbeitsbedingungen in der Pflege – vor dem Hintergrund rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen <-- anknüpfend an LF 15 – stärker auf die Makroebene fokussiert  (Weiter-)Entwicklung des Berufsbildes – neue pflegerische Berufe und neue Formen der Verteilung von Aufgaben und Verantwortung zwischen den Berufsgruppen, Akademisierung der Pflege, Bildungsarchitektur in der Pflege  Strukturelle Angebote zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen, z. B. von Menschen mit Demenz – gegenwärtige Situation und Perspektiven / Visionen der künftigen Entwicklung im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Unterstützung und staatlicher Kontrolle – Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme --> wird in LF 23 fallbezogen aufgenommen  Strukturelle und politische Initiativen – z. B. Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz, Nationales Zentrum früher Hilfen, Nationaler Hitzeaktionsplan, Hitzeaktionsplan Bremen - Bremerhaven  Grundbegriffe der Epidemiologie, Sozialepidemiologie: soziale Ungleichheiten / Armut und Gesundheit / Migration und Gesundheit / Geschlecht und Gesundheit (Gendermedizin)  Gesundheitsberichterstattung (darin: gesundheitliche Risikofaktoren und Risikoverhalten, Gesundheitskosten, Inanspruchnahme des Gesundheitssystems, Screening), Ergebnisberichte Gesundheitskompetenz in Deutschland, KIGGS (Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen)  Reflexion der Schwellenproblematik hinsichtlich der Nutzung von Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention und Konzepte zur Senkung der Schwellen  Arbeits- und Gesundheitsschutz - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers --> geeignete betriebliche Maßnahmen und strukturelle und gesellschaftspolitische Möglichkeiten ihrer Um- und Durchsetzung auf der Makroebene <-- ggf. anknüpfend an LF 15  Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention, Weiterbildungsordnungen – bspw. Pflegefachfrau/Pflegefachmann / Pflegefachperson für Schulen und Betriebe  Struktur der Zusammenarbeit in Institutionen und Netzwerken im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention  Handlungsfelder der Pflege, auch Schulen und Kindertagesstätten als mögliche Institutionen zukünftiger Professionsausübung im Bereich von Gesundheitsförderung und Prävention – ausgewählte historische und gesellschaftliche Zusammenhänge  Bedeutung von sozialen Systemen und Sozialräumen o Kommunen, Quartiere o ländliche und städtische Lebensräume o Familien in den Lebenswelten der Gegenwart <-- anknüpfend an LF 1A, LF 4, LF 11, LF 19, LF 21  (Pflege-)unterstützende Einrichtungen des Sozialraumes – (sozial-)rechtliche Grundlagen, finanzielle Förderung und Kostenträger – Qualitätsmerkmale und Auswahlkriterien o z. B. Pflegestützpunkte, Pflegeberatung o z. B. Digitalen Netzwerke, geeignete Internet-Foren und Telefonische Beratungsstellen (z. B. „Alzheimer Telefon“) o z. B. Freiwilligendienste, Lotsensysteme o z. B. Wohnberatung <-- anknüpfend an LF 19 --> als Überblick und im Systemverständnis auf der Metaebene, werden in LF 23 und 24 fallspezifisch aufgenommen  gesellschaftliche Probleme der Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf vorhandene Ressourcen z. B. o hinsichtlich der Kindergesundheit o hinsichtlich der Möglichkeiten von Umwelt- und Milieubedingungen Ergänzende Wissensgrundlagen  Auskunftsquellen für Epidemiologie und Bevölkerungs-/Gesundheitsstatistik  Medizintechnologische und gesundheitsbezogene digitale Entwicklungen und ihre finanziellen und ethischen Implikationen o Telenursing, Telemedizin, z. B. Videosprechstunde o technikgestützte Systeme zur Risikoerkennung, z. B. Sensorsysteme zur Bewegungs- und Sturzerkennung, digitale Begleiter, Smart Home Technik Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a/f/i 4h II.3.a/b 2h III.1.a/b/e/f 4h IV.1.a-d 20 h V.1.a-d 30 h I.6.b-d III.2.a/b IV.2.a-e V.2.a/d-g III.3.a/b/e/f Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 240 Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 30 v. 50 Stunden zur Verfügung 20 v. 60 Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Zukunftswerkstatt (nicht im NaKomm aufgenommen) Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 241 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 23 Lernfeld 23 60 Std. Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden – Menschen in der Pflege schützen Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel - in diesem Lernfeld neu erarbeitete Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  zu pflegende  Pflegeauszubildende  Ambulante Pflege  Häusliches Umfeld Menschen aller  Pflegende  stat. Langzeitpflege  Pflegeschule (wenn nicht Altersgruppen o Gerontopsychiatrie bereits in LF 15 / 22)  pflegende  Krankenhaus Angehörige / o Geriatrie Bezugspersonen Kompetenzen Die Auszubildenden reflektieren Phänomene von Macht und Machtmissbrauch im pflegerischen Alltag, sowohl in der formellen und informellen Pflege als auch in interdisziplinären Teams sowie in der Institution und erfassen in diesem Zusammenhang auch den Einfluss gesamtgesellschaftlicher Veränderungen sowie die Funktion einer entsprechenden Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie tragen in ethischen Dilemmasituationen mit zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen im interprofessionellen Gespräch zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei und wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen, insbesondere auch dann, wenn sie in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Auszubildenden fördern und gestalten die Zusammenarbeit zwischen familialen Systemen, den sozialen Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen und beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung gesellschaftlicher und berufsspezifischer Konzepte zur Gewaltprävention. Die Auszubildenden erkennen gewaltgeneigte Situationen und Signale auf eine mögliche Gewaltausübung in der Versorgung von Menschen aller Altersstufen unter Rückbezug auf ein theoretisches Verständnis der die Situationen bedingenden und begleitenden Phänomene. Sie setzen unterstützende, deeskalierende Interventionen im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung und -durchführung ein und reflektieren ihre Beobachtungen und Interventionen im interdisziplinären Team. Sie reflektieren sich abzeichnende oder bestehende Konflikte in pflegerischen Versorgungssituationen, entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und –lösung auf Augenhöhe, unterstützen Bezugspersonen in der Bewältigung von herausfordernden Lebens- und Pflegesituationen bzw. vermitteln geeignete Beratungsmöglichkeiten und wirken so bei der Stabilisierung von Familien- und sozialen Bezugssystemen mit. Sie erkennen Gewalt in Form von immanenten Fremdzuschreibungen und eine das Machtgefälle verstärkende Sprache, reflektieren in diesem Zusammenhang auch eigene Gewalterfahrungen und Momente von Gewaltbereitschaft mit den daraus resultierenden Deutungs- und Handlungsmustern und nutzen geeignete Strategien zur Kompensation und Bewältigung in beruflichen Belastungs- und Überforderungssituationen, - auch unter Hinzuziehung von Angeboten zur Reflexion professioneller Interaktion. Sie reflektieren ihre persönliche Entwicklung als professionell Pflegende in Bezug auf ihren Umgang mit konfliktbehafteten und machtbestimmten Situationen. Unterrichtsziele Anknüpfend an Lernfeld 10, 15 und 22 tauschen sich die Auszubildenden über Erfahrungen mit problematischen Konflikt- und Gewaltsituationen im pflegerischen Alltag und in der Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 242 Institution aus und erweitern, festigen und reflektieren anhand von selbst eingebrachten oder vorliegenden Fallsituationen ihre Fähigkeiten im Umgang mit solchen herausfordernden Situationen. Sie vergegenwärtigen sich die existentielle Abhängigkeit der zu pflegenden Menschen von den Pflegepersonen, machen sich erfahrungsbezogen ihr subjektives Erleben sowie die situativ entwickelten, persönlichen Strategien im Umgang mit Macht, Zwang, Aggression und Gewalt bewusst und reflektieren diese persönlichen Verhaltens- und Handlungsmuster hinsichtlich ihrer Wirkungen und Angemessenheit. Sie reflektieren den Widerspruch von faktisch vorhandener Macht gegenüber zu pflegenden Menschen und dem normativen Anspruch der Pflege, die Autonomie der zu pflegenden Menschen sowie die Entfaltungsmöglichkeiten Dritter zu wahren. Sie entwickeln, üben und überprüfen Maßnahmen der Gewaltprävention und Deeskalation. Ergänzend bearbeiten sie theoretische Erklärungsansätze zur Entstehung und Eskalation von Konflikten und Gewalt sowie Konzepte, berufliche Handlungsleitlinien und gesetzliche Bestimmungen für einen professionellen Umgang mit Gewalt, Zwang, Macht und Aggression. Sie üben und simulieren, unter Einbezug von Techniken der Gesprächsführung, Gespräche mit betroffenen Personen. Die Auszubildenden diskutieren die multiprofessionelle Zusammenarbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Anforderungen an die beteiligten Personen und mögliche Konzepte, um Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen Die Auszubildenden reflektieren verschiedene Formen von Aggression, Gewalt- und Machtausübung gegenüber verschiedenen Zielgruppen sowie in unterschiedlichen pflegeberuflichen Kontexten und Settings, z. B. die Entstehung von Gewalt in der Institution, Gewaltausübung gegenüber Kindern in der Familie, intergenerationale Konflikte in der Pflege von nahestehenden Personen, in der Begegnung mit traumatischen biographischen Erfahrungen oder mit sexualisierten offenen / verdeckten Übergriffen im Kontext der Berufsausübung. Sie analysieren die Situationen aus unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure und ihrer sozialen Rollen, bringen theoretische Erklärungs- und Lösungsansätze zur Anwendung und erproben und überprüfen jeweils geeignete Handlungsmuster im Rahmen von szenischen Verfahren, wie z. B. Rollenbiographie, Positionierung in Standbildern, szenische Reflexion, Lehrstückarbeit, Forumtheater. Sie vergleichen die erarbeiteten Situationen in einer Gesamtschau der Analysen und gefundenen Lösungen und leiten daraus Erkenntnisse ab, die sie in der Übertragung auf ihre eigenen Erfahrungen und als künftige Orientierungsmuster für eine Konfliktprävention und -lösung nutzen können. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen)  Theoretische Erklärungsansätze für die Entstehung und das Eskalieren  Bereitschaft für eine bessere von Konflikten und Gewalt, z. B. Selbstfürsorge / Unwirksamer o Eskalationsspirale Selbstschutz o Verhaltens- und Lerntheoretisches Modell,  Gewaltsituationen im o Psychoanalytisches Modell, Pflegealltag o Frustrations-Aggressions-Modell  herausfordernde o Erkenntnisse der Gewaltforschung – speziell zu Phänomenen von Verhaltensweisen Gewalt in der Pflege  Machtlosigkeit  Pflegehandeln an der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang:  Unterstützungsbedarf von Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ Bezugspersonen und sozialen orientieren Netzen in der Bewältigung und o In herausfordernden Situationen deeskalierend agieren Gestaltung von Lebens- und  In Gewaltsituationen angemessen handeln (z.B. bei Misshandlungen, Pflegesituationen Vernachlässigung, Aggressivität, etc. …)  Rollenüberlastung pflegender o Orientierung an Kinderschutzleitlinien (www.kinderschutzleitlinien.de) Bezugspersonen o Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von Gewaltausübung hindeuten und den Verdacht aussprechen  Überlastungsphänomene pflegender Bezugspersonen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 243  Maßnahmen der Gewaltprävention (primär, sekundär und tertiär) und/oder des Familiensystems umsetzen in Hinblick auf – Unterstützungs- und o Gewalt gegenüber älteren Menschen in der Institution Beratungsbedarf o Gewalt gegenüber älteren Menschen in der häuslichen Umgebung  Gefahr der sozialen Isolation und im familiären Umfeld des Familiensystems in der o Gewalt gegenüber Kindern (auch sexuelle Gewalt) <-- anknüpfend Lebenswelt / im Quartier an LF 20)  Gesundheitsrisiken durch  Macht- / Ohnmacht Beeinträchtigung der o Machtmittel, Formen der Machtausübung, Wirkungsmechanismen elterlichen Fürsorge und unterscheiden und reflektieren Beziehung, z. B.: o Verharmlosungsfallen bewusst wahrnehmen und reflektiert o Risiken durch eingrenzen Vernachlässigung und o Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Grenzüberschreitung und Misshandlung, Grenzsetzung gegenüber sich selbst und anderen o beeinträchtigte <-- anknüpfend an LF 10/12/15/16/20 Familienprozesse.  Kenntnisse zu Konzepten zum betrieblichen Arbeits- und  Gewalterfahrungen / sexuelle Gesundheitsschutz (z. B. BGW) Gewalt gegenüber Kindern o Gefährdungsbeurteilung o posttraumatische o Erste Hilfe Maßnahmen/ Erstbetreuung Belastungsstörungen infolge o Anlaufstellen für persönlich erfahrene Gewalt von Missbrauch und Gewalt o Fürsorge gegenüber Pflegenden im Kindesalter <-- o Gewaltschutzkonzepte in der Pflege anknüpfend an LF 17/18 <-- sofern nicht bereits Gegenstand in LF 15, 20 oder 22  Macht und Machtverhältnisse,  Ethische Entscheidungsfindung <-- Fortführung aus LF 3B, 12, 16) Ohnmacht o Fürsorge für den zu Pflegenden (CIRS – critical incident Reporting  Schuldgefühle, Schamgefühle System – anonyme Meldesysteme für allgemein kritische Ereignisse)  berufliche Belastungen  Konzepte der Familiengesundheit umsetzen / Frühe Hilfen aktivieren  Möglichkeiten und Grenzen von pflegerischen Interventionen zur Gewaltprävention in Familiensystemen mit pflege- und sorgeabhängigen Menschen  Interprofessionelle Zusammenarbeit o mit Ämtern und Behörden (z. B. Jugendamt, Sozialämter, Heimaufsicht)  Einschätzung von Dependenzpflegekompetenzen, Ressourcen und Belastungen pflegender Angehöriger / Bezugspersonen  reflexiver Umgang mit der Zerrissenheit pflegender Angehöriger / Bezugspersonen zwischen Verpflichtung, Hilflosigkeit, Verantwortung, Überforderung und Schuld – Analyse von Familienkonflikten im Pflegekontext  komplexe Beratungssituationen mit pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen und ggf. den zu pflegenden Menschen gestalten – Schwierigkeiten reflektieren und Lösungsmöglichkeiten abwägen o Dilemma zwischen Schutz der Privatsphäre und dem Erleben der Notwendigkeit öffentlicher Hilfe o Rollenkonflikten zwischen formeller und informeller Pflege bzw. professioneller und Laienpflege gezielt begegnen (Verurteilung pflegender Angehöriger / Bezugspersonen, Dilemma zwischen Verständnis und Verurteilung) o die Möglichkeiten pflegeunterstützender Einrichtungen und Beratungsstellen im Sozialraum und für Leistungsansprüche für pflegende Angehörige / Bezugspersonen ausleuchten und entsprechende Kooperationen vorschlagen und vermitteln <-- ggf. anknüpfend an LF 22 o Möglichkeiten privater Unterstützungssysteme und freiwilliger Hilfen in der Familie und im Nachbarschaftssystem ermitteln – mögliche Ressourcen und Belastungen einschätzen  Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ <-- anknüpfend an LF 12 – hier gezielt wiederaufgreifen z. B. zur Dimension S/P/E 3b (Information, Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen)  Fallbezogen geeignete Maßnahmen zur Stressreduktion auswählen, situativ anpassen und vermitteln <-- anknüpfend an LF 3A, 6, 13, ggf. 15 sowie 18 zum eigenen Umgang mit Anforderungs- und Belastungssituationen und an LF 8 in Bezug auf die Vermittlung gegenüber anderen Menschen  Gesellschaftliche und berufsethische Fragestellungen im Zusammenhang mit Kinderschutz als Bezugspunkt für pflegerische Urteilsbildung klären Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 244  Institutionelle und gesellschaftliche Einflussfaktoren auf Gewalt identifizieren und am Aufbau und Erhalt einer gewaltfreien Pflegekultur mitwirken  Pflegehandeln an der „Evidenzbasierten Praxisleitlinie Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege“ orientieren <-- anknüpfend an LF 12  Zusammenarbeit mit Institutionen und Netzwerken im Bereich der Gewaltprävention im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege o geeignete Kooperationspartner ausfindig machen, Austausch anbahnen, o eigene Kompetenzen einschätzen o adäquate Abgrenzung bzw. Weitervermittlung an andere Netzwerkakteure  Formen sexualisierter Gewalt im Kontext der Berufsausübung Situative Rahmenbedingungen  Pflegecharta der Rechte pflegebedürftiger Menschen <-- Anknüpfen an LF 3B  Rechtliche Regelungen o in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierung, Zwangsmedikation) <- - Wiederholung zu LF 12, verschiedene situative Anwendungen bzw. vertiefende Diskussion zu StGB 239 o Vernachlässigung StGB § 223b / Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht §171 o Totschlag §212 o Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (kommt in LF 24 erneut zur Anwendung)  Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (sollte in LF 24 als Option in den Diskussionsprozess mit aufgenommen werden)  Istanbul-Konvention: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt  (Pflege-)unterstützende Einrichtungen des Sozialraumes, z.B. Pflegestützpunkte, Pflegeberatung, Freiwilligendienste, Lotsensysteme (situationsbezogene Anwendung, anknüpfend an LF 22)  Interne und externe Qualitätssicherung und Aufsichtsbehörden, z. B. Heimaufsicht, MDK  Patiententötungen durch Pflegepersonal – Ereignisse und Erklärungsansätze Ergänzende Wissensgrundlagen Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien / Berufsethik I.1.a- 22 h II.1.a/b/f/g 12 h III.1.a/e 6h IV.2.b-d 10 h V.2.b-d 10 e/g/h II.2.a/c/d III.3.a-c h I.2.a-d II.3.a/b I.3.a/b I.5.a/b/d I.6.a/d/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 26 v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 4 v. 90 CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen 20 v. 60 fördern CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 10 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 245 Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm)  Ls – Bei uns wird jeden 2. Tag geduscht (20 h) - Erfahrungen mit Gewaltsituationen in der Institution reflektieren  Ls – Louis … (30 h) - oder: "Jetzt sei doch mal ruhig!" - Ein fünfjähriger Junge wird mit diversen Verletzungen und Frakturen in der Kinderklinik aufgenommen, ein Verdacht auf häusliche Gewalterfahrung soll abgeklärt werden;  Ls – Ich halte das nicht mehr aus (30 h) - Begegnung mit verbalaggressiver Gewalt (auch körperlichen Grobheiten) einer pflegenden Tochter gegenüber ihrer von Demenz betroffenen Mutter in der häuslichen Pflege.  Ls – Istanbul Konvention (10 h) - u.a. Thematisierung von Formen der Gewalt wie Häusliche Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt anhand exemplarischer Fallsituationen.  Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) – selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 246 3. AUSBILDUNGSJAHR – LF 24 Lernfeld 24 120 Std. Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder schwierigen sozialen Lebensbedingungen personenbezogen versorgen und integrativ in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitssystems unterstützen Voraussetzungen: Für Teil A mindestens die ersten beiden Ausbildungsdrittel sowie LF 16, für Teil B möglichst auch LF 17 und 19 und für Teil C möglichst auch LF 20 und LF 21 Hinweise zur Planung: Das Lernfeld ist gezielt auf die Vorbereitung der schriftlichen sowie der praktischen Abschlussprüfung ausgerichtet und sollte entsprechend vor diesen beiden Prüfungsteilen abgeschlossen sein. Es kann in mehrere Abschnitte gegliedert und parallel zu anderen Lernfeldern angeboten werden. Im Lernfeld neu erarbeitete Kenntnisse sind nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting  Menschen aller Altersgruppen  verschiedene Versorgungssettings o (mehrfach) chronisch erkrankt mit komplexem Pflegebedarf o mit angeborener oder erworbener Behinderung o in der letzten Lebensphase o in schwierigen, vulnerablen Lebenslagen Kompetenzen Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in akuten und dauerhaften komplexen Pflegesituationen mit Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten Versorgungseinrichtungen theoriegeleitet, zielorientiert und verantwortungsvoll. Insbesondere gehen sie auf Problemstellungen ein, die sich für die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen durch verschiedene Herausforderungen schwerer chronischer Erkrankungen und in der Begleitung während der letzten Lebensphase ergeben. Sie beziehen geeignete Assessmentverfahren in die Prozessplanung und für die Evaluation ein und berücksichtigen neben gesundheitsbezogenen Daten auch biographie- und lebensweltorientierte Aspekte, familiale und soziale Netzwerke, Entwicklungsanforderungen und Autonomiebedürfnisse sowie die sozioökonomische Situation und die Rechtslage der zu pflegenden Menschen, um Ressourcen und Problemlagen zu identifizieren. Auf der Grundlage der ermittelten Informationen deuten sie unterschiedliche gesundheitliche Problemstellungen in einem integrativen Verständnis von physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen. Sie strukturieren und begründen ihr pflegerisches Handeln in allen Prozessphasen orientiert an den jeweils erforderlichen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen und nutzen evidenzbasierte Studienergebnisse, Theorien, Konzepte und Modelle. Sie wirken bei invasiven Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, z. B. auch bei der Versorgung von chronischen Wunden, prozessbegleitend mit. Im interprofessionellen Dialog mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten vertreten sie die im Rahmen des Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen. Die Kommunikation und Interaktion mit den zu pflegenden Menschen gestalten sie beziehungs-, verständigungs- und beteiligungsorientiert, berücksichtigen Kommunikationseinschränkungen / -barrieren und suchen in schwierigen, durch divergierende Ansprüche gekennzeichneten Interaktionssituationen nach personen- und situationsgerechten Klärungen. Hierfür machen sie sich z. B. unterschiedliche Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 247 Erfahrungshintergründe, Interessen und konkurrierende ethische Prinzipien bewusst und nutzen sowohl Formen der Selbstachtsamkeit und -reflexion als auch des strukturierten kollegialen Austauschs, wie Fallbesprechung oder Supervision. Sie informieren die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen situationsangemessen auch zu komplexen gesundheits- und pflegebezogenen Fragen und setzen geeignete strukturierte Informations-, Schulungs- und Beratungsinterventionen um. Sie unterstützen die zu pflegenden Menschen mit Hilfe dieser Interaktionsangebote bei einer selbstbestimmten Verwirklichung ihrer Gesundheitsziele. Die Auszubildenden verantworten und steuern Pflegeprozesse orientiert an den zu pflegenden Menschen in möglicherweise qualifikationsheterogen zusammengesetzten Pflegeteams und in der Zusammenarbeit mit den an der Versorgung beteiligten Laien. Auch arbeiten sie situationsabhängig mit verschiedenen Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, koordinieren und integrieren für den Einzelfall verschiedene Versorgungsangebote, schätzen u. a. rechtliche, institutionelle und ökonomische Bedingungen ein, nutzen geeignete Informationsquellen und vermitteln Unterstützungs- und Beratungsangebote. Sie bringen die pflegefachliche Sichtweise in die interprofessionelle Kommunikation ein und wirken an Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung in der Institution und an den Schnittstellen mit. In Konfliktsituationen, die sich aus dieser Zusammenarbeit ergeben, bemühen sie sich um konstruktive, verständigungsorientierte Lösungswege. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch die eigene Gesundheitsförderung und reflektieren persönliche Entwicklungsprozesse für sich und im kollegialen Austausch. Unterrichtsziele Die Auszubildenden setzen sich in diesem Lernfeld anhand von sehr unterschiedlichen Fallsituatio-nen mit einem möglichst großen Spektrum an Anforderungen an das Kompetenzprofil der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns / der Pflegefachperson auseinander. Sie bearbeiten die Situationen weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Sie integrieren in diesen Selbsterarbeitungsprozess jeweils vorhandene Wissensbereiche, die sie dabei für sich gleichzeitig systematisieren und recherchieren gezielt ergänzende Informationen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Wissenszusammenhänge arbeiten sie fallbezogen auf, um sie in der Gesamtgruppe der Auszubildenden zu präsentieren. Dafür wählen sie z. B. ein im Kontext des Falles geeignetes Verfahren der Fallbesprechung und strukturieren und moderieren dieses im Austausch mit anderen Auszubildenden, die mit der Fallsituation wenig vertraut sind. Auf diesem Weg bereiten sie sich auch für die Reflexionsprozesse im Rahmen der praktischen Prüfung und für die verschiedenen Teile der schriftlichen Prüfung vor. Inhaltlich werden im Lernfeld drei Schwerpunkte gebildet: Zunächst fokussieren die Auszubildenden exemplarisch die Pflegeprozessgestaltung und die hierbei erforderlichen kommunikativen Aushandlungsprozesse mit zu pflegenden Menschen, die sich aufgrund ihrer prekären sozioökonomischen Lage in einer vulnerablen Lebenssituationen befinden – z. B. aufgrund von Obdachlosigkeit oder als werdende noch nicht volljährige Mutter. Dabei aktualisieren, erweitern und vertiefen sie auch Kenntnisse aus dem Bereich der psychiatrischen Pflege und integrieren diese in die Prozessgestaltung in Einrichtungen der somatischen Akutversorgung oder der Langzeitpflege. Die Auszubildenden fokussieren exemplarisch Aspekte der Lebensgestaltung und der Entwicklung von langfristigen Perspektiven für die Lebens- und Gesundheitssituation sowie ethische Fragestellungen in Verbindung mit Autonomieerhalt und Genesungs- /Entwicklungsförderung der zu pflegenden Menschen. In der Auseinandersetzung mit diesen Fallsituationen haben sie die Möglichkeit, vor allem Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Kompetenzschwerpunkten I.1, II.1 sowie I.5 und I.6 aufzubereiten, die im ersten Teil der schriftlichen Prüfung im Zentrum stehen. In einem weiteren Schwerpunkt des Lernfeldes arbeiten die Auszubildenden Prinzipien der Integrativen Versorgung sowie des Case und Care-Managements in der Versorgung von Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 248 Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen heraus. Am Beispiel der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aus verschiedenen Altersgruppen und in unterschiedlichen Pflegesettings erarbeiten sie die Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen anknüpfend an Lernfeld 14. Dabei reflektieren sie Formen des gesellschaftlich-kollektiven, institutionellen, familiären und individuellen Umgangs mit Tod und Sterben in unterschiedlichen Altersstufen und das Spannungsfeld von Leiderfahrung und Entfremdung. Sie leiten daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Trauerprozessen bei sich und den zu begleitenden Menschen ab. Dabei werden auch die Kenntnisse der Auszubildenden in der Versorgung von Menschen mit onkologischen Erkrankungen aufgenommen, gefestigt und ggf. ergänzt – z. B. in Verbindung mit der selbständigen Durchführung ärztlicher Anordnungen. Weiter vergegenwärtigen sich die Auszubildenden fallbezogen Modelle ethischer Entscheidungsfindung, z. B. in Verbindung mit der Ablehnung von Pflegemaßnahmen und lebensverlängernden medizinischen Interventionen oder dem Wunsch nach Sterbehilfe vonseiten der zu pflegenden Menschen oder nahestehender Angehöriger / Bezugspersonen. Familienorientierung sowie die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Laienpflegender bilden weitere Themenstellungen. Die Auszubildenden bereiten damit u.a. zentrale Aspekte aus den Kompetenzschwerpunkten I.3, II.3 und III.2 für den dritten Teil der schriftlichen Prüfung auf. Stärker auf die jeweils zu treffenden gesundheitsförderlichen, präventiven und kurativen Pflegeprozessentscheidungen und die Gestaltung von pflegerischen Informations- und Beratungsangeboten ist die letzte Gruppe von Fallsituationen ausgerichtet, die sich entweder auf komplexe Situationen von mehrfach chronisch erkrankten alten Menschen oder von chronisch kranken bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen bezieht. Neben der Hinzuziehung des erforderlichen pflegewissenschaftlichen Begründungswissens sollen die Auszubildenden ihre Pflegeprozessgestaltung auf den jeweiligen Versorgungskontext und die spezifische Situation der Zielgruppe abstellen. Sie stellen sich so mit der Bearbeitung einerseits auf den zweiten Teil der schriftlichen Prüfung mit den Kompetenzschwerpunkten I.2, II.2 und V.1 ein und andererseits auf die in den Prüfungen insgesamt geforderte Flexibilität in Bezug auf die Variationsbreite möglicher Fallsituationen. Für die Fallbearbeitungen in allen Schwerpunkten sollten die Auszubildenden bereits bekannte Expertenstandards nutzen. Ebenso sollen sie situationsbezogen Skills und Handlings wiederholen bzw. sich ggf. auch neu aneignen. Die Weitervermittlung von Kompetenzen kann im Austausch der Ergebnisse mit Mitauszubildenden geübt und reflektiert werden. Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Pflegeanlässe (Phänomene / Konzepte) Bedürfnisse / Erkrankungen) Teil A Teil A  Setting-übergreifende Koordination der interinstitutionellen  Vulnerable Lebenslagen am Rande der Versorgung und Fürsprache für bestimmte Gruppen von zu Gesellschaft und damit verbundene pflegenden Menschen, die besonderen Hilfebedarf z. B. wegen Gesundheitsprobleme und erhöhter Vulnerabilität haben – Pflegeprozesse orientiert an Pflegebedarfe den Konzepten des Case- und Caremanagement umfassend  soziale und finanzielle Probleme mit gestalten dem Risiko von Armut und Verlust o Unklarheiten in der Aufgabenteilung und Konflikte an den sozialer Stabilisierung Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Aufgaben  Sucht /Alkohol- oder Tabakgebrauch konstruktiv begegnen bzw. -missbrauch o Komplexe Beratungssituationen gestalten – Grenzen von  Selbstverletzendes Verhalten Beratung fallbezogen reflektieren (CE 04)  Intoxikation in Folge von o Prävention von Suchtphänomenen (CE 04) Substanzmissbrauch – o Gesundheitsbezogene ethische Entscheidungskonflikte: Selbstgefährdung und Gefährdung des o dem Spannungsfeld zwischen Pflege- und Lebens beim ungeborenen Kind <-- Therapieempfehlungen und den anknüpfend an LF 16 u. 21 – biographisch/sozialisatorisch bedingten Gewohnheiten und fallbezogene Anwendung und Bewältigungsstrategien begegnen - widerstreitende Erweiterung Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 249 gesundheitsbezogene Bedürfnisse fallbezogen  Gesundheitsrisiken durch wahrnehmen und zwischen Anerkennung und Fürsorge Beeinträchtigung der elterlichen abwägen Fürsorge und Beziehung, z. B.: o Risiken durch Vernachlässigung  Manipulationen (z. B. durch zu pflegende Menschen) o durch mangelnde Förderung, wahrnehmen, situations- und kontextbezogen deuten und o durch mangelnde Strategien zum Umgang damit entwickeln Erziehungskompetenz,  Gestaltung von Pflegesituationen, in denen aktuelle o beeinträchtigte Familienprozesse. Bedürfnisse zu pflegender Menschen langfristigen Bedarfen wie Wohlbefinden oder Lebensqualität oder Lebensdauer oder der Verantwortung für die Gesundheit von Schutzbefohlenen entgegenstehen --> Pflegerisches Handeln legitimieren  die Klärung gesellschaftlicher und berufsethischer Fragestellungen im Zusammenhang mit ethischen Dilemmasituationen als Bezugspunkte pflegerischer Urteilsbildung heranziehen  Konzepte der Familiengesundheit umsetzen, frühe Hilfen  auf pflegeunterstützende Einrichtungen im Sozialraum für die Problemlösung im Einzelfall zurückgreifen (anknüpfend an LF 22)  Vorbehaltsaufgaben in der Pflege von älteren Menschen in komplexen, multimorbiden Gesundheitssituationen in unterschiedlichen Settings umfassend übernehmen, o Feststellung des Pflegebedarfs sowie Pflegeprozessplanung, -durchführung und -evaluation unter Hinzuziehung von Modellen zur Begründung von individuellen und institutionellen Entscheidungen o individuelle, lebensweltlich und biographisch geprägte Situation im Fall erschließen o systemische Kontexte (rechtlich, ökonomisch, gesundheitspolitisch) erschließen, soweit sie für den Fall bedeutungsvoll sind o fallbezogene Wissenszusammenhänge der Pflege- und Bezugswissenschaften soweit erforderlich (wieder-)aneignen – entsprechende Standards und Leitlinien recherchieren, auswählen und als Informationsquelle nutzen o Interprofessionelle Fallbesprechungen durchführen, z. B.  Einnahme der ärztlich verordneten Medikation unterstützen, Wirkungen beobachten, ggf. pflegerische Interventionen zur Unterstützung erwünschter Wirkungen umsetzen und begründet eine pflegerische Sichtweise im Dialog mit den Ärzten vertreten. o Pflegemaßnahmen gezielt durchführen und in Entscheidungssituationen die Aussagen entsprechender Expertenstandards hinzuziehen (z. B. bei der Versorgung chronischer Wunden – Durchführung eines Verbandwechsels bei einer komplizierten Wunde, zum Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe, Kontinenzförderung) o Unterstützung beim Wechsel der Wohnformen und bei der Wohnraumgestaltung (für das „sich heimisch Fühlen“) o das eigene Berufsprofil reflektieren und Maßnahmen der -------- Selbstfürsorge begründen Teil B  Falldiskussionen zu gesundheitsbezogenen und ethischen Entscheidungskonflikten strukturieren und moderieren ----- Teil B  Modelle, Konzepte und Zielsetzungen von Case- und  Folgen der Erkrankung bzw. der Caremanagement <--anknüpfend an LF 11, LF 13, LF 16, LF Therapie in der onkologischen 19 – als Grundlage sektorenübergreifenden Handelns in Versorgung und in Verbindung mit verschiedenen Fallsituationen lebenslimitierender Erkrankung (Beispiel: Leukämie)  ein auf die Optimierung der Lebensqualität ausgerichtetes o Todesangst Caremanagement in und zwischen verschiedenen o Übelkeit und Erbrechen, Obstipation Versorgungssektoren gestalten für Menschen, die von o Mundschleimhautprobleme lebenslimitierenden Erkrankungen betroffen sind und eine sehr o Gelbsucht schlechte Prognose haben („Brückenpflege“) o Fatigue o respiratorische Phänomene Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 250 <-- fallbezogene Anwendungen und Vertiefungen zu LF 14 (auf o soziale Isolation / verschiedene Settings und Altersgruppen bezogen) Vereinsamungsgefahr o Pflegebedarfe von Kindern / Jugendlichen / jungen o chronischer Kummer / Trauer / Erwachsenen / alten Menschen und dem Familiensystem / Unfähigkeit zu trauern sozialen Bezugssystem in kritischen Lebenssituationen o beeinträchtigtes Wohlbefinden feststellen und kreative, individuelle und o Sturzgefahr als Folge einer lebensqualitätserhaltende Steuerung, Gestaltung und Chemotherapie Evaluation des Pflegeprozesses unter Einbezug sozialer,  mit lebenslimitierenden Erkrankungen ethischer, psychischer und spiritueller Aspekte im Kindesalter verbundene mögliche  Ausrichten des pflegerischen Handelns an Konzepten der Pflegediagnosen familienorientierten und diversitätssensiblen Pflege <-- o Unwirksame Atemwegsclearance, anknüpfend an LF 1B, 3B, 7, 11, 16, 17, 19, 21 unwirksamer Atemvorgang  Ausrichten des Pflegehandelns am Palliative Care Konzept o Gefahr der Mangelernährung <-- anknüpfend und vertiefend zu LF 14 o Beeinträchtigte Urinausscheidung  Konzepte des Case und Care Management für die o Gefahr eines unausgeglichen individuelle Integration der möglichen gesundheits- und Flüssigkeitsvolumens sozialpflegerischen Hilfen einbeziehen und die Versorgung o Beeinträchtigte Familienprozesse der zu pflegenden Menschen optimal abstimmen und Veränderungen in o Einbezug von Leitlinien und Standards zur Versorgung Verhaltensweisen von Geschwistern chronisch und onkologisch erkrankter Menschen - o Trauer, Gefahr eines erschwerten Recherche, begründete Auswahl, Sichtung, Einschätzung Trauerns und gezielte, begründete Implementation ausgewählter o Plötzlicher Kindstod / Todgeburt Aspekte in den Pflegeprozess, z. B.:  ausgewählte lebenslimitierende  Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ Erkrankungen im Kindesalter  Pflegeleitlinien der DGHO  Wunsch nach Nahrungsabbruch /  S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen Therapieabbruch PatientInnen“ ---------- o ggf. Integration komplementärer Heilmethoden in die Pflege o umfassende und individuelle Begleitung von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen in der letzten Lebensphase o Gespräche mit Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern über Krankheit, Sterben, Tod, Leid und Trauer, Religion und Sinnfindung – auch in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase – führen o die besondere Situation der Begleitung von Familien mit sterbenden Kindern in der eigenen Häuslichkeit in Verbindung mit einer 24-h-Betreuung berücksichtigen  Gesprächssituationen mit den Eltern zur Vorbereitung auf die letzten Lebensphase ihres Kindes, während der Sterbebegleitung, sowie nach Eintritt des Todes gestalten  die Situation von Geschwisterkindern im Rahmen einer familienorientierten Prozessgestaltung mitberücksichtigen  Umgang mit Ambivalenz (Festhalten / Loslassen)  Umgang mit Schuldzuweisung und Verleugnung im Familiensystem  Umgang mit veränderten Reaktionen und Verhaltensweisen von Geschwisterkindern (z. B. Schlaf- und Essstörungen, Regression, Rückzug, Trauer)  Gesprächssituationen über Krankheit, Sterben, Tod und Religion mit Kindern unterschiedliche Alters- und Entwicklungsphasen gestalten  (Nottaufe und) Umgang mit spirituellen Bedürfnissen und Sinnfindung in der Familie o den Versorgungsprozess in qualifikationsheterogenen Pflegeteams bzw. in der Zusammenarbeit mit Angehörigen, Bezugspersonen und ehrenamtlichen Helfenden verantwortlich organisieren und die Kontinuität der palliativen Versorgung an Schnittstellen sichern  Beratung, Begleitung und Unterstützung an institutionellen Schnittstellen und beim Wechsel der Versorgungskontexte  konkrete Pflegeinterventionen üben – z. B. Durchführung der speziellen Mundpflege in der letzten Lebensphase / bei spezifischen krankheits- bzw. therapiebedingten Mundschleimhautproblemen – andere am Versorgungsprozess beteiligte Personen in diese Aufgaben einführen Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 251  Prozessplanung, Beratung und Koordination in komplexen Therapiesituationen (z. B. während und nach Umkehrisolation) o verstorbene Menschen würdevoll versorgen und Situationen des Abschiednehmens (auch im Team) gestalten o die Qualität des gesamten Versorgungsprozesses evaluieren und die Ergebnisse in die Qualitätsentwicklungsprozesse der Institution einbringen o die verschiedenen palliativen Handlungsfelder reflektieren und mit der Versorgungsrealität abgleichen --------  Mitgestaltung ethischer Entscheidungsfindungsprozesse unter Teil C Anwendung von Modellen ethischer Entscheidungsfindung und  Multimorbidität in Bezug auf Rechtsnormen – z. B. weil ein Mensch selbst  Medikamentenbedarf, nicht mehr ernährt werden möchte und Sterbehilfe wünscht Arzneimittelindikation und oder Eltern eine quälende Situation für ihr Kind beendet Medikationsfehler wissen wollen, in Bezug auf Medikamentengabe, Ernährungs- und Flüssigkeitsbedarf in der letzten Lebensphase  unbekannte (seltenere) Erkrankungen  Falldiskussionen zu Fragestellungen der ethischen und Einschränkungen mit komplexem Entscheidungsfindung im Rahmen der Palliativversorgung Pflegebedarf strukturieren und moderierren. o Chorea Huntington ----- o angeborene Herzfehler in Verbindung Teil C mit Trisomie 21  Für eine fachlich teilweise neue oder gänzlich unbekannte o Muskedystrophie Typ Duchenne Pflegesituation relevante, fachlich / pflegewissenschaftlich o Mukopolysaccharidose (MPS) fundierte Informationen recherchieren und das Handeln in der o Epilepsie Pflegeprozessverantwortung ableiten  Pflegeprozesse in komplexen Fallsituationen umfassend reflektieren – planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren <-- siehe oben in Teil A  Information, Anleitung und Beratung von neuen Teammitgliedern bzw. Kolleginnen und Kollegen mit einer anderen beruflichen Qualifikation zu ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess (CE 04) (anknüpfend an die mit LF 20/21 entwickelten Kompetenzen zur Übung und Festigung sowie zur inhaltlichen Perspektivenerweiterung)  Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer Fallvorstellung in Verbindung mit fachlicher / ethischer Fallbesprechung Situative Rahmenbedingungen  Konzeptionelle Ausrichtung von Leitbildern und Qualitätsmerkmalen in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen und -formen o Umsetzungsmöglichkeiten einer settingübergreifenden Konzeption der integrierten Versorgung mit ihren Spielräumen und Begrenzungen in der Einzelfallsituation <-- anknüpfend an LF 13 und LF 16 - tangiert auch LF 19, LF 21 und LF 22, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen Planung erforderlich  Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (anknüpfend an LF 23 fallbezogene erneut Anwendung)  Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung als Option zur Unterstützung der werdenden Mutter (- tangiert auch LF 21 und LF 23, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen Planung erforderlich)  alternative Wohnformen und langfristige Lebens- und Versorgungsangebote für Menschen unterschiedlicher Altersstufen <-- anknüpfend an LF 12 und 16 -----  Realität der Palliativversorgung und der Versorgung sterbender Menschen in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – Systemzusammenhänge, ökonomische und ökologische Prinzipien <-- Wiederholung, ggf. Vertiefung zu LF 14  Patientenverfügung <-- anknüpfend an LF 7 und/oder 14 und/oder 18 / Rechtsproblematik Sterbehilfe – auch im internationalen Vergleich  Aufgaben von Ethikkomitees in Institutionen des Gesundheitswesen  Ambulante und stationäre Palliativ-/Hospizversorgung (fallspezifisch anknüpfend an LF 14) o berufliche Rahmenbedingungen von Pflegefachfrauen/-männern/-personen in der ambulanten (Palliativ)- versorgung  sozialrechtliche und institutionelle Bedingungen in der palliativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familie Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 252  ACT-Charta (Association for Children with Lifethreatening or Terminal Conditions and their Families)  Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Palliative Care Ergänzende Wissensgrundlagen  Systematisierung der Onkologischen Erkrankungen <-- Wiederholung, Zusammenfassung und hämatologische Ergänzung zu LF 14, 18 und 20 (- wichtig ist hier eine sorgfältige Abstimmung) o ggf. weitere, besondere Aspekte und Vertiefung zum Bereich der Kinderonkologie <-- als Vertiefung zu LF 14 / 23)  Möglichkeit der Vertiefung der Kenntnisse zu Genetik / Vererbung aus LF 4 u. LF 21 (Fallsituationen „Chorea Huntington“ bzw. „Barbara“)  Medikamentenmanagement / Medikationsmanagement in der stationären und ambulanten Langzeitversorgung mit besonderer Berücksichtigung der Pharmakokinetik im höheren Lebensalter und bezogen auf gendermedizinische Aspekte Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / II-Kommunikation / III-Intra- / IV-Gesetze / V-Pflegewiss. / -diagnostik … Beratung interprof. Handeln Leitlinien Berufsethik I.1.a-h 58 h II.1.a-g 20 h III.1.a-e 24 h IV.1.a-d 10 h V.1.a-c 8h I.2.a-c/e/f II.2.a-d III.2.a-f IV.2.a/c/d V.2.c/d/f I.3.a-f II.3.a-c III.3.a/b/d-f I.5.a-d I.6.a/b/d/e Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit 40 v. 140 stärken CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 56 v. 90 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven 4 v. 80 Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Teil A  Ls – Piet Carlson – oder: Endlich ein Lichtblick (ca. 28h) - Herr Carlson lebt ohne festen Wohnsitz, ist alkoholabhängig und wird mitten im Winter bewusstlos draußen aufgefunden; er wird mit mehreren großen Dekubiti und einer ausgeprägten Pankreatitis zunächst stationär aufgenommen, erstversorgt und dann stationär in die Langzeitpflege überwiesen  Ls – Eine ganz schwierige Patientin (ca. 38 h) - eine junge schwangere Frau mit wechselnder emotionaler Stimmungslage, teilweise gesundheitsgefährdendes Verhalten (für sich selbst und das erwartete Kind) - einige Verhaltensbeobachtungen weisen darauf hin, dass sie möglicherweise von einer Persönlichkeits- /Borderlinestörung betroffen sein könnte ------------ Teil B  Ls – Frau Feldmann - Begleitung einer lebensbedrohlich an Leukämie erkrankten Frau und ihrer Familie in der Umkehrisolation - Überleitung in die ambulante Versorgung  Ls – Zur Überleitung eines zu pflegenden älteren Menschen aus der Palliativstation oder der ambulanten Versorgung in ein Hospiz und verantwortliche Begleitung des Sterbens, – Lernsituation nicht im NaKomm enthalten  Ls – Zur Begleitung eines sterbenskranken Kindes und seiner Familie mit Geschwisterkindern in der häuslichen Pflege – z. B. Spinale Muskelatrophie - durch einen ambulanten Pflegedienst (Familie hat bereits ein Kind verloren) – Lernsituation nicht im NaKomm enthalten Nr. 29 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 3. April 2025 253 ------------- Teil C  Ls – Chorea Huntington (16h) - Beziehungsaufbau zu pflegebedürftigen Menschen mit fremden, schwer verständlichen Verhaltensweisen - Ableitung von pflegerischen Interaktions- und Versorgungsmöglichkeiten bei einem bisher unbekannten Krankheitsbild mit sehr komplexem Pflegebedarf - Reflexion im Lernprozess der eigenen Interaktionskompetenz – Lernsituation nicht im NaKomm enthalten Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.