Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Bauvorlagenverordnung

Ausfertigungsdatum:
30.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 106
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
792 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 30. Oktober 2024 Nr. 106 Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Bauvorlagenverordnung Vom 24. Oktober 2024 Aufgrund des § 84 Absatz 3 in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bremischen Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270, 380) wird verordnet: Artikel 1 Die Bremische Bauvorlagenverordnung vom 1. September 2022 (Brem.GBl. S. 753) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist“ gestrichen. 2. § 8 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h wird wie folgt gefasst: „h) die Dachhöhen und Dachneigungen und – sofern erforderlich – Angaben aa) zur Dachbegrünung von Flachdachflächen mit Erläuterungen zu Pflanzenauswahl, Substrataufbau sowie Be- und Entwässerungsein- richtungen, bb) zu Solaranlagen auf Dachflächen mit Angaben zu Abstandsflächen nach § 32 Absatz 5 der Bremischen Landesbauordnung;“ 3. § 14 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe v wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt. b) Folgender Buchstabe w wird eingefügt: „w) die für den Vollzug des Bremischen Solargesetzes zuständige Stelle;“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 24. Oktober 2024 Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.