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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 30. Oktober 2024 Nr. 106
Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Bauvorlagenverordnung
Vom 24. Oktober 2024
Aufgrund des § 84 Absatz 3 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der
Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270, 380) wird
verordnet:
Artikel 1
Die Bremische Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (Brem.GBl.
S. 753) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „, wobei das Datum im Dateinamen
voranzustellen ist“ gestrichen.
2. § 8 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
„h) die Dachhöhen und Dachneigungen und – sofern erforderlich – Angaben
aa) zur Dachbegrünung von Flachdachflächen mit Erläuterungen zu
Pflanzenauswahl, Substrataufbau sowie Be- und Entwässerungsein-
richtungen,
bb) zu Solaranlagen auf Dachflächen mit Angaben zu Abstandsflächen nach
§ 32 Absatz 5 der Bremischen Landesbauordnung;“
3. § 14 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe v wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgender Buchstabe w wird eingefügt:
„w) die für den Vollzug des Bremischen Solargesetzes zuständige Stelle;“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 24. Oktober 2024
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen